Weitere Entscheidung unten: EuGH, 03.04.2003

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   BVerfG, 16.07.2003 - 1 BvR 1172/99   

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BVerfG, 16.07.2003 - 1 BvR 1172/99 (https://dejure.org/2003,2008)
BVerfG, Entscheidung vom 16.07.2003 - 1 BvR 1172/99 (https://dejure.org/2003,2008)
BVerfG, Entscheidung vom 16. Juli 2003 - 1 BvR 1172/99 (https://dejure.org/2003,2008)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Entstellung des tatsächlichen Sachverhalts in optisch hervorgehobenen Sätzen eines Presseartikels; Einschränkung der Meinungsfreiheit durch allgemeine Gesetze; Relativierung der Aussage von optisch hervorgehobenen Textstellen durch differenzierende Erläuterungen in einem ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    NGG

    Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG

  • Judicialis

    BVerfGG § 93 b; ; BVerfGG § 93 a; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 2; ; BGB § 1004; ; StGB § 185; ; StGB § 186; ; GG Art. 5 Abs. 1; ; GG Art. 5 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 5 Abs. 1 S. 1
    Verletzung der Meinungsfreiheit durch Untersagung einer Presseveröffentlichung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 277
  • NVwZ 2004, 721 (Ls.)
  • afp 2003, 535
 
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Wird zitiert von ... (65)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus BVerfG, 16.07.2003 - 1 BvR 1172/99
    Das Bundesverfassungsgericht ist auf die Klärung beschränkt, ob die Zivilgerichte die wertsetzende Bedeutung des Grundrechts auf Meinungsfreiheit verkannt haben (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 93, 266 ).

    Schmähkritik ist eine unsachliche Kritik, die auch vom Standpunkt des Kritikers aus der Grundlage entbehrt und auf persönliche Diffamierung abzielt (vgl. BGHZ 45, 296 ; BVerfGE 82, 43 ; 82, 272 ; 93, 266 ).

    Hierunter fällt nicht schon eine überzogene, ausfällige Kritik, selbst wenn sie polemisch oder überspitzt ist (vgl. BVerfGE 93, 266 ).

  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88

    Bayer-Aktionäre

    Auszug aus BVerfG, 16.07.2003 - 1 BvR 1172/99
    Vorliegend geht es ungeachtet des Verbreitungsmediums allein um die Frage, ob ein Dritter eine für ihn nachteilige Äußerung hinzunehmen hat (vgl. BVerfGE 85, 1 ).

    Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, bei einer Meinungsäußerung, die wertende und tatsächliche Bestandteile enthält, im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen, dass die Tatsachenbehauptung, auf der die Wertung aufbaut, unrichtig ist und die Äußerung deshalb gegenüber einem kollidierenden Schutzgut, hier dem Ruf der Klägerin, zurücktreten zu lassen (vgl. BVerfGE 85, 1 ).

  • BVerfG, 26.06.1990 - 1 BvR 1165/89

    Postmortale Schmähkritik

    Auszug aus BVerfG, 16.07.2003 - 1 BvR 1172/99
    Schmähkritik ist eine unsachliche Kritik, die auch vom Standpunkt des Kritikers aus der Grundlage entbehrt und auf persönliche Diffamierung abzielt (vgl. BGHZ 45, 296 ; BVerfGE 82, 43 ; 82, 272 ; 93, 266 ).
  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus BVerfG, 16.07.2003 - 1 BvR 1172/99
    Das Bundesverfassungsgericht ist auf die Klärung beschränkt, ob die Zivilgerichte die wertsetzende Bedeutung des Grundrechts auf Meinungsfreiheit verkannt haben (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 93, 266 ).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 16.07.2003 - 1 BvR 1172/99
    Der Verfassungsbeschwerde kommt weder grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zu, noch ist die Annahme zur Durchsetzung der als verletzt gerügten Grundrechte angezeigt (vgl. zu den Annahmevoraussetzungen BVerfGE 90, 22 ).
  • BGH, 21.06.1966 - VI ZR 261/64

    Verletzung des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb durch

    Auszug aus BVerfG, 16.07.2003 - 1 BvR 1172/99
    Schmähkritik ist eine unsachliche Kritik, die auch vom Standpunkt des Kritikers aus der Grundlage entbehrt und auf persönliche Diffamierung abzielt (vgl. BGHZ 45, 296 ; BVerfGE 82, 43 ; 82, 272 ; 93, 266 ).
  • BVerfG, 19.04.1990 - 1 BvR 40/86

    Meinungsfreiheit und Ehrenschutz - Franz Josef Strauß

    Auszug aus BVerfG, 16.07.2003 - 1 BvR 1172/99
    Schmähkritik ist eine unsachliche Kritik, die auch vom Standpunkt des Kritikers aus der Grundlage entbehrt und auf persönliche Diffamierung abzielt (vgl. BGHZ 45, 296 ; BVerfGE 82, 43 ; 82, 272 ; 93, 266 ).
  • BGH, 01.03.2016 - VI ZR 34/15

    Haftung des Betreibers eines Bewertungsportals bei

    Denn bei Äußerungen, in denen sich - wie im vorliegenden Fall - wertende und tatsächliche Elemente in der Weise vermengen, dass die Äußerung insgesamt als Werturteil anzusehen ist, fällt bei der Abwägung zwischen den widerstreitenden Interessen der Wahrheitsgehalt der tatsächlichen Bestandteile ins Gewicht (Senatsurteil vom 16. Dezember 2014 - VI ZR 39/14, AfP 2015, 41 Rn. 21 - Hochleistungsmagnet; BVerfG, NJW 2012, 1643 Rn. 34; BVerfGE 85, 1, 17 - kritische Bayer-Aktionäre; BVerfG, AfP 2003, 535, 536; vgl. ferner EGMR, NJW 2015, 759 Rn. 51 - Yazici/Türkei; AfP 2015, 30 Rn. 31 - Jalba/Rumänien; AfP 2014, 430 Rn. 39 - Lavric/Rumänien; NJW-RR 2013, 291, 292 - Floquet und Esménard/Frankreich; NJW 2006, 1645 Rn. 76 - Pedersen und Baadsgard/Dänemark; BeckOK InfoMedienR/Söder, § 823 BGB Rn. 173.1 [Stand: 01.11.2015]).
  • BGH, 11.03.2008 - VI ZR 7/07

    BGH erlaubt Greenpeace, Milchprodukte als "Gen-Milch" zu bezeichnen

    Jedenfalls fällt die Richtigkeit des tatsächlichen Äußerungsgehalts, der dem Werturteil zugrunde liegt, bei der Abwägung ins Gewicht (BVerfGE 94, 1, 8 = NJW 1996, 1529, 1530; BVerfG, NJW 2008, 358, 359; vgl. auch BVerfG, NJW 2003, 1856, 1857; NJW 2004, 277, 278; NJW-RR 2006, 1130, 1131; Senatsurteil vom 20. November 2007 - VI ZR 144/07 - aaO).
  • OLG Nürnberg, 22.10.2019 - 3 U 1523/18

    Persönlichkeitsrechtsschutz bei Bezeichnung einer Person als Antisemit

    Es ist daher verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, bei einer Meinungsäußerung, die wertende und tatsächliche Bestandteile enthält, im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen, dass die Tatsachenbehauptung, auf der die Wertung aufbaut, unrichtig ist (BVerfG, Beschluss vom 16.07.2003 - 1 BvR 1172/99, Rn. 26).
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Rechtsprechung
   EuGH, 03.04.2003 - C-116/01   

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https://dejure.org/2003,2148
EuGH, 03.04.2003 - C-116/01 (https://dejure.org/2003,2148)
EuGH, Entscheidung vom 03.04.2003 - C-116/01 (https://dejure.org/2003,2148)
EuGH, Entscheidung vom 03. April 2003 - C-116/01 (https://dejure.org/2003,2148)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Umwelt - Abfälle - Verordnung (EWG) Nr. 259/93 - Richtlinie 75/442/EWG - Behandlung von Abfällen in mehreren Stufen - Verwendung von Abfällen in der Zementindustrie als Brennstoff und Verwendung von Verbrennungsrückständen als Grundstoff für die Herstellung von Zement - ...

  • Europäischer Gerichtshof

    SITA

  • EU-Kommission PDF

    SITA EcoService Nederland BV, vormals Verol Recycling Limburg BV gegen Minister van Volkshuisvesting, Ruimtelijke Ordening en Milieubeheer.

    Verordnung Nr. 259/93 des Rates: Richtlinie 75/442 des Rates
    1. Umwelt - Abfälle - Richtlinie 75/442 über Abfälle - Verordnung Nr. 259/93 über die Verbringung von Abfällen - Einstufung eines Vorgangs entweder als Beseitigung oder als Verwertung - Unzulässigkeit einer Einstufung als beides

  • EU-Kommission

    SITA EcoService Nederland BV, vormals Verol Recycling Limburg BV gegen Minister van Volkshuisvesting

    Angleichung der Rechtsvorschriften , Umwelt

  • Wolters Kluwer

    Behandlung von Abfällen in mehreren Stufen; Verwendung von Abfällen in der Zementindustrie als Brennstoff; Verwendung von Verbrennungsrückständen als Grundstoff für die Herstellung von Zement; Einstufung als Verwertungs-oder Beseitigungsverfahren; Begriff der ...

  • Judicialis

    Verordnung (EWG) Nr. 259/93; ; Richtlinie 75/442/EWG

  • rechtsportal.de

    Umwelt - Abfälle - Verordnung (EWG) Nr. 259/93 - Richtlinie 75/442/EWG - Behandlung von Abfällen in mehreren Stufen - Verwendung von Abfällen in der Zementindustrie als Brennstoff und Verwendung von Verbrennungsrückständen als Grundstoff für die Herstellung von Zement - ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des niederländischen Raad van State - Auslegung der Richtlinie 75/442/EWG des Rates über Abfälle (insbesondere D10, R1, R3 und R5 des Anhangs II B in der durch die Entscheidung 96/350/EG der Kommission geänderten Fassung) - Frage der ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 277 (Ls.)
  • NVwZ 2003, 585
  • EuZW 2003, 631
  • DVBl 2003, 816 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 27.02.2002 - C-6/00

    ALLE NATIONALEN BEHÖRDEN, DENEN EINE GEPLANTE BEFÖRDERUNG VON ABFÄLLEN VON EINEM

    Auszug aus EuGH, 03.04.2003 - C-116/01
    Vorab ist darauf hinzuweisen, dass für die Zwecke der Anwendung der Richtlinie und der Verordnung jeder Vorgang der Abfallbehandlung als Beseitigung oder als Verwertung eingestuft werden können muss und dass ein und dieselbe Handlung nicht gleichzeitig als Beseitigung und als Verwertung eingestuft werden kann (Urteil vom 27. Februar 2002 in der Rechtssache C-6/00, ASA, Slg. 2002, I-1961, Randnr. 63).
  • EuGH, 13.02.2003 - C-228/00

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus EuGH, 03.04.2003 - C-116/01
    Zum ersten Teil der Frage ist zunächst darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof in seinem Urteil vom 13. Februar 2003 in der Rechtssache C-228/00 (Kommission/Deutschland, Slg. 2003, I-0000, Randnr. 47) bereits entschieden hat, dass der Heizwert von Abfällen kein maßgebliches Kriterium dafür ist, ob eine Verbrennung von Abfällen unter das in Rubrik R 1 des Anhangs II B der Richtlinie genannte Verwertungsverfahren fällt.
  • OVG Saarland, 22.08.2003 - 3 R 1/03

    Abfallbegriff, Dual, Verwertung, Verfahren, Verbrennung, Kriterien,

    die Sachverhaltwiedergabe im Urteil des EuGH vom 03.04.2003 - C - 116/01 -, NVwZ 2003, 585, betreffend exportierten niederländischen Abfall.

    Urteil des EuGH vom 03.04.2003 - C-116/01 - betreffend den Export niederländischen vorbehandelten Abfalls in die belgische Zementindustrie zur Nutzung als Brennstoff und zusätzlich Klinkerrohstoff aus der entstehenden Verbrennungsasche.

    EuGH, Urteil vom 03.04.2003 - C-116/01-, betreffend Export nach Belgien, NVwZ 2003, 585, Rdnr. 40 und 42; BVerwG, Urteil vom 13.03.2003, BVerwG 7 C 1.02 -, DÖV 2003, 633, betreffend Shredderexport nach Italien, S. 11 des amtl.

    EuGH, Urteil vom 03.04.2003 - C-116/01- zum niederländischen Müllexport, Rdnr. 55.

    Urteil des EuGH vom 03.04.2003 - C-116/01 - betreffend niederländischen Müllexport nach Belgien zur kombinierten thermischen und stofflichen Behandlung, NVwZ 2003, 585, Rdnrn. 52 und 55.

  • OVG Saarland, 22.08.2003 - 3 R 2/03
    die Sachverhaltwiedergabe im Urteil des EuGH vom 03.04.2003 - C - 116/01 -, NVwZ 2003, 585, betreffend exportierten niederländischen Abfall.

    Urteil des EuGH vom 03.04.2003 - C-116/01 - betreffend den Export niederländischen vorbehandelten Abfalls in die belgische Zementindustrie zur Nutzung als Brennstoff und zusätzlich Klinkerrohstoff aus der entstehenden Verbrennungsasche.

    EuGH, Urteil vom 03.04.2003 - C-116/01 -, betreffend Export nach Belgien, NVwZ 2003, 585, [EuGH 03.04.2003 - 5 C 116/01] Rdnr. 40 und 42; BVerwG, Urteil vom 13.03.2003, BVerwG 7 C 1.02 -, DÖV 2003, 633, betreffend Shredderexport nach Italien, S. 11 des amtl.

    EuGH, Urteil vom 03.04.2003 - C-116/01 - zum niederländischen Müllexport, Rdnr. 55.

    Urteil des EuGH vom 03.04.2003 - C-116/01 - betreffend niederländischen Müllexport nach Belgien zur kombinierten thermischen und stofflichen Behandlung, NVwZ 2003, 585, [EuGH 03.04.2003 - 5 C 116/01] Rdnrn. 52 und 55.

  • VGH Baden-Württemberg, 21.03.2006 - 10 S 790/03

    Zur Klassifizierung vorgemischter besonders überwachungsbedürftiger Abfälle als

    Der Abfall muss schließlich - drittens - hauptsächlich als Brennstoff oder anderes Mittel der Energieerzeugung eingesetzt werden; das ist dann der Fall ist, wenn der größere Teil des Abfalls bei dem Verbrennungsvorgang verbraucht und der größere Teil der freigesetzten Energie zurück gewonnen und genutzt wird (diese Rechtsprechung ausdrücklich bestätigend EuGH, Urt. v. 03.04.2003 - Rs. C-116/01 - Slg. 2003, I-2969 = NVwZ 2003, 585 = EuZW 2003, 631 = AbfallR 2003, 156 - Tz. 53, sowie EuGH, Urt. v. 14.10.2004 - Rs. C-113/02 - Slg. 2004, I-9707 = NVwZ 2005, 432 = EuZW 2005, 95 - Tz. 31).

    Insbesondere auf den Heizwert von Abfällen, den Schadstoffgehalt verbrannter Abfälle oder die Vermischung von Abfällen darf nicht abgestellt werden (EuGH, aaO, Rs. C-228/00 Tz. 47; EuGH, aaO, Rs. C-116/01 Tz. 52; EuGH, aaO, Rs. C-113/02 Tz. 32).

    Der Europäische Gerichtshof hat festgestellt, dass jeder Vorgang der Abfallbehandlung entweder als Verwertung oder als Beseitigung eingestuft werden muss (EuGH, aaO, Rs. C-116/01 Tz. 40).

  • VGH Baden-Württemberg, 27.03.2007 - 10 S 2221/05

    Gemeinschaftsrechtliche Abgrenzung von Abfallverwertung und -behandlung sowie

    Der Abfall muss schließlich - drittens - hauptsächlich als Brennstoff oder anderes Mittel der Energieerzeugung eingesetzt werden; das ist dann der Fall ist, wenn der größere Teil des Abfalls bei dem Verbrennungsvorgang verbraucht und der größere Teil der freigesetzten Energie zurückgewonnen und genutzt wird (diese Rechtsprechung ausdrücklich bestätigend EuGH, Urt. v. 03.04.2003 - Rs. C-116/01 - Slg. 2003, I-2969 = NVwZ 2003, 585 = EuZW 2003, 631 = AbfallR 2003, 156 - Tz. 53, sowie EuGH, Urt. v. 14.10.2004 - Rs. C-113/02 - Slg. 2004, I-9707 = NVwZ 2005, 432 = EuZW 2005, 95 - Tz. 31).

    Insbesondere auf den Heizwert von Abfällen, den Schadstoffgehalt verbrannter Abfälle oder die Vermischung von Abfällen darf nicht abgestellt werden (EuGH, aaO, Rs. C-228/00 Tz. 47; EuGH, aaO, Rs. C-116/01 Tz. 52; EuGH, aaO, Rs. C-113/02 Tz. 32).

    Denn nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs kann ein und dieselbe Handlung nicht gleichzeitig als Verwertung und als Beseitigung eingestuft werden; jeder Vorgang der Abfallbehandlung muss vielmehr rechtlich entweder als Verwertung oder als Beseitigung qualifiziert werden (EuGH, aaO, Rs. C-116/01 Tz. 40).

  • BVerwG, 26.04.2007 - 7 C 7.06

    Sonderabfall; Abfall zur Beseitigung; Abfall zur Verwertung; Abfallgemisch;

    Die Abgrenzung nach dem Hauptzweck wurde durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs konkretisiert (Urteil vom 13. Februar 2003 - Rs. C-228/00, Belgische Zementwerke - NVwZ 2003, 455; Urteil vom 13. Februar 2003 - Rs. C-458/00, MVA Straßburg - NVwZ 2003, 457; Urteil vom 3. April 2003 - Rs. C-116/01, SITA - NVwZ 2003, 585; ebenso Urteil vom 6. November 2003 - BVerwG 7 C 2.03 - Buchholz 451.91 Europ. UmweltR Nr. 11).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2009 - 20 A 4971/05

    Reichweite einer Genehmigungspflicht für Abgrabungen; Legalisierung eines nach

    vgl. hierzu EuGH, Urteile vom 3. April 2003 - C-116/01 -, NVwZ 2003, 585, vom 13. Februar 2003 - C-228/00 -, NVwZ 2003, 455 und vom 27. Februar 2002 - C-6/00 -, NVwZ 2002, 579.
  • BVerwG, 06.11.2003 - 7 C 2.03

    Abfallverbringung; Ölschlamm; Einwand; Rechtsbehelf, aufschiebende Wirkung;

    Für die verbringungsrechtliche Zuordnung der Gesamtentsorgungsmaßnahme kommt es auf die Einstufung des ersten im Ausland durchzuführenden Vorgangs an, weil es dabei um dasjenige Verfahren geht, dem die Abfälle am Bestimmungsort zugeführt werden sollen, bevor sie oder ihre Rückstände in anschließenden Entsorgungsschritten weiterbehandelt werden (Urteil vom 13. März 2003 - BVerwG 7 C 1.02 -, NVwZ 2003, 1127 ; EuGH, Urteil vom 3. April 2003 - Rs. C-116/01 - SITA, NVwZ 2003, 585 Rn. 46).
  • VG Münster, 23.01.2004 - 7 K 2312/01

    Notifizierungsverfahren zur grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen zur

    vgl. Urteil des EuGH vom 3. April 2003 - C - 116/01 -, Rn. 48; Urteil des BVerwG vom 6. November 2003, a. a. O.

    vgl. hierzu Urteil des EuGH vom 3. April 2003, a. a. O., Rdnr. 47, 48.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.09.2014 - 20 A 2013/12

    Fehlerhafte Abwägung der Belange der gemeindlichen Planungshoheit und der

    vgl. hierzu EuGH, Urteile vom 3. April 2003 - C-116/01 -, NVwZ 2003, 585, vom 13. Februar 2003 - C-228/00 -, NVwZ 2003, 455, und - C-458/00 -, juris, sowie vom 27. Februar 2002 - C-6/00 -, NVwZ 2002, 579.
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.02.2007 - C-259/05

    Omni Metal Service - Beförderung von Abfällen - Verordnung (EWG) Nr. 259/93 -

    19 - Wie gesagt ist eines der in der Verordnung vorgesehenen Kriterien zur Bestimmung der Kontrollregelung, die für eine Beförderung von Abfällen gilt, der Zweck der Beförderung; dazu ist die erste Behandlung einzustufen, der die Abfälle unterzogen werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 3. April 2003, Sita, C-116/01, Slg. 2003, I-2969, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 30.05.2006 - C-486/04

    Kommission / Italien - Vertragsverletzungsverfahren - Italienische Republik -

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2004 - C-103/02

    Kommission / Italien

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.05.2008 - C-251/07

    Gävle Kraftvärme - Richtlinie 2000/76 - Abfallverbrennung - Einstufung einer

  • VG Hannover, 06.07.2005 - 11 A 1884/03

    Reichweite des Bergbauprivileges sowie Anforderungen des

  • VG Cottbus, 22.03.2007 - 3 K 1673/04

    Sonderabfall; Andienungspflicht

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