Rechtsprechung
   BVerfG, 09.06.2004 - 1 BvR 872/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,5591
BVerfG, 09.06.2004 - 1 BvR 872/04 (https://dejure.org/2004,5591)
BVerfG, Entscheidung vom 09.06.2004 - 1 BvR 872/04 (https://dejure.org/2004,5591)
BVerfG, Entscheidung vom 09. Juni 2004 - 1 BvR 872/04 (https://dejure.org/2004,5591)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,5591) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • Bundesverfassungsgericht

    Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Richter des Ausgangsgerichts hält Monatsfrist des § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG nicht offen - Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei nicht hinreichend bestimmtem ärztlichen Attest

  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde wegen Fristversäumnis; Hemmung der Frist durch eine vom Beschwerdeführer eingereichte Dienstaufsichtsbeschwerde

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 2891
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 08.07.1986 - 2 BvR 152/83

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Gegenvorstellung im Verfahren der

    Auszug aus BVerfG, 09.06.2004 - 1 BvR 872/04
    Zwar beinhaltet der Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde, dass ein Beschwerdeführer über das Gebot der Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinne hinaus alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreifen muss, um eine Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverletzung zu erwirken (vgl. BVerfGE 73, 322 ; 84, 203 ).
  • BVerfG, 11.06.1991 - 1 BvR 772/90

    Republikaner

    Auszug aus BVerfG, 09.06.2004 - 1 BvR 872/04
    Zwar beinhaltet der Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde, dass ein Beschwerdeführer über das Gebot der Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinne hinaus alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreifen muss, um eine Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverletzung zu erwirken (vgl. BVerfGE 73, 322 ; 84, 203 ).
  • BVerfG, 27.09.2019 - 1 BvR 1700/19

    Nichtannahme einer mangels hinreichender Begründung unzulässigen

    Die vom Beschwerdeführer eingelegten Dienstaufsichtsbeschwerden nach § 26 DRiG sind nicht geeignet, den Fristlauf zu hemmen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 9. Juni 2004 - 1 BvR 872/04 -, Rn. 2).

    Sie ermöglicht daher nicht die Beseitigung einer rechtskräftigen richterlichen Entscheidung (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 9. Juni 2004 - 1 BvR 872/04 -, Rn. 2).

  • OVG Niedersachsen, 08.12.2005 - 8 LB 119/03

    Zulässigkeit einer unentgeldlichen Rechtsberatung im Sinne des

    Einer ausdrücklichen gesetzlichen Grundlage bedarf es für einen solchen Hinweis auf die Unterschiede zu einer erlaubnispflichtigen - hier rechtsbesorgenden - Tätigkeit nicht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 3.6.2004 - 2 BvR 1602/02 -, NJW 2004, 2891 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht