Rechtsprechung
BVerfG, 09.06.2004 - 1 BvR 872/04 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
- Bundesverfassungsgericht
Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Richter des Ausgangsgerichts hält Monatsfrist des § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG nicht offen - Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei nicht hinreichend bestimmtem ärztlichen Attest
- Wolters Kluwer
Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde wegen Fristversäumnis; Hemmung der Frist durch eine vom Beschwerdeführer eingereichte Dienstaufsichtsbeschwerde
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BVerfGG § 93 Abs. 1 S. 1
Frist zur Einlegung der Verfassungsbeschwerde - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 17.11.2003 - 8 G 6311/03
- BVerfG, 09.06.2004 - 1 BvR 872/04
Papierfundstellen
- NJW 2004, 2891
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 08.07.1986 - 2 BvR 152/83
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Gegenvorstellung im Verfahren der …
Auszug aus BVerfG, 09.06.2004 - 1 BvR 872/04
Zwar beinhaltet der Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde, dass ein Beschwerdeführer über das Gebot der Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinne hinaus alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreifen muss, um eine Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverletzung zu erwirken (vgl. BVerfGE 73, 322 ; 84, 203 ). - BVerfG, 11.06.1991 - 1 BvR 772/90
Republikaner
Auszug aus BVerfG, 09.06.2004 - 1 BvR 872/04
Zwar beinhaltet der Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde, dass ein Beschwerdeführer über das Gebot der Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinne hinaus alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreifen muss, um eine Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverletzung zu erwirken (vgl. BVerfGE 73, 322 ; 84, 203 ).
- BVerfG, 27.09.2019 - 1 BvR 1700/19
Nichtannahme einer mangels hinreichender Begründung unzulässigen …
Die vom Beschwerdeführer eingelegten Dienstaufsichtsbeschwerden nach § 26 DRiG sind nicht geeignet, den Fristlauf zu hemmen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 9. Juni 2004 - 1 BvR 872/04 -, Rn. 2).Sie ermöglicht daher nicht die Beseitigung einer rechtskräftigen richterlichen Entscheidung (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 9. Juni 2004 - 1 BvR 872/04 -, Rn. 2).
- OVG Niedersachsen, 08.12.2005 - 8 LB 119/03
Zulässigkeit einer unentgeldlichen Rechtsberatung im Sinne des …
Einer ausdrücklichen gesetzlichen Grundlage bedarf es für einen solchen Hinweis auf die Unterschiede zu einer erlaubnispflichtigen - hier rechtsbesorgenden - Tätigkeit nicht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 3.6.2004 - 2 BvR 1602/02 -, NJW 2004, 2891 f.).