Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 22.12.2003

Rechtsprechung
   BGH, 14.07.2004 - VIII ZR 339/03   

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https://dejure.org/2004,1712
BGH, 14.07.2004 - VIII ZR 339/03 (https://dejure.org/2004,1712)
BGH, Entscheidung vom 14.07.2004 - VIII ZR 339/03 (https://dejure.org/2004,1712)
BGH, Entscheidung vom 14. Juli 2004 - VIII ZR 339/03 (https://dejure.org/2004,1712)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an wirksame Abwälzung der Verpflichtung zur Ausführung von Schönheitsreparaturen auf den Mieter; Unwirksamkeit einer Mietvertragsklausel; Schadensersatzanspruch des Vermieters wegen nicht durchgeführter Schönheitsreparaturen; Auslegung von Allgemeinen ...

  • Berliner Mieterverein (Volltext/Auszüge/Inhaltsangabe)

    Schönheitsreparaturen

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Schönheitsreparaturenklausel in Mietverträgen unwirksam

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Abwälzung von Schönheitsreparaturen als Verkehrssitte

  • Judicialis

    BGB § 326 Abs. 1 a.F.; ; AGBG § 9; ; EGBGB Art. 229 § 5 Satz 1

  • kanzleibeier.eu

    Schönheitsreparaturen Teil 6: Die Klausel "Die Kosten trägt der Mieter”

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 535
    Überwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Was bedeutet: "Kosten der Schönheitsreparaturen trägt der Mieter"?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Schönheitsreparaturklausel ist nicht bloße Kostenübernahmeregelung

Besprechungen u.ä.

  • 123recht.net (Entscheidungsanmerkung, 10.8.2004)

    Wohnraummietrecht: BGH schafft auf dem Gebiet der Schönheitsreparaturen weitere Klarheit

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 2961
  • NZM 2004, 734
  • ZMR 2005, 105
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 30.10.1984 - VIII ARZ 1/84

    Abwälzung von Schönheitsreparaturen in Formularmietvertrag

    Auszug aus BGH, 14.07.2004 - VIII ZR 339/03
    Die Abwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter ist, wenn dies auch weiterhin der Vereinbarung bedarf, Verkehrssitte geworden, und die Vertragsparteien eines Wohnraummietvertrags sehen es als selbstverständlich an, daß der Mieter die Schönheitsreparaturen zu tragen hat (Senatsurteile BGHZ 92, 363, 368; 101, 253, 262); die Belastung des Mieters mit dieser Verpflichtung wird in aller Regel bei der Kalkulation der Miete berücksichtigt (BGHZ 92, 363, 368).

    Jedoch können Inhalt und Umfang der Schönheitsreparaturverpflichtung durch Auslegung näher bestimmt werden, wobei die Auslegung ergeben kann, daß die in Fußnote 1 zu § 7 des vom Bundesministerium der Justiz herausgegebenen Mustermietvertrags 1976 in der Fassung I (Beilage zum Bundesanzeiger Nr. 22/76, abgedruckt bei Gelhaar in BGB-RGRK, 12. Aufl., Vor § 535 Rdnr. 87) genannten Regelfristen von drei, fünf und sieben Jahren maßgeblich sind (BGHZ 92, 363, 368 f.).

  • BGH, 17.12.1987 - VII ZR 307/86

    Zustandekommen eines Architektenvertrages

    Auszug aus BGH, 14.07.2004 - VIII ZR 339/03
    Allgemeine Geschäftsbedingungen sind gemäß ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei die Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen sind (ständige Rechtsprechung, vgl. BGHZ 102, 384, 389 f.).
  • BGH, 06.05.1992 - VIII ZR 129/91

    Unzulässige Kleinreparaturklausel in Formularmietvertrag

    Auszug aus BGH, 14.07.2004 - VIII ZR 339/03
    Solche Klauseln werden von den Mietvertragsparteien übereinstimmend im Sinne einer Abwälzung lediglich der Reparaturkosten verstanden, soweit der Mietvertrag nicht ausdrücklich eine Vornahmeverpflichtung enthält (vgl. hierzu Senatsurteil BGHZ 118, 194).
  • BGH, 07.06.1989 - VIII ZR 91/88

    Formularmäßige Überwälzung von Kosten von Kleinreparaturen auf den Mieter

    Auszug aus BGH, 14.07.2004 - VIII ZR 339/03
    Hierdurch unterscheidet sich die Schönheitsreparaturklausel in § 11 Nr. 4 des Mietvertrags von vertraglichen Regelungen hinsichtlich der Kostenübernahme von Kleinreparaturen durch den Mieter (Senatsurteil BGHZ 108, 1).
  • BGH, 15.11.1967 - VIII ZR 150/65

    Schönheitsreparaturen an Mieträumen

    Auszug aus BGH, 14.07.2004 - VIII ZR 339/03
    Aus der Sicht eines verständigen Mieters ist der Klausel gleichwohl eine Verpflichtung zur Ausführung der Schönheitsreparaturen zu entnehmen (für eine vergleichbare Klausel Senatsurteil BGHZ 49, 56, 58 und dort Leitsatz 1; vgl. auch Wolf, WM 1990, 1769, 1770; Kraemer in Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl., III A Rdnr. 1067; Scheuer, aaO, V Rdnr. 201).
  • BGH, 19.09.1986 - V ZR 72/85

    Formularmäßige Erstreckung der Sicherung und Forderungen aus weiteren Verträgen

    Auszug aus BGH, 14.07.2004 - VIII ZR 339/03
    a) Die Auslegung dieser Klausel unterliegt der uneingeschränkten revisionsrechtlichen Prüfung, da sie über den Bezirk des Berufungsgerichts hinaus Verwendung findet (vgl. BGHZ 98, 256, 258; 134, 42, 45).
  • BGH, 05.11.1996 - XI ZR 274/95

    Auslegung einer Darlehensrückzahlungsklausel in einem Existenzgründungsdarlehen;

    Auszug aus BGH, 14.07.2004 - VIII ZR 339/03
    a) Die Auslegung dieser Klausel unterliegt der uneingeschränkten revisionsrechtlichen Prüfung, da sie über den Bezirk des Berufungsgerichts hinaus Verwendung findet (vgl. BGHZ 98, 256, 258; 134, 42, 45).
  • BGH, 01.07.1987 - VIII ARZ 9/86

    Formularmäßige Überwälzung von Schönheitsreparaturen auf den Mieter einer bei

    Auszug aus BGH, 14.07.2004 - VIII ZR 339/03
    Die Abwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter ist, wenn dies auch weiterhin der Vereinbarung bedarf, Verkehrssitte geworden, und die Vertragsparteien eines Wohnraummietvertrags sehen es als selbstverständlich an, daß der Mieter die Schönheitsreparaturen zu tragen hat (Senatsurteile BGHZ 92, 363, 368; 101, 253, 262); die Belastung des Mieters mit dieser Verpflichtung wird in aller Regel bei der Kalkulation der Miete berücksichtigt (BGHZ 92, 363, 368).
  • LG Berlin, 09.03.2017 - 67 S 7/17

    Wohnraummietvertrag: Wirksamkeit der formularmäßigen uneingeschränkten Abwälzung

    Die Klausel ist gemäß § 9 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 AGBG a.F. (§ 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB n.F.) wegen unangemessener Benachteiligung des Beklagten unwirksam, auch wenn sie entgegen der bisherigen Rechtsprechung des BGH (vgl. BGH, Urt. v. 14. Juli 2004 - VIII ZR 339/03, NJW 2004, 2961, juris Tz. 15 f.) und in konsequenter Anwendung der Unklarheitenregel des § 5 AGBG a.F. (§ 305c BGB n.F.) nicht als Vornahmeklausel, sondern stattdessen als Klausel zur Tragung der Kosten der vom Vermieter oder einem Dritten durchgeführten Schönheitsreparaturen durch den Mieter auszulegen sein sollte.

    Sofern die Klausel den Beklagten - entgegen ihrem ausdrücklichen Wortlaut, aber in Einklang mit der bisherigen Rechtsprechung des BGH (vgl. BGH, Urt. v. 14. Juli 2004 - VIII ZR 339/03, NJW 2004, 2961, juris Tz. 15 f.) - nicht zur Kostentragung, sondern zur Vornahme von Schönheitsreparaturen verpflichten sollte, ist sie wegen Verstoßes gegen die §§ 536 Abs. 4 BGB, 9 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 AGBG a.F. (§ 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB n.F.) ebenfalls unwirksam.

  • BAG, 24.10.2007 - 10 AZR 825/06

    Bonuszahlung - Transparenzgebot und Stichtagsklausel

    a) Allgemeine Geschäftsbedingungen sind nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei nicht die Verständnismöglichkeiten des konkreten, sondern die des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen sind (st. Rspr., vgl. BGH 14. Juli 2004 - VIII ZR 339/03 - NJW 2004, 2961; BAG 31. August 2005 - 5 AZR 545/04 - BAGE 115, 372; Fuchs in Ulmer/Brandner/Hensen AGB-Recht 10. Aufl. § 307 Rn. 344; Stoffels AGB-Recht Rn. 565).
  • BAG, 31.08.2005 - 5 AZR 545/04

    Höhe und pauschale Abgeltung von Nachtarbeitszuschlägen - AGB-Kontrolle von

    b) Allgemeine Geschäftsbedingungen sind nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei die Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen sind (st. Rspr., vgl. BGH 14. Juli 2004 - VIII ZR 339/03 - NJW 2004, 2961, zu II 1 a der Gründe).
  • BGH, 09.07.2015 - VII ZR 5/15

    VOB-Vertrag: Zurückhaltungsrecht an einer Gewährleistungsbürgschaft bei

    aa) Allgemeine Geschäftsbedingungen sind gemäß ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei die Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen sind (vgl. BGH, Urteil vom 20. August 2009 - VII ZR 212/07, BauR 2009, 1736 Rn. 18 = NZBau 2010, 47; Urteil vom 14. Juli 2004 - VIII ZR 339/03, NJW 2004, 2961, 2962, juris Rn. 14).
  • BGH, 09.06.2010 - VIII ZR 294/09

    Wohnungsmieter muss die Möglichkeit haben, Schönheitsreparaturen in Eigenleistung

    Diese Billigung trägt insbesondere dem Umstand Rechnung, dass sich eine vertragliche Überwälzung von Schönheitsreparaturen auf den Mieter seit langem als Verkehrssitte herausgebildet hat und die Vertragsparteien eines Wohnraummietvertrages es deshalb als selbstverständlich ansehen, dass der Mieter die Schönheitsreparaturen übernimmt (Senatsurteil vom 14. Juli 2004 - VIII ZR 339/03, WuM 2004, 529, unter II 1 b m.w.N.).

    Allerdings hat der Senat zugleich darauf hingewiesen, dass die zur Verkehrssitte gewordene Praxis einer Überwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter auch dadurch geprägt ist, dass der Mieter die ihm übertragenen Schönheitsreparaturen in Eigenleistung ausführen kann (Senatsurteil vom 14. Juli 2004, aaO).

  • BGH, 20.08.2009 - VII ZR 212/07

    Leistungsteile innerhalb eines Gewerks als in sich abgeschlossene Teile einer

    Allgemeine Geschäftsbedingungen sind gemäß ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei die Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen sind (BGH, Urteil vom 14. Juli 2004 - VIII ZR 339/03, NJW 2004, 2961, 2962; vgl. BGH, Urteil vom 17. Dezember 1987 - VII ZR 307/86, BGHZ 102, 384, 389 f.).
  • BAG, 19.07.2007 - 6 AZR 774/06

    Auflösungsvertrag - Geschäftsführerdienstvertrag

    a) Allgemeine Geschäftsbedingungen sind nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei die Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen sind (st. Rspr., vgl. BAG 31. August 2005 - 5 AZR 545/04 - BAGE 115, 372; BGH 14. Juli 2004 - VIII ZR 339/03 - NJW 2004, 2961, zu II 1 a der Gründe).
  • BAG, 18.03.2008 - 9 AZR 186/07

    Rückzahlung von Ausbildungskosten - AGB-Kontrolle

    Allgemeine Geschäftsbedingungen sind nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei die Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen sind (st. Rspr., BGH 14. Juli 2004 - VIII ZR 339/03 - NJW 2004, 2961, zu II 1 a der Gründe).
  • LAG Düsseldorf, 15.08.2016 - 9 Sa 318/16

    Zulässigkeit der Berufung; Unterzeichnung der Berufungsbegründung mit dem Kürzel

    Soweit auch der mit dem Vertrag verfolgte Zweck einzubeziehen ist, kann das nur in Bezug auf typische und von redlichen Geschäftspartnern verfolgte Ziele gelten (BAG v. 06.05.2009 - 10 AZR 390/08, juris; BAG v. 10.12.2008 - 10 AZR 1/08, AP Nr. 40 zu § 307 BGB; BAG v. 30.07.2008 - 10 AZR 606/07, NZA 2008, 1173; BAG v. 24.10.2007 - 10 AZR 825/06, AP Nr. 32 zu § 307 BGB; BGH v. 21.09.2005 - VIII ZR 284/04, DB 2005, 2575; BGH v. 19.01.2005 - XII ZR 107/01, BGHZ 162, 39; BGH v. 14.07.2004 - VIII ZR 339/03, NJW 2004, 2961).
  • BAG, 17.01.2023 - 3 AZR 501/21

    Betriebliche Altersversorgung - Kapitalwahlrecht - Ersetzung

    Allgemeine Geschäftsbedingungen und Einmalbedingungen iSv. § 310 Abs. 3 Nr. 2 BGB sind - ausgehend vom Vertragswortlaut - nach ihrem objektiven Inhalt und typischem Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von rechtsunkundigen, verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei die Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen sind (st. Rspr., zB BAG 30. Januar 2019 - 5 AZR 43/18 - Rn. 26 mwN, BAGE 165, 205; BGH 14. Juli 2004 - VIII ZR 339/03 - Rn. 14) .
  • BGH, 05.11.2015 - VII ZR 59/14

    Handelsvertretervertrag: Wirksamkeit einer Vertragsbestimmung über die

  • BAG, 07.09.2022 - 5 AZR 128/22

    Hypotax-Verfahren bei vorübergehender Auslandsentsendung

  • LAG Düsseldorf, 25.01.2021 - 9 Sa 536/20

    Eingruppierung, Eingruppierungsfeststellungsklage, Gruppenstufe, Paktzusteller,

  • BAG, 17.01.2023 - 3 AZR 220/22

    Betriebliche Altersversorgung - Kapitalwahlrecht - Ersetzung

  • LG Berlin, 02.05.2018 - 64 S 120/17

    Wohnraummietvertrag: Wirksamkeit der formularmäßigen Abwälzung von

  • OLG Köln, 27.01.2006 - 1 U 6/05

    Schlüsselrückgabe bei endgültiger Aufgabe des Mietbesitzes -

  • AG Brandenburg, 06.03.2008 - 31 C 306/07

    Wohnraummiete: Überbürdung von Kleinreparaturen bzw. der Instandhaltungspflicht

  • KG, 11.03.2021 - 8 U 1106/20

    Kündigung eines Gewerberaummietvertrags: Formmangel der Kündigungserklärung;

  • LG Berlin, 27.07.2021 - 65 S 264/20

    Wohnraummiete: Überwälzung der Pflicht zur fachgerechten Ausführung von

  • KG, 04.11.2021 - 8 U 1106/20

    Geschäftsraummiete: Wirksamkeit der Kündigung wegen Schriftformmangels und

  • KG, 04.11.2021 - 8 U 85/21

    Geschäftsraummiete: Einwand der Mietzinsreduzierung wegen Wegfalls der

  • KG, 19.01.2006 - 8 U 22/05

    Mietvertrag: Nutzungsentschädigung für die Zeit nach Ablauf einer Optionszeit,

  • BAG, 09.02.2022 - 5 AZR 368/21

    Verjährung - Unzumutbarkeit der Klageerhebung als Voraussetzung für den

  • LAG Düsseldorf, 24.08.2015 - 9 Sa 1202/14

    Wirksamkeit der individualvertraglichen Vereinbarung einer Altersgrenze

  • LSG Bayern, 10.02.2021 - L 3 U 333/19

    Unfallversicherung: Unfallversicherungsschutz bei einer für eine Gemeinde

  • LAG Hamm, 18.02.2009 - 2 Sa 1138/08

    Rückzahlung von Ausbildungskosten - AGB-Inhaltskontrolle

  • LAG Düsseldorf, 20.04.2015 - 9 Sa 151/15

    Schadensersatzansprüche eines Oberarztes wegen Undurchführbarkeit

  • BAG, 19.07.2007 - 6 AZR 875/06

    Auflösungsvertrag - Geschäftsführerdienstvertrag

  • LAG Düsseldorf, 24.04.2017 - 9 Sa 906/16

    Auslegung; Arbeitsvertrag; Bezugnahmeklausel; Nichtfortschreibung; BAT;

  • LAG Düsseldorf, 24.04.2017 - 9 Sa 905/16

    Auslegung Arbeitsvertrag; Bezugnahmeklausel; Ergänzende Vertragsauslegung;

  • AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 09.08.2013 - 22 C 57/12

    Formularmäßiger Mietvertrag: Pflicht zur Ausführung von Schönheitsreparaturen bei

  • LAG Düsseldorf, 24.04.2017 - 9 Sa 1009/16

    Grundsätze der Vertragsauslegung; Vertragsklausel als Allgemeine

  • LAG Düsseldorf, 18.03.2013 - 9 Sa 1585/12

    Arbeitsentgelt (Equal Pay); Fehlender Vertrauensschutz des Verleihers

  • LAG Berlin-Brandenburg, 10.01.2008 - 20 Sa 1636/07

    Zahlung von Weihnachtsgeld

  • LAG Düsseldorf, 12.10.2009 - 16 Sa 501/09

    Widerruf einer Spesenpauschale Ablösung einer Spesenpauschale durch eine

  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.07.2017 - 8 Sa 516/16

    Auslegung eines Formulararbeitsvertrags - Nachtarbeitszuschlag - pauschale

  • LAG München, 04.12.2007 - 6 Sa 478/07

    Urlaubsgeld

  • LAG Düsseldorf, 11.03.2013 - 9 Sa 30/13

    Arbeitsentgelt (Equal Pay); Vertrauensschutz des Verleihers bei Unklarheit der

  • LAG Düsseldorf, 09.11.2010 - 17 Sa 278/10

    Stufenklage zur Durchsetzung eines Bonusanspruchs; unangemessene Benachteiligung

  • LG Berlin, 13.03.2012 - 65 S 254/11

    Wohnung unterliegt Preisbindung: Zweckbindung der Mietkaution?

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Rechtsprechung
   BVerfG, 22.12.2003 - 2 BvR 2108/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,907
BVerfG, 22.12.2003 - 2 BvR 2108/00 (https://dejure.org/2003,907)
BVerfG, Entscheidung vom 22.12.2003 - 2 BvR 2108/00 (https://dejure.org/2003,907)
BVerfG, Entscheidung vom 22. Dezember 2003 - 2 BvR 2108/00 (https://dejure.org/2003,907)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Versagung einer Aufenthaltserlaubnis für nicht sorgeberechtigten ausländischen Vater eines minderjährigen deutschen Kindes gem §§ 23 Abs 1 Halbs 2, 17 Abs 1 AuslG 1990

  • Wolters Kluwer

    Versagung der Aufenthaltsgenehmigung einer Türkin bei Fehlen einer gelebten familiären Lebensgemeinschaft und einem Sorgerecht gegenüber ihrer in Deutschland lebenden Tochter als Verletzung der Schutzpflicht für Familie gem. Art. 6 Grundgesetz (GG)

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AuslG § 23 Abs. 1 HS 2; AuslG § 17 Abs. 1; GG Art. 6; GG Art. 3
    D (A), Türkei, Aufenthaltserlaubnis, Familienzusammenführung, Familienangehörige, Kinder, Deutsche Kinder, Nichteheliche Lebensgemeinschaft, Sorgerecht, Umgangsrecht, Familiäre Lebensgemeinschaft, Eltern-Kind-Verhältnis, Schutz von Ehe und Familie, Gleichheitsgrundsatz

  • Judicialis

    GG Art. 6 Abs. 1; ; GG Art. 6 Abs. 2 Satz 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 2; ; GG Art. 103 Abs. 1; ; AuslG § 23 Abs. 1 2. Halbsatz

  • rechtsportal.de

    Anspruch eines Ausländers auf Aufenthalt zur Unterhaltung von familiären Kontakten

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 2, 190
  • NJW 2004, 2961 (Ls.)
  • NVwZ 2004, 606
  • FamRZ 2003, 356
  • FamRZ 2004, 356
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 18.04.1989 - 2 BvR 1169/84

    Volljährigenadoption I

    Auszug aus BVerfG, 22.12.2003 - 2 BvR 2108/00
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 51, 386 ; 80, 81 ) gewährt Art. 6 GG keinen unmittelbaren Anspruch auf Aufenthalt.

    Dieser verfassungsrechtlichen Pflicht des Staates zum Schutz von Ehe und Familie entspricht ein Anspruch des Trägers des Grundrechts aus Art. 6 GG, dass die zuständigen Behörden und Gerichte bei der Entscheidung über den Aufenthalt seine familiären Bindungen an im Bundesgebiet lebende Personen angemessen berücksichtigen (vgl. BVerfGE 76, 1 ; 80, 81 ).

  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

    Auszug aus BVerfG, 22.12.2003 - 2 BvR 2108/00
    Dieser verfassungsrechtlichen Pflicht des Staates zum Schutz von Ehe und Familie entspricht ein Anspruch des Trägers des Grundrechts aus Art. 6 GG, dass die zuständigen Behörden und Gerichte bei der Entscheidung über den Aufenthalt seine familiären Bindungen an im Bundesgebiet lebende Personen angemessen berücksichtigen (vgl. BVerfGE 76, 1 ; 80, 81 ).

    Entscheidend ist vielmehr die tatsächliche Verbundenheit zwischen den Familienmitgliedern (vgl. BVerfGE 76, 1 ), wobei grundsätzlich eine Betrachtung des Einzelfalls geboten ist.

  • BVerfG, 29.01.2003 - 1 BvL 20/99

    Gemeinsame elterliche Sorge nichtverheirateter Eltern für nichteheliche Kinder

    Auszug aus BVerfG, 22.12.2003 - 2 BvR 2108/00
    Bei dieser Lage bestehen - abgesehen vom Fehlen einer hier nicht einschlägigen Übergangsregelung für bestimmte Altfälle - derzeit keine Gründe für eine Unvereinbarkeit des Regelungskonzeptes von § 1626a BGB zur gemeinsamen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern mit dem Grundgesetz (vgl. Urteil des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Januar 2003 - 1 BvL 20/99, 1 BvR 933/01 -, NJW 2003, S. 955).
  • BVerfG, 31.08.1999 - 2 BvR 1523/99

    Fehlende Eilbedürftigkeit wegen unbekannten Aufenthaltsorts des Beschwerdeführers

    Auszug aus BVerfG, 22.12.2003 - 2 BvR 2108/00
    Besteht eine familiäre Lebensgemeinschaft zwischen dem Ausländer und seinem deutschen Kind und kann diese Gemeinschaft nur in der Bundesrepublik Deutschland verwirklicht werden, weil dem deutschen Kind wegen dessen Beziehung zu seiner Mutter das Verlassen der Bundesrepublik nicht zumutbar ist, so drängt die Pflicht des Staates, die Familie zu schützen, einwanderungspolitische Belange regelmäßig zurück (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 31. August 1999 - 2 BvR 1523/99 -, NVwZ 2000, S. 59).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 22.12.2003 - 2 BvR 2108/00
    Weder kommt der Verfassungsbeschwerde grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zu noch ist ihre Annahme - mangels hinreichender Aussicht auf Erfolg - zur Durchsetzung der als verletzt gerügten Verfassungsrechte angezeigt (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 18.07.1979 - 1 BvR 650/77

    Ausweisung II

    Auszug aus BVerfG, 22.12.2003 - 2 BvR 2108/00
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 51, 386 ; 80, 81 ) gewährt Art. 6 GG keinen unmittelbaren Anspruch auf Aufenthalt.
  • BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvR 231/00

    Zur Frage aufenthaltsrechtlicher Schutzwirkungen aus GG Art 6 Abs 1 u 2 zugunsten

    Auszug aus BVerfG, 22.12.2003 - 2 BvR 2108/00
    Vor diesem Hintergrund kann weiter offen bleiben, ob und gegebenenfalls inwieweit die durch das Gesetz zur Reform des Kindschaftsrechts vom 16. Dezember 1997 (BGBl I S. 2942) bewirkten Veränderungen der familienrechtlichen Regelungen insbesondere des Umgangsrechts möglicherweise mit einer auch verfassungsrechtlich erheblichen Modifikation des Leitbilds der Familie in Art. 6 GG korrespondieren und welche Auswirkungen dies auf die aufenthaltsrechtlichen Schutzwirkungen des Art. 6 GG hat (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Januar 2002 - 2 BvR 231/00 -, NVwZ 2002, S. 849).
  • BVerfG, 01.12.2008 - 2 BvR 1830/08

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Verweigerung einer

    Dabei ist grundsätzlich eine Betrachtung des Einzelfalles geboten, bei der auf der einen Seite die familiären Bindungen zu berücksichtigen sind (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Januar 2002 - 2 BvR 231/00 -, InfAuslR 2002, S. 171 [173]; BVerfGK 2, 190 [194]), auf der anderen Seite aber auch die sonstigen Umstände des Einzelfalles (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 31. August 1999 - 2 BvR 1523/99 -, InfAuslR 2000, S. 67 [68]; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Januar 2006 - 2 BvR 1935/05 -, NVwZ 2006, S. 682 [683]).
  • BVerfG, 08.12.2005 - 2 BvR 1001/04

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde des ausländischen Vaters eines deutschen

    Entscheidend ist vielmehr die tatsächliche Verbundenheit zwischen den Familienmitgliedern (vgl. BVerfGE 76, 1 [42 f.]), wobei grundsätzlich eine Betrachtung des Einzelfalls geboten ist (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 31. August 1999 - 2 BvR 1523/99 -, InfAuslR 2000, 67 [68]; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Januar 2002 - 2 BvR 231/00 -, InfAuslR 2002, 171 [173]; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Dezember 2003 - 2 BvR 2108/00 -, BVerfGK 2, 190 [194]).
  • BVerfG, 17.05.2011 - 2 BvR 1367/10

    Aufenthaltsrechtliche Schutzwirkungen einer ehelichen Beistandsgemeinschaft

    a) Die in Art. 6 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 GG enthaltene wertentscheidende Grundsatznorm, nach welcher der Staat die Familie zu schützen und zu fördern hat, verpflichtet die Ausländerbehörde bei der Entscheidung über ein Aufenthaltsbegehren, die bestehenden familiären Bindungen des Ausländers an Personen, die sich berechtigterweise im Bundesgebiet aufhalten, zu berücksichtigen und entsprechend dem Gewicht dieser Bindungen in ihren Erwägungen zur Geltung zu bringen (vgl. BVerfGE 76, 1 ; 80, 81 ; BVerfGK 2, 190 ).
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