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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 20.01.2004 - I-3 Wx 262/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,1695
OLG Düsseldorf, 20.01.2004 - I-3 Wx 262/03 (https://dejure.org/2004,1695)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.01.2004 - I-3 Wx 262/03 (https://dejure.org/2004,1695)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. Januar 2004 - I-3 Wx 262/03 (https://dejure.org/2004,1695)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausreichen der Bestimmbarkeit der Höhe der Leistung für Eintragung einer Reallast; Messung der höchstmöglichen Belastung unter Heranziehung der Jarhreskosten im "ungünstigsten" Fall

  • Judicialis

    BGB § 1105

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1105
    Inhaltliche Anforderungen an die Eintragung einer Reallast - Bestimmbarkeit der Leistung und der Belastung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bestimmtheit einer Reallast

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 3126 (Ls.)
  • NJW-RR 2004, 811
  • DNotZ 2004, 638
  • FGPrax 2004, 58
  • Rpfleger 2004, 280
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.07.1995 - V ZB 43/94

    Übernahme einer persönlichen Pflegepflicht als bestimmbare Leistung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.01.2004 - 3 Wx 262/03
    Das Landgericht ist zunächst zutreffend davon ausgegangen, dass die hier in der notariellen Urkunde genannten Kosten des Betriebes und der Unterhaltung der Tiefgarage für die Berechtigten durch Eintragung einer Reallast gemäß § 1105 BGB dinglich gesichert werden können und dass es nach allgemeiner Auffassung in Rechtsprechung und Literatur genügt, dass die Höhe der Leistung bestimmbar ist, wozu es ausreicht, dass Art, Gegenstand und Umfang der Leistung aufgrund objektiver Umstände bestimmbar sind, sofern die höchstmögliche Belastung des Grundstücks für jeden Dritten erkennbar ist und der Umfang der Haftung in einem bestimmten Zeitpunkt aufgrund der in der Eintragungsbewilligung enthaltenen Voraussetzungen bestimmt werden kann (vgl. BGHZ 130, 342 ff. m.w.N.).

    Das bedeutet, dass sich die höchstmögliche Leistung in einem solchen Fall daran misst, welche Kosten im "ungünstigsten Fall" d.h. bei Annahme der Notwendigkeit aller unter den Begriff "Unterhaltung" fallenden Aufwendungen entstehen, ähnlich wie in dem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall zur höchstmöglichen Leistung bei Übernahme von Pflegekosten (BGHZ 130, 342 ff.).

  • BayObLG, 15.04.2004 - 2Z BR 221/03

    Eintragungsfähigkeit einer Grunddienstbarkeit mit Duldungspflicht

    Hierfür ist jedoch ausreichend, dass der Umfang des Rechts aufgrund objektiver Umstände bestimmbar ist, die auch außerhalb des Grundbuchs liegen können, sofern sie nachprüfbar und wenigstens in der Eintragungsbewilligung angedeutet sind (BGHZ 130, 342/345 ff.; OLG Düsseldorf RNotZ 2004, 94 jeweils für Reallast; BGH NJW 2002, 2461 f. für durch Vormerkung zu sicherndes bedingtes Recht).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 22.12.2003 - 15 W 396/03   

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https://dejure.org/2003,2010
OLG Hamm, 22.12.2003 - 15 W 396/03 (https://dejure.org/2003,2010)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.12.2003 - 15 W 396/03 (https://dejure.org/2003,2010)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. Dezember 2003 - 15 W 396/03 (https://dejure.org/2003,2010)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Änderung des Kostenverteilungsschlüssels durch Mehrheitsbeschluss der Eigentümerversammlung; Anfechtung der Beschlüsse einer Eigentümerversammlung; Voraussetzungen für die Abberufung eines Verwalters aus wichtigem Grund; Beschlussqualität eines negativen ...

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Abberufung eines Verwalters aus wichtigem Grund

  • Judicialis

    WEG § 21 Abs. 4; ; WEG § 26 Abs. 1 S. 3

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Zur Zulässigkeit der Änderung des Kostenverteilungsschlüssels durch Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer - Zur gerichtlichen Nachprüfbarkeit eines Beschlusses der Wohnungseigentümer, durch den die Abberufung des Verwalters aus wichtigem Grund abgelehnt wurde - Zur ...

  • ibr-online

    Nachprüfung des Negativbeschlusses betr. Verwalterabberufung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 3126 (Ls.)
  • NJW-RR 2004, 805
  • NZM 2004, 504
  • ZMR 2004, 852
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (24)

  • BGH, 23.08.2001 - V ZB 10/01

    Veräußerung des Wohnungseigentums während eines rechtshängigen

    Auszug aus OLG Hamm, 22.12.2003 - 15 W 396/03
    Ein nach einem Negativbeschluß innerhalb der Monatsfrist des § 23 Abs. 4 WEG gestellter Leistungsantrag, der inhaltlich dem abgelehnten Beschlußantrag entspricht, kann dahin ausgelegt werden, daß er auch den nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 2001, 3339) erforderlichen Beschlußanfechtungsantrag umfaßt.

    Auch dem negativen Abstimmungsergebnis kann indessen nach der neueren Rechtsprechung des BGH (Beschluss vom 23.08.2001, u.a. veröffentlicht in NJW 2001, 3339, 3343) Beschlussqualität nicht abgesprochen werden.

  • BGH, 20.06.2002 - V ZB 39/01

    Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses durch den Verwalter

    Auszug aus OLG Hamm, 22.12.2003 - 15 W 396/03
    Ein wichtiger Grund zur Abberufung des Verwalters im Sinne des § 26 Abs. 1 S. 3 WEG liegt vor, wenn den Wohnungseigentümern unter Berücksichtigung aller, nicht notwendig vom Verwalter verschuldeter Umstände nach Treu und Glauben eine Fortsetzung der Zusammenarbeit mit dem Verwalter nicht mehr zugemutet werden kann, insbesondere weil das erforderliche Vertrauensverhältnis zerstört ist (BGH NJW 2002, 3240, 3243; BayObLGZ 1998, 310, 312 f. = FGPrax 1999, 20; NZM 2000, 341, 342; KG NJW-RR 1994, 402; OLG Düsseldorf NZM 1998, 517; Senat NZM 2002, 295; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 26, Rdnr. 166).

    Der Streit der Beteiligten über die Abberufung des Verwalters aus wichtigem Grund ist mit der diesem zustehenden Vergütung für die restliche Laufzeit des Vertrages zu bewerten (BGH NJW 2002, 3240, 3246).

  • BGH, 27.06.1985 - VII ZB 21/84

    Zurechnung von Fehlern eines Vorunternehmers

    Auszug aus OLG Hamm, 22.12.2003 - 15 W 396/03
    Eine solche sog. Öffnungsklausel in einer Teilungserklärung ist wirksam (BGHZ 95, 137 = NJW 1985, 2832) und begründet eine Beschlusskompetenz der Eigentümerversammlung für eine entsprechende Regelung (BGHZ 145, 158 = NJW 2000, 3500, 3502).

    Inhaltlich ist ein in der Teilungserklärung zugelassener Mehrheitsbeschluss über eine Änderung der Kostenverteilung nur zulässig, wenn ein sachlicher Grund für die Änderung vorliegt und einzelne Wohnungseigentümer gegenüber dem früheren Rechtszustand nicht unbillig benachteiligt werden (BGHZ 95, 137 = NJW 1985, 2832).

  • OLG Düsseldorf, 02.02.1998 - 3 Wx 345/97
    Auszug aus OLG Hamm, 22.12.2003 - 15 W 396/03
    Gleichwohl kann ein Rechtsschutzbedürfnis für ein gerichtliches Abberufungsverlangen bejaht werden, wenn dem Wohnungseigentümer die vorherige Anrufung der Versammlung nicht zugemutet werden kann, insbesondere weil in Anbetracht der Mehrheitsverhältnisse ein Mehrheitsbeschluss nicht zu erwarten ist (OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 163).

    Ein wichtiger Grund zur Abberufung des Verwalters im Sinne des § 26 Abs. 1 S. 3 WEG liegt vor, wenn den Wohnungseigentümern unter Berücksichtigung aller, nicht notwendig vom Verwalter verschuldeter Umstände nach Treu und Glauben eine Fortsetzung der Zusammenarbeit mit dem Verwalter nicht mehr zugemutet werden kann, insbesondere weil das erforderliche Vertrauensverhältnis zerstört ist (BGH NJW 2002, 3240, 3243; BayObLGZ 1998, 310, 312 f. = FGPrax 1999, 20; NZM 2000, 341, 342; KG NJW-RR 1994, 402; OLG Düsseldorf NZM 1998, 517; Senat NZM 2002, 295; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 26, Rdnr. 166).

  • BayObLG, 19.06.1997 - 2Z BR 35/97

    Verfahrensvorschriften bei faktischer und werdender

    Auszug aus OLG Hamm, 22.12.2003 - 15 W 396/03
    Das Rechtsschutzbedürfnis für die Geltendmachung eines solchen Anspruchs im gerichtlichen Verfahren nach § 43 Abs. 1 WEG setzt allerdings nach gefestigter Rechtsprechung wegen der vorrangigen Entscheidungskompetenz der Eigentümerversammlung grundsätzlich voraus, dass der antragstellende Wohnungseigentümer zunächst versucht hat, einen Beschluss der Eigentümerversammlung über die von ihm angestrebte Verwaltungsmaßnahme, hier die Abberufung des Verwalters, herbeizuführen (BayObLG NJW-RR 1997, 1443).

    Der Verwalter ist rechtlich gehindert, die Wahrnehmung seiner Verwalterpflichten in zentralen Bereichen an Dritte zu delegieren (BayObLG NJW-RR 1997, 1443).

  • BGH, 15.12.1988 - V ZB 9/88

    Gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen der Wohnungseigentumsgemeinschaft

    Auszug aus OLG Hamm, 22.12.2003 - 15 W 396/03
    Es bedarf deshalb für die Geltendmachung solcher Ansprüche einer Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft (BGHZ 106, 222 = NJW 1989, 1091).
  • OLG Düsseldorf, 25.08.1999 - 3 Wx 270/99

    Verzicht auf Schadensersatz gegen früheren Verwalter widerspricht ordnungsmäßiger

    Auszug aus OLG Hamm, 22.12.2003 - 15 W 396/03
    Das Absehen von der Geltendmachung solcher Ansprüche widerspricht ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn die Voraussetzungen eines solchen Anspruchs schlüssig dargelegt sind und begründet erscheinen (OLG Düsseldorf NJW-RR 2000, 381).
  • BGH, 10.10.1996 - III ZR 205/95

    Rückabwicklung eines wegen der Verpflichtung zur Schaffung eines Adeltstitels

    Auszug aus OLG Hamm, 22.12.2003 - 15 W 396/03
    Im Rahmen eines solchen Anspruchs hat der Geschäftsbesorger die Darlegungs- und Beweislast für die bestimmungsgemäße Verwendung des Geldbetrages zu tragen (BGH NJW 1997, 47, 48).
  • BGH, 29.11.1965 - VII ZR 202/63

    Rechte der Vertragsparteien eines gekündigten Handelsvertretervertrages bei

    Auszug aus OLG Hamm, 22.12.2003 - 15 W 396/03
    Da wesentliches Element der Vorschrift das Auflösungsverschulden ist, wird sie über ihren Wortlaut hinaus auf alle diejenigen Fälle angewendet, in denen das Dienstverhältnis beendet wurde, sofern nur der andere Vertragsteil durch vertragswidriges Verhalten den Anlass für die Beendigung gegeben hat, also auch für den Fall der Eigenkündigung des anderen Vertragsteils (BGHZ 44, 271, 274; BAG AP Nr. 6 zu § 628 BGB; Staudinger/Preis, BGB, 12. Bearb., § 628, Rdnr. 41).
  • BayObLG, 26.08.1999 - 2Z BR 66/99

    Anforderungen an die Bestimmtheit von Anträgen in Wohnungseigentumssachen

    Auszug aus OLG Hamm, 22.12.2003 - 15 W 396/03
    Im Wohnungseigentumsverfahren als einem Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit sind an die Bestimmtheit der Anträge weniger strenge Anforderungen zu stellen als im Zivilprozess; sie sind auch in weiterem Maße auslegungsfähig (BayObLG WuM 1993, 85, 86; WE 1997, 438, 439; NZM 2000, 515).
  • BayObLG, 24.03.1994 - 2Z BR 18/94

    Ermächtigung des Verwalters gegen einen früheren Verwalter

  • BayObLG, 12.11.1992 - 2Z BR 14/92

    Bestimmtheit eines Antrags im Wohnungseigentumsverfahren

  • BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98

    Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß

  • OLG Hamm, 17.03.1993 - 15 W 260/92

    Verpflichtung des Verwalters gegenüber einer Wohnungseigentümergemeinschaft zur

  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

  • OLG Köln, 30.10.1985 - 16 Wx 88/85

    Rechnungslegung; Verwalter

  • BayObLG, 27.11.1998 - 2Z BR 150/98

    Wichtiger Grund für die fristlose Kündigung eines Verwaltervertrags

  • BayObLG, 17.01.2000 - 2Z BR 120/99

    Abberufung des Hausverwalters durch die Wohnungseigentümer

  • OLG Celle, 19.05.1999 - 4 W 49/99

    Unwirksamkeit von Jahresabrechnungen für eine Wohnungseigentümergemeinschaft;

  • OLG Hamburg, 18.11.1986 - 2 W 61/86
  • OLG Hamm, 27.11.2001 - 15 W 326/01

    Abberufung des Verwalters aus wichtigem Grund; Unterschrift des Verwalters unter

  • OLG Düsseldorf, 22.12.2000 - 3 Wx 378/00

    Abrechnung des Verwalters einer Eigentumswohnanlage - konkludente Vereinbarung

  • OLG Köln, 22.01.1999 - 15 W 1/99
  • KG, 06.09.1993 - 24 W 5948/92

    Abberufung und Kündigung des Verwalters aufgrund unklarer Auskünfte über

  • BGH, 10.02.2012 - V ZR 105/11

    Wohnungseigentum: Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Abberufung des

    Dagegen gestehen andere den Wohnungseigentümern einen solchen Beurteilungsspielraum nur in engen Grenzen (OLG Hamm, NZM 2004, 504, 506) oder gar nicht zu (OLG Düsseldorf, NZM 2002, 487, 488; Riecke/Schmid/Abramenko, WEG, 3. Aufl., § 26 Rn. 31a; offen gelassen von AG München, ZMR 2009, 644, 645).
  • LG Dortmund, 24.11.2015 - 9 S 41/14

    "Sonderkosten" haben in der Jahresabrechnung nichts verloren!

    Die Ablehnung der Geltendmachung eines Anspruchs widerspricht nur dann ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn die Voraussetzungen eines solchen Anspruchs schlüssig dargelegt sind und begründet erscheinen ( OLG Hamm NJW-RR 2004, 805; OLG Düsseldorf ZMR 2000, 243 ).
  • OLG Hamm, 20.11.2006 - 15 W 166/06

    Abändernder Zweitbeschluss zur Balkonsanierung

    Nach der neueren Rechtsprechung des BGH (BGHZ 148, 335 = NJW 2001, 3339; dem folgend Senat, NZM 2004, 504 = NJW-RR 2004, 805) kann auch dem negativen Abstimmungsergebnis Beschlussqualität nicht abgesprochen werden.

    Im Wohnungseigentumsverfahren als einem Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit sind an die Bestimmtheit der Anträge weniger strenge Anforderungen zu stellen als im Zivilprozess; sie sind auch in weiterem Maße auslegungsfähig (BayObLG WuM 1993, 85; WE 1997, 438; NZM 2000, 515, Senat, NJW-RR 2004, 805 = NZM 2004, 504).

  • OLG Hamm, 27.09.2006 - 15 W 98/06

    Anwesenheitsrecht eines Verwaltungsbeiratsmitglieds in der Eigentümerversammlung

    Ein wichtiger Grund zur Abberufung des Verwalters ist gegeben, wenn den Wohnungseigentümern unter Beachtung aller Umstände nach Treu und Glauben ein weitere Zusammenarbeit nicht mehr zuzumuten ist, insbesondere durch diese Umstände das erforderliche Vertrauensverhältnis zerstört ist (BGH NZM 2002, 788/790; Senat, NZM 2002, 295; NJW-RR 2004, 805).
  • OLG Celle, 10.07.2006 - 4 W 89/06

    Berechtigung eines Wohnungseigentümers ausländischer Herkunft zur Errichtung

    Das aus diesen Vorschriften folgende Recht der Wohnungseigentümer zur eigenverantwortlichen Gestaltung ihrer Rechtsbeziehungen würde durch eine gerichtliche Entscheidung ohne Vorbefassung der Wohnungseigentümerversammlung verletzt (vgl. OLG Hamm NJW-RR 2004, 805, 806; KG ZMR 1999, 509, 510; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 21 Rz. 89; Bärmann/Pick, WEG, 17. Aufl., § 21 Rz. 37; Palandt/Bassenge, BGB, 65. Aufl., § 21 WEG Rz. 10).

    Eine Willensbildung in der Wohnungseigentümergemeinschaft ist nur dann entbehrlich, wenn das Ergebnis von vornherein feststeht und ein Antrag auf Beschlussfassung daher eine bloße Förmlichkeit darstellte (OLG Hamm NJW-RR 2004, 805, 806f.; OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 163; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl. § 21 Rz. 90; Weitnauer/Lüke, WEG, 9. Aufl., § 21 Rz. 21).

    Auch Negativbeschlüsse unterliegen der Anfechtung, wenn innerhalb der Monatsfrist des § 23 Abs. 4 S. 2 WEG die Ungültigerklärung sowie gleichzeitig die Verpflichtung der Eigentümergemeinschaft beantragt wird (BGH NJW 2001, 3339, 3343; OLG Düsseldorf NJW-RR 1995, 206, 207; OLG Hamm NJW-RR 2004, 805, 808; Bärmann/Pick, WEG, 17. A., § 23 Rz. 18; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. A., § 43 Rz. 52).

  • OLG Hamm, 23.12.2004 - 15 W 107/04

    Beschlußanfechtungsfrist, Kostenvorschuß

    In den Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit sind die Anträge der Beteiligten aber in weiterem Umfang der Auslegung zugänglich als dies für den Zivilprozess gelten kann (Senat NJW-RR 2004, 805ff m.w.N.).
  • OLG Hamm, 04.05.2004 - 15 W 142/03

    Verteilung der Kosten für die Nutzung des Kabelanschlusses

    Denn da sich der Antragsteller mit seinem Antrag zu Ziffer 6 auch gegen den Beschluss der Eigentümerversammlung zu Ziffer 3.5 wendet, ist dieser Antrag dahin auszulegen, dass er auch den nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erforderlichen Beschlussanfechtungsantrag umfasst (vgl. Senat, Beschluss vom 22.12.2003, 15 W 396/03, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • OLG München, 31.07.2007 - 34 Wx 69/07

    Neuwahl eines auf unbefristete Zeit eingesetzten Verwaltungsbeirats

    Ein Rechtsschutzbedürfnis für den Antrag auf Ungültigerklärung ist hier jedenfalls deshalb zu bejahen, weil die Antragsteller gleichzeitig in Form eines Verpflichtungsantrags die Vornahme der abgelehnten Handlung begehrt haben (BayObLG FGPrax 2005, 106; OLG Hamm NJW-RR 2004, 805; siehe auch Niedenführ/Schulze WEG 7. Aufl. § 43 Rn. 69; Wenzel ZWE 2000, 382/386 m.w.N.; a.A. Weitnauer/Mansel WEG 9. Aufl. § 43 Rn. 28).
  • OLG Hamm, 22.12.2005 - 15 W 375/04

    Änderung des Heizkostenverteilungsschlüssels durch Mehrheitsbeschluss

    Insoweit ist anerkannt, dass eine Änderung des Kostenverteilungsschlüssels durch Mehrheitsbeschluss, soweit sie aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung überhaupt möglich ist (vgl. hierzu BGH NJW 2000, 3500ff), nur dann zulässig ist, wenn hierfür ein sachlicher Grund vorliegt (Senat NJW-RR 2004, 805f m.w.N.).
  • LG Koblenz, 30.04.2018 - 2 S 67/16

    Verwalter macht Fehler - Gemeinschaft muss ihn verklagen

    Das Absehen von der Geltendmachung solcher Ansprüche widerspricht ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn die Voraussetzungen eines solchen Anspruchs schlüssig dargelegt und begründet erscheinen (OLG Hamm, Beschluss v. 22.12.2003, Az. 15 W 396/03; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 25.08.1999, Az. 3 Wx 270/99 ).
  • LG Hamburg, 23.03.2011 - 318 S 72/10

    Anspruch auf sofortige Abberufung der Verwaltung einer

  • LG Hamburg, 19.12.2014 - 318 S 5/14

    Anfechtung von Wohnungseigentümerbeschlüssen: Vollständigkeit einer

  • LG Köln, 09.02.2012 - 29 S 181/11

    Vollumfänglicher Zugriff auf die Wohngeldzahlungen zu Gunsten der

  • OLG Frankfurt, 26.04.2005 - 20 W 279/03

    Wohnungseigentum: Voraussetzungen für die Ungültigerklärung eines Beschlusses

  • OLG Oldenburg, 21.09.2005 - 5 W 67/05

    Streit über die Rechtswirksamkeit von Beschlüssen einer Eigentümerversammlung;

  • LG Stuttgart, 23.04.2020 - 19 S 23/20

    Wohnungseigentum: Gültigkeit eines Vergemeinschaftungsbeschlusses;

  • VerfGH Baden-Württemberg, 05.02.2019 - 1 VB 41/18

    Begründetheit einer Verfassungsbeschwerde

  • LG Hamburg, 25.05.2011 - 318 S 208/09

    Rückwirkender Eingriff in abgeschlossene Abrechnungszeiträume

  • AG Hamburg-St. Georg, 02.02.2024 - 980a C 21/23

    Wer darf Sanierungsarbeiten vergeben?

  • LG Frankfurt/Main, 17.05.2011 - 9 S 54/10

    Durchsetzung eines Zahlungsanspruchs

  • AG Hamburg, 08.06.2010 - 102d C 11/10
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 14.04.2004 - 13 U 76/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,17211
OLG Hamburg, 14.04.2004 - 13 U 76/03 (https://dejure.org/2004,17211)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 14.04.2004 - 13 U 76/03 (https://dejure.org/2004,17211)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 14. April 2004 - 13 U 76/03 (https://dejure.org/2004,17211)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ausschließliche Gerichtsstandklauseln in Handelsvertreterverträgen; Vermutung der Ausschließlichkeit der Gerichtsstandsvereinbarung; Rechtswahl und Gerichtsstandswahl; Gemeinschaftsrechtlicher Begriff des Arbeitnehmers; Abgrenzung zur Selbstständigeneigenschaft; ...

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Gerichtsstandvereinbarung, Prorogation, ausschließliche Gerichtsstandsklausel in HVV

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 3126
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 03.07.1986 - 66/85

    Lawrie-Blum / Land Baden-Württemberg

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.04.2004 - 13 U 76/03
    Nach der ständigen Rechtsprechung des EuGH handelt es sich beim Begriff Arbeitnehmer i. S. des Art. 39 EG um einen Begriff des Gemeinschaftsrechts, der nicht eng auszulegen ist (vgl. in diesem Sinne u.a. EuGH, Slg. 86, 2121 = NVwZ 87, 41 Rdnr. 16 - Lawrie-Blum, Slg. 88, 3205 Rdnr. 21 - Brown; Slg. 92, I-1071 = NZA 92, 736 = EuZW 92, 313 Rdnr. 14 - Bernini; Slg. 99, I-3289 Rdnr. 13 - Meussen; NZA 04, 87 = EuZW 04, 117 Rdnr. 23 - Ninni-Orasche).

    Das wesentliche Merkmal des Arbeitsverhältnisses besteht darin, dass jemand während einer bestimmten Zeit für einen anderen nach dessen Weisung Leistungen erbringt, für die er als Gegenleistung eine Vergütung erhält (EuGH, Slg. 86, 2121 = NVwZ 87, 41 Rdnr. 17 - Lawrie-Blum; Slg. 89, 1621 Rdnr. 12 - Bettray; Slg. 99, I-3289 Rdnr. 13 - Meeusen; NZA 04, 87 = EuZW 04, 117 Rdnr. 23 - Ninni-Orasche).

  • EuGH, 06.11.2003 - C-413/01

    Ninni-Orasche

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.04.2004 - 13 U 76/03
    Nach der ständigen Rechtsprechung des EuGH handelt es sich beim Begriff Arbeitnehmer i. S. des Art. 39 EG um einen Begriff des Gemeinschaftsrechts, der nicht eng auszulegen ist (vgl. in diesem Sinne u.a. EuGH, Slg. 86, 2121 = NVwZ 87, 41 Rdnr. 16 - Lawrie-Blum, Slg. 88, 3205 Rdnr. 21 - Brown; Slg. 92, I-1071 = NZA 92, 736 = EuZW 92, 313 Rdnr. 14 - Bernini; Slg. 99, I-3289 Rdnr. 13 - Meussen; NZA 04, 87 = EuZW 04, 117 Rdnr. 23 - Ninni-Orasche).

    Das wesentliche Merkmal des Arbeitsverhältnisses besteht darin, dass jemand während einer bestimmten Zeit für einen anderen nach dessen Weisung Leistungen erbringt, für die er als Gegenleistung eine Vergütung erhält (EuGH, Slg. 86, 2121 = NVwZ 87, 41 Rdnr. 17 - Lawrie-Blum; Slg. 89, 1621 Rdnr. 12 - Bettray; Slg. 99, I-3289 Rdnr. 13 - Meeusen; NZA 04, 87 = EuZW 04, 117 Rdnr. 23 - Ninni-Orasche).

  • BGH, 22.06.1972 - VII ZR 36/71

    Bezirksstellenleiter von Lotto und Toto Handelsvertreter

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.04.2004 - 13 U 76/03
    Entscheidend ist vielmehr der wirklich gewollte Geschäftsinhalt, der sich aus den Vereinbarungen und der praktischen Durchführung der Verträge ergibt (vgl. BGHZ 59, 87, 91 = NJW 72, 1662; BAG, BB 90, 1065; NZA 95, 161 = DB 94, 2502).
  • BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 3/99

    Arbeitnehmerstellung eines Versicherungsvertreters

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.04.2004 - 13 U 76/03
    Die Zuweisung eines bestimmten Kundenkreises oder eines bestimmten Bezirks steht dem Status als selbstständiger Handelsvertreter nicht entgegen (BAGE 93, 112 = NZA 00, 534 = BB 00, 1469, 1470).
  • BAG, 20.07.1994 - 5 AZR 627/93

    Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.04.2004 - 13 U 76/03
    Entscheidend ist vielmehr der wirklich gewollte Geschäftsinhalt, der sich aus den Vereinbarungen und der praktischen Durchführung der Verträge ergibt (vgl. BGHZ 59, 87, 91 = NJW 72, 1662; BAG, BB 90, 1065; NZA 95, 161 = DB 94, 2502).
  • EuGH, 26.02.1992 - C-3/90

    Bernini / Minister van Onderwijs en Wetenschappen

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.04.2004 - 13 U 76/03
    Nach der ständigen Rechtsprechung des EuGH handelt es sich beim Begriff Arbeitnehmer i. S. des Art. 39 EG um einen Begriff des Gemeinschaftsrechts, der nicht eng auszulegen ist (vgl. in diesem Sinne u.a. EuGH, Slg. 86, 2121 = NVwZ 87, 41 Rdnr. 16 - Lawrie-Blum, Slg. 88, 3205 Rdnr. 21 - Brown; Slg. 92, I-1071 = NZA 92, 736 = EuZW 92, 313 Rdnr. 14 - Bernini; Slg. 99, I-3289 Rdnr. 13 - Meussen; NZA 04, 87 = EuZW 04, 117 Rdnr. 23 - Ninni-Orasche).
  • BGH, 20.01.1964 - VII ZR 204/62

    Begriff des Handelsvertreters

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.04.2004 - 13 U 76/03
    Entscheidend ist die persönliche Freiheit, und zwar die rechtliche im Gegensatz zur "wirtschaftlichen" (st.Rspr.: BGH, VersR 64, 331; BAG, ZIP 97, 1715; Baumbach/Hopt, HGB, 31. Aufl. [2003], § 84 Rdnr. 35).
  • BayObLG, 27.07.1990 - BReg. 3 Z 86/90

    Namensgebung einer Kommanditgesellschaft; Gebot der Unterscheidbarkeit und der

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.04.2004 - 13 U 76/03
    Entscheidend ist vielmehr der wirklich gewollte Geschäftsinhalt, der sich aus den Vereinbarungen und der praktischen Durchführung der Verträge ergibt (vgl. BGHZ 59, 87, 91 = NJW 72, 1662; BAG, BB 90, 1065; NZA 95, 161 = DB 94, 2502).
  • AG Essen, 02.03.2000 - 21 C 518/99

    Beweislast für tatsächliche Auszahlung bei Auszahlungsfehlversuchen am

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.04.2004 - 13 U 76/03
    Die Gemeinschaftsverordnung stellt eine in sich geschlossene Regelung des Rechts der Zuständigkeitsvereinbarung dar, die einer Ergänzung durch das nationale Zuständigkeitsrecht nicht zugänglich ist (BayObLG, NJW-RR 02, 359; NJW-RR 01, 699, 670; Zöller/Geimer, Anh. I, Art. 23 EuGVVO Rdnr. 32).
  • EuGH, 11.07.2002 - C-96/00

    Gabriel

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.04.2004 - 13 U 76/03
    Der EuGH hat zu Art. 13 Abs. 1 EuGVÜ entschieden, dass sich die Vorschriften über die Zuständigkeit für Verbrauchersachen nur auf nicht berufs- oder gewerbebezogen handelnde private Endverbraucher beziehen (EuGH, Slg. 02, I-6367 = NJW 02, 2697 = EuZW 02, 539 Rdnr. 39 - Gabriel; vgl. auch Zöller/Geimer, ZPO, 24. Aufl. [2004], Anh. I, Art. 15 EuGVVO Rdnr. 4; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, Anh. V C 4, Art. 15 EuGVVO Rdnr. 2).
  • BayObLG, 11.04.2001 - 4Z AR 29/01

    Gerichtsstandvereinbarungen

  • BAG, 20.10.2015 - 9 AZR 525/14

    Internationale Zuständigkeit - Gerichtsstandsvereinbarung

    Nach Art. 23 Abs. 1 Satz 2 EuGVVO ist zu vermuten, dass die Parteien hiermit einen ausschließlichen Gerichtsstand vereinbaren wollten (vgl. Hanseatisches OLG Hamburg 14. April 2004 - 13 U 76/03 - zu II 1 der Gründe) .
  • OLG Köln, 27.04.2007 - 19 U 11/07

    Internationale Zuständigkeit und Erfüllungsort für Jahresrahmenliefervertrag -

    Die Vereinbarung, wonach jede Vertragsseite das Recht hat, sich an das regionale Handelsgericht in Prag zu wenden, ist zwar nach Art. 23 Abs. 1 Satz 1 EuGVVO grundsätzlich zulässig, gemäß Art. 23 Abs. 1 Satz 3 lit. a) EuGVVO auch formwirksam getroffen worden und hinreichend bestimmt (vgl. zu den - geringen - Bestimmtheitsanforderungen: OLG Hamm, Urteil vom 20.9.2005 - 19 U 40/05, in: OLGR 2006, 23 ff.; OLG Celle, Urteil vom 26.11.2003 - 7 U 104/03, in: NJOZ 2004, 2925, 2926 m.w.N.) und wäre selbst in einem Handelsvertretervertrag und demzufolge erst recht in einem Vertragshändlervertrag wirksam (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 14.4.2004 - 13 U 76/03, in: NJW 2004, 3126, 3127/3128).

    Eine von der nach Art. 23 Abs. 1 Satz 2 EuGVVO vermuteten Ausschließlichkeit des geregelten Gerichtsstands abweichende Parteivereinbarung, für die die Darlegungs- und Beweislast der Klägerin obliegt (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 14.4.2004 - 13 U 76/03, in: NJW 2004, 3126, 3127), muss nicht ausdrücklich, sondern kann auch konkludent getroffen werden (vgl. Zöller/Geimer, a.a.O., Art. 23 EuGVVO Rn 1).

  • OLG Stuttgart, 29.12.2011 - 5 U 126/11

    Internationale Zuständigkeit: Unwirksamkeit der in einem Handelsvertretervertrag

    Von der Entscheidung des OLG Hamburg vom 14.04.2004, 13 U 76/03, NJW 2004, 3126 wird nicht abgewichen: Der Sachverhalt dort war ein anderer.
  • OLG Köln, 12.01.2007 - 19 U 11/07

    Handels- und Gesellschaftsrecht; Verfahrensrecht - Vertragshändlervertrag im

    Die Vereinbarung, wonach jede Vertragsseite das Recht hat, sich an das regionale Handelsgericht in Prag zu wenden, ist zwar nach Art. 23 Abs. 1 Satz 1 EuGVVO grundsätzlich zulässig, gemäß Art. 23 Abs. 1 Satz 3 lit. a) EuGVVO auch formwirksam getroffen worden und hinreichend bestimmt (vgl. zu den - geringen - Bestimmtheitsanforderungen: OLG Hamm, Urteil vom 20.9.2005 - 19 U 40/05, in: OLGR 2006, 23 ff.; OLG Celle, Urteil vom 26.11.2003 - 7 U 104/03, in: NJOZ 2004, 2925, 2926 m.w.N.) und wäre selbst in einem Handelsvertretervertrag und demzufolge erst recht in einem Vertragshändlervertrag wirksam (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 14.4.2004 - 13 U 76/03, in: NJW 2004, 3126, 3127/3128).

    Eine von der nach Art. 23 Abs. 1 Satz 2 EuGVVO vermuteten Ausschließlichkeit des geregelten Gerichtsstands abweichende Parteivereinbarung, für die die Darlegungs- und Beweislast der Klägerin obliegt (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 14.4.2004 - 13 U 76/03, in: NJW 2004, 3126, 3127), muss nicht ausdrücklich, sondern kann auch konkludent getroffen werden (vgl. Zöller/Geimer, a.a.O., Art. 23 EuGVVO Rn 1).

  • LAG Düsseldorf, 28.05.2014 - 12 Sa 1423/13

    Urlaubsabgeltung - Internationale Zuständigkeit

    Stellte man auf die wirtschaftliche Abhängigkeit ab, so wäre die Abgrenzung des Arbeitnehmers im Sinne von Art. 18 Abs. 1 EuGVVO von demjenigen, der Dienstleistungen erbringt, und für den Art. 5 Abs. Nr. 1 EuGVVO zur Anwendung kommt, konturenlos (vgl. OLG Hamburg 14.04.2004 - 13 U 76/03, NJW 2004, 3126, 3127).
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