Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 16.03.2004

Rechtsprechung
   BGH, 26.07.2004 - VIII ZR 281/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,210
BGH, 26.07.2004 - VIII ZR 281/03 (https://dejure.org/2004,210)
BGH, Entscheidung vom 26.07.2004 - VIII ZR 281/03 (https://dejure.org/2004,210)
BGH, Entscheidung vom 26. Juli 2004 - VIII ZR 281/03 (https://dejure.org/2004,210)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,210) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erwarten eines Mindeststandard als Mieter einer nicht modernisierten Altbauwohnung; Ermöglichung eines zeitgemäßen Wohnens; Möglichkeit des Einsatzes der für die Haushaltsführung allgemein üblichen elektrischen Geräte; Pflicht zur Beseitigung von Knarrgeräuschen des ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Altbauwohnung und Erwartung eines zeitgemäßes Mindeststandard

  • Berliner Mieterverein (Volltext/Auszüge/Inhaltsangabe)

    Sollbeschaffenheit

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Mindeststandard von Altbauwohnungen; vertragsgemäßer Zustand; allgemein übliche Haushaltsgeräte; Mietmangel

  • Judicialis

    BGB § 535 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 535 Abs. 1 S. 2
    Elektrische Installation in einer Altbauwohnung als Mangel

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Altbaumieter muss unzureichende Elektroanlage nicht hinnehmen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Mindeststandard einer nicht modernisierten Altbauwohnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Erfreuliche Klarstellung zum Schallschutz

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Wenn die Elektroinstallation nichts bringt...

  • ra-staudte.de (Kurzinformation)

    § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB
    Mindeststandards einer nicht modernisierten Altbauwohnung; Mietrecht

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Eine ausreichende Stromversorgung muss gewährleistet sein

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Elektroinstallation unzureichend - Altbau-Mieter verlangt zeitgemäßen Wohnstandard

  • Berliner Mietergemeinschaft (Kurzmitteilung/Auszüge)

    Mindeststandard für Einsatz üblicher elektrischer Haushaltsgeräte

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Mindeststandard einer nicht modernisierten Altbauwohnung

  • haus-und-grund-muenchen.de (Kurzinformation)

    Gasherd ist zumutbar

  • haus-und-grund-muenchen.de (Kurzinformation)

    Mieter kann Mindeststandart verlangen

  • mietrechtsinfo.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf ausreichende Stromversorgung im Altbau

  • mieterbund-wiesbaden.de (Kurzinformation)

    Mindeststandard der Elektroversorgung in Altbauten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Mindeststandard Altbauwohnung: Ausreichende Stromversorgung in Mietwohnung muss gewährleistet sein - BGH zum Mindeststandart der elektrischen Anlage

  • 123recht.net (Pressemeldung, 24.8.2004)

    Strom muss fließen - Aber Parkett darf knarren // Mindeststandards auch im renovierten Altbau

Besprechungen u.ä. (3)

  • nomos.de PDF, S. 34 (Entscheidungsbesprechung)

    § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB
    Mindeststandard einer nicht modernisierten Altbauwohnung (RA Prof. Dr. Horst Zank; Neue Justiz 12/2004, S. 554-555)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Zum "Wohnstandard" einer nicht modernisierten Altbauwohnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Auch Mieter einer Altbauwohnung haben Anspruch auf allgemein üblichen Mindeststandard (IBR 2004, 601)

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 3174
  • MDR 2004, 1346
  • NZM 2004, 736
  • ZMR 2004, 807
  • NJ 2004, 554
  • DB 2004, 2810 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (81)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 04.10.2000 - VIII ZR 289/99

    Bestimmtheit eines Feststellungsantrags

    Auszug aus BGH, 26.07.2004 - VIII ZR 281/03
    Aus dem Sachvortrag der Kläger, der nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Senat, Urteil vom 4. Oktober 2000 - VIII ZR 289/99, NJW 2001, 445 unter II 3 b m.w.Nachw.) zur streitgegenstandsbestimmenden Auslegung des Antrags heranzuziehen ist, ist jedoch zu entnehmen, daß das Begehren der Kläger darauf abzielt, eine Instandsetzung der gesamten elektrischen Anlage entsprechend dem heutigen Stand der Technik zu erreichen.

    Dieser Sachvortrag ist bei der Auslegung des Antrags zu berücksichtigen (Senat, Urteil vom 4. Oktober 2000, aaO) und führt dazu, daß der Klageantrag jedenfalls auch die Behebung der erwähnten Beanstandungen umfaßt.

  • BGH, 05.07.1989 - VIII ZR 334/88

    Zulässigkeit der Parteivernehmung; Ansprüche des Leasingnehmers wegen

    Auszug aus BGH, 26.07.2004 - VIII ZR 281/03
    Mangels einer entsprechenden vertraglichen Vereinbarung stünde eine etwaige Kenntnis der Kläger von den genannten Unzulänglichkeiten bei Vertragsschluß gemäß § 536b BGB allenfalls Gewährleistungsansprüchen, nicht aber dem von ihnen geltend gemachten Erfüllungsanspruch aus § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB entgegen (Eisenschmid, aaO, § 536b BGB, Rdnr. 55; zu § 539 BGB a. F.: BGH, Urteil vom 18. Juni 1997 - XII ZR 63/95, NJW 1997, 2674 unter 2 c; Senatsurteile vom 5. Juli 1989 - VIII ZR 334/88, NJW 1989, 3222 unter II 4, und vom 25. Januar 1982 - VIII ZR 310/80, NJW 1982, 874 unter 6 a).
  • BGH, 20.01.1993 - VIII ZR 22/92

    Aufwendungsersatzanspruch des Mieters wegen der Instandsetzung des Mietobjekts

    Auszug aus BGH, 26.07.2004 - VIII ZR 281/03
    Zwar kann auch ein unter dem Mindeststandard liegender Zustand der Wohnung dann vertragsgemäß sein, wenn er eindeutig vereinbart ist und der Mieter sich mit ihm einverstanden erklärt hat (Senat, Urteil vom 20. Januar 1993 - VIII ZR 22/92, NJW-RR 1993, 522 unter II 2 b).
  • BGH, 19.02.1992 - VIII ARZ 5/91

    Allgemein üblicher Zustand vermieteter Räume

    Auszug aus BGH, 26.07.2004 - VIII ZR 281/03
    Dementsprechend sind auch die Vorstellungen darüber, welche Ausstattung Altbauten und Neubauten regelmäßig aufweisen, unterschiedlich (BGHZ 117, 217, 225 zu § 541b Abs. 1 Satz 3 BGB a.F.).
  • BGH, 24.06.2003 - KZR 32/02

    Zur Unzulässigkeit einer an Buchhandlungen gerichteten Aufforderung, Schulbücher

    Auszug aus BGH, 26.07.2004 - VIII ZR 281/03
    Im Hinblick auf die Regelung des § 554 Abs. 2 Satz 1 ZPO, nach der die Statthaftigkeit der Anschließung nicht voraussetzt, daß auch für den Anschlußrevisionskläger die Revision zugelassen worden ist, kann eine Anschlußrevision bei beschränkter Zulassung der Revision auch dann eingelegt werden, wenn die Anschlußrevision nicht den Streitstoff betrifft, auf den sich die Zulassung bezieht (BGH, Urteil vom 24. Juni 2003 - KZR 32/02, NJW 2003, 2525 unter I; Musielak/Ball, ZPO, 3. Aufl., § 554 ZPO, Rdnr. 4).
  • KG, 19.12.1983 - 8 W REMiet 4298/83

    Instandhaltung; Vermieter; Pflicht; Treppenhaus

    Auszug aus BGH, 26.07.2004 - VIII ZR 281/03
    Hierbei sind insbesondere das Alter, die Ausstattung und die Art des Gebäudes, aber auch die Höhe des Mietzinses und eine eventuelle Ortssitte zu berücksichtigen (KG, WuM 1984, 42; Sternel, Mietrecht, 3. Aufl., Kap. II, Rdnr. 13; Lammel, Wohnraummietrecht, 2. Aufl., § 535 BGB, Rdnr. 131 f.).
  • BGH, 14.05.1998 - VII ZR 184/97

    Auslegung eines Werkvertrages; Mängel des Luftschallschutzes

    Auszug aus BGH, 26.07.2004 - VIII ZR 281/03
    Denn DIN-Normen können die anerkannten Regeln der Technik wiedergeben, aber auch hinter diesen zurückbleiben (BGHZ 139, 16, 20).
  • BGH, 05.11.2003 - VIII ZR 320/02

    Zulässigkeit und Form der Beschränkung der Revisionszulassung

    Auszug aus BGH, 26.07.2004 - VIII ZR 281/03
    Dabei kann offenbleiben, ob das Berufungsgericht die Zulassung der Revision trotz der insoweit uneingeschränkten Fassung des Urteilstenors auf Ansprüche der Kläger wegen des Zustandes der elektrischen Anlage beschränkt hat, indem es die Zulassung mit der "Frage der Anpassung an DIN-Normen" begründet hat, wodurch allerdings die Beschränkungsabsicht deutlich und mit ausreichender Klarheit zum Ausdruck gekommen sein müßte (vgl. Senatsurteil vom 5. November 2003 - VIII ZR 320/02, WM 2004, 853 unter II; BGH, Beschluß vom 26. März 2003 - IV ZR 232/02, FamRZ 2003, 1274).
  • OLG Frankfurt, 25.09.1997 - 1 U 41/96

    Mietrecht - Formularklauseln des hessischen Haus- und Grundeigentümervereins

    Auszug aus BGH, 26.07.2004 - VIII ZR 281/03
    b) Der zum vertragsgemäßen Gebrauch geeignete Zustand der Wohnung, der mangels konkreter vertraglicher Vereinbarungen nach der Verkehrsanschauung zu bestimmen ist, muß auch bei der Anmietung einer unrenovierten Wohnung in einem Altbau einem Mindeststandard genügen, der ein zeitgemäßes Wohnen ermöglicht und alle mit der Haushaltsführung üblicherweise verbundenen Tätigkeiten unter Einsatz technischer Hilfsmittel erlaubt (Schmidt-Futterer/Eisenschmid, Mietrecht, 8. Aufl., § 535 BGB, Rdnr. 172; Kraemer in: Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl., Kap. III Rdnr. B 1181; Sternel, aaO, Kap. II Rdnr. 14; vgl. auch OLG Frankfurt am Main, NZM 1998, 150).
  • BGH, 26.03.2003 - IV ZR 232/02

    Teilweise Zulassung der Revision

    Auszug aus BGH, 26.07.2004 - VIII ZR 281/03
    Dabei kann offenbleiben, ob das Berufungsgericht die Zulassung der Revision trotz der insoweit uneingeschränkten Fassung des Urteilstenors auf Ansprüche der Kläger wegen des Zustandes der elektrischen Anlage beschränkt hat, indem es die Zulassung mit der "Frage der Anpassung an DIN-Normen" begründet hat, wodurch allerdings die Beschränkungsabsicht deutlich und mit ausreichender Klarheit zum Ausdruck gekommen sein müßte (vgl. Senatsurteil vom 5. November 2003 - VIII ZR 320/02, WM 2004, 853 unter II; BGH, Beschluß vom 26. März 2003 - IV ZR 232/02, FamRZ 2003, 1274).
  • BGH, 28.02.1996 - VIII ZR 241/94

    Zusicherung von Eigenschaften beim Kauf von Prüfgeräten; Hilfsweise

  • BGH, 25.01.1982 - VIII ZR 310/80

    Einrede des nicht erfüllten Vertrages - Rechtmäßigkeit der EInrede des

  • BGH, 18.06.1997 - XII ZR 63/95

    Ausschluß von Gewährleistungsrechten wegen vorbehaltloser Weiterzahlung des

  • BGH, 08.07.2020 - VIII ZR 163/18

    Zu Ansprüchen des Mieters einer unrenoviert überlassenen Wohnung auf Durchführung

    Da dieser - wie ausgeführt - vorliegend nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung zu bestimmen ist, kommt es auf die von der Revision weiter aufgeworfene Frage, welche Anforderungen an die Vereinbarung eines unter dem Mindeststandard liegenden Wohnungszustands als vertragsgemäß zu stellen sind, nicht an (vgl. hierzu Senatsurteile vom 20. Januar 1993 - VIII ZR 22/92, aaO; vom 26. Juli 2004 - VIII ZR 281/03, NJW 2004, 3174 unter A 2 b; vom 10. Februar 2010 - VIII ZR 343/08, NJW-RR 2010, 737 Rn. 24).
  • BGH, 08.06.2018 - V ZR 125/17

    Schadensersatzansprüche einzelner Wohnungseigentümer gegen die

    Es kann dahinstehen, ob die Revision auch im Hinblick auf den abgewiesenen Teil der Klage zugelassen worden ist, weil die Anschlussrevision gemäß § 554 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2 ZPO auch dann statthaft ist, wenn die Revision (insoweit) nicht zugelassen worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 24. Juni 2003 - KZR 32/02, BGHZ 155, 189, 191 f.; Urteil vom 26. Juli 2004 - VIII ZR 281/03, NJW 2004, 3174, 3176).
  • BGH, 05.12.2018 - VIII ZR 271/17

    "Schimmelpilzgefahr": Keine Mietminderung für Wärmebrücken bei Einhaltung des im

    Dabei sind insbesondere das Alter, die Ausstattung und die Art des Gebäudes, aber auch die Höhe der Miete und eine eventuelle Ortssitte zu berücksichtigen (Senatsurteile vom 26. Juli 2004 - VIII ZR 281/03, NJW 2004, 3174 unter [II] A 1 b bb; vom 23. September 2009 - VIII ZR 300/08, aaO; vom 7. Juli 2010 - VIII ZR 85/09, aaO Rn. 13).

    bb) Allerdings hat der Senat entschieden, dass auch der Mieter einer nicht modernisierten Altbauwohnung mangels abweichender Vereinbarungen jedenfalls einen Mindeststandard verlangen kann, der ein zeitgemäßes Wohnen ermöglicht und den Einsatz der für die Haushaltsführung allgemein üblichen elektrischen Geräte erlaubt (Senatsurteile vom 26. Juli 2004 - VIII ZR 281/03, aaO unter [II] A 2 b; vom 10. Februar 2010 - VIII ZR 343/08, NZM 2010, 356 Rn. 33; vom 17. Dezember 2014 - VIII ZR 88/13, NJW 2015, 934 Rn. 21).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerfG, 16.03.2004 - 1 BvR 550/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,1116
BVerfG, 16.03.2004 - 1 BvR 550/02 (https://dejure.org/2004,1116)
BVerfG, Entscheidung vom 16.03.2004 - 1 BvR 550/02 (https://dejure.org/2004,1116)
BVerfG, Entscheidung vom 16. März 2004 - 1 BvR 550/02 (https://dejure.org/2004,1116)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,1116) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerde gegen Gefahrenabwehrverordnung - Gefährliche Hunde - des Landes Rheinland - Pfalz ohne Erfolg

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerde gegen Gefahrenabwehrverordnung - Gefährliche Hunde - des Landes Rheinland - Pfalz ohne Erfolg

  • 123recht.net (Pressemeldung, 18.3.2004)

    Kampfhundeverordnung von Rheinland-Pfalz // Gefährliche Hunde dürfen unfruchtbar gemacht werden

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 3174 (Ls.)
  • NVwZ 2004, 975
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 16.03.2004 - 1 BvR 1778/01

    Kampfhunde - Verfassungsbeschwerde gegen das Bundesgesetz zur Bekämpfung

    Auszug aus BVerfG, 16.03.2004 - 1 BvR 550/02
    Im Rahmen der Bemühungen von Bund und Ländern, die Regelungen zur Bewältigung von Gefahren, die auf das Vorhandensein gefährlicher Hunde und den Umgang mit ihnen zurückgeführt werden, in den Jahren seit 2000 zu vervollkommnen (vgl. dazu BVerfG, Urteil vom 16. März 2004 - 1 BvR 1778/01 -, Umdruck S. 5 ff.), ist in Rheinland-Pfalz die genannte Gefahrenabwehrverordnung vom 30. Juni 2000 (GVBl S. 247; im Folgenden: GefAbwV) erlassen worden.

    Die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen sind vom Bundesverfassungsgericht in dem heutigen Urteil 1 BvR 1778/01 zu dem Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde und dem darin enthaltenen Hundever-bringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz (HundVerbrEinfG) vom 12. April 2001 (BGBl I S. 530) entschieden.

    Diese Annahme ist, wie das Bundesverfassungsgericht in dem heutigen Urteil 1 BvR 1778/01 zu dem Bundesgesetz vom 12. April 2001 im Einzelnen ausgeführt hat, vertretbar und nicht offensichtlich unrichtig.

    Wie der Bundesgesetzgeber (vgl. dazu das heutige Urteil im Verfahren 1 BvR 1778/01, Umdruck S. 47) konnte auch der Verordnungsgeber des Landes Rheinland-Pfalz davon ausgehen, hinreichend sichere Anhaltspunkte dafür zu haben, dass Hunde der in § 1 Abs. 2 GefAbwV genannten Rassen für Leib und Leben von Menschen in besonderer Weise gefährlich sind.

  • BVerfG, 08.08.1978 - 2 BvL 8/77

    Kalkar I

    Auszug aus BVerfG, 16.03.2004 - 1 BvR 550/02
    Allerdings kann es, wenn der Normgeber sich von den tatsächlichen Voraussetzungen oder den Auswirkungen einer Regelung im Zeitpunkt ihres Erlasses ein ausreichend zuverlässiges Bild noch nicht hat machen können, geboten sein, dass er die weitere Entwicklung beobachtet und die Norm überprüft und revidiert, falls sich erweist, dass die ihr zugrunde liegenden Annahmen nicht mehr zutreffen (vgl. BVerfGE 25, 1 ; 49, 89 ; 95, 267 ).
  • BVerfG, 23.11.1999 - 1 BvF 1/94

    Stichtagsregelung

    Auszug aus BVerfG, 16.03.2004 - 1 BvR 550/02
    Dabei handelt es sich, weil Eigentum nicht entzogen wird, nicht um eine Enteignung, sondern um eine Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. BVerfGE 101, 239 ; 102, 1 ).
  • BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77

    Mitbestimmung

    Auszug aus BVerfG, 16.03.2004 - 1 BvR 550/02
    Dieser Grundsatz belässt dem Normgeber bei der Festlegung der von ihm ins Auge gefassten Regelungsziele wie bei der Beurteilung dessen, was er zur Verwirklichung dieser Ziele für geeignet und erforderlich halten darf, einen weiten Einschätzungs- und Prognosespielraum (vgl. BVerfGE 50, 290 ; 88, 203 ), der vom Bundesverfassungsgericht je nach der Eigenart des in Rede stehenden Sachbereichs, den Möglichkeiten, sich ein hinreichend sicheres Urteil zu bilden, und der auf dem Spiel stehenden Rechtsgüter nur in begrenztem Umfang überprüft werden kann (vgl. BVerfGE 77, 170 ; 90, 145 ).
  • BVerfG, 29.10.1987 - 2 BvR 624/83

    Lagerung chemischer Waffen

    Auszug aus BVerfG, 16.03.2004 - 1 BvR 550/02
    Dieser Grundsatz belässt dem Normgeber bei der Festlegung der von ihm ins Auge gefassten Regelungsziele wie bei der Beurteilung dessen, was er zur Verwirklichung dieser Ziele für geeignet und erforderlich halten darf, einen weiten Einschätzungs- und Prognosespielraum (vgl. BVerfGE 50, 290 ; 88, 203 ), der vom Bundesverfassungsgericht je nach der Eigenart des in Rede stehenden Sachbereichs, den Möglichkeiten, sich ein hinreichend sicheres Urteil zu bilden, und der auf dem Spiel stehenden Rechtsgüter nur in begrenztem Umfang überprüft werden kann (vgl. BVerfGE 77, 170 ; 90, 145 ).
  • BVerfG, 08.04.1997 - 1 BvR 48/94

    Altschulden

    Auszug aus BVerfG, 16.03.2004 - 1 BvR 550/02
    Allerdings kann es, wenn der Normgeber sich von den tatsächlichen Voraussetzungen oder den Auswirkungen einer Regelung im Zeitpunkt ihres Erlasses ein ausreichend zuverlässiges Bild noch nicht hat machen können, geboten sein, dass er die weitere Entwicklung beobachtet und die Norm überprüft und revidiert, falls sich erweist, dass die ihr zugrunde liegenden Annahmen nicht mehr zutreffen (vgl. BVerfGE 25, 1 ; 49, 89 ; 95, 267 ).
  • BVerfG, 14.07.1981 - 1 BvL 24/78

    Pflichtexemplar

    Auszug aus BVerfG, 16.03.2004 - 1 BvR 550/02
    Die Zulässigkeit derartiger Regelungen setzt voraus, dass sie kompetenzgemäß erlassen worden sind (vgl. BVerfGE 34, 139 ; 58, 137 ) und materiell den Anforderungen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes entsprechen (vgl. BVerfGE 91, 294 ; 98, 17 ; 100, 226 ).
  • BVerfG, 16.02.2000 - 1 BvR 242/91

    Altlasten

    Auszug aus BVerfG, 16.03.2004 - 1 BvR 550/02
    Dabei handelt es sich, weil Eigentum nicht entzogen wird, nicht um eine Enteignung, sondern um eine Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. BVerfGE 101, 239 ; 102, 1 ).
  • BVerfG, 02.03.1999 - 1 BvL 7/91

    Denkmalschutz

    Auszug aus BVerfG, 16.03.2004 - 1 BvR 550/02
    Die Zulässigkeit derartiger Regelungen setzt voraus, dass sie kompetenzgemäß erlassen worden sind (vgl. BVerfGE 34, 139 ; 58, 137 ) und materiell den Anforderungen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes entsprechen (vgl. BVerfGE 91, 294 ; 98, 17 ; 100, 226 ).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 24.10.2001 - VGH B 12/01

    Die Gefahrenabwehrverordnung - Gefährliche Hunde - vom 30. Juni 2000 ist sowohl

    Auszug aus BVerfG, 16.03.2004 - 1 BvR 550/02
    Wie der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz (NVwZ 2001, S. 1273) bindend festgestellt habe, verstoße die Regelung nicht gegen die landesverfassungsrechtlichen Grundrechte der allgemeinen Handlungsfreiheit, der Eigentumsgarantie, des Gleichheitssatzes und der Berufsfreiheit.
  • BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 995/95

    Schuldrechtsanpassungsgesetz

  • BVerfG, 08.04.1998 - 1 BvR 1680/93

    Sachenrechtsmoratorium

  • BVerfG, 31.03.1998 - 2 BvR 1877/97

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Euro-Einführung zum 1. Januar 1999

  • BVerfG, 05.02.2002 - 2 BvR 305/93

    Sozialpfandbriefe

  • BVerfG, 22.11.1994 - 1 BvR 351/91

    Kein verfassungswidriger Eingriff in das Eigentum der Vermieter durch

  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

  • BVerfG, 28.05.1993 - 2 BvF 2/90

    Schwangerschaftsabbruch II

  • BVerfG, 08.11.1972 - 1 BvL 15/68

    Fahrbahndecke

  • BVerfG, 18.12.1968 - 1 BvL 5/64

    Mühlengesetz

  • BGH, 04.11.2015 - VIII ZR 217/14

    Zur Wirksamkeit der Herabsetzung der Kappungsgrenze für Mieterhöhungen auf 15 %

    Bei der Einschätzung der Frage der Geeignetheit verfügt der Gesetzgeber über einen (weiten) Beurteilungs- und Prognosespielraum (vgl. BVerfGE 103, 293, 307; 105, 17, 34; 110, 141, 157; 115, 276, 308; BVerfG, NVwZ 2004, 975).

    bb) Die darin liegende Inhalts- und Schrankenbestimmung des Verordnungsgebers nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. BVerfG, NVwZ 2004, 975 mwN) genügt jedoch den verfassungsrechtlichen Anforderungen.

    Allerdings obliegt den Landesregierungen insoweit die Verpflichtung, laufend zu überprüfen, ob die Voraussetzungen für die Einbeziehung der ausgewählten Gemeinden oder Gemeindeteile in die gefährdeten Gebiete noch gegeben sind (vgl. BT-Drucks. 14/4553, S. 73 [zu § 577a Abs. 2 BGB]; BVerfGE 49, 89, 130; 95, 267, 314; BVerfG, NVwZ 2004, 975 mwN; BVerfG, NJW 2005, 3132, 3133).

    Bei der Einschätzung der Frage der Geeignetheit verfügt - im Rahmen der gesetzlichen Ermächtigung - auch der Verordnungsgeber über einen (weiten) Beurteilungs- und Prognosespielraum (vgl. BVerfGE 53, 135, 145; BVerfG, NVwZ 2004, 975; BVerwG, Buchholz 418.5 Fleischbeschau Nr. 28 Rn. 24).

    Ebenso wie bei der Frage der Geeignetheit steht dem Verordnungsgeber auch bei der Einschätzung der Erforderlichkeit des Regelungsvorhabens ein (weiter) Beurteilungs- und Prognosespielraum zu (vgl. BVerfGE 53, 135, 145; BVerfG, NVwZ 2004, 975; BVerwG, Buchholz 418.5 Fleischbeschau Nr. 28 Rn. 24; jeweils zu den Spielräumen des Verordnungsgebers; vgl. BVerfGE 102, 197, 218; 110, 141, 157; 115, 276, 309; BVerfGK 14, 328, 334; jeweils zu den Spielräumen des Gesetzgebers).

  • LG Berlin, 29.03.2017 - 65 S 424/16

    Wohnraummiete in Berlin: Verfassungsmäßigkeit der Verordnungsermächtigung zum

    Bei der Beurteilung dessen, was er zur Verwirklichung der Ziele für geeignet und erforderlich halten darf, hat der Gesetzgeber einen weiten Einschätzungs- und Prognosespielraum Bei der Einschätzung der Frage der Geeignetheit verfügt der Gesetzgeber über einen (weiten) Beurteilungs- und Prognosespielraum (vgl. BVerfG, Beschl. v. 16.03.2004 - 1 BvR 550/02, NVwZ 2004, 975, nach juris Rn. 28).
  • OLG Hamm, 04.05.2010 - 3 RBs 12/10

    Alkoholverbot, Rauchverbot, öffentliche Grünanlage, Ermächtigungsgrundlage

    Das durch die hier fragliche Satzung der Stadt C ausgesprochene generelle Alkoholverbot im Bereich der Grünfläche "C Stadthalle" ist nicht als Benutzungsordnung einer öffentlichen Einrichtung i.S.v. § 8 GO NW kompetenzgemäß erlassen (vgl. BVerfG, NVwZ 2004, 975).

    Bei derartigen Einrichtungen dürfte es bei Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes (vgl. BVerfG, NVwZ 2004, 975 f) unbedenklich möglich sein, ein generelles Alkoholverbot wirksam bußgeldbewehrt anzuordnen.

  • BVerwG, 28.06.2004 - 6 C 21.03

    Untersagung der Haltung eines Pit Bull Terriers als "gefährlichen" Hund i.S. der

    32 Aus dem Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. März 2004 im Verfahren 1 BvR 550/02 (EuGRZ 2004, 226) folgt nichts Gegenteiliges.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.05.2014 - 7 A 11079/13

    Zum Zucht- und Handelsverbot von gefährlichen Hunden

    Zwar sei der rheinland-pfälzische Gesetzgeber auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Urteil vom 16. März 2004 - 1 BvR 1778/01 -, juris, und Beschluss vom 16. März 2004 - 1 BvR 550/02 -, juris) gehalten, die Gefährdungslage, die durch das Halten von erfassten Rassehunden entstehen könne, und die Ursachen dafür weiter im Blick zu behalten und insbesondere das Beißverhalten der als gefährlich eingestuften Hunderassen zu überprüfen, zu bewerten und ggf. die Regelungen neuen Erkenntnissen anzupassen.

    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil zum Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz vom 16. März 2004 (- 1 BvR 1778/01 -, juris, Rn. 79) sowie in einem Nichtannahmebeschluss zur rheinland-pfälzischen Gefahrenabwehrverordnung - Gefährliche Hunde - vom gleichen Tag (- 1 BvR 550/02 -, juris, Rn. 31) festgestellt, dass der Bundesgesetzgeber und der damalige rheinland-pfälzische Verordnungsgeber von hinreichend sicheren Anhaltspunkten für die Gefährlichkeit von Hunden der vorbeschriebenen Arten ausgehen konnten.

    In seinem Urteil zum Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz vom 16. März 2004 (- 1 BvR 1778/01 -, juris, Rn. 88) hat das Bundesverfassungsgericht dem Bundesgesetzgeber - gleiches gilt nach dem Urteil vom selben Tag für den rheinland-pfälzischen Landesgesetzgeber ( - 1 BvR 550/02 - , juris, Rn. 35) - aufgeben, die weitere Entwicklung zu beobachten.

    Es ist nicht erkennbar und auch von der Klägerin nicht dargelegt, dass seit den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 16. März 2004 (1 BvR 1778/01 und 1 BvR 550/02) und dem Inkrafttreten des Landeshundegesetzes am 1. Januar 2005 sich eine geänderte Lage in der Wissenschaft ergeben hat und nunmehr verlässliche wissenschaftliche Erkenntnisse und Daten vorliegen, dass genetische Faktoren bestimmter Hunderassen ohne Einfluss auf ihre Gefährlichkeit sind.

  • OVG Thüringen, 26.04.2007 - 3 N 699/05

    Ordnungsrecht; Ordnungsrecht; ordnungsbehördliche Verordnung; Leinenzwang;

    Die diesbezügliche Einschätzung des Normgebers ist erst dann zu beanstanden, wenn das eingesetzte Mittel zur Erreichung des verfolgten Zieles "objektiv untauglich oder ungeeignet" bzw. "schlechthin ungeeignet" ist (zum Beurteilungsspielraum des Normgebers hinsichtlich der Prüfung der Verhältnismäßigkeit einer Regelung vgl. BVerfG, Beschluss vom 1. Juli 1986 - 1 BvL 26/83 - BverfGE 73, 301 = NVwZ 1987, 401 = DVBl. 1987, 355 m. w. N.; Beschluss vom 9. März 1994 - 2 BvL 43/92 u. a. -BverfGE 90, 145 = NJW 1994, 1577 m. w. N.; Beschluss vom 16. März 2004 - 1 BvR 550/02 - NVwZ 2004, 975 m. w. N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.10.2009 - 7 A 10723/09

    Sicherstellung und Verwahrung von Hunden

    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil zum Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz vom 16. März 2004 (1 BvR 1778/01, BVerfGE 110, 141) sowie in einem Nichtannahmebeschluss zur rheinland-pfälzischen Gefahrenabwehrverordnung - Gefährliche Hunde - vom gleichen Tag (1 BvR 550/02, NVwZ 2004, 975) festgestellt, dass der Bundesgesetzgeber und der damalige rheinland-pfälzische Verordnungsgeber von hinreichend sicheren Anhaltspunkten für die Gefährlichkeit von Hunden der vorbeschriebenen Arten ausgehen konnten.
  • BVerfG, 22.03.2004 - 1 BvR 1682/01

    Verfassungsmäßigkeit von Vorschriften der rheinland-pfälzischen

    Im Einzelnen folgt dies aus den Gründen in dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 16. März 2004 - 1 BvR 1778/01 - zu dem Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde vom 12. April 2001 (BGBl I S. 530) und in dem Beschluss der Kammer vom selben Tage - 1 BvR 550/02 -, der ebenfalls zu der Gefahrenabwehrverordnung - Gefährliche Hunde - des Landes Rheinland-Pfalz ergangen ist.
  • BVerfG, 31.03.2004 - 1 BvR 1363/01

    Vorschriften der "Verordnung über das Halten von Hunden in Berlin" bzgl des

    Im Einzelnen folgt dies aus den Gründen in dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 16. März 2004 - 1 BvR 1778/01 - zu dem Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde vom 12. April 2001 (BGBl I S. 530) und in dem Beschluss der Kammer vom selben Tage - 1 BvR 550/02 -, der zu der Gefahrenabwehrverordnung - Gefährliche Hunde - des Landes Rheinland-Pfalz vom 30. Juni 2000 (GVBl S. 247; im Folgenden: GefAbwV) ergangen ist.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.04.2004 - 4 K 29/00

    Gefährliche Hunde; Wesenstest; Gefahrermittlungsmaßnahme;

    Das Bundesverfassungsgericht hatte ein Handeln des Gesetzgebers verfassungsrechtlich zu beurteilen; für die rechtliche Beurteilung des Handelns des Verordnungsgebers, das an strengere Vorgaben geknüpft ist als das des parlamentarischen Gesetzgebers, gibt die Entscheidung ebenso wenig etwas her wie der Beschluss der 2. Kammer des I. Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. März 2004 (1 BvR 550/02), der die Verfassungsmäßigkeit einer Gefahrenabwehrverordnung - Gefährliche Hunde - des Landes Rheinland-Pfalz betrifft.
  • BVerfG, 29.03.2004 - 1 BvR 1770/02

    Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Maulkorbzwang für gefährliche

  • BVerfG, 29.03.2004 - 1 BvR 1498/00

    Vorschriften der "Verordnung über das Halten von Hunden in Berlin" und der

  • BVerwG, 28.06.2004 - 6 C 22.03

    Untersagung der Haltung eines Staffordshire Bullterriers als "gefährlichen" Hund

  • OVG Saarland, 31.03.2004 - 2 N 2/03

    Gültigkeit der §§ 3 Abs 1, 6 Abs 1 S 1 und Abs 3 der Polizeiverordnung betreffend

  • VG Aachen, 28.11.2005 - 6 K 2292/02

    Maulkorb- und Leinenpflicht für bestimmte in sog. "Rasseliste" aufgeführte

  • AG Berlin-Schöneberg, 20.09.2017 - 7 C 118/17
  • VG Mainz, 21.08.2012 - 1 L 959/12

    Zur Überprüfung der Rassezugehörigkeit/Gefährlichkeit eines Hundes aufgrund des

  • VG Berlin, 21.04.2005 - 11 A 925.04

    Maulkorbzwang für "Kampfhunde" rechtmäßig

  • VG Weimar, 31.03.2015 - 1 K 1119/14

    Verpflichtung zur Unfruchtbarmachung eines als gefährlich eingestuften Hundes

  • VG Mainz, 23.11.2006 - 1 K 905/05

    Anordnung der Unfruchtbarmachung eines Hundes

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht