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   BGH, 30.06.2004 - VIII ZR 321/03   

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https://dejure.org/2004,1804
BGH, 30.06.2004 - VIII ZR 321/03 (https://dejure.org/2004,1804)
BGH, Entscheidung vom 30.06.2004 - VIII ZR 321/03 (https://dejure.org/2004,1804)
BGH, Entscheidung vom 30. Juni 2004 - VIII ZR 321/03 (https://dejure.org/2004,1804)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis des Verkäufers im Bezug auf die Vertragswidrigkeit der gelieferten Ware - Verteilung der Darlegungslast und Beweislast bei der Frage nach der Kenntnis der Vertragswidrigkeit gelieferter Waren - Fristen bei der Berufung auf Mängel ...

  • UNILEX (Volltext/Auszüge)
  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    UN-Kaufrecht: Beweislast für die Kenntnis bzw. grob fahrlässige Unkenntnis der Vertragswidrigkeit gelieferter Ware

  • Judicialis

    CISG Art. 40

  • cisg-online.org PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    CISG Art. 40
    Obliegenheit des Käufers zur Untersuchung gelieferter Waren auf Strahlenbelastung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vertragswidrigkeit der gelieferten Ware

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 3181
  • MDR 2004, 1305
  • BB 2004, 788
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 05.07.1989 - VIII ZR 123/88

    Ansprüche gegen den Hersteller und Verkäufer elektrischer Geräte wegen des

    Auszug aus BGH, 30.06.2004 - VIII ZR 321/03
    Ist die Bestrahlung des Paprikapulvers tatsächlich im Betrieb der Klägerin erfolgt, könnte sich diese, falls es sich um ein bloßes Versehen handelt, auf ein nur leicht fahrlässiges Verhalten lediglich dann berufen, wenn sie ausreichend erklären könnte, wie es trotz entsprechender Vorkehrungen zu einem derart gewichtigen Fehler in ihrem Betrieb gekommen und aus welchem Grunde ihr dies nicht zur Kenntnis gelangt ist; denn der Verkäuferin, in deren Bereich sich die Vertragswidrigkeit ereignet hat, ist die Darlegungslast dafür aufzuerlegen, weshalb ihr ein derartig gewichtiger Fehler unterlaufen ist und dies in ihrem Betrieb unbemerkt bleiben konnte (vgl. Senat, Urteil vom 5. Juli 1989 - VIII ZR 123/88, NJW 1989, 3097 unter 2 d zu Art. 40 EKG).
  • BGH, 09.01.2002 - VIII ZR 304/00

    Zustandekommen und Inhalt eines Vertrages nach UN-Kaufrecht; Aufklärungspflicht

    Auszug aus BGH, 30.06.2004 - VIII ZR 321/03
    Richtig ist, daß im Grundsatz die Beweislast für die Bösgläubigkeit des Verkäufers den Käufer trifft; denn, wie der Senat entschieden hat, folgt das CISG, auch soweit es die Beweislast nicht ausdrücklich festlegt, dem Regel-Ausnahme-Prinzip (Senatsurteil vom 9. Januar 2002 - VIII ZR 304/00, NJW 2002, 1651 = WM 2002, 1022 unter II 2 b m.w.Nachw.).
  • OLG Karlsruhe, 25.06.1997 - 1 U 280/96
    Auszug aus BGH, 30.06.2004 - VIII ZR 321/03
    In der Rechtsprechung der Instanzgerichte überwiegen ebenfalls die Entscheidungen, die sich im Ergebnis für eine Beweislast des Käufers aussprechen (OLG Karlsruhe, BB 1998, 393, 395; OLG München, Transp.R-IHR 1999, 20, 22; OLG Koblenz, OLGR Koblenz 1999, 49, 50).
  • OLG Hamm, 02.04.2009 - 28 U 107/08

    Maßgebliches Recht bei einem Kaufvertrag über einen Gebrauchtwagen zwischen einem

    Dass dem Beklagten diese Mängel nicht unbekannt geblieben sein konnten, was zumindest grobe Fahrlässigkeit verlangt (vgl. BGH NJW 2004, 3181, Magnus in Staudinger a.a.O. Art. 40 CISG Rn 5; strenger Schwenzer in Schlechtriem/Schwenzer a.a.O. Art. 40 CISG Rn 4), lässt sich auch nicht feststellen.
  • LG Wuppertal, 11.03.2020 - 11 O 79/18

    Rückzahlungs- und Schadensersatzanspruch aus dem UN-Kaufrecht

    "Nicht in Unkenntnis sein können" ist nach der gefestigten Rechtsprechung gleichbedeutend mit grob fahrlässiger Unkenntnis (BGH, 30.06.2004, VIII ZR 321/03 = NJW 2004, 3181, 3182 m. w. Nachw.; BeckOGK/ Hachem , 01.09.2018, CISG Art. 40 Rn. 11 m. w. Nachw.).
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