Rechtsprechung
   BVerfG, 28.06.2004 - 2 BvR 1379/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,1553
BVerfG, 28.06.2004 - 2 BvR 1379/01 (https://dejure.org/2004,1553)
BVerfG, Entscheidung vom 28.06.2004 - 2 BvR 1379/01 (https://dejure.org/2004,1553)
BVerfG, Entscheidung vom 28. Juni 2004 - 2 BvR 1379/01 (https://dejure.org/2004,1553)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,1553) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Annahmevoraussetzungen für eine Verfassungsbeschwerde; Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses italienischer Militärinternierter vom Anwendungsbereich des Gesetzs zur Errichtung einer Stiftung; Verletzung von Eigentumspositionen durch das Stiftungsgesetz (StiftG); ...

  • Judicialis

    StiftG § 10 Abs. 1; ; StiftG § 11 Abs. 3; ; StiftG § 16 Abs. 1; ; StiftG § 16 Abs. 2; ; GG Art. 14 Abs. 1;... ; GG Art. 14 Abs. 3 Satz 4; ; GG Art. 19 Abs. 1 Satz 2; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 104 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ansprüche italienischer Kriegsgefangener nach dem Gesetz zur Errichtung einer Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft"

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Zum Ausschluss italienischer Militärinternierter vom Anwendungsbereich des Stiftungsgesetzes

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Zum Ausschluss italienischer Militärinternierter vom Anwendungsbereich des Stiftungsgesetzes

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Ausschluss italienischer Militärinternierter vom Anwendungsbereich des Stiftungsgesetzes

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 3, 277
  • NJW 2004, 3257
  • NVwZ 2005, 207 (Ls.)
  • WM 2004, 1654
  • DVBl 2004, 1121 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (24)

  • BVerfG, 09.01.1991 - 1 BvR 207/87

    Pensionistenprivileg

    Auszug aus BVerfG, 28.06.2004 - 2 BvR 1379/01
    Solche Rechtspositionen, soweit ihnen einfachgesetzlicher Charakter zukommt, werden durch Art. 19 Abs. 4 GG nicht gewährt, sondern vorausgesetzt (vgl. BVerfGE 15, 275 ; 61, 82, ; 83, 182 ; 84, 34 ).

    Der Gesetzgeber bestimmt daher, von den Grundrechten und grundrechtsgleichen Rechten abgesehen, selbst darüber, ob und mit welchem Inhalt dem Einzelnen subjektive Rechte gewährt werden (BVerfGE 78, 214 ; 83, 182 ).

  • BVerfG, 31.05.1988 - 1 BvR 520/83

    Unterhaltsleistung ins Ausland

    Auszug aus BVerfG, 28.06.2004 - 2 BvR 1379/01
    Der Gesetzgeber bestimmt daher, von den Grundrechten und grundrechtsgleichen Rechten abgesehen, selbst darüber, ob und mit welchem Inhalt dem Einzelnen subjektive Rechte gewährt werden (BVerfGE 78, 214 ; 83, 182 ).
  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

    Auszug aus BVerfG, 28.06.2004 - 2 BvR 1379/01
    Solche Rechtspositionen, soweit ihnen einfachgesetzlicher Charakter zukommt, werden durch Art. 19 Abs. 4 GG nicht gewährt, sondern vorausgesetzt (vgl. BVerfGE 15, 275 ; 61, 82, ; 83, 182 ; 84, 34 ).
  • OVG Berlin, 04.11.2003 - 6 M 20.03

    Zwangsarbeiter II

    Auszug aus BVerfG, 28.06.2004 - 2 BvR 1379/01
    d) Soweit das StiftG eine klageweise Durchsetzung von Leistungsforderungen gegen die Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" vor den Verwaltungsgerichten ausschließen sollte (vgl. aber die Verfahren VG Berlin, Beschluss vom 28. Februar 2003 - VG 9 A 336.02 - VG Berlin, Beschluss vom 28. Februar 2003 - VG 9 A 435.02 - OVG Berlin, Beschluss vom 18. Juni 2003 - 6 S 35.03 - OVG Berlin, Beschluss vom 4. November 2003 - OVG 6 M 20.03 -), verstieße dies nicht gegen Art. 19 Abs. 4 GG.
  • BVerfG, 05.02.1963 - 2 BvR 21/60

    Rechtsweg

    Auszug aus BVerfG, 28.06.2004 - 2 BvR 1379/01
    Solche Rechtspositionen, soweit ihnen einfachgesetzlicher Charakter zukommt, werden durch Art. 19 Abs. 4 GG nicht gewährt, sondern vorausgesetzt (vgl. BVerfGE 15, 275 ; 61, 82, ; 83, 182 ; 84, 34 ).
  • OVG Berlin, 18.06.2003 - 6 S 35.03

    Entschädigungsleistungen aus der Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und

    Auszug aus BVerfG, 28.06.2004 - 2 BvR 1379/01
    d) Soweit das StiftG eine klageweise Durchsetzung von Leistungsforderungen gegen die Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" vor den Verwaltungsgerichten ausschließen sollte (vgl. aber die Verfahren VG Berlin, Beschluss vom 28. Februar 2003 - VG 9 A 336.02 - VG Berlin, Beschluss vom 28. Februar 2003 - VG 9 A 435.02 - OVG Berlin, Beschluss vom 18. Juni 2003 - 6 S 35.03 - OVG Berlin, Beschluss vom 4. November 2003 - OVG 6 M 20.03 -), verstieße dies nicht gegen Art. 19 Abs. 4 GG.
  • VG Berlin, 28.02.2003 - 9 A 435.02

    Ehemalige Kriegsgefangene haben keinen Anspruch auf Entschädigung gegen die

    Auszug aus BVerfG, 28.06.2004 - 2 BvR 1379/01
    d) Soweit das StiftG eine klageweise Durchsetzung von Leistungsforderungen gegen die Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" vor den Verwaltungsgerichten ausschließen sollte (vgl. aber die Verfahren VG Berlin, Beschluss vom 28. Februar 2003 - VG 9 A 336.02 - VG Berlin, Beschluss vom 28. Februar 2003 - VG 9 A 435.02 - OVG Berlin, Beschluss vom 18. Juni 2003 - 6 S 35.03 - OVG Berlin, Beschluss vom 4. November 2003 - OVG 6 M 20.03 -), verstieße dies nicht gegen Art. 19 Abs. 4 GG.
  • VG Berlin, 09.09.2004 - 9 A 336.02

    Klagestop Kriegsfolgen

    Auszug aus BVerfG, 28.06.2004 - 2 BvR 1379/01
    d) Soweit das StiftG eine klageweise Durchsetzung von Leistungsforderungen gegen die Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" vor den Verwaltungsgerichten ausschließen sollte (vgl. aber die Verfahren VG Berlin, Beschluss vom 28. Februar 2003 - VG 9 A 336.02 - VG Berlin, Beschluss vom 28. Februar 2003 - VG 9 A 435.02 - OVG Berlin, Beschluss vom 18. Juni 2003 - 6 S 35.03 - OVG Berlin, Beschluss vom 4. November 2003 - OVG 6 M 20.03 -), verstieße dies nicht gegen Art. 19 Abs. 4 GG.
  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81
    Auszug aus BVerfG, 28.06.2004 - 2 BvR 1379/01
    Solche Rechtspositionen, soweit ihnen einfachgesetzlicher Charakter zukommt, werden durch Art. 19 Abs. 4 GG nicht gewährt, sondern vorausgesetzt (vgl. BVerfGE 15, 275 ; 61, 82, ; 83, 182 ; 84, 34 ).
  • BVerfG, 11.06.1991 - 1 BvR 772/90

    Republikaner

    Auszug aus BVerfG, 28.06.2004 - 2 BvR 1379/01
    aa) Vor der Erhebung einer Verfassungsbeschwerde muss nach § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG grundsätzlich der Rechtsweg erschöpft und jede anderweitig bestehende Möglichkeit genutzt werden, die Grundrechtsverletzung zu beseitigen oder ohne Inanspruchnahme des Bundesverfassungsgerichts im praktischen Ergebnis dasselbe zu erreichen (BVerfGE 33, 247 ; 81, 22 ; 84, 203 ).
  • BVerfG, 11.10.1978 - 2 BvR 1055/76

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Ausschlusses einer

  • BVerfG, 03.10.1989 - 1 BvR 1245/88

    Anforderungen an die Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung einer

  • BVerfG, 13.05.1996 - 2 BvL 33/93

    Zwangsarbeit

  • BVerfG, 08.07.1971 - 1 BvR 766/66

    Bearbeiter-Urheberrechte

  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 909/82

    Künstlersozialversicherungsgesetz

  • BGH, 26.06.2003 - III ZR 245/98

    Distomo-Prozeß vor dem BGH

  • BVerfG, 12.08.2002 - 2 BvR 932/02

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Verbindung von Strafverfahren

  • OLG Köln, 27.08.1998 - 7 U 167/97

    Massaker von SS-Einheiten an der Zivilbevölkerung

  • BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 1859/91

    Zulässigkeitsanforderungen an eine Vorabentscheidung des BVerfG - VermG

  • BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 857/85

    Mutter der minderjährigen Asylbewerber - §§ 90 ff BVerfGG, Vertretung

  • BVerfG, 26.02.1969 - 1 BvR 619/63

    Blinkfüer

  • BVerfG, 28.06.1972 - 1 BvR 105/63

    Präklusion I

  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Verfassungsmäßigkeit von § 1705 S. 1 und § 1711 Abs. 1 S. 1 BGB

  • BVerfG, 24.03.1981 - 1 BvR 1516/78

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

  • BGH, 06.10.2016 - III ZR 140/15

    Deutsches Amtshaftungsrecht ist auf bewaffnete Auslandseinsätze der Bundeswehr

    Sie besteht nur zwischen den Vertragsparteien und unterscheidet sich von dem Primäranspruch der betroffenen Personen auf Einhaltung der Verbote des humanitären Völkerrechts (BVerfG, NJW 2004, 3257, 3258 und BeckRS 2013 aaO Rn. 46).

    Dadurch wird nur der allgemeine völkerrechtliche Grundsatz einer Haftungsverpflichtung zwischen den Vertragsparteien positiviert (Senat, Urteil vom 2. November 2006 aaO Rn. 9 ff; BVerfG, NJW 2004, 3257, 3258; NJW 2006, 2542, 2543 und BeckRS 2013, 55213 Rn. 45 ff).

    Aus dem Umstand, dass das Völkerrecht nationale Bestimmungen im Hinblick auf die Haftung bei Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht nicht ausschließt (siehe oben aa), lässt sich zudem keine Regel oder Vermutung dahingehend ableiten, dass ein das Völkerrecht verletzender Staat den verletzten Personen auf Grund eigenen nationalen Rechts Ansprüche zu gewähren hat (BVerfG, NJW 2004, 3257, 3258).

  • BVerfG, 18.11.2020 - 2 BvR 477/17

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Amtshaftungsansprüchen

    Es besteht keine allgemeine Regel des Völkerrechts, nach welcher dem Einzelnen bei Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht auch Ansprüche auf Schadensersatz oder Entschädigung gegen den verantwortlichen Staat zustehen müssten (vgl. BVerfGE 27, 253 ; 94, 315 ; 112, 1 ; BVerfGK 3, 277 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 13. August 2013 - 2 BvR 2660/06 u.a. -, Rn. 43; Dörr, in: ders./Grote/Marauhn, EMRK/GG Konkordanzkommentar, 2. Aufl. 2013, Kapitel 33 Rn. 1).

    Insbesondere begründen weder Art. 3 des IV. Haager Abkommens noch Art. 91 des Zusatzprotokolls zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über den Schutz der Opfer internationaler bewaffneter Konflikte vom 8. Juni 1977 (BGBl 1990 II S. 1551) individuelle Schadensersatz- oder Entschädigungsansprüche bei eventuellen Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht (vgl. BVerfGK 3, 277 ; 7, 303 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 13. August 2013 - 2 BvR 2660/06 u.a. -, Rn. 45 ff.).

  • BVerfG, 13.08.2013 - 2 BvR 2660/06

    Zur Frage einer staatlichen Schadensersatz- und Entschädigungspflicht wegen der

    (1) Art. 3 des IV. Haager Abkommens vermittelt grundsätzlich keinen individuellen Entschädigungsanspruch, sondern positiviert nur den allgemeinen völkerrechtlichen Grundsatz (vgl. Art. 1 der Artikel über die Verantwortlichkeit der Staaten für völkerrechtswidrige Handlungen, vorgelegt von der Völkerrechtskommission der Vereinten Nationen, Anlage zur Resolution 56/83 der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 21. Dezember 2001) einer Haftungsverpflichtung zwischen den Vertragsparteien; dieser Schadensersatzanspruch besteht nur in dem Völkerrechtsverhältnis zwischen den betroffenen Staaten und unterscheidet sich von dem Primäranspruch der betroffenen Personen auf Einhaltung der Verbote des humanitären Völkerrechts (BVerfGE 112, 1 ; BVerfGK 3, 277 ).
  • BGH, 02.11.2006 - III ZR 190/05

    BGH verneint Ersatzansprüche der Geschädigten des NATO-Angriffs auf die Brücke

    Insbesondere gilt nach wie vor die Regel, dass - unabhängig von einem primärrechtlichen Anspruch der betroffenen Personen auf Einhaltung des Völkerrechts - sekundärrechtliche Schadensersatzansprüche wegen völkerrechtswidriger Handlungen eines Staates gegenüber fremden Staatsangehörigen nach wie vor grundsätzlich nur dem Heimatstaat zustehen (vgl. für Art. 3 HLKO BVerfGE 112, 1, 32 f; BVerfG NJW 2004, 3257, 3258; BVerfG NJW 2006, 2542, 2543).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts stehen ungeachtet der Entwicklung auf der Ebene des Menschenrechtsschutzes, die zur Anerkennung einer partiellen Völkerrechtssubjektivität des Individuums sowie zur Etablierung vertraglicher Individualbeschwerdeverfahren geführt hat, sekundärrechtliche Schadensersatzansprüche wegen völkerrechtswidriger Handlungen eines Staates gegenüber fremden Staatsangehörigen grundsätzlich nach wie vor nur dem Heimatstaat zu (BVerfG NJW 2004, 3257, 3258; 2006, 2542, 2543).

    Es mag zwar sein, dass die hier in Betracht kommenden Regelungen des Kriegsvölkerrechts in den Zusatzprotokollen von 1977 zum Schutz der Zivilbevölkerung - insbesondere Art. 51 ZP I - subjektive Rechte der betroffenen einzelnen (Zivil-)Personen im Sinne eines (primären) Anspruchs auf Einhaltung der Verbote des humanitären Völkerrechts begründen (vgl. für Art. 3 HLKO BVerfG NJW 2004, 3257, 3258; a.A. Dörr JZ 2004, 574, 575; ders. JZ 2005, 905, 908).

  • BVerfG, 15.02.2006 - 2 BvR 1476/03

    Keine Schadensersatzpflicht der Bundesrepublik Deutschland gegenüber Geschädigten

    aa) Art. 3 des IV. Haager Abkommens begründet keinen unmittelbaren individuellen Entschädigungsanspruch bei Verstößen gegen das Kriegsvölkerrecht (vgl. BVerfGE 112, 1 ; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Juni 2004 - 2 BvR 1379/01 -, NJW 2004, S. 3257 ).

    Es kann dahinstehen, ob eine solche Überlagerung der Notwendigkeit gerecht wird, die Einhaltung der Regeln des humanitären Kriegsvölkerrechts auch in nationalen Rechtsordnungen durch parallele Sanktionsmöglichkeiten zu sichern (vgl. OLG Köln, Urteil vom 28. Juli 2005 - 7 U 8/04 -, NJW 2005, S. 2860 ; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Juni 2004 - 2 BvR 1379/01 -, NJW 2004, S. 3257 ).

    Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass es dem Gesetzgeber im Hinblick auf Art. 3 Abs. 1 GG auch nicht verwehrt ist, zwischen einem allgemeinen, wenn auch harten und mit Verstößen gegen das Völkerrecht einhergehenden Kriegsschicksal einerseits und Opfern von in besonderer Weise ideologisch motivierten Verfolgungsmaßnahmen des nationalsozialistischen Unrechtsregimes andererseits zu unterscheiden (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Juni 2004 - 2 BvR 1379/01 -, NJW 2004, S. 3257 ).

  • OLG Köln, 28.07.2005 - 7 U 8/04

    Amtshaftungsrecht und kriegerische Handlungen

    Es entspricht (jedenfalls noch) der völkerrechtlich vorherrschenden Meinung und wurde für die hier in der Bundesrepublik derzeit herrschende Rechtsauffassung durch das Bundesverfassungsgericht gerade noch in jüngster Zeit, so zuletzt mit Beschluss vom 28.06.2004 (NJW 2004, 3257 unter Bestätigung von BverfGE 94, 315; in diesem Sinne auch BGH NJW 2003, 3488 für die Zeit des 2. Weltkrieges), festgestellt, dass die traditionelle Konzeption des Völkerrechts als eines zwischenstaatlichen Rechts den Einzelnen nicht als Völkerrechtssubjekt versteht, sondern ihm nur mittelbaren internationalen Schutz gewährt.

    In seiner letzten Entscheidung hierzu (NJW 2004, 3257) hat das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich festgestellt, dass Artikel 3 HLKO grundsätzlich keinen individuellen Entschädigungsanspruch begründet, sondern nur den allgemeinen völkerrechtlichen Grundsatz einer Haftungsverpflichtung zwischen den Vertragsparteien positiviert; dieser Schadensersatzanspruch bestehe jedoch nur in dem Völkerrechtsverhältnis zwischen den betroffenen Staaten.

    Gegenüber dem von einem Teil der Literatur (vgl. die Nachweise bei BGH NJW 2003, 3488) vertretenen Grundsatz der völkerrechtlichen Exklusivität in dem Sinne, dass individuelle Ansprüche in den zwischenstaatlichen Reparationsansprüchen aufgehen, hat die zwischenzeitlich als gefestigt anzusehende Rechtsprechung (BVerfG NJW 2004, 3257; BVerfGE 94, 315; BGH NJW 2003, 3488) ausdrücklich herausgestellt, dass es eine allgemeine Regel des Völkerrechts, wonach Ansprüche aus innerstaatlichem Recht, die auf Kriegsereignissen beruhen, nicht individuell durchsetzbar sind, sondern nur auf zwischenstaatlicher Ebene geltend gemacht werden können, nicht gibt.

    In seiner jüngsten Entscheidung (BVerfG NJW 2004, 3257) hat das Bundesverfassungsgericht dazu ergänzend ausgeführt, dass aus dem fehlenden Ausschlussverhältnis sich aber keine Regel oder Vermutung dahingehend ableiten lasse, ein das Völkerrecht verletzender Staat habe den verletzten Personen auf Grund des eigenen nationalen Rechts Ansprüche zu gewähren.

    Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner jüngsten Entscheidung (NJW 2004, 3257) diesen Schutz des Einzelnen betreffend die (sogar schon aus dem Jahre 1907 stammende) Haager Landkriegsordnung als "primärrechtlichen Anspruch der betroffenen Personen auf Einhaltung der Verbote des humanitären Völkerrechts" bezeichnet, der - so muss man die Entscheidung verstehen - im Unterschied zu dem daraus resultierendem sekundärrechtlichen Schadensersatzanspruch nicht in dem Völkerrechtsverhältnis zwischen den betroffenen Staaten besteht, sondern dem Einzelnen gegenüber dem handelnden Staat zusteht.

  • BVerfG, 29.05.2006 - 1 BvR 1080/01

    Fehlende Beschwerdebefugnis eines Verbraucherschutzvereins bezüglich der

    Insbesondere sind Verfassungsbeschwerden unzulässig, soweit sie von Organisationen in Wahrnehmung der Interessen ihrer Mitglieder eingelegt werden (vgl. BVerfGE 2, 292 [294]; - 11, 30 [35]; - 13, 54 [89 f.]; - 21, 207 [208 f.]; BVerfGK 3, 277 [282]).
  • VerfGH Thüringen, 30.09.2015 - VerfGH 20/13

    Verfassungsbeschwerde, Thüringer Spielhallengesetz

    Voraussetzung ist also ein besonders intensiver Grundrechtseingriff, dem fachgerichtlich nicht abgeholfen werden kann und der bei zeitlicher Verzögerung zu irreparablen Schäden führen könnte (vgl. zum Bundesrecht BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 28. Juni 2004 - 2 BvR 1379/01 -, juris, Rn. 32 f.).
  • VG Berlin, 09.09.2004 - 9 A 336.02

    Klagen ehemaliger italienischer Soldaten auf Entschädigung für Zwangsarbeit

    Solche Rechtspositionen, soweit ihnen einfachgesetzlicher Charakter zukommt, werden durch Art. 19 Abs. 4 GG nicht gewährt, sondern vorausgesetzt (BVerfG, Beschluss vom 28. Juni 2004 - 2 BvR 1379/01 ).
  • LG Berlin, 17.04.2008 - 83 T 50/07

    Einziehung eines Erbscheins: Nichtaufklärbarkeit der Umstände der Erteilung des

    Vielmehr waren Einflüsse des damals in Deutschland bestehenden nationalsozialistischen Unrechtsregimes (vgl. BVerfG NJW 2004, 3257 f.) Grund für die Scheidung - der Erblasser war Jude und ... erklärte ihrer Schwester, "von der Gestapo" zur Scheidung gezwungen worden zu sein, wobei die Kammer keinerlei Zweifel an der Richtigkeit dieser Aussage hat.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.09.2007 - 11 N 42.06

    Anspruch auf Entschädigung von Kriegsgefangenen wegen Zwangsarbeit (hier: Antrag

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht