Rechtsprechung
BGH, 01.10.2004 - V ZR 210/03 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 892; BGB a. F. §§ 440 Abs. 1, 325 Abs. 1 Satz 2; WEG §§ 6, 8
Einbeziehung gemeinschaftlichen Eigentums in WEG-Unterteilung: Unterteilung nichtig - kein gutgläubiger Erwerb möglich - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Grundbucheintragung eines durch Unterteilung entstandenen Wohnungseigentums; Bezugnahme sowohl auf die ursprüngliche Teilungserklärung als auch auf die Unterteilungserklärung bei der Grundbucheintragung; Anforderungen an das Bestehen eines Interesses eines Käufers an der ...
- Judicialis
BGB § 892; ; BGB § 325 Abs. 1 Satz 2 (Fassung: 1. Januar 1964); ; BGB § 440 Abs. 1; ; WEG § 8
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gutgläubiger Erwerb von aus einer Unterteilung hervorgegangenem Wohnungseigentum
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verkauf über isolierten Miteigentumsanteil rechtmäßig: Folgen
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Unterteilung von Wohnungseigentum
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)
BGB § 892; BGB a. F. §§ 440 Abs. 1, 325 Abs. 1 Satz 2; WEG §§ 6, 8
Einbeziehung gemeinschaftlichen Eigentums in WEG-Unterteilung: Unterteilung nichtig - kein gutgläubiger Erwerb möglich - Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Inhaltlich unzulässige Eintragung nach WEG-Unterteilung
Papierfundstellen
- NJW 2004, 3418 (Ls.)
- NJW-RR 2005, 10
- MDR 2005, 83
- NZM 2004, 876
- ZMR 2005, 59
- DB 2005, 444 (Ls.)
- Rpfleger 2005, 17
Wird zitiert von ... (38) Neu Zitiert selbst (31)
- BGH, 03.11.1989 - V ZR 143/87
Heilung des Formmangels einer Teilungsvereinbarung; Rechtsgeschäftliche …
Auszug aus BGH, 01.10.2004 - V ZR 210/03
Obgleich sich ein isolierter Miteigentumsanteil nicht rechtsgeschäftlich begründen läßt, kann er sich als Folge der Anwendung gesetzlicher Vorschriften ergeben (Senat, BGHZ 109, 179, 185).Der Senat geht in ständiger Rechtssprechung davon aus, daß Gründungsmängel, die sich auf die Einräumung von Sondereigentum beschränken, die Aufteilung in Miteigentumsanteile nicht berühren (Senat, BGHZ 109, 179, 184; 130, 159, 168 f;… Urt. v. 5. Dezember 2003, V ZR 447/01, NJW 2004, 1798, 1800).
aa) Der Erwerb des isolierten Miteigentumsanteils begründet für die Miteigentümer nämlich die Verpflichtung, den Gründungsakt so zu ändern, daß der sondereigentumslose Miteigentumsanteil nicht weiter bestehen bleibt (vgl. Senat, BGHZ 109, 179, 185; 130, 159, 169;… Urt. v. 5. Dezember 2003, V ZR 447/01, aaO).
Dies hat in den Fällen, in denen das Gesetz die Einräumung von Sondereigentum ausschließt (vgl. § 5 Abs. 2 WEG), zur Folge, daß der isolierte Miteigentumsanteil durch entsprechende Vereinbarung auf die anderen Anteile übertragen werden muß (Senat, BGHZ 109, 179, 185).
- BGH, 30.06.1995 - V ZR 118/94
Abgrenzung der Zuständigkeit des Wohnungseigentums- und des Prozeßgerichts; …
Auszug aus BGH, 01.10.2004 - V ZR 210/03
Sie ist deshalb ohne materielle Wirkung und scheidet als Grundlage für einen gutgläubigen Erwerb gemäß § 892 BGB aus (Senat, BGHZ 130, 159, 170 m.w.N.).Der Senat geht in ständiger Rechtssprechung davon aus, daß Gründungsmängel, die sich auf die Einräumung von Sondereigentum beschränken, die Aufteilung in Miteigentumsanteile nicht berühren (Senat, BGHZ 109, 179, 184; 130, 159, 168 f;… Urt. v. 5. Dezember 2003, V ZR 447/01, NJW 2004, 1798, 1800).
Das beruht auf der Überlegung, daß auf diese Weise die Auswirkungen und die Beseitigung eines Gründungsmangels zu lokalisieren sind, während die Begründung des Wohnungseigentums an den übrigen Einheiten unberührt bleibt (Senat, BGHZ 130, 159, 170).
aa) Der Erwerb des isolierten Miteigentumsanteils begründet für die Miteigentümer nämlich die Verpflichtung, den Gründungsakt so zu ändern, daß der sondereigentumslose Miteigentumsanteil nicht weiter bestehen bleibt (vgl. Senat, BGHZ 109, 179, 185; 130, 159, 169;… Urt. v. 5. Dezember 2003, V ZR 447/01, aaO).
- BGH, 05.02.1999 - V ZR 353/97
Beweiskraft einer über ein Rechtsgeschäft aufgenommenen Urkunde
Auszug aus BGH, 01.10.2004 - V ZR 210/03
d) Nach den bisher getroffenen Feststellungen kommt ein Schadensersatzanspruch aus §§ 440 Abs. 1, 325 BGB a.F. für den Fall anfänglichen Unvermögens in Betracht (vgl. BGHZ 110, 196, 200) wie auch - falls Unmöglichkeit nicht festzustellen, Verzug gegeben und eine Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung erfolgt oder entbehrlich ist - ein Schadensersatzanspruch aus §§ 440 Abs. 1, 326 BGB a.F. Es ist davon auszugehen, daß der Beklagte bereits bei Abschluß des Kaufvertrages mit den Klägern außer Stande war, ihnen das Eigentum an der Wohnung Nr. 11 zu verschaffen (vgl. Senat, Urt. v. 5. Februar 1999, V ZR 353/97, NJW 1999, 1702, 1703;… auch Urt. v. 28. Februar 1997, V ZR 27/96, aaO).Zu dem Fehlen des insoweit maßgebenden objektiven Interesses (Senat, Urt. v. 5. Februar 1999, V ZR 353/97, aaO) hat das Berufungsgericht keine Feststellungen getroffen.
Zwar steht einem Käufer, der Schadensersatz wegen Nichterfüllung fordert, als Mindestschaden grundsätzlich der Geldbetrag zu, der einer bereits geleisteten Kaufpreiszahlung entspricht (Senat, BGHZ 62, 119, 120; Urt. v. 5. Februar 1999, V ZR 353/97, aaO, 1704;… BGH, Urt. v. 25. März 1998, VIII ZR 185/96, NJW 1998, 2360, 2364).
- BGH, 05.12.2003 - V ZR 447/01
Rechtsfolgen der Abweichung der Bauausführung einer Wohnungseigentumsanlage von …
Auszug aus BGH, 01.10.2004 - V ZR 210/03
Der Senat geht in ständiger Rechtssprechung davon aus, daß Gründungsmängel, die sich auf die Einräumung von Sondereigentum beschränken, die Aufteilung in Miteigentumsanteile nicht berühren (Senat, BGHZ 109, 179, 184; 130, 159, 168 f; Urt. v. 5. Dezember 2003, V ZR 447/01, NJW 2004, 1798, 1800).aa) Der Erwerb des isolierten Miteigentumsanteils begründet für die Miteigentümer nämlich die Verpflichtung, den Gründungsakt so zu ändern, daß der sondereigentumslose Miteigentumsanteil nicht weiter bestehen bleibt (vgl. Senat, BGHZ 109, 179, 185; 130, 159, 169; Urt. v. 5. Dezember 2003, V ZR 447/01, aaO).
Eine weitere Schadensposition kann in der Erfüllung berechtigter Ausgleichsforderungen gesehen werden, die unter Umständen für einzelne Miteigentümer erst zur Zumutbarkeit einer Anpassung der Teilungserklärung führen (vgl. Senat, Urt. v. 5. Dezember 2003, V ZR 447/01, aaO, 1801).
- BGH, 17.01.1968 - V ZB 9/67
Unterteilung von Wohnungseigentum
Auszug aus BGH, 01.10.2004 - V ZR 210/03
Eine solche Unterteilung des Wohnungseigentums ist grundsätzlich ohne Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer möglich (Senat, BGHZ 49, 250; 73, 150, 152), auch kann der Eigentümer die so entstandenen mehreren Einheiten wiederum zu einer Wohnungseigentumseinheit vereinigen (…vgl. Staudinger/Rapp, BGB, 12. Aufl., § 6 WEG Rdn. 13;… Weitnauer, WEG, 8. Aufl., § 3 Rdn. 91).Hierbei geschieht die Unterteilung durch eine reale Aufteilung des Sondereigentums Hand in Hand mit einer ideellen Aufteilung des Miteigentums ("gemischt reale-idelle Aufteilung", Senat, BGHZ 49, 250, 252 f).
Allerdings beschränkt sich die - aus § 903 BGB herzuleitende (…Merle, Das Wohnungseigentum im System des bürgerlichen Rechts, 1979, S. 184) - Befugnis zur Aufteilung auf das Sondereigentum des Teilenden, weil nur soweit auch das als echtes Eigentum charakterisierte Wohnungseigentum (vgl. Senat, BGHZ 49, 250, 251) reicht.
- BayObLG, 12.10.2001 - 2Z BR 110/01
Unzulässikeit weiterer Beschwerde gegen Zwischenverfügung aufhebende Entscheidung …
Auszug aus BGH, 01.10.2004 - V ZR 210/03
Da die Einräumung des Sondernutzungsrechts nicht zu einer Erweiterung der im Sondereigentum stehenden Räumlichkeiten führt, reicht sie für eine weitergehende Befugnis zur Unterteilung selbst dann nicht aus, wenn mit ihr der - hier in der ursprünglichen Teilungserklärung vorgesehene - Anspruch verbunden ist, von den übrigen Wohnungseigentümern die Zustimmung zu einem Dachgeschoßausbau zu verlangen (vgl. BayObLGZ 2001, 279, 282 f; BayObLG, NZM 2000, 1235, 1236).Hat die Teilungserklärung diesen Inhalt, so betrifft sie allerdings die sachenrechtlichen Grundlagen der Gemeinschaft, und ihr kann insoweit keine dingliche Wirkung nach § 10 Abs. 2 WEG zukommen (…Senat, Urt. v. 4. April 2003, V ZR 322/02, NJW 2003, 2165, 2166; vgl. auch BayObLGZ 2001, 279, 283 m.w.N.).
- BGH, 28.02.1997 - V ZR 27/96
Sachmängelgewährleistung des Verkäufers einer Eigentumswohnung wegen Fehlens …
Auszug aus BGH, 01.10.2004 - V ZR 210/03
Der von den Klägern geltend gemachte Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung findet daher seine Grundlage in §§ 440 Abs. 1, 326 BGB a.F. (…vgl. Senat, Urt. v. 26. September 2003, V ZR 217/02, NJW 2004, 364) oder §§ 440 Abs. 1, 325 BGB a.F. (vgl. Senat, Urt. v. 28. Februar 1997, V ZR 27/96, NJW 1997, 1778).d) Nach den bisher getroffenen Feststellungen kommt ein Schadensersatzanspruch aus §§ 440 Abs. 1, 325 BGB a.F. für den Fall anfänglichen Unvermögens in Betracht (vgl. BGHZ 110, 196, 200) wie auch - falls Unmöglichkeit nicht festzustellen, Verzug gegeben und eine Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung erfolgt oder entbehrlich ist - ein Schadensersatzanspruch aus §§ 440 Abs. 1, 326 BGB a.F. Es ist davon auszugehen, daß der Beklagte bereits bei Abschluß des Kaufvertrages mit den Klägern außer Stande war, ihnen das Eigentum an der Wohnung Nr. 11 zu verschaffen (…vgl. Senat, Urt. v. 5. Februar 1999, V ZR 353/97, NJW 1999, 1702, 1703; auch Urt. v. 28. Februar 1997, V ZR 27/96, aaO).
- BayObLG, 10.11.1987 - BReg. 2 Z 75/86
Rechtsfolgen einer nichtigen Unterteilung von Wohnungseigentum
Auszug aus BGH, 01.10.2004 - V ZR 210/03
aa) Inhaltlich unzulässig ist eine Eintragung, die ihrem - ggf. durch Auslegung zu ermittelnden - Inhalt nach einen Rechtszustand oder -vorgang verlautbart, den es nicht geben kann (BayObLGZ 1987, 390, 393; 2001, 301, 305;… Meikel/Streck, Grundbuchrecht, 9. Aufl., § 53 GBO Rdn. 92;… Demharter, GBO, 24. Aufl., § 53 Rdn. 42).Damit bringt die Eintragung einen von dem Gesetz nicht erlaubten Rechtszustand zum Ausdruck; denn die betreffenden Räume sind entgegen § 1 Abs. 5 WEG einerseits als gemeinschaftliches Eigentum ausgewiesen, andererseits aber durch eine als solche erkennbare Unterteilungserklärung als Sondereigentum behandelt und mit einem Miteigentumsanteil verbunden worden (vgl. BayObLGZ 1987, 390, 397 f;… Demharter, aaO, Anh. § 3 Rdn. 73;… Weitnauer, WEG, 8. Aufl., § 8 Rdn. 3;… Meikel/Streck, Grundbuchrecht, aaO, § 53 GBO Rdn. 118;… Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 13. Aufl., Rdn. 2976a;… im Ergebnis auch Staudinger/Rapp, BGB, 12. Aufl., § 6 WEG Rdn. 4).
- BGH, 19.02.2004 - III ZR 147/03
Darlegungs- und Beweislast bei Vereinbarung eines Auftragsverhältnisses
Auszug aus BGH, 01.10.2004 - V ZR 210/03
Denn aus der rechtlichen Sicht des erstinstanzlichen Gerichts war dieser Gesichtspunkt unerheblich, wobei die - objektiv fehlerhafte - Rechtsansicht des Gerichts wegen des Fehlen eines Hinweises nach § 139 Abs. 2 ZPO für das unzulängliche Parteivorbringen auch mitursächlich geworden ist (…vgl. Senat, Urt. v. 18. März 2004, V ZR 104/03, NJW 2004, 2152, 2153 zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen; BGH, Urt. v. 19. Februar 2004, III ZR 147/03, NJW-RR 2004, 927, 928). - BGH, 30.10.1998 - V ZR 367/97
Rechtsnatur der Gegenleistung des Käufers; Verschaffung des Besitzes ohne …
Auszug aus BGH, 01.10.2004 - V ZR 210/03
Zwar kann bei Verkauf einer Eigentumswohnung die Leistung des Verkäufers schon mit Blick auf § 6 Abs. 1 WEG nicht in die Übertragung des Miteigentumsanteils einer- und die Übertragung des Sondereigentums andererseits aufgeteilt werden (vgl. Senat, Urt. v. 30. Oktober 1998, V ZR 367/97, NJW-RR 1999, 346, 347 für Verschaffung nur des Besitzes;… Urt. v. 21. Januar 2000, V ZR 387/98, NJW 2000, 1256 für Verschaffung nur belasteten Eigentums). - BGH, 21.01.2000 - V ZR 387/98
Nichterfüllung bei Rechtsmängeln
- BGH, 25.01.1967 - V ZR 57/66
Abschluss eines Architekten- und Baubetreuungsvertrages - Folgen der Ausübung des …
- BGH, 08.02.1974 - V ZR 21/72
Wirksamkeit eines Kaufvertrags über ein Grundstück; Baurechtliche Genehmigung für …
- BayObLG, 10.08.2000 - 2Z BR 41/00
Vorweggenommene Einigung über Sondereigentum
- BGH, 25.03.1998 - VIII ZR 185/96
Heilung eines formnichtigen Kaufvertrages über GmbH-Geschäftsanteile; …
- BGH, 19.03.2004 - V ZR 104/03
Bindung des Berufungsgerichts an die erstinstanzlich getroffenen Feststellungen; …
- BGH, 07.03.1990 - VIII ZR 56/89
Rücktritt vom Vertrag - EDV-Anlage - Teilweise Verzug
- BGH, 04.04.2003 - V ZR 322/02
Wirkung von Vereinbarungen der Wohnungseigentümer gegenüber dem Sondernachfolger
- BayObLG, 07.12.1995 - 2Z BR 90/95
Verbindung der im Sondereigentum stehenden Räume bei der Unterteilung eines …
- BGH, 01.10.1992 - V ZR 36/91
Sachmangel und Erfüllungsanspruch bei Sachgesamtheit
- BayObLG, 24.02.1994 - 2Z BR 122/93
Vorlage von Aufteilungsplan (Unterteilungsplan) und …
- BGH, 06.06.2003 - V ZR 392/02
Anforderungen an den Tatbestand des Berufungsurteils; Rechtsnatur eines …
- BGH, 31.01.1990 - VIII ZR 314/88
Einwand des Mitverschuldens bei Rechtsmangelhaftung
- BGH, 26.02.2003 - VIII ZR 262/02
Anforderungen an den Tatbestand des Berufungsurteils
- BGH, 26.09.2003 - V ZR 217/02
Veräußerung eines als Speicher ausgewiesenen Raums als Wohnraum
- BGH, 21.05.1973 - II ZR 54/72
Nachträgliche Unmöglichkeit der Erfüllung eines Kaufvertrages bei Weiterverkauf …
- BGH, 03.05.2002 - V ZR 17/01
Bestimmung des Ausübungsbereichs einer Dienstbarkeit; Erlöschen der Dienstbarkeit …
- BGH, 24.11.1978 - V ZB 2/78
Veräußerung nach Unterteilung bedarf keiner Zustimmung!
- BayObLG, 25.10.2001 - 2Z BR 131/01
Amtslöschung eines Erbbaurechts - dinglicher Inhalt - Mischform der Eintragung
- BayObLG, 19.03.1998 - 2Z BR 113/97
Wirksamkeit der Unterteilung eines Wohnungseigentums
- RG, 28.06.1902 - V 85/02
Rücktritt wegen Verzugs und wegen Unmöglichkeit des Erfüllung.
- BGH, 25.10.2013 - V ZR 230/12
Verschuldensunabhängiger nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch auch im Verhältnis …
Mit Blick auf das Sondereigentum verwirklicht sich in herausgehobenem Maße, dass es sich bei dem grundstücksgleichen Recht des Wohnungseigentums um "echtes Eigentum" im Sinne von § 903 Satz 1 BGB (vgl. nur Senat, Beschluss vom 19. Dezember 1991 - V ZB 27/90, BGHZ 116, 392, 394; Urteil vom 1. Oktober 2004 - V ZR 210/03, NJW-RR 2005, 10 f.) handelt. - BGH, 04.12.2014 - V ZB 7/13
Grundbucheintragung eines Amtswiderspruchs: Unzulässigkeit eine ohne Mitwirkung …
Eine solche Eintragung ist ohne materielle Wirkung und scheidet als Grundlage für einen gutgläubigen Erwerb gemäß § 892 BGB aus (vgl. Senat, Urteile vom 30. Juni 1995 - V ZR 118/94, BGHZ 130, 159, 170 f.; vom 1. Oktober 2004 - V ZR 210/03, NJW-RR 2005, 10, 11).Aus dieser ergibt sich, welche Räume zum gemeinschaftlichen Eigentum gehören und welche Vereinbarungen mit dinglicher Wirkung (§ 10 Abs. 3 WEG) getroffen worden sind (vgl. BayObLGZ 1998, 70, 73 f.;… Armbrüster in Bärmann, WEG, 12. Aufl., § 2 Rn. 97; offen gelassen von Senat, Urteil vom 1. Oktober 2004 - V ZR 210/03, NJW-RR 2005, 10, 11).
- BGH, 16.02.2012 - V ZB 204/11
Antrag auf Löschung einer Grunddienstbarkeit im Grundbuch; Möglichkeit der …
Inhaltlich unzulässig ist eine Eintragung, die ihrem - ggfs. durch Auslegung zu ermittelnden - Inhalt nach einen Rechtszustand oder -vorgang verlautbart, den es nicht geben kann (Senat, Urteil vom 1. Oktober 2004 - V ZR 210/03, Rpfleger 2005, 17), oder wenn sie etwas Widersprüchliches verlautbart und ihre Bedeutung auch bei zulässiger Auslegung nicht ermittelt werden kann (OLG Karlsruhe, Rpfleger 2005, 79, 80; BayOblGZ 1990, 35, 36); ebenfalls als nach ihrem Inhalt unzulässig ist eine Eintragung anzusehen, die ein an sich eintragungsfähiges Recht mit einem gesetzlich nicht erlaubten Inhalt verlautbart (BayOblG, Rpfleger 2002, 140).
- OLG München, 23.06.2016 - 34 Wx 189/16
Einfache Vollstreckungsklausel bei Verzicht auf Nachweis und Fälligkeit der …
Unzulässig im Sinne von § 53 Abs. 1 Satz 2 GBO wären die Eintragungen nur, wenn sie nach ihrem Inhalt einen Rechtszustand oder -vorgang verlautbaren, den es aus Rechtsgründen nicht geben kann (BGH NJW-RR 2005, 10/11; BayObLGZ 2001, 301/305; OLG Karlsruhe FGPrax 2014, 49/50;… Hügel/Holzer § 53 Rn. 56). - OLG München, 28.05.2018 - 34 Wx 251/16
Grundbuchberichtigung: Auslegung einer während der Beurkundung vorgenommenen …
Inhaltlich unzulässig im Sinne des § 53 Abs. 1 S. 2 GBO ist eine Eintragung, wenn sie nach ihrem Inhalt einen Rechtszustand oder -vorgang verlautbart, den es aus Rechtsgründen nicht geben kann (BGH NJW-RR 2005, 10/11; BayObLGZ 2001, 301/305; OLG Karlsruhe FGPrax 2014, 49/50;… Hügel/Holzer § 53 Rn. 56). - OLG München, 15.04.2016 - 34 Wx 37/16
Im Vollstreckungstitel als Nebenforderung ausgewiesene Zinsen können bei …
a) Unzulässig im Sinne von § 53 Abs. 1 Satz 2 GBO sind nur Eintragungen, die ihrem - gegebenenfalls durch Auslegung zu ermittelnden - Inhalt nach einen Rechtszustand oder -vorgang verlautbaren, den es aus Rechtsgründen nicht geben kann (BGH NJW-RR 2005, 10/11; BayObLG DNotZ 1988, 784/786; BayObLGZ 2001, 301/305; OLG Karlsruhe FGPrax 2014, 49/50;… Hügel/Holzer § 53 Rn. 56). - OLG München, 15.06.2016 - 34 Wx 210/16
Verbot der Überpfändung in der Immobiliarvollstreckung
Unzulässig im Sinne von § 53 Abs. 1 Satz 2 GBO sind nur Eintragungen, die nach ihrem Inhalt einen Rechtszustand oder -vorgang verlautbaren, den es aus Rechtsgründen nicht geben kann (BGH NJW-RR 2005, 10/11; BayObLGZ 2001, 301/305; OLG Karlsruhe FGPrax 2014, 49/50;… Hügel/Holzer § 53 Rn. 56). - OLG München, 30.08.2018 - 34 Wx 66/18
Unterteilung von Wohnungseigentum
Sie bedarf daher nach § 4 Abs. 1 und Abs. 2 WEG (neben der Eintragung ins Grundbuch) einer Einigung aller Wohnungs- und Teileigentümer über den Eintritt der Rechtsänderung in der für die Auflassung gemäß § 925 Abs. 1 BGB vorgeschriebenen Form (BGH NJW-RR 2005, 10/12; BayObLGZ 1986, 444/446 f;… Riecke/Schmid § 3 Rn. 46 sowie § 4 Rn. 27 mit Rn. 32;… Staudinger/Rapp § 6 WEG Rn. 4g). - OLG Frankfurt, 14.12.2017 - 20 W 161/17
Voraussetzungen für Amtslöschung nach § 53 Abs. 1 Satz 2 GBO
Dabei muss die Unzulässigkeit sich entweder aus dem Eintragungsvermerk selbst oder aus der dort in zulässiger Weise in Bezug genommenen Eintragungsbewilligung ergeben, während andere Beweismittel nicht herangezogen werden dürfen; bloße Zweifel an der Zulässigkeit der Eintragung oder an deren Klarheit ermöglichen eine Amtslöschung nicht (allg. Meinung vgl. BGH NJW-RR 2005, 10 [BGH 01.10.2004 - V ZR 210/03] und 2015, 208 [BGH 06.11.2014 - V ZB 131/13] ; BayObLG … - OLG München, 06.06.2017 - 34 Wx 440/16
Änderung des Sondereigentums durch Übertragung einzelner Räume
Die nach dem Gesetz grundsätzlich unlösbare Verbindung zwischen Miteigentumsanteil und Sondereigentum hat zur Folge, dass isoliertes Sondereigentum (wie auch ein isolierter Miteigentumsanteil) nicht durch Rechtsgeschäft begründet werden kann (BGH Rpfleger 2005, 17/18), bedeutet aber nicht, dass die Wohnungseigentümer untereinander über Sondereigentum nur zusammen mit einem Miteigentumsanteil verfügen könnten. - OLG München, 14.07.2008 - 34 Wx 37/08
Bildung von Wohnungseigentum: Erwerb sondereigentumsloser Miteigentumsanteile …
- OLG München, 25.02.2016 - 34 Wx 19/16
Protokollierter Verleich - Kindesunterhalt ohne Angabe eines Enddatums
- OLG München, 30.07.2008 - 34 Wx 49/08
Grundbucheintragung: Anspruch des Eigentümers zweier Wohnungen auf Zuschreibung …
- OLG Karlsruhe, 16.12.2013 - 14 Wx 47/13
Wohnungsgrundbuchsache: Voraussetzung für die Beschwerdefähigkeit einer formlosen …
- OLG Frankfurt, 23.07.2019 - 20 W 112/19
Auswirkungen fehlerhafter Zuordnung eines Raums zum Sondereigentum im Rahmenvon …
- OLG Hamm, 18.09.2006 - 15 W 259/05
Entstehung eines sog. isolierten oder sondereigentumslosen Miteigentumsanteils …
- OLG München, 15.04.2016 - 34 Wx 34/16
Amtswiderspruch - Grundbuchamt
- OLG Koblenz, 06.09.2012 - 1 U 1097/11
Haftung des Notars wegen unwirksamer Bildung von Wohnungseigentum
- OLG Hamm, 03.11.2011 - 15 Wx 582/10
Anforderungen an die Form der Begründung von Sondereigentum
- OLG München, 21.10.2016 - 34 Wx 277/16
Teilvollzug einer Teilungserklärungsänderung mit mehreren Regelungsgegenständen
- OLG München, 28.04.2010 - 20 U 5185/09
Herausgabe eines Grundstückstreifens: Gutgläubiger Erwerb aufgrund des …
- OLG München, 04.12.2017 - 34 Wx 402/17
Vollzug der Auflassung - Antrag der Erben als Erwerber
- KG, 15.07.2022 - 1 W 258/22
Wohnungseigentumsrecht: Verteilung der Miteigentumsanteile in der …
- LG Frankfurt/Oder, 30.04.2010 - 6a S 138/09
Wohnungseigentumsverfahren: Zulässigwerden der Anfechtungsklage durch Nachreichen …
- OLG München, 10.01.2017 - 34 Wx 436/16
Eintragung einer Zwangshypothek bei Zug-um-Zug zu bewirkender Gegenleistung des …
- OLG München, 16.12.2016 - 34 Wx 292/16
Unzulässige Eintragung einer Grunddienstbarkeit mangels Angabe ihres wesentlichen …
- OLG München, 21.10.2016 - 34 Wx 327/16
Grundbuchbeschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Löschung des …
- OLG München, 14.09.2018 - 34 Wx 301/18
Keine Nichtigkeit des Pfändungsbeschlusses bei Nichtvorliegen der Voraussetzungen …
- OLG München, 10.02.2016 - 34 Wx 337/15
Vollstreckung rückständiger Beitragsforderungen durch den …
- OLG Brandenburg, 30.11.2020 - 4 U 105/19
Rechte des Käufers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw; …
- OLG München, 27.06.2012 - 34 Wx 71/12
Wohnungseigentum: Sondereigentum bei Widerspruch zwischen Teilungserklärung und …
- AG Hamburg-Blankenese, 03.05.2006 - 517 C 25/04
- KG, 18.06.2021 - 1 W 275/21
Grundbuchrechtlicher Vollzug einer Teilungserklärung
- OLG Hamm, 08.07.2014 - 28 U 66/11
Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts auf Schadensersatz wegen angeblich …
- OLG München, 27.10.2020 - 34 Wx 568/19
Zur Zulässigkeit der Eintragung einer Zwangssicherungshypothek an einem in …
- OLG München, 01.03.2016 - 34 Wx 70/16
Beschwerde gegen die Eintragung verteilter Zwangshypotheken
- KG, 17.06.2021 - 1 W 275/21
Anforderungen an die zum grundbuchrechtlichen Vollzug einer Teilungserklärung der …
- LG Hamburg, 25.04.2012 - 318 S 138/11
Abriss und Neuerrichtung finden nicht immer Zustimmung!
Rechtsprechung
BGH, 06.05.2004 - IX ZR 205/00 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Beendigung der Unterbrechung der Verjährung bei Unkenntnis der Anschrift des Prozessgegners und notwendiger Zustellung eines Schriftsatzes - Unterbrechung der Verjährung bei Unmöglichkeit der Anschriftenmitteilung durch die verpflichtete Partei - Pflicht der zur ...
- Judicialis
BGB (Fassung bis 31.12.2001) § 211 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO §§ 203 ff a.F.
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 211 Abs. 2 S. 1 a. F.; ZPO § 203 ff. a. F.
Keine Verjährungsunterbrechung bei Verletzung der Obliegenheit zur Anschriftenermittlung - rechtsportal.de
Beendigung der Unterbrechung der Verjährung wegen Stillstand des Prozesses; Obliegenheiten des Klägers bei unbekannter Anschrift des Beklagten
- datenbank.nwb.de
- ibr-online
Verfahrensrecht - Anschrift des Gegners nicht ermittelbar
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- brak-mitteilungen.de , S. 23 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
"Weiterbetreiben des Verfahrens" durch öffentliche Zustellung
Besprechungen u.ä. (2)
- BRAK-Mitteilungen (Entscheidungsanmerkung)
"Weiterbetreiben des Verfahrens" durch öffentliche Zustellung
- brak-mitteilungen.de , S. 23 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
"Weiterbetreiben des Verfahrens" durch öffentliche Zustellung
Papierfundstellen
- NJW 2004, 3418
- MDR 2004, 1230
- FamRZ 2004, 1710 (Ls.)
- VersR 2005, 990
Wird zitiert von ... (12) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 07.12.1978 - VII ZR 278/77
Anforderungen an die Führung des Rechtsstreits zur Erhaltung der …
Auszug aus BGH, 06.05.2004 - IX ZR 205/00
Das war zunächst der Fall, denn der Kläger hat das Verfahren durch die Schriftsätze vom 6. März 1990 und vom 5. März 1991 (neuerliches Zustellungsersuchen) weiter im Sinne des § 211 Abs. 2 Satz 1 BGB a.F. "betrieben" (vgl. BGH, Urt. v. 23. November 1978 - VII ZR 41/78, NJW 1979, 810).Die Vorschrift findet ausnahmsweise keine Anwendung, wenn für das Abwarten des Klägers ein "triftiger Grund" bestand, der die Anwendung des § 211 Abs. 2 Satz 1 BGB a.F. ausschließt (vgl. BGH, Urt. v. 7. Dezember 1978 - VII ZR 278/77, NJW 1979, 810, 811; v. 1. Juli 1986 - VI ZR 120/85, NJW 1987, 371, 372;… v. 12. Oktober 1999 aaO 132).
- BGH, 12.10.1999 - VI ZR 19/99
Begriff des triftigen Grundes nach § 211 Abs. 2 BGB
Auszug aus BGH, 06.05.2004 - IX ZR 205/00
§ 211 Abs. 2 Satz 1 BGB a.F. soll eine Umgehung des § 225 BGB a.F. verhindern, zu der es kommen könnte, wenn das Gesetz zuließe, daß eine einmal gemäß § 209 Abs. 1 BGB a.F. herbeigeführte Verjährungsunterbrechung auch dann fortdauerte, wenn der Gläubiger die Sache grundlos nicht mehr weiterbetreibt (vgl. BGH, Urt. v. 12. Oktober 1999 - VI ZR 19/99, NJW 2000, 132).Die Vorschrift findet ausnahmsweise keine Anwendung, wenn für das Abwarten des Klägers ein "triftiger Grund" bestand, der die Anwendung des § 211 Abs. 2 Satz 1 BGB a.F. ausschließt (…vgl. BGH, Urt. v. 7. Dezember 1978 - VII ZR 278/77, NJW 1979, 810, 811; v. 1. Juli 1986 - VI ZR 120/85, NJW 1987, 371, 372; v. 12. Oktober 1999 aaO 132).
- BGH, 24.01.1989 - XI ZR 75/88
Unterbrechung der Verjährung bei Aussetzung der Verhandlung
Auszug aus BGH, 06.05.2004 - IX ZR 205/00
Denn § 211 Abs. 2 Satz 1 BGB a.F. ist nicht anwendbar, wenn der Stillstand des Verfahrens auf einer vom Gericht beschlossenen Aussetzung (hier: Aussetzungsbeschluß vom 19. Dezember 1988) und nicht auf der Untätigkeit der Parteien beruht (vgl. BGHZ 106, 295, 297 m.w.N.).
- BGH, 01.07.1986 - VI ZR 120/85
Nichtbetreiben eines Prozesses durch Untätigbleiben der Parteien
Auszug aus BGH, 06.05.2004 - IX ZR 205/00
Die Vorschrift findet ausnahmsweise keine Anwendung, wenn für das Abwarten des Klägers ein "triftiger Grund" bestand, der die Anwendung des § 211 Abs. 2 Satz 1 BGB a.F. ausschließt (…vgl. BGH, Urt. v. 7. Dezember 1978 - VII ZR 278/77, NJW 1979, 810, 811; v. 1. Juli 1986 - VI ZR 120/85, NJW 1987, 371, 372;… v. 12. Oktober 1999 aaO 132). - BGH, 27.01.1999 - XII ZR 113/97
Hemmung der Verjährung durch Stillhalteabkommen; Unterbrechung der Verjährung …
Auszug aus BGH, 06.05.2004 - IX ZR 205/00
Nur dann liegt für das Nichtbetreiben des Prozesses ein "triftiger Grund" vor, der es ausnahmsweise rechtfertigt, keine Beendigung der Unterbrechungswirkung im Sinne dieser Vorschrift anzunehmen (vgl. BGH, Urt. v. 27. Januar 1999 - XII ZR 113/97, BGHR BGB § 211 Abs. 2 Verfahrensstillstand 1 S. 3). - BGH, 24.03.1977 - III ZR 19/75
Verjährungsvorschriften für Amtshaftungsansprüche - Gründe für die Unterbrechung …
Auszug aus BGH, 06.05.2004 - IX ZR 205/00
Im vorliegenden Fall bedeutet das: Der Kläger hätte nach dem Fehlschlagen seiner anfänglichen Bemühungen einen Antrag (§ 204 ZPO a.F.) auf Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung gemäß §§ 203 ff ZPO a.F. stellen müssen, um zu verhindern, daß der in den Prozeß gezogene Anspruch durch Parteiwillkür "verewigt" wird (vgl. BGH, Urt. v. 24. März 1977 - III ZR 19/75, VersR 1977, 646, 648). - BGH, 19.01.1994 - XII ZR 190/92
Anforderungen an die Unterbrechung der Verjährung des Anspruchs auf …
Auszug aus BGH, 06.05.2004 - IX ZR 205/00
Mit der Mitteilung des Gerichts vom 12. April 1991 an den Prozeßbevollmächtigten des Klägers, daß die an die neue Anschrift gerichtete Sendung als "unzustellbar" zurückgekommen sei, und der damit verbundenen Bitte, eine neue Anschrift mitzuteilen, geriet das Verfahren jedoch in Stillstand, weil die Parteien in der Folgezeit keine Prozeßhandlungen vornahmen, die bestimmt und geeignet waren, den Prozeß wieder in Gang zu setzen (vgl. BGH, Urt. v. 19. Januar 1994 - XII ZR 190/92, NJW-RR 1994, 514, 515). - BGH, 23.11.1978 - VII ZR 41/78
Begriff der Förderung des Prozesses
Auszug aus BGH, 06.05.2004 - IX ZR 205/00
Das war zunächst der Fall, denn der Kläger hat das Verfahren durch die Schriftsätze vom 6. März 1990 und vom 5. März 1991 (neuerliches Zustellungsersuchen) weiter im Sinne des § 211 Abs. 2 Satz 1 BGB a.F. "betrieben" (vgl. BGH, Urt. v. 23. November 1978 - VII ZR 41/78, NJW 1979, 810).
- BGH, 26.10.2018 - V ZR 328/17
Bestehen einer gekorenen Ausübungsbefugnis der Wohnungseigentümergemeinschaft für …
Infolgedessen können die bisherigen Prozessergebnisse verwertet werden; weitere Kosten durch ein neues Verfahren werden vermieden, und die Verjährung des Individualanspruchs bleibt während der Aussetzung weiterhin gehemmt (vgl. BGH, Urteil vom 24. Januar 1989 - XI ZR 75/88, BGHZ 106, 295, 297 f.; Urteil vom 6. Mai 2004 - IX ZR 205/00, NJW 2004, 3418;… Palandt/Ellenberger, BGB, 77. Aufl., § 204 Rn. 48 mwN). - BGH, 28.02.2012 - XI ZR 192/11
Verjährungseinrede gegen die Geltendmachung von Bürgschaftsforderungen: …
cc) Anders als die Revision meint, lässt sich aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 6. Mai 2004 (IX ZR 205/00, NJW 2004, 3418 f.) schon deswegen nichts Gegenteiliges herleiten, weil dieser Entscheidung eine Prozesssituation nach altem Verjährungsrecht zugrunde lag. - BGH, 13.09.2016 - VI ZB 21/15
Aussetzung des Verfahrens nach EuGVVO durch das später angerufene Gericht: …
Die Klägerin hat nicht die ihr möglichen und zumutbaren Maßnahmen zur Ermittlung der zustellungsfähigen Anschrift der Beklagten zu 1 ergriffen (vgl. BGH, Urteil vom 6. Mai 2004 - IX ZR 205/00, VersR 2005, 990, 991).
- BAG, 20.05.2020 - 10 AZR 576/18
Hemmung der Verjährung - Nichtbetreiben - triftiger Grund
Sie hatten noch nicht wieder zu laufen begonnen, als der Kläger innerhalb von sechs Monaten nach dem Wegfall des Aussetzungsgrundes mit Schriftsatz vom 10. Februar 2017 unter Hinweis auf die endgültige Einstellung des Strafverfahrens darum bat, das Verfahren fortzusetzen (zu § 211 Abs. 2 Satz 1 BGB in der bis zum 31. Dezember 2001 geltenden Fassung BGH 6. Mai 2004 - IX ZR 205/00 - zu II 1 der Gründe; 24. Januar 1989 - XI ZR 75/88 - zu II 2 b der Gründe, BGHZ 106, 295; ebenso zu § 204 Abs. 2 Satz 2 BGB in der bis zum 31. Oktober 2018 geltenden Fassung und § 204 Abs. 2 Satz 3 BGB in der seit dem 1. November 2018 geltenden Fassung Zöller/Greger ZPO 33. Aufl. § 249 Rn. 2) . - KG, 04.06.2021 - 2 U 18/02
Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Einhaltung der Berufungsfrist nach …
Zwar beginnt die Frist des § 204 Abs. 2 S. 2 BGB grundsätzlich zu laufen, wenn der Grund der Unterbrechung wegfällt und die Parteien gleichwohl nichts unternehmen (BGH, Urteil vom 6. Mai 2004 - IX ZR 205/00; OLG Köln, Urteil vom 6. April 2011 - I-11 U 107/10, zitiert nach juris).Etwas anderes gilt aber, wenn es der von der Verjährung nachteilig betroffenen Partei nicht möglich oder zumutbar gewesen ist, das Verfahren zu fördern (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 6. Mai 2004 - IX ZR 205/00, zitiert nach juris).
- BGH, 29.06.2022 - VII ZB 52/21
Rechtzeitiger Eingang einer formwirksamen Berufungsschrift
Ein Nichtbetreiben des Verfahrens durch die Parteien ist unbeschadet der Frage, ob ein Betreiben des Verfahrens für die Klägerin nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Beklagten mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse überhaupt zumutbar war und ob deswegen in ihrer Person ein triftiger Grund für das Nichtbetreiben des Verfahrens bestand (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 6. Mai 2004 - IX ZR 205/00, NJW 2004, 3418, juris Rn. 11;… Urteil vom 27. Januar 1999 - XII ZR 113/97, NJW 1999, 1101, juris Rn. 16 ff.; jeweils m.w.N.), nicht anzunehmen, weil das Berufungsgericht dem Verfahren von Amts wegen Fortgang geben musste (vgl. BGH…, Urteil vom 7. Februar 2013 - VII ZR 263/11 Rn. 16 m.w.N., NJW 2013, 1666;… Urteil vom 12. Oktober 1999 - VI ZR 19/99, NJW 2000, 132, juris Rn. 14;… Urteil vom 10. Juli 1979 - VI ZR 81/78, NJW 1979, 2307, juris Rn. 16). - OLG Köln, 06.04.2011 - 11 U 107/10
Schadensersatzanspruch wegen Verletzung eines geschlossenen Anwaltsvertrages …
Die Frist des § 204 Abs. 2 Satz 2 BGB beginnt auch grundsätzlich, wenn der Grund der Unterbrechung wegfällt und die Parteien gleichwohl nichts unternehmen ( BGH NJW 2004, 3418; OLG Hamm WM 2006, 1477). - LAG Saarland, 20.12.2006 - 2 Sa 27/06
Versäumnisverfahren - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Konkursausfallgeld …
Es kommt daher auch nicht mehr darauf an, ob es darüber hinaus noch weitere erfolgversprechende und zumutbare Ermittlungsansätze gab, etwa eine schriftliche Anfrage nach dem Aufenthalt des Beklagten bei den deutschen Generalkonsulaten in Frankreich (zu einer solchen Möglichkeit etwa BGH, Urteil vom 6. Mai 2004, IX ZR 205/00, NJW 2004, 3418). - LSG Hamburg, 09.08.2012 - L 4 AS 126/10 Weiterhin ist diese verjährungshemmende Wirkung auch nicht durch das Ruhen des familiengerichtlichen Verfahrens nach § 204 Abs. 2 Satz 2 BGB entfallen, denn eine Unterbrechung und ein Aussetzen des Verfahrens nach Prozessrecht (hier offenbar nach § 251 der Zivilprozessordnung, ZPO) erfüllen den Tatbestand dieser Vorschrift nicht (BGH, Urteil vom 6.5.2004, IX ZR 205/00;… Ellenberger, in: Palandt, BGB, 71. Aufl. 2012, § 204 Rn. 48 m.w.N.).
- OLG Düsseldorf, 25.11.2009 - 2 U (Kart) 9/08
Fortbestehen eines vor dem Stichtag 1. Januar 2000 geschlossenen Liefervertrags …
Nur im Falle einer Aussetzung des Verfahrens gemäß § 148 ZPO wäre die Beendigung der Hemmung der Verjährung nach § 204 Abs. 2 Satz 2 BGB nicht eingetreten (vgl. BGH NJW 2004, 3418;… BGH, Urt. v. 21.2.1983, VIII ZR 4/82, NJW 1983, 2496-2498). - LAG Berlin-Brandenburg, 06.01.2016 - 15 Sa 1415/15
Sozialkassen im Baugewerbe - Bezugnahme einer Partei auf ein strafprozessuales …
- OLG Saarbrücken, 31.01.2012 - 4 U 45/11
Schadensersatzprozess: Fortdauer der mit einem außergerichtlichen Vergleich …