Weitere Entscheidung unten: OLG Stuttgart, 07.09.2004

Rechtsprechung
   BGH, 01.09.2004 - 2 StR 313/04   

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https://dejure.org/2004,2309
BGH, 01.09.2004 - 2 StR 313/04 (https://dejure.org/2004,2309)
BGH, Entscheidung vom 01.09.2004 - 2 StR 313/04 (https://dejure.org/2004,2309)
BGH, Entscheidung vom 01. September 2004 - 2 StR 313/04 (https://dejure.org/2004,2309)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 250 Abs. 1 Nr. 1 a StGB; § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB; § 357 StPO
    Raub (Gewaltbegriff bei der Nötigung; Verwenden eines gefährlichen Werkzeug als Drohmittel; Beisichführen eines gefährlichen Werkzeugs; Kenntnis des Opfers); Erstreckung der Revision auf Mitangeklagte

  • lexetius.com

    StGB § 250 Abs. 2 Nr. 1

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verwendung einer Waffe oder eines gefährlichen Werkzeuges als Drohmittel bei einem Raub - Wahrnehmung der Verwendung eines Werkzeuges als Drohmittel durch den Bedrohten

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Drohmittel beim schweren Raub - Drohung muss vom Bedrohten wahrgenommen werden

  • Judicialis

    StGB § 250 Abs. 2 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 250 Abs. 2 Nr. 1
    "Verwenden" einer Waffe oder eines gefährlichen Werkzeugs

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä. (2)

  • uni-wuerzburg.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Schraubenzieher-Fall

    § 250 Abs. 1 StGB; § 249 Abs. 1 StGB; § 250 Abs. 2 StGB
    Raub; schwerer Raub; Verwenden einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs als Drohmittel; Erfordernis der Wahrnehmung durch das Opfer

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Beisichführen eines anderen gefährlichen Werkzeuges beim Raub

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 3437
  • NStZ 2005, 41
  • NStZ-RR 2010, 132
  • NStZ-RR 2010, 167
  • StV 2004, 655
  • JR 2005, 159
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • BGH, 10.01.2018 - 2 StR 200/17

    Schwerer Raub (Verwendung eines gefährlichen Werkzeuges: Wahrnehmung, aber keine

    Eine Drohung erfordert daher, dass der Bedrohte Kenntnis von der Drohung erlangt und dadurch in eine Zwangslage versetzt wird (Senat, Beschluss vom 1. September 2004 - 2 StR 313/04, NStZ 2005, 41, 42).

    Nimmt das Tatopfer die Drohung des Täters mit einer Waffe oder einem gefährlichen Werkzeug nicht wahr, so wird es nicht in die von § 250 Abs. 2 Nr. 1 Var. 2 StGB vorausgesetzte qualifizierte Zwangslage versetzt und es fehlt an einem vollendeten Verwenden des Drohmittels (vgl. Senat, Beschluss vom 1. September 2004 - 2 StR 313/04, aaO; BGH, Beschluss vom 8. November 2011 - 3 StR 316/11, NStZ 2012, 389; Beschluss vom 21. Oktober 2014 - 4 StR 351/14, NStZ-RR 2015, 13; Beschluss vom 12. Juli 2016 - 3 StR 157/16, NStZ 2017, 26).

    Anderes ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des Senats vom 1. September 2004 - 2 StR 313/04, NStZ 2005, 41, auf die sich das Landgericht für seine abweichende Rechtsauffassung beruft.

  • BGH, 21.06.2012 - 5 StR 286/12

    Beisichführen eines gefährlichen Werkzeugs (hier: verneint für als

    Das Beisichführen eines anderen gefährlichen Werkzeugs im Sinne dieser Vorschrift setzt voraus, dass es sich um einen Gegenstand handelt, der nach seiner objektiven Beschaffenheit geeignet ist, einem Opfer erhebliche Körperverletzungen zuzufügen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Juni 2008 - 3 StR 246/07, BGHSt 52, 257 - und vom 1. September 2004 - 2 StR 313/04, NJW 2004, 3437; Urteil vom 18. Februar 2010 - 3 StR 556/09, StV 2010, 628), etwa bei einer Eignung als Stichwerkzeug.
  • OLG Stuttgart, 05.05.2009 - 4 Ss 144/09

    Diebstahl mit Waffen bei mitgeführtem Schraubenzieher: Intention des Täters zum

    (8) Soweit die Generalstaatsanwaltschaft auf BGH NJW 2004, 3437 hinweist, ist die dort erfolgte Einordnung eines Schraubendrehers als gefährliches Werkzeug nach § 250 Abs. 1 Nr. 1a StGB für den vorliegenden Fall nicht weiterführend, weil dieser nicht als Aufbruchswerkzeug eingesetzt wurde und sich damit die hier relevanten Abgrenzungsfragen nicht gestellt haben.
  • BGH, 08.02.2006 - 2 StR 575/05

    Sexuelle Nötigung (Verwenden eines gefährlichen Werkzeuges: Einsatz nach der

    Selbst wenn er dies beabsichtigt hätte, wäre der Einsatz des Werkzeugs nicht kausal gewesen, wenn die Geschädigte die Drohung erst nach Abschluss der erzwungenen Handlung bemerkte (vgl. Senatsbeschluss vom 1. September 2004 - 2 StR 313/04, NJW 2004, 3437).
  • BGH, 08.11.2011 - 3 StR 316/11

    Schwerer Raub; besonders schwerer Raub (Wahrnehmung des Drohmittels durch das

    Eine Waffe oder - wie hier - ein anderes gefährliches Werkzeug wird nur dann im Sinne von § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB "bei der Tat verwendet", wenn der Täter den Gegenstand als Raubmittel zweckgerichtet einsetzt und wenn das Opfer die Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben mittels des Gegenstandes wahrnimmt und somit in die entsprechende qualifizierte Zwangslage versetzt wird (BGH, Beschluss vom 1. September 2004 - 2 StR 313/04, BGHR StGB § 250 Abs. 2 Nr. 1 Verwenden 5).

    Anders als in den Fällen, in denen sich die Tat nur gegen ein Opfer richtet (BGH, Beschluss vom 1. September 2004 - 2 StR 313/04, BGHR StGB § 250 Abs. 2 Nr. 1 Verwenden 5), tritt hier der versuchte besonders schwere Raub nicht hinter dem vollendeten schweren Raub zurück.

  • BGH, 25.03.2015 - 4 StR 612/14

    Verhältnis zwischen versuchter besonders schwerer räuberischer Erpressung und

    In Fällen, in denen sich der Angriff nur gegen ein Opfer richtet, tritt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die versuchte besonders schwere räuberische Erpressung nach §§ 255, 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB hinter die vollendete schwere räuberische Erpressung gemäß §§ 255, 250 Abs. 1 Nr. 1a StGB zurück (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. September 2004 - 2 StR 313/04, BGHR § 250 Abs. 2 Nr. 1 Verwenden 5; vom 8. November 2011 - 3 StR 316/11, NStZ 2012, 389).
  • BGH, 04.04.2007 - 2 StR 34/07

    Sexuelle Nötigung (Verwenden eines gefährlichen Werkzeuges); Qualifikation

    Die Drohung wurde daher von der Nebenklägerin auch wahrgenommen (vgl. hierzu BGH NJW 2004, 3437).
  • BGH, 25.10.2022 - 4 StR 265/22

    Wohnungseinbruchdiebstahl (Wohnstätte: Tod des Bewohners. Entwidmung,

    Die Gegenmeinung, die in derartigen Fällen nur wegen des versuchten spezielleren Tatbestands verurteilen und dem vollendeten Grunddelikt allenfalls Strafzumessungsrelevanz zubilligen will (Jakobs, Strafrecht AT, 2. Aufl., 31. Abschnitt Rn. 40; Gössel, JR 2005, 159, 160), berücksichtigt nicht hinreichend, dass gerade die Urteilsformel den Unwert der Tat kennzeichnet und ihn daher ausschöpfen muss.
  • BGH, 20.06.2023 - 5 StR 67/23

    Verwirklichung des Qualifikationstatbestands der besonders schweren räuberischen

    Der Schraubendreher stellte auch im Sinne dieser Vorschrift ein gefährliches Werkzeug dar (vgl. zur parallelen Norm des § 250 Abs. 1 Nr. 1a StGB BGH aaO; BGH, Beschluss vom 1. September 2004 - 2 StR 313/04, NJW 2004, 3437).
  • BGH, 05.08.2010 - 3 StR 190/10

    Besonders schwerer Raub (Verwenden eines neutralen Gegenstandes in gefährlicher

    Das (vollendete) Verwenden eines Werkzeuges zur Drohung setzt voraus, dass das Opfer das Nötigungsmittel als solches erkennt und die Androhung seines Einsatzes wahrnimmt (BGH, Beschluss vom 1. September 2004 - 2 StR 313/04, NJW 2004, 3437).
  • OLG Hamm, 09.02.2005 - 3 Ss 520/04

    Objektive Gefährlichkeit eines Messers bei Raubüberfall; In-der-Hand-halten eines

  • LG Aurich, 20.09.2019 - 11 KLs 5/19
  • LG Weiden/Oberpfalz, 10.08.2020 - JK1 KLs 14 Js 8654/19

    Beweiswürdigung bei Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen - Anwendung des

  • LG Aurich, 09.02.2021 - 19 KLs 16/20

    Besonders schwerer Raub

  • AG Kassel, 12.06.2014 - 243 Ds 1610 Js 17234/14
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 07.09.2004 - 3 Ausl 80/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,5140
OLG Stuttgart, 07.09.2004 - 3 Ausl 80/04 (https://dejure.org/2004,5140)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 07.09.2004 - 3 Ausl 80/04 (https://dejure.org/2004,5140)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 07. September 2004 - 3 Ausl 80/04 (https://dejure.org/2004,5140)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslieferung zur Strafverfolgung an Griechenland; Gewerbsmäßiger und gewohnheitsmäßiger Erwerb und Transport von Betäubungsmitteln; Erlass eines Auslieferungshaftbefehls; Zur Anwendbarkeit des Europäischen Haftbefehlsgesetz (EuHbG) bei Begehung von Straftaten vor dessen ...

  • ra.de
  • kanzlei-glathe.de PDF

    § 73 S 2 IRG; § 80 IRG; §§ 80 ff IRG
    Europäischer Haftbefehl: Gleichstellung mit Auslieferungsersuchen; europäischer ordre public bei Betäubungsmitteldelikten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 3437
  • NStZ 2005, 47
  • StV 2004, 546
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 29.08.1975 - 4 Ausl 8/75
    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.09.2004 - 3 Ausl 80/04
    Der Senat kann offen lassen, ob, wie die h. A. annimmt, der Gerichtsstand des Ergreifungsortes nicht mehr in Betracht kommt, wenn "zuerst", d. h. vor der Ergreifung, der Gerichtsstand des Ermittlungsortes gemäß § 14 Abs. 1 Alt. 2 IRG begründet worden ist (sog. "Perpetuierung des Gerichtsstandes"; s. nur OLG Hamm NJW 1975, 2154; Lagodny aaO.; Wilkitzki aaO. Rdn. 17; je m.w.N.).
  • BVerfG, 18.07.2005 - 2 BvR 2236/04

    Europäischer Haftbefehl

    Die Ausgestaltung des § 83a Abs. 1 IRG als Soll-Vorschrift hat bereits in der kurzen Zeit nach dem Inkrafttreten des Europäischen Haftbefehlsgesetzes dazu geführt, dass die Vollständigkeit der Auslieferungsunterlagen in konkreten Auslieferungsverfahren unter Hinweis auf den Gesetzeswortlaut als für die Zulässigkeit eines Ersuchens entbehrlich angesehen wurde (siehe OLG Stuttgart, Beschluss vom 7. September 2004 - 3 Ausl. 80/04 -, NJW 2004, S. 3437 ; vgl. auch Seitz, a.a.O., S. 546 ).
  • OLG Stuttgart, 26.10.2006 - 3 Ausl 52/06

    Auslieferung: Zulässigkeit der Auslieferung eines Deutschen an die Republik Polen

    Das neue Recht ist auch auf Alttaten und auf vor seinem Inkrafttreten eingeleitete Auslieferungsverfahren anwendbar (vgl. bereits Senat, Beschluss vom 07. September 2004 - 3 Ausl. 80/04 = NJW 2004, 3437); die in BVerfGE 113, 273 (308 f.) hiergegen geäußerten Bedenken betreffen die hier nicht vorliegende Konstellation einer zum Tatzeitpunkt nach deutschem Recht straflosen Tat ohne maßgeblichen Auslandsbezug.

    Soweit BVerfGE 113, 273 (315 - gegen Senat, Beschluss vom 07. September 2004 - 3 Ausl. 80/04 = NJW 2004, 3437) die Vollständigkeit der Auslieferungsunterlagen als verfassungsrechtlich zwingende Voraussetzung der Zulässigerklärung einer Auslieferung angesehen hat, lässt sich dem nicht entnehmen, dass die Angabe des Wortlauts der anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen in den Auslieferungsunterlagen von Verfassungs wegen geboten wäre.

  • OLG Stuttgart, 25.02.2010 - 1 Ausl (24) 1246/09

    Unzulässigkeit der Auslieferung aufgrund eines Europäischen Haftbefehls bei

    Dass der Wortlaut der anwendbaren spanischen gesetzlichen Bestimmungen nicht mitgeteilt wird (§ 83a Abs. 1 Nr. 5 IRG , s. hierzu einerseits OLG Stuttgart NJW 2004, 3437, 3438 und andererseits BVerfGE 113, 273, 315) ist jedenfalls dann unschädlich, wenn - wie hier - dieser Wortlaut im deutschen Auslieferungsverfahren ohne Weiteres ermittelt und in den Auslieferungshaftbefehl aufgenommen werden kann.
  • OLG Stuttgart, 28.01.2005 - 3 Ausl 1/05

    Voraussetzungen der Auslieferung eines Deutschen an einen EU-Mitgliedstaat

    Das gilt auch für Alttaten, die vor diesem Zeitpunkt begangen worden sind (s. Senat, Beschl. v. 07. September 2004 - 3 Ausl. 80/04 = NJW 2004, 3437).

    d) Dass Deutsche nunmehr auch wegen Taten, die sie vor Inkrafttreten des EuHbG begangen haben, ans Ausland ausgeliefert werden, verstößt weder gegen Art. 103 Abs. 2 GG, weil Auslieferung als solche keine Strafe ist (vgl. BVerfG aaO.) noch gegen das allgemeine rechtsstaatliche Rückwirkungsverbot (näher Senat, Beschl. v. 07. September 2004 - 3 Ausl. 80/04 = NJW 2004, 3437).

  • OLG Hamburg, 23.11.2004 - Ausl 28/03
    Er steht einem Auslieferungsersuchen gleich und ersetzt es (OLG Stuttgart in NJW 2004, 3437, 3438).

    Auslieferungsrecht ist Verfahrensrecht, in dem das im materiellen Strafrecht geltende Rückwirkungsverbotgrundsätzlich keine Anwendung findet (OLG Stuttgart in NJW 2004, 3437, 3438).

  • OLG Celle, 16.04.2009 - 2 VAs 3/09

    Gerichtliche Kontrolle des Auslieferungsersuchens und des Ersuchens um Festnahme

    Er steht einem Auslieferungsersuchen gleich (vgl. dazu OLG Stuttgart, NJW 2004, 3437; Böhm, a. a. O., S. 2593) und ist daneben mit einer Ausschreibung des Gesuchten im SIS verbunden, sofern nicht die Ausschreibung zur Festnahme zwecks Auslieferung nach dem Schengener Durchführungsübereinkommen gleich als Europäischer Haftbefehl gemäß § 83 a Abs. 2 IRG gilt.
  • OLG Stuttgart, 02.12.2004 - 3 Ausl 106/04

    Auslieferung in einen EG-Mitgliedstaat: Auslieferung zur Strafvollstreckung bei

    Der Anwendbarkeit des neuen Rechts steht nicht entgegen, dass im vorliegenden Fall die Ausschreibung im Schengener Informationssystem bereits am 28. Januar 2004 erfolgt und damit das gegenständliche Auslieferungsverfahren noch unter der Geltung des alten Rechts eingeleitet worden ist (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 07. September 2004 - 3 Ausl 80/04 -, NJW 2004, 3437).

    Angesichts des vorgelegten Europäischen Haftbefehls, der die Pflichtangaben nach Art. 8 Abs. 1 RbEuHb enthält, bedarf es keiner Entscheidung, ob bereits die Ausschreibung im Schengener Informationssystem, die gemäß Art. 9 Abs. 3 Satz 2 RbEuHb, § 83 a Abs. 3 IRG n. F. einem Europäischen Haftbefehl gleichsteht, einem Auslieferungsersuchen entspricht und es ersetzt (zur Bedeutung des Europäischen Haftbefehls als Auslieferungsersuchen vgl. Senatsbeschluss vom 07. September 2004, aaO).

  • OLG Köln, 19.10.2004 - Ausl 222/04

    Auslieferung eines mit einer Deutschen verheirateten Ausländers an ein

    b) Erst recht hindert der Umstand, dass die Taten, die dem Auslieferungsverfahren zugrunde liegen, noch vor Inkrafttreten des neuen Rechts begangen worden sind, die Anwendbarkeit des neuen Rechts nicht - was wiederum dem erklärten Willen des Gesetzgebers entspricht (BT-Drucks. aaO.; OLG Stuttgart, Beschluss vom 07.09.2004 - 3 Ausl 80/04 -).

    Davon geht auch der deutsche Gesetzgeber aus, wenn er sagt: "Das gesamte Fahndungs- und Auslieferungsverfahren soll zukünftig auf der Grundlage eines einzigen Formulars, der im Anhang zum RbEuHb wiedergegebenen Bescheinigung, durchgeführt werden" (BT-Drucks. 15/1718 S. 10; OLG Stuttgart, Beschluss vom 07.09.2004 - 3 Ausl 80/04 -).

  • OLG Zweibrücken, 11.07.2019 - 1 Ws 203/19

    Zuständigkeit für Erlass eines Europäischen Haftbefehls

    Er ist damit ein EU-weites Fahndungsinstrument, verbunden mit dem Ersuchen um Auslieferung im Falle einer Festnahme (OLG Stuttgart, Beschluss vom 07.09.2004 - 3 Ausl 80/04, NJW 2004, 3437, 3438; Ambos/König/Rackow, Rechtshilferecht in Strafsachen, 1. Aufl., 2. Hauptteil, RbEUHb Art. 1 Rn. 637) und ist mit einer Ausschreibung im SIS verbunden, sofern nicht die Ausschreibung zur Festnahme zwecks Auslieferung nach dem Schengener Durchführungsübereinkommen gleich als Europäischer Haftbefehl gemäß § 83a Abs. 2 IRG gilt (OLG Celle, Beschluss vom 16.04.2009 - 2 VAs 3/09, NStZ 2010, 534; s.a. Art. 9 Abs. 3 S. 2 RbEUHb).
  • OLG Köln, 19.10.2004 - 6 Ausl 222/04

    Zulässigkeit der Anwendung von neuem Recht trotz Einleitung eines

    b) Erst recht hindert der Umstand, dass die Taten, die dem Auslieferungsverfahren zugrunde liegen, noch vor Inkrafttreten des neuen Rechts begangen worden sind, die Anwendbarkeit des neuen Rechts nicht - was wiederum dem erklärten Willen des Gesetzgebers entspricht (BT-Drucks. aaO.; OLG Stuttgart, Beschluss vom 07.09.2004 - 3 Ausl 80/04 -).

    Davon geht auch der deutsche Gesetzgeber aus, wenn er sagt: "Das gesamte Fahndungs- und Auslieferungsverfahren soll zukünftig auf der Grundlage eines einzigen Formulars, der im Anhang zum RbEuHb wiedergegebenen Bescheinigung, durchgeführt werden" (BT-Drucks. 15/1718 S. 10; OLG Stuttgart, Beschluss vom 07.09.2004 - 3 Ausl 80/04 -).

  • OLG Stuttgart, 28.01.2005 - 3 Ausl 76/03

    Auslieferung nach Ungarn: Auslieferung zur Vollstreckung eines ausländischen

  • OLG Karlsruhe, 23.11.2004 - 1 AK 20/04

    Europäischer Haftbefehl: Einstellung des Ermittlungsverfahrens in Deutschland als

  • OLG Zweibrücken, 16.01.2008 - 1 Ausl 28/07

    Europäischer Haftbefehl: Zweifel hinsichtlich der Vollstreckbarkeit einer

  • OLG Celle, 16.02.2005 - 1 ARs 1/05

    Sicherstellung einer Rücküberstellung bei Auslieferungsersuchen in Form eines

  • OLG Stuttgart, 30.11.2004 - 3 Ausl 103/04

    Auslieferungsersuchen eines Mitgliedsstaates der EU: Verpflichtung der deutschen

  • LG Bamberg, 26.06.2019 - 21 Qs 25/19

    Zuständigkeit für den Erlass eines Europäischen Haftbefehls beim

  • OLG Köln, 08.03.2005 - Ausl 22/05
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