Rechtsprechung
   BGH, 06.08.2004 - 2 StR 523/03   

Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    Art. 103 Abs. 1 GG; § 77 b Abs. 1 Satz 3 OWiG; § 79 Abs. 4 OWiG; § 121 Abs. 2 GVG
    Rechtsbeschwerde (Einlegungsfrist); Urteilsverkündung (abwesender Betroffener); Zustellung des Urteils (Vollständigkeit, endgültiges Urteil); rechtliches Gehör.

  • lexetius.com

    OWiG § 77 b Abs. 1 Satz 3; GVG § 121 Abs. 2

  • openjur.de
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Verfahrensgang

  • OLG Koblenz, 02.12.2003 - 2 Ss 245/03
  • BGH, 06.08.2004 - 2 StR 523/03

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHSt 49, 230
  • NJW 2004, 3643
  • NStZ 2005, 171



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Wird zitiert von ... (9)  

  • OLG Hamm, 06.08.2008 - 5 Ss OWi 437/08  

    Urteilsgründe; Fehlen; abgekürztes Urteil; Ergänzung; Zulässigkeit

    Die Frist des § 345 Abs. 1 StPO wurde bereits mit Zustellung des - außerhalb des Anwendungsbereichs des § 77 Abs. 2 OWiG und damit in unzulässiger Weise - nicht mit Gründen versehenen (abgekürzten) Urteils an den Verteidiger des Betroffenen am 20. März 2008 in Lauf gesetzt (zu vgl. BGH NJW 2004, 3643; OLG Jena NStZ-RR 2003, 273).
  • OLG Bamberg, 16.12.2008 - 3 Ss OWi 1060/08  

    Bußgeldverfahren: Zulässigkeit der nachträglichen Ergänzung eines abgekürzten

    Dieses Ziel wird hierdurch auch erreicht, denn mit der Urteilszustellung wird die Frist zur Einlegung der Rechtsbeschwerde gemäß § 79 Abs. 4 OWiG unabhängig davon in Lauf gesetzt, ob die Voraussetzungen für ein Urteil ohne Gründe vorliegen (BGHSt 49, 230/239; OLG Bamberg, Beschluss vom 31.01.2008 - 2 Ss OWi 119/2008).
  • OLG Hamm, 20.10.2009 - 2 Ss OWi 367/09  

    Zulassung einer Rechtsbeschwerde wegen Fehlens der Urteilsgründe

    Im Falle des Fehlens der schriftlichen Urteilsgründe ist nämlich die formelle Zustellung der Urteilsformel ausreichend, um die Frist in Lauf zu setzen (vgl. BGH, Vorlagebeschluss vom 06. August 2004 - 2 StR 523/03, abgedruckt in: NJW 2004, 3643 - 3645; BayObLG, NZV 1998, 82; LG Zweibrücken, MDR 1991, 894), wenn für den Betroffenen erkennbar ist, dass die zugestellte Urkunde die für seine Rechtsmittelbegründung maßgebliche Fassung darstellt.
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  • OLG Hamm, 09.11.2009 - 2 Ss OWi 829/09  

    Rechtsbeschwerde; Urteilsgründe; Fehlen; Zulassung; Beginn der Rechtmittelfrist;

    Im Falle des Fehlens der schriftlichen Urteilsgründe ist nämlich die formelle Zustellung der Urteilsformel ausreichend, um die Frist in Lauf zu setzen (vgl. BGH, Vorlagebeschluss vom 06. August 2004 - 2 StR 523/03, abgedruckt in: NJW 2004, 3643 - 3645; BayObLG, NZV 1998, 82; LG Zweibrücken, MDR 1991, 894), wenn für den Betroffenen erkennbar ist, dass die zugestellte Urkunde die für seine Rechtsmittelbegründung maßgebliche Fassung darstellt.
  • OLG Bamberg, 15.01.2009 - 3 Ss OWi 1610/08  

    Bußgeldverfahren: Nachträgliche Begründung eines ohne Gründe bekannt gemachten

    Dieses Ziel wird hierdurch auch erreicht, denn mit der Urteilszustellung wird die Frist zur Einlegung der Rechtsbeschwerde gemäß § 79 Abs. 4 OWiG unabhängig davon in Lauf gesetzt, ob die Voraussetzungen für ein Urteil ohne Gründe vorliegen (BGHSt 49, 230/239; OLG Bamberg Beschluss vom 31.01.2008 - 2 Ss OWi 119/2008).
  • OLG Hamm, 03.09.2009 - 2 Ss OWi 611/09  

    Urteilsabsetzungsfrist; Erkankung; Bußgeldrichter; Zulassung; Rechtsbeschwerde;

    Im Falle des Fehlens der schriftlichen Urteilsgründe ist nämlich die formelle Zustellung der Urteilsformel ausreichend, um die Frist in Lauf zu setzen (vgl. BGH, Vorlagebeschluss vom 06. August 2004 - 2 StR 523/03, abgedruckt in: NJW 2004, 3643 - 3645; BayObLG, NZV 1998, 82; LG Zweibrücken, MDR 1991, 894), wenn für den Betroffenen erkennbar ist, dass die zugestellte Urkunde die für seine Rechtsmittelbegründung maßgebliche Fassung darstellt.
  • OLG Brandenburg, 17.11.2011 - (1 B) 53 Ss OWi 446/11  
    Ein Urteil ohne Urteilsgründe entfaltet Rechtswirksamkeit (vgl. BGH NJW 2004, 3643) und kann folglich mit der Rechtsbeschwerde angefochten werden.
  • OLG Bamberg, 05.10.2006 - Ss OWi 1058/06  
    Ein solches Urteil entfaltet gleichwohl Rechtswirksamkeit (vgl. BGH NJW 2004, 3643 ) und kann mit der Rechtsbeschwerde angefochten werden.
  • OLG Bamberg, 10.11.2011 - 3 Ss OWi 1444/11  

    Bußgeldverfahren: Zulässigkeit der nachträglichen Fertigung schriftlicher

    Dieses Ziel wird hierdurch auch erreicht, denn mit der alle Kriterien der Zustellung im Sinne von § 41 StPO erfüllenden Bekanntgabe der Entscheidung durch Vorlegung der Urschrift wird die Frist zur Einlegung der Rechtsbeschwerde gemäß § 79 Abs. 4 OWiG unabhängig davon in Lauf gesetzt, ob die Voraussetzungen für ein Urteil ohne Gründe vorliegen oder nicht (BGHSt 49, 230/239; OLG Bamberg, Beschluss vom 31.01.2008 - 2 Ss OWi 119/2008).
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