Rechtsprechung
   BayObLG, 16.06.2004 - 2Z BR 253/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,6835
BayObLG, 16.06.2004 - 2Z BR 253/03 (https://dejure.org/2004,6835)
BayObLG, Entscheidung vom 16.06.2004 - 2Z BR 253/03 (https://dejure.org/2004,6835)
BayObLG, Entscheidung vom 16. Juni 2004 - 2Z BR 253/03 (https://dejure.org/2004,6835)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,6835) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bedeutung einer wirksamen Zustellung für den Beginn einer Rechtsmittelfrist; Notwendigkeit der Zustellung an den bestellten Kanzleiabwickler bei Tod oder Austritt des Rechtsanwalts aus der Rechtsanwaltschaft; Voraussetzungen für eine Heilung einer unterbliebenen oder ...

Verfahrensgang

  • AG Nürnberg - 1 UR II 383/02
  • LG Nürnberg-Fürth - 14 T 1377/03
  • BayObLG, 16.06.2004 - 2Z BR 253/03

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 3722
  • BayObLGZ 2004, 151
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 18.07.2002 - 2Z BR 148/01

    Entstehung der Wohngeldschuld eines Wohnungseigentümers - Verpflichtung durch

    Auszug aus BayObLG, 16.06.2004 - 2Z BR 253/03
    Das Landgericht hat zutreffend entschieden, dass eine Pflicht des einzelnen Wohnungseigentümers, Vorschüsse auf die voraussichtlichen Ausgaben bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums (Wohngeld) zu zahlen, erst dann entsteht, wenn die Wohnungseigentümer mit Mehrheit den vom Verwalter aufgestellten Wirtschaftplan samt Einzelwirtschaftsplänen beschließen (vgl. § 28 Abs. 2, Abs. 1 WEG; BayObLG NZM 2002, 874).
  • OLG Hamm, 08.08.2017 - 3 RBs 106/17

    Heilung; Zustellung; unwirksame; tatsächlicher Zugang; Bußgeldbescheid;

    Soweit in der Kommentierung zu § 189 ZPO (Zöller-Stöber, ZPO, 31. Aufl. § 189, Rdnr. 4) ohne nährere Bergründung unter Bezugnahnhme auf eine Entscheidung des BayObLG (Beschluss vom 16. Juni 2004 - 2Z BR 253/03, NJW 2004, 3722) eine andere Auffassung vertreten wird, betraf die Entscheidung des BayObLG eine Konstellation, in der eine Heilung schon wegen fehlenden Zustellungswillens ausschied.
  • OLG Dresden, 18.07.2007 - 8 U 730/07

    Vollstreckung eines Versäumnisurteils

    Diese (Mindest-)Voraussetzung des § 189 ZPO ist nicht erfüllt, wenn der Prozessbevollmächtigte, wie hier nahe liegt, von seinem Mandanten, dem vorschriftswidrig persönlich zugestellt wurde, oder von dritter Seite über den Inhalt des Schriftstückes in Kenntnis gesetzt wird oder eine Kopie erhält (vgl. OLG Zweibrücken FamRZ 2006, 128, 129 m.N.) oder er, wie hier ebenfalls geschehen, Akteneinsicht nimmt und dadurch Kenntnis erlangt (BayObLG NJW 2004, 3722 unter II 1 b m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 08.01.2019 - 3 Wx 34/16

    Erteilung eines Erbscheins

    Dass die Beteiligte zu 2 - wie sie vorträgt - im Rahmen des Nachlassverfahrens Kenntnis von dem Versäumnisurteil erlangt hat, reicht dagegen nicht aus (vgl. BayObLG NJW 2004, 3722; Zöller-Stöber, ZPO, 31. Auflage, § 189 Rn. 2; Häublein, in: Münchener Kommentar zur ZPO, 5. Auflage 2016, § 189 Rn. 8).
  • LG Nürnberg-Fürth, 14.03.2024 - 12 Qs 7/24

    Beschwerde, Staatsanwaltschaft, Zustellung, Angeklagte, Ermittlungsverfahren,

    b) Der Zustellungsmangel wurde nicht gem. § 37 StPO i.V.m. § 189 ZPO durch die von der Angeklagten genommene Akteneinsicht geheilt (vgl. BayObLG Beschluss vom 16.06.2004 - 2Z BR 253/03, juris Rn. 9; LG Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 24.08.2021 - 12 Qs 58/21, juris Rn. 12).
  • AG Trier, 27.11.2020 - 35a OWi 52/20

    Zustellung, tatsächliche Zustellung, WhatsApp

    Die bloße (mündliche) Unterrichtung über den Inhalt des Schriftstücks reicht nicht (BGH BeckRS 2020, 6358 NJW 1992, 2099), auch nicht die durch Akteneinsicht erlangte Kenntnis (BayObLG NJW 2004, 3722).
  • LG Nürnberg-Fürth, 24.08.2021 - 12 Qs 58/21

    Beginn der Monatsfrist bei Entschädigungsanträgen nach dem

    bb) Die Kammer folgt nicht der Auffassung des Amtsgerichts, wonach die Gewährung der Einsicht in die Akte an die Verteidiger am 21. Juni 2021 - in der die zuvor getroffene Einstellungsverfügung in der Urschrift enthalten war - den Zustellungsmangel nach § 37 Abs. 1 StPO mit § 189 ZPO hätte heilen können, mit der Folge, dass die Monatsfrist bereits am 21. Juli 2021 abgelaufen wäre (wie hier BGH, Beschluss vom 19. Juni 2019 - IV ZR 224/18, juris Rn. 19; BayObLG, Beschluss vom 16. Juni 2004 - 2Z BR 253/03, NJW 2004, 3722; OLG Nürnberg, Urteil vom 1. August 2019 - 13 U 1667/17, juris Rn. 42 und Urteil vom 5. November 1981 - 8 U 351/81, MDR 1982, 238; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 21. März 2019 - 1 OWi 2 Ss Rs 76/18, juris Rn. 7 mit eingehender Begründung; Zöller/Schultzky, ZPO, 33. Aufl., § 189 Rn. 4; Häublein/Müller in MünchKomm-ZPO, 6. Aufl., § 189 Rn. 13).
  • OLG Saarbrücken, 12.11.2009 - 8 U 518/08

    Wirksamkeit der Ersatzzustellung durch Einlegung in einen gemeinsamen Briefkasten

    Dass die Prozessbevollmächtigten des Beklagten dem Vorbringen des Klägers zufolge bereits am 19.12.2007 (bei dem in dem Schriftsatz der Prozessbevollmächtigten des Klägers vom 8.4.2008, Seite 4 = GA 118, genannten Datum "19.12.2008" handelt es sich um ein offenkundiges Versehen) Kenntnis von der Existenz eines Vollstreckungsbescheids gegen den Beklagten erlangt haben, genügt ebenso wenig wie der von den Prozessbevollmächtigen des Beklagten selbst vorgetragene Umstand, sie hätten am 11.1.2008 durch Übersendung eines Aktenausdrucks aus der Mahnakte durch das Amtsgericht Uelzen erstmals Kenntnis von dem Vollstreckungsbescheid erlangt (vgl. BayObLG NJW 2004, 3722 f. Rdnr. 9, zit. nach juris; Zöller/Stöber, a. a. O., § 189 Rdnr. 4).
  • AG Ulm, 05.03.2024 - 5 OWi 2260/23

    Wirksamkeit einer Zustellung, Ersatzzustellung, Aufgabe des Lebensmittelpunktes,

    Die bloße (mündliche) Unterrichtung über den Inhalt des Schriftstücks ist nicht ausreichend (BGH BeckRS 2020, 6358 NJW 1992, 2099), auch nicht die durch Akteneinsicht erlangte Kenntnis (BayObLG NJW 2004, 3722).
  • VGH Bayern, 12.02.2021 - 11 CS 20.2953

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines nach

    Auch wenn die Kenntniserlangung vom Inhalt einer zuzustellenden Entscheidung im Rahmen einer Akteneinsicht grundsätzlich nicht zum erforderlichen tatsächlichen Zugang und damit nicht zu einer Heilung gemäß § 189 ZPO führt (vgl. BGH, B.v. 23.11.2004 - 5 StR 429/04 - juris Rn. 5; OLG Zweibrücken, B.v. 21.3.2019 - 1 OWi 2 Ss Rs 76/18 u.a. - ZfSch 2020, 51 Rn. 7; BayObLG, B.v. 16.6.2004 - 2Z BR 253/03 - NJW 2004, 3722 = juris Rn. 9), kann die Zustellung hier aufgrund der Rechtsmitteleinlegung mit Willen des Antragstellers als bewirkt angesehen werden.
  • KG, 27.01.2009 - 1 Zs 1465/08

    Strafvollstreckung: Inhalt der Zurückweisung des Antrags eines in Deutschland

    Eine Heilung des Zustellungsmangels im Zeitpunkt des tatsächlichen Zugang des Bescheides nach § 189 ZPO ist ausgeschlossen, da die Anwendung dieser Bestimmung einen - hier nicht gegebenen - Zustellungswillen voraussetzt (vgl. BGH NJW 2003, 1193; Senat, Beschluß vom 7. Februar 2008 - 1 VAs 83/07 - BayObLG NJW 2004, 3722).
  • VGH Bayern, 11.02.2021 - 13a ZB 20.30264

    Verfristeter Antrag auf Zulassung der Berufung

  • VGH Bayern, 11.02.2020 - 13a ZB 20.30264

    Verfahrensmangel, Bewilligung, Prozesskostenhilfe, Zulassungsantrag, Unterkunft,

  • OLG München, 13.11.2018 - 9 U 589/18

    Was ist rechtskräftig entschieden?

  • LG Berlin, 24.06.2011 - 20 O 369/10

    Mehrere Prozessbevollmächtigte: Folge widerstreitender Anträge

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht