Weitere Entscheidung unten: AG Siegburg, 03.05.2004

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 08.10.2004 - 2 HEs 151/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,6778
OLG Karlsruhe, 08.10.2004 - 2 HEs 151/04 (https://dejure.org/2004,6778)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08.10.2004 - 2 HEs 151/04 (https://dejure.org/2004,6778)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08. Oktober 2004 - 2 HEs 151/04 (https://dejure.org/2004,6778)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,6778) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Verlängerung der Untersuchungshaft über 6 Monate hinaus; Voraussetzungen der Anordnung von Untersuchungshaft

  • Judicialis

    StPO § 121 Abs. 1

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 3725
  • NStZ 2005, 342 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Frankfurt, 15.05.1996 - 1 HEs 97/96
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.10.2004 - 2 HEs 151/04
    Deshalb können der besondere Umfang und die besonderen Schwierigkeiten der Ermittlungen die Haftfortdauer über sechs Monate hinaus nur rechtfertigen, wenn sie sich auf die im Haftbefehl genannten Taten beziehen oder jedenfalls ein dringender Tatverdacht besteht (BVerfG NJW 1992, 1749 f.; NStZ 2002, 100 f.; OLG Hamm StV 1988, 212; OLG Frankfurt StV 1995, 424; NStZ-RR 1996, 268 ff; OLG Bamberg StV 2002, 608).
  • OLG Bamberg, 04.07.2002 - Ws 293/02

    Begriff des wichtigen Grundes; Verzögerung der Ermittlungen durch Aufdeckung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.10.2004 - 2 HEs 151/04
    Deshalb können der besondere Umfang und die besonderen Schwierigkeiten der Ermittlungen die Haftfortdauer über sechs Monate hinaus nur rechtfertigen, wenn sie sich auf die im Haftbefehl genannten Taten beziehen oder jedenfalls ein dringender Tatverdacht besteht (BVerfG NJW 1992, 1749 f.; NStZ 2002, 100 f.; OLG Hamm StV 1988, 212; OLG Frankfurt StV 1995, 424; NStZ-RR 1996, 268 ff; OLG Bamberg StV 2002, 608).
  • BVerfG, 13.09.2001 - 2 BvR 1286/01

    Fortdauer der Untersuchungshaft aufgrund der Notwendigkeit, weitere im Haftbefehl

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.10.2004 - 2 HEs 151/04
    Deshalb können der besondere Umfang und die besonderen Schwierigkeiten der Ermittlungen die Haftfortdauer über sechs Monate hinaus nur rechtfertigen, wenn sie sich auf die im Haftbefehl genannten Taten beziehen oder jedenfalls ein dringender Tatverdacht besteht (BVerfG NJW 1992, 1749 f.; NStZ 2002, 100 f.; OLG Hamm StV 1988, 212; OLG Frankfurt StV 1995, 424; NStZ-RR 1996, 268 ff; OLG Bamberg StV 2002, 608).
  • OLG Hamm, 02.12.1987 - 2 BL 298/87
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.10.2004 - 2 HEs 151/04
    Deshalb können der besondere Umfang und die besonderen Schwierigkeiten der Ermittlungen die Haftfortdauer über sechs Monate hinaus nur rechtfertigen, wenn sie sich auf die im Haftbefehl genannten Taten beziehen oder jedenfalls ein dringender Tatverdacht besteht (BVerfG NJW 1992, 1749 f.; NStZ 2002, 100 f.; OLG Hamm StV 1988, 212; OLG Frankfurt StV 1995, 424; NStZ-RR 1996, 268 ff; OLG Bamberg StV 2002, 608).
  • BVerfG, 28.01.1992 - 2 BvR 1754/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Fortdauer der Untersuchungshaft

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.10.2004 - 2 HEs 151/04
    Deshalb können der besondere Umfang und die besonderen Schwierigkeiten der Ermittlungen die Haftfortdauer über sechs Monate hinaus nur rechtfertigen, wenn sie sich auf die im Haftbefehl genannten Taten beziehen oder jedenfalls ein dringender Tatverdacht besteht (BVerfG NJW 1992, 1749 f.; NStZ 2002, 100 f.; OLG Hamm StV 1988, 212; OLG Frankfurt StV 1995, 424; NStZ-RR 1996, 268 ff; OLG Bamberg StV 2002, 608).
  • OLG Frankfurt, 08.05.1995 - 1 HEs 87/95

    Haftfortdauer; Bearbeitungsengpaß; Terminierung einer Nichthaftsache; Haftsachen;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.10.2004 - 2 HEs 151/04
    Deshalb können der besondere Umfang und die besonderen Schwierigkeiten der Ermittlungen die Haftfortdauer über sechs Monate hinaus nur rechtfertigen, wenn sie sich auf die im Haftbefehl genannten Taten beziehen oder jedenfalls ein dringender Tatverdacht besteht (BVerfG NJW 1992, 1749 f.; NStZ 2002, 100 f.; OLG Hamm StV 1988, 212; OLG Frankfurt StV 1995, 424; NStZ-RR 1996, 268 ff; OLG Bamberg StV 2002, 608).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   AG Siegburg, 03.05.2004 - 20 Ds 421/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,20193
AG Siegburg, 03.05.2004 - 20 Ds 421/03 (https://dejure.org/2004,20193)
AG Siegburg, Entscheidung vom 03.05.2004 - 20 Ds 421/03 (https://dejure.org/2004,20193)
AG Siegburg, Entscheidung vom 03. Mai 2004 - 20 Ds 421/03 (https://dejure.org/2004,20193)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,20193) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Manipulierte Banküberweisung; Aufmerksamwerden auf eine Strafbarkeitslücke im Rahmen der Teilnahme an einem juristischen Repititorium; Ausnutzenwollen der Strafbarkeitslücke; Annahme des Nichtvorliegens eines tatbestandsrelevanten Irrtums

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 3725
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.11.2000 - 5 StR 433/00

    Abhebung fehlgebuchter Gutschriften

    Auszug aus AG Siegburg, 03.05.2004 - 20 Ds 421/03
    Sie wird insbesondere bestätigt durch das im allseitigen Einverständnis in der Hauptverhandlung verlesene Schreiben der Rechtsanwältin Klamser vom 07.04.2004, in dem sie die Erörterungen im Repetitorium entsprechend den Angaben des Angeklagten dargestellt und in diesem Zusammenhang noch auf die Entscheidung des BGH in NJW 2001, 453 [BGH 08.11.2000 - 5 StR 433/00] aufmerksam gemacht hat.
  • OLG Saarbrücken, 21.06.2007 - 8 U 118/06

    Feststellungsklage; Insolvenzrecht; vorsätzliche unerlaubte Handlung:

    Notwendig ist damit einmal das Bewusstsein des Täters, durch Täuschung einen Irrtum zu erregen (vgl. auch AG Siegburg NJW 2004, 3725); weiter muss der Täter das Bewusstsein haben, durch die Irrtumserregung eine Vermögensverfügung des Getäuschten herbeizuführen und dadurch jemanden unmittelbar in seinem Vermögen zu schädigen (vgl. Schönke/Schröder/Cramer/Perron, StGB, 27. Aufl., Rn. 165 zu § 263 StGB, m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht