Rechtsprechung
   BVerfG, 26.10.2004 - 1 BvR 981/00   

Volltextveröffentlichungen (11)

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  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer (Volltext/Auszüge)

    Steuerberaterwerbung auf Straßenbahn

  • Rechtsanwälte Peter

    Steuerberaterkammer

  • Deutsches Notarinstitut

    BNotO § 29; UWG § 1; GG Art. 12 Abs. 1
    Verfassungsrechtliche Berufsfreiheit und Werbebeschränkungen für freie Berufe (hier: Steuerberater)

  • NWB SteuerXpert START

    GG Art. 12 Abs. 1, Art. 19 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 13 Abs. 2
    Klagebefugnis von Steuerberaterkammern in Wettbewerbsstreitigkeiten; Zulässigkeit der Werbung eines Steuerberaters

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Zulässige Werbung einer Steuerberatergesellschaft auf einem Straßenbahnwagen

Kurzfassungen/Presse (8)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Werbung von Steuerberatungsgesellschaften

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Werbung von Steuerberatungsgesellschaften

  • IWW (Kurzinformation)

    Unternehmensführung - Werbung auf Straßenbahn-Waggons ist erlaubt

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Besprechungen u.ä. (3)

  • IWW (Entscheidungsanmerkung)

    Steuerberater darf auf Straßenbahn werben

  • nomos.de , S. 34 (Leitsatz und Kurzanmerkung)

    §§ 57, 57 a, 76 StBerG; § 13 UWG; Art. 12, 19 GG
    Werberecht von freiberuflich Tätigen

  • EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Zulässigkeit der Werbung einer Steuerberatergesellschaft auf Straßenbahn

Sonstiges (2)

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Die Klagebefugnis der Rechtsanwaltskammern" von RA Martin W. Huff, original erschienen in: NJW Spezial 2004, 381 - 382.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Werbung eines Steuerberaters als Teil der beruflichen Betätigung" von RA Dr. Volker Römermann, original erschienen in: ZErb 2005, 85 - 90.

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerfGE 111, 366
  • NJW 2004, 3765
  • MDR 2005, 466
  • NJ 2005, 26
  • WM 2004, 2402
  • DVBl 2005, 131 (Ls.)
  • BB 2004, 2655
  • AnwBl 2005, 68
  • NVwZ 2005, 568 (Ls.)



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Wird zitiert von ... (49)  

  • BVerfG, 19.02.2008 - 1 BvR 1886/06  

    Rechtsanwälte - Versteigerung von Rechtsrat über eBay

    Ein solches Verhalten erfüllt die Anforderungen für das Vorliegen von Werbung; denn es ist planvoll darauf angelegt, andere dafür zu gewinnen, die Leistungen des anbietenden Rechtsanwalts in Anspruch zu nehmen (vgl. BVerfGE 111, 366 ).
  • BVerfG, 01.06.2011 - 1 BvR 233/10  

    Medizinrecht: Bundesverfassungsgericht konkretisiert (zahn-)ärztliches Werberecht

    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerden maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen sind durch das Bundesverfassungsgericht bereits geklärt (vgl. BVerfGE 76, 171 [184 f.]; 85, 248 [256]; 94, 372 [389]; 111, 366 [373]).

    Ein solches Verhalten ist vom Schutzbereich der Berufsausübungsfreiheit umfasst (vgl. BVerfGE 85, 248 [256]; 111, 366 [373]).

    aa) Ein Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit bedarf nach Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG einer gesetzlichen Grundlage, die ihrerseits den verfassungsrechtlichen Anforderungen an grundrechtseinschränkende Gesetze genügt (vgl. BVerfGE 94, 372 [389 f.]; 111, 366 [373]; stRspr).

    Welche Werbeformen als sachlich und übertrieben bewertet werden, unterliegt zeitbedingten Veränderungen (vgl. BVerfGE 94, 372 [398]; 111, 366 [379]).

    Auch das Sachlichkeitsgebot verlangt nicht, sich auf die Mitteilung nüchterner Fakten zu beschränken (vgl. BVerfGE 111, 366 [379]).

  • BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 1287/08  

    Teilnahme eines Zahnarztes an einem dem Preisvergleich dienenden Internetportal

    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen sind durch das Bundesverfassungsgericht bereits geklärt (vgl. BVerfGE 76, 171 [184 f.]; 85, 248 [256]; 94, 372 [389]; 111, 366 [373]).

    Das genügt, um sie in den Schutzbereich des Grundrechts einzubeziehen (vgl. BVerfGE 85, 248 [256]; 111, 366 [373]).

    Ein Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit bedarf nach Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG einer gesetzlichen Grundlage, die ihrerseits den verfassungsrechtlichen Anforderungen an grundrechtseinschränkende Gesetze genügt (vgl. BVerfGE 94, 372 [389 f.]; 111, 366 [373]; stRspr).

    Ein solches Verhalten erfüllt die Anforderungen für das Vorliegen von Werbung, denn es ist planvoll darauf angelegt, andere dafür zu gewinnen, die eigenen Leistungen in Anspruch zu nehmen (vgl. BVerfGE 111, 366 [378]).

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