Weitere Entscheidung unten: OLG Koblenz, 29.03.2004

Rechtsprechung
   BGH, 28.10.2004 - 5 StR 430/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,710
BGH, 28.10.2004 - 5 StR 430/04 (https://dejure.org/2004,710)
BGH, Entscheidung vom 28.10.2004 - 5 StR 430/04 (https://dejure.org/2004,710)
BGH, Entscheidung vom 28. Oktober 2004 - 5 StR 430/04 (https://dejure.org/2004,710)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,710) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 54 StGB; § 354 Abs. 1b Satz 1 StPO; § 473 Abs. 4 StPO; § 460 StPO; § 462 StPO
    Entbehrliche Zurückverweisung bei Urteilsaufhebung nach § 354 Abs. 1b Satz 1 StPO wegen fehlerhafter Gesamtstrafenbildung (Kostenentscheidung; Nachverfahren)

  • lexetius.com

    StPO § 354 Abs. 1b Satz 1

  • openjur.de
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 3788
  • NStZ 2005, 163
  • StV 2005, 9
  • JR 2005, 158
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 07.12.1983 - 1 StR 148/83

    Angeklagter - Straftat zwischen zwei rechtskräftigen Verurteilungen zu

    Auszug aus BGH, 28.10.2004 - 5 StR 430/04
    Liegt die abzuurteilende Tat - wie hier die Tat vom 15./16. Oktober 1997 - zwischen zwei Verurteilungen, aus denen eine Gesamtstrafe zu bilden war, kommt eine Gesamtstrafbildung aus der Strafe für die abzuurteilende Tat mit der Strafe aus der letzten Vorverurteilung nicht in Betracht (vgl. BGHSt 32, 190, 193; Tröndle/Fischer, StGB 52. Aufl. § 55 Rdn. 12).
  • BGH, 05.03.2009 - 4 StR 594/08

    Tätliche Beleidigung ("Sprühregenfall"; spürbare körperliche Einwirkung);

    Angesichts des nur geringen Teilerfolgs der Revisionen kann der Senat die Entscheidung über die Kosten der Rechtsmittel nach § 473 Abs. 1, 2 und 4 StPO selbst treffen (vgl. BGHR StPO § 354 Abs. 1 b Satz 1 Entscheidung 2).
  • BGH, 06.05.2021 - 6 StR 154/21

    Gesamtstrafenbildung (Anforderungen an die Urteilsgründe)

    Der Senat macht von der Möglichkeit Gebrauch, nach § 354 Abs. 1b StPO zu verfahren (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Oktober 2004 - 5 StR 430/04, NStZ 2005, 163, und vom 12. September 2019 - 4 StR 40/19 Rn. 14).
  • BGH, 09.11.2004 - 4 StR 426/04

    Kostenentscheidung bei Vorgehen nach § 354 Abs. 1 b Satz 1 StPO durch das für das

    Die nachträgliche Gesamtstrafenbildung aus den nunmehr rechtskräftigen Einzelstrafen und den Einzelstrafen aus dem Urteil des Amtsgerichts Essen vom 7. Mai 2003 obliegt danach dem nach § 462 a Abs. 3 StPO zuständigen Gericht (vgl. BGH, Beschluß vom 28. Oktober 2004 - 5 StR 430/04).

    b) Anders als in dem dem Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 28. Oktober 2004 (aaO) zugrundeliegenden Fall kann der Senat vorliegend die Entscheidung über die Kosten des Rechtsmittels nach § 473 Abs. 4 StPO nicht selbst treffen.

  • BGH, 30.03.2007 - 1 StR 349/06

    Verwertungsverbot nach Zeugnisverweigerung (Vernehmung; Spontanangaben;

    Die nachträgliche Gesamtstrafenbildung aus den verbleibenden, nunmehr rechtskräftigen Einzelstrafen obliegt somit dem nach § 462a Abs. 3 StPO zuständigen Gericht (vgl. BGH NJW 2004, 3788).
  • BGH, 01.10.2009 - 4 StR 384/09

    Konkurrenz zwischen Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger und

    Die nachträgliche Gesamtstrafenbildung obliegt somit dem nach § 462 a Abs. 3 StPO zuständigen Gericht (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2004 - 5 StR 430/04, NJW 2004, 3788).

    Angesichts des nur geringfügigen Teilerfolgs der Revision hat der Senat die Entscheidung über die Kosten des Rechtsmittels nach § 473 Abs. 1 und 4 StPO selbst getroffen (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2004 - 5 StR 430/04, BGHR StPO § 354 Abs. 1 b Satz 1 Entscheidung 2).

  • BGH, 10.05.2011 - 4 StR 144/11

    Rechtsfehlerhaft unterbliebene nachträgliche Gesamtstrafenbildung (Entscheidung

    Die Entscheidung obliegt daher dem nach § 462a Abs. 3 StPO zuständigen Gericht (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2004 - 5 StR 430/04, NJW 2004, 3788).

    Die Kostenentscheidung ist im vorliegenden Fall nicht dem Nachverfahren gemäß §§ 460, 462 StPO vorzubehalten (vgl. Senatsbeschluss vom 9. November 2004 - 4 StR 426/04, BGHR StPO § 354 Abs. 1 b Satz 1 Entscheidung 3), weil sicher abzusehen ist, dass das Rechtsmittel des Angeklagten, der seine Verurteilung insgesamt angegriffen hat, nur einen geringfügigen Teilerfolg haben kann, so dass der Senat die Kostenentscheidung gemäß § 473 Abs. 1 und 4 StPO selbst treffen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2004 - 5 StR 430/04, BGHR StPO § 354 Abs. 1 b Satz 1 Entscheidung 2; Senatsbeschluss aaO).

  • BGH, 13.01.2016 - 5 StR 485/15

    Teilfreispruch bei abweichender konkurrenzrechtlicher Beurteilung der angeklagten

    Auch für die Revision des Angeklagten R. kann der Senat die abschließende - für den Angeklagten negative - Kostenentscheidung nach § 473 Abs. 4 StPO sofort selbst treffen, weil sein Rechtsmittel, mit dem er seine Verurteilung umfassend angegriffen hat, auch hinsichtlich der Aufhebung der Gesamtstrafe nur einen absehbar allenfalls geringfügigen Erfolg erbracht hat (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2004 - 5 StR 430/04, BGHR StPO § 354 Abs. 1b Satz 1 Entscheidung 2).
  • OLG Nürnberg, 15.05.2007 - 2 St OLG Ss 50/07

    Fahren ohne Fahrerlaubnis - Fahren mit EU-Führerschein

    Bei dieser Sachlage kann der Senat die abschließende - für den Angeklagten negative - Kostenentscheidung nach § 473 Abs. 4 StPO selbst treffen (BGH NJW 2004, 3788, 3789).
  • BGH, 29.06.2011 - 1 StR 191/11

    Gewerbs- und bandenmäßiger Betrug (Ansetzen zum Versuch); rechtsfehlerhafte

    Die Entscheidung über die neu zu bildende Gesamtstrafe obliegt nunmehr dem nach § 462a Abs. 3 StPO zuständigen Gericht (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2004 - 5 StR 430/04, NJW 2004, 3788).

    Die Kostenentscheidung muss nicht - was möglich wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 9. November 2004 - 4 StR 426/04, wistra 2005, 187) - dem Nachverfahren gemäß §§ 460, 462 StPO vorbehalten bleiben, weil sicher abzusehen ist, dass das Rechtsmittel des Angeklagten, der seine Verurteilung insgesamt angegriffen hat, nur einen geringfügigen Teilerfolg haben kann, so dass der Senat die Kostenentscheidung gemäß § 473 Abs. 1 und 4 StPO selbst treffen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Mai 2011 - 4 StR 144/11; BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2004 - 5 StR 430/04).

  • BGH, 23.01.2008 - 5 StR 608/07

    Aufhebung eines Urteils im Hinblick auf den Ausspruch einer Gesamtstrafe aufgrund

    Bereits der Entscheidung des Amtsgerichts Köln vom 12. Oktober 2000 kommt Zäsurwirkung für die hier gegenständlichen Taten, die der Angeklagte im Zeitraum April 2003 bis August 2006 beging, zu, hingegen nicht, wie vom Landgericht angenommen, dem Berufungsurteil des Landgerichts Köln vom 9. Juli 2004, mit dem vor dem 12. Oktober 2000 begangene Straftaten geahndet worden waren (vgl. BGHR StPO § 354 Abs. 1b Satz 1 Entscheidung 2; StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Zäsurwirkung 13; BGHSt 32, 190, 193).

    Demnach hätte das Landgericht aus den zwölf Einzelfreiheitsstrafen eine einzige Gesamtfreiheitsstrafe bilden müssen, was nunmehr dem nach § 462a Abs. 3 StPO zuständigen Gericht obliegt (vgl. dazu und zur Kostenentscheidung BGHR StPO § 354 Abs. 1b Satz 1 Entscheidung 2).

  • BGH, 13.11.2007 - 4 StR 424/07

    Rechtsfehlerhafte nachträgliche Gesamtstrafenbildung (Zäsur)

  • OLG Hamm, 22.08.2006 - 2 Ss 241/06

    Bewährung; Vorstrafen; länger zurückliegen; Berücksichtigung;

  • BGH, 16.11.2004 - 4 StR 392/04

    Anwendbarkeit des § 354 Abs. 1 b Satz 1 StPO auch bei Teileinstellung nach § 154

  • OLG Nürnberg, 07.12.2006 - 2 St OLG Ss 270/06

    Terminologische Gebräuchlichkeit der Rechtsfigur der Bewertungseinheit im Bereich

  • BGH, 30.06.2010 - 2 StR 588/09

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Handlungseinheit;

  • OLG Hamm, 06.03.2008 - 3 Ss 68/08

    Gesamtstrafenbildung; Verschlechterungsverbot; Berufungsgericht

  • BGH, 22.02.2007 - 4 StR 17/07

    Rechtsfehlerhafte Gesamtstrafenbildung (Verweisung auf Entscheidung im

  • BGH, 07.04.2006 - 2 StR 63/06

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Zäsurwirkung); Verschlechterungsverbot

  • BGH, 07.04.2005 - 3 StR 347/04

    Verfahrensverbindung (Entscheidung über die sachliche Zuständigkeit);

  • BGH, 16.09.2010 - 3 StR 331/10

    Absehen von einer nachträglichen Gesamtstrafenbildung

  • BGH, 30.11.2006 - 4 StR 278/06

    Gesamtstrafenbildung (fehlerhafte Einbeziehung einer Strafe: Wegfall der

  • BGH, 06.03.2012 - 1 StR 530/11

    Fehlerhafte Gesamtstrafenbildung (keine Annahme der fiktiven Vollstreckung einer

  • BGH, 25.07.2006 - 4 StR 223/06

    Ausschluss des Verfalls des Wertersatzes bei existenten Ansprüchen des Verletzten

  • BGH, 18.10.2007 - 4 StR 404/07

    Rechtsfehlerhafte Gesamtstrafenbildung und nachträgliche Gesamtstrafenbildung

  • BGH, 09.10.2007 - 4 StR 434/07

    Gesamtstrafenbildung (verkannte Zäsurwirkung)

  • BGH, 26.07.2007 - 4 StR 204/07

    Fehlerhaft unterbliebene Bildung einer nachträglichen Gesamtstrafe (Zäsur)

  • BGH, 07.03.2006 - 5 StR 58/06

    Nachträgliche Gesamtstrafbildung (Zäsur und Härteausgleich)

  • BGH, 19.01.2005 - 4 StR 223/04

    Verweisung des Tatrichter auf eine Entscheidung im Beschlusswege; nachträgliche

  • BGH, 09.01.2008 - 5 StR 416/07

    Rechtsfehlerhafte Gesamtstrafenbildung (übersehene Zäsurwirkung; verfehlter

  • BGH, 26.06.2007 - 4 StR 115/07

    Verabredung der Begehung eines Verbrechens (Herbeiführen einer

  • BGH, 14.02.2007 - 2 StR 479/06

    Teilweise Einstellung des Verfahrens; Absehen von der Aufhebung des

  • BGH, 09.08.2006 - 1 StR 252/06

    Verweisung auf das Beschlussverfahren nach § 354 Abs. 1b StPO

  • BGH, 01.07.2010 - 1 StR 196/10

    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Gesamtstrafenbildung; Beschlussverfahren

  • BGH, 24.01.2006 - 4 StR 437/05

    Gesamtstrafenbildung gemäß § 354 Abs. 1 b StPO

  • BGH, 15.03.2006 - 2 StR 583/05

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Zäsurwirkung); Aufklärungspflicht

  • BGH, 01.09.2005 - 4 StR 331/05

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung (Zäsurwirkung); Entscheidung gemäß § 354 Abs.

  • BGH, 21.03.2007 - 2 StR 7/07

    Gesamtstrafenbildung (Aufhebung und Zurückverweisung zur Entscheidung im

  • BGH, 10.05.2005 - 1 StR 75/05

    Verfahrenseinstellung mit Rücksicht auf den Opferschutz; Verweisung nach § 354

  • BGH, 14.02.2023 - 5 StR 502/22

    Entscheidung im Nachverfahren bei ausschließlich die Gesamtstrafenbildung

  • BGH, 09.01.2020 - 2 StR 482/19

    Einstellung des Verfahrens i.R.d. unerlaubten Handeltreibens mit

  • BGH, 10.02.2021 - 6 StR 14/21

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Gesamtstrafenlage, Zäsurwirkung)

  • OLG Hamburg, 28.07.2020 - 2 Rev 43/20

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung bei mehreren Vorverurteilungen

  • BGH, 15.10.2013 - 1 StR 390/13

    Aufhebung des Gesamtstrafenausspruchs bei Teileinstellung i.R.e. Verurteilung

  • OLG Saarbrücken, 13.12.2007 - Ss 67/07
  • OLG Celle, 02.11.2022 - 2 Ss 131/22

    Berufung; nachträgliche Gesamtstrafenbildung; Beschlussverfahren;

  • BGH, 29.11.2018 - 5 StR 463/18

    Rechtsfehlerhafter Gesamtstrafausspruch (fehlende Mitteilung des

  • BGH, 10.05.2011 - 3 StR 133/11

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Beschlussverfahren)

  • OLG Brandenburg, 03.12.2009 - 1 Ss 97/09

    Zur Aufhebung des Gesamtstrafenausspruchs wegen Teileinstellung im

  • OLG Brandenburg, 10.12.2007 - 1 Ss 83/07

    Gesamtstrafenbildung: Absehen von einer Gesamtstrafenbildung wegen ungeklärten

  • KG, 03.03.2009 - 2 Ws 66/09

    Strafverfahren: Zustellung einer Gerichtsentscheidung an bisherige Wohnanschrift

  • KG, 03.12.2008 - 1 Ss 267/08

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe: Berücksichtigung mehrerer

  • KG, 29.07.2009 - 1 Ss 220/09
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 29.03.2004 - 13 UF 567/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,10212
OLG Koblenz, 29.03.2004 - 13 UF 567/03 (https://dejure.org/2004,10212)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 29.03.2004 - 13 UF 567/03 (https://dejure.org/2004,10212)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 29. März 2004 - 13 UF 567/03 (https://dejure.org/2004,10212)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,10212) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Klage auf Abänderung eines Ehegattenunterhalts; Notwendigkeit des Auftretens der für die Abänderung relevanten Tatsachen nach dem Zeitpunkt des Ergehens des abzuändernden Urteils; Abänderung eines Ehegattenunterhalts; Unzumutbarkeit einer weiteren ...

  • rechtsportal.de

    BGB § 1579 Nr. 7
    Verwirkung des nachehelichen Unterhaltsanspruchs wegen Eingehung eines eheähnlichen Verhältnisses

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 3788 (Ls.)
  • NJW-RR 2004, 1373
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 20.03.2002 - XII ZR 159/00

    Zum Anspruch auf Trennungsunterhalt, wenn die Ehefrau in einer verfestigten

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.03.2004 - 13 UF 567/03
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. zuletzt unter anderem BGH FamRZ 2002, 810 ) "kann ein länger dauerndes Verhältnis der Unterhaltsberechtigten zu einem anderen Partner dann zur Annahme eines Härtegrundes im Rahmen des Auffangtatbestandes des § 1579 Nr. 7 BGB - mit der Folge der Unzumutbarkeit einer weiteren (uneingeschränkten) Unterhaltsbelastung für den Verpflichteten - führen, wenn sich die Beziehung in einem solchen Maße verfestigt hat, dass sie als eheähnliches Zusammenleben anzusehen und gleichsam an die Stelle einer Ehe getreten ist.

    Die Beklagte unterhält zu B... F... ein Verhältnis, "das in seiner persönlichen und wirtschaftlichen Ausprägung und Intensität einem solchen eheähnlichen Verhältnis gleichkommt"(BGH, FamRZ 2002, 810 ).

    Ein derartiges finanzielles Engagement ist regelmäßig nur vor dem Hintergrund "einer gemeinsam geplanten Zukunft zu erklären, auch wenn kein Miteigentum erworben wurde"(BGH, FamRz 2002, 810).

  • BGH, 14.12.1994 - XII ZR 180/93

    Unterhaltsanspruch eines geschiedenen Ehegatten bei langjährigem Zusammenleben

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.03.2004 - 13 UF 567/03
    Eine solche Verbindung rechtfertigt grundsätzlich die Annahme, der Berechtigte sei im Rahmen der neuen Partnerschaft "wie in einer Ehe" versorgt" (BGH, FamRZ 1995, 344, 345).
  • BGH, 12.03.1997 - XII ZR 153/95

    Befristung eines Anspruchs auf Betreuungsunterhalt

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.03.2004 - 13 UF 567/03
    Dabei setzt die Annahme einer derartigen Lebensgemeinschaft nicht zwingend voraus, dass die Partner räumlich zusammenleben und einen gemeinsamen Haushalt führen, auch wenn eine solche Form des Zusammenlebens in der Regel ein typisches Anzeichen hierfür sein wird"(vgl. auch BGH, FamRZ 1984, 986, 987; FamRZ 1989, 487, 490 f.; FamRZ 1991, 670, 672; FamRZ 1995, 540, 542 f.; FamRZ 1997, 671, 672, FamRZ 2002, 23, 25).
  • BGH, 25.05.1994 - XII ZR 17/93

    Ehegattenunterhaltsanspruch - Vermögensanlage - Kürzung des Unterhaltsanspruchs -

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.03.2004 - 13 UF 567/03
    Dabei setzt die Annahme einer derartigen Lebensgemeinschaft nicht zwingend voraus, dass die Partner räumlich zusammenleben und einen gemeinsamen Haushalt führen, auch wenn eine solche Form des Zusammenlebens in der Regel ein typisches Anzeichen hierfür sein wird"(vgl. auch BGH, FamRZ 1984, 986, 987; FamRZ 1989, 487, 490 f.; FamRZ 1991, 670, 672; FamRZ 1995, 540, 542 f.; FamRZ 1997, 671, 672, FamRZ 2002, 23, 25).
  • BGH, 28.11.1990 - XII ZR 1/90

    Herabsetzung des Unterhaltsanspruchs wegen unbilliger Härte

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.03.2004 - 13 UF 567/03
    Dabei setzt die Annahme einer derartigen Lebensgemeinschaft nicht zwingend voraus, dass die Partner räumlich zusammenleben und einen gemeinsamen Haushalt führen, auch wenn eine solche Form des Zusammenlebens in der Regel ein typisches Anzeichen hierfür sein wird"(vgl. auch BGH, FamRZ 1984, 986, 987; FamRZ 1989, 487, 490 f.; FamRZ 1991, 670, 672; FamRZ 1995, 540, 542 f.; FamRZ 1997, 671, 672, FamRZ 2002, 23, 25).
  • BGH, 24.10.2001 - XII ZR 284/99

    Versagung des nachehelichen Unterhalts wegen Aufnahme einer Beziehung

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.03.2004 - 13 UF 567/03
    Dabei setzt die Annahme einer derartigen Lebensgemeinschaft nicht zwingend voraus, dass die Partner räumlich zusammenleben und einen gemeinsamen Haushalt führen, auch wenn eine solche Form des Zusammenlebens in der Regel ein typisches Anzeichen hierfür sein wird"(vgl. auch BGH, FamRZ 1984, 986, 987; FamRZ 1989, 487, 490 f.; FamRZ 1991, 670, 672; FamRZ 1995, 540, 542 f.; FamRZ 1997, 671, 672, FamRZ 2002, 23, 25).
  • BGH, 21.12.1988 - IVb ZR 18/88

    Alte Alimente auch bei neuer Liebe

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.03.2004 - 13 UF 567/03
    Dabei setzt die Annahme einer derartigen Lebensgemeinschaft nicht zwingend voraus, dass die Partner räumlich zusammenleben und einen gemeinsamen Haushalt führen, auch wenn eine solche Form des Zusammenlebens in der Regel ein typisches Anzeichen hierfür sein wird"(vgl. auch BGH, FamRZ 1984, 986, 987; FamRZ 1989, 487, 490 f.; FamRZ 1991, 670, 672; FamRZ 1995, 540, 542 f.; FamRZ 1997, 671, 672, FamRZ 2002, 23, 25).
  • BGH, 11.07.1984 - IVb ZR 22/83

    Unbilligkeit des Unterhaltsanspruchs bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft des

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.03.2004 - 13 UF 567/03
    Dabei setzt die Annahme einer derartigen Lebensgemeinschaft nicht zwingend voraus, dass die Partner räumlich zusammenleben und einen gemeinsamen Haushalt führen, auch wenn eine solche Form des Zusammenlebens in der Regel ein typisches Anzeichen hierfür sein wird"(vgl. auch BGH, FamRZ 1984, 986, 987; FamRZ 1989, 487, 490 f.; FamRZ 1991, 670, 672; FamRZ 1995, 540, 542 f.; FamRZ 1997, 671, 672, FamRZ 2002, 23, 25).
  • BGH, 12.01.1983 - IVb ZR 348/81

    Anrechnung von öffentlich-rechtlichen Sozialleistungen als unterhaltspflichtiges

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.03.2004 - 13 UF 567/03
    Ob und inwieweit der Unterhaltsanspruch aus den in § 1579 Nr. 1 bis 7 BGB aufgeführten Gründen ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, hängt jeweils von einer Würdigung der Umstände des Einzelfalls ab (BGH, FamRZ 1983, 670, 672) und ist damit Gegenstand einer Billigkeitsabwägung.
  • OLG Koblenz, 29.11.2013 - 13 WF 1089/13

    Unterhalt eines minderjährigen ehelichen Kindes: Pflicht zur

    Als notwendiger Selbstbehalt ist bei der Antragsgegnerin aufgrund der hier angenommenen Teilzeitbeschäftigung der Mittelwert zwischen demjenigen für Erwerbstätige und demjenigen für Nichterwerbstätige heranzuziehen (vgl. Senat NJW-RR 2004, 1373 und KG Urteil vom 01.10.2010 - 13 UF 91/10 - juris), mithin 900 EUR.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht