Weitere Entscheidung unten: LG München I, 09.12.2003

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 21.08.2003 - 3 W 41/03   

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https://dejure.org/2003,3650
OLG Brandenburg, 21.08.2003 - 3 W 41/03 (https://dejure.org/2003,3650)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 21.08.2003 - 3 W 41/03 (https://dejure.org/2003,3650)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 21. August 2003 - 3 W 41/03 (https://dejure.org/2003,3650)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ordnungsgeld bei Klingeln eines Mobiltelefons in der Verhandlung; Gewährung des rechtlichen Gehörs bei Belegung mit einem Ordnungsgeld; Zulässigkeit des Absehens von der Gewähr rechtlichen Gehörs

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    GVG § 181 Abs. 1; ; GVG § 177; ; GVG § 178; ; GVG § 178 Abs. 1 Satz 1; ; StPO § 467 Abs. 1; ; StPO § 473 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verhängung von Ordnungsgeld bei Verstoß gegen Handyverbot im Sitzungssaal

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Handyklingeln im Gerichtssaal - Richterin verhängt sofort Ordnungsgeld

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 451
  • NZV 2004, 213
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 23.01.1992 - 2 Ws 417/91
    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.08.2003 - 3 W 41/03
    Die Entscheidung über die Beschwerde gegen den Ordnungsmittelbeschluss ergeht gerichtsgebührenfrei; die entstandenen notwendigen Auslagen waren jedoch in entsprechender Anwendung der §§ 467 Abs. 1, 473 Abs. 3 StPO der Landeskasse aufzuerlegen (Kissel, a.a.O., § 181 Rz. 18, Wieczorek/Schütze, ZPO und Nebengesetze, 3. Aufl., § 182 GVG Rz. 16; Löwisch-Rosenberg, Die StPO und das GVG, 25. Aufl., § 181 GVG Rz. 15; OLG Hamm, Entscheidung vom 23.1.1992 zum Az. 2 Ws 417/91; KG, Entscheidung vom 6.11.1996 zum Az. 4 Ws 179/96).
  • OLG Hamm, 28.11.2000 - 2 Ws 292/00

    Besetzung des Bußgeldsenats, Ordnungsbeschluss, Ungebühr, Gewährung rechtlichen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.08.2003 - 3 W 41/03
    Nur in seltenen Ausnahmefällen kann das Gericht von der Gewährung rechtlichen Gehörs absehen, wenn mit Rücksicht auf die Intensität oder die Art der Ungebühr eine Anhörung dem Gericht nicht zugemutet werden kann oder wenn die Anhörung entbehrlich ist, weil dem Betroffenen die Festsetzung vorher ausdrücklich angedroht oder schon vorher gegen ihn wegen der gleichen Art Ungebühr Maßnahmen oder Ordnungsmittel gemäß §§ 177, 178 GVG verhängt worden sind (Kissel, GVG, 3. Aufl., § 178 Rz. 45 f. m.w.N.; OLG Hamm, NStZ-RR 2001, 116/117).
  • KG, 06.11.1996 - 4 Ws 179/96
    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.08.2003 - 3 W 41/03
    Die Entscheidung über die Beschwerde gegen den Ordnungsmittelbeschluss ergeht gerichtsgebührenfrei; die entstandenen notwendigen Auslagen waren jedoch in entsprechender Anwendung der §§ 467 Abs. 1, 473 Abs. 3 StPO der Landeskasse aufzuerlegen (Kissel, a.a.O., § 181 Rz. 18, Wieczorek/Schütze, ZPO und Nebengesetze, 3. Aufl., § 182 GVG Rz. 16; Löwisch-Rosenberg, Die StPO und das GVG, 25. Aufl., § 181 GVG Rz. 15; OLG Hamm, Entscheidung vom 23.1.1992 zum Az. 2 Ws 417/91; KG, Entscheidung vom 6.11.1996 zum Az. 4 Ws 179/96).
  • LSG Sachsen, 20.12.2016 - L 3 AS 1111/14

    Ordnungsgeld; Verstöße gegen die Protokollierungspflicht; Zeitpunkt eines

    OLG, Beschluss vom 21. August 2003 - 3 W 41/03 - NJW 2004, 451 = juris Rdnr. 3; OLG Hamm, Beschluss vom 3. Juni 2008 - 1 Ws 338/08 - NStZ-RR 2009, 93 = juris Rdnr. 6; Bay. LSG, Beschluss vom 20. Dezember 2010 - L 2 R 381/10 B - juris Rdnr. 9; Kissel/Mayer, a. a. O., § 178 Rdnr. 45, m. w. N.; Meissner, in: Schoch/Schneider/Bier, Verwaltungsgerichtsordnung [30. Erg.-Lfg., Februar 2016], § 55 Rdnr. 45; Wagner, in: Hennig: Sozialgerichtsgesetz [35. Erg.-Lfg., September 2016], § 61 Rdnr. 18).

    OLG, Beschluss vom 21. August 2003 - 3 W 41/03 - NJW 2004, 451 = juris Rdnr. 4; OLG Köln, Beschluss vom 27. September 2006 - 1 Ws 30/06 - NJW 2006, 3298 f. = NStZ 2007, 181 = juris Rdnr. 19; OLG Köln, Beschluss vom 7. Mai 2008 - 2 Ws 223/08 - NJW 2008, 2865 f. = juris Rdnr. 35; OLG Celle, Beschluss vom 17. Mai 2016 - 2 Ws 88/16 -juris Rdnr. 17).

  • OLG Hamm, 06.10.2016 - 4 Ws 308/16

    Ungebühr; lautstarke Erregung; Erheben der Stimme; rechtliches Gehör; Heilung;

    Denn in der Rechtsprechung ist als Ausnahme von der Pflicht zu einer ausdrücklichen vorherigen Anhörung der Fall anerkannt, dass der Betroffene zuvor ermahnt, bzw. ihm die Festsetzung eines Ordnungsgeldes angedroht worden ist (OLG Brandenburg NJW 2004, 451).
  • LSG Sachsen, 20.12.2016 - 3 AS 1111/14
    OLG, Beschluss vom 21. August 2003 - 3 W 41/03 - NJW 2004, 451 = Rdnr. 3; OLG Hamm, Beschluss vom 3. Juni 2008 - 1 Ws 338/08 - NStZ-RR 2009, 93 = Rdnr. 6; Bay. LSG, Beschluss vom 20. Dezember 2010 - L 2 R 381/10 B - Rdnr. 9; Kissel/Mayer, a. a. O., § 178 Rdnr. 45, m. w. N.; Meissner, in: Schoch/Schneider/Bier, Verwaltungsgerichtsordnung [30. Erg.-Lfg., Februar 2016], § 55 Rdnr. 45; Wagner, in: Hennig: Sozialgerichtsgesetz [35. Erg.-Lfg., September 2016], § 61 Rdnr. 18).

    OLG, Beschluss vom 21. August 2003 - 3 W 41/03 - NJW 2004, 451 = Rdnr. 4; OLG Köln, Beschluss vom 27. September 2006 - 1 Ws 30/06 - NJW 2006, 3298 f. = NStZ 2007, 181 = Rdnr. 19; OLG Köln, Beschluss vom 7. Mai 2008 - 2 Ws 223/08 - NJW 2008, 2865 f. = Rdnr. 35; OLG Celle, Beschluss vom 17. Mai 2016 - 2 Ws 88/16 - Rdnr. 17).

  • OLG Koblenz, 18.05.2007 - 4 W 365/07

    Mündliche Verhandlung: Ordnungsgeldbeschluss wegen eines erhobenen Mittelfingers

    Dieses muss jedoch grundsätzlich vor der Verhängung von Ordnungsmitteln gewährt werden, Art. 103 Abs. 1 GG (hierzu auch OLG Brandenburg vom 21. August 2003 - 3 W 41/03 = NJW 2004, 451).
  • OLG Dresden, 14.09.2009 - 2 Ws 410/09

    Ordungsmittelverhängung gegen gesetzlichen Vertreter eines Jugendlichen

    Die Entscheidung über die notwendigen Auslagen beruht auf einer entsprechenden Anwendung des § 467 Abs. 1 StPO (OLG Brandenburg NJW 2004, 451).
  • OLG Hamm, 09.12.2004 - 3 Ss 679/04

    Geschwindigkeitsüberschreitung, tatsächliche Feststellungen; Geständnis;

    er ausführt, dass er nicht über hinreichend liquide Mittel verfüge, sich zeitweise eines Fahrers zu bedienen, der aus dem bisherigen Personalbestand nicht rekrutiert werden könne, ist der Betroffene darauf zu verweisen, dass selbst eine kurzfristige Kreditaufnahme hierfür noch zumutbar ist (vgl. OLG Karlsruhe NZV 2004, 213; BayObLG NZV 2002, 143).
  • LSG Sachsen, 08.03.2006 - L 1 B 30/06

    Festsetzung eines Ordnungsgeldes wegen Ungebühr; Zwischenrufe bei Vernehmung

    Art. 103 Abs. 1 Grundgesetz (GG) gebietet, dass demjenigen, gegen den ein Ordnungsmittel verhängt werden soll, grundsätzlich vorher rechtliches Gehör zu gewähren ist (OLG Koblenz, Beschluss vom 01.03.1988 - 1 Ws 136/88 - Juris; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 21.08.2003 - 3 W 41/03 - NJW 2004, 451; Kissel, a. a. O., § 178 Rn. 45).
  • OLG Dresden, 15.04.2020 - 5 W 246/20
    Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; die dem Kläger im Beschwerdeverfahren entstandenen notwendigen Auslagen sind zu erstatten (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 21.08.2003, 3 W 41/03, NJW 2004, 451).
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Rechtsprechung
   LG München I, 09.12.2003 - 13 S 9710/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,11438
LG München I, 09.12.2003 - 13 S 9710/03 (https://dejure.org/2003,11438)
LG München I, Entscheidung vom 09.12.2003 - 13 S 9710/03 (https://dejure.org/2003,11438)
LG München I, Entscheidung vom 09. Dezember 2003 - 13 S 9710/03 (https://dejure.org/2003,11438)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Abtretbarkeit von anwaltlichen Honorarforderungen an einen ebenfalls schweigepflichtigen Berufskollegen; Offenbarung von Informationen über Mandanten; Einholung der Zustimmung des Mandaten

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BRAO § 49b; StGB § 203
    Unzulässige Abtretung von Honoraransprüchen unter Anwälten

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 451
  • BB 2004, 1075
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 25.03.1993 - IX ZR 192/92

    Nichtige Abtretung der anwaltlichen Honorarforderung

    Auszug aus LG München I, 09.12.2003 - 13 S 9710/03
    Seine Auffassung hat das AG im Wesentlichen mit der Rspr. des BGH (NJW 1993, 1638 und 1995, 2026) begründet.

    b) Erst die Beschlussempfehlung und der Bericht des Rechtsausschusses (BT-Drucks. 12/7656) v. 24.5.1994 schlägt die nun gewählte Fassung von § 49b Abs. 4 Satz 1 BRAO vor und verweist begründend darauf, dass nach den Entscheidungen BGHZ 122, 115 und NJW 1993, 1912 zur Frage der Abtretung von anwaltlichen Gebührenforderungen festgestellt sei, dass solche regelmäßig die Offenbarung von Informationen über Mandanten enthalten würden, deren Vertraulichkeit durch § 203 Abs. 1 Nr. 3 StGB geschützt sei.

    Diese Auffassung steht im Einklang damit, dass in der Vorentscheidung BGHZ 122, 115, 119 ausdrücklich davon ausgegangen wird, dass es demnach grundsätzlich dem RA obliege, die Zustimmung seines Mandanten zur Weitergabe von Informationen aus dem Mandatsverhältnis in eindeutiger und unmissverständlicher Weise einzuholen, so dass ein stillschweigend oder schlüssig erklärtes Einverständnis im Regelfall nicht in Betracht komme.

  • BGH, 13.05.1993 - IX ZR 234/92

    Nichtige Abtretung einer Honorarforderung an Anwaltskollegen

    Auszug aus LG München I, 09.12.2003 - 13 S 9710/03
    b) Erst die Beschlussempfehlung und der Bericht des Rechtsausschusses (BT-Drucks. 12/7656) v. 24.5.1994 schlägt die nun gewählte Fassung von § 49b Abs. 4 Satz 1 BRAO vor und verweist begründend darauf, dass nach den Entscheidungen BGHZ 122, 115 und NJW 1993, 1912 zur Frage der Abtretung von anwaltlichen Gebührenforderungen festgestellt sei, dass solche regelmäßig die Offenbarung von Informationen über Mandanten enthalten würden, deren Vertraulichkeit durch § 203 Abs. 1 Nr. 3 StGB geschützt sei.

    Denn in der Entscheidung des BGH, NJW 1993, 1912, heißt es wörtlich: "Eine gesetzliche Bestimmung, die die Abtretung einer Honorarforderung an einen RA erlaubt und diesen den selben Schweigepflichten unterwirft, wie den Zedenten, gibt es bisher nicht.

    Bei Bewertung der Frage, ob die vorgenommene Abtretung gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, ist es nicht ausschlaggebend, ob es tatsächlich erforderlich wird, der Verschwiegenheitspflicht unterliegende Tatsachen zu offenbaren oder nicht, es reicht, dass dich der Zedent verpflichtet hatte, Geheimnisse, die ihm vom Bekl. anvertraut waren, an den Kl. als außenstehenden Dritten zu offenbaren (vgl. etwa BGH, NJW 1993, 1912).

  • BGH, 10.07.1991 - VIII ZR 296/90

    Wirksamkeit der Abtretung einer ärztlichen Honorarforderung an eine

    Auszug aus LG München I, 09.12.2003 - 13 S 9710/03
    In der dort zitierten Entscheidung des VIII. Senats (BGHZ 115, 123, 128) heißt es ausdrücklich: "Jedes Überschreiten der Grenzen dieses Bereichs stellt ein Offenbaren des dem Arzt anvertrauten Patientengeheimnisses dar, wobei es ohne Bedeutung ist, ob der Mitteilungsempfänger seinerseits - etwa als Arzt oder privatärztliche Verrechnungsstelle (§ 203 Abs. 1 Nr. 1 u. 6 StGB) - der Schweigepflicht unterliegt.".

    Hier ließe sich mit gleichem Recht vertreten, dass bei einem RA auch eine stillschweigende Einwilligung ausreichen könne, die in der Rspr. durchaus diskutiert worden ist (vgl. etwa BGHZ 115, 123, 127).

  • OLG Köln, 17.11.2000 - 19 U 206/99

    Insolvenzrecht; Unzulässige Aufrechnung gem. § 96 Nr. 3 InsO

    Auszug aus LG München I, 09.12.2003 - 13 S 9710/03
    Aus der Gesetzesfassung sei zu schließen, dass damit die Abtretung von Honorarforderungen unter RAen ohne weiteres ermöglicht sei (OLGR 2001, 75).

    Die Kammer lässt die Revision zu, weil das OLG Hamburg in OLGR 2001, 75 entgegengesetzt entschieden hat.

  • BGH, 17.05.1995 - VIII ZR 94/94

    Überlassung von Mandantenakten ohne Einwilligung in einem Kanzleiübernahmevertrag

    Auszug aus LG München I, 09.12.2003 - 13 S 9710/03
    Seine Auffassung hat das AG im Wesentlichen mit der Rspr. des BGH (NJW 1993, 1638 und 1995, 2026) begründet.
  • OLG Nürnberg, 08.11.1994 - 1 U 1484/94

    Begriff des Offenbarens i. S. v. § 203 Abs. 1 Nr. 3 StGB - Zession von

    Auszug aus LG München I, 09.12.2003 - 13 S 9710/03
    Die vom Hanseatischen OLG in Bezug genommenen Entscheidungen (OLG München, OLGR 2000, 311 sowie OLG Nürnberg, AnwBl. 1995, 195) beschäftigen sich lediglich in obiter dicta mit der hier zu entscheidenden Frage.
  • OLG München, 05.05.2000 - 23 U 6086/99

    Erforderlichkeit der Zustimmung der Mandanten einer Rechtsanwaltskanzlei bei

    Auszug aus LG München I, 09.12.2003 - 13 S 9710/03
    Die vom Hanseatischen OLG in Bezug genommenen Entscheidungen (OLG München, OLGR 2000, 311 sowie OLG Nürnberg, AnwBl. 1995, 195) beschäftigen sich lediglich in obiter dicta mit der hier zu entscheidenden Frage.
  • BGH, 01.03.2007 - IX ZR 189/05

    Abtretbarkeit einer Anwaltsgebührenforderung

    Nach einer Auffassung wird durch die Regelung in § 49b Abs. 4 BRAO nur die Verschwiegenheitspflicht des Zessionars geregelt (OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 1583, 1584 zur Parallelvorschrift des § 43a Nr. 3 PatentanwaltsO; OLG Koblenz DStRE 2000, 555, 556; LG Karlsruhe MDR 2001, 1383, 1384; LG München I NJW 2004, 451; AG München NJW-RR 1997, 1559; Erman/Palm, BGB, 10. Aufl. § 134 Rn. 62; MünchKomm-BGB/Mayer-Maly/Armbruster, 4. Aufl. § 134 Rn. 55; Hoyer in Rudolphi/Horn/Günther, SK-StGB, 7. Aufl. § 203 Rn. 78; Lackner/Kühl, StGB, 25. Aufl. § 203 Rn. 18 a.E.; Berger NJW 1995, 1406, 1407; Prechtel, NJW 1997, 1813, 1816).
  • OLG Düsseldorf, 08.04.2005 - 23 U 190/04

    Gebührenanspruch einer RA-Partnerschaft für "laufende Finanzbuchhaltung" und

    Die ältere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Unwirksamkeit einer Abtretung von Gebührenforderungen (insbes. NJW 1993, 1638; NJW 1993, 1912) dürfte mit der Neuregelung in § 49 b Abs. 4 BRAO überholt sein (s. nur OLG Hamburg OLG-Report Hamburg 2001, 74), wenn dies auch in dieser Allgemeinheit zum Teil bezweifelt wird (s. z. B. LG München I NJW 2004, 451 mit ausführlicher Darstellung des Meinungsstandes; zweifelnd auch Zugehör, Handbuch der Anwaltshaftung, Rn. 905 ff.).
  • FG Sachsen-Anhalt, 22.07.2004 - 4 V 800/04

    Pfändungs- und Einziehungsverfügung (Aussetzung der Vollziehung); Pfändbarkeit

    Demgegenüber ist nach Meinung des Landgerichts Karlsruhe (Urteil vom 28.09.2001 - 9 S 214/00, DStRE 2002, 662 m.w.N.) auch nach Inkrafttreten des § 49 b Abs. 4 BRAO eine Abtretung ohne Einwilligung des Mandanten selbst an einen anderen Rechtsanwalt gemäß § 134 BGB wegen Verstoßes gegen § 203 Abs. 1 StGB nichtig (gl.A. Landgericht München I Urteil vom 09.12.2003 - 13 S 9710/03, NJW 2004, 451 ).
  • LG Düsseldorf, 14.12.2005 - 5 O 616/03

    Erstrecken des einer Anwaltssozietät erteilten Mandats auf alle

    Unabhängig davon kann der von der Beklagten vertretenen, auf eine Entscheidung des Landgerichts München (NJW 2004, 451) gestützten Ansicht, die Abtretung sei nichtig, nicht gefolgt werden.
  • AG Regensburg, 28.04.2004 - 8 C 285/04

    Anspruch auf Zahlung nach Abtretung; Verstoß der Abtretung gegen ein gesetzliches

    Es ist zugegebenermaßen strittig, ob die Abtretung von Honoraransprüchen, die auf einer der Schweigepflicht unterliegender Tätigkeit beruhen, im konkreten Fall die Abtretung von Honoraransprüchen eines Rechtsanwalts an einen anderen, nichtig ist oder nicht (vgl. beispielsweise Paulus, Überlegungen zur Zulässigkeit einer Abtretung von Honoraransprüchen von Anwälten an Anwälte, NJW 20 04, S. 21-23, LG München 1, Urteil vom 9.12.2003, NJW 2004 S. 451-453).
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