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   OLG Karlsruhe, 11.06.2003 - 6 U 132/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,8892
OLG Karlsruhe, 11.06.2003 - 6 U 132/02 (https://dejure.org/2003,8892)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11.06.2003 - 6 U 132/02 (https://dejure.org/2003,8892)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11. Juni 2003 - 6 U 132/02 (https://dejure.org/2003,8892)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Kirchenchorraum

    § 2 Abs. 2 UrhG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Räumliche Anordnung sakraler Gegenstände ist kein geschütztes Gesamtkunstwerk

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gesamtkunst durch Anordnung sakraler Gegenstände; Kirchenchorraum; Änderungen im Innenraum einer Kirche als Urheberrechtsverletzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    UrhG § 2 § 4
    Gesamtkunstwerk durch Anordnung sakraler Gegenstände in einem Kirchenchorraum

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 608
  • GRUR 2004, 233
  • ZUM 2004, 138
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Hamm, 23.08.2005 - 4 U 10/05

    Urheberechtsverletzung durch Umgestaltung eines Kircheninnenraumes

    Es sind nämlich nicht nur die einzelnen liturgischen Geräte und Kultgegenstände, insbesondere Skulpturen urheberrechtsfähig (vgl. dazu OLG Karlsruhe NJW 2004, 608), sondern auch die Gestaltung des Kircheninnenraumes als solche (BGH GRUR 1982, 107 - Kirchen-Innenraumgestaltung).

    Es handelt sich nicht nur um eine mehr oder weniger beliebige Zuordnung verschiedener Kultgegenstände zueinander (vgl. dazu OLG Karlsruhe NJW 2004, 608).

  • OLG Karlsruhe, 25.04.2018 - 6 U 80/17

    Postmaxx-Ersatzzylinder - Schadensersatz wegen einer Markenverletzung

    Da Art. 6 Abs. 1 MarkenRL und § 23 MarkenG dazu dienen, die Interessen des Markenschutzes und des freien Warenverkehrs sowie der Dienstleistungsfreiheit in der Weise in Einklang zu bringen, dass das Markenrecht seine Rolle als wesentlicher Teil eines unverfälschten Wettbewerbs spielen kann (vgl. EuGH, GRUR 2004, 234 [OLG Karlsruhe 11.06.2003 - 6 U 132/02] Rn. 16 - Gerolsteiner Brunnen; GRUR 2005, 509 Rn. 29 - Gillette; Urteil vom 10. April 2008 - C-102/07, Slg. 2008, I-2439 = GRUR 2008, 503 Rn. 45 - adidas; GRUR 2010, 841 [EuGH 08.07.2010 - Rs. C-558/08] Rn. 57 - Portakabin), darf kein zu engherziger Maßstab an das Vorliegen der Voraussetzungen der Schutzschranke angelegt werden.
  • LG Mannheim, 14.05.2004 - 7 O 373/03

    Urheberrecht: Pflicht des Architekten eines Kirchengebäudes zur Zustimmung zum

    Religiöse und liturgische Bedürfnisse der Gemeindemitglieder haben zudem nicht ohne weiteres hinter dem Interesse des Urhebers an einer Erhaltung des von ihm geschaffenen Zustandes zurückzutreten (vgl. OLG Karlsruhe Az. 6 U 132/02).
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