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   BGH, 02.10.2003 - V ZB 72/02   

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BGH, 02.10.2003 - V ZB 72/02 (https://dejure.org/2003,1857)
BGH, Entscheidung vom 02.10.2003 - V ZB 72/02 (https://dejure.org/2003,1857)
BGH, Entscheidung vom 02. Oktober 2003 - V ZB 72/02 (https://dejure.org/2003,1857)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulassung zur Revision bei einer auf mehreren Rechtsfehlern beruhenden Entscheidung an deren Bereinigung kein öffentliches Interesse besteht; Bewertung minimaler Teilflächen im Rahmen eines Feststellungsantrags

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Rechtsbeschwer bei mehreren Rechtsfehlern

  • Judicialis

    ZPO § 574 Abs. 2; ; ZPO § 575 Abs. 3 Nr. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 574 Abs. 2 § 575 Abs. 3 Nr. 2
    Darlegung der Revisionszulassungsgründe bei mehreren alternativen Rechtsfehlern der angefochtenen Entscheidung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Zulässigkeit der Revision bei mehreren Rechtsfehlern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 72
  • MDR 2004, 226
  • FamRZ 2004, 948 (Ls.)
  • WM 2004, 842
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.09.2002 - V ZB 31/02

    Wertgrenze für die Rechtsbeschwerde gegen die Verwerfung der Berufung als

    Auszug aus BGH, 02.10.2003 - V ZB 72/02
    Die Beschwerde ist zwar unbeschadet des Umstandes, daß die Wertgrenze des § 26 Nr. 8 EGZPO nicht überschritten wird (Senat, Beschl. v. 19. September 2002, V ZB 31/02, NJW-RR 2003, 132), nach § 574 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 522 Abs. 1 Satz 4 ZPO, statthaft.
  • BGH, 07.01.2003 - X ZR 82/02

    Beurteilung der Entscheidungserheblichkeit einer Rechtsfrage im Rahmen einer

    Auszug aus BGH, 02.10.2003 - V ZB 72/02
    Beruht eine falsche Entscheidung alternativ auf mehreren Rechtsfehlern, ist der Zugang zur Revision verschlossen, wenn sich darunter einer befindet, an dessen Bereinigung kein öffentliches Interesse im Sinne der Zulassungsgründe dargelegt wird (vgl. auch BGH, Beschl. v. 7. Januar 2003, X ZR 82/02, für BGHZ 153, 254 best.).
  • BGH, 02.05.2017 - VI ZR 85/16

    Berufungsverfahren: Zurückweisung der Berufung wegen Unzulässigkeit der Klage

    Der angefochtene, drei Hilfsbegründungen enthaltende Beschluss beruht nicht auf weiteren selbständig tragenden Begründungen, für die jeweils ein Zulassungsgrund hätte dargelegt werden müssen (Senatsbeschluss vom 15. Juli 2014 - VI ZR 176/13, GesR 2014, 658, 659; BGH, Beschlüsse vom 2. Oktober 2003 - V ZB 72/02, NJW 2004, 72, 73; vom 29. September 2005 - IX ZB 430/02, NJW-RR 2006, 142; Prütting in Wieczorek/Schütze, ZPO, 4. Aufl., § 543 Rn. 52 aE; MünchKomm-ZPO/Krüger, 5. Aufl., § 543 Rn. 26).
  • OLG Köln, 10.11.2004 - 2 U 168/03

    Insolvenzrechtlich unzulässige Aufrechnung bei Konzernverrechnungsklausel

    Da diese Ausführungen die Entscheidung selbständig tragen, kann die - höchstrichterlich noch ungeklärte - Frage der Vereinbarkeit der hier in Rede stehenden Klausel mit dem AGB-Gesetz bzw. mit den §§ 305 ff. BGB n.F. eine Zulassung der Revision nicht rechtfertigen (siehe auch BGH NJW 2004, 72).
  • BGH, 08.01.2019 - VIII ZR 18/18

    Rüge der Mängel der Kaufsache ausschließlich gegenüber der "Betriebsleitung" als

    Dies ist indes nicht entscheidungserheblich, weil die angefochtene Entscheidung, wie ausgeführt, auf einer weiteren selbständig tragenden Begründung beruht und die Nichtzulassungsbeschwerde nur Erfolg haben kann, wenn hinsichtlich beider Begründungen Zulassungsgründe gegeben sind (st. Rspr., vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. Oktober 2003 - V ZB 72/02, NJW 2004, 72 unter II 2 b; vom 29. September 2005 - IX ZB 430/02, NJW-RR 2006, 142; vom 14. Juni 2012 - IX ZR 45/10, juris Rn. 3; vom 13. September 2012 - IX ZR 215/10, juris Rn. 1; vom 2. Mai 2017 - VI ZR 85/16, NJW 2017, 2623 Rn. 12).
  • OLG München, 20.07.2021 - 25 U 5794/20

    Kein Leistungsanspruch aus Betriebsschließungsversicherung bei coronabedingter

    Beruht die angefochtene Entscheidung auf mehreren selbständig tragenden Gründen, müssen die Zulassungsgründe hinsichtlich aller Begründungen gegeben sein (BGH, Beschluss vom 2. Oktober 2003 - V ZB 72/02, WM 2004, 842; vom 22. Mai 2014 - IX ZR 146/13, juris Rn. 2; OLG München, Beschluss vom 17. Dezember 2020 - 25 U 3566/20, NJW-RR 2021, 282 Rn. 5).
  • BGH, 24.06.2021 - IX ZR 296/19

    Anhörungsrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren: Teilweise Zurückweisung der

    Das ist Folge der § 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO zu entnehmenden Entscheidung des Gesetzgebers, dass der Zugang zur Revisionsinstanz nur eröffnet ist, wenn ein Rechtsfehler vorliegt, dessen Beseitigung auch im Interesse der Allgemeinheit liegt (BT-Drucks. 14/4722, S. 104; vgl. auch BGH, Beschluss vom 2. Oktober 2003 - V ZB 72/02, NJW 2004, 72, 73).

    Auch wenn eine Entscheidung alternativ auf mehreren Rechtsfehlern beruht, ist der Zugang zur Revision verschlossen, wenn sich darunter einer befindet, an dessen Bereinigung kein öffentliches Interesse im Sinne der Zulassungsgründe besteht (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Oktober 2003, aaO).

    Das beruht auf der Erwägung, dass sich das Revisionsgericht nicht zu der zulassungsrelevanten Rechtsfrage verhalten muss, wenn die Entscheidung auch aus einem anderen Grund zu ändern wäre und es insoweit an einem Zulassungsgrund fehlt (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Oktober 2003, aaO).

  • BGH, 12.02.2004 - V ZR 247/03

    Voraussetzungen der Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen

    Eine Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung kommt nicht in Betracht, wenn mehrere Rechtsfehler des Berufungsgerichts zu einer im Ergebnis richtigen Entscheidung führen (Abgrenzung zu Senat, Beschl. v. 2. Oktober 2003, V ZB 72/02, NJW 2004, 72).

    aa) Dies ergibt sich allerdings nicht aus den Erwägungen, die der Entscheidung des Senats vom 2. Oktober 2003 (V ZB 72/02, NJW 2004, 72) zugrunde liegen.

  • BGH, 19.01.2004 - II ZR 108/02

    Zulässigkeit der Gegenvorstellung gegen die Zurückweisung einer

    Unabhängig davon fehlte es hier aber auch schon an der erforderlichen Entscheidungserheblichkeit der aufgeworfenen Rechtsfrage (vgl. BGH, Beschl. v. 19. Dezember 2002 - VII ZR 101/02, NJW 2003, 831; v. 2. Oktober 2003 - V ZB 72/02, Umdr. S. 3).
  • OLG Frankfurt, 11.12.2015 - 8 U 279/12

    Argentinische Inhaberschuldverschreibung: Hemmung der Verjährung durch Klage in

    Die Zulassung der Revision gemäß § 543 Abs. 2 ZPO setzt nämlich allgemein voraus, dass die zu klärende Rechtsfrage im konkreten Fall entscheidungserheblich ist (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 02.10.2003 - V ZB 72/02, NJW 2004, 72, 73).
  • OLG Hamm, 16.01.2017 - 17 U 111/16

    Zulässigkeit eines Teilurteils im Bauprozess

    Soweit die Instanzrechtsprechung bei der Prüfung des § 648a BGB in einzelnen - von der Klägerin zitierten - Entscheidungen (Landgericht Hamburg, Urteil vom 10.6.2015, Az. 328 O 291/14, bei Juris; OLG Hamm, Urteil vom 3.6.2016, Az. 12 U 99/15, bei Juris) in der Vergangenheit abweichend von den vorstehenden Erwägungen des Senats auch bezüglich der vertraglichen Vereinbarungen einen schlüssigen Vortrag des Werkunternehmers genügen ließ, rechtfertigt dies nicht die Zulassung der Revision, weil die Voraussetzungen für eine Aufhebung und Zurückverweisung des Rechtsstreits gemäß § 538 Abs. 2 S. 1 Nr. 7 ZPO bereits in Anbetracht der im Übrigen dargelegten Gründe vorliegen (vgl. zu Ziff. 1. a. und b.), die in der Instanzrechtsprechung unterschiedlich behandelte Frage somit im vorliegenden Rechtsstreit nicht entscheidungserheblich ist (vgl. BGH, Beschluss vom 2.10.2003, Az. V ZB 72/02, NJW 2004, 72; Krüger, in: Münchener Kommentar zur ZPO, 5. Auflage 2016, § 543 Rn. 26 f.).
  • BGH, 07.04.2004 - XII ZB 51/02

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde im Verfahren der Vollstreckbarerklärung eines

    Beruht eine Entscheidung alternativ auf zwei eigenständigen Begründungen, ist die Rechtsbeschwerde nicht zulässig, wenn sich darunter eine befindet, hinsichtlich derer ein Zulassungsgrund im Sinne des § 574 Abs. 2 ZPO nicht gegeben ist (vgl. BGH, Beschluß vom 2. Oktober 2003 - V ZB 72/02 - NJW 2004, 72, 73; Musielak/Ball ZPO 3. Aufl. § 543 Rdn. 5 a.E. i.V. mit § 574 Rdn. 6).
  • BGH, 21.09.2022 - IV ZR 305/21

    Betriebsschließungsversicherung: Versicherungsschutz für Betriebsschließung eines

  • BGH, 15.04.2021 - IX ZR 296/19

    Teilaufhebung einer Entscheidung in einem Erbrechtsverfahren aufgrund der

  • BGH, 21.07.2005 - IX ZB 179/04

    Zurückweisung der Rechtsbeschwerde betreffend die Versagung der

  • BGH, 21.09.2006 - IX ZR 41/03

    Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

  • BGH, 24.10.2022 - VIa ZR 579/22

    Anforderungen an die Darlegung eines Zulassungsgrunds i.R.e.

  • BGH, 14.05.2009 - IX ZR 90/07

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Verjährung von

  • BGH, 21.09.2006 - IX ZR 31/03

    Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

  • BGH, 21.11.2022 - VIa ZB 1/21

    Begründung der Darlegung eines Zulassungsgrunds i.R.e. Schadensersatzanspruchs

  • VerfGH Berlin, 14.02.2005 - VerfGH 19/04
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