Rechtsprechung
| BVerfG, 25.11.2003 - 1 BvR 834/03 |
Volltextveröffentlichungen (6)
mehr- Väteraufbruch für Kinder e.V.
GG 2 I, 20 III
Die Verfassungsbe-schwerde betrifft die Zurückweisung einer in ein Umgangsverfahren erhobenen Untätigkeitsbeschwerde. - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Verfahrensgang
- KG, 24.03.2003 - 16 WF 50/03
- BVerfG, 25.11.2003 - 1 BvR 834/03
Zeitschriftenfundstellen
- BVerfGK 2, 140
- NJW 2004, 835
- FamRZ 2004, 689
Wird zitiert von ... (10)
- BVerfG, 27.06.2008 - 1 BvR 1265/08
Elterliche Sorge - Einstweilige Sorgerechtsregelung ist vorrangig am Kindeswohl …
Dies und der Umstand, dass solche Verfahren für die betroffenen Familienmitglieder, deren persönliche Beziehungen hierdurch unmittelbar beeinflusst werden, in der Regel von höchst persönlicher Bedeutsamkeit sind, machen eine besondere Sensibilität für die Problematik der Verfahrensdauer in diesen Verfahren erforderlich (vgl. BVerfGK 2, 140 m.w.N.). - BVerfG, 20.10.2008 - 1 BvR 2275/08
Verfassungsmäßigkeit der Ablehnung der Übertragung der elterlichen Sorge auf den …
Allerdings wird das Oberlandesgericht aufgrund der Bedeutung der Verfahrensdauer in kindschaftsrechtlichen Streitigkeiten (siehe dazu BVerfGK 2, 140 ) und der Eingriffsintensität der Trennung des Kindes vom Beschwerdeführer unverzüglich zu prüfen haben, ob dem Beschwerdeführer zeitnah im Wege einstweiliger Anordnung vorläufig ganz oder teilweise die elterliche Sorge für das Kind zu übertragen oder zumindest ein weitreichendes Umgangsrecht mit dem Kind einzuräumen ist. - BVerfG, 24.07.2008 - 1 BvR 547/06
Umfang des effektiven Rechtsschutzes in einem Sorgerechsverfahren
Ebenso ist die mit dem gerichtlichen Verfahren einhergehende Belastung für die Betroffenen bei der Beurteilung der Angemessenheit einer Verfahrensdauer zu berücksichtigen (BVerfGK 2, 140 f.;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 11. Dezember 2000 - 1 BvR 661/00 -, NJW 2001, S. 961 f.).
- BVerfG, 13.11.2007 - 1 BvR 1637/07
Verfassungsmäßigkeit eines Umgangsausschlusses
Nach alldem kann dahinstehen, dass auch die zweitinstanzliche Verfahrensdauer erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet, nachdem das Oberlandesgericht keinerlei zeitaufwendige Ermittlungen angestellt hat (vgl. dazu BVerfGK 2, 140 m.w.N.). - OLG Naumburg, 20.12.2004 - 14 WF 234/04
Zulässigkeit einer Beschwerde wegen Untätigkeit des Familiengerichts
Die seit fast zweieinhalb Jahren andauernde Untätigkeit des Amtsgerichts Wittenberg im Hauptsacheverfahren - seit Eingang des auf Gewährung von Umgang gerichteten Antrags des Kindesvaters am 9. Juli 2002 beim Amtsgericht ist bis dato in der Hauptsache keinerlei Verfahrensfortschritt erkennbar und soll auch nach der letzten Verlautbarung des Amtsgerichts vom 19. November 2004 (Bl. 69 Bd. IV d. A.) bis zu einer zweiten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu einer bereits zweimal rechtskräftig, das erste Mal im Jahre 2001 mit Billigung des Verfassungsgerichts abgelehnten Übertragung des Sorgerechts auf den Kindesvater auch weiterhin keine Entscheidung ergehen - verletzt sämtliche Beteiligte und namentlich den Amtsvormund sowie die Pflegeltern als Beschwerdeführer nachhaltig in ihrem verfassungsrechtlich garantierten und gerade bei Streitigkeiten über das Umgangsrecht besonders virulent werdenden Recht auf Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes in angemessener Zeit, das sich aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verb. mit Art. 20 Abs. 3 GG ableiten lässt (so unlängst BVerfG, in: FamRZ 2004, 689 ff. mit weiteren Nachweisen). - OLG Saarbrücken, 12.03.2010 - 6 UF 128/09
Unzulässigkeit einer Teilentscheidung über begleiteten Umgang der Eltern mit …
Denn eine Verzögerung der Umsetzung der Umgangsentscheidung wirkt sich regelmäßig nachteilig für den Umgangsberechtigten aus (vgl. zum Aspekt der Dauer kindschaftsrechtlicher Verfahren BVerfG FamRZ 2004, 689), weshalb grundsätzlich wegen des in Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG verfassungsrechtlich verbrieften Justizgewäh-rungsanspruchs des Umgangsberechtigten - vorbehaltlich entgegenstehender gewichtiger, dem stets letztentscheidenden Kindeswohl (vgl. BVerfGE 56, 363; BVerfG FuR 2008, 338) geschuldeter Gründe - auch eine zügige Vollstreckung kindschaftsrechtlicher Entscheidungen angezeigt ist (…vgl. dazu Friederici/Kemper/ Völker/Clausius, HK-FamFG, § 89, Rz. 15 und § 90, Rz. 8; Völker, FamRZ 2010, 157, 161, jeweils m.w.N.). - OLG Saarbrücken, 26.10.2010 - 4 U 433/08
Insolvenzrecht - Aufrechnung mit Steuerforderung?
Eine besondere Beschleunigung ist insbesondere dann geboten, wenn der Ausgang des Verfahrens für die wirtschaftliche Existenz einer Partei von besonderer Bedeutung ist (BVerfGE 46, 17, 29; Beschl. v. 20.7.2000 - 1 BvR 352/00, NJW 2001, 214; Beschl. v. 25.11.2003 - 1 BvR 834/03, NJW 2004, 835; Beschl. v. 27.7.2004 - 1 BvR 1196/04, NJW 2004, 3320; zu Art. 6 Abs. 1, Art. 13 EMRK;… EGMR, Urt. v. 8.6.2006 - 75529/01, NJW 2006, 2389; vgl. auch Art. 47 Abs. 2 EU-Grundrechte-Charta, der das Recht gewährt, dass die Rechtssache innerhalb angemessener Frist verhandelt wird). - OLG Saarbrücken, 10.10.2011 - 6 WF 104/11
Anforderungen an die Beschleunigung eines Umgangsverfahrens; Pflicht des Gerichts …
Ebenso ist die mit dem gerichtlichen Verfahren einhergehende Belastung für die Betroffenen bei der Beurteilung der Angemessenheit einer Verfahrensdauer zu bedenken (vgl. BVerfG FamRZ 2004, 689; 2008, 2258). - OLG Frankfurt, 20.05.2010 - 5 UF 26/10
Anwendungsbereich des § 1 GewSchG bei Schuldunfähigkeit des Täters
- OLG Schleswig, 18.01.2011 - 10 WF 3/11
Zulässigkeit der Beschwerde gegen die unterbliebene Terminierung innerhalb der …
Hiergegen ist die Untätigkeitsbeschwerde richterrechtlich als außerordentlicher Rechtsbehelf anerkannt (…vgl. BVerfG NJW 2001, S. 961 ; FamRZ 2004, 689 ; FamRZ 2005, 173 ; FamRZ 2005, 1233; FamRZ 2008, 2258ff; OLG Brandenburg FamRZ 2009, 906 ; OLG München FamRZ 2008, 704, 705).
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