Rechtsprechung
BGH, 08.01.2004 - 4 StR 147/03 (1) |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 323 a StGB; § 63 StGB; § 64 StGB; § 66 StGB
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (rechtwidrige Tat: Sichberauschen; Anlasstat; Zweifelssatz; in dubio pro reo); Sicherungsverwahrung; verminderte Schuldfähigkeit - lexetius.com
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus anstelle der Unterbringung in Sicherheitsverwahrung; Voraussetzungen der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus ; Uneingeschränkt schuldhaftes Sichberauschen; Berücksichtigung des ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB §§ 63 66 323a
Verhältnis zwischen § 63 und § 66 StGB bei Verurteilung wegen Vollrausch - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 05.08.2003 - 4 StR 147/03
- BGH, 08.01.2004 - 4 StR 147/03 (1)
- BGH, 05.02.2008 - 4 StR 314/07
- BGH, 02.04.2008 - 1 ARs 3/08
- BGH, 19.06.2008 - 4 StR 314/07
- BGH, 19.06.2008 - 4 StR 391/07
- BGH, 07.10.2008 - GSSt 1/08
- BGH, 10.02.2009 - 4 StR 314/07
- BGH, 10.02.2009 - 4 StR 391/07
- LG Saarbrücken, 17.07.2009 - 2 Ks 2/09
- BGH, 11.02.2010 - 4 StR 577/09
- BGH, 12.05.2010 - 4 StR 577/09
- LG Saarbrücken, 02.09.2011 - 5 O 59/11
- OLG Saarbrücken, 30.09.2011 - 5 W 212/11
- LG Saarbrücken, 17.02.2012 - 5 O 59/11
- OLG Saarbrücken, 14.05.2012 - 5 W 44/12
- LG Saarbrücken, 18.09.2012 - 5 O 59/11
- OLG Saarbrücken, 08.11.2012 - 5 W 391/12
- LG Saarbrücken, 27.02.2013 - 5 O 59/11
- OLG Saarbrücken, 26.03.2013 - 5 W 34/13
- BGH, 23.05.2013 - V ZB 201/12
- BVerfG, 11.07.2013 - 2 BvR 2302/11
- BVerfG, 20.11.2013 - 2 BvR 2302/11
- BVerfG, 10.03.2014 - 2 BvR 918/13
Papierfundstellen
- NJW 2004, 960
- NStZ 2004, 384
- StV 2005, 21
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (12)
- BGH, 18.05.1995 - 5 StR 239/95
Vollrausch - Unterbringung - Psychiatrisches Krankenhaus - Psychiatrie - …
Auszug aus BGH, 08.01.2004 - 4 StR 147/03
Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB) hat das Landgericht unter Hinweis auf die Rechtsprechung des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs (Beschluß vom 18. Mai 1995 - 5 StR 239/95 = NStZ 1996, 41) mit der Begründung abgelehnt, diese komme nur dann in Betracht, wenn die Tat, d.h. das Sichberauschen, im Zustand der Schuldunfähigkeit oder der verminderten Schuldfähigkeit begangen wurde, was hier aber nicht der Fall gewesen sei.Der Senat hat bei den anderen Strafsenaten des Bundesgerichtshofs angefragt, ob der Entscheidung des 5. Strafsenats vom 18. Mai 1995 (= NStZ 1996, 41), der sich der 1. Strafsenat (Beschluß vom 16. Dezember 1997 - 1 StR 735/97), der 2. Strafsenat (u.a. Beschluß vom 26. Juni 1996 - 2 StR 244/96 = NStZ-RR 1997, 102) und auch der erkennende Senat (Beschluß vom 4. Februar 1997 - 4 StR 655/96 = NStZ-RR 1997, 299, 300) angeschlossen haben, der Grundsatz zu entnehmen ist, daß bei einer Verurteilung wegen Vollrausches eine Unterbringung nach § 63 StGB nur in Betracht kommt, wenn der Angeklagte das Vergehen nach § 323 a StGB - die Alkoholaufnahme - im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit begangen hat, daß somit für die Unterbringungsanordnung die Schuldfähigkeitsbeurteilung im Hinblick auf die Rauschtat ohne Bedeutung ist.
- BGH, 08.01.1999 - 2 StR 430/98
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wegen Alkoholsucht; Schwere …
Auszug aus BGH, 08.01.2004 - 4 StR 147/03
Da dem Angeklagten kein Nachteil daraus erwachsen darf, daß er nicht wegen der Rauschtat, sondern (weil seine Steuerungsfähigkeit möglicherweise aufgehoben war) in Anwendung des Zweifelssatzes wegen Vollrausches verurteilt wurde (vgl. BGH NStZ 1993, 81, 82; StV 1997, 18), hätte das Landgericht - in erneuter Anwendung des Zweifelssatzes (diesmal zum Rechtsfolgenausspruch) - die Voraussetzungen des § 63 StGB prüfen (zur Anwendung des § 63 StGB beim Zusammenwirken von Persönlichkeitsstörung und Alkoholabhängigkeit vgl. BGHSt 44, 338 ff.;… Tröndle/Fischer, StGB 51. Aufl. § 63 Rdn. 2 f. m.w.N.) und nach § 72 Abs. 1 StGB der Maßregel den Vorzug geben müssen, die den Angeklagten am wenigsten beschwert (…vgl. BGHR StGB § 63 Konkurrenzen 3;… s. hierzu auch BGHR StGB § 72 Sicherungszweck 1, 4, 6). - BGH, 06.08.1997 - 2 StR 199/97
Konkurrenz zwischen Tötungsversuch und gefährlicher Körperverletzung - …
Auszug aus BGH, 08.01.2004 - 4 StR 147/03
Da dem Angeklagten kein Nachteil daraus erwachsen darf, daß er nicht wegen der Rauschtat, sondern (weil seine Steuerungsfähigkeit möglicherweise aufgehoben war) in Anwendung des Zweifelssatzes wegen Vollrausches verurteilt wurde (vgl. BGH NStZ 1993, 81, 82; StV 1997, 18), hätte das Landgericht - in erneuter Anwendung des Zweifelssatzes (diesmal zum Rechtsfolgenausspruch) - die Voraussetzungen des § 63 StGB prüfen (zur Anwendung des § 63 StGB beim Zusammenwirken von Persönlichkeitsstörung und Alkoholabhängigkeit vgl. BGHSt 44, 338 ff.;… Tröndle/Fischer, StGB 51. Aufl. § 63 Rdn. 2 f. m.w.N.) und nach § 72 Abs. 1 StGB der Maßregel den Vorzug geben müssen, die den Angeklagten am wenigsten beschwert (…vgl. BGHR StGB § 63 Konkurrenzen 3; s. hierzu auch BGHR StGB § 72 Sicherungszweck 1, 4, 6).
- BGH, 26.06.1996 - 2 StR 244/96
Strafrechtliche Verantwortungsfähigkeit bei einer "dissozialen …
Auszug aus BGH, 08.01.2004 - 4 StR 147/03
Der Senat hat bei den anderen Strafsenaten des Bundesgerichtshofs angefragt, ob der Entscheidung des 5. Strafsenats vom 18. Mai 1995 (= NStZ 1996, 41), der sich der 1. Strafsenat (Beschluß vom 16. Dezember 1997 - 1 StR 735/97), der 2. Strafsenat (u.a. Beschluß vom 26. Juni 1996 - 2 StR 244/96 = NStZ-RR 1997, 102) und auch der erkennende Senat (Beschluß vom 4. Februar 1997 - 4 StR 655/96 = NStZ-RR 1997, 299, 300) angeschlossen haben, der Grundsatz zu entnehmen ist, daß bei einer Verurteilung wegen Vollrausches eine Unterbringung nach § 63 StGB nur in Betracht kommt, wenn der Angeklagte das Vergehen nach § 323 a StGB - die Alkoholaufnahme - im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit begangen hat, daß somit für die Unterbringungsanordnung die Schuldfähigkeitsbeurteilung im Hinblick auf die Rauschtat ohne Bedeutung ist. - BGH, 21.12.1994 - 3 StR 347/94
Hangtäter - Tatanreize - Maßregelung - Unterbringung - Psychiatrie - …
Auszug aus BGH, 08.01.2004 - 4 StR 147/03
Da dem Angeklagten kein Nachteil daraus erwachsen darf, daß er nicht wegen der Rauschtat, sondern (weil seine Steuerungsfähigkeit möglicherweise aufgehoben war) in Anwendung des Zweifelssatzes wegen Vollrausches verurteilt wurde (vgl. BGH NStZ 1993, 81, 82; StV 1997, 18), hätte das Landgericht - in erneuter Anwendung des Zweifelssatzes (diesmal zum Rechtsfolgenausspruch) - die Voraussetzungen des § 63 StGB prüfen (zur Anwendung des § 63 StGB beim Zusammenwirken von Persönlichkeitsstörung und Alkoholabhängigkeit vgl. BGHSt 44, 338 ff.;… Tröndle/Fischer, StGB 51. Aufl. § 63 Rdn. 2 f. m.w.N.) und nach § 72 Abs. 1 StGB der Maßregel den Vorzug geben müssen, die den Angeklagten am wenigsten beschwert (vgl. BGHR StGB § 63 Konkurrenzen 3;… s. hierzu auch BGHR StGB § 72 Sicherungszweck 1, 4, 6). - BGH, 04.02.1997 - 4 StR 655/96
Anforderungen an die subjektive Seite des "Sichbetrinkens" im Sinne des …
Auszug aus BGH, 08.01.2004 - 4 StR 147/03
Der Senat hat bei den anderen Strafsenaten des Bundesgerichtshofs angefragt, ob der Entscheidung des 5. Strafsenats vom 18. Mai 1995 (= NStZ 1996, 41), der sich der 1. Strafsenat (Beschluß vom 16. Dezember 1997 - 1 StR 735/97), der 2. Strafsenat (u.a. Beschluß vom 26. Juni 1996 - 2 StR 244/96 = NStZ-RR 1997, 102) und auch der erkennende Senat (Beschluß vom 4. Februar 1997 - 4 StR 655/96 = NStZ-RR 1997, 299, 300) angeschlossen haben, der Grundsatz zu entnehmen ist, daß bei einer Verurteilung wegen Vollrausches eine Unterbringung nach § 63 StGB nur in Betracht kommt, wenn der Angeklagte das Vergehen nach § 323 a StGB - die Alkoholaufnahme - im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit begangen hat, daß somit für die Unterbringungsanordnung die Schuldfähigkeitsbeurteilung im Hinblick auf die Rauschtat ohne Bedeutung ist. - BGH, 16.12.1997 - 1 StR 735/97
Auszug aus BGH, 08.01.2004 - 4 StR 147/03
Der Senat hat bei den anderen Strafsenaten des Bundesgerichtshofs angefragt, ob der Entscheidung des 5. Strafsenats vom 18. Mai 1995 (= NStZ 1996, 41), der sich der 1. Strafsenat (Beschluß vom 16. Dezember 1997 - 1 StR 735/97), der 2. Strafsenat (u.a. Beschluß vom 26. Juni 1996 - 2 StR 244/96 = NStZ-RR 1997, 102) und auch der erkennende Senat (Beschluß vom 4. Februar 1997 - 4 StR 655/96 = NStZ-RR 1997, 299, 300) angeschlossen haben, der Grundsatz zu entnehmen ist, daß bei einer Verurteilung wegen Vollrausches eine Unterbringung nach § 63 StGB nur in Betracht kommt, wenn der Angeklagte das Vergehen nach § 323 a StGB - die Alkoholaufnahme - im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit begangen hat, daß somit für die Unterbringungsanordnung die Schuldfähigkeitsbeurteilung im Hinblick auf die Rauschtat ohne Bedeutung ist. - BGH, 28.04.1995 - 2 StR 134/95
Unterbringung - Maßregel - Psychiatrie - Psychiatrisches Krankenhaus - …
Auszug aus BGH, 08.01.2004 - 4 StR 147/03
Da dem Angeklagten kein Nachteil daraus erwachsen darf, daß er nicht wegen der Rauschtat, sondern (weil seine Steuerungsfähigkeit möglicherweise aufgehoben war) in Anwendung des Zweifelssatzes wegen Vollrausches verurteilt wurde (vgl. BGH NStZ 1993, 81, 82; StV 1997, 18), hätte das Landgericht - in erneuter Anwendung des Zweifelssatzes (diesmal zum Rechtsfolgenausspruch) - die Voraussetzungen des § 63 StGB prüfen (zur Anwendung des § 63 StGB beim Zusammenwirken von Persönlichkeitsstörung und Alkoholabhängigkeit vgl. BGHSt 44, 338 ff.;… Tröndle/Fischer, StGB 51. Aufl. § 63 Rdn. 2 f. m.w.N.) und nach § 72 Abs. 1 StGB der Maßregel den Vorzug geben müssen, die den Angeklagten am wenigsten beschwert (…vgl. BGHR StGB § 63 Konkurrenzen 3; s. hierzu auch BGHR StGB § 72 Sicherungszweck 1, 4, 6). - BGH, 20.02.2002 - 2 StR 486/01
Unzulässige Revision der Nebenklage (Gesetzesverletzung)
Auszug aus BGH, 08.01.2004 - 4 StR 147/03
Da dem Angeklagten kein Nachteil daraus erwachsen darf, daß er nicht wegen der Rauschtat, sondern (weil seine Steuerungsfähigkeit möglicherweise aufgehoben war) in Anwendung des Zweifelssatzes wegen Vollrausches verurteilt wurde (vgl. BGH NStZ 1993, 81, 82; StV 1997, 18), hätte das Landgericht - in erneuter Anwendung des Zweifelssatzes (diesmal zum Rechtsfolgenausspruch) - die Voraussetzungen des § 63 StGB prüfen (zur Anwendung des § 63 StGB beim Zusammenwirken von Persönlichkeitsstörung und Alkoholabhängigkeit vgl. BGHSt 44, 338 ff.;… Tröndle/Fischer, StGB 51. Aufl. § 63 Rdn. 2 f. m.w.N.) und nach § 72 Abs. 1 StGB der Maßregel den Vorzug geben müssen, die den Angeklagten am wenigsten beschwert (…vgl. BGHR StGB § 63 Konkurrenzen 3; s. hierzu auch BGHR StGB § 72 Sicherungszweck 1, 4, 6). - BGH, 19.02.2002 - 1 StR 546/01
Vergewaltigung (Verwendung eines gefährliches Werkzeug; schwere Mißhandlung); …
Auszug aus BGH, 08.01.2004 - 4 StR 147/03
Zu Recht macht die Revision geltend, daß die Sicherungsverwahrung als "ultima ratio" (vgl. BGH NStZ 2002, 533, 534) erst dann hätte angeordnet werden dürfen, wenn § 63 StGB nicht anwendbar wäre. - BGH, 17.10.1991 - 4 StR 465/91
Strafzumessung bei Vollrausch
- BGH, 09.02.1996 - 2 StR 17/96
Rechtsstaatsprinzip - Schuldgrundsatz - Gefährliche Körperverletzung - Rauschtat …
- BGH, 05.02.2008 - 4 StR 314/07
Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung gemäß § 66b Abs. 3 StGB trotz …
Auf die Revision des Angeklagten hob der Senat das Urteil durch Beschluss vom 8. Januar 2004 (= NStZ 2004, 384; vgl. auch den Senatsbeschluss vom 5. August 2003 = NStZ 2004, 96 m. Anm. Neumann NStZ 2004, 198) im Maßregelausspruch mit den Feststellungen auf und verwarf die Revision im Übrigen. - BGH, 10.02.2009 - 4 StR 314/07
Nachträgliche Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Vereinbarkeit mit der …
Auf die Revision des Angeklagten hob der Senat das Urteil durch Beschluss vom 8. Januar 2004 (= NStZ 2004, 384) im Maßregelausspruch mit den Feststellungen auf und verwarf die Revision im Übrigen.
Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 15.07.2003 - 19 U 71/03 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- zbb-online.com (Leitsatz)
BGB §§ 670, 675, 812, 242; pVV; Eurocard-Kundenbedingungen Nr. 6
Pflichten des Kreditkarteninhabers bei Kartenverlust - PIN-Anscheinsbeweis - rechtsportal.de (Leitsatz)
Rechtsfolgen der Aufbewahrung der PIN mit der Kreditkarte; Obliegenheiten des Karteninhabers nach Verlust der Kreditkarte; Begriff der unverzüglichen Verlustmeldung
Papierfundstellen
- NJW 2004, 960 (Ls.)
- NJW-RR 2004, 206
Wird zitiert von ... (9)
- OLG Frankfurt, 17.06.2009 - 23 U 22/06
Missbrauch von Kreditkarten bei Bargeldabhebung an Geldautomaten: Anscheinsbeweis …
Dies entspreche auch der Rechtsprechung des OLG Frankfurt am Main zu Kreditkarten (Az. 8 U 268/01, Urteil vom 7.5.2002; 19 U 71/03, Urteil vom 15.7.2003; zuletzt 16 U 70/05, Urteil vom 30.3.2006), der zufolge nach den Grundsätzen des Anscheinsbeweises davon auszugehen sei, dass mittels gestohlener oder sonst abhanden gekommener Kreditkarten am Geldautomaten nur deshalb Auszahlungen vorgenommen werden konnten, weil der Karteninhaber mit seiner Geheimzahl nicht sorgfältig umgegangen sei bzw. diese pflichtwidrig bei sich getragen habe.Des weiteren hat der 16. Zivilsenat zutreffend unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung (OLG Frankfurt am Main, NJW-RR 2004, 206 ff.) darauf hingewiesen, dass es für einen signifikanten Anstieg von PIN-Entschlüsselungen keinen greifbaren Anhaltspunkt gibt, und auch von keinem Experten bestritten sei, dass alle Kreditkartengeschäftsaktionen an Geldausgabeautomaten stets online geprüft werden.
- OLG Frankfurt, 30.03.2006 - 16 U 70/05
Missbrauch einer gestohlenen Eurocard-Gold-Kreditkarte unter Verwendung der PIN: …
Der Beweis des ersten Anscheins kann auch nicht bereits durch die theoretisch denkbare Möglichkeit einer PIN-Ermittlung erschüttert werden (vgl. OLG Frankfurt, NJW-RR 2004, 206 ff.).An der Verschuldenshaftung des Kunden bei Verletzung seiner Sorgaltspflichten ändert diese Bestimmung nichts (vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 2004, 206; OLG Zweibrücken NJW-RR 1991, 241, 242; OLG Nürnberg, NJW-RR 1989, 880).
Nicht zuletzt hat auch die Rechtsprechung (vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 2004, 206 ff.) darauf hingewiesen, dass es für einen signifikanten Anstieg von PIN-Entschlüsselungen keinen greifbaren Anhaltspunkt gibt, und auch von keinem Experten bestritten sei, das alle Kreditkartengeschäftsaktionen an Geldausgabeautomaten stets online geprüft werden.
- OLG Düsseldorf, 26.10.2007 - 16 U 160/04
Obliegenheiten des EC-Karteninhabers bei Benutzung und Verwahrung der …
Insoweit haftet der Zedent schon allein wegen der schuldhaften Verzögerung der Verlustmeldung für den eingetretenen Schaden (vgl. z.B. OLG Frankfurt a.M., NJW-RR 2004, 206 m.w. Nachw.).
- LG Frankfurt/Main, 26.09.2005 - 25 O 614/03
Keine Aktivlegitimation eines Verbraucherverbandes für Sammelklage aus …
Diesbezüglich hat der 19. Zivilsenat des OLG Frankfurt/M. (NJW-RR 2004, 206, 207) ausgeführt:.Insbesondere bedurfte es auch keiner Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens zur Sicherheit des Kreditkartensystems der Beklagten, da dieses inzident bereits Gegenstand der Entscheidungen des OLG Frankfurt/M. gewesen ist (vgl. OLG Frankfurt/M. WM 2002, 2101 und OLG Frankfurt/M. NJW-RR 2004, 206).
- LG Ulm, 20.10.2010 - 1 S 81/10
Anforderungen an den Beweis des ersten Anscheins im Falle einer nicht zu …
An der Verschuldenshaftung des Kunden bei Verletzung seiner Sorgfaltspflichten ändert diese Bestimmung nichts (vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 2004, 206; OLG Zweibrücken NJW-RR 1991, 241, 242; OLG Nürnberg, NJW-RR 1989, 880). - LG Krefeld, 05.11.2004 - 1 S 57/04 Wie bereits das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in seinem Beschluss vom 15.07.2003 (NJW-RR 2004, S. 206) dargelegt hat, stellt auch das als Telefonnummer getarnte Notieren einer Geheimzahl längst keine wirksame und sichere Methode dar, denn eine solche Tarnung ist weit verbreitet und nicht sonderlich originell.
- LG Düsseldorf, 08.06.2010 - 4a O 26/09
Montieren von Sonnenkollektor II
Die Geltendmachung eines Anspruches ist als missbräuchlich einzustufen, wenn der geforderte Leistungsgegenstand alsbald wieder zurückgegeben werden muss und kein schutzwürdiges Interesse daran besteht, ihn zwischenzeitlich zu behalten (dolo agit qui petit quod statim redditurus est-Einwand; BGHZ 10, 69, 75; 74, 293, 300; 79, 201, 204; 110, 30, 34; 115, 132, 137; BGH VersR 2005, 498, 499; OLG Frankfurt NJW-RR 2004, 206). - LG Düsseldorf, 08.06.2010 - 4a O 245/09
Montieren von Sonnenkollektor IV
Die Geltendmachung eines Anspruches ist als missbräuchlich einzustufen, wenn der geforderte Leistungsgegenstand alsbald wieder zurückgegeben werden muss und kein schutzwürdiges Interesse daran besteht, ihn zwischenzeitlich zu behalten (dolo agit qui petit quod statim redditurus est-Einwand; BGHZ 10, 69, 75; 74, 293, 300; 79, 201, 204; 110, 30, 34; 115, 132, 137; BGH VersR 2005, 498, 499; OLG Frankfurt NJW-RR 2004, 206). - LG Düsseldorf, 08.06.2010 - 4a O 304/08
Montieren von Sonnenkollektor
Die Geltendmachung eines Anspruches ist als missbräuchlich einzustufen, wenn der geforderte Leistungsgegenstand alsbald wieder zurückgegeben werden muss und kein schutzwürdiges Interesse daran besteht, ihn zwischenzeitlich zu behalten (dolo agit qui petit quod statim redditurus est-Einwand; BGHZ 10, 69, 75; 74, 293, 300; 79, 201, 204; 110, 30, 34; 115, 132, 137; BGH VersR 2005, 498, 499; OLG Frankfurt NJW-RR 2004, 206).