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   LG Bremen, 09.09.2003 - 1 O 565/03   

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https://dejure.org/2003,14735
LG Bremen, 09.09.2003 - 1 O 565/03 (https://dejure.org/2003,14735)
LG Bremen, Entscheidung vom 09.09.2003 - 1 O 565/03 (https://dejure.org/2003,14735)
LG Bremen, Entscheidung vom 09. September 2003 - 1 O 565/03 (https://dejure.org/2003,14735)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • autokaufrecht.info

    Unwirksame Annahmefrist von zehn Tagen in Gebrauchtwagen-Bestellformular

  • IWW
  • verkehrsrechtsforum.de

    Die AGB-Klausel: "Der Käufer ist an die Bestellung höchstens bis 10 Tage... gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils genannten Fristen schriftlich bestätigt ...

  • RA Kotz

    Pkw-Kaufvertrag: Rücktritt von der verbindlichen Bestellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    GW-Verkauf - Bindungsfrist von zehn Tagen in AGB unwirksam?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zehntägige Angebotsbindung im Gebrauchtwagenbestellformular; Unwirksame Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen; Fristen zur Annahme oder Ablehnung eines Angebots; Bearbeitungsfrist, Prüfungsfrist und Überlegungsfrist eines Gebrauchtwagenverkäufers; ...

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 1050
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 27.05.1993 - 12 U 141/92

    Autokauf; Bestellformular; Abrede; Gebrauchtwagenkauf; AGBG; PVV;

    Auszug aus LG Bremen, 09.09.2003 - 1 O 565/03
    Das Gericht verkennt dabei nicht, dass eine Annahmefrist des Gebrauchtwagenverkäufers von 10 Tagen nur vereinzelt als unangemessen lang (etwa AG Diepholz, MDR 1987, S. 936) und die Klausel (zumeist ohne nähere Begründung) bisher wohl überwiegend als wirksam angesehen wird (vgl. etwa OLG Köln, NJW-RR 1993, S. 1404 (1. Leitsatz); Ulmer/Brandner/Hensen, AGB-Gesetz, Nachtrag zur 9. Aufl., Anh. §§ 9 - 11 Rn 436; zweifelnd Reinking-Eggert, 8. Aufl., Rn. 931, wonach die bisherigen Einschätzungen zur Wirksamkeit der Annahmefrist durch den Einsatz moderner Kommunikationsmittel fragwürdig geworden seien).
  • AG Diepholz, 20.05.1987 - 2 C 593/86
    Auszug aus LG Bremen, 09.09.2003 - 1 O 565/03
    Das Gericht verkennt dabei nicht, dass eine Annahmefrist des Gebrauchtwagenverkäufers von 10 Tagen nur vereinzelt als unangemessen lang (etwa AG Diepholz, MDR 1987, S. 936) und die Klausel (zumeist ohne nähere Begründung) bisher wohl überwiegend als wirksam angesehen wird (vgl. etwa OLG Köln, NJW-RR 1993, S. 1404 (1. Leitsatz); Ulmer/Brandner/Hensen, AGB-Gesetz, Nachtrag zur 9. Aufl., Anh. §§ 9 - 11 Rn 436; zweifelnd Reinking-Eggert, 8. Aufl., Rn. 931, wonach die bisherigen Einschätzungen zur Wirksamkeit der Annahmefrist durch den Einsatz moderner Kommunikationsmittel fragwürdig geworden seien).
  • BGH, 13.09.2000 - VIII ZR 34/00

    Zur Wirksamkeit einer in den Formularbedingungen eines Möbelhändlers

    Auszug aus LG Bremen, 09.09.2003 - 1 O 565/03
    Ist die Annahmefrist wesentlich länger als die in § 147 Abs. 2 BGB umschriebene, übersteigt sie also den Zeitraum erheblich, der für die Übermittlung der Erklärungen notwendig ist und eine angemessene Bearbeitungs- und Überlegungsfrist einschließt, so ist diese Fristbestimmung nur dann wirksam, wenn der Verwender ein schutzwürdiges Interesse hat, das hinter dem Interesse des Kunden am baldigen Wegfall seiner Bindung zurückstehen muss (BGH, NJW 2001, S. 303 noch zu § 10 Nr. 1 AGBG m.w.N.).
  • AG Northeim, 12.02.2009 - 3 C 820/08

    Wirksamkeit einer Allgemeinen Geschäftsbedingung i.R.e. Gebrauchtwagenkaufs

    Das Gericht schließt sich der Rechtsauffassung des Landgerichts Bremen (Urteil vom 09.09.2003, NJW 2004, S. 1050) an.

    Ist die Annahmefrist wesentlich länger als die in § 147 Abs. 2 BGB umschriebene, übersteigt sie also den Zeitraum erheblich, der für die Übermittlung der Erklärung notwendig ist und eine angemessene Bearbeitungs- und Überlegungsfrist einschließt, so ist diese Fristbestimmung nur dann wirksam, wenn der Verwender ein schutzwürdiges Interesse hat, dass hinter dem Interesse des Kunden am baldigen Wegfall der Bindung zurückstehen muss (Landgericht Bremen, NJW 2004, S. 1050; BGH, NJW 2001, S. 303; Reinking/Eggert, Der Autokauf, 9. Aufl., Rd-Nr. 1078).

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