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   OLG Celle, 22.07.2003 - 16 U 25/03   

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https://dejure.org/2003,4626
OLG Celle, 22.07.2003 - 16 U 25/03 (https://dejure.org/2003,4626)
OLG Celle, Entscheidung vom 22.07.2003 - 16 U 25/03 (https://dejure.org/2003,4626)
OLG Celle, Entscheidung vom 22. Juli 2003 - 16 U 25/03 (https://dejure.org/2003,4626)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Amtspflichtverletzung: Offenbarung der Identität eines Beschuldigten

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 839 Abs. 1 BGB ; Art. 34 GG
    Anspruch auf Ersatz eines Verdienstausfalles; Schadenersatzanspruch aus schuldhafter Amtspflichtverletzung; Berichterstattung über aktuelles Kapitalverbrechen ; Namensnennung bei Pressekonferenz; Informationsinteresse der Öffentlichkeit ; Schutz des allgemeinen ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Ersatz eines Verdienstausfalles; Schadenersatzanspruch aus schuldhafter Amtspflichtverletzung; Berichterstattung über aktuelles Kapitalverbrechen ; Namensnennung bei Pressekonferenz; Informationsinteresse der Öffentlichkeit ; Schutz des allgemeinen ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 34 GG

  • Judicialis

    BGB § 839; ; GG Art. 34

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 839; GG Art. 34
    Zulässigkeit der Namensnennung des Beschuldigten auf der Pressekonferenz bei dringendem Tatverdacht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 1461
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Frankfurt, 18.01.1996 - 16 U 170/94

    Monika Haas - RAF - Zulässige Verdachtsberichterstattung

    Auszug aus OLG Celle, 22.07.2003 - 16 U 25/03
    Insoweit gilt nämlich, dass die Berichterstattung über einen Verdacht mit Namensnennung nur dann rechtswidrig ist, wenn sich der Verdacht als unbegründet erweist (OLG Frankfurt NJW-RR 1996, 1490).
  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Auszug aus OLG Celle, 22.07.2003 - 16 U 25/03
    So ist grundsätzlich anerkannt, dass bei der Berichterstattung über aktuelle Straftaten das allgemeine Informationsinteresse dem Persönlichkeitsschutz in der Regel vorgeht (BVerfG NJW 1973, 1226).
  • OLG Brandenburg, 15.02.1995 - 1 U 23/94

    Schmerzensgeld wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung; Kriterien der Güter- und

    Auszug aus OLG Celle, 22.07.2003 - 16 U 25/03
    Voraussetzung ist lediglich, dass die Berichterstattung den Ermittlungsstand zutreffend wiedergibt und nicht ein bloßer Verdacht als Gewissheit hingestellt wird (OLG Düsseldorf NJW 1980, 599; OLG Köln NJW 1987, 2682; OLG Brandenburg NJW 1995, 886).
  • OLG Köln, 02.06.1987 - 15 U 39/87
    Auszug aus OLG Celle, 22.07.2003 - 16 U 25/03
    Voraussetzung ist lediglich, dass die Berichterstattung den Ermittlungsstand zutreffend wiedergibt und nicht ein bloßer Verdacht als Gewissheit hingestellt wird (OLG Düsseldorf NJW 1980, 599; OLG Köln NJW 1987, 2682; OLG Brandenburg NJW 1995, 886).
  • OLG Düsseldorf, 20.06.1979 - 15 U 199/79

    Ponto-Mord / Ponto Mord /Terror Mädchen

    Auszug aus OLG Celle, 22.07.2003 - 16 U 25/03
    Voraussetzung ist lediglich, dass die Berichterstattung den Ermittlungsstand zutreffend wiedergibt und nicht ein bloßer Verdacht als Gewissheit hingestellt wird (OLG Düsseldorf NJW 1980, 599; OLG Köln NJW 1987, 2682; OLG Brandenburg NJW 1995, 886).
  • LG Frankfurt/Main, 14.12.2017 - 3 O 270/17

    Fahdungsaufruf von bild.de im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel in Hamburg

    um Hinweise aus der Bevölkerung auf einer Pressekonferenz der Ermittlungsbehörden vgl. OLG Celle NJW 2004, 1461 [OLG Celle 22.07.2003 - 16 U 25/03] ).
  • LG Frankfurt/Main, 14.12.2017 - 3 O 292/17
    Auch kommt es im Ergebnis nicht darauf an, ob die Beklagte generell berechtigt ist, "Fahndungsaufrufe" abzudrucken und welche Rolle insofern die - für Behörden - teils hohen Anforderungen der §§ 131 ff. StPO sowie die Regelung des § 24 KUG haben (vgl. OLG Frankfurt a.M. NJW 1971, 47: Einzelfallabwägung; generell ablehnend zu Fahndungsaufrufen der Medien LG Köln AfP 2004, 459, 460 [LG Köln 21.04.2004 - 28 O 141/04] : eigene "Fahndungsmaßnahmen" der Medien scheiden aus, wobei im Einzelfall Ausnahmen greifen können sollen, wenn die Behörden die Medien ausdrücklich um Ausstrahlung der betroffenen Bilder gebeten haben; ferner Gulden/Dausend, MMR 2017, 723; zu einer Namensnennung mit der Bitte um Hinweise aus der Bevölkerung auf einer Pressekonferenz der Ermittlungsbehörden vgl. OLG Celle NJW 2004, 1461 [OLG Celle 22.07.2003 - 16 U 25/03] ).
  • LG Frankfurt/Main, 22.11.2018 - 3 O 68/18
    Auch kommt es im Ergebnis nicht darauf an, ob die Beklagte generell berechtigt ist, "Fahndungsaufrufe" abzudrucken und welche Rolle insofern die - für Behörden - teils hohen Anforderungen der §§ 131 ff. StPO sowie die Regelung des § 24 KUG haben (vgl. OLG Frankfurt a.M. NJW 1971, 47: Einzelfallabwägung; generell ablehnend zu Fahndungsaufrufen der Medien LG Köln AfP 2004, 459, 460: eigene "Fahndungsmaßnahmen" der Medien scheiden aus, wobei im Einzelfall Ausnahmen greifen können sollen, wenn die Behörden die Medien ausdrücklich um Ausstrahlung der betroffenen Bilder gebeten haben; ferner Gulden/Dausend, MMR 2017, 723; zu einer Namensnennung mit der Bitte um Hinweise aus der Bevölkerung auf einer Pressekonferenz der Ermittlungsbehörden vgl. OLG Celle NJW 2004, 1461).
  • LG Frankfurt/Main, 22.11.2018 - 3 O 69/18
    Auch kommt es im Ergebnis nicht darauf an, ob die Beklagte generell berechtigt ist, "Fahndungsaufrufe" abzudrucken und welche Rolle insofern die - für Behörden - teils hohen Anforderungen der §§ 131 ff. StPO sowie die Regelung des § 24 KUG haben (vgl. OLG Frankfurt a.M. NJW 1971, 47: Einzelfallabwägung; generell ablehnend zu Fahndungsaufrufen der Medien LG Köln AfP 2004, 459, 460: eigene "Fahndungsmaßnahmen" der Medien scheiden aus, wobei im Einzelfall Ausnahmen greifen können sollen, wenn die Behörden die Medien ausdrücklich um Ausstrahlung der betroffenen Bilder gebeten haben; ferner Gulden/Dausend, MMR 2017, 723; zu einer Namensnennung mit der Bitte um Hinweise aus der Bevölkerung auf einer Pressekonferenz der Ermittlungsbehörden vgl. OLG Celle NJW 2004, 1461).
  • LG Köln, 03.07.2019 - 28 O 191/18
    Auch kommt es im Ergebnis nicht darauf an, ob die Beklagte generell berechtigt ist, "Fahndungsaufrufe" abzudrucken und welche Rolle insofern die - für Behörden - teils hohen Anforderungen der §§ 131 ff. StPO sowie die Regelung des § 24 KUG haben (vgl. OLG Frankfurt a.M. NJW 1971, 47: Einzelfallabwägung; generell ablehnend zu Fahndungsaufrufen der Medien LG Köln AfP 2004, 459, 460 [LG Köln 21.04.2004 - 28 O 141/04] eigene "Fahndungsmaßnahmen" der Medien scheiden aus, wobei im Einzelfall Ausnahmen greifen können sollen, wenn die Behörden die Medien ausdrücklich um Ausstrahlung der betroffenen Bilder gebeten haben; ferner Gulden/Dausend, MMR 2017, 723; zu einer Namensnennung mit der Bitte um Hinweise aus der Bevölkerung auf einer Pressekonferenz der Ermittlungsbehörden vgl. OLG Celle NJW 2004, 1461 [OLG Celle 22.07.2003 - 16 U 25/03]).
  • OLG Bamberg, 03.05.2010 - 1 AR 5/10

    Verfahrensrecht - Richter ist Beklagtenvertreter: Befangenheit der ganzen Kammer

    Bei einem Verfahren vor der Kammer für Handelssachen bedeutet dies, dass die Entscheidung über das Ablehnungsgesuch gegenüber dem Vorsitzenden Richter der Kammer für Handelssachen unter Mitwirkung des nach der Geschäftsverteilung zuständigen Vertreters des abgelehnten Vorsitzenden Richters und der jeweils nach der Geschäftsverteilung zuständigen Handelsrichter zu ergehen hat (OLG Celle, Beschluss vom 17.03.2009, 9 W 20/09, OLGR Celle 2009, 392; BayObLG MDR 80, 237; OLG Schleswig, Beschluss vom 31.10.2003, 16 W 126/08, OLGR 2004, 42).
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