Rechtsprechung
   BGH, 04.03.2004 - 4 StR 377/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,1245
BGH, 04.03.2004 - 4 StR 377/03 (https://dejure.org/2004,1245)
BGH, Entscheidung vom 04.03.2004 - 4 StR 377/03 (https://dejure.org/2004,1245)
BGH, Entscheidung vom 04. März 2004 - 4 StR 377/03 (https://dejure.org/2004,1245)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,1245) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 315 b Abs. 1 StGB; § 315 c StGB; § 316 StGB; § 224 Abs. 1 Nr. 3 StGB
    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (Begriff des Straßenverkehrs und Verkehr auf einem Werksgelände bei Zutrittsbeschränkungen); gefährliche Körperverletzung (Hinterlist)

  • lexetius.com

    StGB § 315 b Abs. 1

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • verkehrslexikon.de

    Keine Annahme von "Straßenverkehr" auf einem Werksgelände - keine gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr

  • verkehrslexikon.de

    Keine Annahme von "Straßenverkehr" auf einem Werksgelände - keine gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Werksgelände bzw. Betriebsgelände als öffentlicher Verkehrsraum; Bestimmung der Öffentlichkeit nach dem Kreis der Zutrittsberechtigten; Umfang der Urteilsaufhebung bei Tateinheit; Bedingter Tötungsvorsatz auch bei "Abstrafen" der Ehefrau als Tatmotiv; Besondere Prüfung ...

  • Judicialis

    StGB § 315 b Abs. 1

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StGB § 315 b Abs. 1
    Kein Straßenverkehr i. S. v. § 315 b StGB auf Werksgelände bei kontrollierter individueller Zugangsberechtigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 315b Abs. 1
    Werksverkehr als Straßenverkehr

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr - Verkehr auf Werksgelände bei Zutrittsbeschränkung

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Öffentlicher "Straßenverkehr" auf Betriebsgelände?

Papierfundstellen

  • BGHSt 49, 128
  • NJW 2004, 1965
  • NZV 2004, 479
  • StV 2004, 488
  • VersR 2005, 92
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 09.03.1961 - 4 StR 6/61
    Auszug aus BGH, 04.03.2004 - 4 StR 377/03
    Auf einem Werksgelände findet kein Straßenverkehr im Sinne von § 315 b StGB statt, wenn der Zutritt lediglich Werksangehörigen und Personen mit individuell erteilter Erlaubnis möglich ist (im Anschluß an BGHSt 16, 7 f.).

    Nach ständiger Rechtsprechung ist ein Verkehrsraum dann öffentlich, wenn er entweder ausdrücklich oder mit stillschweigender Duldung des Verfügungsberechtigten für jedermann oder aber zumindest für eine allgemein bestimmte größere Personengruppe zur Benutzung zugelassen ist und auch so benutzt wird (vgl. BGHSt 16, 7, 9 f.; BGH VRS 12, 414, 415 f.; BGHR StGB § 315 b Abs. 1 Straßenverkehr 1; vgl. auch Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl. § 1 StVO Rdn. 13 bis 16 m.w.N.; Tröndle/Fischer StGB 51. Aufl. § 315 b Rdn. 3 m.w.N.).

    In diesen Fällen ist der Kreis der Berechtigten so eng umschrieben, daß er "deutlich aus einer unbestimmten Vielheit möglicher Benutzer ausgesondert ist" (vgl. BGHSt 16, 7, 11).

  • BGH, 12.05.1998 - 4 StR 163/98

    Hinterhof als öffentlicher Verkehrsraum?

    Auszug aus BGH, 04.03.2004 - 4 StR 377/03
    Nach ständiger Rechtsprechung ist ein Verkehrsraum dann öffentlich, wenn er entweder ausdrücklich oder mit stillschweigender Duldung des Verfügungsberechtigten für jedermann oder aber zumindest für eine allgemein bestimmte größere Personengruppe zur Benutzung zugelassen ist und auch so benutzt wird (vgl. BGHSt 16, 7, 9 f.; BGH VRS 12, 414, 415 f.; BGHR StGB § 315 b Abs. 1 Straßenverkehr 1; vgl. auch Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl. § 1 StVO Rdn. 13 bis 16 m.w.N.; Tröndle/Fischer StGB 51. Aufl. § 315 b Rdn. 3 m.w.N.).
  • BGH, 09.10.1962 - VI ZR 249/61

    Gelände des Kölner Großmarkts als Teil des öffentlichen Straßenverkehrs -

    Auszug aus BGH, 04.03.2004 - 4 StR 377/03
    Wenn aufgrund solcher Maßnahmen nur einem beschränkten Personenkreis wie den Betriebsangehörigen (vgl. OLG Braunschweig VRS 27, 458 - Parkplatz einer Fabrik -), wie mit einem besonderen Ausweis ausgestatteten Personen (vgl. BGH NJW 1963, 152 - städtischer Großmarkt -) oder wie individuell zugelassenen Lieferanten und Abholern (vgl. OLG Köln VersR 2002, 1117 - Produktionsstätte für Baustoffe -), Zutritt zu dem Betriebsgelände gewährt wird, handelt es sich um eine nicht öffentliche Verkehrsfläche.
  • OLG Köln, 30.01.2002 - 13 U 82/01

    Haftungsverteilung bei Kollision eines LKW mit einem Radlader in der Boxengasse

    Auszug aus BGH, 04.03.2004 - 4 StR 377/03
    Wenn aufgrund solcher Maßnahmen nur einem beschränkten Personenkreis wie den Betriebsangehörigen (vgl. OLG Braunschweig VRS 27, 458 - Parkplatz einer Fabrik -), wie mit einem besonderen Ausweis ausgestatteten Personen (vgl. BGH NJW 1963, 152 - städtischer Großmarkt -) oder wie individuell zugelassenen Lieferanten und Abholern (vgl. OLG Köln VersR 2002, 1117 - Produktionsstätte für Baustoffe -), Zutritt zu dem Betriebsgelände gewährt wird, handelt es sich um eine nicht öffentliche Verkehrsfläche.
  • BGH, 15.07.2003 - 1 StR 249/03

    Gefährliche Körperverletzung (hinterlistig: planmäßige Verdeckung der wahren

    Auszug aus BGH, 04.03.2004 - 4 StR 377/03
    Hinterlist setzt voraus, daß der Täter planmäßig in einer auf Verdeckung seiner wahren Absicht berechneten Weise vorgeht, um dadurch dem Gegner die Abwehr des nicht erwarteten Angriffs zu erschweren und die Vorbereitung auf die Verteidigung nach Möglichkeit auszuschließen (vgl. BGHR StGB § 223 a Abs. 1 Hinterlist 1 m.w.N.; BGH, Beschluß vom 15. Juli 2003 - 1 StR 249/03); es reicht nicht aus, wenn der Täter für den Angriff lediglich das Überraschungsmoment ausnutzt.
  • BGH, 28.01.2004 - 2 StR 452/03

    Verwertbarkeit von Zeugenaussagen bei nachfolgender Zeugnisverweigerung; Mord;

    Auszug aus BGH, 04.03.2004 - 4 StR 377/03
    Dagegen erscheint es eher fernliegend, daß der Angeklagte, der seit 1980 in Deutschland lebt und mittlerweile deutscher Staatsangehöriger ist, eine mögliche besondere Verwerflichkeit seiner Motive deswegen nicht erkannt haben könnte, weil er - wie die Revision meint - archaischen Wertvorstellungen eines Teils der türkischen Gesellschaft über Ehe und Familie verhaftet sei (vgl. auch BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 29, 41; BGH, Beschluß vom 24. April 2001 - 1 StR 122/01 - und Urteil vom 28. Januar 2004 - 2 StR 452/03).
  • BGH, 02.04.1957 - VI ZR 44/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 04.03.2004 - 4 StR 377/03
    Nach ständiger Rechtsprechung ist ein Verkehrsraum dann öffentlich, wenn er entweder ausdrücklich oder mit stillschweigender Duldung des Verfügungsberechtigten für jedermann oder aber zumindest für eine allgemein bestimmte größere Personengruppe zur Benutzung zugelassen ist und auch so benutzt wird (vgl. BGHSt 16, 7, 9 f.; BGH VRS 12, 414, 415 f.; BGHR StGB § 315 b Abs. 1 Straßenverkehr 1; vgl. auch Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl. § 1 StVO Rdn. 13 bis 16 m.w.N.; Tröndle/Fischer StGB 51. Aufl. § 315 b Rdn. 3 m.w.N.).
  • BGH, 07.10.1994 - 2 StR 319/94

    Blutrache - § 211 StGB, sonstiger niedriger Beweggrund, Ostanatolier, "andere

    Auszug aus BGH, 04.03.2004 - 4 StR 377/03
    Dagegen erscheint es eher fernliegend, daß der Angeklagte, der seit 1980 in Deutschland lebt und mittlerweile deutscher Staatsangehöriger ist, eine mögliche besondere Verwerflichkeit seiner Motive deswegen nicht erkannt haben könnte, weil er - wie die Revision meint - archaischen Wertvorstellungen eines Teils der türkischen Gesellschaft über Ehe und Familie verhaftet sei (vgl. auch BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 29, 41; BGH, Beschluß vom 24. April 2001 - 1 StR 122/01 - und Urteil vom 28. Januar 2004 - 2 StR 452/03).
  • BGH, 14.07.1988 - 4 StR 210/88

    Prüfung des Vorliegens niedriger Beweggründe bei Ausführung einer Spontantat -

    Auszug aus BGH, 04.03.2004 - 4 StR 377/03
    Dabei wird er zu bedenken haben, daß es stets besonders sorgfältiger Prüfung bedarf, wenn sich eine Tat plötzlich aus einer Situation heraus entwickelt (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 11 m.w.N.) und/oder vor dem Hintergrund einer gescheiterten Partnerbeziehung begangen wurde (vgl. Tröndle/Fischer aaO § 211 Rdn. 11 a m.w.N.).
  • BGH, 22.10.2002 - 5 StR 275/02

    Ausschluss der Schuldfähigkeit (Einsichtsfähigkeit; Drogenpsychose;

    Auszug aus BGH, 04.03.2004 - 4 StR 377/03
    a) Das vom Landgericht festgestellte Tatmotiv, wonach der Angeklagte seine Ehefrau für ihre ernsthafte Trennungs- und Scheidungsabsicht "abstrafen" wollte, steht - entgegen der Ansicht des Generalbundesanwalts und des Beschwerdeführers - unter den gegebenen Umständen einem bedingten Tötungsvorsatz nicht notwendig entgegen (vgl. BGH NStZ-RR 2003, 39, 40).
  • BGH, 24.04.2001 - 1 StR 122/01

    Maßstab für die Bewertung der niedrigen Beweggründe

  • BGH, 20.02.2002 - 5 StR 538/01

    Tötung eines kurdischen Liebespaares durch die PKK in Bremen

  • BGH, 02.12.1987 - 2 StR 559/87

    Verdeckungsabsicht bei Vortat gegen Leib und Leben des Opfers

  • BGH, 06.09.1988 - 5 StR 387/88

    Definition eines hinterlistigen Überfalls

  • BGH, 18.10.1995 - 2 StR 341/95

    lästiger Schreier - § 211 StGB, Heimtücke, Spontantat, Wut, affektive Belastung

  • BGH, 20.02.1997 - 4 StR 642/96

    Brand im Blumengeschäft - § 24 StGB; natürliche Handlungseinheit

  • OLG Braunschweig, 08.05.1964 - Ss 87/64
  • BGH, 15.12.2015 - VI ZR 6/15

    Verkehrsunfallhaftung: Unanwendbarkeit des Anscheinsbeweises gegen den

    a) Die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) sind auf dem - hier vorliegenden - öffentlich zugänglichen Parkplatz grundsätzlich anwendbar (vgl. BGH, Urteil vom 4. März 2004 - 4 StR 377/03, BGSt 49, 128; König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Aufl., § 1 StVO Rn. 15).
  • OLG Hamm, 04.03.2008 - 2 Ss 33/08

    Straßenverkehr; öffentlicher; Öffentlichkeit; Begriff

    Dabei nimmt es der Verkehrsfläche nicht den Charakter der Öffentlichkeit, wenn für die Zufahrt mit Fahrzeugen eine Parkerlaubnis oder für die Nutzung ein Entgelt verlangt wird (BGH NJW 2004, 1965 = DAR 2004, 399 m.w.N.; s. auch BGH DAR 2004, 529 = NStZ 2004, 625).

    Nur, wenn diese Frage zu bejahen ist, handelt es sich um einen "öffentlichen" Verkehrsraum, anderenfalls ist das nicht der Fall (BGH NJW 2004, 1965; DAR 2004, 529).

  • BGH, 30.01.2013 - 4 StR 527/12

    Vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis; vorsätzliche Trunkenheit im Verkehr

    Ein Verkehrsraum ist darüber hinaus auch dann öffentlich, wenn er ohne Rücksicht auf eine Widmung und ungeachtet der Eigentumsverhältnisse entweder ausdrücklich oder mit stillschweigender Duldung des Verfügungsberechtigten für jedermann oder aber zumindest für eine allgemein bestimmte größere Personengruppe zur Benutzung zugelassen ist und auch tatsächlich so genutzt wird (Senatsurteil vom 4. März 2004 - 4 StR 377/03, BGHSt 49, 128, 129; Senatsbeschluss vom 8. Juni 2004 - 4 StR 160/04, NStZ 2004, 625; SSW-StGB/Ernemann, § 142 Rn. 9).

    Die Zugehörigkeit einer Fläche zum öffentlichen Verkehrsraum endet mit einer eindeutigen, äußerlich manifestierten Handlung des Verfügungsberechtigten, die unmissverständlich erkennbar macht, dass ein öffentlicher Verkehr nicht (mehr) geduldet wird (vgl. Senatsurteil vom 4. März 2004 - 4 StR 377/03, BGHSt 49, 128, 129; OLG Düsseldorf, NZV 1992, 120; Pasker, NZV 1992, 120, 121).

  • BGH, 05.10.2011 - 4 StR 401/11

    Vorsätzlicher gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (Beeinträchtigung der

    Voraussetzung für eine Strafbarkeit ist daher, dass durch die Tathandlung in den Verkehr auf solchen Wegen und Plätzen eingegriffen worden ist, die - mit ausdrücklicher oder stillschweigender Zustimmung des Verfügungsberechtigten und ohne Rücksicht auf die Eigentumsverhältnisse oder eine verwaltungsrechtliche Widmung - jedermann oder allgemein bestimmten Gruppen dauernd oder vorübergehend zur Benutzung offen stehen und auch in dieser Weise benutzt werden (st. Rspr.; vgl. Senatsbeschluss vom 9. März 1961 - 4 StR 6/61, BGHSt 16, 7, 9 f.; Senatsurteil vom 4. März 2004 - 4 StR 377/03, BGHSt 49, 128, 129).

    Danach befand sich zwar der Angeklagte zum Zeitpunkt des unmittelbaren Ansetzens zur Tatbestandsverwirklichung im öffentlichen Verkehrsraum, nämlich auf einem für einen unbestimmten Personenkreis allgemein zugänglichen Kunden- und Besucherparkplatz eines mehrstöckigen Gebäudes (vgl. dazu Senatsurteil vom 4. März 2004 aaO), nicht aber die Geschädigten, die auf der unmittelbar zum Eingangsbereich des Büros der Firma K. gehörenden Treppenstufe standen.

  • OLG Zweibrücken, 11.11.2019 - 1 OLG 2 Ss 77/19

    Verkehrsunfallflucht bei öffentlicher Zugänglichkeit eines Privatparkplatzes

    Erfasst werden demnach nicht nur Verkehrsflächen, die nach dem Wegerecht des Bundes und der Länder dem allgemeinen Straßenverkehr gewidmet sind, sondern auch solche, deren Benutzung durch eine nach allgemeinen Merkmalen bestimmte größere Personengruppe ohne Rücksicht auf die Eigentumsverhältnisse am Straßengrund oder auf eine verwaltungsrechtliche Widmung durch den Berechtigten ausdrücklich oder faktisch zugelassen wird (BGH, Urteil vom 04.03.2004 - 4 StR 377/03, juris Rn. 7 = BGHSt 49, 128; OLG Hamm, Beschluss vom 04.03.2008 - 2 Ss 33/08, NZV 2008, 257 f.; Blum, SVR 2012, 365, 366, jew. m.w.N.).
  • BGH, 01.12.2020 - 4 StR 519/19

    Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (Öffentlichkeit eines Verkehrsraumes:

    Nach st. Rspr. ist ein Verkehrsraum dann öffentlich, wenn er entweder ausdrücklich oder mit stillschweigender Duldung des Verfügungsberechtigten für jedermann oder aber zumindest für eine allgemein bestimmte größere Personengruppe zur Benutzung zugelassen ist und auch so benutzt wird (BGH, Urteil vom 4. März 2004 - 4 StR 377/03, BGHSt 49, 128 mwN).
  • BGH, 08.06.2004 - 4 StR 160/04

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (konstitutive Beeinträchtigung der

    b) Nach ständiger Rechtsprechung ist ein Verkehrsraum dann öffentlich, wenn er entweder ausdrücklich oder mit stillschweigender Duldung des Verfügungsberechtigten für jedermann oder aber für eine allgemein bestimmte größere Personengruppe zur Benutzung zugelassen ist und auch so benutzt wird (zuletzt Senatsurteil vom 4. März 2004 - 4 StR 377/03 - m.w.N., zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen).
  • LG Arnsberg, 25.10.2016 - 2 Qs 71/16

    Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, öffentlicher Verkehrsraum

    Bei der Prüfung der Frage, ob eine Duldung der Benutzung durch einen darüber hinausgehenden Personenkreis vorliegt, ist nicht auf den inneren Willen des Verfügungsberechtigten, sondern auf die für etwaige Benutzer erkennbaren äußeren Gegebenheiten abzustellen (BGH, Urteil vom 04.03.2004, 4 StR 377/03, BGHSt 49, 128-130).
  • KG, 14.09.2017 - 22 U 174/16

    Kollision eines Fahrradfahrers mit einem Kettcar auf einem Freizeitgelände:

    Denn insoweit kommt es weder auf die Eigentumsverhältnisse noch auf eine straßenrechtliche Widmung, sondern allein auf eine tatsächliche Eröffnung für den Verkehr mit Einwilligung des Berechtigten an (vgl. BGH v. 04.03.2004 - 4 StR 377/03 - juris Rn. 7 - BGHSt 49, 128-130; BGH v. 25.04.1985 - III ZR 53/84 - juris Rn. 8; Heß in: Burmann/Heß u.a., Straßenverkehrsrecht, § 1 StVO Rn. 6; Müther in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 1. Aufl. 2016, § 1 StVO Rdn. 14; König in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, § 1 StVO Rn. 13).
  • VGH Bayern, 15.03.2021 - 11 CS 20.2867

    Führen eines Fahrzeugs "im Straßenverkehr" bei Alkoholfahrt auf Parkplatz eines

    Dabei kommt den erkennbaren äußeren Gegebenheiten, die einen Rückschluss auf das Vorhandensein und den Umfang der Gestattung bzw. Duldung des allgemeinen Verkehrs durch den Verfügungsberechtigten zulassen, eine maßgebliche Bedeutung zu (vgl. OVG NW, B.v. 8.11.2011 - 16 A 1533/11 - Blutalkohol 49, 118 = juris Rn. 3; BGH, U.v. 4.3.2004 - 4 StR 377/03 - BGHSt 49, 128 = juris Rn. 7 f.; KG Berlin, B.v. 18.11.2008 - 3 Ws (B) 419/08 u.a. - juris Rn. 7; König in Hentschel/Dauer/König, Straßenverkehrsrecht, § 13 FeV Rn. 23d und § 1 StVO Rn. 13 ff.).
  • VerfGH Bayern, 30.09.2014 - 1-VII-14

    Bußgeldbewehrung des Fahrens oder Parkens ohne Notwendigkeit auf nicht für den

  • BGH, 09.09.2004 - 4 StR 199/04

    Voraussetzungen für eine Strafrahmenmilderung infolge eines

  • OLG Stuttgart, 11.12.2019 - 3 U 8/19

    Haftung bei Kfz-Unfall: Kollision eines links wegfahrenden Lkw durch Ausschwenken

  • KG, 18.11.2008 - 2 Ss 330/08

    Öffentlicher/nichtöffentlicher Verkehr

  • OLG Hamm, 17.04.2015 - 9 U 34/14

    Keine Schadensersatzansprüche eines alkoholbedingt verkehrsuntüchtigen Fußgängers

  • OLG Koblenz, 03.11.2016 - 2 OLG 4 Ss 162/16

    Fahrverbot: Wirksamwerden eines Fahrverbots mit Ablauf der Abgabefrist trotz

  • VGH Bayern, 08.01.2024 - 8 CS 23.1629

    Sicherheitsrechtliche Anordnung auf Beseitigung von Straßensperren (Warnbake,

  • LG Bremen, 20.06.2013 - 7 O 485/12

    Rechts vor links auf Parkplatz und Umsatzsteuerersatz bei fiktiver Abrechnung

  • BVerwG, 10.03.2022 - 2 WD 7.21

    Strenger Verweis wegen Einfahrens in einen für den Verkehr gesperrten Bereich

  • KG, 18.11.2008 - 3 Ws (B) 419/08

    Ordnungswidrige Trunkenheitsfahrt: Begriff des öffentlichen Verkehrsraums

  • LAG Hamm, 22.04.2005 - 10 TaBV 134/04

    Eingruppierung eines LKW-Fahrers auf einem Werksgelände, Erforderlichkeit einer

  • KG, 06.10.2010 - 12 U 24/10

    Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei einer Kollision zwischen

  • LG Karlsruhe, 30.01.2013 - 6 O 230/12

    Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei Unfall auf

  • LG Dortmund, 18.04.2012 - 2 O 423/09

    § 7 Abs. 1 S. 3 AUB 95 als prozessual nicht verzichtbare Anspruchsvoraussetzung;

  • OLG Frankfurt, 22.10.2020 - 6 U 131/19

    Gezielte Behinderung durch Aufstellen eines Taxis auf einem Taxihalteplatz,

  • LG Arnsberg, 05.02.2016 - 2 Qs 5/16

    Bewertung eines Unfallereignisses als Unfall im Straßenverkehr i.S. des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2018 - 19 A 2127/17

    "Nächstliegender Eingang des Schulgrundstücks" als derjenige Zugang einer

  • LG Flensburg, 03.03.2023 - II Qs 9/23

    Trunkenheit im Verkehr auf Autozug Sylt Shuttle als öffentlicher Verkehrsraum - §

  • OLG Frankfurt, 22.10.2020 - 6 U 203/19

    Kein Nutzungsrecht an Taxiständen im tatsächlich-öffentlichen Straßenraum

  • OLG Frankfurt, 11.11.2021 - 6 U 120/20

    Gezielte Behinderung durch Bereithalten auf Taxihalteplätzen, für die ein

  • LG Frankfurt/Main, 03.09.2021 - 10 O 11/21
  • OLG Hamm, 26.01.2006 - 3 Ss OWi 7/06

    Geschwindigkeitsüberschreitung; Feststellungen; Anforderungen; standardisiertes

  • LG Bremen, 31.07.2020 - 4 O 1076/19

    Verkehrsunfall bei Ausparkvorgang auf Parkplatz

  • AG Vaihingen/Enz, 16.07.2019 - 1 C 112/19

    Haftung bei Kfz-Unfall auf öffentlichem Parkplatz: Kollision des rückwärts aus

  • AG Viersen, 16.05.2006 - 17 C 21/06

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge auf einem öffentlichen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht