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   VerfGH Sachsen, 18.03.2004 - 77-IV-03   

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VerfGH Sachsen, 18.03.2004 - 77-IV-03 (https://dejure.org/2004,7861)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 18.03.2004 - 77-IV-03 (https://dejure.org/2004,7861)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 18. März 2004 - 77-IV-03 (https://dejure.org/2004,7861)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an einen Verstoß gegen das in der sächsischen Verfassung verankerte Willkürverbot ; Voraussetzungen für die willkürliche Anwendung des einfachen Rechts; Anforderungen an die Zulässigkeit des im Klageerzwingungsverfahren gestellten Antrags

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 2729
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (24)

  • VerfGH Sachsen, 20.11.2003 - 39-IV-02
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.03.2004 - 77-IV-03
    Vielmehr muss hinzukommen, dass der Richterspruch entweder unter keinem Gesichtspunkt rechtlich vertretbar oder bei verständiger Würdigung der die Sächsische Verfassung beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 11.07.2002 - Vf.-6-IV-02 - SächsVerfGH, Beschluss vom 20.11.2003 - Vf. 39-IV-02 -).

    Nur bei einer derart krassen Verkennung der Rechtslage drängt sich in der Regel der Schluss auf, dass die fehlerhafte Rechtsanwendung - wie für Willkür erforderlich - auf sachfremden Erwägungen beruht (SächsVerfGH, Beschluss vom 22.11.2001 - Vf. 45-IV-01 - m.w.N.; SächsVerfGH, Beschluss vom 20.11.2003 - Vf. 39-IV-02 -).

  • BVerfG, 16.04.1992 - 2 BvR 877/89

    Verfassungsrechtlich Prüfung der inhaltlichen Anforderungen an einen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.03.2004 - 77-IV-03
    aa) Zwar ist verfassungsrechtlich hinnehmbar, dass das Oberlandesgericht - entsprechend verbreiteter obergerichtlicher Rechtsprechung (vgl. OLG Karlsruhe NStZ-RR 2001, 112 [113]; KG, Beschluss vom 28.02.2002 - 3 Ws 652/99 - OLG Celle NStZ 1997, 406; OLG Düsseldorf VRS 86, 120 f.) - für einen zulässigen Antrag eine Sachdarstellung fordert, aus der ohne Rückgriff auf die Ermittlungsakten eine Schlüssigkeitsprüfung erfolgen kann (vgl. BVerfG NJW 2000, 1027; BVerfG NJW 1993, 382; BayVGH BayVBl 2001, 746).

    a) Zwar ist im Ausgangspunkt verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass der Strafsenat - entsprechend verbreitet vertretener fachgerichtlicher Sicht - eine aus der Antragsschrift selbst heraus erkennbare Einhaltung der jeweiligen Beschwerdefristen verlangt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18.02.1999 - 2 BvR 1201/98 - BVerfG NJW 1993, 382).

  • OLG Karlsruhe, 26.11.1996 - 1 Ws 296/96
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.03.2004 - 77-IV-03
    Außerdem ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats (z.B. Beschlüsse vom 23. Oktober 1996 - 1 Ws 308/96 - und 27. November 1996 - 1 Ws 296/96) auch die Mitteilung der Tatsachen erforderlich, aus denen sich ohne Rückgriffe auf die Ermittlungsakten oder sonstige dem Antrag lediglich beigefügte Schriftstücke die Wahrung der in § 172 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 StPO geregelten zwingenden gesetzlichen Fristen ergibt (ebenso KG JR 1989, 286; OLG Düsseldorf VRS 84, 450; OLG Karlsruhe NStZ 1982, 520; OLG Hamm NStZ 1992, 250; weiter siehe Schmid, a.a.O. Rn. 38 a.E.; Lutz Meyer-Goßner, a.a.O., Rn. 27 - jeweils m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 13.05.1982 - 4 Ws 50/82

    Inhaltliche Anforderungen an den Antrag im Klageerzwingungsverfahren,

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.03.2004 - 77-IV-03
    Außerdem ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats (z.B. Beschlüsse vom 23. Oktober 1996 - 1 Ws 308/96 - und 27. November 1996 - 1 Ws 296/96) auch die Mitteilung der Tatsachen erforderlich, aus denen sich ohne Rückgriffe auf die Ermittlungsakten oder sonstige dem Antrag lediglich beigefügte Schriftstücke die Wahrung der in § 172 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 StPO geregelten zwingenden gesetzlichen Fristen ergibt (ebenso KG JR 1989, 286; OLG Düsseldorf VRS 84, 450; OLG Karlsruhe NStZ 1982, 520; OLG Hamm NStZ 1992, 250; weiter siehe Schmid, a.a.O. Rn. 38 a.E.; Lutz Meyer-Goßner, a.a.O., Rn. 27 - jeweils m.w.N.).
  • OLG Hamm, 03.12.1991 - 1 Ws 619/91

    Zulässigkeitsanforderungen an den Inhalt eines Klageerzwingungsantrags;

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.03.2004 - 77-IV-03
    Außerdem ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats (z.B. Beschlüsse vom 23. Oktober 1996 - 1 Ws 308/96 - und 27. November 1996 - 1 Ws 296/96) auch die Mitteilung der Tatsachen erforderlich, aus denen sich ohne Rückgriffe auf die Ermittlungsakten oder sonstige dem Antrag lediglich beigefügte Schriftstücke die Wahrung der in § 172 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 StPO geregelten zwingenden gesetzlichen Fristen ergibt (ebenso KG JR 1989, 286; OLG Düsseldorf VRS 84, 450; OLG Karlsruhe NStZ 1982, 520; OLG Hamm NStZ 1992, 250; weiter siehe Schmid, a.a.O. Rn. 38 a.E.; Lutz Meyer-Goßner, a.a.O., Rn. 27 - jeweils m.w.N.).
  • OLG Hamm, 21.11.1996 - 1 Ws 308/96
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.03.2004 - 77-IV-03
    Außerdem ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats (z.B. Beschlüsse vom 23. Oktober 1996 - 1 Ws 308/96 - und 27. November 1996 - 1 Ws 296/96) auch die Mitteilung der Tatsachen erforderlich, aus denen sich ohne Rückgriffe auf die Ermittlungsakten oder sonstige dem Antrag lediglich beigefügte Schriftstücke die Wahrung der in § 172 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 StPO geregelten zwingenden gesetzlichen Fristen ergibt (ebenso KG JR 1989, 286; OLG Düsseldorf VRS 84, 450; OLG Karlsruhe NStZ 1982, 520; OLG Hamm NStZ 1992, 250; weiter siehe Schmid, a.a.O. Rn. 38 a.E.; Lutz Meyer-Goßner, a.a.O., Rn. 27 - jeweils m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 07.01.1993 - 1 Ws 1060/92
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.03.2004 - 77-IV-03
    Außerdem ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats (z.B. Beschlüsse vom 23. Oktober 1996 - 1 Ws 308/96 - und 27. November 1996 - 1 Ws 296/96) auch die Mitteilung der Tatsachen erforderlich, aus denen sich ohne Rückgriffe auf die Ermittlungsakten oder sonstige dem Antrag lediglich beigefügte Schriftstücke die Wahrung der in § 172 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 StPO geregelten zwingenden gesetzlichen Fristen ergibt (ebenso KG JR 1989, 286; OLG Düsseldorf VRS 84, 450; OLG Karlsruhe NStZ 1982, 520; OLG Hamm NStZ 1992, 250; weiter siehe Schmid, a.a.O. Rn. 38 a.E.; Lutz Meyer-Goßner, a.a.O., Rn. 27 - jeweils m.w.N.).
  • BGH, 14.02.1989 - VI ZR 65/88

    Aufklärungspflicht des Arztes bei intraartikulärer Injektion eines

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.03.2004 - 77-IV-03
    Außerdem ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats (z.B. Beschlüsse vom 23. Oktober 1996 - 1 Ws 308/96 - und 27. November 1996 - 1 Ws 296/96) auch die Mitteilung der Tatsachen erforderlich, aus denen sich ohne Rückgriffe auf die Ermittlungsakten oder sonstige dem Antrag lediglich beigefügte Schriftstücke die Wahrung der in § 172 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 StPO geregelten zwingenden gesetzlichen Fristen ergibt (ebenso KG JR 1989, 286; OLG Düsseldorf VRS 84, 450; OLG Karlsruhe NStZ 1982, 520; OLG Hamm NStZ 1992, 250; weiter siehe Schmid, a.a.O. Rn. 38 a.E.; Lutz Meyer-Goßner, a.a.O., Rn. 27 - jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 28.11.1999 - 2 BvR 1339/98

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 S 1 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Überdehnung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.03.2004 - 77-IV-03
    aa) Zwar ist verfassungsrechtlich hinnehmbar, dass das Oberlandesgericht - entsprechend verbreiteter obergerichtlicher Rechtsprechung (vgl. OLG Karlsruhe NStZ-RR 2001, 112 [113]; KG, Beschluss vom 28.02.2002 - 3 Ws 652/99 - OLG Celle NStZ 1997, 406; OLG Düsseldorf VRS 86, 120 f.) - für einen zulässigen Antrag eine Sachdarstellung fordert, aus der ohne Rückgriff auf die Ermittlungsakten eine Schlüssigkeitsprüfung erfolgen kann (vgl. BVerfG NJW 2000, 1027; BVerfG NJW 1993, 382; BayVGH BayVBl 2001, 746).
  • VerfGH Sachsen, 14.12.2000 - 30-IV-00
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.03.2004 - 77-IV-03
    Der Verfassungsgerichtshof hat daher auf entsprechende Rügen an Artikel 18 Abs. 1 SächsVerf und Artikel 78 Abs. 2 SächsVerf zu messen, ob die Anwendung von Verfahrensrecht des Bundes (hier: § 172 StPO) durch ein sächsisches Gericht mit der Sächsischen Verfassung vereinbar ist (vgl. für rechtliches Gehör: SächsVerfGH NJW 1998, 3266 f.; SächsVerfGH, Beschluss vom 25.09.2003 - Vf. 65-IV-02 - SächsVerfGH, Beschluss vom 14.12.2000 - Vf. 30-IV-00 - für Gleichheitsgebot: SächsVerfGH, Beschluss vom 24.02.2000 - Vf. 42-IV-99 -).
  • VerfGH Sachsen, 18.10.2001 - 67-IV-01
  • VerfGH Sachsen, 20.09.2001 - 37-IV-01
  • OLG Celle, 16.04.1997 - 3 Ws 95/97

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung; Maßgeblichkeit der Angabe von Tatsachen und

  • VerfGH Sachsen, 24.10.2002 - 50-IV-02
  • VerfGH Sachsen, 22.11.2001 - 45-IV-01
  • VerfGH Sachsen, 24.02.2000 - 42-IV-99
  • BVerfG, 18.02.1999 - 2 BvR 1201/98

    Verletzung von GG Art 3 Abs 1 durch willkürlich überzogene Anforderung an

  • VerfGH Sachsen, 11.07.2002 - 6-IV-02
  • VerfGH Sachsen, 12.09.2002 - 69-IV-01
  • VerfGH Sachsen, 14.05.1998 - 1-IV-95

    Verletzung des Grundrechtes auf rechtliches Gehör im amtsgerichtlichen Verfahren;

  • OLG Karlsruhe, 10.11.2000 - 3 Ws 220/99

    Klageerzwingungsantrag ; Verletzteneigenschaft; Rechtsbeugung; Sperrwirkung;

  • OLG Düsseldorf, 22.07.1993 - 1 Ws 581/93

    Klageerzwingungsantrag; Ermittlungstätigkeiten der Staatsanwaltschaft; Angabe der

  • VerfGH Sachsen, 25.09.2003 - 65-IV-02
  • KG, 28.02.2000 - Zs 2158/99
  • BVerfG, 04.09.2008 - 2 BvR 967/07

    Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) sowie des aus Art 3 Abs 1

    Das Ziel des § 172 Abs. 3 Satz 1 StPO, dem Oberlandesgericht eine zügige Prüfung der Schlüssigkeit und damit der Zulässigkeit des Klageerzwingungsantrags zu ermöglichen (vgl. dazu auch den Beschluss des SächsVerfGH vom 18. März 2004 - Vf. 77-IV-03 -, NJW 2004, S. 2729 ; Meyer-Goßner, Strafprozessordnung, 51. Aufl. 2008, § 172 Rn. 27a), wird erreicht, wenn der Antragsteller den wesentlichen Inhalt der staatsanwaltschaftlichen Entscheidungen und der Einlassung des Beschuldigten wiedergibt.
  • OLG Celle, 27.04.2010 - 2 Ws 102/10

    Anforderungen an den Inhalt eines Klageerzwingungsantrags

    Jedenfalls die vorgenannten Anforderungen stehen mit dem Verfassungsrecht in Einklang, weil sie Zulässigkeitsanforderungen formulieren, die sich aus dem Sinn und Zweck der durch §§ 172 ff. StPO eröffneten gerichtlichen Überprüfungsmöglichkeit ergeben (vgl. BVerfG NJW 2000, 1027; BerlVerfGH NJW 2004, 2718; bzgl. der Notwendigkeit einer aus sich heraus verständlichen Sachdarstellung, die dem OLG eine Schlüssigkeitsprüfung ermöglicht ebenso SächsVerfGH NJW 2004, 2729, 2730), ohne zugleich den Zugang zum Gericht in einer mit Art. 19 Abs. 4 GG unvereinbaren Weise unzumutbar zu erschweren.

    Dieses Erfordernis des Antrags im Klageerzwingungsverfahren ist mit dem Verfassungsrecht vereinbar und stellt sich nicht als eine Voraussetzung dar, die den Zugang zum Gericht in einer Art. 19 Abs. 4 GG (oder inhaltsgleiche Bestimmungen des Landesverfassungsrechts) verletzenden, unzumutbaren und durch Sachgründe nicht zu rechtfertigende Weise erschweren würde (siehe BVerfG NJW 2000, 1027; BerlVerfGH NJW 2004, 2728, 2729; SächsVerfGH NJW 2004, 2729, 2730).

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 25.01.2006 - VGH B 16/05

    Verfassungsrecht, Strafprozessrecht

    Seiner Rechtsprechung haben sich insoweit auch andere Landesverfassungsgerichte angeschlossen (BayVerfGH, BayVBl. 2001, 746; BayVBl. 2004, 493; VerfGH Berlin, NJW 2004, 2728; SächsVerfGH, NJW 2004, 2729).
  • VerfGH Sachsen, 31.03.2005 - 73-IV-04
    Auf die hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerde hob der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen mit Beschluss vom 18. März 2004 - Vf. 77-IV-03 - die Entscheidung des Oberlandesgerichts auf und verwies die Sache zurück.

    Ein Verstoß gegen das in Art. 18 Abs. 1 SächsVerf verankerte Willkürverbot liegt zwar nicht bereits dann vor, wenn die Auslegung einfachen Rechts im konkreten Fall Fehler aufweist, Verfahrensmängel nach sich zieht oder zu einem Ergebnis führt, über dessen Richtigkeit im Sinne von Sachgerechtigkeit und Billigkeit sich streiten lässt (SächsVerfGH, Beschluss vom 18. März 2004 - Vf. 77-IV-03).

  • VerfGH Sachsen, 22.04.2004 - 5-IV-04
    Sieht ein Beschwerdeführer in der Rechtsanwendung der Fachgerichte einen Verstoß gegen Artikel 18 Abs. 1 SächsVerf, hat er auszuführen, dass und wodurch der Richter den Gehalt des Gleichheitsgrundsatzes verkannt und dessen Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet haben soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 18.03.2004 - Vf. 77-IV-03 - st. Rspr.).

    Insbesondere zeigt der Beschwerdeführer, dessen Darlegungen den objektiven Inhalt der angegriffenen Entscheidung im Übrigen teilweise nicht zutreffend wiedergeben, über pauschale Behauptungen hinaus nicht auf, dass die angegriffene Entscheidung auf sachfremden Erwägungen beruhen könnte (vgl. hierzu: SächsVerfGH, Beschluss vom 18.03.2004 - Vf. 77-IV-03).

  • VerfGH Sachsen, 22.04.2004 - 82-IV-03
    Dem Verfassungsgerichtshof kommt es nicht zu, an Stelle des Oberlandesgerichts zu überprüfen, ob dasselbe Abwägungsergebnis mit anderen Erwägungen in verfassungsrechtlich unbedenklicher Weise hätte gefunden und begründet werden können (vgl. SächsVerfGH, Beschl. v. 18. März 2004 - Vf. 77-IV-03).
  • OLG Hamm, 04.07.2005 - 2 Ws 125/05

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung; Einhaltung der Beschwerdefrist,

    Dabei ist jedoch eine wörtliche Wiedergabe der Bescheide nicht erforderlich, wenn sich deren Inhalt aus dem Klageerzwingungsantrag erschließt (vgl. BVerfG NJW 1993, 382); ebenso wenig bedarf es der Wiedergabe der kompletten Aussage des Geschädigten und aller Zeugen (vgl. SächsVerfGH NJW 2004, 2729).
  • VerfGH Sachsen, 29.09.2005 - 102-IV-04
    a) Das Willkürverbot ist nicht bereits dann verletzt, wenn die Auslegung einfachen Rechts im konkreten Fall Fehler aufweist, Verfahrensmängel nach sich zieht oder zu einem Ergebnis führt, über dessen Richtigkeit im Sinne von Sachgerechtigkeit und Billigkeit sich streiten lässt (SächsVerfGH, Beschluss vom 18. März 2004 - Vf. 77-IV-03).
  • VerfGH Sachsen, 15.07.2004 - 20-IV-04
    Nur bei einer derart schweren Verkennung der Rechtslage drängt sich in der Regel der Schluss auf, dass die fehlerhafte Rechtsanwendung - wie für Willkür erforderlich - auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 18. März 2004 - Vf. 77-IV-03).
  • VerfGH Sachsen, 10.08.2004 - 46-IV-04
    Rügt er einen Grundrechtsverstoß durch die Verletzung des von den Fachgerichten auszulegenden oder anzuwendenden formellen oder materiellen Rechts, so hat er auszuführen, dass und wodurch der Richter, dessen einfach-rechtliche Sichtweise zweifelhaft sein mag, den Gehalt eines Grundrechts verkannt oder dessen Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet haben soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 18. März 2004 - Vf. 77-IV-03).
  • VerfGH Sachsen, 27.10.2005 - 10-IV-05
  • VerfGH Sachsen, 16.06.2005 - 26-IV-05
  • VerfGH Sachsen, 27.10.2005 - 54-IV-05
  • VerfGH Sachsen, 24.02.2005 - 3-IV-04
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