Weitere Entscheidung unten: BFH, 21.01.2004

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   BFH, 20.04.2004 - IX R 39/01   

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https://dejure.org/2004,1585
BFH, 20.04.2004 - IX R 39/01 (https://dejure.org/2004,1585)
BFH, Entscheidung vom 20.04.2004 - IX R 39/01 (https://dejure.org/2004,1585)
BFH, Entscheidung vom 20. April 2004 - IX R 39/01 (https://dejure.org/2004,1585)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    EStG § 22 Nr. 3; ; AO 1977 § 173 Abs. 1 Nr. 1; ; FGO § 96 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einbringung privater Beziehungen bei geschäftlicher Transaktion

  • datenbank.nwb.de

    Bereitschaft, mit privaten Beziehungen bei geschäftlicher Transaktion behilflich zu sein, als steuerbare Leistung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Steuerpflichtige Leistung (§ 22 Nr. 3 EStG) bei Vereinbarung provisionsähnlicher Zahlung für Bereitschaft der Vermittlung zum Grundstückserwerb ? Kein Ausschluss der Änderungsbefugnis des Finanzamts wegen neuer Tatsachen trotz Verletzung der Ermittlungspflicht bei ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unterwerfung einer Provision unter die Einkommensteuer; Berechtigung des Finanzgerichts zur Berichtigung eines Einkommensteuerbescheids; Bereitschaft der Nutzung persönlicher Beziehungen für einen vorteilhaften Grundstückserwerb als Leistung

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 22 Nr 3, AO 1977 § 173 Abs 1 Nr 1, FGO § 96
    Betreuungshonorar; Mitwirkungspflicht; Vermittlungsprovision

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 206, 105
  • NJW 2004, 2919
  • BB 2004, 1489
  • DB 2004, 1541
  • BStBl II 2004, 1072
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 24.01.2002 - XI R 2/01

    Steuerbegünstigung von Abfindungen bei späteren Zusatzleistungen

    Auszug aus BFH, 20.04.2004 - IX R 39/01
    Haben sowohl der Steuerpflichtige als auch das FA es versäumt, den Sachverhalt aufzuklären, trifft in der Regel den Steuerpflichtigen die Verantwortung, mit der Folge, dass der Steuerbescheid geändert werden kann (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil vom 24. Januar 2002 XI R 2/01, BFHE 197, 526, m.w.N.).
  • BFH, 18.12.2001 - IX R 74/98

    Sonstige Einkünfte; Zufluss

    Auszug aus BFH, 20.04.2004 - IX R 39/01
    a) Das Verhalten der Klägerin erfüllt den Tatbestand des § 22 Nr. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) schon deshalb, weil es Gegenstand eines entgeltlichen Vertrages war (vgl. die ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH--; z.B. Urteil des Großen Senats vom 23. Juni 1964 GrS 1/64 S, BFHE 80, 73, BStBl III 1964, 500, und Urteil vom 18. Dezember 2001 IX R 74/98, BFH/NV 2002, 643, m.w.N.).
  • BFH, 26.01.2000 - IX R 87/95

    Bestechungsgelder als sonstige Einkünfte eines Arbeitnehmers

    Auszug aus BFH, 20.04.2004 - IX R 39/01
    Deshalb kann entgegen der Revision dahinstehen, ob schon das "Eindruck erwecken" als solches eine Leistung bildet, die --so das FG-- mit einem Gebaren verglichen werden kann, das mit Schmier- oder Bestechungsgeldern entgolten wird (vgl. dazu BFH-Urteil vom 26. Januar 2000 IX R 87/95, BFHE 191, 274, BStBl II 2000, 396; Schmidt/Wacker, Einkommensteuergesetz, 23. Aufl., § 22 Rz. 132, m.w.N.).
  • BFH, 14.05.1997 - XI B 145/96

    Einkommensteuerpflicht für im Rahmen eines Unternehmensspiel erhaltene Zahlungen

    Auszug aus BFH, 20.04.2004 - IX R 39/01
    Der hier gegebene Zusammenhang von Leistung und ausbedungener Provision markiert den Unterschied zur bloßen Teilnahme an einem Glücksspiel, die lediglich die "Chance" vermittelt, bei dem Spiel auch zu gewinnen (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 14. Mai 1997 XI B 145/96, BFH/NV 1997, 658).
  • BFH, 23.06.1964 - GrS 1/64

    Einkünfte aus "gewerbsmäßiger Unzucht" (Prostitution); Voraussetzungen für die

    Auszug aus BFH, 20.04.2004 - IX R 39/01
    a) Das Verhalten der Klägerin erfüllt den Tatbestand des § 22 Nr. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) schon deshalb, weil es Gegenstand eines entgeltlichen Vertrages war (vgl. die ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH--; z.B. Urteil des Großen Senats vom 23. Juni 1964 GrS 1/64 S, BFHE 80, 73, BStBl III 1964, 500, und Urteil vom 18. Dezember 2001 IX R 74/98, BFH/NV 2002, 643, m.w.N.).
  • BFH, 21.09.1982 - VIII R 73/79

    Leistung i. S. des § 22 Nr. 3 EStG auch dann, wenn nachträglich gezahltes Entgelt

    Auszug aus BFH, 20.04.2004 - IX R 39/01
    In diesem Verhalten hat das FG in revisionsrechtlich nicht zu beanstandender Weise eine Leistung der Klägerin gesehen, die auch dann, wenn sie --wie hier-- einmalig erbracht wird, den Tatbestand des § 22 Nr. 3 EStG verwirklicht (vgl. BFH-Urteil vom 21. September 1982 VIII R 73/79, BFHE 137, 251, BStBl II 1983, 201).
  • FG München, 23.05.2001 - 1 K 4426/99

    Voraussetzungen für eine Bescheidsänderung nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO; Einkünfte

    Auszug aus BFH, 20.04.2004 - IX R 39/01
    Das Finanzgericht (FG) wies die Klage mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2001, 1173 veröffentlichten Urteil ab.
  • BFH, 24.04.2012 - IX R 6/10

    "Projektgewinn" als Entgelt für Mitwirken an TV-Sendeformat - Steuerbarkeit des

    Entsprechend ihrem Wortlaut erfasst die Vorschrift nicht nur ein gelegentliches oder auch ein nur einmaliges Verhalten (vgl. BFH-Urteile vom 21. September 1982 VIII R 73/79, BFHE 137, 251, BStBl II 1983, 201; vom 20. April 2004 IX R 39/01, BFHE 206, 105, BStBl II 2004, 1072), sondern auch ein sich wiederholendes, regelmäßig erbrachtes oder auf (eine gewisse) Dauer oder Wiederholung angelegtes Tun, Dulden oder Unterlassen (vgl. Lemaire in Bordewin/Brandt, § 22 Nr. 3 EStG Rz 11 a.E.; Frotscher/Lindberg, EStG, Bd. 4 § 22 Rz 168; Risthaus in Herrmann/Heuer/Raupach, § 22 EStG Rz 384, 390; Schmidt/Weber-Grellet, EStG, 31. Aufl., § 22 Rz 134, 138).
  • BFH, 28.11.2007 - IX R 39/06

    Preisgelder für die Teilnahme als Kandidat an einer Fernsehshow als sonstige

    c) Soweit die Klägerin unter Bezugnahme auf das Schrifttum (Leisner-Egensperger, in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 22 Rz D 120; Schmidt/Weber-Grellet, EStG, 26. Aufl., § 22 Rz 150 "Preise"; Zugmaier in Herrmann/Heuer/Raupach, § 2 EStG Rz 80 "Preise", "Preisausschreiben", "Spielgewinne") geltend macht, die Teilnahme an Fernsehshows und Radioquizsendungen könne nicht nach § 22 Nr. 3 EStG steuerbar sein, wenn sie nur "gelegentlich" erfolge, kann diesem Einwand schon deshalb nicht gefolgt werden, weil der Tatbestand der Vorschrift nach ständiger Rechtsprechung auch bei nur einmaliger Tätigkeit gegeben ist (vgl. BFH-Urteile vom 20. April 2004 IX R 39/01, BFHE 206, 105, BStBl II 2004, 1072, und vom 27. Juni 2006 IX R 25/05, BFH/NV 2007, 657).
  • BFH, 21.01.2015 - X R 16/12

    Ordnungsgemäße Zustellung mit Zustellungsurkunde - Rechtserheblichkeit einer

    Haben sowohl der Steuerpflichtige als auch das FA es versäumt, den Sachverhalt aufzuklären, trifft in der Regel den Steuerpflichtigen die Verantwortung, mit der Folge, dass der Steuerbescheid geändert werden kann (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteil vom 20. April 2004 IX R 39/01, BFHE 206, 105, BStBl II 2004, 1072).
  • BFH, 21.02.2017 - VIII R 46/13

    Zum Verhältnis einer gesonderten und einheitlichen Feststellung von

    Haben es sowohl der Steuerpflichtige als auch das FA versäumt, den Sachverhalt aufzuklären, trifft in der Regel den Steuerpflichtigen die Verantwortung, mit der Folge, dass der Steuerbescheid geändert werden kann (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 6. Februar 2013 X B 164/12, BFH/NV 2013, 694; BFH-Urteil vom 20. April 2004 IX R 39/01, BFHE 206, 105, BStBl II 2004, 1072).
  • FG Köln, 20.05.2015 - 3 K 1146/13

    Ermittlungspflicht des Finanzamtes

    Der Senat folgt mit dieser Auslegung des § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO der ständigen Rechtsprechung des BFH (Urteile vom 03.05.1991 V R 36/90, BFH/NV 1992, 221; vom 24.01.2002 XI R 2/01, BStBl II 2004, 444; vom 20.04.2004 IX R 39/01, BStBl II 2004, 1072 und jüngst Urteil vom 21.01.2015 X R 16/12, BFH/NV 2015, 815).
  • BFH, 27.06.2006 - IX R 25/05

    Versicherungsvertrag - Vermittlungsprovision

    Diese Leistung hat das FG auch zu Recht dem Kläger zugerechnet, weil sie auf dessen willensgetragenem und zielgerichtetem Verhalten beruhte (vgl. zu dem erforderlichen Zusammenhang von Leistung und ausbedungener Provision: BFH-Urteil vom 20. April 2004 IX R 39/01, BFHE 206, 105, BStBl II 2004, 1072).
  • BGH, 11.10.2005 - 5 StR 65/05

    Neue Verhandlung gegen Max Strauß wegen Schreiber-Provisionen notwendig

    Bekundet jemand einem anderen gegenüber seine Bereitschaft, mit seinen persönlichen Beziehungen bei einer geschäftlichen Transaktion behilflich zu sein, und erhält er dafür eine Provision, so ist dieses Verhalten steuerbar (vgl. BFHE 206, 105).
  • BFH, 05.09.2023 - VIII R 2/20

    Zu den Voraussetzungen einer mittelbaren verdeckten Gewinnausschüttung

    Es genügt das Versprechen beziehungsweise Inaussichtstellen einer Leistung derart, dass dafür ein Entgelt gezahlt wird, weil der Zahlende mit einer Leistung rechnet (BFH-Urteil vom 20.04.2004 - IX R 39/01, BFHE 206, 105, BStBl II 2004, 1072; vgl. auch Schmidt/Weber-Grellet, EStG, 42. Aufl., § 22 Rz 132; Schüler-Täsch in Herrmann/Heuer/Raupach, § 22 EStG Rz 351).
  • BFH, 01.08.2005 - X B 129/04

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung; Rüge einer Divergenz

    Dies gilt zunächst für den Zulassungsgrund der Erforderlichkeit einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO), soweit die Kläger die Ansicht vertreten, das Finanzgericht (FG) sei mit seiner Entscheidung, der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt --FA--) habe die Steuerbescheide für die Jahre 1996 und 1997 gemäß § 173 Abs. 1 Nr. 1 der Abgabenordnung (AO 1977) ändern können, von den Urteilen des BFH vom 20. April 2004 IX R 39/01 (BFHE 206, 105, BStBl II 2004, 1072) und vom 7. Juli 2004 VI R 93/01 (juris Nr: STRE200451186) abgewichen.

    Die Rüge der Kläger, das FG habe das Urteil des BFH in BFHE 206, 105, BStBl II 2004, 1072 außer Acht gelassen, nach dem der Grundsatz von Treu und Glauben einer Änderung nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO 1977 entgegen stehen kann, wenn das FA seine Ermittlungspflicht verletzt hat, begründet im Übrigen kein Abweichen von dieser Entscheidung (vgl. Senatsbeschluss vom 16. April 2002 X B 201/01, BFH/NV 2002, 1014), zumal es insoweit auf die Umstände des jeweiligen Einzelfalls ankommt und nicht ein Subsumtionsfehler im Einzelfall, sondern allein die Divergenz hinsichtlich der rechtlichen Prämissen die Zulassung der Revision nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO (Gräber/ Ruban, a.a.O., § 115 Rz. 55) rechtfertigt.

  • BVerfG, 26.10.2005 - 2 BvR 720/04

    Grenzen der Auslegung von Straftatbeständen durch die Gerichte

    Das Urteil der Strafkammer ist auch nicht deshalb willkürlich, weil die Rechtsfrage, ob das Bereiterklären zu einer Vermittlungstätigkeit eine steuerlich relevante Leistung darstellt, aus Sicht des Beschwerdeführers jedenfalls bis zur Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 20. April 2004 (vgl. NJW 2004, S. 2919 f.) auch hätte verneint werden können.
  • FG Köln, 25.10.2017 - 3 K 3798/12

    Einkommensteuer: Häusliches Arbeitszimmer eines Bühnen- und Kostümbildners

  • BFH, 05.08.2004 - VI R 90/02

    Gerichtliches Protokoll; Verwertung von Beweisergebnissen aus fremden Verfahren

  • FG Nürnberg, 28.06.2006 - V 426/01

    Keine Anfechtung einer tatsächlichen Verständigung wegen Irrtums

  • FG München, 11.12.2002 - 1 K 1882/02

    Zuflusszeitpunkt geldwerter Vorteile bei im Rahmen von Darlehensverträgen

  • FG Baden-Württemberg, 24.04.2008 - 3 K 381/08

    Änderungsmöglichkeit nach § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO bei nachträglicher

  • FG Baden-Württemberg, 20.04.2009 - 8 K 360/09

    Änderung eines bestandskräftigen Einkommensteuerbescheids trotz Verstoß gegen die

  • BFH, 06.08.2004 - IX B 65/04

    Die Frage nach dem Umfang der Ermittlungspflicht des FA hat keine grundsätzliche

  • FG Rheinland-Pfalz, 14.10.2004 - 6 K 1138/01

    Steuerfreie Übertragung von Bodensubstanz oder Einkünfte aus Gewerbebetrieb bzw.

  • FG Sachsen-Anhalt, 08.01.2020 - 3 V 799/19

    Aussetzung der Vollziehung: Zur Steuerbarkeit von Aufwendungsersatzansprüchen bei

  • FG Rheinland-Pfalz, 24.02.2010 - 2 K 2573/08

    Versteuerung des geldwerten Vorteils bei Nutzung eines betrieblichen PKW für

  • FG Köln, 23.10.2013 - 4 K 1589/10

    Änderung von Steuerbescheiden: Ermittlungspflicht des FA bei Auslandssachverhalt

  • FG München, 30.04.2012 - 7 K 3543/09

    Bekanntgabewille des FA bei versehentlicher elektronischer Bescheidfreigabe -

  • FG Münster, 13.10.2010 - 7 K 4838/08

    Doppelberücksichtigung von Entfernungskilometern für Fahrten zwischen Wohnung und

  • FG Nürnberg, 08.06.2010 - 2 K 656/09

    Ablauf der Festsetzungsfrist für die Umsatzsteuer bei Schätzung: Anlaufhemmung

  • FG München, 03.04.2009 - 1 K 3721/06

    Änderung aufgrund bekanntgewordener neuer Tatsachen trotz Ermittlungsfehlern

  • FG München, 16.10.2009 - 1 K 2593/05

    Qualifizierung eines Treuhandvertrages zwischen Ehegatten als Scheingeschäft -

  • FG München, 13.02.2008 - 9 K 4039/06

    Ausschluss der Änderung nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO nach Treu und Glauben bei

  • FG München, 16.12.2009 - 1 V 3500/08

    Änderung aufgrund nachträglich bekannt gewordener Tatsachen bei

  • FG Niedersachsen, 22.10.2012 - 4 V 181/12

    Möglichkeit einer Änderung gem. § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO durch das Finanzamt bei

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Rechtsprechung
   BFH, 21.01.2004 - XI R 38/02   

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BFH, 21.01.2004 - XI R 38/02 (https://dejure.org/2004,2080)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Kürzung des Vorwegabzugs bei Nichterbringung von Leistungen für die Zukunftssicherung eines Steuerpflichtigen durch den Arbeitgeber - Abzugsfähigkeit von Vorsorgeaufwendungen im Rahmen bestimmter Höchstbeträge - Erfüllung der Beitragsabführungsverpflichtung als ...

  • Judicialis

    EStG § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 Buchst. a; ; EStG § 3 Nr. 62

  • rechtsportal.de

    EStG § 10 Abs. 3 Nr. 2 S. 2 lit. a § 3 Nr. 62
    Keine Kürzung des Vorwegabzugs bei unterlassener Arbeitgeberleistung

  • datenbank.nwb.de

    Keine Kürzung des Vorwegabzugs

  • Der Betrieb

    Beiträge zur Altersversorgung als Sonderausgaben ? Keine Kürzung des Vorwegabzugs bei vom Arbeitgeber tatsächlich nicht erbrachten Zukunftssicherungsleistungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Arbeitgeber leistet keine Zukunftssicherungsleistungen

  • IWW (Kurzinformation)

    Arbeitgeber leistet keine Zukunftssicherungsleistungen

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Arbeitnehmer
    Arbeitnehmerbegriffe in ABC-Form
    Vorwegabzug

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 10 Abs 3 Nr 2 S 2 Buchst a, EStG § 3 Nr 62
    Kürzung; Vorsorgeaufwendungen; Vorwegabzug

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 205, 419
  • NJW 2004, 2919 (Ls.)
  • BB 2004, 1374
  • DB 2004, 1349
  • BStBl II 2004, 650
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 14.06.2000 - XI R 57/99

    Gesellschafter-Geschäftsführer: Sonderausgaben-Vorwegabzug

    Auszug aus BFH, 21.01.2004 - XI R 38/02
    Die vom Bundesfinanzhof (BFH) in dem Urteil vom 14. Juni 2000 XI R 57/99 (BFHE 192, 304, BStBl II 2001, 28) entwickelten Grundsätze gälten auch im Streitfall.

    Das "Erbringen" von steuerfreien Zukunftssicherungsleistungen sei schon durch die Gesetzespflicht zur Beitragsabführung erfüllt; insoweit unterscheide sich der Streitfall von dem Fall des BFH-Urteils in BFHE 192, 304, BStBl II 2001, 28.

    c) Nach den Grundsätzen des BFH-Urteils in BFHE 192, 304, BStBl II 2001, 28 soll der Vorwegabzug i.S. des § 10 Abs. 3 Nr. 2 EStG solchen Steuerpflichtigen einen zusätzlichen Höchstbetrag einräumen, die ausschließlich durch eigene Aufwendungen für die Zukunft vorsorgen müssen.

  • BFH, 06.06.2002 - VI R 178/97

    Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung

    Auszug aus BFH, 21.01.2004 - XI R 38/02
    Nach dem Urteil vom 6. Juni 2002 VI R 178/97 (BFHE 199, 524, BStBl II 2003, 34) gehörten Arbeitgeberanteile zur gesetzlichen Sozialversicherung nicht zum Arbeitslohn.
  • BFH, 16.10.2002 - XI R 61/00

    Kürzung des Sonderausgabenvorwegabzugs

    Auszug aus BFH, 21.01.2004 - XI R 38/02
    Ist auch die Höhe der vom Arbeitgeber erbrachten Zukunftssicherungsleistungen i.S. des § 3 Nr. 62 EStG für den Umfang der Kürzung des Vorwegabzugs ohne Bedeutung (BFH-Urteil vom 16. Oktober 2002 XI R 61/00, BFHE 200, 540, BStBl II 2003, 183), so müssen jedoch Leistungen für den Arbeitnehmer erbracht worden sein.
  • BFH, 20.12.2006 - X R 38/05

    Kürzung des Vorwegabzugs bei nachträglicher Lohnzahlung für ein im Vorjahr

    Dann aber ist der im Präsens gehaltene Wortlaut des § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 Buchst. a Halbsatz 2 EStG a.F. dahin zu verstehen, dass die fraglichen Leistungen und Ansprüche vom Arbeitgeber im Rahmen des konkreten Beschäftigungsverhältnisses erbracht bzw. eingeräumt werden müssen und aufgrund dieser Verpflichtung auch tatsächlich --zu irgendeinem Zeitpunkt-- erbracht oder eingeräumt werden (in diesem Sinne auch BFH-Urteil vom 21. Januar 2004 XI R 38/02, BFHE 205, 419, BStBl II 2004, 650, unter II.2.d der Gründe).
  • BFH, 17.05.2006 - X R 19/05

    Nachgezahlter Arbeitslohn; Kürzung Vorwegabzug

    Der im Präsens (Gegenwartsform) gehaltene Wortlaut des § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 Buchst. a Halbsatz 2 EStG a.F. kann dann auch dahin gehend verstanden werden, dass die dort in Bezug genommenen Leistungen und Ansprüche vom Arbeitgeber im Rahmen des konkreten Beschäftigungsverhältnisses erbracht oder eingeräumt werden müssen und aufgrund dieser Verpflichtung auch tatsächlich --zu irgendeinem Zeitpunkt-- erbracht oder eingeräumt werden (in diesem Sinne auch BFH-Urteil vom 21. Januar 2004 XI R 38/02, BFHE 205, 419, BStBl II 2004, 650, unter II.2.d der Gründe).

    Mit seinem Urteil in BFHE 205, 419, BStBl II 2004, 650 (unter II.2.d der Gründe) hat der BFH ferner beiläufig entschieden, dass es für die Vornahme der Kürzung nicht darauf ankommt, dass die den Vorwegabzug ausschließenden Arbeitgeberleistungen noch im gleichen Veranlagungszeitraum wie die in die Bemessungsgrundlage einfließenden Lohnzahlungen erbracht worden sind.

  • BFH, 26.09.2006 - X R 7/05

    Gemeinsame Veranlagung zur Einkommenssteuer als Eheleute; Erhalt einer Abfindung

    Der im Präsens (Gegenwartsform) gehaltene Wortlaut des § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 Buchst. a Halbsatz 2 EStG a.F. kann dann auch dahin gehend verstanden werden, dass die dort in Bezug genommenen Leistungen und Ansprüche vom Arbeitgeber im Rahmen des konkreten Beschäftigungsverhältnisses erbracht oder eingeräumt werden müssen und aufgrund dieser Verpflichtung auch tatsächlich --zu irgendeinem Zeitpunkt-- erbracht oder eingeräumt werden (in diesem Sinne auch BFH-Urteil vom 21. Januar 2004 XI R 38/02, BFHE 205, 419, BStBl II 2004, 650, unter II.2.d der Gründe).

    Mit seinem Urteil in BFHE 205, 419, BStBl II 2004, 650 (unter II.2.d der Gründe) hat der BFH ferner beiläufig entschieden, dass es für die Vornahme der Kürzung nicht darauf ankommt, dass die den Vorwegabzug ausschließenden Arbeitgeberleistungen noch im gleichen Veranlagungszeitraum wie die in die Bemessungsgrundlage einfließenden Lohnzahlungen erbracht worden sind.

  • FG Köln, 27.06.2005 - 10 K 6314/04

    Höhe des Vorwegabzugs, wenn nur Abfindung gezahlt wird

    Insoweit sei das seitens der Kläger angeführte BFH-Urteil vom 21.01.2004 (BStBl II 2004, 650) nicht einschlägig, zumal dort ein anderer Sachverhalt zugrundegelegen habe.

    Auch der Hinweis der Kläger auf das BFH-Urteil vom 21.01.2004 - XI R 38/02 (BStBl II 2004, 650) führt zu keinem anderen Ergebnis, da dieses Urteil einen völlig anderen Fall betrifft.

    Im Fall des BFH-Urteils vom 21.01.2004 - XI R 38/02 hatte der Arbeitgeber - im Gegensatz zum Streitfall - für die Zukunftssicherung des Steuerpflichtigen zu Unrecht während der ganzen Beschäftigungszeit überhaupt keine Leistungen i.S. des § 3 Nr. 62 EStG erbracht.

  • FG Düsseldorf, 21.10.2008 - 3 K 1907/07

    Erfassen von Zuschüssen zur Kranken- und Pflegeversicherung einer GmbH an den

    In diesem - hier nicht einschlägigen Fall - bleibt der Vorwegabzug ungekürzt, weil der Arbeitnehmer tatsächlich für seine Versorgung selbst aufkommen muss (BFH- Urteil vom 14. Juni 2000 XI R 57/99, BStBl. II 2001, 28 und vom 21. Januar 2004 XI R 38/02, BFHE 205, 419, BStBl. II 2004, 650).
  • FG Düsseldorf, 21.10.2008 - 3 K 2750/06

    Rechtmäßigkeit der Kürzung eines Vorwegabzugs gem. § 10 Abs. 3 Nr. 2 S. 2a

    In diesem - hier nicht einschlägigen Fall - bleibt der Vorwegabzug ungekürzt, weil der Arbeitnehmer tatsächlich für seine Versorgung selbst aufkommen muss (BFH- Urteil vom 14. Juni 2000 XI R 57/99, BStBl. II 2001, 28 und vom 21. Januar 2004 XI R 38/02, BFHE 205, 419, BStBl. II 2004, 650).
  • FG Düsseldorf, 21.10.2008 - 3 K 2749/06

    Rechtmäßigkeit der Kürzung des Vorwegabzugs gem. § 10 Abs. 3 Nr. 2 S. 2a

    In diesem - hier nicht einschlägigen Fall - bleibt der Vorwegabzug ungekürzt, weil der Arbeitnehmer tatsächlich für seine Versorgung selbst aufkommen muss (BFH- Urteil vom 14. Juni 2000 XI R 57/99, BStBl. II 2001, 28 und vom 21. Januar 2004 XI R 38/02, BFHE 205, 419, BStBl. II 2004, 650).
  • FG Berlin, 08.02.2005 - 7 K 7342/03

    Kürzung des Vorwegabzugs bei der Ermittlung der abzugsfähigen Sonderausgaben;

    Er hat in verschiedenen Fällen die Kürzung nach § 10 Abs. 3 Satz 2 EStG auch in solchen Fällen für geboten gehalten, in denen keine Sozialversicherungsbeiträge im gleichen Veranlagungszeitraum, sondern nur in früheren oder späteren Veranlagungszeiträumen im Rahmen des selben Beschäftigungsverhältnisses vorgenommen wurden (BFH-Urteile vom 4. März 1998 X R 109/95, BFH/NV 1998, 1466 ; in BStBl II 2004, 709 unter 3.; vom 21. Januar 2004 XI R 38/02, BStBl II 2004, 650 [Nacherhebung von Sozialversicherungsbeiträgen als rückwirkendes Ereignis]).
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