Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 11.06.2004

Rechtsprechung
   BGH, 14.07.2004 - XII ZR 352/00   

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https://dejure.org/2004,761
BGH, 14.07.2004 - XII ZR 352/00 (https://dejure.org/2004,761)
BGH, Entscheidung vom 14.07.2004 - XII ZR 352/00 (https://dejure.org/2004,761)
BGH, Entscheidung vom 14. Juli 2004 - XII ZR 352/00 (https://dejure.org/2004,761)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rückzahlung überhöhter Pacht wegen Sittenwidrigkeit nach § 138 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - Sittenwidrigkeit auf Grund eines besonders auffälligen Missverhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung in Höhe von 92 Prozent über der ortüblichen Pacht - ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Überhöhte Miete; Maßstab des Doppelten nicht ausreichend für Sittenwidrigkeit

  • Judicialis

    BGB § 138; ; BGB § 535; ; BGB § 581 a.F.

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 138 § 535; BGB § 581 (a.F.)
    Sittenwidrigkeit eines Miet- bzw. Pachtverhältnisses

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Missverhältnis zwischen vereinbarter und marktüblicher Miete

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wenn die Miete zu hoch ist...

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Mietvertrag hinfällig (nichtig) wegen Wuchermiete? Wenn es um die Miethöhe von Gewerbeeinheiten geht, können Vermieter nun eher mal aufatmen und ..

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Zur Wuchermiete

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gaststättenpachtvertrag: Zu hohe Pacht genügt für eine Nichtigkeit wegen Sittenwidrigkeit nicht! (IMR 2006, 1013)

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 3553
  • MDR 2005, 26
  • NZM 2004, 907
  • ZMR 2005, 29
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 13.06.2001 - XII ZR 49/99

    Sittenwidrigkeit eines Gaststättenpachtvertrages bei auffälligem Mißverhältnis

    Auszug aus BGH, 14.07.2004 - XII ZR 352/00
    Vielmehr bedarf es angesichts der häufig auftretenden Bewertungsschwierigkeiten der tatrichterlichen Prüfung, ob dieses Mißverhältnis für den Begünstigten subjektiv erkennbar war (im Anschluß an Senatsurteil vom 13. Juni 2001 - XII ZR 49/99 - NJW 2002, 55).

    Die sogenannte EOP-Methode (an der Ertragskraft orientierte Pachtwertfindung) und die von ihr abgeleitete sogenannte indirekte Vergleichsmethode sind hingegen nicht geeignet, den zum Vergleich heranzuziehenden marktüblichen Pachtzins zu bestimmen (BGHZ 141, 257; Senatsurteil vom 13. Juni 2001 - XII ZR 49/99 - NJW 2002, 55).

    b) Wie der Senat indes zwischenzeitlich entschieden hat (Senatsurteil vom 13. Juni 2001 aaO, 57), sind auf die Prüfung, ob ein gewerblicher Miet- oder Pachtvertrag als wucherähnlich nichtig ist, nicht ohne weiteres die Grundsätze zu übertragen, die im Rahmen von Teilzahlungs- oder Ratenkreditverträgen sowie Grundstückskaufverträgen in bezug auf die Feststellung der verwerflichen Gesinnung des Begünstigten gelten.

    Im Gegensatz dazu kommt es jedoch, wie der Senat in seinem Urteil vom 13. Juni 2001 aaO 57 im einzelnen dargelegt hat, beim Abschluß von gewerblichen Miet- und Pachtverträgen nicht nur in Ausnahmefällen zu Bewertungsschwierigkeiten.

    Der Senat kann in der Sache nicht selbst entscheiden, da das Berufungsgericht - von seinem Standpunkt aus folgerichtig - keine Feststellungen getroffen hat, ob neben dem Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung weitere Umstände oder weitere Regelungen in dem Vertrag für eine verwerfliche Gesinnung des Beklagten sprechen (vgl. dazu Senatsurteil vom 13. Juni 2001 aaO, 57) oder ob für den Beklagten das grobe Mißverhältnis nicht erkennbar war.

  • BGH, 28.04.1999 - XII ZR 150/97

    Bewertung einer Gaststättenpacht

    Auszug aus BGH, 14.07.2004 - XII ZR 352/00
    Die sogenannte EOP-Methode (an der Ertragskraft orientierte Pachtwertfindung) und die von ihr abgeleitete sogenannte indirekte Vergleichsmethode sind hingegen nicht geeignet, den zum Vergleich heranzuziehenden marktüblichen Pachtzins zu bestimmen (BGHZ 141, 257; Senatsurteil vom 13. Juni 2001 - XII ZR 49/99 - NJW 2002, 55).

    Dieses besteht nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes nämlich schon dann, wenn der Wert der Leistung knapp doppelt so hoch ist wie der Wert der Gegenleistung (vgl. BGHZ 141, 257, 262; 146, 248, 302).

    a) Ein Vertrag ist als wucherähnliches Geschäft nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig, wenn Leistung und Gegenleistung in einem auffälligen Mißverhältnis zueinander stehen und weitere sittenwidrige Umstände hinzutreten, z.B. eine verwerfliche Gesinnung des durch den Vertrag objektiv Begünstigten (BGHZ 141, 257, 263).

  • BGH, 12.03.1981 - III ZR 92/79

    Sittenwidriger Teilzahlungs- oder Ratenkreditvertrag

    Auszug aus BGH, 14.07.2004 - XII ZR 352/00
    Dies gilt insbesondere für Teilzahlungs- oder Ratenkreditverträge mit privaten Kunden (BGHZ 80, 153, 161; 98, 174, 178 m.N.) und für Grundstückskaufverträge (BGHZ 146, 248, 302 m.N.).
  • BGH, 10.07.1986 - III ZR 133/85

    Ratenkredit - §§ 138 Abs. 1, 812 BGB, § 197 BGB <Fassung bis 31.12.01>,

    Auszug aus BGH, 14.07.2004 - XII ZR 352/00
    Dies gilt insbesondere für Teilzahlungs- oder Ratenkreditverträge mit privaten Kunden (BGHZ 80, 153, 161; 98, 174, 178 m.N.) und für Grundstückskaufverträge (BGHZ 146, 248, 302 m.N.).
  • OLG Düsseldorf, 19.06.2002 - 19 U 37/01

    Herausgabe einer Bürgschaftsurkunde

    Auszug aus BGH, 14.07.2004 - XII ZR 352/00
    Denn bei Wegfall des Sicherungszwecks steht, wenn sich nicht aus den jeweiligen vertraglichen Beziehungen etwas anderes ergibt, der Anspruch auf Rückgabe der Bürgschaftsurkunde entsprechend § 371 BGB dem Bürgen und nicht dem Pächter zu (vgl. OLG Celle ZMR 2002, 812; OLG Düsseldorf NJW-RR 2003, 668).
  • BGH, 30.05.2000 - IX ZR 121/99

    Zusammenwirken von Immobilienmakler und Rechtsanwalt

    Auszug aus BGH, 14.07.2004 - XII ZR 352/00
    Ein besonders auffälliges Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung legt im allgemeinen den Schluß auf eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten nahe (st.Rspr. vgl. BGH, Urteil vom 30. Mai 2000 - IX ZR 121/99 - NJW 2000, 2669, 2670).
  • BGH, 12.03.1981 - IVa ZR 108/80

    Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen

    Auszug aus BGH, 14.07.2004 - XII ZR 352/00
    Das Berufungsgericht hat sich außerdem im Rahmen der Beweiswürdigung, wie erforderlich (vgl. Senatsurteil vom 21. März 1981 - IVa ZR 108/80 - NJW 1981, 209), mit den Vorwürfen des Beklagten zur angeblichen Befangenheit des Sachverständigen auseinandergesetzt.
  • BGH, 04.04.1962 - V ZR 110/60

    Begriff und Beweiskraft der Privaturkunde; stillschweigende Beantragung eines

    Auszug aus BGH, 14.07.2004 - XII ZR 352/00
    Das Urteil beruht jedoch auch insoweit nicht auf einer Säumnisfolge, sondern auf einer Sachprüfung (vgl. BGHZ 37, 79, 81).
  • OLG Celle, 17.04.2002 - 2 U 223/01

    Zulässigkeit der Berufung bei Erledigung der Hauptsache vor Einlegung des

    Auszug aus BGH, 14.07.2004 - XII ZR 352/00
    Denn bei Wegfall des Sicherungszwecks steht, wenn sich nicht aus den jeweiligen vertraglichen Beziehungen etwas anderes ergibt, der Anspruch auf Rückgabe der Bürgschaftsurkunde entsprechend § 371 BGB dem Bürgen und nicht dem Pächter zu (vgl. OLG Celle ZMR 2002, 812; OLG Düsseldorf NJW-RR 2003, 668).
  • BGH, 08.10.2008 - XII ZR 84/06

    Schönheitsreparaturklauseln mit starren Fristen auch bei Gewerberäumen unwirksam

    In diesen Fällen kann der Mieter mit den Risiken eines Mietvertrages sogar besser vertraut sein als der Vermieter und dadurch seine Interessen hinreichend durchsetzen (zur sittenwidrig überhöhten Miete vgl. Senatsurteil vom 14. Juli 2004 - XII ZR 352/00 - NJW 2004, 3553).
  • BGH, 23.07.2008 - XII ZR 134/06

    Begriff des Verzugs mit einem nicht unerheblichen Teil der Miete;

    Denn das Berufungsgericht ist in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats davon ausgegangen, dass ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung bereits dann vorliegt, wenn die vereinbarte Miete - wie hier - knapp 100 % höher ist als die ortsübliche Miete (Senatsurteile vom 14. Juli 2004 - XII ZR 352/00 - NJW 2004, 3553, 3554 und BGHZ 141, 257, 262; BGHZ 146, 298, 302).

    Das Berufungsgericht hat unter Berücksichtigung der ständigen Rechtsprechung des Senats, nach der bei gewerblichen Mietverträgen allein aus einem auffälligen Missverhältnis zwischen der vereinbarten und der marktüblichen Miete noch nicht auf eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten geschlossen werden kann, geprüft, ob das bestehende auffällige Missverhältnis für den Kläger erkennbar war (Senatsurteile vom 14. Juli 2004 - XII ZR 352/00 - NJW 2004, 3553, 3555, vom 13. Juni 2001 - XII ZR 49/99 - NJW 2002, 55, 57 und vom 31. Oktober 2001 - XII ZR 159/99 - BGH-Report 2002, 224).

  • BGH, 10.02.2012 - V ZR 51/11

    Sittenwidriges Rechtsgeschäft: Berücksichtigung nachträglicher Änderungen bei der

    Dies entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Senatsurteil vom 19. Januar 2001 - V ZR 437/99, BGHZ 146, 298, 303; BGH, Urteil vom 14. Juli 2004 - XII ZR 352/00, NJW 2004, 3553, 3555).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 11.06.2004 - 2 BvR 1133/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,3989
BVerfG, 11.06.2004 - 2 BvR 1133/04 (https://dejure.org/2004,3989)
BVerfG, Entscheidung vom 11.06.2004 - 2 BvR 1133/04 (https://dejure.org/2004,3989)
BVerfG, Entscheidung vom 11. Juni 2004 - 2 BvR 1133/04 (https://dejure.org/2004,3989)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde und Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die im Wege der Rechtshilfe beantragte Zustellung einer Klage auf Schadensersatz und Strafschadensersatz vor einem Gericht in den USA; Klage wegen Verletzung des US-amerikanischen ...

  • Judicialis

    GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 14 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 20

  • rechtsportal.de

    GG Art. 2 Abs. 1; HZÜ; BVerfGG § 32 Abs. 1
    Zurückweisung des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Bewilligung der Zustellung einer vor einem Gericht in den USA erhobenen Klage auf Schadensersatz und Strafschadensersatz

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 3, 259
  • NJW 2004, 3552
  • NJW 2004, 3553
  • WM 2004, 1402
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 25.07.2003 - 2 BvR 1198/03

    Napster

    Auszug aus BVerfG, 11.06.2004 - 2 BvR 1133/04
    Diese enge Auslegung des § 13 HZÜ sei auch von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gedeckt, insbesondere mit den im Beschluss des Zweiten Senats vom 25. Juli 2003 (NJW 2003, S. 2598) enthaltenen Maßstäben vereinbar.

    Ist der Antrag in der Hauptsache weder unzulässig noch offensichtlich unbegründet, so wägt das Bundesverfassungsgericht die Nachteile, die einträten, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Maßnahme aber später für verfassungswidrig erklärt würde, gegen diejenigen Nachteile ab, die entstünden, wenn die Maßnahme nicht in Kraft träte, sie sich aber im Hauptsacheverfahren als verfassungsgemäß erwiese (vgl. BVerfGE 86, 390 ; 88, 173 ; 99, 57 ; 104, 23 ; Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Juli 2003 - 2 BvR 1198/03 -, NJW 2003, S. 2598 f.; stRspr).

    Das folgt bereits aus der beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Hauptsache in dem Verfassungsbeschwerde-Verfahren 2 BvR 1198/03, in dem u.a. zu klären ist, unter welchen Umständen die Zustellung einer Klage nach dem Haager Zustellungsübereinkommen mit Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip unvereinbar ist, wenn das mit der ausländischen Klage angestrebte Ziel offensichtlich gegen unverzichtbare Grundsätze eines freiheitlichen Rechtsstaats verstößt.

  • BVerfG, 17.09.1998 - 2 BvK 1/98

    Liegenschaftsmodell Schleswig-Holstein

    Auszug aus BVerfG, 11.06.2004 - 2 BvR 1133/04
    Ist der Antrag in der Hauptsache weder unzulässig noch offensichtlich unbegründet, so wägt das Bundesverfassungsgericht die Nachteile, die einträten, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Maßnahme aber später für verfassungswidrig erklärt würde, gegen diejenigen Nachteile ab, die entstünden, wenn die Maßnahme nicht in Kraft träte, sie sich aber im Hauptsacheverfahren als verfassungsgemäß erwiese (vgl. BVerfGE 86, 390 ; 88, 173 ; 99, 57 ; 104, 23 ; Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Juli 2003 - 2 BvR 1198/03 -, NJW 2003, S. 2598 f.; stRspr).
  • BVerfG, 22.05.2001 - 2 BvQ 48/00

    Altenpflegegesetz vorläufig nicht in Kraft

    Auszug aus BVerfG, 11.06.2004 - 2 BvR 1133/04
    Ist der Antrag in der Hauptsache weder unzulässig noch offensichtlich unbegründet, so wägt das Bundesverfassungsgericht die Nachteile, die einträten, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Maßnahme aber später für verfassungswidrig erklärt würde, gegen diejenigen Nachteile ab, die entstünden, wenn die Maßnahme nicht in Kraft träte, sie sich aber im Hauptsacheverfahren als verfassungsgemäß erwiese (vgl. BVerfGE 86, 390 ; 88, 173 ; 99, 57 ; 104, 23 ; Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Juli 2003 - 2 BvR 1198/03 -, NJW 2003, S. 2598 f.; stRspr).
  • BVerfG, 04.08.1992 - 2 BvQ 16/92

    Schwangeren- und Familienhilfegesetz I

    Auszug aus BVerfG, 11.06.2004 - 2 BvR 1133/04
    Ist der Antrag in der Hauptsache weder unzulässig noch offensichtlich unbegründet, so wägt das Bundesverfassungsgericht die Nachteile, die einträten, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Maßnahme aber später für verfassungswidrig erklärt würde, gegen diejenigen Nachteile ab, die entstünden, wenn die Maßnahme nicht in Kraft träte, sie sich aber im Hauptsacheverfahren als verfassungsgemäß erwiese (vgl. BVerfGE 86, 390 ; 88, 173 ; 99, 57 ; 104, 23 ; Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Juli 2003 - 2 BvR 1198/03 -, NJW 2003, S. 2598 f.; stRspr).
  • OLG Frankfurt, 01.06.2004 - 20 VA 1/04
    Auszug aus BVerfG, 11.06.2004 - 2 BvR 1133/04
    gegen a) den Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 1. Juni 2004 - 20 VA 1/04 -, .
  • BVerfG, 07.12.1994 - 1 BvR 1279/94

    Punitive Damages

    Auszug aus BVerfG, 11.06.2004 - 2 BvR 1133/04
    Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden hat, dass die Gewährung von Rechtshilfe durch die Zustellung einer Klage, mit der Ansprüche auf Strafschadensersatz nach U.S.-amerikanischem Recht geltend gemacht werden, in der Regel nicht gegen die allgemeine Handlungsfreiheit in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip verstößt (vgl. BVerfGE 91, 335 ).
  • BVerfG, 08.04.1993 - 2 BvE 5/93

    Erfolglose Verfahren betreffen den Beschluss der Bundesregierung über die

    Auszug aus BVerfG, 11.06.2004 - 2 BvR 1133/04
    Ist der Antrag in der Hauptsache weder unzulässig noch offensichtlich unbegründet, so wägt das Bundesverfassungsgericht die Nachteile, die einträten, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Maßnahme aber später für verfassungswidrig erklärt würde, gegen diejenigen Nachteile ab, die entstünden, wenn die Maßnahme nicht in Kraft träte, sie sich aber im Hauptsacheverfahren als verfassungsgemäß erwiese (vgl. BVerfGE 86, 390 ; 88, 173 ; 99, 57 ; 104, 23 ; Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Juli 2003 - 2 BvR 1198/03 -, NJW 2003, S. 2598 f.; stRspr).
  • BVerfG, 24.01.2007 - 2 BvR 1133/04

    Keine Verletzung von Art 2 Abs 1 iVm Art 20 Abs 3 GG, Art 12 Abs 1 GG sowie Art

    Dieser Antrag wurde mit Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Juni 2004 abgelehnt (BVerfGK 3, 259 ff.).
  • OLG Celle, 20.07.2006 - 16 VA 4/05

    Zustellungsersuchen an ein deutsches Zivilgericht für eine U.S. amerikanische

    Es verbleibt damit bei der zeitlich vorhergehenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 91, 335 ff) sowie dem nachfolgenden Beschluss vom 11.6.2004 (NJW 2004, 3552), mit dem der Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Zustellung einer Klage auf Strafschadensersatz (ebenfalls) abgelehnt worden ist.
  • OLG München, 07.06.2006 - 9 VA 3/04

    Zustellung einer us-amerikanischen Sammelklage

    Auch die noch unbezifferte Höhe der Schadensbeträge steht der Zustellungsfähigkeit nicht entgegen (BVerfG, NJW 2004, 3552 ) und auch nicht die im US-Recht nicht vorgesehene Kostenerstattung an den obsiegenden Beklagten nach erfolgreicher Verteidigung.
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