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   BVerfG, 21.05.2004 - 2 BvR 715/04 (1)   

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https://dejure.org/2004,2233
BVerfG, 21.05.2004 - 2 BvR 715/04 (1) (https://dejure.org/2004,2233)
BVerfG, Entscheidung vom 21.05.2004 - 2 BvR 715/04 (1) (https://dejure.org/2004,2233)
BVerfG, Entscheidung vom 21. Mai 2004 - 2 BvR 715/04 (1) (https://dejure.org/2004,2233)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 104 Abs. 2 Satz 1 GG; Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG; § 81a StPO; § 202 StPO; § 90 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG
    Freiheit der Person (Anordnung einer stationären Untersuchung); körperliche Untersuchung des Beschuldigten (Feststellung der Erektionsfähigkeit; Nachtschlafuntersuchung); Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (Geeignetheit; Erforderlichkeit; Angemessenheit; Übermaßverbot; ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Zur Verhältnismäßigkeit einer mehrtägigen stationären Untersuchung nach StPO § 81a, hier einer sog Nachtschlafuntersuchung im Hinblick auf GG Art 2 Abs 2 S 2

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde zur Verhältnismäßigkeit einer mehrtägigen stationären Untersuchung zur Festellung der Erektionsfähigkeit nach § 81 a Strafprozessordnung (StPO) anhand einer Nachtschlafuntersuchung; Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei einer Entscheidung nach § ...

  • Judicialis

    GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 2 Satz 2; ; GG Art. 104

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 81a; GG Art. 2 Abs. 2, Art. 104 Abs. 2
    Verfassungsmäßigkeit der Anordnung einer mehrtätigen Unterbringung zur Aufklärung eines Sexualdelikts

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerde gegen Anordnung einer mehrtägigen stationären Nachtschlafuntersuchung erfolgreich

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerde gegen Anordnung einer mehrtägigen stationären Nachtschlafuntersuchung erfolgreich

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerde gegen Anordnung einer mehrtägigen stationären Nachtschlafuntersuchung erfolgreich

  • 123recht.net (Pressemeldung, 15.6.2004)

    Manneskraft von 81-Jährigem auf dem Prüfstand // Wegen Vergewaltigung Verdächtigter wehrt sich vor BVG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 3697
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 25.07.1963 - 1 BvR 542/62

    Hirnkammerluftfüllung

    Auszug aus BVerfG, 21.05.2004 - 2 BvR 715/04
    Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verlangt, dass die Maßnahme zur Erreichung des angestrebten Zwecks geeignet und erforderlich ist und dass der mit ihr verbundene Eingriff nicht außer Verhältnis zur Bedeutung der Sache und zur Stärke des Tatverdachts steht (vgl. BVerfGE 16, 194 ; 17, 108 ).

    Eine dem Sinn der Grundrechte Rechnung tragende Gesetzesanwendung erfordert dabei die Berücksichtigung der Stärke des Tatverdachts (vgl. BVerfGE 17, 108 ).

    Auch begründete Zweifel am Beweiswert der Maßnahme sind in die einzelfallbezogene Prüfung einzustellen, denn der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit fordert im Strafverfahren, dass die Maßnahme unerlässlich ist (vgl. BVerfGE 17, 108 ).

  • BVerfG, 14.11.1969 - 1 BvR 253/68

    Uranvorkommen

    Auszug aus BVerfG, 21.05.2004 - 2 BvR 715/04
    Die Abwägung zwischen den in Betracht kommenden Maßnahmen und zwischen Anlass und Auswirkungen des angeordneten Eingriffs haben die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte unter Würdigung aller persönlichen und tatsächlichen Umstände des Einzelfalls vorzunehmen (vgl. BVerfGE 27, 211 ).

    Das Bundesverfassungsgericht kann die gebotene Abwägung freilich nicht in allen Einzelheiten, sondern nur daraufhin nachprüfen, ob eine Abwägung überhaupt stattgefunden hat und ob die hierbei zu Grunde gelegten Bewertungsmaßstäbe der Verfassung entsprechen (vgl. BVerfGE 27, 211 ).

  • BVerfG, 10.06.1963 - 1 BvR 790/58

    Liquorentnahme

    Auszug aus BVerfG, 21.05.2004 - 2 BvR 715/04
    bb) Der Richter hat, wie bei allen staatlichen Eingriffen in die Freiheitssphäre, bei der Entscheidung über eine auf § 81 a StPO gestützte freiheitsentziehende Maßnahme den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit strikt zu beachten (vgl. BVerfGE 16, 194 ).

    Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verlangt, dass die Maßnahme zur Erreichung des angestrebten Zwecks geeignet und erforderlich ist und dass der mit ihr verbundene Eingriff nicht außer Verhältnis zur Bedeutung der Sache und zur Stärke des Tatverdachts steht (vgl. BVerfGE 16, 194 ; 17, 108 ).

  • BVerfG, 06.05.1987 - 2 BvL 11/85

    Verwaltungsakzessorietät im Umweltstrafrecht

    Auszug aus BVerfG, 21.05.2004 - 2 BvR 715/04
    aa) Ob § 81 a StPO die Rechtsgrundlage für eine mit einer körperlichen Untersuchung zwangsläufig verbundene Freiheitsentziehung darstellt und die materiellen Voraussetzungen einer solchen Maßnahme mit hinreichender Bestimmtheit regelt (vgl. zu diesem Erfordernis BVerfGE 75, 329 ), kann dahinstehen (zum Meinungsstand: Rogall, in: SK-StPO, § 81 a Rn. 112 m.w.N.).
  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 909/82

    Künstlersozialversicherungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 21.05.2004 - 2 BvR 715/04
    Jedoch ist es ihm nicht zumutbar, zunächst den rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens abzuwarten (vgl. hierzu BVerfGE 56, 363 ; 75, 108 ; 86, 15 ).
  • BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 1859/91

    Zulässigkeitsanforderungen an eine Vorabentscheidung des BVerfG - VermG

    Auszug aus BVerfG, 21.05.2004 - 2 BvR 715/04
    Jedoch ist es ihm nicht zumutbar, zunächst den rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens abzuwarten (vgl. hierzu BVerfGE 56, 363 ; 75, 108 ; 86, 15 ).
  • OLG Köln, 09.03.2004 - 2 Ws 32/04

    Phallographie

    Auszug aus BVerfG, 21.05.2004 - 2 BvR 715/04
    Die Beschlüsse des Landgerichts Köln vom 29. Dezember 2003 - 102 - 65/03 - und des Oberlandesgerichts Köln vom 9. März 2004 - 2 Ws 32/04 - verletzen das Grundrecht des Beschwerdeführers auf Freiheit der Person aus Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes.
  • BVerfG, 24.03.1981 - 1 BvR 1516/78

    Verfassungsmäßigkeit von § 1705 S. 1 und § 1711 Abs. 1 S. 1 BGB

    Auszug aus BVerfG, 21.05.2004 - 2 BvR 715/04
    Jedoch ist es ihm nicht zumutbar, zunächst den rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens abzuwarten (vgl. hierzu BVerfGE 56, 363 ; 75, 108 ; 86, 15 ).
  • BVerfG, 24.07.2018 - 2 BvR 309/15

    Fixierung in psychiatrischer Unterbringung: Richtervorbehalt erforderlich?

    Sie setzt eine besondere Eingriffsintensität und eine nicht nur kurzfristige Dauer der Maßnahme voraus (vgl. BVerfGE 105, 239 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 21. Mai 2004 - 2 BvR 715/04 -, juris, Rn. 20; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 8. März 2011 - 1 BvR 47/05 -, juris, Rn. 26; Radtke, in: Epping/Hillgruber,Beck'scher Online-Kommentar GG, 37. Edition, Art. 104 Rn. 3 ; Jarass, in: Jarass/Pieroth, GG Kommentar, 14. Aufl. 2016, Art. 104 Rn. 11 f.; Degenhart, in: Sachs, GG Kommentar, 8. Aufl. 2018, Art. 104 Rn. 5a).
  • VG Mainz, 09.08.2018 - 1 K 1404/17

    Anordnung einer erkennungsdienstlichen Maßnahme; Zeitpunkt für die Beurteilung

    Die angeordnete Maßnahme muss zur Erreichung des angestrebten Zwecks geeignet und erforderlich sein und der mit ihr verbundene Eingriff darf nicht außer Verhältnis zur Bedeutung der Sache und zur Stärke des Tatverdachts stehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. Mai 2004 - 2 BvR 715/04 -, NJW 2004, 3697 [3698] m.w.N.; Nds. OVG, Beschluss vom 17. Dezember 2004 - 11 ME 264/04 -, BeckRS 2005, 20016).
  • BVerfG, 08.03.2011 - 1 BvR 47/05

    Freiheit der Person (Abgrenzung von Freiheitsentziehung und

    Nur kurzfristige Aufhebungen der Bewegungsfreiheit stellen dagegen keine Freiheitsentziehung dar (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 21. Mai 2004 - 2 BvR 715/04 -, NJW 2004, S. 3697).
  • BVerfG, 08.03.2011 - 1 BvR 142/05

    Freiheit der Person (Abgrenzung von Freiheitsentziehung und

    Nur kurzfristige Aufhebungen der Bewegungsfreiheit stellen dagegen keine Freiheitsentziehung dar (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 21. Mai 2004 - 2 BvR 715/04 -, NJW 2004, S. 3697).
  • BVerfG, 09.03.2018 - 2 BvR 174/18

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen richterdienstgerichtliche Urteile mangels

    Der Beschwerdeführer tritt nach seinem eigenen Vorbringen zum 29. Februar 2020 in den Ruhestand, so dass der nun wieder zur Entscheidung berufene Dienstgerichtshof noch hinreichend Zeit hat, rechtzeitigen fachgerichtlichen Rechtsschutz zu gewähren (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 21. Mai 2004 - 2 BvR 715/04 -, juris, Rn. 18).
  • VG Mainz, 14.09.2017 - 1 K 45/17

    Erkennungsdienstliche Behandlung wegen des Verdachts auf Begehung von

    Die angeordnete Maßnahme muss zur Erreichung des angestrebten Zwecks geeignet und erforderlich sein und der mit ihr verbundene Eingriff darf nicht außer Verhältnis zur Bedeutung der Sache und zur Stärke des Tatverdachts stehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. Mai 2004 - 2 BvR 715/04 -, NJW 2004, 3697 [3698] m.w.N.; OVG Niedersachen, Beschluss vom 17. Dezember 2004 - 11 ME 264/04 -, BeckRS 2005, 20016).
  • KG, 30.10.2013 - 4 Ws 117/13

    Unterbringung einer Angeklagten zum Zwecke der medizinischen Klärung, ob sie sich

    1 St 109/56">NJW 1957, 272; OLG Schleswig NStZ 1982, 81; OLG Celle NJW 1971, 256; Meyer-Goßner aaO, § 81a Rdn. 24; Krause in Löwe/Rosenberg, StPO 26. Aufl., § 81a Rdn. 4, 34; offen gelassen durch BVerfG NJW 2004, 3697).
  • VG München, 12.10.2016 - M 7 K 14.2128

    Anwendung polizeilichen Zwangs bei Ausschreitungen nach einem Fußballspiel

    Zu berücksichtigen ist auch der Zweck der polizeilichen Maßnahme (vgl. zum Ganzen BVerfG, U. v. 14.5.1996 - 2 BvR 1516/93 - juris Rn. 114; BVerfG, B. v. 21.5.2004 - 2 BvR 715/04 - juris Rn. 20; BVerfG, B. v. 8.3.2011 - 1 BvR 47/05 - juris Rn. 26, BVerwG, U. v. 23.6.1981 - I C 78.77 - juris Rn. 11 ff.).
  • OLG Köln, 08.05.2009 - 16 AR 3/09

    Gerichtliche Zuständigkeit für die Entscheidung über die Fortdauer der

    Eine dem Richtervorbehalt unterliegende Freiheitsentziehung liegt bereits in dem Moment vor, in dem die - tatsächlich und rechtlich an sich gegebene - körperliche Bewegungsfreiheit einer Person nach jeder Richtung hin aufgehoben wird (BVerfGE 94, 166 [198]; BVerfG NJW 2002, 3161), und zwar für eine mehr als kurzfristige Zeitdauer (BVerfG NJW 2004, 3697).
  • LG Aurich, 30.07.2012 - 12 Qs 97/12

    Zulässigkeit und Verhältnismäßigkeit der Anordnung einer Blutentnahme gegenüber

    Die Maßnahme muss danach zur Erreichung des angestrebten Zweckes geeignet und erforderlich sein und der mit ihr verbundene Eingriff darf nicht außer Verhältnis zur Bedeutung der Sache und zur Stärke des Tatverdachts stehen (st. Rspr.; vgl. etwa BVerfG, Beschluss v. 21.05.2004 - 2 BvR 715/04, NJW 2004, 3697, 3698 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 17.12.2004 - 11 ME 264/04

    Beschuldigter; erkennungsdienstliche Behandlung; erkennungsdienstliche Maßnahme;

  • VerfG Brandenburg, 18.09.2008 - VfGBbg 13/08

    Strafprozeßrecht; informationelle Selbstbestimmung; Speichelprobe;

  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.02.2017 - L 27 R 131/14

    Sozialgerichtliches Verfahren: Einholung eines ärztlichen

  • VG Bremen, 19.11.2009 - 2 K 1752/08

    Durchführung einer erkennungsdienstlichen Behandlung

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