Rechtsprechung
| BGH, 25.01.2005 - VI ZR 112/04 |
Volltextveröffentlichungen (10)
mehr- Kanzlei Prof. Schweizer (Volltext/Auszüge)
Nutzungsausfallentschädigung bei älterem Kfz
- NWB SteuerXpert START
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Nutzungsausfallentschädigung bei älteren Kraftfahrzeugen
- verkehrsrechtsforum.de
Zur Bemessung der Nutzungsausfallentschädigung bei einem älteren Kraftfahrzeug.
- kfzgenial.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Höhe der Nutzungsausfallentschädigung bei einem älteren Kraftfahrzeug
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse (5)
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Auch bei einem älteren Fahrzeug und bei längerer Ausfallzeit ist die Tabelle Sanden/Danner anwendbar, jedoch kann wegen des Fahrzeugalters eine Klassenherabstufung vorgenommen werden
- Arbeitsgemeinschaft der Kraftfahrzeugsachverständigen e.V. (Leitsatz/Kurzinformation)
Nutzungsausfall nach Sanden/Danner auch bei älteren Kfz - hier: neuneinhalb Jahre alter Renault 25 V 6 mit 160.000 km Laufleistung
- Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)
Nutzungsausfall für lange Zeit
- anwaltskanzlei-menzel.de (Kurzinformation)
Nutzungsausfallentschädigung bei älterem Kraftfahrzeug
- rp-online.de (Kurzinformation)
Nutzungsausfall auch für ältere Autos
Besprechungen u.ä. (2)
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Unfallschadensregulierung - Nutzungsausfall bei älterem Pkw in einem "Langzeit-Fall"
- ra-frese.de (Kurzanmerkung)
Kein Geld - länger Nutzungsausfall
Sonstiges
- wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Kurznachricht zu "Nutzungsausfallentschädigung 2010 - Pkw, Geländewagen und Transporter" von der Redaktion der NJW, original erschienen in: NJW Beilage 2010, 1 - 45.
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 2005, 1044
- MDR 2005, 683
- NZV 2005, 303
- VersR 2005, 570
Wird zitiert von ... (26)
- OLG Düsseldorf, 22.01.2007 - 1 U 151/06
Mietwagen: Ausfallschaden - Mietwagen und Nutzungsausfallentschädigung …
Insofern lag es in der Hand der Beklagten, zur Abwendung eines größeren Nutzungsausfallschadens einen Vorschuss an den Kläger zu leisten, mit dem dieser in die Lage versetzt wurde, ein Ersatzfahrzeug zu erwerben (Senat, Urteil vom 8. März 2004, Az.: 1 U 134/03 bestätigt durch BGH, Urteil vom 25. Januar 2005, Az.: VI ZR 112/04, veröffentlicht in NJW 2005, 1044).Dafür, dass die Höhe der Ausfallentschädigung letztlich den Wert des Fahrzeuges erheblich übersteigt, ist nicht der Geschädigte, sondern allein der Schädiger dann verantwortlich, wenn er es unterlassen hat, den Kläger durch eine schnellere Ersatzleistung oder durch Zahlung eines Vorschusses finanziell in die Lage zu versetzen, eine Reparatur oder eine Ersatzbeschaffung zu einem früheren Zeitpunkt vorzunehmen (BGH NJW 2005, 1044, 1045).
Es gibt keinen überzeugenden rechtlichen Ansatz dafür, bei einem langfristigen ersatzfähigen Nutzungsausfall die Berechnung der Schadenshöhe nach den einschlägigen Tabellenwerten insgesamt abzulehnen (Senat, Urteil vom 8. März 2004, Az.: 1 U 134/03, bestätigt durch BGH NJW 2005, 1044).
Vielmehr darf er im Rahmen des ihm nach § 287 ZPO bei der Schadensschätzung eingeräumten Ermessens aus Gründen der Praktikabilität und der gleichmäßigen Handhabung typischer Fälle auch bei älteren Fahrzeugen mit den in der Praxis anerkannten Tabellen arbeiten (BGH NJW 2005, 1044 mit Hinweis auf BGH NJW 2005, 277).
Dem Alter des Fahrzeuges ist durch eine Herabstufung in der für den PKW einschlägigen tabellarischen Entschädigungsgruppe Rechnung zu tragen (BGH NJW 2005, 277; BGH NJW 2005, 1044).
So hat der Bundesgerichtshof für einen 9 1/2 Jahre alten PKW die durch den Senat ausgesprochene Mindereinstufung um eine Gruppe akzeptiert (Senat, Urteil vom 8. März 2004, Az.: 1 U 134/03; BGH NJW 2005, 1044).
- OLG Düsseldorf, 29.06.2010 - 1 U 240/09
Der Parkplatzunfall -- Teil II // Gilt auf Parkplätzen die Vorfahrtsregel rechts …
c) Insofern lag es in der Hand der Beklagten zu 1., zur Abwendung eines größeren Nutzungsausfallschadens den angeforderten Vorschuss an den Kläger zu leisten (vgl. Senat, Urteil vom 22. Januar 2007, AZ. I-1 U 151/06 mit Hinweis auf Senat, Urteil vom 8. März 2004, AZ: 1 U 134/03 bestätigt durch BGH NJW 2005, 1044).Die Höhe der Nutzungsausfallschädigung wird andererseits nicht schematisch durch den Wert des Fahrzeuges zum Unfallzeitpunkt begrenzt (BGH NJW 2005, 1044).
Im Rahmen dieses Ermessens darf der Tatrichter aus Gründen der Praktikabilität und der gleichmäßigen Handhabung typischer Fälle auch bei älteren Fahrzeugen mit den in der Praxis anerkannten Tabellen arbeiten (BGH NJW 2005, 1044).
b) Dem Alter des Fahrzeuges ist durch eine Herabstufung in der für den Pkw einschlägigen tabellarischen Entschädigungsgruppe Rechnung zu tragen (BGH NJW 2005, 277; BGH NJW 2005, 1044).
So hat der Bundesgerichtshof für einen 9 ½ Jahre alten Pkw die durch den Senat ausgesprochene Mindereinstufung um eine Gruppe akzeptiert (Senat, Urteil vom 8. März 2004, AZ 1 U 134/03; BGH NJW 2005, 1044).
- OLG Düsseldorf, 17.12.2007 - 1 U 110/07
Unfallschadensregulierung - Notreparatur kann Pflicht sein
Dafür, dass die Höhe der Ausfallentschädigung letztlich den Wert des Fahrzeuges erheblich übersteigt, ist nicht der Geschädigte, sondern allein der Schädiger dann verantwortlich, wenn er es unterlassen hat, den Kläger durch eine schnellere Ersatzleistung oder durch Zahlung eines Vorschusses finanziell in die Lage zu versetzen, eine Reparatur oder eine Ersatzbeschaffung zu einem früheren Zeitpunkt vorzunehmen (BGH NJW 2005, 1044, 1045).Dem Alter des Fahrzeuges ist durch eine Herabstufung in der für den Pkw einschlägigen tabellarischen Entschädigungsgruppe Rechnung zu tragen (BGH NJW 2005, 277; BGH NJW 2005, 1044).
So hat der Bundesgerichtshof für einen 9 1/2 Jahre alten Pkw die durch den Senat ausgesprochene Mindereinstufung um eine Gruppe akzeptiert (Senat, Urteil vom 8. März 2004, Az.: 1 U 134/03; BGH NJW 2005, 1044).
- OLG Düsseldorf, 20.08.2007 - 1 U 258/06
Haftungsverteilung bei Erhöhung der Betriebsgefahr infolge …
Auf die bloßen Vorhaltekosten braucht sich der Kläger trotz der langen Dauer des Nutzungsausfalls und des relativ hohen Alters seines Fahrzeuges nicht verweisen zu lassen (vgl. BGH MDR 2005, 683 [vorausgehend Senatsurteil vom 08.03.2004, Az. 1 U 134/03]).Dafür, dass die Höhe der Ausfallentschädigung letztlich den Wert des Fahrzeuges erheblich übersteigt, ist nicht der Geschädigte, sondern allein der Schädiger dann verantwortlich, wenn er es unterlassen hat, den Kläger durch eine schnellere Ersatzleistung oder durch Zahlung eines Vorschusses finanziell in die Lage zu versetzen, eine Reparatur oder eine Ersatzbeschaffung zu einem früheren Zeitpunkt vorzunehmen (BGH NJW 2005, 1044, 1045; Senatsurteil vom 22.01.2007, Az. I-1 U 151/06).
- OLG Saarbrücken, 27.02.2007 - 4 U 470/06
Haftpflicht - Angemessene Prüfungsfrist für Versicherung und Zinsen
Als eine in diesem Sinne geeignete Methode der Schadensschätzung hat der Bundesgerichtshof seit langem die von der Rechtsprechung herangezogenen Tabellen von Sanden/Danner (jetzt: Sanden/Danner/Küppersbusch) anerkannt (vgl. u.a. BGHZ 56, 214, 217, 219 f.; BGH, VersR 1969, 828, 830; BGH NJW 2005, 1044 ff.). - LG Bielefeld, 09.10.2009 - 21 S 27/09
Höhe der Mietwagenkosten nach einem Unfall
Eine Herunterstufung des Fahrzeug aufgrund des Alters oder der Laufleistung (vgl. insoweit BGH, NJW 2005, 277, 278 f.; BGH, NJW 2005, 1044, 1044), steht vorliegend aufgrund der Tatsache, dass das Fahrzeug im Zeitpunkt des Unfalls erst rund 7 Monate alt war (Anschaffung: Juli 2007; Unfall am 25.02.2008), nicht zur Debatte. - OLG Düsseldorf, 02.07.2008 - 1 W 24/08
Nutzungsausfallentschädigung - Tabellenwerte können auch in Langzeitfällen …
Soweit der Bundesgerichtshof, der die vorzitierte Entscheidung des Senats bestätigt hat (BGH NJW 2005, 1044), in dem Fall der Beschädigung eines nahezu 10 Jahre alten PKW Fiat 500 entschieden hat (BGH NJW 1988, 484), dass die Tabelle von Sanden/Danner/Küppersbusch zur Berechnung der Nutzungsausfallentschädigung nicht herangezogen werden könne, beruhte dies maßgeblich darauf, dass das Fahrzeug mit zahlreichen Mängeln behaftet war und das Nachfolgemodell stärker motorisiert und auch deutlich komfortabler war, so dass aus diesen Gründen und nicht wegen des Alters der Nutzungswert mit demjenigen eines neueren Fahrzeugs des gleichen Typs nicht mehr vergleichbar war. - AG Königswinter, 27.07.2005 - 3 C 192/04 Zwar habe der BGH nunmehr In seinen Entscheidungen zum ,,Unfallersatztarif" nur die Mietwagenkosten als erforderlichen Aufwand angesehen, die dem Normaltarif für Selbstzahler entsprechen zuzüglich des unfallbedingten Mehraufwandes des Vermieters, In Anlehnung an die Entscheidung des BGH vom 25.1.2005 (Az. VI ZR 112/04) zur Nutzungsausfallentschädigung bei älteren Kraftfahrzeugen ergebe sich im vorliegenden Fall durch eine Hochrechnung ausgehend von einer Nutzungsausfallentschädigung für das Fahrzeug des Beklagten.
In der Entscheidung des BGH vom 251.2005 (NJW 2005, 1044 ff) zur Nutzungsausfallentschädigung für PKWs wird ausgeführt, dass die Tabellen Sanden/Danner/Küppersbusch von durchschnittlichen Mietsätzen für LKWs aus als einem vom Markt anerkannten Maßstab für die Bewertung der Gebrauchsmöglichkeit eines Kraftfahrzeugs ausgehen.
- OLG Düsseldorf, 07.04.2009 - 4 U 39/08
Abweisung der Klage aus einer privaten Unfallversicherung mangels Eintritts der …
Einer der Ausnahmefälle, in denen ein ärztlicher Befund auch ohne ausdrückliche Erwähnung der Dauerfolgen so eindeutig für eine Invalidität spricht, dass er für sich selbst spricht, etwa bei der Diagnose einer Querschnittslähmung, bestimmter Gehirnschäden oder unfallbedingter Glied- bzw. Organverluste (vgl. BGH-Report 2005, 775), liegt bei den hier in Rede stehenden Befunden gerade nicht vor. - OLG Düsseldorf, 27.03.2012 - 1 U 139/11
Eine frei zugängliche preiswertere Reparaturmöglichkeit muss der Geschädigte …
Dies hat der Bundesgerichtshof unbeanstandet gelassen (BGH, Urteil vom 25.01.2005, Az.: VI ZR 112/04; zit. nach juris = NJW 2005, 1044). - LG Berlin, 08.01.2007 - 58 S 142/06
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Nutzungsausfallentschädigung für einen …
- KG, 11.10.2010 - 12 U 241/07
Ersatzfähigkeit des Nutzungsausfalls nach Rücktritt vom Kaufvertrag über einen …
- OLG Jena, 14.05.2009 - 1 U 761/08
Nutzungsausfall - Keine Nutzungsausfallentschädigung bei Gratisleihwagen
- AG Kassel, 17.02.2011 - 414 C 2182/09
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Ermittlung der erstattungsfähigen Mietwagenkosten; …
- LG Nürnberg-Fürth, 31.08.2011 - 8 S 1322/11
§ 287 ZPO
- LG Nürnberg-Fürth, 29.09.2011 - 2 S 185/11
Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Ermittlung der erforderlichen Mietwagenkosten
- LG Hagen, 04.12.2009 - 8 O 97/09
Fahrzeugschaden durch Fahrzeugreparatur in Werkstatt
- LG Bochum, 06.06.2008 - 5 S 271/04
- AG Rheinbach, 23.09.2008 - 5 C 140/08
- AG Mannheim, 09.01.2009 - 9 C 381/08
Schadenersatz wegen Verkehrsunfall: Ersatzfähigkeit der Stundenverrechnungssätze …
- AG Siegburg, 01.03.2006 - 113 C 26/04
- LG Koblenz, 03.08.2006 - 14 S 283/05
- LG Dessau-Roßlau, 07.10.2011 - 4 O 8/11
- LG Wuppertal, 22.12.2008 - 3 O 111/08
- AG Linz am Rhein, 18.04.2008 - 2 C 69/08
- AG Linz am Rhein, 12.10.2007 - 2 C 579/07
