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   KG, 25.01.2005 - 17 U 72/04   

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https://dejure.org/2005,4372
KG, 25.01.2005 - 17 U 72/04 (https://dejure.org/2005,4372)
KG, Entscheidung vom 25.01.2005 - 17 U 72/04 (https://dejure.org/2005,4372)
KG, Entscheidung vom 25. Januar 2005 - 17 U 72/04 (https://dejure.org/2005,4372)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zurückweisung der Berufung eines ebay-Verkäufers durch Beschluss; Verurteilung zur Zug-um-Zug Übergabe des bei ebay angebotenen Oldtimers an den Käufer; Schadensersatzpflicht bei Nichtnachkommen der Verpflichtung

  • online-und-recht.de

Kurzfassungen/Presse (3)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Verkaufs-Angebot bei Online-Auktionen verbindlich

  • beck.de (Leitsatz)

    Unwiderruflichkeit des in eine Onlineauktion eingestellten Verkaufsangebots

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Verkaufs-Angebot bei Online-Auktionen verbindlich

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 1053
  • MMR 2005, 709
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Berlin, 20.07.2004 - 4 O 293/04

    Rechtsfolgen der vorzeitigen Beendigung einer Online-Auktion über ebay

    Auszug aus KG, 25.01.2005 - 17 U 72/04
    Die Berufung des Beklagten gegen das am 20. Juli 2004 verkündete Urteil der Zivilkammer 4 des Landgerichts Berlin - 4 O 293/04 - wird zurückgewiesen.
  • OLG Oldenburg, 28.07.2005 - 8 U 93/05

    Begründung eines verbindlichen Warenangebots durch Einstellen eines Angebots auf

    Die Besonderheiten von Internetauktionen erfordern die Unwiderruflichkeit der Vertragsangebote; der Bieter wäre der Willkür des Anbieters ausgesetzt, wenn dieser es sich jederzeit überlegen könnte, ob er ein Angebot gelten lassen will oder nicht (vgl. KG NJW 2005, 1053; LG Berlin NJW 2004, 2831 f.).
  • OLG Nürnberg, 26.02.2014 - 12 U 336/13

    Kaufvertrag über eine Internet-Versteigerungsplattform: Abschluss und

    b) Von der Instanzrechtsprechung wurde vor Erlass des Urteils des BGH vom 08.06.2011 (VIII ZR 305/10, NJW 2011, 2643, siehe oben I 1) überwiegend davon ausgegangen, dass die Wirksamkeit des durch das Einstellen eines Artikels auf der Webseite von eBay zwecks Durchführung einer Online-Auktion begründeten verbindlichen Angebots nur in den gesetzlich zulässigen Möglichkeiten, etwa mittels einer Anfechtung, wieder beseitigt werden kann (so OLG Oldenburg NJW 2005, 2556; OLG Koblenz MMR 2009, 630; KG NJW 2005, 1053; LG Koblenz MMR 2009, 419; LG Berlin MMR 2007, 802; LG Berlin NJW 2004, 2831).
  • AG Gummersbach, 28.06.2010 - 10 C 25/10

    Vorzeitige Beendigung einer eBay-Auktion

    Der Abbruch einer Auktion ist aber auch darüber hinaus zulässig, wenn der Anbieter seine Auktionserklärung nach §§ 119 ff. BGB anfechten kann (KG NJW 2005, 1053).
  • LG Berlin, 15.05.2007 - 31 O 270/05

    EBay-Auktion: Zustandekommen eines Kaufvertrags trotz vorzeitiger Beendigung des

    Die Besonderheiten von Internetauktionen erfordern die Unwiderruflichkeit der Vertragsangebote; der Bieter wäre der Willkür des Anbieters ausgesetzt, wenn dieser es sich jederzeit überlegen könnte, ob er ein Angebot gelten lassen will oder nicht (vgl. KG NJW 2005, 1053; LG Berlin NJW 2004, 2831 f.).
  • LG Köln, 24.05.2006 - 28 O 567/05

    Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung; Zustandekommen eines

    Zwischen den Parteien ist ein wirksamer Kaufvertrag im Sinne von § 433 Abs. 1 BGB über den streitgegenständlichen Rübenroder zum Kaufpreis von 51, 00 EUR dadurch zu Stande gekommen, dass der Beklagte ein verbindliches Verkaufsangebot in die Online-Auktion eingestellt (§ 145 BGB, § 9 Nr. 1 S. 1 AGB) und der Kläger dieses Verkaufsangebot durch Abgabe des Höchstgebots angenommen hat (§ 9 Nr. 2 S. 1 AGB), wobei der Vertragsabschluss gemäß § 158 BGB in Verbindung mit § 9 Nr. 2 S. 2 AGB unter der auflösenden Bedingung stand, dass kein anderer Bieter während der Laufzeit ein höheres Gebot abgab (vgl. BGH , NJW 2002, 363; KG NJW 2005, 1053).

    Hinsichtlich der Person des Vertragspartners und der Höhe des Kaufpreises genügte eine hinreichende Bestimmbarkeit (vgl. BGH , NJW 2002, 363; KG NJW 2005, 1053).

  • AG Menden, 24.08.2011 - 4 C 390/10

    Verkäufer bei eBay ist nicht zur Zurücknahme seines Verkaufsangebots im Falle

    Hiergegen bestehen keine rechtlichen Bedenken, sodass auch nach den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Vertragsschluss mit dem Meistbietenden erfolgt ist (vergleiche: BGH, NJW 2005, 53; BGH, NJW 2002, 363; BGH, Urteil vom 08.06.2011, Aktenzeichen: VIII ZR 305/10; OLG Oldenburg, NJW 2005, 2556; Kammergericht, NJW 2005, 1053; LG Berlin, NJW-RR 2009, 132; LG Koblenz, MMR 2009, 419; AG Menden, NJW 2004, 1329).
  • LG Aachen, 02.06.2005 - 12 O 55/05

    Wirksamkeitsvoraussetzungen eines über das Internetportal Ebay zustande

    Darauf, ob die Beklagte oder ein Dritter die Ersteigerung tatsächlich durchgeführt haben und wer insofern beweisbelastet ist, sowie ob eine Rechtsscheinshaftung überhaupt in Betracht kommt (vgl. etwa OLG Köln, Urteil vom 06.09.2002, 19 U 16/02 bzw. KG, NJW 2005, 1053 f.) kommt es entscheidungserheblich nicht an.
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