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   OLG München, 08.11.2004 - 29 W 2601/04   

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https://dejure.org/2004,3344
OLG München, 08.11.2004 - 29 W 2601/04 (https://dejure.org/2004,3344)
OLG München, Entscheidung vom 08.11.2004 - 29 W 2601/04 (https://dejure.org/2004,3344)
OLG München, Entscheidung vom 08. November 2004 - 29 W 2601/04 (https://dejure.org/2004,3344)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch unterlassene Mitteilung von gegnerischen Schriftsätzen; Kompensation einer unterlassenen Mitteilung von Schriftsätzen durch die gegnerische Partei durch die Gewährung von Akteneinsicht für den Prozessvertreter auf der ...

  • Judicialis

    ZPO § 270; ; ZPO § 299; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 270; ZPO § 299; GG Art. 103 Abs. 1
    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei fehlender Mitteilung der gegnerischen, zu den Akten gereichten Schriftsätze

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Rechtliches Gehör

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 1130
  • MDR 2005, 1133
  • GRUR 2005, 616 (Ls.)
  • GRUR-RR 2005, 175
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 11.10.1978 - 2 BvR 214/76

    Anfechtbarkeit der Entscheidung nach § 69 Abs. 3 S. 5 FGO - Verletzung des

    Auszug aus OLG München, 08.11.2004 - 29 W 2601/04
    Das in Art. 103 Abs. 1 GG verankerte Gebot rechtlichen Gehörs verlangt, dass eine Prozesspartei sich zum gesamten dem Gericht zur Entscheidung unterbreiteten Vortrag des Prozessgegners äußern kann (BVerfGE 19, 32, 36; 49, 325, 328).
  • BVerfG, 11.05.1965 - 2 BvR 242/63

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus OLG München, 08.11.2004 - 29 W 2601/04
    Das in Art. 103 Abs. 1 GG verankerte Gebot rechtlichen Gehörs verlangt, dass eine Prozesspartei sich zum gesamten dem Gericht zur Entscheidung unterbreiteten Vortrag des Prozessgegners äußern kann (BVerfGE 19, 32, 36; 49, 325, 328).
  • OLG Köln, 03.05.1995 - 19 U 153/93

    Recht des Prozeßgegners auf Teilnahme am Sachverständigentermin trotz

    Auszug aus OLG München, 08.11.2004 - 29 W 2601/04
    Den Grundsatz uneingeschränkter Parteiöffentlichkeit hat auch der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung NJW 1992, 1817, 1819 für das Beweisverfahren betont, wenn er darlegt, dass gutachterliche Ausführungen, deren (Geschäftsgeheimnisse betreffende) tatsächliche Grundlagen nicht offengelegt werden, nicht verwertbar sind (ebenso OLG Köln, NJW-RR 1996, 1277).
  • BGH, 12.11.1991 - KZR 18/90

    Amtsanzeiger - Wettbewerbsbehinderung

    Auszug aus OLG München, 08.11.2004 - 29 W 2601/04
    Den Grundsatz uneingeschränkter Parteiöffentlichkeit hat auch der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung NJW 1992, 1817, 1819 für das Beweisverfahren betont, wenn er darlegt, dass gutachterliche Ausführungen, deren (Geschäftsgeheimnisse betreffende) tatsächliche Grundlagen nicht offengelegt werden, nicht verwertbar sind (ebenso OLG Köln, NJW-RR 1996, 1277).
  • BGH, 09.12.2015 - IV ZR 272/15

    Klage auf Prämienanpassung gegen die private Krankenversicherung: Wahrung der

    Dieses Recht umfasst die gesamten Akten und darf den Parteien nicht im Hinblick auf zu wahrende Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse verwehrt werden (OLG München NJW 2005, 1130, 1131; Zöller/Greger, ZPO 31. Aufl. § 299 Rn. 4; Deppenkemper in Prütting/Gehrlein, ZPO 7. Aufl. § 299 Rn. 1; Leipold in Stein/Jonas, ZPO 22. Aufl. § 299 Rn. 1).
  • BGH, 14.01.2020 - X ZR 33/19

    Akteneinsicht XXIV

    Reicht sie die Unterlagen ohne entsprechende Sicherheitsvorkehrungen ein, muss sie grundsätzlich damit rechnen, dass diese den anderen Verfahrensbeteiligten unabhängig von darin enthaltenen eigenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen zur Verfügung gestellt werden (OLG Düsseldorf, 2 W 8/18, juris Rn. 8; vgl. auch OLG München, Beschluss vom 8. November 2004 - 29 W 2601/04, NJW 2005, 1130, 1131).

    Diese Vorgehensweise ist zwar wenig zweckmäßig, weil das Gericht die geschwärzten Passagen grundsätzlich nicht zum Nachteil eines anderen Beteiligten berücksichtigen darf, ohne diesem rechtliches Gehör zu gewähren (so zutreffend OLG München, NJW 2005, 1130).

  • BVerfG, 06.03.2014 - 1 BvR 3541/13

    Verfassungsbeschwerde gegen die Beiziehung staatsanwaltschaftlicher

    Zwar wird darauf verwiesen, dass aus Gründen des durch Art. 103 Abs. 1 GG garantierten rechtlichen Gehörs im Zivilprozess grundsätzlich keine Einschränkung der Einsicht in die Prozessakten nach § 299 Abs. 1 ZPO möglich sei (OLG München, Beschluss vom 8. November 2004 - 29 W 2601/04 -, NJW 2005, S. 1130 ; Leipold, in: Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl. 2008, § 299 Rn. 12 m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 30.10.2014 - 5 W 46/14

    Rechtsanwaltsvergütung: Bemessung des Gegenstandswerts für die

    Auch ein Geheimhaltungsinteresse einer Partei rechtfertigt keine Einschränkung des rechtlichen Gehörs der Gegenseite, so dass der Zusatz, dem Gegner dürfe keine Einsicht gewährt werden, die Verwertung ausschließt (OLG München, NJW 2005, 1130; Leipold in: Stein/Jonas, ZPO, 22.Aufl., § 299 Rdn. 17; Prütting in: MünchKomm(ZPO), 4.Aufl., § 299 Rdn. 31).
  • OLG Düsseldorf, 25.04.2018 - 2 W 8/18

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines Akteneinsichtsgesuchs der Streithelferin einer

    Dies setzt voraus, dass ihr die Angriffs- oder Verteidigungsmittel des Gegners auch vollständig zugänglich gemacht werden (OLG München, NJW 2005, 1130; Senat, Beschluss v. 24.09.2008 - 2 W 57/08, BeckRS 2009, 09220; vgl. auch Senat, Beschluss v. 14.12.2016 - I-2 U 31/16, BeckRS 2016, 114380).
  • BGH, 14.10.2020 - IV ZB 8/20

    Eröffnung eines Rechtsmittels gegen einen die Anordnung der Geheimhaltung

    Die Beklagte kann sich aber vor einer Offenbarung ihrer Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse dadurch schützen, dass sie bis zur Rechtskraft der die Geheimhaltungsverpflichtung anordnenden Entscheidung keine Ausfertigung der Unterlagen zur Weiterleitung an die Klägerseite vorlegt, wobei der Inhalt dieser Unterlagen dann mangels der Gewährung rechtlichen Gehörs für den Kläger bei der Endentscheidung nicht berücksichtigt werden dürfte (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Januar 2020 - X ZR 33/19, NJW-RR 2020, 246 Rn. 20; OLG München NJW 2005, 1130 unter II 1 b [juris Rn. 19]; s. zur möglichen Verhinderung einer Kenntnisnahme von Geschäftsgeheimnissen durch die Gegenpartei durch eigene Maßnahmen der Partei auch BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2008 - I ZB 118/07, NJW-RR 2009, 995 Rn. 13 [dort: Verhinderung der Beweisaufnahme durch Ausübung des Hausrechts]).

    Dementsprechend hat die Beklagte eine Ausfertigung der Anlage B 71 zur Weiterleitung an die Klägerseite mit deren Einverständnis auch nur unter der ausdrücklichen Bedingung eingereicht, dass der Beschluss über die Auferlegung der Geheimhaltungsverpflichtung in Rechtskraft erwächst (vgl. auch BGH, Beschluss vom 14. Januar 2020 - X ZR 33/19, NJW-RR 2020, 246 Rn. 20; OLG München NJW 2005, 1130 [juris Rn. 19]).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.04.2014 - 8 A 654/12

    Klage eines Nahrungsmittelunternehmens gegen die Erteilung von

    vgl. BVerwG, Urteile vom 14. Juli 1987 - 6 C 60.86 -, BVerwGE 78, 30 = juris Rn. 13, und vom 25. Mai 1988 - 6 C 40.86 -,Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 201 = juris Rn. 14, sowie Beschluss vom 25. Juni 2010 - 8 B 128.09 -, juris Rn. 6; Höfling, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl. 2010, § 108 Rn. 192; vgl. auch für den Zivilprozess: OLG München, Beschluss vom 8. November 2004 - 29 W 2601/04 -, NJW 2005, 1130 = juris Rn. 20 ff., und OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24. September 2008 - I-2 W 57/08, 2 W 57/08 -, InstGE 10, 122 = juris Rn. 6 f.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.04.2014 - 8 A 655/12

    Erteilung von Informationen über das Migrationsverhalten bestimmter

    vgl. BVerwG, Urteile vom 14. Juli 1987 - 6 C 60.86 -, BVerwGE 78, 30 = juris Rn. 13, und vom 25. Mai 1988 - 6 C 40.86 -,Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 201 = juris Rn. 14, sowie Beschluss vom 25. Juni 2010 - 8 B 128.09 -, juris Rn. 6; Höfling, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl. 2010, § 108 Rn. 192; vgl. auch für den Zivilprozess: OLG München, Beschluss vom 8. November 2004 - 29 W 2601/04 -, NJW 2005, 1130 = juris Rn. 20 ff., und OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24. September 2008 - I-2 W 57/08, 2 W 57/08 -, InstGE 10, 122 = juris Rn. 6 f.
  • OLG Rostock, 21.04.2021 - 17 Verg 1/21

    Keine Zurückweisung als "offensichtlich unbegründet" ohne Akteneinsicht!

    Ausgehend von dem seitens der Antragstellerin geltend gemachten Interesse und der zu dessen Begründung von ihr angeführten Aspekte ist sodann der Ansatz eines im Verhältnis zu dem unter lit. a) für die Hauptsacheentscheidung anteiligen Streitwertes gerechtfertigt, welcher in die angenommene Gebührenstufe fällt (vgl. zu ähnlich gelagerten Konstellationen OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.04.2018, Az.: 2 W 8/18, Rn. 35, und Beschluss vom 28.12.2007, Az.: VII-Verg 40/07, Rn. 46: 1/10; OLG München, Beschluss vom 08.11.2004, Az.: 29 W 2601/04, Rn. 24: 1/5).
  • BPatG, 11.12.2018 - 7 W (pat) 4/17

    Akteneinsichtsrecht einer Prozesspartei in patentrechtlichem Einspruchsverfahren

    Daher steht auch der Grundsatz uneingeschränkter Parteiöffentlichkeit (vgl. BGH NJW-RR 2016, 606, juris Tz. 18; OLG München NJW 2005, 1130, juris Tz. 22) der Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Belange nicht entgegen.
  • OLG Düsseldorf, 24.09.2008 - 2 W 57/08

    Wahrung des Geheimhaltungsinteresses der Parteien im Patentverletzungsverfahren

  • BPatG, 11.12.2014 - 7 Ni 32/14

    Extrudierte Platte - Patentnichtigkeitsklageverfahren - zur Aussetzung des

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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 10.06.2004 - 13 UF 15/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,10372
OLG Schleswig, 10.06.2004 - 13 UF 15/04 (https://dejure.org/2004,10372)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 10.06.2004 - 13 UF 15/04 (https://dejure.org/2004,10372)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 10. Juni 2004 - 13 UF 15/04 (https://dejure.org/2004,10372)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 1130 (Ls.)
  • NJW-RR 2004, 1587
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   OLG Schleswig, 06.05.2004 - 13 UF 15/04   

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OLG Schleswig, 06.05.2004 - 13 UF 15/04 (https://dejure.org/2004,15860)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 06.05.2004 - 13 UF 15/04 (https://dejure.org/2004,15860)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 1130
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