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   BGH, 09.11.2004 - 4 StR 426/04   

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BGH, 09.11.2004 - 4 StR 426/04 (https://dejure.org/2004,2327)
BGH, Entscheidung vom 09.11.2004 - 4 StR 426/04 (https://dejure.org/2004,2327)
BGH, Entscheidung vom 09. November 2004 - 4 StR 426/04 (https://dejure.org/2004,2327)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 54 StGB; § 55 StGB; § 354 Abs. 1 b Satz 1 StPO; § 473 Abs. 4 StPO; § 462 StPO; § 460 StPO
    Kostenentscheidung bei Vorgehen nach § 354 Abs. 1 b Satz 1 StPO durch das für das Nachverfahren nach §§ 460, 462 StPO zuständige Gericht (unmögliche Entscheidung durch das Revisionsgericht selbst); Gesamtstrafenbildung (verkannte Zäsurwirkung)

  • lexetius.com

    StPO §§ 354 Abs. 1 b Satz 1, 473 Abs. 4

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Bildung einer Gesamtstrafe aus der Strafe für die abzuurteilenden Taten mit der Strafe aus der letzten Vorverurteilung ; Zäsurwirkung und Einbeziehungsfähigkeit des Strafbefehls; Erweiterung der Reaktionsmöglichkeiten des Revisionsgerichts bei Mängeln der ...

  • Judicialis

    StPO § 354 Abs. 1 b Satz 1; ; StPO § 473 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 354 Abs. 1 lit. b S. 1 § 473 Abs. 4
    Kostenentscheidung bei § 354 Abs. 1 b StPO

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 1205
  • NStZ-RR 2005, 158
  • StV 2005, 428
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 28.10.2004 - 5 StR 430/04

    Entbehrliche Zurückverweisung bei Urteilsaufhebung nach § 354 Abs. 1b Satz 1 StPO

    Auszug aus BGH, 09.11.2004 - 4 StR 426/04
    Die nachträgliche Gesamtstrafenbildung aus den nunmehr rechtskräftigen Einzelstrafen und den Einzelstrafen aus dem Urteil des Amtsgerichts Essen vom 7. Mai 2003 obliegt danach dem nach § 462 a Abs. 3 StPO zuständigen Gericht (vgl. BGH, Beschluß vom 28. Oktober 2004 - 5 StR 430/04).

    b) Anders als in dem dem Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 28. Oktober 2004 (aaO) zugrundeliegenden Fall kann der Senat vorliegend die Entscheidung über die Kosten des Rechtsmittels nach § 473 Abs. 4 StPO nicht selbst treffen.

  • BGH, 07.12.1983 - 1 StR 148/83

    Angeklagter - Straftat zwischen zwei rechtskräftigen Verurteilungen zu

    Auszug aus BGH, 09.11.2004 - 4 StR 426/04
    Liegen die abzuurteilenden Taten - wie vorliegend die Taten, die der Angeklagte in der Zeit zwischen dem 16. Juni 2001 und dem 3. September 2002 begangen hat - zwischen zwei Verurteilungen (hier zwischen dem Urteil vom 29. März 2001 und dem Strafbefehl vom 4. September 2002), aus denen eine Gesamtstrafe zu bilden war, kommt eine Gesamtstrafenbildung aus der Strafe für die abzuurteilenden Taten mit der Strafe aus der letzten Vorverurteilung (dem Strafbefehl vom 4. September 2002) nicht in Betracht (vgl. BGHSt 32, 190, 193; BGH NStZ 2003, 200).
  • BGH, 24.10.2002 - 4 StR 332/02

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung (teilweise Zäsurwirkung eines früheren

    Auszug aus BGH, 09.11.2004 - 4 StR 426/04
    Liegen die abzuurteilenden Taten - wie vorliegend die Taten, die der Angeklagte in der Zeit zwischen dem 16. Juni 2001 und dem 3. September 2002 begangen hat - zwischen zwei Verurteilungen (hier zwischen dem Urteil vom 29. März 2001 und dem Strafbefehl vom 4. September 2002), aus denen eine Gesamtstrafe zu bilden war, kommt eine Gesamtstrafenbildung aus der Strafe für die abzuurteilenden Taten mit der Strafe aus der letzten Vorverurteilung (dem Strafbefehl vom 4. September 2002) nicht in Betracht (vgl. BGHSt 32, 190, 193; BGH NStZ 2003, 200).
  • BGH, 12.02.1987 - 4 StR 224/87

    Revision - Reduzierung einer Einzelstrafe - Reduzierung der Gesamtstrafe -

    Auszug aus BGH, 09.11.2004 - 4 StR 426/04
    Obwohl der Angeklagte das Urteil auch hinsichtlich des Schuldspruchs angegriffen und mit seinem Rechtsmittel lediglich einen Teilerfolg zur Gesamtstrafe erzielt hat, erscheint es nicht gänzlich ausgeschlossen, daß insbesondere im Hinblick auf die der Gesamtstrafenbildung zugrundezulegende Einsatzstrafe von nur einem Jahr und neun Monaten Freiheitsstrafe im Nachverfahren nach §§ 460, 462 StPO eine nicht nur unwesentliche Herabsetzung der Gesamtfreiheitsstrafe erfolgen und damit das Gewicht der Rechtsfolge so gemildert wird, daß es unbillig wäre, dem Angeklagten die gesamten Rechtsmittelkosten aufzuerlegen (vgl. BGH StV 1987, 449; OLG Hamm MDR 1973, 1041).
  • BGH, 07.12.1990 - 2 StR 513/90

    Gesamtstrafenbildung bei Straftat zwischen rechtskräftigen Vorverurteilungen

    Auszug aus BGH, 09.11.2004 - 4 StR 426/04
    Bei Bildung der neuen Gesamtfreiheitsstrafe wird wegen des Verschlechterungsverbots nach § 358 Abs. 2 StPO zu beachten sein, daß diese nur so hoch bemessen werden darf, daß sie zusammen mit der im Strafbefehl vom 4. September 2002 verhängten Gesamtgeldstrafe von 100 Tagessätzen die Summe der im angefochtenen Urteil verhängten Gesamtfreiheitsstrafen nicht übersteigt (BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Fehler 1).
  • LG Ansbach, 26.01.1973 - Qs 18/73
    Auszug aus BGH, 09.11.2004 - 4 StR 426/04
    Obwohl der Angeklagte das Urteil auch hinsichtlich des Schuldspruchs angegriffen und mit seinem Rechtsmittel lediglich einen Teilerfolg zur Gesamtstrafe erzielt hat, erscheint es nicht gänzlich ausgeschlossen, daß insbesondere im Hinblick auf die der Gesamtstrafenbildung zugrundezulegende Einsatzstrafe von nur einem Jahr und neun Monaten Freiheitsstrafe im Nachverfahren nach §§ 460, 462 StPO eine nicht nur unwesentliche Herabsetzung der Gesamtfreiheitsstrafe erfolgen und damit das Gewicht der Rechtsfolge so gemildert wird, daß es unbillig wäre, dem Angeklagten die gesamten Rechtsmittelkosten aufzuerlegen (vgl. BGH StV 1987, 449; OLG Hamm MDR 1973, 1041).
  • BGH, 19.03.2013 - 1 StR 8/13

    Verbreitung kinderpornographischer Schriften (Begriff der kinderpornographischen

    Damit könnte das Gewicht der Rechtsfolge so gemildert werden, dass es unbillig wäre, dem Angeklagten die (verbleibenden) gesamten Rechtsmittelkosten aufzuerlegen (vgl. auch BGH, Beschluss vom 9. November 2004 - 4 StR 426/04 mwN, wistra 2005, 187).
  • BGH, 07.06.2005 - 2 StR 122/05

    Verjährung (milderes Recht); Qualifikation; Regelbeispiel; Geltungszeitpunkt bei

    Da nicht ausgeschlossen werden kann, daß im Nachverfahren nach §§ 460, 462 StPO eine Herabsetzung der Gesamtfreiheitsstrafe erfolgt, hat die Entscheidung über die Kosten des Rechtsmittels das für das Nachverfahren zuständige Gericht zusammen mit der abschließenden Sachentscheidung zu treffen (BGH wistra 2005, 187).
  • BGH, 18.12.2013 - 4 StR 356/13

    Tateinheit (natürliche Handlungseinheit); nachträgliche Bildung einer

    Der Senat weist darauf hin, dass die neue Gesamtstrafe wegen des Verschlechterungsverbots des § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO nur so hoch bemessen werden darf, dass sie zusammen mit der bestehenbleibenden Strafe von einem Jahr und sechs Monaten aus dem Urteil des Landgerichts Wuppertal vom 9. Juni 2009 die Summe der im angefochtenen Urteil verhängten Gesamtfreiheitsstrafen nicht übersteigt (vgl. BGH, Beschluss vom 9. November 2004 - 4 StR 426/04, StV 2005, 428).
  • BGH, 01.09.2005 - 4 StR 331/05

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung (Zäsurwirkung); Entscheidung gemäß § 354 Abs.

    Die nachträgliche Gesamtstrafenbildung aus der nunmehr rechtskräftigen Einzelstrafe von sechs Jahren und sämtlichen Einzelstrafen aus den Urteilen des Amtsgerichts Norden vom 17. September 2003, des Amtsgerichts Cloppenburg vom 9. Oktober 2003 und des Amtsgerichts Wildeshausen vom 13. November 2003 obliegt danach dem nach § 462 a Abs. 3 StPO zuständigen Gericht (vgl. BGH NJW 2005, 1205).

    Insoweit war die Kostenentscheidung nicht dem Nachverfahren gemäß §§ 460, 462 StPO vorzubehalten (vgl. dazu BGH NJW 2005, 1205), weil sicher abzusehen ist, dass das Rechtsmittel des Angeklagten, der seine Verurteilung insgesamt angegriffen hat, nur einen geringfügigen Teilerfolg haben kann, so dass der Senat die Kostenentscheidung gemäß § 473 Abs. 1 und 4 StPO selbst treffen konnte (vgl. BGH NStZ 2005, 163).

    Die Entscheidung über die Kosten dieses Rechtsmittels war daher dem Nachverfahren vorzubehalten (vgl. BGH NJW 2005, 1205).

  • BGH, 30.03.2011 - 4 StR 42/11

    Vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis (Verfahrenshindernis: mangelnde

    Insofern macht der Senat von der Regelung des § 354 Abs. 1b StPO Gebrauch; über die neue Gesamtstrafe sowie die (weiteren) Kosten des Revisionsverfahrens kann im Beschlussverfahren nach §§ 460, 462 StPO entschieden werden (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Januar 2011 - 2 StR 556/10; zur Kostenentscheidung: BGH, Beschluss vom 9. November 2004 - 4 StR 426/04, NJW 2005, 1205, 1206).
  • BGH, 31.08.2022 - 4 StR 372/21

    Strafzumessung (Zäsurwirkung eines Urteils: Gesamtstrafenfähigkeit,

    Bei Bildung der neuen Gesamtfreiheitsstrafen wird wegen des Verschlechterungsverbots nach § 358 Abs. 2 StPO zu beachten sein, dass diese nur so hoch bemessen werden dürfen, dass sie zusammen die Summe der im angefochtenen Urteil verhängten Gesamtfreiheitsstrafen nicht übersteigen (vgl. Beschluss vom 9. November 2004 - 4 StR 426/04; Beschluss vom 7. Dezember 1990 - 2 StR 513/90, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Fehler 1).

    Mit der abschließenden Sachentscheidung ist auch über die Kosten des Rechtsmittels zu befinden (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Januar 2022 - 6 StR 469/21 Rn. 6; Beschluss vom 9. November 2004 - 4 StR 426/04 Rn. 8 ff.).

  • BGH, 06.11.2008 - 4 StR 495/08

    Sexuelle Nötigung durch konkludente Drohung, das Opfer nicht mehr gegen frühere

    Die Entscheidung über die Kosten des Rechtsmittels ist von dem für das Nachverfahren nach §§ 460, 462 StPO zuständigen Gericht zusammen mit der abschließenden Sachentscheidung zu treffen (vgl. BGH NJW 2005, 1205, 1206).
  • BGH, 10.05.2011 - 4 StR 144/11

    Rechtsfehlerhaft unterbliebene nachträgliche Gesamtstrafenbildung (Entscheidung

    Die Kostenentscheidung ist im vorliegenden Fall nicht dem Nachverfahren gemäß §§ 460, 462 StPO vorzubehalten (vgl. Senatsbeschluss vom 9. November 2004 - 4 StR 426/04, BGHR StPO § 354 Abs. 1 b Satz 1 Entscheidung 3), weil sicher abzusehen ist, dass das Rechtsmittel des Angeklagten, der seine Verurteilung insgesamt angegriffen hat, nur einen geringfügigen Teilerfolg haben kann, so dass der Senat die Kostenentscheidung gemäß § 473 Abs. 1 und 4 StPO selbst treffen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2004 - 5 StR 430/04, BGHR StPO § 354 Abs. 1 b Satz 1 Entscheidung 2; Senatsbeschluss aaO).
  • BGH, 13.01.2022 - 6 StR 469/21

    Revision im Strafverfahren: Nachträgliche Gesamtstrafenbildung durch das

    Mit der abschließenden Sachentscheidung ist auch über die Kosten des Rechtsmittels zu befinden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. November 2004 - 4 StR 426/04; vom 1. Dezember 2021 - 6 StR 409/21).
  • BGH, 06.03.2012 - 1 StR 530/11

    Fehlerhafte Gesamtstrafenbildung (keine Annahme der fiktiven Vollstreckung einer

    Darüber hat deshalb das für das Nachverfahren nach §§ 460, 462 StPO zuständige Gericht zusammen mit der abschließenden Sachentscheidung zu befinden (vgl. BGH, Beschluss vom 9. November 2004 - 4 StR 426/04 -, BGHR StPO § 354 Ib 1 Entscheidung 3).
  • BGH, 29.06.2011 - 1 StR 191/11

    Gewerbs- und bandenmäßiger Betrug (Ansetzen zum Versuch); rechtsfehlerhafte

  • BGH, 18.10.2007 - 4 StR 404/07

    Rechtsfehlerhafte Gesamtstrafenbildung und nachträgliche Gesamtstrafenbildung

  • BGH, 17.01.2006 - 4 StR 493/05

    Fehlerhafte Gesamtstrafenbildung (Zäsurwirkung eines Strafbefehls)

  • BGH, 19.01.2005 - 4 StR 223/04

    Verweisung des Tatrichter auf eine Entscheidung im Beschlusswege; nachträgliche

  • BGH, 14.02.2007 - 2 StR 479/06

    Teilweise Einstellung des Verfahrens; Absehen von der Aufhebung des

  • BGH, 24.01.2006 - 4 StR 437/05

    Gesamtstrafenbildung gemäß § 354 Abs. 1 b StPO

  • BGH, 22.03.2005 - 3 StR 47/05

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe

  • BGH, 23.08.2011 - 4 StR 373/11

    Tenorierung: nachzuholender Teilfreispruch bei Anklage in Tatmehrheit

  • BGH, 14.02.2023 - 5 StR 502/22

    Entscheidung im Nachverfahren bei ausschließlich die Gesamtstrafenbildung

  • BGH, 01.12.2021 - 6 StR 409/21

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Darstellungsmangel: mangelnde Mitteilung

  • BGH, 21.09.2011 - 1 StR 398/11

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung (Härteausgleich; maßgebliche Beendigung der

  • BGH, 29.11.2018 - 5 StR 463/18

    Rechtsfehlerhafter Gesamtstrafausspruch (fehlende Mitteilung des

  • OLG Jena, 08.03.2016 - 1 OLG 171 Ss 5/16

    Revision in Strafsachen: Folgen der Überschreitung der Strafgewalt durch das

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