Weitere Entscheidung unten: OVG Niedersachsen, 17.01.2005

Rechtsprechung
   BAG, 15.02.2005 - 9 AZN 892/04   

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https://dejure.org/2005,1967
BAG, 15.02.2005 - 9 AZN 892/04 (https://dejure.org/2005,1967)
BAG, Entscheidung vom 15.02.2005 - 9 AZN 892/04 (https://dejure.org/2005,1967)
BAG, Entscheidung vom 15. Februar 2005 - 9 AZN 892/04 (https://dejure.org/2005,1967)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Nichtzulassungsbeschwerde; Berufungsverfahren

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung der durch das Anhörungsrügengesetz (AHRG) entstandenen Veränderungen bezüglich der Zulassung der Revision; Bedeutung des Ablaufs der Frist zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde für die Anwendbarkeit des alten oder neuen Rechts; Berechtigung des ...

  • Judicialis

    ArbGG § 67; ; ArbGG § 72 Abs. 2; ; ArbGG § 72a Abs. 3; ; ZPO § 531 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Überprüfung der auf Divergenz gestützten Nichtzulassungsbeschwerde auch als Grundsatzbeschwerde

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Nichtzulassungsentscheidung: Überprüfung auch unter dem Gesichtspunkt der Grundsatzbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 113, 315
  • NJW 2005, 1452
  • MDR 2005, 825
  • NZA 2005, 484
  • BB 2005, 1456
  • DB 2005, 1120
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 25.10.1989 - 2 AZN 401/89

    Revision: grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus BAG, 15.02.2005 - 9 AZN 892/04
    Dabei kommt es jedoch nicht darauf an, welche Rechtsansicht der Beschwerdeführer über die Zulassungsmöglichkeiten hat, sondern darauf, welche Gründe er in der Beschwerdebegründung anführt (noch offengelassen in BAG 25. Oktober 1989 - 2 AZN 401/89 - AP ArbGG 1979 § 72a Grundsatz Nr. 39 = EzA ArbGG 1979 § 72a Nr. 56).

    Das ist dann nicht der Fall, wenn sie so einfach zu beantworten ist, dass keine divergierenden Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte zu erwarten sind (BAG 25. Oktober 1989 - 2 AZN 401/89 - AP ArbGG 1979 § 72a Grundsatz Nr. 39 = EzA ArbGG 1979 § 72a Nr. 56).

  • BAG, 22.10.2001 - 9 AZN 622/01

    Divergenzbeschwerde - Zulässigkeitsanforderungen

    Auszug aus BAG, 15.02.2005 - 9 AZN 892/04
    aa) Zur ordnungsgemäßen Begründung einer auf Divergenz (§ 72a Abs. 1, § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG) gestützten Nichtzulassungsbeschwerde gehört ua., dass der Beschwerdeführer einen abstrakten Rechtssatz aus der anzufechtenden Entscheidung sowie einen hiervon abweichenden abstrakten Rechtssatz aus einer Entscheidung ua. des Bundesarbeitsgerichts aufzeigt (Senat 22. Oktober 2001 - 9 AZN 622/01 - EzA ArbGG 1979 § 72a Nr. 95, zu II 1 der Gründe; 6. Dezember 1994 - 9 AZN 337/94 - BAGE 78, 373, 375).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BAG, 15.02.2005 - 9 AZN 892/04
    Der Gesetzgeber des Anhörungsrügengesetzes wollte insoweit die Anforderungen im Plenarbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 30. April 2003 - 1 PBvU 1/02 - (BVerfGE 107, 395) umsetzen (BT-Drucks. 15/3706 S. 13).
  • BAG, 24.03.1993 - 4 AZN 5/93

    Wortgleiche Regelungen in Parallel-Tarifverträgen

    Auszug aus BAG, 15.02.2005 - 9 AZN 892/04
    Grundsätzliche Bedeutung setzt voraus, dass die maßgebliche Rechtsfrage entweder von allgemeiner Bedeutung für die Rechtsordnung ist oder wegen ihrer tatsächlichen Auswirkungen die Interessen der Allgemeinheit oder eines größeren Teils der Allgemeinheit berührt (BAG 24. März 1993 - 4 AZN 5/93 - BAGE 73, 4).
  • BVerfG, 23.02.2001 - 1 BvR 4/01

    Keine Verletzung von GG Art 20 Abs 3 iVm Art 2 Abs 1 durch Annahme des Wegfalls

    Auszug aus BAG, 15.02.2005 - 9 AZN 892/04
    Der Gesetzgeber ist berechtigt, die Abgrenzung zwischen der Rechtssicherheit dienenden Rechtskraft einerseits und der materiellen Gerechtigkeit auf der anderen Seite bis zur Willkürgrenze zu regeln (BVerfG 1. Senat 2. Kammer 23. Februar 2001 - 1 BvR 4/01 - AP GG Art. 20 Nr. 32).
  • BAG, 06.12.1994 - 9 AZN 337/94

    Divergenzbeschwerde - Klagehäufung

    Auszug aus BAG, 15.02.2005 - 9 AZN 892/04
    aa) Zur ordnungsgemäßen Begründung einer auf Divergenz (§ 72a Abs. 1, § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG) gestützten Nichtzulassungsbeschwerde gehört ua., dass der Beschwerdeführer einen abstrakten Rechtssatz aus der anzufechtenden Entscheidung sowie einen hiervon abweichenden abstrakten Rechtssatz aus einer Entscheidung ua. des Bundesarbeitsgerichts aufzeigt (Senat 22. Oktober 2001 - 9 AZN 622/01 - EzA ArbGG 1979 § 72a Nr. 95, zu II 1 der Gründe; 6. Dezember 1994 - 9 AZN 337/94 - BAGE 78, 373, 375).
  • LAG Hamburg, 17.06.2004 - 2 Sa 112/03

    Darlegungslast des Arbeitgebers bei Personalabbau auf Dauer - keine Einbeziehung

    Auszug aus BAG, 15.02.2005 - 9 AZN 892/04
    Die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 17. Juni 2004 - 2 Sa 112/03 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 28.05.2009 - 8 AZR 536/08

    Diskriminierungsverbot - männlicher Bewerber - Mädcheninternat

    Selbst wenn das Landesarbeitsgericht eine erstmals in der Berufungsinstanz vorgetragene Behauptung des beklagten Landes oder einen Beweisantritt entgegen § 67 ArbGG, der § 531 ZPO als Spezialregelung vorgeht (BAG 15. Februar 2005 - 9 AZN 892/04 - Rn. 25, BAGE 113, 315 = AP ArbGG 1979 § 72a Divergenz Nr. 50 = EzA ArbGG 1979 § 72a Nr. 98), zugelassen haben sollte, könnte darauf die Revision nicht erfolgreich gestützt werden.
  • BAG, 19.12.2018 - 10 AZR 233/18

    Einrede der Verjährung in der Revisionsinstanz

    § 67 ArbGG geht § 531 ZPO als Spezialregelung vor (BAG 15. Februar 2005 - 9 AZN 892/04 - zu II 2 b cc (3) der Gründe, BAGE 113, 315) .
  • BAG, 28.07.2009 - 3 AZN 224/09

    Fall "Emmely": Revisionszulassung

    Erfüllen die Darlegungen zur Begründung einer Divergenzbeschwerde zugleich die Voraussetzungen einer Grundsatzbeschwerde, ist die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung zuzulassen (BAG 15. Februar 2005 - 9 AZN 892/04 - zu II 2 b cc (1) der Gründe, BAGE 113, 315).

    Ihre Klärung ist von allgemeiner Bedeutung für die Rechtsordnung (dazu BAG 15. Februar 2005 - 9 AZN 982/04 - BAGE 113, 315).

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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 17.01.2005 - 2 PA 108/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,6248
OVG Niedersachsen, 17.01.2005 - 2 PA 108/05 (https://dejure.org/2005,6248)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 17.01.2005 - 2 PA 108/05 (https://dejure.org/2005,6248)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 17. Januar 2005 - 2 PA 108/05 (https://dejure.org/2005,6248)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Schriftformerfordernis bei einer E-Mail

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 1452 (Ls.)
  • NVwZ 2005, 470
  • NVwZ 2005, 470 (Volltext mit amtl. LS)
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.01.1990 - 11 E 70/89

    Prozeßkostenhilfe; Beschwerdeverfahren; Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.01.2005 - 2 PA 108/05
    Die Erfolglosigkeit der nur gegen die Versagung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe erhobenen Beschwerde ergibt sich schon daraus, dass nach dem für die Antragstellerin rechtskräftigen negativen Abschluss des Hauptsacheverfahrens (8 C 2122/04) - die Antragstellerin hat gegen den ihr am 24. Dezember 2004 zugestellten Beschluss vom 22. Dezember 2004 innerhalb der am 7. Januar 2005 abgelaufenen Rechtsmittelfrist nur gegen die Ablehnung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe Beschwerde eingelegt, nicht aber gegen die Ablehnung des von ihr vornehmlich beantragten Erlasses einer einstweiligen Anordnung auf Verpflichtung der Antragstellerin auf (vorläufige) Zulassung zum Studium der Anglistik und Iranistik - vom Beschwerdegericht zu Gunsten der Antragstellerin hinreichende Erfolgsaussichten i. S. des § 166 VwGO i. V. m. § 114 ZPO für eine von der Antragstellerin beabsichtigte Rechtsverfolgung nicht mehr bejaht werden können (OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 12.1.1990 - 11 E 70/89 -, NVwZ-RR 1990, 384 u.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.06.1993 - 25 E 426/93

    Rückwirkende Bewilligung von Prozeßkostenhilfe; Klagerücknahme; Pflichtwidriges

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.01.2005 - 2 PA 108/05
    Nds. OVG, Beschl. v. 22.6.2001 - 4 PA 159/01 - vgl. auch OVG NRW, Beschl. v. 30.6.1993 - 25 E 426/93 -, DVBl. 1994, 214 u. Hanseatisches OVG, Beschl. v. 24.8.1999 - 4 Bs 89/99 -, NordÖR 2000, 191; a. A. Olbertz, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand: September 2004, RdNr. 57 zu § 166 m. w. Nachw.).
  • OVG Hamburg, 24.08.1999 - 4 Bs 89/99
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.01.2005 - 2 PA 108/05
    Nds. OVG, Beschl. v. 22.6.2001 - 4 PA 159/01 - vgl. auch OVG NRW, Beschl. v. 30.6.1993 - 25 E 426/93 -, DVBl. 1994, 214 u. Hanseatisches OVG, Beschl. v. 24.8.1999 - 4 Bs 89/99 -, NordÖR 2000, 191; a. A. Olbertz, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand: September 2004, RdNr. 57 zu § 166 m. w. Nachw.).
  • LSG Hessen, 11.07.2007 - L 9 AS 161/07

    Widerspruchseinlegung per E-Mail

    Der Absender ist, wie im vorliegenden Fall, nicht ausreichend sicher identifizierbar und es besteht eine größere Gefahr von Missbrauch und Täuschung durch Unbefugte (vergleiche insoweit auch: Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 17. Januar 2005, 2 PA 108/05).
  • LSG Hessen, 18.03.2008 - L 3 U 123/05

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Mit der bei der Beklagten eingegangenen E-Mail vom 18. November 2003 konnte die Klägerin nicht wirksam gemäß §§ 90, 91, 92 SGG Klage erheben, weil eine einfache E Mail nicht das Schriftformerfordernis erfüllt (vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 17. Januar 2005 - 2 PA 108/05 - NVwZ 2005, 470; Hessisches LSG, Beschluss vom 11. Juli 2007 - L 9 AS 161/07 ER zur Widerspruchseinlegung).
  • VGH Bayern, 03.06.2022 - 3 ZB 21.2849

    Unzulässige Widerspruchseinlegung durch einfache E-Mail

    Denn durch die Übersendung einer einfachen E-Mail kann nicht mit der von § 70 Abs. 1 VwGO verlangten Sicherheit festgestellt werden, ob die betreffende E-Mail vollständig und richtig ist, und ob sie tatsächlich von dem in ihr angegebenen Urheber stammt (vgl. NdsOVG, B.v. 17.1.2005 - 2 PA 108/05 - juris Rn. 5; zum fehlenden Beweiswert ungesicherter E-Mails Roßnagel/Pfitzmann NJW 2003, 1209 ff.).
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