Weitere Entscheidungen unten: OLG Karlsruhe, 15.09.2004 | AG Düsseldorf, 14.12.2004

Rechtsprechung
   BGH, 11.01.2005 - 1 StR 498/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,1791
BGH, 11.01.2005 - 1 StR 498/04 (https://dejure.org/2005,1791)
BGH, Entscheidung vom 11.01.2005 - 1 StR 498/04 (https://dejure.org/2005,1791)
BGH, Entscheidung vom 11. Januar 2005 - 1 StR 498/04 (https://dejure.org/2005,1791)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,1791) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    Art. 8 EMRK; Art. 6 EMRK; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 1 Abs. 1 GG; § 46 StGB; § 68a StPO; § 77 StPO; § 241 Abs. 2 StPO; 244 Abs. 2 bis 4 StPO; § 406e Abs. 2 Satz 2 StPO
    Achtung der menschlichen Würde eines Zeugen im Rahmen der vorrangigen Verpflichtung zur Wahrheitsermittlung (Beweiserhebungen zum Privatleben und zum Intimleben nur nach sorgfältiger Prüfung ihrer Unerlässlichkeit; Berücksichtigung bei der Leitung eines Sachverständigen; ...

  • lexetius.com

    StPO §§ 68a, 77, 241 Abs. 2, 244 Abs. 2 bis 4

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der Beweiserhebung zum Privatleben und Intimleben eines Zeugen; Recht auf Einsichtnahme in die Akten für einen Nebenkläger; Rechtswidriger Beweiserhebungsakt als Voraussetzung für ein Beweisverwertungsverbot; Erhebung eines Beweises durch die Beantragung zur ...

  • Judicialis

    StPO § 68a; ; StPO § 77; ; StPO § 241 Abs. 2; ; StPO § 244 Abs. 2; ; StPO § 244 Abs. 3; ; StPO § 244 Abs. 4

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 68a § 77 § 241 Abs. 2 § 244 Abs. 2, 3, 4
    Verpflichtung zur Wahrheitserforschung und Beweiserhebungen zum Privat- und Intimleben eines Zeugen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 1519
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 19.02.2002 - 1 StR 5/02

    Beurteilung der Glaubwürdigkeit; Hinzuziehung eines Sachverständigen (Psychologe)

    Auszug aus BGH, 11.01.2005 - 1 StR 498/04
    Psychiatrische Beratung wird aber nur dann angezeigt sein, wenn die Zeugentüchtigkeit dadurch in Frage gestellt ist, daß der Zeuge an einer geistigen Erkrankung leidet oder sonst Hinweise darauf vorliegen, daß die Zeugentüchtigkeit durch aktuelle psychopathologische Ursachen beschränkt sein kann (vgl. BGH StV 2002, 293 m. w. N.).
  • BGH, 05.11.2003 - 1 StR 368/03

    Sachleitungsbefugnis des Vorsitzenden (geordnete Zeugenbefragung; sachfremdes

    Auszug aus BGH, 11.01.2005 - 1 StR 498/04
    Auch im Rahmen seiner vorrangigen Verpflichtung zur Wahrheitsermittlung hat das Gericht (ebenso wie auch die Ermittlungsbehörden) jedoch auf die Achtung der menschlichen Würde eines Zeugen, wie sie sich letztlich aus dem Rechtsstaatsprinzip ergibt, Bedacht zu nehmen (vgl. nur BGHSt 48, 372 m. w. N.).
  • BGH, 07.03.2001 - 2 StR 21/01

    Vergewaltigung; Aspekte der Strafzumessung (Überschreitung der Grenze

    Auszug aus BGH, 11.01.2005 - 1 StR 498/04
    Es wäre auch zulässig gewesen, bei der Strafzumessung die ebenso ehrenrührige wie haltlose Behauptung des Angeklagten zu berücksichtigen, die Nebenklägerin sei eine Gelegenheitsprostituierte, (vgl. nur BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verteidigungsverhalten 14, 19 jew. m. w. N.), zumal sie mit seinem Verteidigungsvorbringen - Geschlechtsverkehr im Rahmen einer Beziehung; Anzeige weil er seine Familie nicht verlassen wollte - in keinem erkennbaren Zusammenhang steht.
  • BGH, 30.07.1999 - 1 StR 618/98

    Mindestanforderungen an strafprozessuale Glaubhaftigkeitsgutachten

    Auszug aus BGH, 11.01.2005 - 1 StR 498/04
    b) Bei der Prüfung der Glaubhaftigkeit der Aussage im übrigen ist letztlich nicht zwischen allgemeiner Glaubwürdigkeit und spezieller Glaubwürdigkeit unterschieden (vgl. schon BGH StV 1994, 64 m. w. N.; eingehend Boetticher in NJW Sonderheft für G. Schäfer 8, 12 m. w. N.); dementsprechend steht weniger die Frage nach einer allgemeinen Glaubwürdigkeit des Zeugen im Sinne einer dauerhaften personalen Eigenschaft (sein "Leumund") im Vordergrund, sondern vorrangig um die Analyse des Aussageinhalts, d. h. um eine methodische Beurteilung, ob auf ein bestimmtes Geschehen bezogene Angaben einem tatsächlichen Erleben des Zeugen entsprechen (vgl. BGHSt 45, 164; StV 2002, 639, 640).
  • BGH, 03.08.1994 - 2 StR 161/94

    Strafschärfende Berücksichtigung des Verteidigungsverhaltens des Angeklagten -

    Auszug aus BGH, 11.01.2005 - 1 StR 498/04
    Es wäre auch zulässig gewesen, bei der Strafzumessung die ebenso ehrenrührige wie haltlose Behauptung des Angeklagten zu berücksichtigen, die Nebenklägerin sei eine Gelegenheitsprostituierte, (vgl. nur BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verteidigungsverhalten 14, 19 jew. m. w. N.), zumal sie mit seinem Verteidigungsvorbringen - Geschlechtsverkehr im Rahmen einer Beziehung; Anzeige weil er seine Familie nicht verlassen wollte - in keinem erkennbaren Zusammenhang steht.
  • BGH, 26.09.2002 - 1 StR 111/02

    Vorlage; Anfrageverfahren; audiovisuelle Vernehmung von Vertrauenspersonen der

    Auszug aus BGH, 11.01.2005 - 1 StR 498/04
    b) Bei der Prüfung der Glaubhaftigkeit der Aussage im übrigen ist letztlich nicht zwischen allgemeiner Glaubwürdigkeit und spezieller Glaubwürdigkeit unterschieden (vgl. schon BGH StV 1994, 64 m. w. N.; eingehend Boetticher in NJW Sonderheft für G. Schäfer 8, 12 m. w. N.); dementsprechend steht weniger die Frage nach einer allgemeinen Glaubwürdigkeit des Zeugen im Sinne einer dauerhaften personalen Eigenschaft (sein "Leumund") im Vordergrund, sondern vorrangig um die Analyse des Aussageinhalts, d. h. um eine methodische Beurteilung, ob auf ein bestimmtes Geschehen bezogene Angaben einem tatsächlichen Erleben des Zeugen entsprechen (vgl. BGHSt 45, 164; StV 2002, 639, 640).
  • BGH, 11.11.1959 - 2 StR 471/59
    Auszug aus BGH, 11.01.2005 - 1 StR 498/04
    Da die Nebenklägerin es abgelehnt hat, sich (nochmals) begutachten zu lassen, geht das hierauf bezogene Revisionsvorbringen ins Leere; die beantragte Begutachtung wäre unzulässig gewesen (st. Rspr. vgl. BGHSt 13, 394, 398; 14, 21, 23; w. Nachw. bei Senge in KK 5. Aufl. § 81c Rdn. 9).
  • BGH, 21.01.2004 - 1 StR 379/03

    Beweiswürdigung (lückenhafte; fernliegende Erwägungen des Tatgerichts; generelle

    Auszug aus BGH, 11.01.2005 - 1 StR 498/04
    Soweit die Revision zur Sachrüge ausführt, die Beweiswürdigung werde den Anforderungen bei "Aussage gegen Aussage" nicht gerecht, ist verkannt, daß diese vom Fehlen sonstiger Erkenntnisse gekennzeichnete Konstellation (st. Rspr., vgl. zuletzt BGH NStZ 2004, 635, 636) nicht vorliegt.
  • BGH, 14.10.1959 - 2 StR 249/59
    Auszug aus BGH, 11.01.2005 - 1 StR 498/04
    Da die Nebenklägerin es abgelehnt hat, sich (nochmals) begutachten zu lassen, geht das hierauf bezogene Revisionsvorbringen ins Leere; die beantragte Begutachtung wäre unzulässig gewesen (st. Rspr. vgl. BGHSt 13, 394, 398; 14, 21, 23; w. Nachw. bei Senge in KK 5. Aufl. § 81c Rdn. 9).
  • BGH, 05.09.1996 - 1 StR 416/96

    Zeugenvernehmung - Psychiatrisches Gutachten - Aussagefähigkeit

    Auszug aus BGH, 11.01.2005 - 1 StR 498/04
    Der Richter, der glaubt, hierüber ohne sachverständige Hilfe nicht befinden zu können, ist freilich in seiner Entscheidung frei, ob er einen Psychiater oder einen Psychologen beauftragt (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 4 Satz 1 Glaubwürdigkeitsgutachten 4 m. w. N.).
  • BGH, 05.10.1993 - 1 StR 547/93

    Anforderungen an die Urteilsgründe im Fall von Aussage gegen Aussage -

  • BGH, 14.01.2003 - 1 StR 357/02

    Unzulässige Revision der Nebenklage (Gesetzesverletzung)

  • BGH, 10.10.1990 - StB 19/90

    Unanfechtbarkeit der richterlichen Entscheidung über Ablehnung bzw. Gewährung von

  • BGH, 23.04.2007 - GSSt 1/06

    Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen zur Beachtlichkeit von

    In diesem Sinne verpflichtet auch der Rahmenbeschluss der Europäischen Union über die Stellung des Opfers im Strafverfahren vom 15. März 2001 (ABlEG Nr. L 82 vom 22. März 2001) in Art. 3 Abs. 2 die Mitgliedstaaten, "die gebotenen Maßnahmen (zu ergreifen), damit ihre Behörden Opfer nur in dem für das Strafverfahren erforderlichen Umfang befragen" (hierzu BGH NJW 2005, 1519, 1520 f.; vgl. auch BTDrucks. 15/1976 S. 8, 19 zu § 24 Abs. 1 Nr. 3 GVG n.F.).
  • OLG Hamburg, 24.10.2014 - 1 Ws 110/14

    Strafverfahren: Versagung des Akteneinsichtsrechts des Verletzten wegen

    Zwar steht den mit der Sache befassten Gerichten hierbei ein weiter Entscheidungsspielraum zu (vgl. nur BGH, vom 11. Januar 2005 - 1 StR 498/04, NJW 2005, 1519, 1520).
  • LG Bochum, 02.09.2021 - 8 KLs 5/20
    Eine solche Konstellation liegt nur bei gänzlichem Fehlen sonstiger Erkenntnisse vor (BGH, Beschluss vom 11.01.2005 - 1 StR 498/04 - NJW 2005, 1519).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 15.09.2004 - 14 Wx 73/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,2158
OLG Karlsruhe, 15.09.2004 - 14 Wx 73/03 (https://dejure.org/2004,2158)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15.09.2004 - 14 Wx 73/03 (https://dejure.org/2004,2158)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15. September 2004 - 14 Wx 73/03 (https://dejure.org/2004,2158)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,2158) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Enttlassung eines Testamentsvollstreckers aus seinem Amt wegen grober Pflichtverletzung; Verletzung einer Pflicht durch den Testamentsvollstrecker indem er einen eigennützigen Auseinandersetzungsvorschlag macht; Vorliegen der Voraussetzungen für die Entlassung eines ...

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Testamentsvollstreckung - Entlassung eines Testamentsvollstreckers

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzanmerkung)

    Testamentsvollstreckung - Entlassung eines Testamentsvollstreckers

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 1519 (Ls.)
  • NJW-RR 2005, 527
  • FGPrax 2005, 33
  • FamRZ 2005, 1282
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 28.07.2003 - 1Z BR 140/02

    Wichtiger Grund für die Entlassung des Testamentsvollstreckers

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.09.2004 - 14 Wx 73/03
    Die der uneingeschränkten Überprüfung durch den Senat unterliegende (vgl. BayObLG, Rpfleger 2003, S. 655 ff., 656) Rechtsfrage, ob auf Grundlage des festgestellten Sachverhalts das Vorliegen eines wichtigen Grundes für die Entlassung des Beteiligten Nr. 4 aus dem Amt des Testamentsvollstreckers anzunehmen ist, hat das Landgericht zutreffend bejaht.
  • BayObLG, 26.01.2000 - 1Z BR 214/98

    Grobe Pflichtverletzung eines Testamentsvollstreckers

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.09.2004 - 14 Wx 73/03
    Mit seinem auf eine solche gerichteten Vorschlag verstieß der Beteiligte Nr. 4 somit in grober und schuldhafter Weise gegen den "die oberste Norm für die Aufgabe und die Befugnisse des Testamentsvollstreckers" (BayObLG, FamRZ 2000, S. 1055 f., 1056 m.w.N.) bildenden Erblasserwillen.
  • KG, 13.03.2012 - 1 W 747/11

    Selektive Erbausschlagung der Eltern für ihre Kinder: Erforderlichkeit einer

    Das Amtsgericht war daher zur Einziehung des Erbscheins unter Rückgabe des Verfahrens anzuweisen, da das Beschwerdegericht selbst die Einziehung nicht anordnen darf (OLG Karlsruhe, FamRZ 2005, 1282; vgl. auch J.Mayer in MünchKomm-BGB, 5.Aufl., Rdn. 46 zu § 2361 BGB m.w.N.).
  • KG, 30.11.2010 - 1 W 434/10

    Entlassung des Testamentsvollstreckers wegen Entnahme einer überhöhten

    Das Verfahren war insoweit an das Amtsgericht zurückzugeben, das die Entlassung vorzunehmen hat (vgl. OLG Karlsruhe, FamRZ 2005, 1282).
  • OLG Rostock, 25.07.2018 - 3 W 158/17

    Entlassung des Testamentsvollstreckers wegen Missachtung der

    Es kann aber auch genügen, wenn aufgrund objektiver Tatsachen und nicht nur aufgrund des subjektiven Empfindens des Erben und sonstiger am Nachlass Beteiligter ein nachhaltiges Misstrauen dahin besteht, dass der Testamentsvollstrecker den Willen des Erblassers umsetzen werde (OLG Hamm, a.a.O.; OLG Köln, a.a.O.; BayObLG, Beschl. v. 24.02.1988, BReg 1 Z 48/86, MDR 1988, 674 = FamRZ 1988, 770 ; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 15.09.2004, 14 Wx 73/03, NJW-RR 2005, 527 ).
  • OLG Rostock, 13.08.2018 - 3 W 158/18

    Entlassung und Neubestellung eines Testamentsvollstreckers

    1 Z 48/86">FamRZ 1988, 770; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 15.09.2004, 14 Wx 73/03, NJW-RR 2005, 527).
  • KG, 28.09.2010 - 1 W 21/10

    Testamentsvollstreckung: Interessenabwägung bei der beanspruchten Entlassung

    Da der Senat die Entscheidung des Landgerichts aufgehoben hat, kommt es nicht darauf an, ob das Landgericht die Entlassung des Testamentsvollstreckers nicht selbst hätte aussprechen dürfen, sondern das Nachlassgericht hierzu hätte anweisen müssen (OLG Karlsruhe FamRZ 2005, 1282 = NJW 2005, 1519; Briesemeister in Jansen, FGG, Rdn.20 zu § 25).
  • OLG Düsseldorf, 20.04.2023 - 3 Wx 157/22
    Auch ein objektiv begründetes - also nicht nur auf subjektiven Gefühlsmomenten, sondern auf Tatsachen beruhendes - Misstrauen gegen die Amtsführung kann einen wichtigen Grund für die Entlassung darstellen (OLGR Karlsruhe 2005, 78; Lange in Beck´scher Online-Kommentar BGB, Stand: 1. Februar 2023, § 2227 Rn. 22).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   AG Düsseldorf, 14.12.2004 - 54 C 5095/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,9030
AG Düsseldorf, 14.12.2004 - 54 C 5095/04 (https://dejure.org/2004,9030)
AG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.12.2004 - 54 C 5095/04 (https://dejure.org/2004,9030)
AG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. Dezember 2004 - 54 C 5095/04 (https://dejure.org/2004,9030)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,9030) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Mutter sucht unbekannten Vater ihres Kindes - Telefongesellschaft muss in diesem Fall geschützte Daten herausrücken

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Auskunftspflicht eines Mobilfunk-Betreibers

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Auskunftspflicht eines Mobilfunk-Betreibers

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 1519 (Ls.)
  • NJW-RR 2005, 554
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 31.01.1989 - 1 BvL 17/87

    Kenntnis der eigenen Abstammung

    Auszug aus AG Düsseldorf, 14.12.2004 - 54 C 5095/04
    Daher umfasst das Persönlichkeitsrecht auch die Kenntnis der eigenen Abstammung (BVerfG, Urteil vom 31. Januar 1989 / 1 BvL 17/87).
  • AG Bonn, 08.02.2011 - 104 C 593/10

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht gibt Anspruch auf Auskunftserteilung zur

    Denn die Abwägung zwischen dem Interesse des Klägers, der seine Herkunft ermitteln und seine Unterhaltsansprüche durchsetzen will und dem Interesse des Erzeugers, sich seiner Verantwortung zu entziehen, rechtfertigt die Preisgabe der datenschutzrechtlich geschützten Angaben des vermeintlichen Vaters (vgl. AG Düsseldorf, Urteil vom 14.12.2004 - 54 C 5095/04, juris Rn. 5, NJW 2005, 1519).
  • LG Bonn, 29.09.2010 - 1 O 207/10

    Kein Auskunftsanspruch einer Mutter gegenüber TK-Anbieter über Adressdaten eines

    Über etwaige Rechte des am Rechtsstreit nicht beteiligten Kindes ist nicht zu entscheiden, da die Klägerin ausdrücklich einen eigenen Auskunftsanspruch geltend macht (vgl. AG Düsseldorf, Urteil vom 14.12.2004 - 54 C 5095/04, NJW-RR 2005, 554, das in einer vergleichbaren Fallgestaltung einen Auskunftsanspruch des Kindes ohne Rückgriff auf zivilrechtliche Anspruchsgrundlagen unmittelbar aus dem verfassungsrechtlichen Persönlichkeitsrecht abgeleitet hat).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht