Rechtsprechung
| BVerfG, 29.11.2004 - 2 BvR 1034/02 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- HRR Strafrecht
Art. 13 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; § 102 StPO; § 103 StPO; § 244 Abs. 2 StPO; § 261 StPO
Durchsuchung (Verhältnismäßigkeit; mildestes Mittel; gerichtliche Aufklärungspflicht); Durchsuchungsbeschlusses (Begrenzungsfunktion; inhaltliche Anforderungen; Einzelfall des Ausreichens einer pauschalen Nennung des Tatvorwurfes); Schweigerecht des Angeklagten (nemo tenetur se ipsum accusare; Teilschweigen; Verwertung; freie richterliche Beweiswürdigung;); Beschwerdebefugnis (Betroffenheit in eigenen Rechten). - lexetius.com
- Bundesverfassungsgericht
- IWW
- NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verhältnismäßigkeit einer Durchsuchungsanordnung - hier: - in einem Steuerstrafverfahren
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse
- financialmind.de (Kurzinformation)
Steuerrecht: Wegen Bagatellen kein Heer in Gang setzen
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Begrenzungsfunktion - Durchsuchungsanordnung
Verfahrensgang
- LG München I, 29.01.2002 - 15 Ns 308 Js 37704/01
- LG München I, 31.01.2002 - 15 Ns 308 Js 37704/01
- OLG München, 06.05.2002 - 2 Ws 291/02
- OLG München, 06.05.2002 - 2 Ws 292/02
- BVerfG, 29.11.2004 - 2 BvR 1034/02
Zeitschriftenfundstellen
- BVerfGK 4, 227
- NJW 2005, 1640
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 11.01.2005 - 1 StR 478/04
Beweiswürdigung (kein Beweis des ersten Anscheins im Strafrecht; lebensfremde …
Dabei kommt es nicht darauf an, ob Fragen nicht beantwortet wurden oder ob der Vernommene, wie hier, von sich aus einen Vorgang schildert und dabei einen wesentlichen Punkt eines einheitlichen Geschehens nicht nennt (…Schoreit aaO m. w. N.; vgl. auch BVerfG - Beschluß vom 29. November 2004 - 2 BvR 1034/02). - OLG Düsseldorf, 26.02.2008 - 5 Ss 203/07
Durchsuchung der Wohnung eines Nichtbeschuldigten; Widerstand gegen …
Es hat auch nicht erkennbar geprüft, ob die Maßnahme im konkreten Fall mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vereinbar war, der bei Wohnungsdurchsuchungen, namentlich bei einem Nichtbeschuldigten, besonders zu beachten ist (BVerfG NJW 2005, 1640; NStZ-RR 2006, 110; NJW 2007, 1804). - LG Marburg, 07.11.2007 - 4 Qs 16/07 Die Durchsuchung scheidet zudem aus, wenn andere weniger einschneidende Maßnahmen verfügbar sind (BVerfG, NJW 2005, 1640; NStZ-RR 2006, 110).
- VG Köln, 20.05.2011 - 18 K 106/11 vgl. BGH, Urteil vom 11.01.2005 - 1 StR 478/04 -, NStZ-RR 2005, 147; BVerfG, Beschluss vom 29.11.2004 - 2 BvR 1034/02 -, NJW 2005, 1640.
- OLG Karlsruhe, 13.02.2007 - 8 U 155/06
Bauvertrag
Jedenfalls kann die Klägerin ihren Vergütungsanspruch im Hinblick auf das Vertrags- und auch treuwidrige Verhalten der Beklagten durchsetzen, ohne die Gegenleistung erbringen zu müssen (vgl. BGH NJW 2005, 1640). - LG Frankfurt/Main, 12.03.2007 - 26 Qs 1/07
Strafbarkeit der Sportwette: Sportwettenvermittlung an einen konzessionierten …
Weiterhin muss die Durchsuchung in einem angemessenen Verhältnis zu der Schwere der Straftat und der Stärke des gegen den Beschuldigten bestehenden Tatverdachts stehen (BVerfG NJW 2005, 1640(1641)). - OLG München, 12.08.2005 - 2 Ws 768/05 Der Erlaß des Beschlusses des Landgerichts München I vom 22.04.2005 war jedoch unter Berücksichtigung der Besonderheiten des vorliegenden Falls und nach Maßgabe der grundlegenden verfassungsgerichtlichen Vorgaben (vgl. BVerfG, NJW 2005, 1640 ff.) nicht mehr verhältnismäßig und damit rechtswidrig, soweit darin auch die Durchsuchung der Wohnung samt Nebenärume der Beschwerdeführer und deren Fahrzeuge bezüglich der im Tenor dieses Beschlusses unter Ziffer I. ausgeführten Unterlagen angeordnet wurde.
