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   VGH Bayern, 13.01.2005 - 22 ZB 04.2931   

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https://dejure.org/2005,24510
VGH Bayern, 13.01.2005 - 22 ZB 04.2931 (https://dejure.org/2005,24510)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13.01.2005 - 22 ZB 04.2931 (https://dejure.org/2005,24510)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13. Januar 2005 - 22 ZB 04.2931 (https://dejure.org/2005,24510)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verstoß gegen den Aufklärungsgrundsatz des Gerichts; Aufklärungsmaßnahmen bei fehlendem schriftlich angekündigten Beweisantrag in der mündlichen Verhandlung; Wiederholung eines nicht gestellten aber schriftlich angekündigter Beweisantrags; Voraussetzungen für eine ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Störung durch Fußbälle muß hingenommen werden

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Fußbälle fliegen über die Hecke Wenn sich die Belästigung in Grenzen hält, müssen Nachbarn das hinnehmen

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Anlieger muss gelegentliche Störung durch Fußbälle hinnehmen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 1882
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Bayern, 23.01.2015 - 22 ZB 14.42

    Übergabe eines vollständig abgesetzten Urteils an die Geschäftsstelle am letzten

    Zwar werden derartige "Ballüberflüge" in gewissen Grenzen von der Duldungspflicht mitumfasst werden können, die sich aus dem nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnis ergibt (BayVGH, U.v. 14.7.2004 - 25 B 97.2307 - juris Rn. 48; B.v. 13.1.2005 - 22 ZB 04.2931 - NJW 2005, 1882/1883; B.v. 8.9.2008 - 22 ZB 07.3059 - juris Rn. 2 f.).
  • VG Würzburg, 24.10.2017 - W 4 K 16.474

    Kein Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten gegen eine Luft-Wärmepumpe in

    Unter Umständen dieser Art, bei denen sämtliche Beteiligte einschließlich desjenigen, für den die aufzuklärende Tatsache prozessual günstig wäre, in Kenntnis der Rechtsauffassung der erkennenden Kammer der Einholung eines Sachverständigengutachtens widersprechen, musste sich dem Gericht eine weitere Sachaufklärung nicht aufdrängen, und es durfte trotz bestehender Amtsermittlungspflicht anhand der Grundsätze über die materielle Beweislast entschieden werden (zur Reichweite der Amtsermittlungspflicht des Gerichts bei unterlassener Mitwirkung der Beteiligten an der Sachaufklärung vgl. etwa BayVGH, B.v. 13.1.2005 - 22 ZB 04.2931 - juris; HessVGH, U.v. 25.6.1991 - 11 UE 3675/88 - juris; Dawin, in: Schoch/Schneider/Bier, Verwaltungsgerichtsordnung, 32. EL Oktober 2016, § 86 Rn. 81).
  • VGH Bayern, 08.09.2008 - 22 ZB 07.3059

    Städtischer Sportplatz; nachbarschaftliches Gemeinschaftsverhältnis; Überfliegen

    Nicht ernstlich zweifelhaft ist auch die Annahme des Verwaltungsgerichts, dass gelegentliche Ballüberflüge im nachbarschaftlichen Gemeinschaftsverhältnis gerade auch im Hinblick auf die Situationsgebundenheit des betroffenen Grundstücks vom Nachbarn als sozialadäquat hinzunehmen sind (vgl. z.B. BayVGH vom 16.11.2004 Az. 22 ZB 04.2269 und vom 13.1.2005 Az. 22 ZB 04.2931).
  • VGH Bayern, 09.07.2014 - 22 C 14.1462

    Bolzplatz in gemeindlicher Trägerschaft; Klagen von Nachbarn auf

    Auf den Auffangwert nach § 52 Abs. 2 GKG hat der beschließende Senat bei der Festsetzung von Streitwerten für immissionsschutzrechtliche Abwehrklagen Drittbetroffener demgegenüber vor allem dann abgestellt, wenn sich Betroffene allein gegen eine zeitlich oder sachlich begrenzte Belästigung, z.B. dagegen wandten, dass von einem benachbarten Spiel- oder Bolzplatz Bälle auf ihr Grundstück gelangten (vgl. BayVGH, B.v. 13.1.2005 - 22 ZB 04.2931 - NJW 2005, 1882; B.v. 8.9.2008 - 22 ZB 07.3059 - juris).
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