Rechtsprechung
| BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- HRR Strafrecht
Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 12 GG; Art. 13 GG; Art. 8 EMRK; § 94 StPO; § 110 StPO; § 97 StPO; § 53 StPO; § 108 StPO; § 489 StPO; § 483 StPO; § 19 BDSG
Beschlagnahme und Kopie des gesamten Datenbestandes einer Rechtsanwaltskanzlei und Steuerberatungsgesellschaft; allgemeine Handlungsfreiheit (wirtschaftliche Entfaltung); Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Bestimmung des Verwendungszwecks bereichsspezifisch und präzise; Normenklarheit; Zweckbindung); kein Eingriff in die Berufsfreiheit (Schutzbereich; unmittelbar auf die Berufstätigkeit bezogen; objektiv berufsregelnde Tendenz); Verhältnismäßigkeit (staatliches Interesse an einer wirksamen Strafverfolgung; Abwägung mit Interessen betroffener Dritter; Beeinträchtigung beruflicher Tätigkeit; freie Advokatur; Schutz des Vertrauensverhältnisses zwischen Mandant und Anwalt; Recht auf ein faires Verfahren); Begrenzung des Zugriffs auf Daten durch Möglichkeiten der materiellen Datenzuordnung (Auswertung der Struktur eines Datenbestands; Nutzung geeigneter Suchbegriffe oder Suchprogramme; Zufallsfunde); Grundrechtsschutz durch Verfahrensgestaltung; datenschutzrechtlicher Auskunftsanspruch der StPO (keine Gefährdung des Untersuchungszwecks; kein Entgegenstehen überwiegender schutzwürdige Interessen Dritter; Gefährdung nur durch die Informationsübermittlung). - lexetius.com
- DFR
Anwaltsdaten
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- IWW
- aufrecht.de
Zulässigkeit der Sicherstellung und Beschlagnahme von Datenträgern als Beweisgegenstände im Strafverfahren nach der StPO
- Kanzlei Prof. Schweizer (Volltext/Auszüge)
Sicherstellung und Beschlagnahme von Datenträgern
- NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 § 94
Anforderungen an die Beschlagnahme von Datenträgern und hierauf gespeicherter Daten - Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
- Kommunikation & Recht(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Verfassungsrechliche Anforderungen an Durchsuchung, Sicherstellung und Beschlagnahme elektronischer Datenbestände bei Rechtsanwälten und Steuerberatern
- Betriebs-Berater
Verfassungsrechtliche Anforderungen an Durch-suchung, Sicherstellung und Beschlagnahme elektronischer Datenbestände bei Rechtsanwälten und Steuerberatern
Kurzfassungen/Presse (11)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Anforderungen an die Beschlagnahme von Datenträgern und hierauf gespeicherter Daten
- IWW (Kurzinformation)
Datenzugriff im Ermittlungsverfahren - Beschlagnahme sämtlicher Datenträger eines Steuerberaters ist verfassungswidrig
- IWW (Kurzinformation)
Durchsuchung - Beschlagnahme von Daten und Datenträgern
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Beschlagnahme von Datenträgern bei Rechtsanwälten
- wkdis.de (Pressemitteilung)
Anforderungen an die Beschlagnahme von Datenträgern und hierauf gespeicherter Daten
- dr-bahr.com (Pressemitteilung)
Beschlagnahme von Datenträgern + gespeicherten Daten
- berliner-anwaltsverein.de
, S. 29 (Kurzinformation)
Nicht alle Kanzleidaten dürfen beschlagnahmt werden
- heise.de (Pressebericht, 08.06.2005)
Bundesverfassungsgericht verbietet willkürliche Datenbeschlagnahme
- jurawelt.com (Pressemitteilung)
Anforderungen an die Beschlagnahme von Datenträgern und hierauf gespeicherter Daten
- nomos.de
, S. 4 (Kurzinformation)
Anforderungen an die Beschlagnahme von Datenträgern
- urteilsrubrik.de (Kurzinformation)
Nicht alle Kanzleidaten dürfen beschlagnahmt werden
Besprechungen u.ä.
- IWW (Kurzanmerkung)
StPO: Durchsuchung - Beschlagnahme von Datenträgern
Sonstiges (4)
- IWW (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)
Durchsuchung und Beschlagnahme - Durchsuchung von EDV-Anlagenbeim Berufsgeheimnisträger
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Beschlagnahme von elektronischen Daten bei Rechtsanwälten und Steuerberatern - Zugleich Anmerkung zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 12.4.2005, WM 2005, 1241 -" von RA Dr. Philipp Rau, LL.M., original erschienen in: WM 2006, 1281 - 1287.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Zusammenfassung von "Betrug und Korruption im Gesundheitswesen - Ein Erfahrungsbericht aus der staatsanwaltschaftlichen Praxis" von StA Alexander Badle, original erschienen in: NJW 2008, 1028 - 1033.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Die Beschlagnahme von Daten bei Berufsgeheimnisträgern" von RA Dr. Lars Kutzner, original erschienen in: NJW 9/2005, 2652 - 2654.
Verfahrensgang
- AG Hamburg, 07.05.2002 - 164 Gs 737/02
- AG Hamburg, 04.06.2002 - 164 Gs 737/02
- LG Hamburg, 14.06.2002 - 618 Qs 52/02
- LG Hamburg, 20.06.2002 - 618 Qs 54/02
- LG Hamburg, 25.06.2002 - 618 Qs 52/02
- BVerfG, 17.07.2002 - 2 BvR 1027/02
- BVerfG, 19.07.2002 - 2 BvR 1027/02
- BVerfG, 20.12.2002 - 2 BvR 1027/02
- BVerfG, 18.12.2003 - 2 BvR 1027/02
- BVerfG, 29.06.2004 - 2 BvR 1027/02
- BVerfG, 07.12.2004 - 2 BvR 1027/02
- BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02
Zeitschriftenfundstellen
- BVerfGE 113, 29
- NJW 2005, 1917
- StV 2005, 363
- WM 2005, 1241
- BB 2005, 1524
- K&R 2005, 318
- AnwBl 2005, 578
Wird zitiert von ... (124)
- BVerfG, 16.06.2009 - 2 BvR 902/06
Beschlagnahme von E-Mails
Die Sicherstellung, Beschlagnahme oder Maßnahmen nach § 110 StPO unterfallen, auch wenn sie Resultat einer Wohnungsdurchsuchung sind, nicht mehr dem Schutzbereich des Art. 13 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 113, 29, 45), sondern sind in der Regel bei körperlichen Gegenständen an Art. 14 GG (vgl. BVerfGK 1, 126, 133) und - sofern Daten betroffen sind - am Recht auf informationelle Selbstbestimmung gemäß Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 113, 29, 44 f.) zu messen.Bei dem Vollzug von Durchsuchung und Beschlagnahme - insbesondere beim Zugriff auf umfangreiche elektronisch gespeicherte Datenbestände - sind die verfassungsrechtlichen Grundsätze zu gewährleisten, die der Senat in seinem Beschluss zur Durchsuchung und Beschlagnahme eines umfangreichen elektronischen Datenbestands (vgl. BVerfGE 113, 29, 52 ff.) entwickelt hat.
Der begrenzte Zweck der Datenerhebung gebietet grundsätzlich die Rückgabe oder Löschung aller nicht zur Zweckerreichung benötigten kopierten E-Mails (vgl. BVerfGE 100, 313, 362; 113, 29, 58).
Die Sicherstellung, Beschlagnahme oder Maßnahmen nach § 110 StPO unterfallen, auch wenn sie Resultat einer Wohnungsdurchsuchung sind, nicht mehr dem Schutzbereich des Art. 13 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 113, 29 ).
Die mit einer Sicherstellung, Beschlagnahme oder Durchsicht verbundene Belastung besteht in der Regel in der Entziehung des Besitzes an den betroffenen Beweisgegenständen und ist daher an Art. 14 GG (vgl. BVerfGK 1, 126 ) und - sofern Daten betroffen sind - am Recht auf informationelle Selbstbestimmung gemäß Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 113, 29 ) zu messen.
bb) Der Senat hat bereits entschieden, dass die §§ 94 ff. StPO diesen Anforderungen hinsichtlich der Sicherstellung und Beschlagnahme von Datenträgern und den hierauf gespeicherten Daten genügen (vgl. BVerfGE 113, 29 ; 115, 166 ).
Die Eingriffsbefugnisse gemäß §§ 94 ff. StPO sind zwar ursprünglich auf körperliche Gegenstände zugeschnitten; der Wortsinn von § 94 StPO gestattet es jedoch, als "Gegenstand" des Zugriffs auch nichtkörperliche Gegenstände zu verstehen (vgl. BVerfGE 113, 29 ).
Die verfahrensbezogenen Konkretisierungen hat von Verfassungs wegen der Ermittlungsrichter im jeweiligen Durchsuchungs- oder Beschlagnahmebeschluss zu leisten (vgl. BVerfGE 113, 29 ).
Auf die Ermittlung anderer Lebenssachverhalte und Verhältnisse erstrecken sich die Eingriffsermächtigungen nicht ( BVerfGE 113, 29 ; vgl. auch BVerfGE 115, 166 ).
Auch der konkrete Eingriff aufgrund von §§ 94 ff. StPO muss verhältnismäßig sein (vgl. BVerfGE 113, 29 ; 115, 166 ).
Die Maßnahme muss vor allem in angemessenem Verhältnis zu der Schwere der Straftat und der Stärke des Tatverdachts stehen (vgl. dazu bereits BVerfGE 113, 29 ; 115, 166 ).
Bei dem Vollzug von Durchsuchung und Beschlagnahme - insbesondere beim Zugriff auf umfangreiche elektronisch gespeicherte Datenbestände - sind die verfassungsrechtlichen Grundsätze zu gewährleisten, die der Senat in seinem Beschluss zur Durchsuchung und Beschlagnahme eines umfangreichen elektronischen Datenbestands (vgl. BVerfGE 113, 29 ) entwickelt hat.
Das Verfahrensstadium der Durchsicht gemäß § 110 StPO ist der endgültigen Entscheidung über den Umfang der Beschlagnahme vorgelagert (vgl. BVerfGE 113, 29 ).
Der effektive Schutz materieller Grundrechte bedarf einer den sachlichen Erfordernissen entsprechenden Ausgestaltung des Verfahrens (vgl. BVerfGE 73, 280 ; 82, 209 ; 113, 29 ).
Als verfahrensrechtliche Schutzvorkehrungen sind insbesondere Unterrichtungs-, Auskunfts-, Löschungs- und Kennzeichnungspflichten, Teilnahmerechte und Verwertungsverbote anerkannt (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 100, 313 ; 113, 29 ).
Konkrete, nachvollziehbare und überprüfbare Angaben vor allem Nichtverdächtiger zur Datenstruktur und zur Relevanz der jeweiligen Daten können deren materielle Zuordnung vereinfachen und den Umfang der sicherzustellenden Daten reduzieren (vgl. BVerfGE 113, 29 ).
Der begrenzte Zweck der Datenerhebung gebietet grundsätzlich die Rückgabe oder Löschung aller nicht zur Zweckerreichung benötigten kopierten E-Mails (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 113, 29 ).
In bestimmten Fällen kann von Verfassungs wegen ein Verwertungsverbot bestehen (vgl. BVerfGE 113, 29 ).
- BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvR 2099/04
Kommunikationsverbindungsdaten
Dem wird durch die strenge Begrenzung aller Maßnahmen auf den Ermittlungszweck Genüge getan (vgl. Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 12. April 2005 - 2 BvR 1027/02 -).Beschränkungen des Art. 2 Abs. 1 GG bedürfen einer gesetzlichen Grundlage, aus der sich die Voraussetzungen und der Umfang der Beschränkungen klar und für den Bürger erkennbar ergeben und die damit dem rechtsstaatlichen Gebot der Normenklarheit entspricht (vgl. Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 12. April 2005 - 2 BvR 1027/02 -, NJW 2005, S. 1917 ).
a) Der Senat hat bereits entschieden, dass die §§ 94 ff. StPO den verfassungsrechtlichen Anforderungen auch hinsichtlich der Sicherstellung und Beschlagnahme von Datenträgern und den hierauf gespeicherten Daten genügen (vgl. Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 12. April 2005 - 2 BvR 1027/02 -, NJW 2005, S. 1917 ).
Dem wird durch die strenge Begrenzung aller Maßnahmen auf den Ermittlungszweck - insbesondere die Aufklärung der Straftat - Genüge getan (vgl. Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 12. April 2005 - 2 BvR 1027/02 -, NJW 2005, S. 1917 ).
Der erhebliche Eingriff sowohl in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung als auch in die Unverletzlichkeit der Wohnung bedarf jeweils im konkreten Fall einer Rechtfertigung nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 96, 44 ; Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 12. April 2005 - 2 BvR 1027/02 -, NJW 2005, S. 1917 ).
a) Die Durchsuchung muss vor allem in angemessenem Verhältnis zu der Schwere der Straftat und der Stärke des Tatverdachts stehen (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 59, 95 ; 96, 44 ; Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 12. April 2005 - 2 BvR 1027/02 -, NJW 2005, S. 1917 ).
Hierbei ist nicht nur die Bedeutung des potentiellen Beweismittels für das Strafverfahren, sondern auch der Grad des auf die verfahrenserheblichen Gegenstände oder Daten bezogenen Auffindeverdachts zu bewerten (Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 12. April 2005 - 2 BvR 1027/02 -, NJW 2005, S. 1917 ).
Hierbei sind auch die Bedeutung der zu erfassenden Verbindungsdaten für das Strafverfahren sowie der Grad des auf die Verbindungsdaten bezogenen Auffindeverdachts zu bewerten (Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 12. April 2005 - 2 BvR 1027/02 -, NJW 2005, S. 1917 ).
c) Bei dem Vollzug von Durchsuchung und Beschlagnahme - insbesondere beim Zugriff auf umfangreiche elektronisch gespeicherte Datenbestände - sind die verfassungsrechtlichen Grundsätze zu gewährleisten, die der Senat in seinem Beschluss vom 12. April 2005 - 2 BvR 1027/02 - entwickelt hat (vgl. NJW 2005, S. 1917 ).
- BVerfG, 02.03.2010 - 1 BvR 256/08
Vorratsdatenspeicherung
Anlass, Zweck und Umfang des jeweiligen Eingriffs sowie die entsprechenden Eingriffsschwellen sind dabei durch den Gesetzgeber bereichsspezifisch, präzise und normenklar zu regeln (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 110, 33 ; 113, 29 ; 113, 348 ; 115, 166 ; 115, 320 ; 118, 168 ).Im Übrigen ist vorzusehen, dass die Daten vernichtet werden, sobald sie für die festgelegten Zwecke nicht mehr erforderlich sind, und dass hierüber ein Protokoll gefertigt wird (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 113, 29 ).
Insoweit darf er auch berücksichtigen, dass bei schweren Verletzungen des Persönlichkeitsrechts bereits nach geltender Rechtslage sowohl Verwertungsverbote auf der Grundlage einer Abwägung (vgl. BVerfGE 34, 238 ; 80, 367 ; 113, 29 ; BVerfGK 9, 174 ; BGHSt 34, 397 ; 52, 110 ) als auch eine Haftung für immaterielle Schäden begründet sein können (vgl. BVerfGE 34, 269 ; BVerfGK 6, 144 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 11. November 2009 - 1 BvR 2853/08 -, juris, Rn. 21; BGHZ 128, 1 ).
- BVerfG, 11.03.2008 - 1 BvR 2074/05
Automatisierte Kennzeichenerfassung
Werden Personen, die keinen Erhebungsanlass gegeben haben, in großer Zahl in den Wirkungsbereich einer Maßnahme einbezogen, können von ihr auch allgemeine Einschüchterungseffekte ausgehen, die zu Beeinträchtigungen bei der Ausübung von Grundrechten führen können (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 113, 29 ).Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung trägt Gefährdungen und Verletzungen der Persönlichkeit Rechnung, die sich für den Einzelnen, insbesondere unter den Bedingungen moderner Datenverarbeitung, aus informationsbezogenen Maßnahmen ergeben (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 113, 29 ; 115, 166 ; 115, 320 ;… BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 13. Juni 2007 - 1 BvR 1550/03 u.a. -, NJW 2007, S. 2464 ).
Dadurch können weitere Informationen erzeugt und so Schlüsse gezogen werden, die sowohl die grundrechtlich geschützten Geheimhaltungsinteressen des Betroffenen beeinträchtigen als auch anschließende Eingriffe in seine Verhaltensfreiheit nach sich ziehen können (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 113, 29 ; 115, 320 ;… BVerfG, NJW 2007, S. 2464 ).
Der mit solchen technischen Möglichkeiten einhergehenden gesteigerten Gefährdungslage entspricht der hierauf bezogene Grundrechtsschutz (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 113, 29 ; 115, 320 ).
Informationserhebungen gegenüber Personen, die den Eingriff durch ihr Verhalten nicht veranlasst haben, sind grundsätzlich von höherer Eingriffsintensität als anlassbezogene (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 107, 299 ; 109, 279 ; 113, 29 ; 113, 348 ; 115, 320 ).
Werden Personen, die keinen Erhebungsanlass gegeben haben, in großer Zahl in den Wirkungsbereich einer Maßnahme einbezogen, können von ihr auch allgemeine Einschüchterungseffekte ausgehen, die zu Beeinträchtigungen bei der Ausübung von Grundrechten führen können (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 113, 29 ).
Ermächtigt eine gesetzliche Regelung zu einem Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, so hat das Gebot der Bestimmtheit und Klarheit auch die spezifische Funktion, eine Umgrenzung des Anlasses der Maßnahme und auch des möglichen Verwendungszwecks der betroffenen Informationen sicherzustellen (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 110, 33 ; 113, 29 ; 115, 320 ).
- BVerfG, 04.04.2006 - 1 BvR 518/02
Rasterfahndung II
a) Dieses Recht gewährleistet die aus dem Grundsatz der Selbstbestimmung folgende Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 78, 77 ; 84, 192 ; 96, 171 ; 103, 21 ; 113, 29 ).Der mit solchen technischen Möglichkeiten unter den modernen Bedingungen der Datenverarbeitung einhergehenden gesteigerten Gefährdungslage entspricht der hierauf bezogene Grundrechtsschutz (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 113, 29 ).
(aa) Grundrechtseingriffe, die sowohl durch Verdachtslosigkeit als auch durch eine große Streubreite gekennzeichnet sind - bei denen also zahlreiche Personen in den Wirkungsbereich einer Maßnahme einbezogen werden, die in keiner Beziehung zu einem konkreten Fehlverhalten stehen und den Eingriff durch ihr Verhalten nicht veranlasst haben - weisen grundsätzlich eine hohe Eingriffsintensität auf (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 107, 299 ; 109, 279 ; 113, 29 ; 113, 348 ).
Von solchen Eingriffen können ferner Einschüchterungseffekte ausgehen, die zu Beeinträchtigungen bei der Ausübung von Grundrechten führen können (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 113, 29 ).
Auch das Gemeinwohl wird dadurch beeinträchtigt, weil Selbstbestimmung eine elementare Funktionsbedingung eines auf Handlungs- und Mitwirkungsfähigkeit seiner Bürger gegründeten freiheitlichen demokratischen Gemeinwesens ist (vgl. BVerfGE 113, 29 ).
Bei Eingriffen in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung - wie auch in die Spezialgrundrechte der Art. 10 und 13 GG - hat der Gesetzgeber insbesondere den Verwendungszweck der Daten bereichsspezifisch und präzise zu bestimmen (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 110, 33 ; 113, 29 ).
Zustimmen wiederum kann ich der Senatsmehrheit, wenn sie darauf abhebt, dass durch Verhaltensbeeinflussungen wie diese auch das "Gemeinwohl beeinträchtigt" wird, "weil Selbstbestimmung eine elementare Funktionsbedingung eines auf Handlungs- und Mitwirkungsfähigkeiten seiner Bürger gegründeten freiheitlichen demokratischen Gemeinwesens ist (vgl. BVerfG, NJW 2005, S. 1917)".
- BVerfG, 27.02.2008 - 1 BvR 370/07
Grundrecht auf Computerschutz
13 Abs. 1 GG schützt zudem nicht gegen die durch die Infiltration des Systems ermöglichte Erhebung von Daten, die sich im Arbeitsspeicher oder auf den Speichermedien eines informationstechnischen Systems befinden, das in einer Wohnung steht (vgl. zum gleichläufigen Verhältnis von Wohnungsdurchsuchung und Beschlagnahme BVerfGE 113, 29 ).Vor allem mittels elektronischer Datenverarbeitung können aus solchen Informationen weitere Informationen erzeugt und so Schlüsse gezogen werden, die sowohl die grundrechtlich geschützten Geheimhaltungsinteressen des Betroffenen beeinträchtigen als auch Eingriffe in seine Verhaltensfreiheit mit sich bringen können (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 113, 29 ; 115, 320 ; BVerfG…, Beschluss vom 13. Juni 2007 - 1 BvR 1550/03 u.a. -, NJW 2007, S. 2464 ).
Dies gilt bereits für einmalige und punktuelle Zugriffe wie beispielsweise die Beschlagnahme oder Kopie von Speichermedien solcher Systeme (vgl. zu solchen Fallgestaltungen etwa BVerfGE 113, 29; 115, 166; 117, 244).
- BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 1550/03
Abruf von Kontostammdaten
Das allgemeine Persönlichkeitsrecht trägt in seiner Ausprägung als Recht auf informationelle Selbstbestimmung Gefährdungen und Verletzungen der Persönlichkeit Rechnung, die sich für den Einzelnen aus informationsbezogenen Maßnahmen, insbesondere unter den Bedingungen moderner Datenverarbeitung, ergeben (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 113, 29 ; 115, 166 ; 115, 320 ).Vor allem mittels elektronischer Datenverarbeitung können aus solchen Informationen weitere Informationen erzeugt und so Schlüsse gezogen werden, die sowohl die grundrechtlich geschützten Geheimhaltungsinteressen des Betroffenen beeinträchtigen als auch Eingriffe in seine Verhaltensfreiheit mit sich bringen können (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 113, 29 ; 115, 320 ).
Die Informationserhebung und -verwendung ist auf das zu diesem Zweck Erforderliche zu begrenzen (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 84, 239 ; 113, 29 ).
Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt die unabweisbaren Bedürfnisse einer wirksamen Strafverfolgung und Verbrechensbekämpfung hervorgehoben und das öffentliche Interesse an einer möglichst vollständigen Wahrheitsermittlung im Strafverfahren - zur Überführung von Straftätern ebenso wie zur Entlastung Unschuldiger - betont (vgl. BVerfGE 77, 65 ; 80, 367 ; 100, 313 ; 107, 299 ; 109, 279 ; 113, 29 ).
Staatliche informationelle Maßnahmen können Gefährdungen oder Verletzungen der grundrechtlich geschützten Freiheit juristischer Personen herbeiführen und einschüchternd auf die Ausübung von Grundrechten wirken (vgl. BVerfGE 113, 29 ).
Mit dem Ausmaß potentieller Kenntnis staatlicher Organe von vertraulichen Äußerungen wächst die Gefahr, dass sich auch Unverdächtige nicht mehr den Berufsgeheimnisträgern zur Durchsetzung ihrer Interessen anvertrauen (vgl. BVerfGE 113, 29 ).
- BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09
Akustische Wohnraumüberwachung (präventiv-polizeiliche; Kernbereich privater …
Eine § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG genügende Begründung der Verfassungsbeschwerde setzt voraus, dass der die Rechtsverletzung enthaltende Vorgang substantiiert und schlüssig vorgetragen wird (vgl. BVerfGE 81, 208 ; 89, 155 ; 99, 84 ; 108, 370 ; 113, 29 ).Ein Beweisverwertungsverbot kann daher insbesondere nach schwerwiegenden, bewussten oder objektiv willkürlichen Rechtsverstößen, bei denen grundrechtliche Sicherungen planmäßig oder systematisch außer Acht gelassen worden sind, geboten sein (vgl. BVerfGE 113, 29 ; 125, 260 ).
Dieses Recht gewährleistet die Befugnis, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung persönlicher Daten zu entscheiden (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 78, 77 ; 80, 367 ; 113, 29 ; 115, 166 ; 115, 320 ).
Sie kann auch durch den Regelungszusammenhang gewährleistet sein, in dem die Vorschrift steht (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 92, 191 ; 113, 29 ; 115, 166 ; 120, 351 ; 124, 43 ).
Demgegenüber hat das mit der Beschränkung verfolgte Ziel besonderes Gewicht, wenn ihm Verfassungsrang zukommt (vgl. BVerfGE 113, 29 ; 115, 166 ; 120, 351 ).
Nach §§ 155, 264 StPO erfolgt die Informationsverwertung allein zur Sachverhaltsaufklärung und -feststellung, soweit dies im Rahmen der angeklagten prozessualen Tat für die richterliche Entscheidungsfindung erforderlich ist (vgl. BVerfGE 113, 29 ; 115, 166 ; 124, 43 ).
Außerdem muss bei jeder strafprozessualen Eingriffsmaßnahme im Einzelfall der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt sein (vgl. zur Zeugenvernehmung BVerfGE 33, 367 ; 38, 312 ; zur Beschlagnahme BVerfGE 34, 238 ; 44, 353 ; zur Wohnungsdurchsuchung BVerfGE 96, 44 ; 113, 29 ; 115, 166 ; 124, 43 ; zu körperlichen Untersuchungen BVerfGE 16, 194 ; 17, 108 ; 27, 211 ; zur Auskunft über Telekommunikationsverkehrsdaten BVerfGE 107, 299 ; zur Kombination verschiedener verdeckter Ermittlungsmaßnahmen BVerfGE 112, 304 ).
- BVerfG, 23.11.2005 - 2 BvR 2099/04
GG Art. 2 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1, Art. 10 Abs. 1, Art. 13 …
Dem wird durch die strenge Begrenzung aller Maßnahmen auf den Ermittlungszweck Genüge getan (vgl. Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 12. April 2005 - 2 BvR 1027/02 -).Beschränkungen des Art. 2 Abs. 1 GG bedürfen einer gesetzlichen Grundlage, aus der sich die Voraussetzungen und der Umfang der Beschränkungen klar und für den Bürger erkennbar ergeben und die damit dem rechtsstaatlichen Gebot der Normenklarheit entspricht (vgl. Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 12. April 2005 - 2 BvR 1027/02 -, NJW 2005, S. 1917 ).
a) Der Senat hat bereits entschieden, dass die §§ 94 ff. StPO den verfassungsrechtlichen Anforderungen auch hinsichtlich der Sicherstellung und Beschlagnahme von Datenträgern und den hierauf gespeicherten Daten genügen (vgl. Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 12. April 2005 - 2 BvR 1027/02 -, NJW 2005, S. 1917 ).
Dem wird durch die strenge Begrenzung aller Maßnahmen auf den Ermittlungszweck - insbesondere die Aufklärung der Straftat - Genüge getan (vgl. Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 12. April 2005 - 2 BvR 1027/02 -, NJW 2005, S. 1917 ).
Der erhebliche Eingriff sowohl in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung als auch in die Unverletzlichkeit der Wohnung bedarf jeweils im konkreten Fall einer Rechtfertigung nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 96, 44 ; Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 12. April 2005 - 2 BvR 1027/02 -, NJW 2005, S. 1917 ).
a) Die Durchsuchung muss vor allem in angemessenem Verhältnis zu der Schwere der Straftat und der Stärke des Tatverdachts stehen (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 59, 95 ; 96, 44 ; Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 12. April 2005 - 2 BvR 1027/02 -, NJW 2005, S. 1917 ).
Hierbei ist nicht nur die Bedeutung des potentiellen Beweismittels für das Strafverfahren, sondern auch der Grad des auf die verfahrenserheblichen Gegenstände oder Daten bezogenen Auffindeverdachts zu bewerten (Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 12. April 2005 - 2 BvR 1027/02 -, NJW 2005, S. 1917 ).
Hierbei sind auch die Bedeutung der zu erfassenden Verbindungsdaten für das Strafverfahren sowie der Grad des auf die Verbindungsdaten bezogenen Auffindeverdachts zu bewerten (Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 12. April 2005 - 2 BvR 1027/02 -, NJW 2005, S. 1917 ).
c) Bei dem Vollzug von Durchsuchung und Beschlagnahme - insbesondere beim Zugriff auf umfangreiche elektronisch gespeicherte Datenbestände - sind die verfassungsrechtlichen Grundsätze zu gewährleisten, die der Senat in seinem Beschluss vom 12. April 2005 - 2 BvR 1027/02 - entwickelt hat (vgl. NJW 2005, S. 1917 ).
- BVerfG, 17.02.2009 - 2 BvR 1372/07
Kreditkartenfahndung verfassungsgemäß
Grundrechtseingriffe weisen dann eine hohe Eingriffsintensität auf, wenn sie sowohl durch Verdachtlosigkeit als auch durch eine große Streubreite gekennzeichnet sind, wenn also zahlreiche Personen in den Wirkungskreis einer Maßnahme einbezogen werden, die in keiner Beziehung zu einem konkreten Fehlverhalten stehen und den Eingriff durch ihr Verhalten nicht veranlasst haben (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 107, 299 ; 109, 279 ; 113, 29 ; 113, 348 ).cc) Beschränkungen des Art. 2 Abs. 1 GG bedürfen einer gesetzlichen Grundlage, aus der sich die Voraussetzungen und der Umfang der Beschränkungen klar und für den Bürger erkennbar ergeben und die damit dem rechtsstaatlichen Gebot der Normenklarheit entspricht (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 113, 29 ; 115, 166 ).
Die jeweiligen Eingriffsgrundlagen, so auch § 161 Abs. 1 StPO, stehen aber unter einer strengen Begrenzung auf den Ermittlungszweck der Aufklärung von Straftaten (vgl. BVerfGE 113, 29 ).
Mit dieser strengen Begrenzung sämtlicher Ermittlungen und damit auch der Datenerhebung auf den Zweck der Tataufklärung begrenzt die Strafprozessordnung die Eingriffe in das Recht an den eigenen Daten grundsätzlich auf diejenigen, die für die Strafverfolgung im konkreten Anlassfall von Bedeutung sind (vgl. BVerfGE 113, 29 ).
Die strafprozessualen Ermächtigungen erlauben damit einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, finden ihre Grenze aber in der Zweckbestimmung für das jeweilige Strafverfahren (vgl. BVerfGE 113, 29 ).
- BVerfG, 14.03.2006 - 1 BvR 2087/03
Geschäftsgeheimnisse
- BVerfG, 11.03.2008 - 1 BvR 256/08
Vorratsdatenspeicherung
- BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07
Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen …
- BVerfG, 12.10.2011 - 2 BvR 236/08
Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung; Zitiergebot; Grundsatz …
- BGH, 31.01.2007 - StB 18/06
Strafrecht - Verdeckte Online-Durchsuchung unzulässig
- BVerfG, 10.12.2010 - 1 BvR 2020/04
Art und Weise der Durchführung einer Durchsuchung der Geschäftsräume eines …
- BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 603/05
Weg frei für automatischen Kontenabruf
- BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 2357/04
Vorschriften zum Abruf der Konten-Stammdaten von Bankkunden sind teilweise …
- BVerfG, 09.11.2010 - 2 BvR 2101/09
Unverletzlichkeit der Wohnung; Durchsuchungsbeschluss (Anfangsverdacht; …
- BSG, 13.11.2008 - B 14 AS 2/08 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Hilfebedürftigkeit - Berücksichtigung des …
- BFH, 18.01.2012 - II R 49/10
Zuteilung der Identifikationsnummer und dazu erfolgte Datenspeicherung mit …
- BVerfG, 24.01.2012 - 1 BvR 1299/05
Auskunftspflicht im TKG teilweise verfassungswidrig
- BVerfG, 20.11.2007 - 1 BvR 1254/07
- BSG, 19.09.2008 - B 14 AS 45/07 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Nachweis der Hilfebedürftigkeit - Geltung der …
- BVerfG, 10.03.2008 - 1 BvR 2388/03
Grenzen des Anspruchs auf Auskunft über eine behördliche Datensammlung
- BVerfG, 24.11.2010 - 1 BvF 2/05
Gentechnikgesetz
- BVerfG, 02.07.2009 - 2 BvR 2225/08
Unverletzlichkeit der Wohnung (Schutz bei Wohngemeinschaften; rechtswidrige …
- BVerfG, 30.04.2007 - 2 BvR 2151/06
Telekommunikationsüberwachung bei einem Dritten (Begriff der "bestimmten …
- BVerfG, 23.03.2011 - 2 BvR 882/09
Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug
- BFH, 20.12.2011 - II S 28/10
Zuteilung der Identifikationsnummer und dazu erfolgte Datenspeicherung mit …
- BVerfG, 31.08.2010 - 2 BvR 223/10
Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei (Unverletzlichkeit der Wohnung; …
- BVerfG, 12.08.2005 - 2 BvR 1404/04
- BVerfG, 16.09.2009 - 2 BvR 852/07
Mindestumlage nach § 16 FinDAG verfassungsgemäß
- BVerfG, 13.10.2009 - 2 BvR 256/09
Freier Verteidigerverkehr (Abgrenzung; unmittelbarer Zusammenhang mit dem …
- BVerfG, 10.10.2007 - 1 BvR 595/07
- BVerfG, 22.08.2006 - 2 BvR 1345/03
IMSI-Catcher
- BVerfG, 25.07.2007 - 2 BvR 2282/06
Umfang der Rechtsschutzgarantie; Verfassungsmäßigkeit der Sicherstellung von …
- BVerfG, 05.05.2008 - 2 BvR 1801/06
Durchsuchung einer Anwaltskanzlei (Strafverteidiger; Tatverdacht der Beleidigung …
- BVerfG, 16.03.2006 - 2 BvR 954/02
Rechtsfolgen überlanger Verfahrensdauer; Auslegung der Strafvorschriften des AMG
- BVerfG, 18.03.2009 - 2 BvR 1036/08
Durchsuchung von Kanzleiräumen von Rechtsanwälten als nichtverdächtige Dritten …
- BAG, 16.11.2010 - 9 AZR 573/09
Einsicht in Personalakte - beendetes Arbeitsverhältnis
- BVerfG, 12.11.2007 - 2 BvR 9/06
Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz (Verkennung von Klärungsbedarf bei der …
- FG Köln, 10.09.2008 - 13 K 1915/08
Beschlagnahme - Datenzugriff beim Steuerberater rechtens
- BVerfG, 10.10.2007 - 1 BvR 370/07
VSG § 5 Abs. 2, § 5 Abs. 2 Nr. 11, § 5 Abs. 3, § 13, § 17; GG Art. 1 Abs. …
- BFH, 08.04.2008 - VIII R 61/06
Zulässigkeit einer Außenprüfung bei zur Verschwiegenheit verpflichteten und zur …
- BVerfG, 07.09.2006 - 2 BvR 1141/05
Durchsuchung einer Anwaltskanzlei in einem OWi-Verfahren wegen eines …
- BVerfG, 11.07.2008 - 2 BvR 2016/06
Durchsuchung von Kanzleiräumen eines Rechtsanwalts in einem strafprozessualen …
- BVerfG, 06.06.2006 - 2 BvR 1349/05
Informationelle Selbstbestimmung (unzulässige Weisung im Rahmen der …
- OLG Koblenz, 11.06.2010 - 2 VAs 1/10
Anfechtbarkeit der staatsanwaltschaftlichen Entscheidung über Akteneinsicht für …
- OLG Hamburg, 04.02.2008 - 2-81/07
Richtervorbehalt bei Blutentnahme - Kein Beweisverwertungsverbot bei nur durch …
- BVerfG, 15.10.2009 - 1 BvR 3474/08
Verfassungsbeschwerden gegen Ergänzungsplanfeststellungsbeschluss für Flughafen …
- BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 384/07
Unzulässige strafprozessuale Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei; …
- OLG Bamberg, 19.03.2009 - 2 Ss 15/09
Blutentnahme: Verwertbarkeit einer polizeilich angeordneten Blutuntersuchung bei …
- BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 336/07
Weitergabe von im Rahmen einer Selbstanzeige offenbarten Daten an Dienstherrn mit …
- BFH, 19.08.2009 - I R 106/08
Verwertungsverbot von Prüfungsfeststellungen
- OLG Koblenz, 27.06.2005 - 12 VA 2/04
Internationale Rechtshilfe
- BVerfG, 13.11.2005 - 2 BvR 728/05
Beweismittel können auch nach rechtswidriger Wohnungsdurchsuchung verwertet …
- BVerfG, 02.07.2009 - 2 BvR 1691/07
Längerfristige Observation nach § 163f StPO a.F. bei Verletzung des …
- BGH, 18.07.2011 - AnwZ (Brfg) 18/10
Rechtsanwälte - Rechtsanwaltsgesellschaft als GmbH & Co. KG?
- BVerfG, 30.11.2006 - 2 BvR 1418/05
Überprüfung grundrechtseingreifender Maßnahmen im Strafvollzug nach Erledigung
- BGH, 11.08.2005 - 5 StR 200/05
Verteidigerbeistand und Konsultationsrecht (keine Hilfspflicht nach Unterstützung …
- BVerfG, 20.05.2011 - 2 BvR 2072/10
Straßenverkehr; Ordnungswidrigkeit; Bußgeldverfahren; Beweiserhebungsverbot; …
- BVerfG, 15.10.2009 - 1 BvR 3522/08
Verfassungsbeschwerden gegen Ergänzungsplanfeststellungsbeschluss für Flughafen …
- BVerfG, 02.04.2006 - 2 BvR 255/06
Erschöpfung des Rechtswegs bei Löschung beschlagnahmter Daten
- OVG Niedersachsen, 09.02.2009 - 11 OB 417/08
Beschlagnahmeanordnung nach § 4 Abs.5 VereinsG; Beschlagnahme: Gefahr im …
- BVerfG, 04.05.2011 - 1 BvR 1502/08
Die pauschale Behauptung der Grundrechtsbeeinträchtigung durch die in § 2 Abs. 2 …
- BVerfG, 02.04.2006 - 2 BvR 237/06
Anspruch auf Löschung von bei Dritten beschlagnahmten Datenträgern …
- BVerfG, 22.03.2012 - 1 BvR 3169/11
Insolvenzrecht - Nutzungsausfallentsch. für nur 3 Monate Grundrechtseingriff?
- BVerfG, 25.09.2012 - 2 BvR 2819/11
Rechtsstaatsprinzip; Beschleunigungsgrundsatz (Verfahrensverzögerung); …
- BVerwG, 19.07.2010 - 6 B 20.10
Verein; Vereinsverbot; Klagebefugnis; Rechtsverletzung; rechtliches Gehör; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.09.2010 - 6 A 2077/08
Klagen von Beamten der früheren Versorgungsämter und der Umweltverwaltung gegen …
- BVerfG, 02.06.2005 - 2 BvR 334/05
Verhältnismäßigkeit der Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei
- BVerwG, 15.12.2011 - 3 C 40.10
Maut; Autobahnmaut; Mautflucht; Mautausweichverkehr; Lkw; Lastkraftwagen; schwere …
- BVerfG, 27.06.2007 - 2 BvR 1276/07
Darlegungsanforderungen bei der Begründung der Verfassungsbeschwerde …
- OLG Hamm, 28.04.2009 - 2 Ss 117/09
Blutentnahme; Gefahr im Verzug; Anordnung; Zuständigkeit; Beweisverwertungsverbot
- OLG Karlsruhe, 02.06.2009 - 1 Ss 183/08
Beweisverwertungsverbot wegen Verstoß gegen Richtervorbehalt bei Blutentnahme …
- BVerfG, 29.04.2007 - 2 BvR 2601/06
Anforderungen an den Anfangsverdacht als Voraussetzung für eine Durchsuchung beim …
- OLG Hamm, 22.12.2009 - 1 Ss OWi 960/09
Beweiserhebungsverbot bei nicht anlassbezogener Geschwindigkeitsmessung mittels …
- OLG Hamm, 10.06.2010 - 2 RVs 30/10
Reichweite des Richtervorbehalts hinsichtlich der Entnahme einer Blutprobe bei …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.09.2010 - 6 A 3249/08
Klagen von Beamten der früheren Versorgungsämter und der Umweltverwaltung gegen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.09.2010 - 6 A 3164/08
Klagen von Beamten der früheren Versorgungsämter und der Umweltverwaltung gegen …
- BSG, 18.01.2011 - B 2 U 5/10 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Sozialdatenschutz - sozialgerichtliches …
- BSG, 16.05.2012 - B 3 KR 14/11 R
Abrechnung von Krankenhausleistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung; …
- OVG Niedersachsen, 19.02.2009 - 11 OB 398/08
Zur Beschlagnahmeanordnung nach § 4 Abs. 2 und 4 VereinsG; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.09.2010 - 6 A 2144/08
Klagen von Beamten der früheren Versorgungsämter und der Umweltverwaltung gegen …
- OLG Frankfurt, 08.11.2010 - 3 Ss 285/10
Beweisverwertungsverbot: Erforderlichkeit des Widerspruchs gegen die Verwertung …
- LG Bonn, 10.01.2011 - 27 Qs 33/10
- BFH, 24.08.2006 - I S 4/06
AdV: Außenprüfung bei Steuerberatungs-GmbH
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2009 - 15 A 1372/09
Maßgeblichkeit des Familienwohnsitzes für die Berechtigung zur Kommunalwahl als …
- BGH, 30.08.2011 - 3 StR 210/11
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Beweisverwertungsverbot …
- OLG Hamburg, 04.02.2008 - 2 81/07
Darstellungsanforderungen an die Verfahrensrüge einer Blutentnahme durch einen …
- BVerfG, 19.06.2008 - 2 BvR 1111/08
Erschöpfung des Rechtswegs bei Gehörsverletzung
- FG Niedersachsen, 14.09.2011 - 9 K 394/10
Musterverfahren zur 1 %-Regelung
- OLG Karlsruhe, 29.05.2008 - 1 Ss 151/07
Blutalkoholgutachten - Beweisverwertungsverbot
- OLG Rostock, 24.02.2010 - 2 Ss OWi 6/10
Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Verwertbarkeit von …
- VG Hannover, 14.07.2011 - 10 A 5452/10
Videoüberwachung im öffentlichen Raum Hannover
- VerfGH Berlin, 08.09.2011 - VerfGH 159/07
Vollzugsmaßnahmen: Verletzung der Grundrechte eines Gefangenen durch …
- VGH Bayern, 14.05.2012 - 7 CE 12.370
Auskunft an Presse über Gehalt des Geschäftsführers einer kommunalen GmbH nicht …
- OVG Berlin-Brandenburg, 01.10.2007 - 12 S 58.07
Rechtswidrige Anordnung des Ruhens einer Erlaubnis für Luftfahrer - …
- VG Wiesbaden, 07.12.2007 - 6 E 928/07
Anspruch auf Löschung von Daten in der Hessischen Zirkusdatei; Übermittlung von …
- AGH Mecklenburg-Vorpommern, 20.09.2012 - AGH 5/12
Voraussetzungen der Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei im …
- FG Nürnberg, 30.07.2009 - 6 K 1286/08
Aufforderung zur Datenträgerüberlassung
- BVerfG, 17.10.2011 - 2 BvR 2100/11
Durchsuchung eines Notariats gemäß § 103 StPO rechtswidrig
- OVG Hamburg, 03.07.2012 - 12 Bf 58/12
Durchführung einer disziplinarrechtichen Durchsuchung
- BVerfG, 13.11.2005 - 2 BvR 758/05
- BGH, 21.02.2006 - 3 BGs 31/06
Zulässigkeit der verdeckte Durchsuchung eines Computersystems …
- OLG Naumburg, 09.11.2010 - 1 U 40/10
Zulässigkeit der gerichtlichen Überprüfung genehmigter Netznutzungsentgelte
- VG Lüneburg, 21.02.2006 - 3 A 141/04
Auslesung eines privaten Computers durch die Polizei; Computerdaten; Datenschutz; …
- OLG Hamburg, 04.02.2008 - 2-81/07 (REV) - 1 Ss 226/07
Verstoß gegen den Richtervorbehalt und Verwertungsverbot
- AG Berlin-Charlottenburg, 26.02.2008 - 206 C 491/07
- FG Münster, 04.07.2008 - 11 K 387/07
- VG Osnabrück, 20.02.2009 - 6 A 65/08
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Amphetaminkonsums; Amphetamin; …
- VerfGH Sachsen, 25.06.2009 - 137-IV-08
- LG Hamburg, 04.07.2005 - 608 Qs 3/05
Durchsuchung - GmbH-GF: Individueller Beschlagnahmeschutz
- SG Berlin, 26.09.2008 - S 86 KR 1060/07
Krankenversicherung - Kostenübernahme einer stationären Krankenhausbehandlung - …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2009 - 5 E 1492/08
- OLG Karlsruhe, 02.06.2009 - 1 Ss 183/09
- OLG Köln, 11.11.2005 - 2 Ws 531/05
Durchsuchung - Beschlagnahme beim Steuerberater
- BGH, Ermittlungsrichter, 21.02.2006 - 3 BGs 31/06
Zulässigkeit der verdeckte Durchsuchung eines Computersystems …
- VG Berlin, 03.05.2006 - 1 A 173.05
Gregor Gysi ./. Bundesbeauftragte für die Unterlagen des …
- FG München, 05.06.2007 - 5 V 1112/07
Einstweilige Anordnung bei Beschlagnahme von Kanzleiunterlagen
- LG Hagen, 31.10.2008 - 42 Ns 63 Js 993/07
- VG Köln, 07.04.2011 - 13 K 822/10
- VerfGH Sachsen, 28.05.2009 - 156-IV-08
