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   BGH, 27.04.2005 - GSSt 2/04 -, BGHSt 50, 93-105 Rn. 27, zitiert nach juris   

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https://dejure.org/2005,134
BGH, 27.04.2005 - GSSt 2/04 -, BGHSt 50, 93-105 Rn. 27, zitiert nach juris (https://dejure.org/2005,134)
BGH, Entscheidung vom 27.04.2005 - GSSt 2/04 -, BGHSt 50, 93-105 Rn. 27, zitiert nach juris (https://dejure.org/2005,134)
BGH, Entscheidung vom 27. April 2005 - GSSt 2/04 -, BGHSt 50, 93-105 Rn. 27, zitiert nach juris (https://dejure.org/2005,134)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • HRR Strafrecht

    § 69 Abs. 1 StGB; § 132 GVG; § 244 Abs. 4 Satz 1 StPO; § 3 Abs. 1 StVG
    Divergenzvorlage; Entziehung der Fahrerlaubnis; Sicherheit des Straßenverkehrs; allgemeine Kriminalitätsbekämpfung; Ungeeignetheit zum Führen vom Kraftfahrzeugen (Wertung aufgrund konkreter Umstände; Vorleben des Täters; Prognose; eigene Sachkunde des Tatrichters; ...

  • lexetius.com

    StGB § 69 Abs. 1

  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse (9)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen: Entziehung der Fahrerlaubnis bei Straftaten der allgemeinen Kriminalität

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei Straftaten der allgemeinen Kriminalität

  • nomos.de PDF, S. 54 (Kurzinformation)

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei Straftaten der allgem. Kriminalität?

  • lto.de (Kurzinformation)

    Innenministerkonferenz in Lübeck im Dezember: Fußball-Rowdies die Fahrerlaubnis entziehen?

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Schutz der Sicherheit des Straßenverkehrs durch § 69 des Strafgesetzbuchs (StGB); Entziehung der Fahrerlaubnis wegen einer charakterlichen Ungeeignetheit bei Taten im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs; Erforderlichkeit eines spezifischen Zusammenhangs ...

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Müssen Kriminelle den Führerschein abgeben? - Nur wenn zu erwarten ist, dass sie die Sicherheit des Straßenverkehrs kriminellen Zwecken unterordnen

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei Straftaten der allgemeinen Kriminalität

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei Straftaten der allgemeinen Kriminalität

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Gründe für die Entziehung der Fahrerlaubnis nach §§ 69, 69a StGB // Wann ist man zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet?

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei Straftaten der allgemeinen Kriminalität

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    StGB: Entziehung der Fahrerlaubnis - Wenn der Täter ein Kfz bei Begehung einer Straftat benutzt hat

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 50, 93
  • NJW 2005, 1957
  • NStZ 2005, 503
  • NZV 2005, 486
  • StV 2005, 551
 
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Wird zitiert von ... (76)Neu Zitiert selbst (31)

  • BGH, 26.09.2003 - 2 StR 161/03

    Entziehung der Fahrerlaubnis (Maßregel; Zusammenhang mit dem Führen eines

    Auszug aus BGH, 27.04.2005 - GSSt 2/04
    Der 2. Strafsenat (Beschl. vom 21. Januar 2004) hat auf seinen Beschluß vom 26. September 2003 - 2 StR 161/03 (BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 14 = NStZ 2004, 144 = StV 2004, 132) verwiesen, in dem er der Rechtsmeinung des 4. Strafsenats beigetreten ist, jedoch angeregt, die aufgeworfenen Rechtsfragen wegen deren grundsätzlicher Bedeutung durch den Großen Senat für Strafsachen klären zu lassen.

    Die Verknüpfung des strafgerichtlichen Fahrerlaubnisentzugs mit dem Einsatz eines Kraftfahrzeugs verlöre aber ihre innere Berechtigung, wenn die Feststellung der charakterlichen Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen losgelöst von der Benutzung des Fahrzeugs allein auf eine in der Tat zum Ausdruck gekommene allgemeine Aggressionsbereitschaft oder Rücksichtslosigkeit des Täters gestützt werden könnte (vgl. BGH StV 2004, 132, 133 f.; Sowada Blutalkohol 2004, 151, 153).

    Ein allgemeiner Erfahrungssatz, daß Transporteure von Rauschgift im Fall von Verkehrskontrollen zu besonders riskanter Fahrweise entschlossen sind, besteht nicht (vgl. BGH NStZ 2003, 311; BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 14).

  • BGH, 26.08.2004 - 4 StR 85/03

    Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen; Entziehung der Fahrerlaubnis (Zweck

    Auszug aus BGH, 27.04.2005 - GSSt 2/04
    Daraufhin hat der 4. Strafsenat durch Beschluß vom 26. August 2004 (NJW 2004, 3497) dem Großen Senat für Strafsachen wegen Divergenz und grundsätzlicher Bedeutung gemäß § 132 Abs. 2 und 4 GVG folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt: Ergibt sich die charakterliche Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen nur dann aus der Tat (§ 69 Abs. 1 Satz 1 StGB), wenn aus dieser konkrete Anhaltspunkte dafür zu erkennen sind, daß der Täter bereit ist, die Sicherheit des Straßenverkehrs seinen eigenen kriminellen Interessen unterzuordnen - ist somit ein spezifischer Zusammenhang zwischen Anlaßtat und Verkehrssicherheit erforderlich? Der Generalbundesanwalt hält zwar mit dem anfragenden Senat eine bessere Strukturierung der bisherigen Rechtsprechung für wünschenswert, vertritt aber die Auffassung, daß es hierfür des "ungeschriebenen Tatbestandsmerkmals" eines spezifischen Zusammenhangs zwischen Tat und Verkehrssicherheit nicht bedürfe.

    Zwar sprechen - wie der 4. Strafsenat in seinem Vorlagebeschluß (NJW 2004, 3497) näher dargelegt hat - die gesetzgeberischen Überlegungen zur Einführung dieser Maßregel durch das (erste) Gesetz zur Sicherung des Straßenverkehrs vom 19. Dezember 1952 (BGBl I 832) und die Begründung zum Zweiten Gesetz zur Sicherung des Straßenverkehrs vom 26. November 1964 (BGBl I 921) für die Sicherheit des Straßenverkehrs als Schutzzweck (vgl. BTDrucks. IV/651 S. 9, 16).

  • BGH, 11.09.1991 - 3 StR 345/91

    Zuverlässigkeit zum Zeitpunkt der Urteilsfindung

    Auszug aus BGH, 27.04.2005 - GSSt 2/04
    Während in einer Vielzahl von Entscheidungen eine umfassende Gesamtwürdigung von Tat und Täterpersönlichkeit auch oder gerade in Bezug auf künftiges Verkehrsverhalten verlangt worden ist (vgl. nur BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 2, 4 - 7, 10, 13), soll dies nach anderen Judikaten bei schwerwiegenden oder wiederholten Straftaten unter Benutzung eines Kraftfahrzeugs - insbesondere im Bereich der Betäubungsmittelkriminalität - nicht oder nur im Ausnahmefall erforderlich sein (vgl. nur BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 3; BGH NStZ 1992, 586; 2000, 26).

    g) Die Beurteilung der Eignungsfrage im Sinne des § 69 Abs. 1 StGB liegt in erster Linie in der Verantwortung des Tatrichters, der diese Aufgabe aufgrund einer Gesamtwürdigung aller dafür "aus der Tat" erkennbar gewordenen rechtserheblichen Anknüpfungstatsachen vorzunehmen hat (st. Rspr.; vgl. BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 2, 4, 5).

  • BGH, 06.09.1990 - 1 StR 455/90

    Voraussetzungen für die Entziehung einer Fahrerlaubnis

    Auszug aus BGH, 27.04.2005 - GSSt 2/04
    Während in einer Vielzahl von Entscheidungen eine umfassende Gesamtwürdigung von Tat und Täterpersönlichkeit auch oder gerade in Bezug auf künftiges Verkehrsverhalten verlangt worden ist (vgl. nur BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 2, 4 - 7, 10, 13), soll dies nach anderen Judikaten bei schwerwiegenden oder wiederholten Straftaten unter Benutzung eines Kraftfahrzeugs - insbesondere im Bereich der Betäubungsmittelkriminalität - nicht oder nur im Ausnahmefall erforderlich sein (vgl. nur BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 3; BGH NStZ 1992, 586; 2000, 26).

    g) Die Beurteilung der Eignungsfrage im Sinne des § 69 Abs. 1 StGB liegt in erster Linie in der Verantwortung des Tatrichters, der diese Aufgabe aufgrund einer Gesamtwürdigung aller dafür "aus der Tat" erkennbar gewordenen rechtserheblichen Anknüpfungstatsachen vorzunehmen hat (st. Rspr.; vgl. BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 2, 4, 5).

  • BGH, 05.11.2002 - 4 StR 406/02

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Ungeeignetheit (Betäubungsmittelkonsum; Transport

    Auszug aus BGH, 27.04.2005 - GSSt 2/04
    Nach ständiger Rechtsprechung ist dem Täter die Fahrerlaubnis nach § 69 Abs. 1 Satz 1 Var. 2 StGB wegen in der Tat zutage getretener mangelnder Eignung auch dann zu entziehen, wenn kein typisches Verkehrsdelikt vorliegt, sondern wenn die im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs begangene Straftat der allgemeinen Kriminalität zuzurechnen ist - sog. Zusammenhangstat - (vgl. BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 8, 13).

    Soweit es das Merkmal der Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen anbelangt, ist unstreitig, daß diese nicht nur auf Einschränkungen körperlicher oder geistiger Art, sondern auch auf fehlender charakterlicher Zuverlässigkeit beruhen kann (st. Rspr.; vgl. nur BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 3, 6, 10, 11, 13).

  • BGH, 30.07.1991 - 1 StR 404/91

    Betäubungsmittelgeschäft - Kraftfahrzeug - Benutzung des Kraftfahrzeuges -

    Auszug aus BGH, 27.04.2005 - GSSt 2/04
    Soweit es das Merkmal der Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen anbelangt, ist unstreitig, daß diese nicht nur auf Einschränkungen körperlicher oder geistiger Art, sondern auch auf fehlender charakterlicher Zuverlässigkeit beruhen kann (st. Rspr.; vgl. nur BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 3, 6, 10, 11, 13).

    Während in einer Vielzahl von Entscheidungen eine umfassende Gesamtwürdigung von Tat und Täterpersönlichkeit auch oder gerade in Bezug auf künftiges Verkehrsverhalten verlangt worden ist (vgl. nur BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 2, 4 - 7, 10, 13), soll dies nach anderen Judikaten bei schwerwiegenden oder wiederholten Straftaten unter Benutzung eines Kraftfahrzeugs - insbesondere im Bereich der Betäubungsmittelkriminalität - nicht oder nur im Ausnahmefall erforderlich sein (vgl. nur BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 3; BGH NStZ 1992, 586; 2000, 26).

  • BVerwG, 15.07.2004 - 3 C 33.03

    Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs; luftverkehrsrechtliche

    Auszug aus BGH, 27.04.2005 - GSSt 2/04
    Maßstab für die Entscheidung über die Entziehung der Fahrerlaubnis ist demgemäß die in die Zukunft gerichtete Beurteilung der Gefährlichkeit des Kraftfahrers für den öffentlichen Straßenverkehr (BVerwG aaO; im gleichen Sinne zur Zuverlässigkeit i.S. von § 29 d LuftVG: BVerwG, Urt. vom 15. Juli 2004 - 3 C 33/03 - DÖV 2005, 118; vgl. auch OVG Koblenz NJW 1994, 2436, 2437; NJW 2000, 2442, 2443; Halecker aaO S. 96 m.N.; Hentschel, Straßenverkehrsrecht 38. Aufl. § 2 StVG Rdn. 15 m.w.N.).
  • BGH, 20.11.2003 - 4 StR 150/03

    Aufgabe von BGHSt 5, 280; Auslegung des Tatbestandes des räuberischen Angriffs

    Auszug aus BGH, 27.04.2005 - GSSt 2/04
    Hierzu zählen etwa die unter Benutzung des Kraftfahrzeugs begangenen Fälle der Nötigung und des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr (§§ 240, 315 b StGB), unter Umständen aber auch Fälle des räuberischen Angriffs auf Kraftfahrer gemäß § 316 a StGB (vgl. dazu BGHSt 49, 8), wenn der Angriff von dem Fahrer während der Fahrt gegen das mitfahrende Opfer verübt wird.
  • BVerfG, 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96

    Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen

    Auszug aus BGH, 27.04.2005 - GSSt 2/04
    Dementsprechend hat auch das Bundesverfassungsgericht eine - verwaltungsrechtliche - Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund charakterlich-sittlicher Mängel an die Prognose geknüpft, daß der Betroffene bereit ist, das Interesse der Allgemeinheit an sicherer und verkehrsgerechter Fahrweise den jeweiligen eigenen Interessen unterzuordnen und hieraus resultierende Gefährdungen oder Beeinträchtigungen des Verkehrs in Kauf zu nehmen (BVerfG, Kammer, Beschl. vom 20. Juni 2002 - 1 BvR 2062/96 - NJW 2002, 2378, 2380).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.04.2000 - 7 A 11670/99

    Fahrerlaubnis und Führerschein

    Auszug aus BGH, 27.04.2005 - GSSt 2/04
    Maßstab für die Entscheidung über die Entziehung der Fahrerlaubnis ist demgemäß die in die Zukunft gerichtete Beurteilung der Gefährlichkeit des Kraftfahrers für den öffentlichen Straßenverkehr (BVerwG aaO; im gleichen Sinne zur Zuverlässigkeit i.S. von § 29 d LuftVG: BVerwG, Urt. vom 15. Juli 2004 - 3 C 33/03 - DÖV 2005, 118; vgl. auch OVG Koblenz NJW 1994, 2436, 2437; NJW 2000, 2442, 2443; Halecker aaO S. 96 m.N.; Hentschel, Straßenverkehrsrecht 38. Aufl. § 2 StVG Rdn. 15 m.w.N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.1994 - 7 B 10161/94

    Eignung; Führen; Fahrzeug; Zweifel; Punkte; Punktsystem; Untersuchung; Straftat

  • BGH, 03.12.2002 - 4 StR 458/02

    Entziehung der Fahrerlaubnis (Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen;

  • BVerwG, 15.07.1988 - 7 C 46.87

    Keine Bindungswirkung des Strafurteils, wenn von der Entziehung der Fahrerlaubnis

  • BVerfG, 18.11.1966 - 1 BvR 173/63

    Eignungsprüfung des Fahrzeugführers nach Ablauf der strafrechtlichen Sperrfrist

  • BVerwG, 20.02.1987 - 7 C 87.84

    Eignung zur Führung eines Fahrzeugs - Trunkenheitsdelikte - Kraftfahrer -

  • BGH, 08.08.1994 - 1 StR 278/94

    Strafschärfende Bewertung der Eigenschaft von Maschinenpistolen als Kriegswaffen

  • BGH, 10.10.2000 - 4 StR 381/00

    Fehlerhafte Anordnung der isolierten Sperrfrist nach §§ 69 Abs. 1, 69 a Abs. 1

  • BGH, 17.05.2000 - 3 StR 167/00

    Ausländerrechtliche Folgen einer Tat als bestimmender Strafzumessungsgrund";

  • BVerwG, 27.09.1995 - 11 C 34.94

    Trunkenheitsfahrt auf dem Fahrrad kann zur Entziehung der Fahrerlaubnis für

  • BGH, 14.05.2003 - 1 StR 113/03

    Entziehung der Fahrerlaubnis (Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges;

  • BGH, 29.09.1999 - 2 StR 167/99

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Minder

  • BGH, 16.09.2003 - 4 StR 85/03

    Anfragebeschluss; Entziehung der Fahrerlaubnis; Führen von Kraftfahrzeugen

  • BGH, 06.07.2004 - 4 StR 85/03

    Recht auf Verfahrensbeschleunigung (Beschleunigungsgebot; Vorabteilentscheidung

  • BGH, 28.10.2003 - 5 ARs 67/03

    Entziehung der Fahrerlaubnis (verkehrsspezifische Gefährlichkeit; Zustimmung zum

  • BGH, 13.05.2004 - 1 ARs 31/03

    Anfrageverfahren; Entziehung der Fahrerlaubnis (Ungeeignetheit; spezifischer

  • BGH, 05.11.1953 - 3 StR 542/53
  • BGH, 05.02.1969 - 2 StR 546/68

    Begehungsweise im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges - Notzucht

  • BGH, 23.06.1992 - 1 StR 211/92

    Führerschein - Entziehung der Fahrerlaubnis - Betäubungsmittel - Drogen -

  • BGH, 06.11.1997 - 4 StR 536/97

    Gesamtfreiheitsstrafe wegen sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen - Anordnung

  • BGH, 28.08.1996 - 3 StR 241/96

    Begründung der Entziehung einer Fahrerlaubnis bei Vorliegen einer nicht im

  • BGH, 13.01.2004 - 3 ARs 30/03
  • BVerwG, 06.04.2017 - 3 C 24.15

    Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Trunkenheit im Verkehr

    Maßstab für die Entziehung der Fahrerlaubnis sei deshalb entsprechend der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung auch hier die in die Zukunft gerichtete Beurteilung der Gefährlichkeit des Kraftfahrers für den öffentlichen Straßenverkehr (vgl. BGH, Großer Senat für Strafsachen, Beschluss vom 27. April 2005 - GSSt 2/04 - BGHSt 50, 93 = juris Rn. 22).
  • BVerwG, 17.03.2021 - 3 C 3.20

    MPU auch nach einmaliger Trunkenheitsfahrt mit hoher Blutalkoholkonzentration und

    Maßstab für die Entziehung der Fahrerlaubnis sei deshalb entsprechend der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung auch hier die in die Zukunft gerichtete Beurteilung der Gefährlichkeit des Kraftfahrers für den öffentlichen Straßenverkehr (BGH, Großer Senat für Strafsachen, Beschluss vom 27. April 2005 - GSSt 2/04 - BGHSt 50, 93 ; vgl. dazu auch BVerwG, Urteil vom 6. April 2017 - 3 C 24.15 - Buchholz 442.10 § 2 StVG Nr. 24 Rn. 25).
  • BayObLG, 24.07.2020 - 205 StRR 216/20

    Fahrlässige Trunkenheit im Verkehr

    Dem soll durch den - zumindest zeitigen - Ausschluss des Betreffenden von der Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr entgegengewirkt werden (BGH Großer Senat für Strafsachen Beschluss vom 27. April 2005 Az: GSSt 2/04, juris, Rn. 19).
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