Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 17.03.2005

Rechtsprechung
   EuGH, 16.11.2004 - C-245/02   

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https://dejure.org/2004,155
EuGH, 16.11.2004 - C-245/02 (https://dejure.org/2004,155)
EuGH, Entscheidung vom 16.11.2004 - C-245/02 (https://dejure.org/2004,155)
EuGH, Entscheidung vom 16. November 2004 - C-245/02 (https://dejure.org/2004,155)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Übereinkommen zur Errichtung der Welthandelsorganisation - Artikel 2 Absatz 1, 16 Absatz 1 und 70 des TRIPS-Übereinkommens - Marken - Umfang des Ausschließlichkeitsrechts des Inhabers der Marke - Anspruch auf Benutzung des Zeichens als Handelsname

  • Europäischer Gerichtshof

    Anheuser-Busch

  • EU-Kommission PDF

    Anheuser-Busch Inc. gegen Budejovický Budvar, národní podnik.

    Übereinkommen zur Errichtung der Welthandelsorganisation - Artikel 2 Absatz 1, 16 Absatz 1 und 70 des TRIPS-Übereinkommens - Marken - Umfang des Ausschließlichkeitsrechts des Inhabers der Marke - Anspruch auf Benutzung des Zeichens als Handelsname

  • EU-Kommission

    Anheuser-Busch Inc. gegen Bud?jovický Budvar, národní podnik

    Außenbeziehungen , Handelspolitik , Welthandelsorganisation , Gewerbliches und kommerzielles Eigentum

  • Wolters Kluwer

    Vorlagefragen in einem Rechtsstreit zwischen einer amerikanischen und einer tschechischen Brauerei wegen des von letzterer für das in Finnland vertriebene Bier verwendeten Etiketts hinsichtlich einer etwaigen Verletzung der Marken Budweiser, Bud, Bud Light und Budweiser ...

  • Judicialis

    Übereinkommen zur Errichtung der Welthandelsorganisation; ; TRIPS-Übereinkommen Art. 2 Abs. 1; ; TRIPS-Übereinkommen Art. 16 Abs. 1; ; TRIPS-Übereinkommen Art. 70

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Übereinkommen zur Errichtung der Welthandelsorganisation - Artikel 2 Absatz 1, 16 Absatz 1 und 70 des TRIPS-Übereinkommens - Marken - Umfang des Ausschließlichkeitsrechts des Inhabers der Marke - Anspruch auf Benutzung des Zeichens als Handelsname

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Auswärtige Beziehungen - DIE VERWENDUNG EINES HANDELSNAMENS, DER MIT EINER MARKE IDENTISCH ODER DIESER ÄHNLICH IST, KANN DIE MIT DER MARKE VERBUNDENEN AUSSCHLIESSLICHEN RECHTE VERLETZEN

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Anheuser-Busch

    Übereinkommen zur Errichtung der Welthandelsorganisation - Artikel 2 Absatz 1, 16 Absatz 1 und 70 des TRIPS-Übereinkommens - Marken - Umfang des Ausschließlichkeitsrechts des Inhabers der Marke - Anspruch auf Benutzung des Zeichens als Handelsname

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    Anheuser-Busch

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Korkein oikeus - Auslegung des gemeinschaftlichen Markenrechts - Anwendung des TRIPS-Übereinkommens auf einen vor dem Inkrafttreten dieses Übereinkommens begangenen Verstoß, der über diesen Zeitpunkt hinaus andauert - Auslegung des Artikels ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 2137 (Ls.)
  • GRUR 2005, 153
  • GRUR Int. 2005, 231
  • EuZW 2005, 114
 
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Wird zitiert von ... (184)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 12.11.2002 - C-206/01

    DER INHABER EINER MARKE MUSS DEREN BENUTZUNG DURCH EINEN DRITTEN VERHINDERN

    Auszug aus EuGH, 16.11.2004 - C-245/02
    Die Ausübung dieses Rechts muss daher auf Fälle beschränkt bleiben, in denen die Benutzung des Zeichens durch einen Dritten die Funktionen der Marke und insbesondere ihre Hauptfunktion, die Gewährleistung der Herkunft der Ware gegenüber den Verbrauchern, beeinträchtigt oder beeinträchtigen könnte (vgl. Urteil vom 12. November 2002 in der Rechtssache C-206/01, Football Club, Slg. 2002, I-10273, Randnrn.

    Dazu ist zu prüfen, ob die angesprochenen Verbraucher, auch diejenigen, denen die Waren vorgelegt werden, nachdem sie die Verkaufsstelle des Dritten verlassen haben, das Zeichen, wie es vom Dritten benutzt wird, so auffassen können, dass es das Unternehmen angibt oder angeben soll, von dem die Waren des Dritten herstammen (vgl. in diesem Sinne Urteil Arsenal Football Club, Randnrn.

    62 Das vorlegende Gericht muss ebenfalls feststellen, ob es sich im Ausgangsfall um eine Benutzung "im geschäftlichen Verkehr" "für Waren" im Sinne von Artikel 5 Absatz 1 der Richtlinie 89/104 handelt (vgl. u. a. Urteil Arsenal Football Club, Randnrn.

    69 Somit ist in dieser Bestimmung des TRIPS-Übereinkommens ebenso wie in Artikel 2 der Richtlinie 89/104 die Herkunftsgarantie, die die Hauptfunktion der Marke darstellt, anerkannt (vgl. für die genannte Richtlinie u. a. Urteil Arsenal Football Club, Randnr. 49).

  • EuGH, 14.12.2000 - C-300/98

    Dior

    Auszug aus EuGH, 16.11.2004 - C-245/02
    34 Das Korkein oikeus stellte in der Vorlageentscheidung fest, dass der Gerichtshof laut Randnummer 35 des Urteils vom 14. Dezember 2000 in den Rechtssachen C-300/98 und C-392/98 (Dior u. a., Slg. 2000, I-11307) für die Auslegung einer Vorschrift des TRIPS-Übereinkommens zuständig sei, wenn diese sowohl auf dem innerstaatlichen Recht unterliegende als auch auf dem Gemeinschaftsrecht unterliegende Sachverhalte anwendbar sei, wie dies beim Markenrecht der Fall sei.

    41 Der Gerichtshof ist nach seiner Rechtsprechung für die Auslegung einer Bestimmung des TRIPS-Übereinkommens zuständig, um den Bedürfnissen der Gerichte der Mitgliedstaaten bei der Anwendung ihrer nationalen Rechtsvorschriften im Rahmen der Anordnung der Maßnahmen zum Schutz von Rechten, die sich aus einer gemeinschaftsrechtlichen Regelung ergeben, die in den Anwendungsbereich dieses Übereinkommens fällt, gerecht zu werden (vgl. in diesem Sinne Urteil Dior u. a., Randnrn.

    Sie gehören grundsätzlich nicht zu den Vorschriften, an denen der Gerichtshof die Rechtmäßigkeit der Handlungen der Gemeinschaftsorgane nach Artikel 230 Absatz 1 EG misst; sie begründen für den Einzelnen auch keine Rechte, auf die er sich nach dem Gemeinschaftsrecht vor den Gerichten unmittelbar berufen könnte (vgl. in diesem Sinne Urteil Dior u. a., Randnrn.

    55 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes sind die nationalen Gerichte jedoch bei der Anwendung ihrer nationalen Rechtsvorschriften im Rahmen der Anordnung der Maßnahmen zum Schutz von Rechten, die zu einem Bereich gehören, auf den das TRIPS-Übereinkommen anwendbar ist und in dem die Gemeinschaft bereits Rechtsvorschriften erlassen hat, wie es beim Markenrecht der Fall ist, aufgrund des Gemeinschaftsrechts verpflichtet, so weit wie möglich dem Wortlaut und dem Zweck der in Rede stehenden Bestimmungen des TRIPS-Übereinkommens Rechnung zu tragen (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteil Dior u. a., Randnrn.

  • EuGH, 13.09.2001 - C-89/99

    Schieving-Nijstad u.a.

    Auszug aus EuGH, 16.11.2004 - C-245/02
    37 Zur Frage der zeitlichen Geltung des TRIPS-Übereinkommens führte das vorlegende Gericht aus, dass nach den Randnummern 49 und 50 des Urteils vom 13. September 2001 in der Rechtssache C-89/99 (Schieving-Nijstad u. a., Slg. 2001, I-5851) das TRIPS-Übereinkommen laut seinem Artikel 70 Absatz 1 anwendbar sei, wenn die Verletzung der Rechte des geistigen Eigentums über den Zeitpunkt hinaus angedauert habe, zu dem das TRIPS-Übereinkommen auf die Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten anwendbar geworden sei.

    65 Zweitens ist bezüglich des TRIPS-Übereinkommens daran zu erinnern, dass dessen Hauptzweck die weltweite Verstärkung und Harmonisierung des Schutzes des geistigen Eigentums ist (vgl. Urteil Schieving-Nijstad u. a., Randnr. 36 und die dort zitierte Rechtsprechung).

    72 Diese Auslegung wird im Übrigen durch das in Randnummer 66 dieses Urteils wiedergegebene allgemeine Ziel des TRIPS-Übereinkommens bestätigt, wonach ein Gleichgewicht zwischen dem Ziel der Verringerung der Verzerrungen und Behinderungen des internationalen Handels und dem der Förderung eines wirksamen und angemessenen Schutzes der Rechte des geistigen Eigentums gewährleistet sein muss, damit die Maßnahmen und Verfahren zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums nicht selbst zu Schranken für den rechtmäßigen Handel werden (vgl. in diesem Sinne Urteil Schieving-Nijstad u. a., Randnr. 38).

  • EuGH, 07.01.2004 - C-100/02

    Gerolsteiner Brunnen

    Auszug aus EuGH, 16.11.2004 - C-245/02
    Das Tatbestandsmerkmal der "anständigen Gepflogenheiten" entspricht der Sache nach der Pflicht, den berechtigten Interessen des Markeninhabers nicht in unlauterer Weise zuwider zu handeln (vgl. Urteil vom 7. Januar 2004 in der Rechtssache C-100/02, Gerolsteiner Brunnen, Slg. 2004, I-0000, Randnr. 24 und die dort zitierte Rechtsprechung).
  • EuGH, 09.01.2003 - C-292/00

    Davidoff

    Auszug aus EuGH, 16.11.2004 - C-245/02
    63 Sind diese Voraussetzungen erfüllt, gilt nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes bei Identität von Zeichen und Marke sowie der Waren oder Dienstleistungen der Schutz nach Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe a der Richtlinie 89/104 uneingeschränkt, während im Fall des Artikels 5 Absatz 1 Buchstabe b der Schutz des Inhabers noch von dem Nachweis abhängig ist, dass in den beteiligten Verkehrskreisen aufgrund der Identität oder Ähnlichkeit der Zeichen und Marken sowie der durch das Zeichen erfassten Waren oder Dienstleistungen eine Verwechslungsgefahr besteht (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 9. Januar 2003 in der Rechtssache C-292/00, Davidoff, Slg. 2003, I-389, Randnr. 28, und vom 20. März 2003 in der Rechtssache C-291/00, LTJ Diffusion, Slg. 2003, I-2799, Randnrn.
  • EuGH, 20.03.2003 - C-291/00

    LTJ Diffusion

    Auszug aus EuGH, 16.11.2004 - C-245/02
    63 Sind diese Voraussetzungen erfüllt, gilt nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes bei Identität von Zeichen und Marke sowie der Waren oder Dienstleistungen der Schutz nach Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe a der Richtlinie 89/104 uneingeschränkt, während im Fall des Artikels 5 Absatz 1 Buchstabe b der Schutz des Inhabers noch von dem Nachweis abhängig ist, dass in den beteiligten Verkehrskreisen aufgrund der Identität oder Ähnlichkeit der Zeichen und Marken sowie der durch das Zeichen erfassten Waren oder Dienstleistungen eine Verwechslungsgefahr besteht (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 9. Januar 2003 in der Rechtssache C-292/00, Davidoff, Slg. 2003, I-389, Randnr. 28, und vom 20. März 2003 in der Rechtssache C-291/00, LTJ Diffusion, Slg. 2003, I-2799, Randnrn.
  • EuGH, 21.11.2002 - C-23/01

    Robelco

    Auszug aus EuGH, 16.11.2004 - C-245/02
    64 Sollte sich jedoch aus den Feststellungen, die das vorlegende Gericht nach Randnummer 60 dieses Urteils zu treffen haben wird, ergeben, dass die Benutzung des im Ausgangsverfahren streitigen Zeichens zu einem anderen Zweck als dem der Unterscheidung der betroffenen Erzeugnisse verwendet worden ist - insbesondere als Handelsname oder Unternehmensbezeichnung -, ist nach Artikel 5 Absatz 5 der Richtlinie 89/104 auf die Rechtsordnung des betroffenen Mitgliedstaats abzustellen, um den Umfang und gegebenenfalls den Inhalt des Schutzes zu bestimmen, der einem Markeninhaber gewährt wird, der eine Beeinträchtigung durch die Benutzung des Zeichens als Handelsname oder Unternehmensbezeichnung geltend macht (vgl. Urteil vom 21. November 2002 in der Rechtssache C-23/01, Robelco, Slg. 2002, I-10913, Randnrn.
  • EuGH, 07.09.2004 - C-456/02

    Trojani - Freier Personenverkehr - Unionsbürgerschaft - Aufenthaltsrecht -

    Auszug aus EuGH, 16.11.2004 - C-245/02
    75 In diesem Zusammenhang ist daran zu erinnern, dass der Gerichtshof dem vorlegenden Gericht alle Hinweise zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts zu geben hat, die diesem bei der Entscheidung des bei ihm anhängigen Verfahrens von Nutzen sein können, unabhängig davon, ob es bei der Darlegung seiner Fragen darauf eingegangen ist (vgl. Urteil vom 7. September 2004 in der Rechtssache C-456/02, Trojani, Slg. 2004, I-0000, Randnr. 38, und die dort zitierte Rechtsprechung).
  • EuGH, 24.06.2004 - C-49/02

    Heidelberger Bauchemie

    Auszug aus EuGH, 16.11.2004 - C-245/02
    42 Da die Gemeinschaft Partei des TRIPS-Übereinkommens ist, ist sie nämlich verpflichtet, ihr Markenrecht im Rahmen des Möglichen nach dem Wortlaut und dem Zweck des Übereinkommens auszulegen (vgl. für einen Sachverhalt, der sowohl unter eine Bestimmung des TRIPS-Übereinkommens als auch unter die Richtlinie 89/104 fiel, Urteil vom 24. Juni 2004 in der Rechtssache C-49/02, Heidelberger Bauchemie, Slg. 2004, I-0000, Randnr. 20).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus EuGH, 16.11.2004 - C-245/02
    56 Nach dieser Rechtsprechung haben die zuständigen nationalen Behörden, die für die Anwendung und Auslegung des einschlägigen nationalen Rechts zuständig sind, dies außerdem so weit wie möglich im Licht des Wortlauts und der Ziele der Richtlinie 89/104 zu tun, um das von dieser angestrebte Ergebnis zu erreichen und damit Artikel 249 Absatz 3 EG zu genügen (vgl. u. a. Urteil vom 12. Februar 2004 in der Rechtssache C-218/01, Henkel, Slg. 2004, I-0000, Randnr. 60 und die dort zitierte Rechtsprechung).
  • BGH, 14.04.2011 - I ZR 33/10

    GROSSE INSPEKTION FÜR ALLE

    Die Umsetzung dieser Entscheidungspraxis im konkreten Fall ist Aufgabe der nationalen Gerichte (vgl. EuGH, Urteil vom 16. November 2004 - C-245/02, Slg. 2004, I-10989 = GRUR 2005, 153 Rn. 84 - Anheuser-Busch; GRUR 2010, 841 Rn. 65 f. - Portakabin; vgl. auch Schlussanträge der Generalanwältin Sharpston vom 6. April 2006 - C-348/04, Slg. 2007, I-3391 Rn. 3 - Boehringer Ingelheim/Swingward II).
  • EuGH, 23.03.2010 - C-236/08

    Google-Adwords-System verstößt nicht gegen das Markenrecht

    Unter diesen Umständen kann die Benutzung des mit der Marke identischen Zeichens durch den Dritten als Schlüsselwort, das das Erscheinen der Anzeige auslöst, den Eindruck entstehen lassen, dass im geschäftlichen Verkehr eine konkrete Verbindung zwischen den betroffenen Waren oder Dienstleistungen und dem Markeninhaber besteht (vgl. entsprechend Urteile Arsenal Football Club, Randnr. 56, und vom 16. November 2004, Anheuser-Busch, C-245/02, Slg. 2004, I-10989, Randnr. 60).
  • EuGH, 18.06.2009 - C-487/07

    DER INHABER EINER MARKE KANN DIE VERWENDUNG EINER VERGLEICHSLISTE VERBIETEN, IN

    Der Gerichtshof hat bereits entschieden, dass das in Art. 5 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 89/104 niedergelegte ausschließliche Recht gewährt wurde, um dem Markeninhaber den Schutz seiner spezifischen Interessen als Inhaber dieser Marke zu ermöglichen, d. h. um sicherzustellen, dass diese Marke ihre Funktionen erfüllen kann, und dass die Ausübung dieses Rechts daher auf Fälle beschränkt bleiben muss, in denen die Benutzung des Zeichens durch einen Dritten die Funktionen der Marke und insbesondere ihre Hauptfunktion, d. h. die Gewährleistung der Herkunft der Ware gegenüber den Verbrauchern, beeinträchtigt oder beeinträchtigen könnte (Urteile vom 12. November 2002, Arsenal Football Club, C-206/01, Slg. 2002, I-10273, Randnr. 51, vom 16. November 2004, Anheuser-Busch, C-245/02, Slg. 2004, I-10989, Randnr. 59, und vom 25. Januar 2007, Adam Opel, C-48/05, Slg. 2007, I-1017, Randnr. 21).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 17.03.2005 - 1 BvR 950/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,1705
BVerfG, 17.03.2005 - 1 BvR 950/04 (https://dejure.org/2005,1705)
BVerfG, Entscheidung vom 17.03.2005 - 1 BvR 950/04 (https://dejure.org/2005,1705)
BVerfG, Entscheidung vom 17. März 2005 - 1 BvR 950/04 (https://dejure.org/2005,1705)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung des Anspruchs auf ein rechtsstaatliches, faires Verfahren durch Nichtgewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Fristversäumung aufgrund zögerlicher Weiterleitung der Rechtsmittelschrift an das zuständige Rechtsmittelgericht

  • Wolters Kluwer

    Einreichung eines Rechtsbehelfs beim instanziell unzuständigen Gericht; Weiterleitungspflicht des mit der Sache befassten Gerichts an das Rechtsmittelgericht; Nichtgewährung der Wiedereinsetzung wegen Fristablauf im ordentlichen Geschäftsgang; Zeitlicher Rahmen des ...

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3

  • rechtsportal.de

    GG Art. 19 Abs. 4; ZPO § 233
    Weiterleitung eines bei einem unzuständigen Gericht eingelegten Rechtsmittels

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 5, 142
  • NJW 2005, 2137
  • FamRZ 2005, 1231
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93

    Die Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung ist für Urteile über zivilrechtliche

    Auszug aus BVerfG, 17.03.2005 - 1 BvR 950/04
    Die maßgebliche Frage, ob der Rechtsuchende im zivilprozessualen Rechtsmittelverfahren darauf vertrauen kann, dass das mit der Sache befasst gewesene Gericht den bei ihm eingereichten, aber für das Rechtsmittelgericht bestimmten Schriftsatz im ordentlichen Geschäftsgang dorthin weiterleiten werde, ist von dem Bundesverfassungsgericht bereits beantwortet worden (vgl. BVerfGE 93, 99 ).

    Wird eine solche Rechtsmittelfrist versäumt, obwohl der Schriftsatz so zeitig bei dem vorbefassten unzuständigen Gericht eingegangen ist, dass die rechtzeitige Weiterleitung an das Rechtsmittelgericht im ordentlichen Geschäftsgang noch ohne weiteres erwartet werden konnte, hat das Rechtsmittelgericht auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren (vgl. BVerfGE 93, 99 ).

  • OLG Brandenburg, 31.03.2004 - 9 UF 53/04
    Auszug aus BVerfG, 17.03.2005 - 1 BvR 950/04
    gegen den Beschluss des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 31. März 2004 - 9 UF 53/04 -.

    Der Beschluss des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 31. März 2004 - 9 UF 53/04 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes; er wird aufgehoben.

  • BVerfG, 03.01.2001 - 1 BvR 2147/00

    Keine Verletzung von GG Art 2 Abs 1 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch

    Auszug aus BVerfG, 17.03.2005 - 1 BvR 950/04
    Zwar hat das Bundesverfassungsgericht in Konkretisierung der vorgenannten Maßstäbe die Nichtgewährung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand verfassungsrechtlich nicht beanstandet, bei der das Rechtsmittel erst fünf Tage vor Ablauf der Rechtsmittelfrist bei dem vorbefassten, nicht zuständigen Gericht eingegangen war (vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. Januar 2001, FamRZ 2001, S. 827-828).
  • BGH, 01.12.1997 - II ZR 85/97

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen verzögerter Weiterleitung eines

    Auszug aus BVerfG, 17.03.2005 - 1 BvR 950/04
    Soweit das Oberlandesgericht zur Begründung seiner Auffassung auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Urteil vom 1. Dezember 1997, NJW 1998, S. 908 f.) verweist, legt es die dem dortigen Sachverhalt zu entnehmende Zeitspanne zwischen dem Eingang beim vorbefassten, unzuständigen Gericht und dem Eingang beim Rechtsmittelgericht zugrunde.
  • BVerfG, 17.01.2006 - 1 BvR 2558/05

    Keine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren durch Verweigerung der

    Die Abwägung zwischen den betroffenen Belangen fällt etwa dann zugunsten des Rechtsuchenden aus, wenn das angegangene Gericht zwar für das Rechtsmittelverfahren nicht zuständig ist, jedoch vorher mit dem Verfahren befasst war (vgl. BVerfGE 93, 99 ; BVerfG , NJW 2001, S. 1343; BVerfG , NJW 2005, S. 2137).
  • BGH, 05.10.2005 - VIII ZB 125/04

    Prüfungspflichten des Berufungsgerichts nach Eingang der Berufungsschrift;

    Ist ein solcher Schriftsatz so zeitig eingereicht worden, dass die fristgerechte Weiterleitung an das Rechtsmittelgericht im ordentlichen Geschäftsgang ohne weiteres erwartet werden kann, wirkt sich ein Verschulden der Partei oder ihres Prozessbevollmächtigten nicht mehr aus und ist der Partei deswegen Wiedereinsetzung zu gewähren (BVerfGE aaO, 113 ff; ferner BVerfG NJW 2001, 1343; zuletzt NJW 2005, 2137, 2138; BGH, Urteil vom 1. Dezember 1997 - II ZR 85/97, NJW 1998, 908 unter II 2; Beschluss vom 3. September 1998 - IX ZB 46/98, VersR 1999, 1170 unter 2 a bb; Beschluss vom 15. Juni 2004 - VI ZB 75/03, NJW-RR 2004, 1655 unter II 1 a, m. weit.
  • BGH, 04.04.2007 - III ZB 109/06

    Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei Übermittlung fristwahrender

    Geschieht dies tatsächlich nicht, so ist der Partei Wiedereinsetzung unabhängig davon zu gewähren, auf welchen Gründen die fehlerhafte Einreichung beruht (vgl. BVerfGE 93, 99, 115 f; BVerfG NJW 2005, 2137, 2138).
  • BVerwG, 30.01.2018 - 9 B 20.17

    Berufung; Grundsatz des fairen Verfahrens; Hinweis; Weiterleitung;

    Einen hinreichenden zeitlichen Abstand zwischen der Einlegung des Rechtsmittels und dem Ablauf der Rechtsmittelfrist vorausgesetzt, darf die Partei nicht nur auf die Weiterleitung des Schriftsatzes, sondern auch darauf vertrauen, dass dieser noch fristgerecht beim zuständigen Gericht eingeht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 1995 - 1 BvR 166/93 - BVerfGE 93, 99 ; Kammerbeschlüsse vom 3. Januar 2001 - 1 BvR 2147/00 - NJW 2001, 1343 und vom 17. März 2005 - 1 BvR 950/04 - NJW 2005, 2137 ).

    Folge einer Verletzung des Grundsatzes eines fairen Verfahrens ist vielmehr, dass dem Betroffenen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 60 VwGO zu gewähren ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 1995 - 1 BvR 166/93 - BVerfGE 93, 99 ; Kammerbeschlüsse vom 3. Januar 2001 - 1 BvR 2147/00 - NJW 2001, 1343 und vom 17. März 2005 - 1 BvR 950/04 - NJW 2005, 2137 ; BVerwG, Beschluss vom 15. Juli 2003 - 4 B 83.02 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 248 S. 47 f.; BGH, Urteil vom 1. Dezember 1997 - II ZR 85/97 - NJW 1998, 908).

  • BGH, 06.11.2008 - IX ZB 208/06

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    Geschieht dies tatsächlich nicht, wirkt sich das Verschulden der Partei oder ihres Prozessbevollmächtigten nicht mehr aus, so dass ihr Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren ist (BVerfGE 93, 99, 115 f; BVerfG NJW 2001, 1343; NJW 2005, 2137, 2138; BGHZ 151, 42, 44 ständige Rechtsprechung).
  • BGH, 18.03.2008 - VIII ZB 4/06

    Anforderungen an das Verfahren bei Einreichung einer Rechtsmittelschrift bei

    Die Beklagten konnten nicht erwarten, dass dies im ordentlichen (nicht durch besondere Anordnungen beschleunigten) Geschäftsgang innerhalb von maximal drei Arbeitstagen abgeschlossen sein würde (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. März 2005 - 1 BvR 950/04, NJW 2005, 2137, unter II 2 c; Beschluss vom 3. Januar 2001 - 1 BvR 2147/00, NJW 2001, 1343, unter II 2).
  • BGH, 11.10.2007 - IX ZB 72/06

    Beginn und Ende der Wohlverhaltensphase im vor dem 01.12.2001 eröffneten

    Auch wenn der Hinweis des Beschwerdegerichts in der Verfügung vom 25. April 2006, nach Vorlage der Beschwerdebegründung werde die Frage der "Abgabe" des Rechtsbeschwerdeverfahrens an den Bundesgerichtshof geprüft, für den Verfahrensbevollmächtigten des Schuldners Anlass hätte bieten können, festzustellen, dass er die Rechtsbeschwerde nicht ordnungsgemäß eingelegt hatte, wäre die Fristversäumung bei pflichtgemäßer Weiterleitung der am 18. April 2006 beim Beschwerdegericht eingegangenen Rechtsbeschwerde an den Bundesgerichtshof im ordentlichen Geschäftsgang vermieden worden, so dass Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren ist (vgl. BVerfGE 93, 99, 112 f.; BVerfG NJW 2005, 2137, 2138; BGH, Urt. v. 1. Dezember 1997 - II ZR 85/97, NJW 1998, 908; Beschl. v. 3. September 1998 - IX ZB 46/98, VersR 1999, 1170, 1171; Beschl. v. 15. Juni 2004 - VI ZB 75/03, NJW-RR 2004, 1655, 1656).
  • BGH, 27.10.2011 - III ZB 31/11

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versäumung der Berufungsbegründungsfrist

    Darauf, dass die Wiedereinsetzung auch deshalb zu gewähren gewesen wäre, weil das Berufungsgericht gehalten war, die bei ihm am 12. November 2010 eingegangenen Schriftsätze als Prozesskostenhilfeanträge für eine Rechtsbeschwerde auszulegen und sie innerhalb des immerhin 17 Tage betragenden Zeitraums bis zum Ablauf der maßgeblichen Frist an den Bundesgerichtshof weiterzuleiten (vgl. z.B. BVerfGE 93, 99, 115 f; BVerfG [1. Kammer des Ersten Senats] NJW 2005, 2137, 2138; Senatsbeschlüsse vom 17. September 2008 - III ZB 22/08, juris Rn. 9 und vom 4. April 2007 - III ZB 109/06, NJW-RR 2007, 1429 Rn. 12 jew. mwN.; BGH, Beschlüsse vom 17. August 2011 - XII ZB 50/11, Rn. 20 ff und vom 20. April 2011 - VII ZB 78/09, NJW 2011, 2053 Rn. 13 f), kommt es nicht mehr an.
  • BGH, 29.01.2009 - III ZB 61/08

    Maßgeblichkeit des objektiven Inhalts der an die Partei gerichteten Mitteilung

    Zu Unrecht beruft sich die Rechtsbeschwerde darauf, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (NJW 2004, 2887 m.w.N.) ein Gericht nach dem Gebot eines fairen Verfahrens aus eigenen oder ihm zuzurechnenden Fehlern, Unklarheiten oder Versäumnissen keine Verfahrensnachteile ableiten darf, wobei diese das Verschulden einer Partei überlagern und deren Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gebieten können (NJW 2005, 2137).
  • OLG Stuttgart, 29.01.2019 - 4 Ws 12/19

    Sofortige Beschwerde gegen einen Bewährungswiderruf: Versäumung der

    Es ist anerkannt, dass bei Fristversäumnissen, die nicht (allein) von den Betroffenen verschuldet sind, sondern die auf Fehlern der Justizbehörden beruhen, weil etwa die Weiterleitung eines Rechtsmittelschreibens durch die Empfangsbehörde an die zuständige Stelle nicht oder verzögert erfolgt (BVerfG, Kammerbeschluss vom 17. März 2005 - 1 BvR 950/04, juris Rn. 10; OLG Hamm, Beschluss vom 6. August 2003 - 2 Ws 164/03, juris Rn. 6 f.; Graalmann-Scheerer in Löwe-Rosenberg StPO, 26. Aufl., § 44 Rn. 41) oder die Entgegennahme der Erklärung durch den Urkundsbeamten unberechtigt verweigert wird (Hanseatisches OLG Bremen, Beschluss vom 14. Oktober 1953 - Ws 140/53, juris (LS); Graalmann-Scheerer in Löwe-Rosenberg aaO § 44 Rn. 42), Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu bewilligen ist.

    Hiermit korrespondieren eine prozessuale Fürsorgepflicht der mit der Sache befassten Justizbehörde (BVerfG, Kammerbeschluss vom 17. März 2005 - 1 BvR 950/04, juris Rn. 10; OLG Hamm, Beschluss vom 6. August 2003 - 2 Ws 164/03, juris Rn. 7) und der grundrechtlich verbürgte Anspruch auf ein faires Verfahren, aus dem unter anderem folgt, dass Gerichte aus Fehlern, die ihnen selbst zuzurechnen sind, keine Nachteile für Rechtsschutzsuchende ableiten dürfen, was wiederum bei der Auslegung der Wiedereinsetzungsvorschriften zu beachten ist (BVerfG, Beschluss vom 21. März 2005 - 2 BvR 975/03, juris Rn. 6 ff.).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 03.04.2018 - 21 Sa 387/18

    Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungseinlegungsfrist durch an das

  • BGH, 14.12.2005 - IX ZB 138/05

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist

  • BSG, 14.12.2010 - B 10 EG 4/10 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Revisionsbegründungfrist - Fristversäumnis -

  • BGH, 20.05.2010 - IX ZB 202/08

    Ablehnung eines Verfahrenskostenstundungsantrages im Insolvenzverfahren:

  • BGH, 26.05.2011 - III ZB 80/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung einer Frist wegen von einer

  • BGH, 21.02.2018 - IV ZB 18/17

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur

  • BGH, 08.06.2010 - IX ZB 201/08

    Anrechnung des Verschuldens eines Verfahrensbevollmächtigten i.R.e. Antrages auf

  • OLG München, 28.11.2017 - 8 U 3643/17

    Zurückgewiesener Wiedereinsetzungsantrag in den vorigen Stand

  • BGH, 04.04.2007 - III ZB 108/06

    Anforderungen an die Büroorganisation bei Übermittlung fristwahrender

  • BGH, 29.01.2009 - III ZB 66/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

  • BGH, 17.09.2008 - III ZB 22/08

    Versäumung der Frist zur Einlegung der Berufung; Wiedereinsetzung in den vorigen

  • BGH, 29.01.2009 - III ZB 62/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

  • BGH, 26.01.2006 - IX ZB 225/05

    Zurückweisung der Rechtsbeschwerde als unzulässig mangels Einhaltung der

  • VGH Bayern, 30.11.2022 - 11 CS 22.2195

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines ärztlichen Gutachtens

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2019 - 4 B 812/18

    Wahrung der Frist zur Begründung der Beschwerde

  • VerfG Brandenburg, 17.09.2021 - VfGBbg 43/20

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; unzureichende Begründung; asylrechtliches

  • OLG Brandenburg, 19.02.2008 - 12 U 16/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anwaltsverschulden bei Berufungseinlegung

  • VGH Bayern, 16.11.2021 - 23 CS 21.2571

    Wahrung der Beschwerdebegründungsfrist

  • OVG Sachsen, 22.05.2017 - 3 B 60/17

    Beschwerdebegründungsfrist, isolierte Beschwerdebegründung, Wiedereinsetzung

  • BGH, 20.08.2010 - AnwZ (B) 99/09

    Zurechnung eines Verschuldens des Verfahrensbevollmächtigten mit Blick auf das

  • VerfGH Saarland, 19.11.2007 - Lv 9/06
  • VGH Baden-Württemberg, 18.09.2019 - 1 S 2532/18

    Begrenzung des Streitwerts bei der Erhebung oder Speicherung von Daten auf der

  • LG Münster, 20.12.2011 - 1 S 200/11

    Wahrung der Frist bei Übermittlung eines Berufungsschriftsatzes durch ein Telefax

  • LSG Bayern, 08.10.2014 - L 7 AS 663/14

    Beschwerdeeinlegung beim unzuständigen Gericht

  • VGH Bayern, 20.07.2021 - 10 ZB 21.1726

    Anordnungen zur Hundehaltung - Ablehnung der Wiedereinsetzung in den vorigen

  • BPatG, 23.07.2014 - 26 W (pat) 59/13

    Markenbeschwerdeverfahren - zu Zulässigkeit der Beschwerde - Eingang der

  • OVG Sachsen, 26.11.2020 - 3 B 323/20

    Blinder Prozessbevollmächtigter; Beschwerdefrist; einlegen beim falschen Gericht;

  • BPatG, 23.07.2014 - 26 W (pat) 38/14

    Markenbeschwerdeverfahren - zu Zulässigkeit der Beschwerde - Eingang der

  • VG Saarlouis, 28.02.2013 - 6 K 913/11

    Versäumung der Klagefrist; Wiedereinsetzung

  • KG, 25.11.2022 - 16 UF 152/22

    Beschwerdeschrift mit computergeneriertem Faksimile

  • BPatG, 05.08.2010 - 30 W (pat) 533/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "Activo" - Wiedereinsetzung in die versäumte Frist

  • BPatG, 19.04.2012 - 30 W (pat) 551/11

    Markenbeschwerdeverfahren - falsche Adressierung der Beschwerde an das BPatG -

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