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Rechtsprechung
   BVerfG, 09.12.2004 - 2 BvR 930/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,1104
BVerfG, 09.12.2004 - 2 BvR 930/04 (https://dejure.org/2004,1104)
BVerfG, Entscheidung vom 09.12.2004 - 2 BvR 930/04 (https://dejure.org/2004,1104)
BVerfG, Entscheidung vom 09. Dezember 2004 - 2 BvR 930/04 (https://dejure.org/2004,1104)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    Art. 103 Abs. 2 GG; § 28 JGG; § 27 JGG; § 8 Abs. 2 JGG; § 13 Abs. 1 JGG; § 5 Abs. 2 JGG; § 92 BVerfGG
    Unzulässige Verhängung eines Jugendarrests bei gleichzeitiger Aussetzung der Verhängung einer Jugendstrafe; Analogieverbot (Verbot jeder Rechtsanwendung, die über den Inhalt einer gesetzlichen Sanktionsnorm hinausgeht; Wortlautgrenze); verfassungsrechtlicher Begriff der ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung von GG Art 103 Abs 2 durch Verhängung eines Jugendarrests bei gleichzeitiger Aussetzung der Verhängung einer Jugendstrafe

  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde auf Grund Verhängung eines Jugendarrests bei gleichzeitiger Aussetzung der Verhängung einer Jugendstrafe; Verletzung des Verbots analoger Rechtsanwendung zum Nachteil des Betroffenen im Strafrecht durch Anordnung von Jugendarrest neben einer ...

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 2 Satz 2; ; GG Art. 3 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Anordnung von Jugendarrest neben der Aussetzung der Verhängung einer Jugendstrafe

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Keine Kombination von Jugendarrest und Aussetzung von Jugendstrafe

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Keine Kombination von Jugendarrest und Aussetzung von Jugendstrafe

  • nomos.de PDF, S. 4 (Kurzinformation)

    Keine Kombination von Jugendarrest und Aussetzung von Jugendstrafe

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Keine Kombination von Jugendarrest und Aussetzung von Jugendstrafe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 4, 261
  • NJW 2005, 2140
  • NStZ 2005, 642
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 09.01.1963 - 4 StR 443/62

    Kein Jugendarrest neben Aussetzung der Verhängung von Jugendstrafe

    Auszug aus BVerfG, 09.12.2004 - 2 BvR 930/04
    Der Bundesgerichtshof hat auf seine Rechtsprechung verwiesen (BGHSt 18, 207 ff.; 35, 288 ff.), wonach die Anordnung eines Arrests neben der Aussetzung der Entscheidung über die Verhängung einer Jugendstrafe unzulässig sei.

    Sie zielen auf vergeltenden Ausgleich für begangenes Unrecht (vgl. § 13 Abs. 1, § 17 Abs. 2 JGG; BGHSt 18, 207 ).

    Die Anwendungsbereiche von Jugendarrest und Jugendstrafe schließen einander mithin aus (vgl. BGHSt 18, 207 ; Voss, NJW 1962, S. 1095).

    Dies ist verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen (vgl. BGHSt 18, 207 ).

  • BVerfG, 23.10.1985 - 1 BvR 1053/82

    Anti-Atomkraftplakette

    Auszug aus BVerfG, 09.12.2004 - 2 BvR 930/04
    Dem gesamten Vorbringen kann jedoch entnommen werden, dass er zugleich einen Verstoß gegen das aus Art. 103 Abs. 2 GG folgende Gesetzlichkeitsprinzip, das in der Strafgerichtsbarkeit als spezielles Willkürverbot wirkt (BVerfGE 64, 389 ; 71, 108 ), geltend macht.

    Dabei ist Analogie nicht im engeren technischen Sinne zu verstehen; ausgeschlossen ist vielmehr jede Rechtsanwendung, die über den Inhalt einer gesetzlichen Sanktionsnorm hinausgeht (BVerfGE 71, 108 ).

    Der mögliche Wortsinn markiert die äußerste Grenze zulässiger richterlicher Interpretation (BVerfGE 64, 389 ; 71, 108 ; 92, 1 ; Beschluss der 4. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Dezember 2000 - 2 BvR 1290/99 -, NJW 2001, S. 1848 ).

  • BVerfG, 20.03.2002 - 2 BvR 794/95

    Vermögensstrafe

    Auszug aus BVerfG, 09.12.2004 - 2 BvR 930/04
    Art. 103 Abs. 2 GG sorgt zugleich dafür, dass im Bereich des Strafrechts nur der Gesetzgeber abstrakt-generell über die Strafbarkeit entscheidet (BVerfGE 105, 135 ).

    Das Gebot der Gesetzesbestimmtheit gilt auch für die Strafandrohung, die in einem vom Schuldprinzip geprägten Straftatsystem gerecht auf den Straftatbestand und das in ihm vertypte Unrecht abgestimmt sein muss (BVerfGE 105, 135 ; 86, 288 ).

  • BVerfG, 05.07.1983 - 2 BvR 200/81

    Auslegung des Waffenrechts vor dem Hintergrund des Grundsatzes "nulla poena sine

    Auszug aus BVerfG, 09.12.2004 - 2 BvR 930/04
    Dem gesamten Vorbringen kann jedoch entnommen werden, dass er zugleich einen Verstoß gegen das aus Art. 103 Abs. 2 GG folgende Gesetzlichkeitsprinzip, das in der Strafgerichtsbarkeit als spezielles Willkürverbot wirkt (BVerfGE 64, 389 ; 71, 108 ), geltend macht.

    Der mögliche Wortsinn markiert die äußerste Grenze zulässiger richterlicher Interpretation (BVerfGE 64, 389 ; 71, 108 ; 92, 1 ; Beschluss der 4. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Dezember 2000 - 2 BvR 1290/99 -, NJW 2001, S. 1848 ).

  • AG Winsen, 24.04.1981 - 8 Ls 10/81
    Auszug aus BVerfG, 09.12.2004 - 2 BvR 930/04
    Kann aber eine Entscheidung nach § 27 JGG nur ergehen, wenn offen bleibt, ob wegen der schädlichen Neigungen des Jugendlichen Jugendstrafe erforderlich ist, so fehlt es bereits an der sicheren Feststellung einer im Gesetz ausdrücklich bestimmten Voraussetzung des Jugendarrests (OLG Celle, NStZ 1988, S. 315; Dallinger/Lackner, JGG, 2. Aufl., § 27 Rn. 19; Bietz, NStZ 1982, S. 120; Schaffstein/Beulke, 2002, Jugendstrafrecht, 14. Aufl., S. 185).

    Ns 412 Js 34667/85|LG Augsburg; 22.01.1986; Jug Ns 412 Js 34667/85">NStZ 1986, S. 507 f.; AG Winsen/Luhe, NStZ 1982, S. 120; eingeschränkt auch Bietz, NStZ 1982, S. 120), bleibt außer Betracht, dass die Verhängung von Jugendarrest ausgeschlossen ist, wenn das Vorliegen schädlicher Neigungen das Mindestmaß einer Verhängung von Jugendstrafe erreicht oder übersteigt.

  • BVerfG, 22.06.1988 - 2 BvR 234/87

    Verfassungswidrigkeit des § 15 Abs. 2 Buchstabe a FAG

    Auszug aus BVerfG, 09.12.2004 - 2 BvR 930/04
    Dies verpflichtet den Gesetzgeber, die Voraussetzungen der Strafbarkeit so genau zu umschreiben, dass Tragweite und Anwendungsbereich der Straftatbestände für den Normadressaten schon aus dem Gesetz selbst zu erkennen sind und sich durch Auslegung ermitteln und konkretisieren lassen (BVerfGE 73, 206 ; 75, 329 ; 78, 374 ; stRspr).
  • BVerfG, 15.02.1967 - 2 BvR 658/65

    Rechtsweg gegen eine Hausstrafe im Strafvollzug

    Auszug aus BVerfG, 09.12.2004 - 2 BvR 930/04
    § 92 BVerfGG verpflichtet den Beschwerdeführer nicht, den jeweiligen Artikel des Grundgesetzes zu nennen (BVerfGE 1, 332 ; 21, 191 ; 27, 297 ; 47, 182 ).
  • BVerfG, 13.06.1952 - 1 BvR 137/52

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Vollstreckung eines sowjetzonalen

    Auszug aus BVerfG, 09.12.2004 - 2 BvR 930/04
    § 92 BVerfGG verpflichtet den Beschwerdeführer nicht, den jeweiligen Artikel des Grundgesetzes zu nennen (BVerfGE 1, 332 ; 21, 191 ; 27, 297 ; 47, 182 ).
  • BVerfG, 12.12.2000 - 2 BvR 1290/99

    Völkermord vor deutschen Gerichten

    Auszug aus BVerfG, 09.12.2004 - 2 BvR 930/04
    Der mögliche Wortsinn markiert die äußerste Grenze zulässiger richterlicher Interpretation (BVerfGE 64, 389 ; 71, 108 ; 92, 1 ; Beschluss der 4. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Dezember 2000 - 2 BvR 1290/99 -, NJW 2001, S. 1848 ).
  • BVerfG, 11.11.1986 - 1 BvR 713/83

    Sitzblockaden I

    Auszug aus BVerfG, 09.12.2004 - 2 BvR 930/04
    Dies verpflichtet den Gesetzgeber, die Voraussetzungen der Strafbarkeit so genau zu umschreiben, dass Tragweite und Anwendungsbereich der Straftatbestände für den Normadressaten schon aus dem Gesetz selbst zu erkennen sind und sich durch Auslegung ermitteln und konkretisieren lassen (BVerfGE 73, 206 ; 75, 329 ; 78, 374 ; stRspr).
  • BVerfG, 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88

    Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe

  • BVerfG, 17.12.1969 - 2 BvR 23/65

    Effektivität des Rechtsschutzes im Wiedergutmachungsrecht

  • BVerfG, 06.05.1987 - 2 BvL 11/85

    Verwaltungsakzessorietät im Umweltstrafrecht

  • OLG Celle, 22.01.1988 - 1 Ss 9/88
  • BVerfG, 23.02.1972 - 2 BvL 36/71

    Strafbestimmungen in Gemeindesatzungen

  • BVerfG, 30.11.1988 - 1 BvR 1301/84

    Straßenverkehrslärm

  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

  • BGH, 17.05.1988 - 5 StR 153/88

    Anordnung von Fürsorgeerziehung neben Aussetzung der Jugendstrafe

  • BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvR 718/89

    Sitzblockaden II

  • BVerfG, 15.10.2014 - 2 BvR 920/14

    Strafnorm des hessischen Schulrechts gegen Entziehung eines Kindes von der

    Denn durch das - nach umfassender Durchführung einer Hauptverhandlung ergangene - Berufungsurteil des Landgerichts Kassel ist prozessuale Überholung eingetreten (vgl. BVerfGK 4, 261 ; 5, 7 ; 5, 365 ; 6, 284 ; 10, 134 ; 13, 231 ).
  • BVerfG, 27.06.2014 - 2 BvR 429/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen das Verbot der Veröffentlichung von

    Für die Rechtsprechung folgt aus diesem Erfordernis ein Verbot strafbegründender oder strafverschärfender Analogie (vgl. BVerfGK 4, 261 ; 9, 169 ; 14, 12 ).
  • BVerfG, 10.03.2009 - 2 BvR 1980/07

    "Nachteil" beim Untreuetatbestand (schadensgleiche Vermögensgefährdung: Kriterien

    a) Für die Rechtsprechung folgt aus dem Erfordernis gesetzlicher Bestimmtheit ein Verbot strafbegründender oder strafverschärfender Analogie (vgl. BVerfGK 4, 261 ).
  • BVerfG, 28.07.2015 - 2 BvR 2558/14

    Verfassungskonforme Auslegung des Geldwäschetatbestandes bei Honorarannahme durch

    Die Verfassungsbeschwerden sind unzulässig, soweit sie sich gegen das Ausgangsurteil des Amtsgerichts Würzburg wenden, weil dieses durch die Berufungsentscheidung prozessual überholt ist (vgl. BVerfGK 4, 261 ; 5, 7 ; 5, 365 ; 6, 284 ; 10, 134 ; 13, 231 ).
  • BVerfG, 08.12.2014 - 2 BvR 450/11

    Strafrechtliche Verurteilung wegen Gebrauchens unechter Personaldokumente bei der

    Für die Rechtsprechung folgt aus diesem Erfordernis ein Verbot strafbegründender oder strafverschärfender Analogie (vgl. BVerfGK 4, 261 ; 9, 169 ; 14, 12 ).
  • BGH, 27.01.2022 - 3 StR 245/21

    Jugendstrafrecht: Anordnung eines Zuchtmittels neben einer zur Bewährung

    Hiervon dispensiert § 8 Abs. 2 Satz 1 Variante 2 JGG jedoch Auflagen gemäß § 15 JGG (s. BVerfG, Beschluss vom 9. Dezember 2004 - 2 BvR 930/04, NStZ 2005, 642).

    Dieses Verständnis liegt auch der Reform der Koppelungsregelungen durch das Gesetz zur Erweiterung der jugendgerichtlichen Handlungsmöglichkeiten vom 4. September 2012 (BGBl. I S. 1854) zugrunde, mit dem das Verbot der Kombination von Jugendarrest und Jugendstrafe (s. BVerfG, Beschluss vom 9. Dezember 2004 - 2 BvR 930/04, aaO; ferner BGH, Beschluss vom 19. Dezember 1962 - 4 StR 443/62, BGHSt 18, 207) teilweise aufgehoben wurde.

  • BGH, 10.10.2017 - 1 StR 447/14

    Strafrechtliches Analogieverbot (Reichweite bei Blanketttatbeständen; Grenze des

    Für die Rechtsprechung folgt aus dem Erfordernis gesetzlicher Bestimmtheit ein Verbot strafbegründender oder strafverschärfender Analogie (vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. Dezember 2004 - 2 BvR 930/04, BVerfGK 4, 261, 265).
  • BVerfG, 18.09.2006 - 2 BvR 2126/05

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Cannabis; fehlende Veräußerung; Anbau;

    a) Für die Rechtsprechung folgt aus dem Erfordernis gesetzlicher Bestimmtheit ein Verbot strafbegründender oder strafverschärfender Analogie ( BVerfGK 4, 261 ).

    Der mögliche Wortsinn markiert die äußerste Grenze zulässiger richterlicher Interpretation ( BVerfGE 64, 389 ; 71, 108 ; 92, 1 ; BVerfGK 4, 261 ).

  • BGH, 25.10.2006 - 1 StR 384/06

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Pflanzen

    Als spezielle Ausformung des Willkürverbots für die Strafgerichtsbarkeit verpflichtet das Bestimmtheitsgebot nach Art. 103 Abs. 2 GG den Gesetzgeber, die Voraussetzungen der Strafbarkeit so genau zu umschreiben, dass Tragweite und Anwendungsbereich der Straftatbestände für den Normadressaten schon aus dem Gesetz selbst zu erkennen sind und sich durch Auslegung ermitteln und konkretisieren lassen (BVerfGE 71, 108, 114; 73, 206, 234; 75, 329, 340 f.; 78, 374, 381 f.; BVerfG NJW 2001, 1848, 1849; 2005, 2140, 2141).

    Dieser strenge Gesetzesvorbehalt garantiert, dass im Bereich des Strafrechts nur der Gesetzgeber abstrakt-generell über die Strafbarkeit entscheidet (BVerfGE 47, 109, 120; 71, 108, 114; 105, 135, 153; BVerfG NJW 2005, 2140, 2141).

    Der mögliche Wortsinn des Gesetzes markiert die äußerste Grenze zulässiger richterlicher Auslegung, wobei dieser aus der Sicht des Normadressaten - also grundsätzlich nach dem allgemeinen Sprachverständnis der Gegenwart - zu bestimmen ist (BVerfGE 71, 108, 115; 92, 1, 12; NJW 2001, 1848, 1849; 2005, 2140, 2141; Larenz/Canaris, Methodenlehre der Rechtswissenschaft 3. Aufl. 1995 S. 141 ff.).

  • OLG Düsseldorf, 05.10.2006 - 2 Ss OWi 134/06

    Funktelefon - Begriff der Benutzung

    Für Interpretationen, die über den erkennbaren Wortsinn hinausgehen, ist dabei kein Raum (vgl. BVerfGE 71, 108, 114 f. = NJW 1986, 1671, 1672; BVerfGE 73, 206, 234 f. = NJW 1987, 43, 44; BVerfGE 92, 1, 12 f. = NJW 1995, 1141; BVerfG NJW 2005, 2140, 2141; KK-Rogall, OWiG, 3. Aufl., § 3 Rdn. 31 u. 53 m.w.N.).
  • BVerfG, 08.11.2006 - 2 BvR 1378/06
  • BVerfG, 26.06.2008 - 2 BvR 2067/07

    Garantiefunktion des Strafrechts; Bestimmtheitsgrundsatz; Analogieverbot;

  • BVerfG, 11.04.2018 - 2 BvR 2601/17

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde gegen einen aufgehobenen oder gegenstandslos

  • LSG Hessen, 09.02.2007 - L 7 AS 288/06

    Absenkung des Arbeitslosengeld II - keine Nichterfüllung von Pflichten aus

  • BGH, 13.11.2019 - 2 StR 217/19

    Form und Voraussetzungen der Jugendstrafe (Erziehungsbedarf: Maßgeblicher

  • LG Ravensburg, 25.01.2016 - 2 Ns 41 Js 10390/14

    Verhängung einer Jugendstrafe wegen der Schwere der Schuld

  • BGH, 07.02.2023 - 3 StR 481/22

    Anwendung von Jugendstrafrecht; Jugendstrafe (Schwere der Schuld; Bemessung der

  • LG Münster, 23.04.2013 - 1 KLs 22/12

    Sprengstoffanschlag an der Bremer Brücke am 10. September 2011

  • SG Augsburg, 22.06.2010 - S 17 AS 1536/09

    Umfang der gerichtlichen Überprüfung einer Eingliederungsvereinbarung (EV);

  • SG Oldenburg, 15.10.2007 - S 44 AS 1631/07
  • SG Oldenburg, 06.09.2007 - S 46 AS 1233/07
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Rechtsprechung
   BVerfG, 07.04.2005 - 1 BvR 1333/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,4033
BVerfG, 07.04.2005 - 1 BvR 1333/04 (https://dejure.org/2005,4033)
BVerfG, Entscheidung vom 07.04.2005 - 1 BvR 1333/04 (https://dejure.org/2005,4033)
BVerfG, Entscheidung vom 07. April 2005 - 1 BvR 1333/04 (https://dejure.org/2005,4033)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Zivilgerichtliche Untersagung bestimmter Werbeaussagen eines Lohnsteuerhilfevereins; Pflicht zur Vorlage der vorangegangenen Entscheidungen, von denen die angegriffene Entscheidung angeblich abweicht

  • Judicialis

    GG Art. 9 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 5, 170
  • NJW 2005, 2140
 
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Wird zitiert von ... (56)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvR 306/86

    Verfassungsmäßigkeit des Vorbehalts der Gegenseitigkeit bei urheberrechtlichem

    Auszug aus BVerfG, 07.04.2005 - 1 BvR 1333/04
    Dazu gehört, dass das angeblich verletzte Recht bezeichnet (vgl. BVerfGE 5, 1) und der seine Verletzung enthaltende Vorgang substantiiert dargelegt wird (vgl. BVerfGE 81, 208 ).
  • BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87

    Private Grundschule

    Auszug aus BVerfG, 07.04.2005 - 1 BvR 1333/04
    Nicht hinreichend substantiiert ist daher auch eine Verfassungsbeschwerde, bei der die fraglichen angegriffenen Gerichtsentscheidungen nicht selbst vorgelegt oder zumindest ihrem wesentlichen Inhalt nach mitgeteilt bzw. in einer Weise wiedergegeben worden sind, die eine Beurteilung erlaubt, ob die Entscheidung mit dem Grundgesetz in Einklang steht oder nicht (vgl. BVerfGE 88, 40 ; 93, 266 ).
  • BVerfG, 11.04.1967 - 2 BvC 5/67

    Zulässigkeitsanforderungen an eine Wahlprüfungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 07.04.2005 - 1 BvR 1333/04
    Eine Verfassungsbeschwerde ist innerhalb der einmonatigen Frist des § 93 Abs. 1 BVerfGG nicht nur einzulegen, sondern auch in einer § 23 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1, § 92 BVerfGG genügenden Weise zu begründen (vgl. BVerfGE 21, 359 ).
  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus BVerfG, 07.04.2005 - 1 BvR 1333/04
    Nicht hinreichend substantiiert ist daher auch eine Verfassungsbeschwerde, bei der die fraglichen angegriffenen Gerichtsentscheidungen nicht selbst vorgelegt oder zumindest ihrem wesentlichen Inhalt nach mitgeteilt bzw. in einer Weise wiedergegeben worden sind, die eine Beurteilung erlaubt, ob die Entscheidung mit dem Grundgesetz in Einklang steht oder nicht (vgl. BVerfGE 88, 40 ; 93, 266 ).
  • BVerfG, 12.04.1956 - 1 BvR 461/55

    Bezeichnung des verletzten Grundrechts innerhalb der Begründungsfrist

    Auszug aus BVerfG, 07.04.2005 - 1 BvR 1333/04
    Dazu gehört, dass das angeblich verletzte Recht bezeichnet (vgl. BVerfGE 5, 1) und der seine Verletzung enthaltende Vorgang substantiiert dargelegt wird (vgl. BVerfGE 81, 208 ).
  • BVerfG, 04.12.2023 - 2 BvR 1699/22

    Wiederaufnahme eines Strafverfahrens nach erfolgreicher Beschwerde vor dem EGMR:

    Zur Substantiierung kann außerdem die Vorlage von Dokumenten erforderlich sein, damit dem Bundesverfassungsgericht die Prüfung der Verfassungsbeschwerde ohne weitere Ermittlungen möglich ist (vgl. BVerfGE 93, 266 ; BVerfGK 5, 170 ).

    Dementsprechend kann sich das Erfordernis der Vorlage angegriffener Entscheidungen, vorinstanzlicher Entscheidungen, gerichtlicher Schreiben, Sachverständigengutachten, in Bezug genommener Anlagen sowie von Schriftsätzen, Anträgen und Stellungnahmen sämtlicher Beteiligter ergeben (vgl. BVerfGE 112, 304 ; BVerfGK 5, 170 ; 20, 249 ).

  • BVerfG, 07.04.2022 - 2 BvR 2194/21

    Verfassungsbeschwerde gegen die Einziehung von rund 176 Millionen Euro im

    Das Bundesverfassungsgericht soll durch die Begründung in die Lage versetzt werden, den angegriffenen Hoheitsakt ohne eigene weitere Nachforschungen einer verfassungsrechtlichen Überprüfung zu unterziehen (vgl. BVerfGK 5, 170 ).
  • BVerfG, 24.07.2018 - 2 BvR 1961/09

    Zur Gewährleistung wirkungsvollen Grundrechtsschutzes bei der Übertragung von

    c) Die Beschwerdeführer haben schließlich für die verfassungsrechtliche Beurteilung unverzichtbare Unterlagen weder innerhalb der Frist des § 93 Abs. 1 BVerfGG vorgelegt noch ihrem wesentlichen Inhalt nach wiedergegeben (vgl. BVerfGE 78, 320 ; 88, 40 ; 93, 266 ; BVerfGK 5, 170 ).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 09.02.2005 - 1 BvR 2751/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,4924
BVerfG, 09.02.2005 - 1 BvR 2751/04 (https://dejure.org/2005,4924)
BVerfG, Entscheidung vom 09.02.2005 - 1 BvR 2751/04 (https://dejure.org/2005,4924)
BVerfG, Entscheidung vom 09. Februar 2005 - 1 BvR 2751/04 (https://dejure.org/2005,4924)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung wegen fehlender verfassungsrechtlicher Bedeutung; Zulässigkeit der Bezeichnung einer tierärztlichen Praxis als "Zentrum für Kleintiermedizin"

  • Judicialis

    BVerfGG § 93 a; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2; ; BVerfGG § 93 b; ; BVerfGG § 93 d Abs. 1 Satz 3

  • rechtsportal.de

    GG Art. 12 Abs. 1
    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde betreffend die Bezeichnung einer tierärztlichen Praxis als "Zentrum für Kleintiermedizin" mangels Schwere des Grundrechtseingriffs

  • rechtsportal.de

    GG Art. 12 Abs. 1
    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde betreffend die Bezeichnung einer tierärztlichen Praxis als "Zentrum für Kleintiermedizin" mangels Schwere des Grundrechtseingriffs

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wettbewerbszentrale.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Neue Entscheidungen zur Bezeichnung Zentrum

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Veterinärrecht - Kleintiere

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 2140 (Ls.)
  • NVwZ 2005, 683
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 09.02.2005 - 1 BvR 2751/04
    Ein schwerer Nachteil ist nach dem Vorbringen der Beschwerdeführerinnen derzeit nicht erkennbar (vgl. dazu BVerfGE 90, 22 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2008 - 6t E 429/08

    Bezeichnung einer Gemeinschaftspraxis zweier Fachärzte als Hausarztzentum ohne

    Das Bundesverfassungsgericht habe bereits 2005 ausgeführt, dass der Begriff des Zentrums im Zusammenhang mit der Bezeichnung von Lokalitäten einen Bedeutungswandel erfahren haben dürfte, der auch der Öffentlichkeit nicht verborgen geblieben sei (BVerfG, Beschluss vom 9. Februar 2005 - 1 BvR 2751/04 - zum "Zentrum für Kleintiermedizin").

    BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des 1. Senat vom 09.02.2005 - 1 BvR 2751/04 -, NVwZ 2005, 683.

    BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des 1. Senat vom 09.02.2005 - 1 BvR 2751/04 -, NVwZ 2005, 683.

  • LBerG Heilberufe Nordrhein-Westfalen, 03.09.2008 - 6t E 429/08
    Das Bundesverfassungsgericht habe bereits 2005 ausgeführt, dass der Begriff des Zentrums im Zusammenhang mit der Bezeichnung von Lokalitäten einen Bedeutungswandel erfahren haben dürfte, der auch der Öffentlichkeit nicht verborgen geblieben sei (BVerfG, Beschluss vom 9. Februar 2005 - 1 BvR 2751/04 - zum "Zentrum für Kleintiermedizin").

    BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des 1. Senat vom 09.02.2005 - 1 BvR 2751/04 -, NVwZ 2005, 683.

    BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des 1. Senat vom 09.02.2005 - 1 BvR 2751/04 -, NVwZ 2005, 683.

  • OLG Frankfurt, 03.08.2017 - 6 U 35/17

    Irreführung durch Geschäftsbezeichnung; Beeinflussung des Verbrauchers durch

    Nach Einschätzung des Senats, dessen Mitglieder zu den (potentiell) angesprochenen Verkehrskreisen gehören, wird der Begriff "Zentrum" als Bestandteil einer Geschäftsbezeichnung (hier: "Firma1 Hörzentrum") vom Durchschnittsverbraucher grundsätzlich immer noch als Hinweis auf eine gewisse Größe und Marktbedeutung des so bezeichneten Unternehmens verstanden (vgl. hierzu BGH GRUR 2012, 942 [BGH 18.01.2012 - I ZR 104/10] - Neurologisch/Vaskuläres Zentrum, Tz. 17); an dieser vom Senat vorzunehmenden tatsächlichen Einschätzung vermag die von der Antragsgegnervertreter in der mündlichen Verhandlung vorgelegte Entscheidung des BVerfG vom 9.2.2005 - 1 BvR 2751/04 - nichts zu ändern.
  • OLG Stuttgart, 29.11.2012 - 2 U 64/12

    Irreführende Werbung: Verwendung des Begriffs "Zentrum" für ein

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung BVerfG NVwZ 2005, 683, in welcher die 3. Kammer des ersten Senats des BVerfG erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Entscheidung geäußert hat, die Bezeichnung einer tierärztlichen Praxis als "Zentrum für Kleinmedizin (Ortsangabe)" berge die Gefahr einer Irreführung der Bevölkerung.
  • VG Münster, 20.02.2008 - 16 K 1597/07
    Das Bundesverfassungsgericht führte bereits 2005 aus, dass der Begriff des Zentrums" im Zusammenhang mit der Bezeichnung von Lokalitäten einen Bedeutungswandel erfahren haben dürfte, der auch der Öffentlichkeit nicht verborgen geblieben sei (zu der Bezeichnung eines Zentrums für Kleintiermedizin" BVerfG, Beschluss vom 9. Februar 2005 - 1 BvR 2751/04 -, www.bverfg.de, Rn. 2).

    Lediglich ergänzend sei angemerkt, dass das Bundesverfassungsgericht auch insoweit Zweifel geäußert hat (BVerfG, Beschluss vom 9. Februar 2005 - 1 BvR 2751/04 -, www.bverfge.de, Rn. 2 am Ende).

  • BerG Heilberufe Münster, 20.02.2008 - 16 K 1597/07
    Das Bundesverfassungsgericht führte bereits 2005 aus, dass der Begriff des "?Zentrums" im Zusammenhang mit der Bezeichnung von Lokalitäten einen Bedeutungswandel erfahren haben dürfte, der auch der Öffentlichkeit nicht verborgen geblieben sei (zu der Bezeichnung eines "?Zentrums für Kleintiermedizin" BVerfG, Beschluss vom 9. Februar 2005 - 1 BvR 2751/04 -, www.bverfg.de, Rn. 2).

    Lediglich ergänzend sei angemerkt, dass das Bundesverfassungsgericht auch insoweit Zweifel geäußert hat (BVerfG, Beschluss vom 9. Februar 2005 - 1 BvR 2751/04 -, www.bverfge.de, Rn. 2 am Ende).

  • OLG Rostock, 05.05.2010 - 2 U 2/10

    Wettbewerbsverstoß: Werbung einer Klinik mit dem Begriff "Neurologisch/Vaskuläres

    Ähnlich wie die mittlerweile modische Bezeichnung "Center" hat das Wort "Zentrum" jedoch einen Bedeutungswandel erfahren (vgl. BVerfG NVwZ 2005, 683).
  • LG Rostock, 11.12.2009 - 8 O 86/09

    Wettbewerbsverstoß: Irreführung bei Werbung einer Klinik für eine medizinische

    Dabei ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht vom 09.02.2005 (NVwZ 2005, 683) ersichtlich im hiesigen Rechtsstreit nicht einschlägig.
  • ÄGH Saarland, 01.09.2010 - ÄGH 2/09
    So hat beispielsweise das Bundesverfassungsgericht in einer Entscheidung vom 9.2.2005 (1 BvR 2751/04 = NVwZ 2005, 683), für die Bezeichnung einer tierärztlichen Praxis von zwei Tierärzten als "Zentrum für Kleintiermedizin" die Gefahr einer Irreführung der Bevölkerung als "schwer vorstellbar" erachtet und auf den Bedeutungswandel hingewiesen, den die Bezeichnung von Dienstleistungslokalitäten in der Öffentlichkeit erfahren haben.
  • LG Erfurt, 22.04.2008 - 1 HKO 221/07

    Bezeichnung einer fachübergreifenden ärztlichen Einrichtung als "Zentrum"

    Dass der Begriff "Zentrum" im Zusammenhang mit der Stätte ärztlicher Berufsausübung einem Bedeutungswandel unterlegen ist, hat das Bundesverfassungsgericht (Az.: 1 BvR 2751/04 ) bereits zu Beginn des Jahres 2005 konstatiert und deshalb die Gefahr einer Irreführung des Publikums verneint.
  • LG Passau, 22.02.2007 - 1 HKO 60/06
  • Landesberufsgericht Ärzte Stuttgart, 30.07.2022 - LBGÄ 1/22

    Neurochirurgin darf ihre Einzelpraxis als "Wirbelsäulenzentrum" bewerben, wenn

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