Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 04.04.2005

Rechtsprechung
   BVerwG, 23.03.2005 - 8 B 3.05   

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BVerwG, 23.03.2005 - 8 B 3.05 (https://dejure.org/2005,2682)
BVerwG, Entscheidung vom 23.03.2005 - 8 B 3.05 (https://dejure.org/2005,2682)
BVerwG, Entscheidung vom 23. März 2005 - 8 B 3.05 (https://dejure.org/2005,2682)
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Volltextveröffentlichungen (8)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 2169
  • DVBl 2005, 859 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 10.12.2003 - 8 C 11.02

    Rückgabeanspruch; Abtretung; Vorerbe; Nacherbe; Schlusserbe;

    Auszug aus BVerwG, 23.03.2005 - 8 B 3.05
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gehören zu den in § 2 Abs. 2 VermG genannten Vermögenswerten - von den hier nicht in Betracht kommenden Fällen des Satzes 2 abgesehen - keine schuldrechtlichen Ansprüche, insbesondere keine Ansprüche auf Eigentumsverschaffung (vgl. u.a. Urteil vom 10. Dezember 2003 - BVerwG 8 C 11.02 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 77 m.w.N.).

    Weiter hat das Verwaltungsgericht festgestellt, dass diese Ansprüche mit einem dinglichen Anwartschaftsrecht nicht gleichzusetzen sind, weil die dafür von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten Voraussetzungen (vgl. dazu Urteil vom 10. Dezember 2003 - BVerwG 8 C 11.02 - a.a.O.) nicht vorliegen.

  • BVerwG, 27.06.1996 - 7 C 3.96

    Kein Restitutionsausschluß von mittelbar ausländischem Eigentum bei konkretem

    Auszug aus BVerwG, 23.03.2005 - 8 B 3.05
    Anders verhält es sich nur dann, wenn die Besatzungsmacht ihr allgemeines Schutzversprechen für mittelbares ausländisches Eigentum im Einzelfall in eine konkrete Handlungsanweisung und damit in ein Enteignungsverbot umgesetzt hatte (Beschluss vom 20. April 2000 - BVerwG 7 B 2.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 12; Urteil vom 27. Juni 1996 - BVerwG 7 C 3.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 83; Urteil vom 13. Februar 1997 - BVerwG 7 C 50.95 - BVerwGE 104, 84 ; Urteil vom 13. Februar 1995 - BVerwG 7 C 53.94 - BVerwGE 98, 1 ; Urteil vom 30. Juni 1994 - BVerwG 7 C 58.93 - BVerwGE 96, 183 ).
  • BVerwG, 13.02.1997 - 7 C 50.95

    Enteignung von Ausländern im Zuge der sog. Bodenreform

    Auszug aus BVerwG, 23.03.2005 - 8 B 3.05
    Anders verhält es sich nur dann, wenn die Besatzungsmacht ihr allgemeines Schutzversprechen für mittelbares ausländisches Eigentum im Einzelfall in eine konkrete Handlungsanweisung und damit in ein Enteignungsverbot umgesetzt hatte (Beschluss vom 20. April 2000 - BVerwG 7 B 2.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 12; Urteil vom 27. Juni 1996 - BVerwG 7 C 3.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 83; Urteil vom 13. Februar 1997 - BVerwG 7 C 50.95 - BVerwGE 104, 84 ; Urteil vom 13. Februar 1995 - BVerwG 7 C 53.94 - BVerwGE 98, 1 ; Urteil vom 30. Juni 1994 - BVerwG 7 C 58.93 - BVerwGE 96, 183 ).
  • BVerwG, 13.02.1995 - 7 C 53.94

    Besatzungsrechtliche Enteignung gem. Liste 3

    Auszug aus BVerwG, 23.03.2005 - 8 B 3.05
    Anders verhält es sich nur dann, wenn die Besatzungsmacht ihr allgemeines Schutzversprechen für mittelbares ausländisches Eigentum im Einzelfall in eine konkrete Handlungsanweisung und damit in ein Enteignungsverbot umgesetzt hatte (Beschluss vom 20. April 2000 - BVerwG 7 B 2.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 12; Urteil vom 27. Juni 1996 - BVerwG 7 C 3.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 83; Urteil vom 13. Februar 1997 - BVerwG 7 C 50.95 - BVerwGE 104, 84 ; Urteil vom 13. Februar 1995 - BVerwG 7 C 53.94 - BVerwGE 98, 1 ; Urteil vom 30. Juni 1994 - BVerwG 7 C 58.93 - BVerwGE 96, 183 ).
  • BVerwG, 30.06.1994 - 7 C 58.93

    Vermögensfragen - Klagebefugnis - SMAD-Enteignung - Gesellschafter - Enteignung -

    Auszug aus BVerwG, 23.03.2005 - 8 B 3.05
    Anders verhält es sich nur dann, wenn die Besatzungsmacht ihr allgemeines Schutzversprechen für mittelbares ausländisches Eigentum im Einzelfall in eine konkrete Handlungsanweisung und damit in ein Enteignungsverbot umgesetzt hatte (Beschluss vom 20. April 2000 - BVerwG 7 B 2.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 12; Urteil vom 27. Juni 1996 - BVerwG 7 C 3.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 83; Urteil vom 13. Februar 1997 - BVerwG 7 C 50.95 - BVerwGE 104, 84 ; Urteil vom 13. Februar 1995 - BVerwG 7 C 53.94 - BVerwGE 98, 1 ; Urteil vom 30. Juni 1994 - BVerwG 7 C 58.93 - BVerwGE 96, 183 ).
  • BVerwG, 20.04.2000 - 7 B 2.00

    Enteignung, besatzungshoheitliche; Versicherungsgesellschaft;

    Auszug aus BVerwG, 23.03.2005 - 8 B 3.05
    Anders verhält es sich nur dann, wenn die Besatzungsmacht ihr allgemeines Schutzversprechen für mittelbares ausländisches Eigentum im Einzelfall in eine konkrete Handlungsanweisung und damit in ein Enteignungsverbot umgesetzt hatte (Beschluss vom 20. April 2000 - BVerwG 7 B 2.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 12; Urteil vom 27. Juni 1996 - BVerwG 7 C 3.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 83; Urteil vom 13. Februar 1997 - BVerwG 7 C 50.95 - BVerwGE 104, 84 ; Urteil vom 13. Februar 1995 - BVerwG 7 C 53.94 - BVerwGE 98, 1 ; Urteil vom 30. Juni 1994 - BVerwG 7 C 58.93 - BVerwGE 96, 183 ).
  • BSG, 04.09.2007 - B 2 U 308/06 B

    Zulassung der Revision im sozialgerichtlichen Verfahren wegen überlanger

    Denn ein derartiger Mangel kann die Zulassung der Revision nicht begründen, wie der Senat bereits entschieden hat (Beschluss vom 28. Dezember 2005 - B 2 U 52/05 B - nicht veröffentlicht; siehe auch BVerwG NJW 2005, 2169, 2170 [BVerwG 23.03.2005 - BVerwG 8 B 3.05]; BFH NJW 1992, 1526) .
  • BVerwG, 30.12.2016 - 10 B 4.16

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Die Rüge der überlangen Verfahrensdauer ist als solche generell nicht geeignet, die Zulassung der Revision oder eine Entscheidung nach § 133 Abs. 6 VwGO zu rechtfertigen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. März 2005 - 8 B 3.05 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 80).
  • BVerwG, 18.09.2014 - 5 C 18.13

    Versäumung der Rechtsmittelbegründungsfrist; Wiedereinsetzung;

    Der Klammerzusatz ist als Antwort auf den wiederholt geäußerten Willen der sowjetischen Besatzungsmacht zu werten, den Eigentumsstatus des bei Ende des Krieges vorhandenen ausländischen Vermögens zu schützen (vgl. zum allgemeinen Schutzversprechen der sowjetischen Besatzungsmacht z.B. Beschlüsse vom 24. Juni 2005 - BVerwG 7 B 6.05 - ZOV 2006, 277 und vom 23. März 2005 - BVerwG 8 B 3.05 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 80 S. 97 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 05.04.2006 - 8 B 22.06

    Vermögenswert; schuldrechtliches Nutzungsrecht; Pachtverhältnis.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gehören zu den in § 2 Abs. 2 VermG genannten Vermögenswerten, von den hier nicht in Betracht kommenden Fällen des Satzes 2 abgesehen, keine schuldrechtlichen Ansprüche (vgl. u.a. Urteil vom 10. Dezember 2003 - BVerwG 8 C 11.02 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 77 m.w.N. und Beschluss vom 23. März 2005 - BVerwG 8 B 3.05 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 80 S. 96 ).
  • BVerwG, 14.08.2013 - 8 B 36.13

    Rückübertragung eines Grundstücks auf Grundlage des Vermögensgesetzes ( VermG )

    Es bedarf daher keiner Entscheidung, ob die Verfahrensdauer unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls noch als angemessen anzusehen ist (Beschluss vom 23. März 2005 - BVerwG 8 B 3.05 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 80).
  • BSG, 31.07.2007 - B 12 KR 83/06 B
    Die Rüge der überlangen Verfahrensdauer wird daher generell als ungeeignet angesehen, die Zulassung der Revision zu begründen (vgl Bundesverwaltungsgericht, Beschlüsse vom 23.3.2005, 8 B 3/05, NJW 2005, 2169 f, und vom 5.10.2006, 8 B 6/06; Bundesfinanzhof, Beschlüsse vom 17.1.2006, VIII B 172/05, und vom 15.11.2006, XI B 17/06).
  • BVerwG, 28.11.2011 - 5 B 55.11

    Beschwerdebegründung bei Rüge der Verletzung der gerichtlichen

    Insoweit muss der Beschwerdeführer substanziiert vortragen, dass und inwiefern die angegriffene Entscheidung auf dem vermeintlichen Verfahrensfehler beruhen kann (vgl. Beschlüsse vom 31. Juli 1985 - BVerwG 9 B 71.85 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 28 S. 7 und vom 23. März 2005 - BVerwG 8 B 3.05 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 80 S. 96 ).
  • BVerwG, 09.11.2011 - 2 B 93.11

    Voraussetzungen des unionsrechtlichen Schadensersatzanspruchs; Verschulden

    Ein derartiger Verstoß könnte in einem Revisionsverfahren oder durch eine Zurückverweisung nach § 133 Abs. 6 VwGO nicht geheilt werden (Beschlüsse vom 23. März 2005 - BVerwG 8 B 3.05 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 80 S. 98, vom 21. Juli 2008 - BVerwG 8 B 26.08 - juris Rn. 3 und vom 9. September 2009 - BVerwG 4 BN 4.09 - juris Rn. 27).
  • BVerwG, 21.07.2008 - 8 B 26.08

    Überlange Dauer eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens als Verstoß gegen Art.

    Soweit die Beschwerde allein in der Dauer des Verfahrens einen Verstoß gegen Art. 6 EMRK sieht, könnte diese durch die Aufhebung des angefochtenen Urteils in einem Revisionsverfahren oder nach § 133 Abs. 6 VwGO nicht geheilt werden, vielmehr würde sich das Verfahren bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung weiter verlängern (Beschluss vom 23. März 2005 - BVerwG 8 B 3.05 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 80).
  • BVerwG, 05.10.2006 - 8 B 6.06

    Zulässigkeit der Beschränkung eines Antrags auf Rückgabe von nur einzelnen

    Sie ist generell ungeeignet, ein Revisionsverfahren zu eröffnen (Beschluss vom 23. März 2005 BVerwG 8 B 3.05 Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 80); denn die Dauer des Verfahrens würde sich bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung weiter verlängern, ohne dass sich deshalb für die Sache eine andere Rechtsgrundlage ergeben würde.
  • BSG, 28.12.2005 - B 2 U 52/05 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren bei

  • BVerwG, 26.04.2005 - 4 BN 20.05

    Überlange Verfahrensdauer als Grund für die Zulassung einer

  • VerfVwG der Vereinigten Ev.-Luth. Kirche Deutschlands, 14.12.2005 - RVG 3/04

    Pfarrerbesoldung und -versorgung, Ausgleichszulagen, Gleichbehandlungsgrundsatz

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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 04.04.2005 - 3 Ws 224/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,5352
OLG Frankfurt, 04.04.2005 - 3 Ws 224/05 (https://dejure.org/2005,5352)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04.04.2005 - 3 Ws 224/05 (https://dejure.org/2005,5352)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04. April 2005 - 3 Ws 224/05 (https://dejure.org/2005,5352)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 44 StPO, § 45 StPO, § 329 Abs 1 StPO, § 329 Abs 3 StPO
    Wiedereinsetzung in die versäumte Berufungshauptverhandlung in Strafsachen: Verfahrensfehlerhafte Behandlung eines wegen eines Ladungsmangels bzw. Zustellungsfehlers nicht säumigen Angeklagten als säumig; fehlerhaftes Verwerfungsurteil gegen einen trunkenheitsbedingt ...

  • Judicialis

    StPO § 44; ; StPO § 45; ; StPO § 329 I; ; StPO § 329 III

  • rechtsportal.de

    StPO § 44 § 45 § 329
    Wiedereinsetzung nach Verwerfung der Berufung bei infolge Trunkenheit verhandlungsunfähigem Angeklagten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verfahrensweise mit einer zu Unrecht als säumig behandelten Person im Zusammenhang mit der Verwerfung einer Berufung auf Grund der Verhandlungsunfähigkeit des Angeklagten; Begriff des Nichterscheinens

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 2169 (Ls.)
  • NStZ-RR 2005, 174
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Frankfurt, 04.12.1995 - 3 Ws 781/95

    Anspruch auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei in zeitlicher Hinsicht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.04.2005 - 3 Ws 224/05
    Nach herrschender Meinung, der sich der Senat angeschlossen hat, ist einem Angeklagten ohne Rücksicht auf ein Verschulden in entsprechender Anwendung des § 329 Abs. 3 i. V. mit §§ 44, 45 StPO Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungshauptverhandlung zu gewähren, wenn er hierzu nicht ordnungsgemäß geladen worden ist, dieser Ladungsmangel kausal für sein Nichterscheinen war und der fristgerecht eingegangene Wiedereinsetzungsantrag die nach den §§ 44, 45 StPO erforderlichen Tatsachenangaben enthält ( vgl. BGH, Beschl. v. 11.11.1986, NJW 1987, 1776 m. w. N.; OLG Frankfurt, Beschl. v. 4.12.1995, 3 Ws 781/95; OLG Köln, Beschl. v. 14.3. 2000; NStZ-RR 2002, 142 ).
  • OLG Karlsruhe, 24.10.1989 - 2 Ss 178/89
    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.04.2005 - 3 Ws 224/05
    Zwar umfasst der Begriff des Nichterscheinens auch die geistige Abwesenheit des Angeklagten bei Verhandlungsunfähigkeit infolge schuldhafter Trunkenheit ( vgl. Meyer-Goßner, a. a. O., § 329 Anm. 14 m. w. N. ), dies gilt jedoch aufgrund des Ausnahmecharakters des § 329 Abs. 1 StPO nicht für den Fall, dass sich dieser Sachverhalt erst im Lauf der Verhandlung während der Beweisaufnahme herausstellt ( OLG Celle, StV 1994, 365; OLG Karlsruhe, NStZ 1990, 297 ).
  • BGH, 03.04.1962 - 5 StR 580/61

    Verwerfung einer Berufung nach unentschuldigtem Ausbleiben des Angeklagten in der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.04.2005 - 3 Ws 224/05
    § 329 StPO ist eine auf das Engste auszulegende Ausnahmebestimmung von dem Grundsatz, dass gegen einen abwesenden Angeklagten nach §§ 230 Abs. 1, 332 StPO kein Urteil erlassen werden darf ( BGHSt 17, 188, 189 ).
  • OLG Celle, 31.08.1993 - 2 Ss 193/93

    Abwesenheit des Angeklagten; Verhandlungsunfähigkeit; Nichterscheinen des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.04.2005 - 3 Ws 224/05
    Zwar umfasst der Begriff des Nichterscheinens auch die geistige Abwesenheit des Angeklagten bei Verhandlungsunfähigkeit infolge schuldhafter Trunkenheit ( vgl. Meyer-Goßner, a. a. O., § 329 Anm. 14 m. w. N. ), dies gilt jedoch aufgrund des Ausnahmecharakters des § 329 Abs. 1 StPO nicht für den Fall, dass sich dieser Sachverhalt erst im Lauf der Verhandlung während der Beweisaufnahme herausstellt ( OLG Celle, StV 1994, 365; OLG Karlsruhe, NStZ 1990, 297 ).
  • OLG Köln, 14.03.2000 - Ss 10/00

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.04.2005 - 3 Ws 224/05
    Nach herrschender Meinung, der sich der Senat angeschlossen hat, ist einem Angeklagten ohne Rücksicht auf ein Verschulden in entsprechender Anwendung des § 329 Abs. 3 i. V. mit §§ 44, 45 StPO Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungshauptverhandlung zu gewähren, wenn er hierzu nicht ordnungsgemäß geladen worden ist, dieser Ladungsmangel kausal für sein Nichterscheinen war und der fristgerecht eingegangene Wiedereinsetzungsantrag die nach den §§ 44, 45 StPO erforderlichen Tatsachenangaben enthält ( vgl. BGH, Beschl. v. 11.11.1986, NJW 1987, 1776 m. w. N.; OLG Frankfurt, Beschl. v. 4.12.1995, 3 Ws 781/95; OLG Köln, Beschl. v. 14.3. 2000; NStZ-RR 2002, 142 ).
  • BGH, 11.11.1986 - 1 StR 207/86

    Nachprüfung der ordnungsgemäßen Ladung zur Berufungsverhandlung im

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.04.2005 - 3 Ws 224/05
    Nach herrschender Meinung, der sich der Senat angeschlossen hat, ist einem Angeklagten ohne Rücksicht auf ein Verschulden in entsprechender Anwendung des § 329 Abs. 3 i. V. mit §§ 44, 45 StPO Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungshauptverhandlung zu gewähren, wenn er hierzu nicht ordnungsgemäß geladen worden ist, dieser Ladungsmangel kausal für sein Nichterscheinen war und der fristgerecht eingegangene Wiedereinsetzungsantrag die nach den §§ 44, 45 StPO erforderlichen Tatsachenangaben enthält ( vgl. BGH, Beschl. v. 11.11.1986, NJW 1987, 1776 m. w. N.; OLG Frankfurt, Beschl. v. 4.12.1995, 3 Ws 781/95; OLG Köln, Beschl. v. 14.3. 2000; NStZ-RR 2002, 142 ).
  • OLG Frankfurt, 18.01.1980 - 1 Ws (B) 4/80
    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.04.2005 - 3 Ws 224/05
    In diesem Fall führt die sofortige Beschwerde gegen die Verwerfung des Antrags auf Wiedereinsetzung gegen die - vermeintlich - versäumte Frist ohne jede weitere Sachprüfung zur Wiedereinsetzung ( vgl. OLG Frankfurt, Beschl. v. 18.1.1980, 1 Ws (B) 4/80 OwiG, MDR 1980, 513; Senatsbeschluss vom 21.6.1999, 3 Ws 712/99 ).
  • BVerfG, 02.05.2007 - 2 BvR 2655/06

    Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde gegen eine

    Nach allgemeiner Ansicht erlischt das Ablehnungsrecht auch hier spätestens mit Erlass der Entscheidung (vgl. Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 24. Oktober 2005 - 5 StR 269/05 -, juris, Abs.-Nr. 2; Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 1. Februar 2005 - 4 StR 486/04 -, NStZ-RR 2005, S. 174; Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 11. Juli 2001 - 3 StR 462/01 -, NStZ-RR 2001, S. 333; Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 24. Januar 2001 - 3 StR 389/00 -, beck-online, BeckRS 2001 30157191; Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 6. August 1997 - 3 StR 337/96 -, NStZ-RR 1998, S. 51; Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 6. August 1993 - 3 StR 277/93 -, NStZ 1993, S. 600; Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 7. Dezember 1988 - 4 StR 545/88 -, BGHR StPO § 26 a Unzulässigkeit 1; Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 5. September 1988 - 1 Ws 861, 862/88 -, NStZ 1989, S. 86; Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 12. Juni 2001 - 4 Ss 98/01 -, juris, Abs.-Nr. 2-3; Beschluss des Thüringischen Oberlandesgerichts vom 17. Juni 1997 - 1 Ws 123, 124/97 -, NStZ 1997, S. 510; Bockemühl, in: KMR, StPO, Stand: Juli 2006, § 25 Rn. 12; Lemke, in: Heidelberger Kommentar, StPO, 2. Aufl., § 25 Rn. 6; Meyer-Goßner, StPO, 49. Aufl., § 25 Rn. 11; ders., Anmerkung zum Beschluss des Oberlandesgerichts Saarbrücken vom 18. Juni 1974 - Ws 62/74 -, NJW 1975, S. 1179 f.; Pfeiffer, in: Karlsruher Kommentar, StPO, 5. Aufl., § 25 Rn. 5; Siolek, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 25 Rn. 12; Wendisch, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Aufl., § 25 Rn. 14; a.A. [für Antragsteller im Klageerzwingungsverfahren] Beschluss des Oberlandesgerichts Saarbrücken vom 18. Juni 1974 - Ws 62/74 -, NJW 1975, S. 399 ).
  • OLG Brandenburg, 07.10.2009 - 1 Ws 184/09

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verwerfung der Berufung wegen

    Die Gewährung der Wiedereinsetzung in diesen Fällen beruht auf der Überlegung, dass derjenige, der zu Beginn der Hauptverhandlung nicht säumig war, aber zu Unrecht als säumig behandelt worden ist, einem schuldlos Säumigen gleichgestellt werden muss (ähnlich Senatsbeschluss vom 22.10.2004 - 1 Ws 151/04 - Senatsbeschluss vom 8.9.2009 - 1 Ss 53/09 - BGH NJW 1987, 1776, 1777; OLG Hamburg StV 2001, 339; OLG Köln NStZ-RR 2002, 142; Meyer-Goßner, StPO, 52. Aufl. 2009, § 329 Rdnr. 41 [Fehlen ordnungsgemäßer Ladung]; OLG Frankfurt NStZ-RR 2005, 174, 175; Meyer-Goßner aaO. [Verwerfung der Berufung wegen erst im Laufe des Verfahrens erkannter Verhandlungsunfähigkeit ]).
  • OLG Oldenburg, 21.12.2016 - 1 Ws 674/16

    Verwerfung der Berufung wegen unentschuldigten Ausbleibens des Angeklagten in

    Im Hinblick auf den Wiedereinsetzungsantrag hat der Senat von einer Kostenentscheidung gemäß § 473 Abs. 7 StPO abgesehen (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss v. 04.04.2005, 3 Ws 224/05 , NStZ-RR 2005, 174 [BGH 01.02.2005 - 4 StR 486/04] ).
  • OLG Zweibrücken, 10.03.2022 - 1 Ws 20/22

    Anforderungen an die Erteilung einer rechtsgeschäftlichen Zustellungsvollmacht

    Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung ist ausnahmsweise auch demjenigen in entsprechender Weise Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, der zwar keine Frist versäumt hat, der aber zu Unrecht so behandelt worden ist, als ob er eine Frist versäumt hätte, und nicht die Möglichkeit hat, seine Rechte auf andere Weise als durch einen Wiedereinsetzungsantrag wahrzunehmen (vgl. Meyer-Goßner / Schmitt, StPO, 64. Aufl., § 44 Rn. 2; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 14.05.2007 - 1 Ws 97/07 -, juris; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 4.4. 2005 - 3 Ws 224/05 -, juris).
  • VerfGH Sachsen, 11.12.2014 - 69-IV-14
    Danach kann dahinstehen, inwieweit die Frage des "Ob" einer Fristversäumnis für das Oberlandesgericht hier im Streit um die nachgelagerte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand entscheidungserheblich war (vgl. OLG Frankfurt a.M., NStZ-RR 2005, 174; KG Berlin, Beschluss vom 12. Oktober 2010 - 2 Ws 521/10, 2 Ws 521/10 - 1 AR 1312/10 - juris).
  • LG Limburg, 07.12.2009 - 1 Qs 151/09

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Nichterscheinen in der Hauptverhandlung

    So geht die Rechtsprechung auch davon aus, dass bei fehlerhafter Ladung ein zu Unrecht als säumig eingestufter Betroffener einem schuldlos Säumigen gleichzustellen sei (vgl. OLG Frankfurt a. M. Beschluss vom 04. April 2005 - 3 Ws 224/05 - , zit. nach juris).
  • OLG Jena, 20.02.2006 - 1 Ws 41/06

    Bekanntgabe von Entscheidungen; Zustellung an einen Verurteilten unter einer

    Diese umständliche, dem Rechtsmittelsystem der Strafprozessordnung fremde Verfahrensweise wird durch die analoge Anwendung des Wiedereinsetzungsrechts vermieden (KG Berlin, aaO.; Senatsbeschlüsse vom 31.05.2005, Az. 1 Ws 156-157/05 und 21.09.2004, Az.: 1 Ws 274/04 aaO.), die den zu Unrecht als säumig Behandelten dem schuldlos Säumigen gleichstellt (OLG Frankfurt, NStZ-RR 2005, 174, 175 mwN.).
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