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Rechtsprechung
   EuGH, 03.05.2005 - C-387/02, C-391/02, C-403/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,780
EuGH, 03.05.2005 - C-387/02, C-391/02, C-403/02 (https://dejure.org/2005,780)
EuGH, Entscheidung vom 03.05.2005 - C-387/02, C-391/02, C-403/02 (https://dejure.org/2005,780)
EuGH, Entscheidung vom 03. Mai 2005 - C-387/02, C-391/02, C-403/02 (https://dejure.org/2005,780)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Gesellschaftsrecht - Artikel 5 EWG-Vertrag (später Artikel 5 EG-Vertrag, jetzt Artikel 10 EG) und 54 Absatz 3 Buchstabe g EWG-Vertrag (später Artikel 54 Absatz 3 Buchstabe g EG-Vertrag, nach Änderung jetzt Artikel 44 Absatz 2 Buchstabe g EG) - Erste Richtlinie 68/151/EWG, ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Berlusconi

    Gesellschaftsrecht - Artikel 5 EWG-Vertrag (später Artikel 5 EG-Vertrag, jetzt Artikel 10 EG) und 54 Absatz 3 Buchstabe g EWG-Vertrag (später Artikel 54 Absatz 3 Buchstabe g EG-Vertrag, nach Änderung jetzt Artikel 44 Absatz 2 Buchstabe g EG) - Erste Richtlinie 68/151/EWG, ...

  • Europäischer Gerichtshof

    'Dell''Utri u.a.'

    Gesellschaftsrecht - Artikel 5 EWG-Vertrag (später Artikel 5 EG-Vertrag, jetzt Artikel 10 EG) und 54 Absatz 3 Buchstabe g EWG-Vertrag (später Artikel 54 Absatz 3 Buchstabe g EG-Vertrag, nach Änderung jetzt Artikel 44 Absatz 2 Buchstabe g EG) - Erste Richtlinie 68/151/EWG, ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Adelchi

    Gesellschaftsrecht - Artikel 5 EWG-Vertrag (später Artikel 5 EG-Vertrag, jetzt Artikel 10 EG) und 54 Absatz 3 Buchstabe g EWG-Vertrag (später Artikel 54 Absatz 3 Buchstabe g EG-Vertrag, nach Änderung jetzt Artikel 44 Absatz 2 Buchstabe g EG) - Erste Richtlinie 68/151/EWG, ...

  • EU-Kommission PDF

    Berlusconi

    Gesellschaftsrecht - Artikel 5 EWG-Vertrag (später Artikel 5 EG-Vertrag, jetzt Artikel 10 EG) und 54 Absatz 3 Buchstabe g EWG-Vertrag (später Artikel 54 Absatz 3 Buchstabe g EG-Vertrag, nach Änderung jetzt Artikel 44 Absatz 2 Buchstabe g EG) - Erste Richtlinie 68/151/EWG, ...

  • EU-Kommission

    Berlusconi

    Niederlassungsrecht und freier Dienstleistungsverkehr , Niederlassungsrecht

  • Wolters Kluwer

    Maßnahmen zum Schutz Dritter beim Vertragsschluss mit Kapitalgesellschaften; Harmonisierung der nationalen Vorschriften über die Wirksamkeit der im Namen einer Gesellschaft (einschließlich von in Gründung befindlichen Gesellschaften) eingegangenen Verpflichtungen; Umfang ...

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 5; ; EWG-Vertrag Art. 54 Abs. 3 Buchst. g; ; Erste Richtlinie 68/151/EWG; ; Vierte Richtlinie 78/660/EWG; ; Siebente Richtlinie 83/349/EWG

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Berlusconi u.a. Zum Lex-mitior-Grundsatz im Gemeinschaftsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Freier Dienstleistungsverkehr - IN EINEM STRAFVERFAHREN WEGEN BILANZFÄLSCHUNG KÖNNEN SICH DIE BEHÖRDEN EINES MITGLIEDSTAATS GEGENÜBER EINEM ANGEKLAGTEN NICHT AUF EINE RICHTLINIE ALS SOLCHE BERUFEN

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Berlusconi

    Gesellschaftsrecht - Artikel 5 EWG-Vertrag (später Artikel 5 EG-Vertrag, jetzt Artikel 10 EG) und 54 Absatz 3 Buchstabe g EWG-Vertrag (später Artikel 54 Absatz 3 Buchstabe g EG-Vertrag, nach Änderung jetzt Artikel 44 Absatz 2 Buchstabe g EG) - Erste Richtlinie 68/151/EWG, ...

Besprechungen u.ä. (2)

  • nomos.de PDF, S. 107 (Entscheidungsbesprechung)

    Die Kleinen "Hängt" man, die Großen lässt man laufen? Berlusconi und Niselli (Bernhard W. Wegener, Tobias Lock; EuR 2005, 802)

  • uni-hannover.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Grundrechte vs. "effet utile" - Vom Umgang des EuGH mit seiner Doppelrolle als Fach- und Verfassungsgericht (Leslie Manthey, Christopher Unseld; ZEuS 2011, 323)

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt durch Beschluss des Tribunale Mailand ( Erste Strafkammer vom 26. Oktober 2002 in dem bei diesem anhängigen Strafverfahren gegen Silvio Berlusconi

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Tribunale Mailand - Auslegung des Artikels 6 der Ersten Richtlinie 68/151/EWG des Rates vom 9. März 1968 zur Koordinierung der Schutzbestimmungen, die in den Mitgliedstaaten den Gesellschaften im Sinne des Artikels 58 Absatz 2 des Vertrages ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 2213 (Ls.)
  • EuZW 2005, 369
  • DVBl 2005, 840
 
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Wird zitiert von ... (79)Neu Zitiert selbst (14)

  • EuGH, 22.10.1998 - C-10/97

    'IN.CO.GE. ''90'

    Auszug aus EuGH, 03.05.2005 - C-387/02
    21 und 24, vom 4. Juni 1992 in den Rechtssachen C-13/91 und C-113/91, Debus, Slg. 1992, I-3617, Randnr. 32, und vom 22. Oktober 1998 in den Rechtssachen C-10/97 bis C-22/97, IN.

    GE.'90 u. a., Slg. 1998, I-6307, Randnr. 20).

  • EuGH, 21.09.1989 - 68/88

    Kommission / Griechenland

    Auszug aus EuGH, 03.05.2005 - C-387/02
    36 In Anbetracht dieser Erwägungen sind die vorlegenden Gerichte mit der Staatsanwaltschaft der Auffassung, dass die vorliegenden Verfahren Fragen nach der Geeignetheit der in den Artikeln 2621 n. F. und 2622 n. F. des Codice civile vorgesehenen Sanktionen im Hinblick auf die Auslegung von Artikel 6 der Ersten Richtlinie durch den Gerichtshof u. a. im Urteil vom 4. Dezember 1997 in der Rechtssache C-97/96 (Daihatsu Deutschland, Slg. 1997, I-6843) oder im Hinblick auf Artikel 5 des Vertrages aufwürfen, aus dem sich seit dem Urteil vom 21. September 1989 in der Rechtssache 68/88 (Kommission/Griechenland, Slg. 1989, 2965, Randnrn. 23 und 24) nach ständiger Rechtsprechung ergebe, dass Sanktionen bei Verstößen gegen Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein müssten.

    65 Nach dieser Rechtsprechung müssen die Mitgliedstaaten, denen allerdings die Wahl der Sanktion verbleibt, namentlich darauf achten, dass Verstöße gegen das Gemeinschaftsrecht nach ähnlichen sachlichen und verfahrensrechtlichen Regeln geahndet werden wie nach Art und Schwere gleiche Verstöße gegen nationales Recht, wobei die Sanktion jedenfalls wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein muss (vgl. u. a. Urteile Kommission/Griechenland, Randnrn. 23 und 24, vom 10. Juli 1990 in der Rechtssache C-326/88, Hansen, Slg. 1990, I-2911, Randnr. 17, vom 30. September 2003 in der Rechtssache C-167/01, Inspire Art, Slg. 2003, I-10155, Randnr. 62, und vom 15. Januar 2004 in der Rechtssache C-230/01, Penycoed, Slg. 2004, I-937, Randnr. 36 und die dort zitierte Rechtsprechung).

  • EuGH, 08.10.1987 - 80/86

    Kolpinghuis Nijmegen

    Auszug aus EuGH, 03.05.2005 - C-387/02
    74 In dem besonderen Kontext einer Situation, in der sich die Behörden eines Mitgliedstaats gegenüber einem Einzelnen im Rahmen von Strafverfahren auf eine Richtlinie berufen, hat der Gerichtshof klargestellt, dass eine Richtlinie für sich allein und unabhängig von zu ihrer Durchführung erlassenen innerstaatlichen Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats nicht die Wirkung haben kann, die strafrechtliche Verantwortlichkeit derjenigen, die gegen die Vorschriften dieser Richtlinie verstoßen, festzulegen oder zu verschärfen (vgl. u. a. Urteile vom 8. Oktober 1987 in der Rechtssache 80/86, Kolpinghuis Nijmegen, Slg. 1987, 3969, Randnr. 13, und vom 7. Januar 2004 in der Rechtssache C-60/02, X, Slg. 2004, I-651, Randnr. 61 und die dort zitierte Rechtsprechung).
  • EuGH, 15.01.2004 - C-230/01

    Penycoed

    Auszug aus EuGH, 03.05.2005 - C-387/02
    65 Nach dieser Rechtsprechung müssen die Mitgliedstaaten, denen allerdings die Wahl der Sanktion verbleibt, namentlich darauf achten, dass Verstöße gegen das Gemeinschaftsrecht nach ähnlichen sachlichen und verfahrensrechtlichen Regeln geahndet werden wie nach Art und Schwere gleiche Verstöße gegen nationales Recht, wobei die Sanktion jedenfalls wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein muss (vgl. u. a. Urteile Kommission/Griechenland, Randnrn. 23 und 24, vom 10. Juli 1990 in der Rechtssache C-326/88, Hansen, Slg. 1990, I-2911, Randnr. 17, vom 30. September 2003 in der Rechtssache C-167/01, Inspire Art, Slg. 2003, I-10155, Randnr. 62, und vom 15. Januar 2004 in der Rechtssache C-230/01, Penycoed, Slg. 2004, I-937, Randnr. 36 und die dort zitierte Rechtsprechung).
  • EuGH, 09.03.1978 - 106/77

    Amministrazione delle finanze dello Stato / Simmenthal

    Auszug aus EuGH, 03.05.2005 - C-387/02
    72 Gewiss wären die vorlegenden Gerichte in dem Fall, dass sie aufgrund der ihnen vom Gerichtshof erteilten Antworten zu dem Ergebnis gelangen sollten, dass die Artikel 2621 n. F. und 2622 n. F. des Codice civile wegen einiger in ihnen enthaltener Bestimmungen nicht dem gemeinschaftsrechtlichen Erfordernis der Geeignetheit der Sanktionen entsprechen, nach gefestigter Rechtsprechung des Gerichtshofes gehalten, die genannten neuen Fassungen der Artikel aus eigener Entscheidungsbefugnis unangewendet zu lassen, ohne dass sie die vorherige Beseitigung dieser Bestimmungen auf gesetzgeberischem Wege oder durch irgendein anderes verfassungsrechtliches Verfahren beantragen oder abwarten müssten (vgl. u. a. Urteile vom 9. März 1978 in der Rechtssache 106/77, Simmenthal, Slg. 1978, 629, Randnrn.
  • EuGH, 10.07.1990 - 326/88

    Strafverfahren gegen Hansen

    Auszug aus EuGH, 03.05.2005 - C-387/02
    65 Nach dieser Rechtsprechung müssen die Mitgliedstaaten, denen allerdings die Wahl der Sanktion verbleibt, namentlich darauf achten, dass Verstöße gegen das Gemeinschaftsrecht nach ähnlichen sachlichen und verfahrensrechtlichen Regeln geahndet werden wie nach Art und Schwere gleiche Verstöße gegen nationales Recht, wobei die Sanktion jedenfalls wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein muss (vgl. u. a. Urteile Kommission/Griechenland, Randnrn. 23 und 24, vom 10. Juli 1990 in der Rechtssache C-326/88, Hansen, Slg. 1990, I-2911, Randnr. 17, vom 30. September 2003 in der Rechtssache C-167/01, Inspire Art, Slg. 2003, I-10155, Randnr. 62, und vom 15. Januar 2004 in der Rechtssache C-230/01, Penycoed, Slg. 2004, I-937, Randnr. 36 und die dort zitierte Rechtsprechung).
  • EuGH, 07.01.2004 - C-60/02

    DAS GEMEINSCHAFTSRECHT ÜBER NACHGEAHMTE PRODUKTE IST AUF IM TRANSIT DURCH EINEN

    Auszug aus EuGH, 03.05.2005 - C-387/02
    74 In dem besonderen Kontext einer Situation, in der sich die Behörden eines Mitgliedstaats gegenüber einem Einzelnen im Rahmen von Strafverfahren auf eine Richtlinie berufen, hat der Gerichtshof klargestellt, dass eine Richtlinie für sich allein und unabhängig von zu ihrer Durchführung erlassenen innerstaatlichen Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats nicht die Wirkung haben kann, die strafrechtliche Verantwortlichkeit derjenigen, die gegen die Vorschriften dieser Richtlinie verstoßen, festzulegen oder zu verschärfen (vgl. u. a. Urteile vom 8. Oktober 1987 in der Rechtssache 80/86, Kolpinghuis Nijmegen, Slg. 1987, 3969, Randnr. 13, und vom 7. Januar 2004 in der Rechtssache C-60/02, X, Slg. 2004, I-651, Randnr. 61 und die dort zitierte Rechtsprechung).
  • EuGH, 05.10.2004 - C-397/01

    BEI RETTUNGSSANITÄTERN, DIE BEI EINEM RETTUNGSDIENST TÄTIG SIND, DARF DIE

    Auszug aus EuGH, 03.05.2005 - C-387/02
    73 Der Gerichtshof hat jedoch in ständiger Rechtsprechung auch entschieden, dass eine Richtlinie nicht selbst Verpflichtungen für einen Einzelnen begründen kann, so dass ihm gegenüber eine Berufung auf die Richtlinie als solche nicht möglich ist (vgl. u. a. Urteil vom 5. Oktober 2004 in den Rechtssachen C-397/01 bis C-403/01, Pfeiffer, Slg. 2004, I-0000, Randnr. 108 und die dort zitierte Rechtsprechung).
  • EuGH, 12.06.2003 - C-112/00

    Sperrung der Brennerautobahn durch Demonstranten führt nicht zur Staatshaftung

    Auszug aus EuGH, 03.05.2005 - C-387/02
    Dabei lässt sich der Gerichtshof von den gemeinsamen Verfassungstraditionen der Mitgliedstaaten sowie von den Hinweisen leiten, die die völkerrechtlichen Verträge über den Schutz der Menschenrechte geben, an deren Abschluss die Mitgliedstaaten beteiligt waren oder denen sie beigetreten sind (vgl. insbesondere Urteile vom 12. Juni 2003 in der Rechtssache C-112/00, Schmidberger, Slg. 2003, I-5659, Randnr. 71 und die dort zitierte Rechtsprechung, und vom 10. Juni 2003 in den Rechtssachen C-20/00 und C-64/00, Booker Aquaculture und Hydro Seafood, Slg. 2003, I-7411, Randnr. 65 und die dort zitierte Rechtsprechung).
  • EuGH, 07.01.2003 - C-306/99

    BIAO

    Auszug aus EuGH, 03.05.2005 - C-387/02
    54 Hierbei ist festzustellen, dass Sanktionen bei Straftaten der Bilanzfälschung wie die in den Artikeln 2621 n. F. und 2622 n. F. des Codice civile vorgesehenen bezwecken, schwerwiegende Zuwiderhandlungen gegen das grundlegende Prinzip zu ahnden, dessen Beachtung das Hauptziel der Vierten Richtlinie ist und das sich aus der vierten Begründungserwägung und Artikel 2 Absätze 3 und 5 dieser Richtlinie ergibt, wonach der Jahresabschluss der Gesellschaften, auf die sich diese Richtlinie bezieht, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermitteln muss (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. Januar 2003 in der Rechtssache C-306/99, BIAO, Slg. 2003, I-1, Randnr. 72 und die dort zitierte Rechtsprechung).
  • EuGH, 30.09.2003 - C-167/01

    Inspire Art

  • EuGH, 04.06.1992 - C-13/91

    Strafverfahren gegen Debus

  • EuGH, 22.10.1998 - C-22/97

    IN.CO.GE. 90 - Grundsätze des Gemeinschaftsrechts

  • EuGH, 04.12.1997 - C-97/96

    GESELLSCHAFTSRECHT

  • EuGH, 26.02.2013 - C-617/10

    Åkerberg Fransson - Anwendungsbereich der Charta der Grundrechte, Grundsatz des

    Es ist Sache des vorlegenden Gerichts, im Licht dieser Kriterien zu beurteilen, ob die nach nationalem Recht vorgesehene Kumulierung von steuerlichen und strafrechtlichen Sanktionen anhand der nationalen Schutzstandards im Sinne von Randnr. 29 des vorliegenden Urteils zu prüfen ist, was das Gericht unter Umständen zu dem Ergebnis führen kann, dass diese Kumulierung gegen diese Standards verstößt, sofern die verbleibenden Sanktionen wirksam, angemessen und abschreckend sind (vgl. u. a. Urteil Kommission/Griechenland, Randnr. 24, vom 10. Juli 1990, Hansen, C-326/88, Slg. 1990, I-2911, Randnr. 17, vom 30. September 2003, 1nspire Art, C-167/01, Slg. 2003, I-10155, Randnr. 62, vom 15. Januar 2004, Penycoed, C-230/01, Slg. 2004, I-937, Randnr. 36, und vom 3. Mai 2005, Berlusconi u. a., C-387/02, C-391/02 und C-403/02, Slg. 2005, I-3565 Randnr. 65).
  • BVerwG, 25.09.2019 - 6 C 12.18

    EuGH soll Vereinbarkeit der deutschen Regelung zur Vorratsdatenspeicherung mit

    Ist die Regelung in § 113a Abs. 1 Satz 1, § 113b TKG mit dem Unionsrecht nicht vereinbar, darf sie - da eine unionsrechtskonforme Auslegung nicht in Betracht kommt - wegen des Grundsatzes des Vorrangs des Unionsrechts nicht angewendet werden (ständige Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union, vgl. EuGH, Urteile vom 9. März 1978 - Rs. 106/77 [ECLI:EU:C:1978:49], Simmenthal - Rn. 24, vom 3. Mai 2005 - C-387/02, C-391/02 und C-403/02 [ECLI:EU:C:2005:270], Berlusconi u.a. - Rn. 72, vom 22. Juni 2010 - C-188/10 und C-189/10 [ECLI:EU:C:2010:363], Melki und Abdeli - Rn. 43, sowie vom 18. September 2014 - C-487/12 [ECLI:EU:C:2014:2232], Vueling Airlines - Rn. 48).
  • EuGH, 22.06.2010 - C-188/10

    Melki - Vorabentscheidungsersuchen - Art. 267 AEUV - Prüfung der Vereinbarkeit

    Zweitens hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass das nationale Gericht, das im Rahmen seiner Zuständigkeit die Bestimmungen des Unionsrechts anzuwenden hat, gehalten ist, für die volle Wirksamkeit dieser Normen Sorge zu tragen, indem es erforderlichenfalls jede - auch spätere - entgegenstehende Bestimmung des nationalen Rechts aus eigener Entscheidungsbefugnis unangewandt lässt, ohne dass es die vorherige Beseitigung dieser Bestimmung auf gesetzgeberischem Wege oder durch irgendein anderes verfassungsrechtliches Verfahren beantragen oder abwarten müsste (vgl. u. a. Urteile Simmenthal, Randnrn. 21 und 24, vom 20. März 2003, Kutz-Bauer, C-187/00, Slg. 2003, I-2741, Randnr. 73, vom 3. Mai 2005, Berlusconi u. a., C-387/02, C-391/02 und C-403/02, Slg. 2005, I-3565, Randnr. 72, sowie vom 19. November 2009, Filipiak, C-314/08, Slg. 2009, I-0000, Randnr. 81).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 11.05.2005 - 1 BvR 368/97, 1 BvR 1304/98, 1 BvR 2300/98, 1 BvR 2144/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,140
BVerfG, 11.05.2005 - 1 BvR 368/97, 1 BvR 1304/98, 1 BvR 2300/98, 1 BvR 2144/00 (https://dejure.org/2005,140)
BVerfG, Entscheidung vom 11.05.2005 - 1 BvR 368/97, 1 BvR 1304/98, 1 BvR 2300/98, 1 BvR 2144/00 (https://dejure.org/2005,140)
BVerfG, Entscheidung vom 11. Mai 2005 - 1 BvR 368/97, 1 BvR 1304/98, 1 BvR 2300/98, 1 BvR 2144/00 (https://dejure.org/2005,140)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Überleitung der in der ehemaligen DDR gewährten Sozialversicherungsrenten in das Recht der gesetzlichen Rentenversicherung nach dem SGB VI - Nichtdynamisierung und Abschmelzung des Auffüllbetrags gem § 315a SGB 6

  • Wolters Kluwer
  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 14 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VI § 307a § 315a
    Verfassungsmäßigkeit der Berechnung aus dem Sozialversicherungssystem der ehemaligen DDR übergeleiteter Sozialversicherungsrenten

  • rechtsportal.de

    SGB VI § 307a § 315a
    Verfassungsmäßigkeit der Berechnung aus dem Sozialversicherungssystem der ehemaligen DDR übergeleiteter Sozialversicherungsrenten

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Ostrenten: Verfassungsbeschwerden erfolglos

  • nomos.de PDF, S. 5 (Kurzinformation)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden zu Bestandsrenten (Ost)

  • rentenberater.de (Kurzinformation)

    Ostrenten: Verfassungsbeschwerden im Zusammenhang mit der Überleitung von Renten aus dem Beitrittsgebiet in die gesamtdeutsche Rentenversicherung abgewiesen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerden zu Ostrenten erfolglos

  • 123recht.net (Pressemeldung, 25.5.2005)

    Verfassungsbeschwerde wegen Ostrenten erfolglos // Auffüllbetrag musste nicht dynamisiert werden

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 112, 368
  • NJW 2005, 2213
  • NVwZ 2005, 1302 (Ls.)
  • NJ 2005, 363
 
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Wird zitiert von ... (195)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 32/95

    Rentenüberleitung I

    Auszug aus BVerfG, 11.05.2005 - 1 BvR 368/97
    a) Das Rentenrecht der Deutschen Demokratischen Republik kannte eine Vielzahl unterschiedlicher Sicherungssysteme (vgl. BVerfGE 100, 1 ).

    Dadurch wurde eine Altersversorgung von bis zu 80 vom Hundert des letzten Nettoeinkommens erreicht (vgl. BVerfGE 100, 1 ).

    Die Dynamisierung des Auffüllbetrags sei politisch gerecht und nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28. April 1999 (BVerfGE 100, 1) verfassungsrechtlich geboten.

    Die Auffüllbeträge nach § 315 a SGB VI seien in entsprechender Anwendung der in der Entscheidung BVerfGE 100, 1 entwickelten Grundsätze zu dynamisieren.

    Für rentenrechtliche Ansprüche und Anwartschaften, die in der Deutschen Demokratischen Republik begründet wurden, gilt dies mit der Einschränkung, dass Art. 14 Abs. 1 GG sie nur in der Form schützt, die sie aufgrund der Regelungen des Einigungsvertrags erhalten haben (vgl. BVerfGE 100, 1 ).

    Offen gelassen hat es das Bundesverfassungsgericht bisher, ob und inwieweit die im geltenden Recht allgemein vorgesehene Anpassung von Renten (vgl. § 63 Abs. 7 SGB VI) in den Schutzbereich des Art. 14 GG einbezogen ist (vgl. BVerfGE 100, 1 ).

    Sie dient einem Gemeinwohlzweck und genügt dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerfGE 100, 1 ).

    (1) Der gesamtdeutsche Gesetzgeber verfolgte nach der Herstellung der Deutschen Einheit ein Ziel des Gemeinwohls, als er das System der gesetzlichen Rentenversicherung in einem einheitlichen Rechtsrahmen zusammenführte (vgl. BVerfGE 100, 1 ).

    Der dem Gesetzgeber von Verfassungs wegen zustehende Gestaltungsspielraum, den aus seiner Sicht geeigneten Weg zur Rechtseinheit im Zuge der Vereinigung der beiden deutschen Staaten zu bestimmen, schließt die Befugnis ein, rentenrechtliche Positionen umzugestalten (vgl. BVerfGE 100, 1 ), wenn und soweit dies dem Ziel der Rechtseinheit dient.

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Höhe des am 31. Dezember 1991 den Berechtigten zustehenden Zahlbetrags auf eine Reihe von überdurchschnittlich hohen Sonderanpassungen in den Jahren 1990 und 1991 zurückging (vgl. BVerfGE 100, 1 ).

    Die Erwägungen, aufgrund derer das Bundesverfassungsgericht eine gesetzliche Pflicht zur Dynamisierung der Bestandsrenten von Angehörigen dieser Versorgungssysteme angenommen hat (vgl. BVerfGE 100, 1 ), sind auf die vorliegenden Fälle nicht übertragbar.

    Eine solche Nivellierung hat aber der Einigungsvertrag nicht gewollt (vgl. BVerfGE 100, 1 ).

    Anders als die aus der Sozialpflichtversicherung und die aus der Freiwilligen Zusatzrentenversicherung Berechtigten waren die Mitglieder von Zusatz- und Sonderversorgungssystemen von der mehrfachen Anhebung der Renten in den genannten Jahren mit einem Steigerungsvolumen von 66 vom Hundert seit dem 1. Juli 1990 (vgl. BVerfGE 100, 1 ) ausgenommen.

    Während die Auffüllbeträge regelmäßig nur einen Bruchteil der Rentenleistung betrugen, bewirkte bei den Mitgliedern der Zusatz- und Sonderversorgungssysteme das maßgebliche Übergangsrecht eine Kürzung der Versorgungsleistung vom 8fachen einer Durchschnittsrente bis zu deren 1, 8fachen (vgl. BVerfGE 100, 1 ; vgl. auch Diel in Hauck/Noftz, SGB VI, Loseblattkommentar, Stand VIII/99, § 315 a Rn. 48 ff.).

    Diese für den betroffenen Personenkreis nachteilige Entscheidung des Gesetzgebers hat das Bundesverfassungsgericht verfassungsrechtlich nicht beanstandet (vgl. BVerfGE 100, 1 ).

    Damit hat er den Betroffenen nichts genommen, was ihnen eigentumsrechtlich im Zeitpunkt der Herstellung der Deutschen Einheit nach den Grundsätzen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 100, 1 ) überhaupt zustehen konnte.

  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvR 1926/96

    Rentenüberleitung III

    Auszug aus BVerfG, 11.05.2005 - 1 BvR 368/97
    Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu mit Urteil vom 28. April 1999 entschieden, dass die Berechnung nach der gesamten Versicherungszeit gegenüber der Berechnung nach dem Zwanzigjahreszeitraum bei den sonstigen Bestandsrentnern nach § 307 a SGB VI mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar ist (BVerfGE 100, 104).

    Es hat jedoch eine Verletzung des Art. 3 Abs. 1 GG darin gesehen, dass bei der Neuberechnung von Bestandsrenten aus Zeiten der Zugehörigkeit zu einem Zusatz- oder Sonderversorgungssystem der Deutschen Demokratischen Republik für die Ermittlung der persönlichen Entgeltpunkte (Ost) die während der gesamten Versicherungszeit bezogenen tatsächlichen Arbeitsentgelte oder Arbeitseinkommen zu Grunde gelegt werden, während für die sonstigen Bestandsrenten im Beitrittsgebiet nach § 307 a Abs. 2 Satz 1 SGB VI ein - im Regelfall günstigerer - Zwanzigjahreszeitraum maßgeblich war (vgl. BVerfGE 100, 104 ).

  • BVerfG, 12.02.2003 - 1 BvR 624/01

    Zum Ausschluss der Mitversicherung von Kindern in der Familienversicherung

    Auszug aus BVerfG, 11.05.2005 - 1 BvR 368/97
    Er verletzt aber das Grundrecht, wenn er eine Gruppe im Vergleich zu einer anderen Gruppe anders behandelt, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen können (vgl. BVerfGE 107, 205 ; stRspr).
  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 11/94

    Rentenüberleitung IV

    Auszug aus BVerfG, 11.05.2005 - 1 BvR 368/97
    Auch ist er - insbesondere bei Massenerscheinungen - befugt, generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen zu treffen, ohne allein wegen der damit verbundenen Härten gegen den allgemeinen Gleichheitssatz zu verstoßen (vgl. BVerfGE 100, 138 ; stRspr).
  • BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89

    Versorgungsanwartschaften

    Auszug aus BVerfG, 11.05.2005 - 1 BvR 368/97
    Soweit sich der Gesetzgeber dabei für eine Gleichbehandlung der Normadressaten entschieden hat, ist sein Spielraum ohnehin weit bemessen (vgl. BVerfGE 90, 226 ; 98, 365 ).
  • BVerfG, 12.11.1996 - 1 BvL 4/88

    Eingliederungsprinzip

    Auszug aus BVerfG, 11.05.2005 - 1 BvR 368/97
    Dies gilt in ganz besonderer Weise, wenn der Systemwechsel durch die einzigartige Aufgabe der juristischen Bewältigung der Wiederherstellung der Deutschen Einheit veranlasst gewesen ist (vgl. BVerfGE 95, 143 ; 104, 126 ; 107, 218 ).
  • BVerfG, 18.02.1998 - 1 BvR 1318/86

    Hinterbliebenenrenten

    Auszug aus BVerfG, 11.05.2005 - 1 BvR 368/97
    Für den eigentumsrechtlichen Schutz von Ansprüchen und Anwartschaften des Sozialversicherungsrechts ist Voraussetzung, dass es sich um vermögenswerte Rechtspositionen handelt, die nach Art eines Ausschließlichkeitsrechts dem Rechtsträger als privatnützig zugeordnet sind, auf nicht unerheblichen Eigenleistungen beruhen und seiner Existenzsicherung dienen (vgl. BVerfGE 97, 271 m.w.N.).
  • BVerfG, 21.11.2001 - 1 BvL 19/93

    Dienstbeschädigtenrente

    Auszug aus BVerfG, 11.05.2005 - 1 BvR 368/97
    Dies gilt in ganz besonderer Weise, wenn der Systemwechsel durch die einzigartige Aufgabe der juristischen Bewältigung der Wiederherstellung der Deutschen Einheit veranlasst gewesen ist (vgl. BVerfGE 95, 143 ; 104, 126 ; 107, 218 ).
  • BVerfG, 12.02.2003 - 2 BvL 3/00

    Beamtenbesoldung Ost I

    Auszug aus BVerfG, 11.05.2005 - 1 BvR 368/97
    Dies gilt in ganz besonderer Weise, wenn der Systemwechsel durch die einzigartige Aufgabe der juristischen Bewältigung der Wiederherstellung der Deutschen Einheit veranlasst gewesen ist (vgl. BVerfGE 95, 143 ; 104, 126 ; 107, 218 ).
  • BVerfG, 23.03.1994 - 1 BvL 8/85

    Verfassungsmäßigkeit der Berücksichtigung der kirchensteuerlichen Hebesatzes bei

    Auszug aus BVerfG, 11.05.2005 - 1 BvR 368/97
    Soweit sich der Gesetzgeber dabei für eine Gleichbehandlung der Normadressaten entschieden hat, ist sein Spielraum ohnehin weit bemessen (vgl. BVerfGE 90, 226 ; 98, 365 ).
  • BVerfG, 16.12.1997 - 1 BvL 3/89

    Kindererziehungszeiten

  • LSG Berlin, 14.04.1997 - L 16/5 J 60/96
  • BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77

    Versorgungsausgleich I

  • BVerfG, 01.07.1981 - 1 BvR 874/77

    Ausbildungsausfallzeiten

  • BVerfG, 09.04.2003 - 1 BvL 1/01

    Nichtanrechnung von Kindergeld auf den Kindesunterhalt nach § 1612 b Abs. 5 BGB

  • BSG, 29.06.2000 - B 13 RJ 29/98 R

    Altersrente - Höhe - Berechnung - Rentenanpassung - Zurechnungszeiten -

  • SG Berlin, 23.10.1997 - S 20 An 928/93
  • BSG, 24.03.1998 - B 4 RA 86/95 R

    Wert subjektiver Rentenrechte von Bestandsrentnern des Beitrittsgebietes -

  • BSG, 03.12.2015 - B 4 AS 47/14 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Stromkosten für den Betrieb einer

    Im Rahmen dieser gesetzgeberischen Festlegung muss gewährleistet werden, dass Wohnungsmieter und Eigentümer gleichbehandelt werden, soweit zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie eine ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl BVerfG Beschluss vom 11.5.2005 - 1 BvR 368/97, 1 BvR 1304/98, 1 BvR 2144/98, 1 BvR 2300/98 - BVerfGE 112, 368 RdNr 98 = SozR 4-2600 § 307a Nr. 3 RdNr 54; BVerfG Urteil vom 28.4.1999 - 1 BvL 22/95, 1 BvL 34/95 - BVerfGE 100, 59, 90 = SozR 3-8570 § 6 Nr. 3, juris RdNr 129) .
  • BSG, 17.06.2008 - B 8/9b AY 1/07 R

    Asylbewerberleistung - Analogleistung - rechtsmissbräuchliche Beeinflussung -

    Er verletzt aber das Grundrecht, wenn er eine Gruppe im Vergleich zu einer anderen Gruppe anders behandelt, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen können (vgl BVerfGE 112, 368, 401; stRspr).
  • BSG, 12.12.2013 - B 14 AS 90/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - teils selbst

    Dass darüber hinaus die Unterschiedlichkeit der Regelungen zur Verwertung von Hausgrundstücken in § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB II und § 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII zu einer benachteiligenden Andersbehandlung der Leistungen nach dem SGB II beanspruchenden Personen führt, obwohl zwischen ihnen und den Leistungen nach dem SGB XII beanspruchenden Personen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die Ungleichbehandlung rechtfertigen können (vgl zu diesem Maßstab des Bundesverfassungsgerichts für eine iS des Art. 3 Abs. 1 GG verfassungsrechtlich relevante Ungleichbehandlung: BVerfGE 112, 368, 401; 116, 229, 238) , ist nicht ersichtlich.
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Rechtsprechung
   EuGH, 10.03.2005 - C-39/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,1381
EuGH, 10.03.2005 - C-39/04 (https://dejure.org/2005,1381)
EuGH, Entscheidung vom 10.03.2005 - C-39/04 (https://dejure.org/2005,1381)
EuGH, Entscheidung vom 10. März 2005 - C-39/04 (https://dejure.org/2005,1381)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Beschränkungen der Dienstleistungsfreiheit - Steuervorschriften - Körperschaftsteuer - Steuervergünstigung für Forschung

  • Europäischer Gerichtshof

    Laboratoires Fournier

    Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs - Steuerrecht - Körperschaftsteuer - Steuervergünstigung für Forschung

  • EU-Kommission PDF

    Laboratoires Fournier

    Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs - Steuerrecht - Körperschaftsteuer - Steuervergünstigung für Forschung

  • EU-Kommission

    Laboratoires Fournier

    Niederlassungsrecht und freier Dienstleistungsverkehr , Freier Dienstleistungsverkehr

  • Wolters Kluwer

    Vorlagefragen im Rahmen eines Rechtsstreits über vorgenommene Steuerberichtigungen gegenüber einer französischen Gesellschaft; Vereinbarkeit einer den im Gebiet eines Mitgliedstaats ausgeführten Forschungstätigkeiten vorbehaltenen Steuervergünstigung für Forschung mit ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Dienstleistungsfreiheit: Steuervergünstigung darf nicht auf im Inland ausgeführte Forschungstätigkeiten beschränkt werden

  • Judicialis

    EG Art. 49

  • rechtsportal.de

    EG Art. 49
    Beschränkungen der Dienstleistungsfreiheit - Steuervorschriften - Körperschaftsteuer - Steuervergünstigung für Forschung

  • datenbank.nwb.de

    Körperschaftsteuervergünstigung für nur in Frankreich durchgeführte Forschungsprojekte als Verstoß gegen Gemeinschaftsrecht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Laboratoires Fournier

    Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs freiheit - Steuerrecht - Körperschaftsteuer - Steuervergünstigung für Forschung

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EGV Art 49
    Dienstleistungsfreiheit; Ertragsteuern; Forschung; Frankreich; Kohärenz; Körperschaftsteuer

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal administratif Dijon (Frankreich) - Vereinbarkeit einer Regelung, die im Rahmen der Körperschaftsteuer die Steuervergünstigung für Forschung den in Frankreich durchgeführten Forschungsprojekten vorbehält, mit Artikel 49 EG - Grundsatz ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 2213 (Ls.)
  • EuZW 2005, 249
  • BB 2005, 555
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 28.01.1992 - C-204/90

    Bachmann / Belgischer Staat

    Auszug aus EuGH, 10.03.2005 - C-39/04
    11 Die Direction des vérifications sei dagegen der Ansicht, der Gerichtshof habe in seinem Urteil vom 28. Januar 1992 in der Rechtssache C-204/90 (Bachmann, Slg. 1992, I-249) festgestellt, dass Artikel 49 EG eingeschränkt werden könne, um die Kohärenz der Körperschaftsteuersysteme der einzelnen Mitgliedstaaten zu erhalten.

    20 Insoweit trifft es zu, dass der Gerichtshof in den Urteilen Bachmann (oben zitiert in Randnr. 11, Randnr. 28) und vom 28. Januar 1992 in der Rechtssache C-300/90 (Kommission/Belgien, Slg. 1992, I-305, Randnr. 21) anerkannt hat, dass die Notwendigkeit, die Kohärenz des Steuersystems zu gewährleisten, eine Beschränkung der Ausübung der vom Vertrag garantierten Grundfreiheiten rechtfertigen kann.

  • EuGH, 08.07.1999 - C-254/97

    Baxter u.a.

    Auszug aus EuGH, 10.03.2005 - C-39/04
    Ein Mitgliedstaat ist somit zur Anwendung von Maßnahmen befugt, die die klare und eindeutige Feststellung der Höhe der in diesem Staat als Forschungsausgaben abziehbaren Beträge erlauben (vgl. Urteil vom 8. Juli 1999 in der Rechtssache C-254/97, Baxter u. a., Slg. 1999, I-4809, Randnr. 18).

    Es lässt sich nämlich nicht von vornherein ausschließen, dass der Abgabenpflichtige Belege vorlegen kann, anhand deren die Steuerbehörden des Mitgliedstaats eindeutig und genau prüfen können, welche Forschungsausgaben in anderen Mitgliedstaaten tatsächlich getätigt worden sind (vgl. Urteil Baxter u. a., Randnrn.

  • EuGH, 15.05.1997 - C-250/95

    Futura Participations und Singer / Administration des contributions

    Auszug aus EuGH, 10.03.2005 - C-39/04
    17 Die französische Regierung macht jedoch geltend, dass diese Ungleichbehandlung sich unmittelbar aus dem steuerlichen Territorialitätsprinzip ergebe, das der Gerichtshof im Urteil vom 15. Mai 1997 in der Rechtssache C-250/95 (Futura Participations und Singer, Slg. 1997, I-2471, Randnr. 22) ausdrücklich anerkannt habe, und dass sie daher weder eine offene noch eine versteckte Diskriminierung enthalten könne, wie sie der EG-Vertrag verbiete.

    24 Die Wirksamkeit der steuerlichen Kontrolle ist ein zwingender Grund des Allgemeininteresses, der eine Beschränkung der vom Vertrag gewährleisteten Grundfreiheiten rechtfertigen kann (vgl. u. a. Urteil Futura Participations und Singer, oben zitiert in Randnr. 17, Randnr. 31).

  • EuGH, 14.11.1995 - C-484/93

    Svensson und Gustavsson / Ministre du Logement und de l'Urbanisme

    Auszug aus EuGH, 10.03.2005 - C-39/04
    Er hat dann aber später ausgeführt, dass in den Fällen, die zu diesen Urteilen geführt haben, bei ein und demselben der Einkommensteuer unterliegenden Steuerpflichtigen ein unmittelbarer Zusammenhang bestand zwischen der Möglichkeit, Versicherungsbeiträge von den steuerbaren Einkünften abzuziehen, und der späteren Besteuerung der von den Versicherern in Erfüllung der Alters- und Lebensversicherungsverträge gezahlten Beträge; dieser Zusammenhang musste aufrechterhalten werden, um die Kohärenz der fraglichen Steuerregelung zu wahren (vgl. u. a. Urteile vom 14. November 1995 in der Rechtssache C-484/93, Svensson und Gustavsson, Slg. 1995, I-3955, Randnr. 18, und vom 7. September 2004 in der Rechtssache C-319/02, Manninen, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 42).
  • EuGH, 07.09.2004 - C-319/02

    Manninen - Einkommensteuer - Steuergutschrift für von finnischen Gesellschaften

    Auszug aus EuGH, 10.03.2005 - C-39/04
    Er hat dann aber später ausgeführt, dass in den Fällen, die zu diesen Urteilen geführt haben, bei ein und demselben der Einkommensteuer unterliegenden Steuerpflichtigen ein unmittelbarer Zusammenhang bestand zwischen der Möglichkeit, Versicherungsbeiträge von den steuerbaren Einkünften abzuziehen, und der späteren Besteuerung der von den Versicherern in Erfüllung der Alters- und Lebensversicherungsverträge gezahlten Beträge; dieser Zusammenhang musste aufrechterhalten werden, um die Kohärenz der fraglichen Steuerregelung zu wahren (vgl. u. a. Urteile vom 14. November 1995 in der Rechtssache C-484/93, Svensson und Gustavsson, Slg. 1995, I-3955, Randnr. 18, und vom 7. September 2004 in der Rechtssache C-319/02, Manninen, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 42).
  • EuGH, 11.08.1995 - C-80/94

    Wielockx / Inspecteur der directe belastingen

    Auszug aus EuGH, 10.03.2005 - C-39/04
    14 Die direkten Steuern fallen zwar in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten, diese müssen ihre Befugnisse jedoch unter Wahrung des Gemeinschaftsrechts ausüben (vgl. u. a. Urteile vom 11. August 1995 in der Rechtssache C-80/94, Wielockx, Slg. 1995, I-2493, Randnr. 16, und vom 15. Juli 2004 in den Rechtssachen C-242/03, Weidert und Paulus, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 12).
  • EuGH, 15.07.2004 - C-242/03

    Weidert und Paulus

    Auszug aus EuGH, 10.03.2005 - C-39/04
    14 Die direkten Steuern fallen zwar in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten, diese müssen ihre Befugnisse jedoch unter Wahrung des Gemeinschaftsrechts ausüben (vgl. u. a. Urteile vom 11. August 1995 in der Rechtssache C-80/94, Wielockx, Slg. 1995, I-2493, Randnr. 16, und vom 15. Juli 2004 in den Rechtssachen C-242/03, Weidert und Paulus, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 12).
  • EuGH, 28.01.1992 - C-300/90

    Kommission / Belgien

    Auszug aus EuGH, 10.03.2005 - C-39/04
    20 Insoweit trifft es zu, dass der Gerichtshof in den Urteilen Bachmann (oben zitiert in Randnr. 11, Randnr. 28) und vom 28. Januar 1992 in der Rechtssache C-300/90 (Kommission/Belgien, Slg. 1992, I-305, Randnr. 21) anerkannt hat, dass die Notwendigkeit, die Kohärenz des Steuersystems zu gewährleisten, eine Beschränkung der Ausübung der vom Vertrag garantierten Grundfreiheiten rechtfertigen kann.
  • EuGH, 28.10.1999 - C-55/98

    Vestergaard

    Auszug aus EuGH, 10.03.2005 - C-39/04
    15 Eine Regelung eines Mitgliedstaats wie die im Ausgangsverfahren streitige unterwirft die Erbringung von Forschungsdienstleistungen einer unterschiedlichen Steuerregelung, je nachdem, ob sie in anderen Mitgliedstaaten oder in dem betreffenden Mitgliedstaat erbracht werden, da sie die Steuervergünstigung für Forschung nur den in diesem Mitgliedstaat ausgeführten Forschungstätigkeiten vorbehält (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 28. Oktober 1999 in der Rechtssache C-55/98, Vestergaard, Slg. 1999, I-7641, Randnr. 21).
  • EuGH, 27.01.2009 - C-318/07

    DIE STEUERLICHE ABZUGSFÄHIGKEIT VON SPENDEN AN GEMEINNÜTZIGE EINRICHTUNGEN DARF

    In diesem Zusammenhang hat der Gerichtshof festgestellt, dass es sich nicht von vornherein ausschließen lässt, dass der Steuerpflichtige Belege vorlegen kann, anhand deren die Steuerbehörden des Besteuerungsmitgliedstaats eindeutig und genau prüfen können, welche Ausgaben in anderen Mitgliedstaaten tatsächlich getätigt worden sind (Urteile vom 8. Juli 1999, Baxter u. a., C-254/97, Slg. 1999, I-4809, Randnr. 20, und vom 10. März 2005, Laboratoires Fournier, C-39/04, Slg. 2005, I-2057, Randnr. 25).
  • EuGH, 14.09.2006 - C-386/04

    Centro di Musicologia Walter Stauffer - Freier Kapitalverkehr -

    15 Zunächst ist festzustellen, dass die direkten Steuern zwar in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen, dass diese ihre Befugnisse aber unter Wahrung des Gemeinschaftsrechts ausüben müssen (vgl. u. a. Urteile vom 11. August 1995 in der Rechtssache C-80/94, Wielockx, Slg. 1995, I-2493, Randnr. 16, vom 10. März 2005 in der Rechtssache C-39/04, Laboratoires Fournier, Slg. 2005, I-2057, Randnr. 14, und vom 23. Februar 2006 in der Rechtssache C-513/03, Van Hilten-van der Heijden, Slg. 2006, I-0000, Randnr. 36).

    Eine nationale Regelung, die es den Steuerpflichtigen absolut unmöglich macht, derartige Nachweise zu erbringen, kann nicht mit der Wirksamkeit der steuerlichen Kontrolle gerechtfertigt werden (vgl. in diesem Sinne Urteil Laboratoires Fournier, Randnr. 25).

  • EuGH, 30.06.2011 - C-262/09

    Meilicke u.a. - Freier Kapitalverkehr - Einkommensteuer - Bescheinigung über die

    Zwar geht aus der Rechtsprechung hervor, dass das Erfordernis, die Wirksamkeit der steuerlichen Kontrolle zu gewährleisten, ein zwingender Grund des Allgemeininteresses ist, der eine Beschränkung der Ausübung der vom Vertrag garantierten Grundfreiheiten rechtfertigen kann, und dass ein Mitgliedstaat zur Anwendung von Maßnahmen befugt ist, die die klare und genaue Feststellung der Höhe der in diesem Mitgliedstaat abziehbaren, aber in einem anderen Mitgliedstaat angefallenen Aufwendungen erlauben (vgl. u. a. Urteile vom 15. Mai 1997, Futura Participations und Singer, C-250/95, Slg. 1997, I-2471, Randnr. 31, und vom 10. März 2005, Laboratoires Fournier, C-39/04, Slg. 2005, I-2057, Randnr. 24).

    Es lässt sich nämlich nicht von vornherein ausschließen, dass die entsprechenden Anteilseigner einschlägige Belege vorlegen können, anhand deren die Steuerbehörden des Besteuerungsmitgliedstaats klar und genau prüfen können, welche Steuerabzüge in anderen Mitgliedstaaten tatsächlich vorgenommen worden sind (vgl. entsprechend Urteile Laboratoires Fournier, Randnr. 25, und Persche, Randnr. 53).

  • BFH, 10.04.2013 - I R 45/11

    Verpflichtung zur Verrechnungspreisdokumentation nach § 90 Abs. 3 AO ist

    Auch der EuGH prüft den Rechtfertigungsgrund stets als eigenständigen Rechtfertigungsgrund außerhalb von Missbrauchskonstellationen (vgl. beispielsweise EuGH-Urteile in Slg. 1999, I-4809 Rz 18; vom 10. März 2005 C-39/04, Laboratoires Fournier, Slg. 2005, I-2057 Rz 24).
  • EuGH, 18.12.2007 - C-281/06

    Jundt - Freier Dienstleistungsverkehr - Nebenberufliche Lehrtätigkeit - Begriff

    Die Eheleute Jundt halten insoweit das Urteil vom 10. März 2005, Laboratoires Fournier (C-39/04, Slg. 2005, I-2057), für einschlägig.
  • BFH, 01.03.2006 - XI R 43/02

    Steuerfreiheit der Vergütung für einen nebenberuflichen Lehrauftrag an der

    a) Die direkten Steuern fallen zwar in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten, diese haben aber ihre Befugnisse unter Wahrung des Gemeinschaftsrechts auszuüben und müssen sich deshalb jeder offensichtlichen oder versteckten Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit enthalten (EuGH-Urteile vom 10. März 2005 Rs. C-39/04, EuGHE 2005, I-2057, und vom 12. Juli 2005 Rs. C-403/03, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2005, 1265); Vorschriften, die einen Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats daran hindern oder davon abhalten, sein Herkunftsland zu verlassen, um von seinem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch zu machen, stellen eine Beschränkung dieser Freiheit dar (EuGH-Urteil vom 12. Dezember 2002 Rs. C-385/00, EuGHE 2002, I-11819 Tz. 75, 78).

    Fehlt es an einem solchen unmittelbaren Zusammenhang, ist eine Berufung auf die Kohärenz des Steuersystems nicht möglich (zu Vorstehendem: EuGH-Urteil in EuGHE 2005, I-2057).

  • EuGH, 17.01.2008 - C-256/06

    Jäger - Freier Kapitalverkehr - Art. 73b und 73d EG-Vertrag (jetzt Art. 56 EG und

    Jedoch haben das Finanzamt und die deutsche Regierung mit den von ihnen vorgetragenen Erwägungen nicht nachweisen können, dass die Notwendigkeit besteht, den Erben, die einen nicht im Inland belegenen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb von Todes wegen erworben haben, die vorteilhafte Bewertung sowie weitere Steuervergünstigungen zu verweigern (vgl. in diesem Sinne in Bezug auf eine Steuervergünstigung, die auf im Gebiet des betreffenden Mitgliedstaats ausgeführte Forschungstätigkeiten begrenzt war, Urteil vom 10. März 2005, Laboratoires Fournier, C-39/04, Slg. 2005, I-2057, Randnr. 23, und in Bezug auf die Befreiung von Erbschaftsteuern für bestimmte Unternehmen, die im betreffenden Mitgliedstaat Arbeitsplätze aufrechterhalten, Urteil vom 25. Oktober 2007, C-464/05, Geurts und Vogten, Slg. 2007, I-0000, Randnr. 27).
  • EuGH, 18.12.2007 - C-101/05

    DER GERICHTSHOF ERLÄUTERT DIE GELTUNG DES GRUNDSATZES DES FREIEN KAPITALVERKEHRS

    19 und 20, vom 10. März 2005, Laboratoires Fournier, C-39/04, Slg. 2005, I-2057, Randnr. 25, und Urteil ELISA, Randnr. 96).
  • BFH, 15.09.2010 - X R 33/08

    Steuerfreiheit eines Stipendiums einer gemeinnützigen EU/EWR-Institution -

    Die Wirksamkeit der Steuerkontrolle kann damit dann eine Ungleichbehandlung nicht rechtfertigen, wenn die Finanzbehörden des Besteuerungsmitgliedstaats nicht daran gehindert sind, von einem Steuerpflichtigen, der eine bestimmte steuerliche Behandlung fordert, die Vorlage stichhaltiger Belege zu verlangen, und es sich nicht von vornherein ausschließen lässt, dass der Steuerpflichtige die notwendigen Belege vorlegen kann, um nachzuweisen, dass die Voraussetzungen für die steuerliche Behandlung nach den einschlägigen Rechtsvorschriften erfüllt sind und die steuerliche Behandlung dementsprechend gewährt werden kann (vgl. auch EuGH-Urteile vom 8. Juli 1999 Rs. C-254/97 --Société Baxter u.a.--, Slg. 1999, I-4809, Rz 20, und vom 10. März 2005 Rs. C-39/04 --Laboratoires Fournier SA--, Slg. 2005, I-2057, Rz 25; in diesem Sinne Urteile vom 3. Oktober 2002 Rs. C-136/00 --Danner--, Slg. 2002, I-8147, Rz 50, und vom 26. Juni 2003 Rs. C-422/01 --Skandia und Ramstedt--, Slg. 2003, I-6817, Rz 43).
  • BFH, 11.04.2006 - II R 35/05

    Vereinbarkeit des § 31 BewG sowie des § 13a ErbStG mit der Freiheit des

    Die direkten Steuern fallen zwar in die Zuständigkeit der Mitgliedsstaaten; diese müssen aber ihre Befugnisse unter Wahrung des Gemeinschaftsrechts ausüben (Urteile des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften --EuGH-- vom 11. August 1995 Rs. C-80/94, Wielockx, Slg. 1995, I-2493 Rdnr. 16, sowie vom 10. März 2005 Rs. C-39/04, Laboratoires Fournier SA, Slg. 2005, I-2057 Rdnr. 14).

    Der Freibetrag sowie der Wertabschlag gemäß § 13a Abs. 1 und 2 i.V.m. Abs. 4 Nr. 2 ErbStG sollen nach der Gesetzesbegründung in erster Linie die besonderen Belastungen berücksichtigen, die außerhalb des Steuersystems (vgl. dazu EuGH-Urteil Laboratoires Fournier SA in Slg. 2005, I-02057 Rdnr. 20) bei einer Aufrechterhaltung des Betriebes in seiner Sozialgebundenheit entstehen.

  • BFH, 16.01.2008 - II R 45/05

    Verstößt die Doppelbelastung von Bankguthaben in Spanien mit deutscher und

  • EuGH, 23.02.2006 - C-513/03

    van Hilten-van der Heijden - Kapitalverkehr - Artikel 73b Absatz 1 EG-Vertrag

  • EuGH, 28.02.2013 - C-544/11

    Petersen - Freier Dienstleistungsverkehr - Freizügigkeit der Arbeitnehmer -

  • EuGH, 11.10.2007 - C-451/05

    ELISA - Direkte Besteuerung - Steuer auf den Verkehrswert von in Frankreich

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.04.2007 - C-451/05

    ELISA - Direkte Besteuerung - Abgabe auf den Verkehrswert von in Frankreich

  • EuGH, 28.10.2010 - C-72/09

    Établissements Rimbaud - Direkte Besteuerung - Freier Kapitalverkehr -

  • EuGH, 05.07.2012 - C-318/10

    SIAT - Freier Dienstleistungsverkehr - Steuerrecht - Abzug der für die Vergütung

  • EuGH, 22.10.2014 - C-344/13

    Durch die Besteuerung von Gewinnen bei Glücksspielen in anderen Mitgliedstaaten

  • FG Hessen, 25.09.2017 - 3 K 737/15

    § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG, § 27 VIII KStG

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.10.2007 - C-281/06

    Jundt

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.05.2011 - C-493/09

    Kommission / Portugal - Art. 63 AEUV - Art. 40 EWR-Abkommen - Beschränkungen des

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.10.2008 - C-318/07

    GENERALANWALT MENGOZZI SCHLÄGT DEM GERICHTSHOF VOR, FÜR GRENZÜBERSCHREITENDE

  • EuGH, 16.06.2011 - C-10/10

    Kommission / Österreich

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.03.2007 - C-298/05

    Columbus Container Services - Auslegung der Art. 52 EG-Vertrag (nach Änderung

  • EuGH, 04.12.2008 - C-330/07

    Jobra - Freier Dienstleistungsverkehr - Niederlassungsfreiheit - Steuerrecht -

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.11.2013 - C-326/12

    van Caster und van Caster - Freier Kapitalverkehr - Besteuerung von Erträgen aus

  • OLG Nürnberg, 10.08.2009 - 3 W 483/09

    Zulässigkeit des Rechtsmittels im Verfahren der Rechtspflegererinnerung;

  • EuGH, 22.11.2018 - C-679/17

    Huijbrechts

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.06.2008 - C-333/07

    Regie Networks - Wettbewerb - Staatliche Beihilfen - Art. 92 EG-Vertrag (nach

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.06.2006 - C-150/04

    Kommission / Dänemark - Vertragsverletzung - Artikel 39 EG, 43 EG, 49 EG und 56

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.02.2007 - C-464/05

    Geurts und Vogten - Steuerrecht - Erbschaftsteuer - Befreiung der Anteile an

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.10.2006 - C-208/05

    ITC - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Freier Dienstleistungsverkehr -

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.10.2014 - C-133/13

    Q - Steuerrecht - Freier Kapitalverkehr (Art. 63 Abs. 1 AEUV) - Nationale

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.03.2011 - C-10/10

    Kommission / Österreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 258 AEUV

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.09.2011 - C-318/10

    SIAT - Freier Dienstleistungsverkehr - Art. 49 EG - Direkte Besteuerung -

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2007 - C-256/06

    Jäger - Freier Kapitalverkehr - Art. 56 EG und 58 EG - Beschränkungen -

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2005 - C-265/04

    Bouanich - Freier Kapitalverkehr (Artikel 56 EG und 58 EG) - Steuergesetzgebung -

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.12.2016 - C-628/15

    The Trustees of the BT Pension Scheme - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 63

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.02.2014 - C-53/13

    Strojírny Prostejov - Freier Dienstleistungsverkehr - Entsendung von

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.07.2012 - C-342/10

    Kommission / Finnland - Freier Kapitalverkehr - Diskriminierende Besteuerung von

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