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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 22.03.2005 - 2 UE 582/04   

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https://dejure.org/2005,1498
VGH Hessen, 22.03.2005 - 2 UE 582/04 (https://dejure.org/2005,1498)
VGH Hessen, Entscheidung vom 22.03.2005 - 2 UE 582/04 (https://dejure.org/2005,1498)
VGH Hessen, Entscheidung vom 22. März 2005 - 2 UE 582/04 (https://dejure.org/2005,1498)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung der Verhaltensanforderungen der Behörde im Zusammenhang mir der Anordnung von Fahrtenbüchern; Nicht der Anordnung zum Führen eines Fahrtenbuchs von vorneherein entgegenstehende Behauptungen des Halters; Grundlage für die Beurteilung der Frage nach der ...

  • Judicialis

    HVwVfG § 28 Abs. 1; ; HVwVfG § 45 Abs. 1 Nr. 3; ; OWiG § 55 Abs. 1; ; StVZO § 31a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verkehrsrecht; Anordnung zum Führen eines Fahrtenbuchs - Anhörung, Einfacher Brief, Fahrtenbuch, Verkehrsordnungswidrigkeit, Zugang, Zustellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Postzustellungsurkunde für Anhörungsschreiben von Gesetzes wegen nicht erforderlich

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Unterbliebene Anhörung im Bußgeldverfahren

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Anhörungsbogen kann mit einfacher Post verschickt werden

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Bußgeldbescheid per Post ausreichend

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Kein Einschreiben bei Behördenbriefen erforderlich

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Postzustellungsurkunde für Anhörungsschreiben von Gesetzes wegen nicht erforderlich

  • 123recht.net (Pressemeldung, 23.3.2005)

    Bestreiten schützt nicht vor Fahrtenbuchauflage // Einfache Post reicht für Anhörungsbogen aus

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Fahrtenbuchauflage - Postzustellungsurkunde für Anhörungsschreiben von Gesetzes wegen nicht erforderlich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 55, 254 (Ls.)
  • NJW 2005, 2411
  • NJW 2007, 2944 (Ls.)
  • DÖV 2006, 485
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 09.12.1993 - 11 B 113.93

    Unmöglichkeit der Feststellung eines Fahrzeugführers - Anspruch auf Anwendung

    Auszug aus VGH Hessen, 22.03.2005 - 2 UE 582/04
    Nach ständiger, auch von dem Verwaltungsgericht zugrunde gelegter Rechtsprechung (vgl. z. B. die Beschlüsse des BVerwG vom 9. Dezember 1993 - 11 B 113.93 - und vom 23. Dezember 1996 - 11 B 84.96 -, Juris-Dok. Nr. WBRE310676304 und 410002910, jeweils mit zahlreichen Nachweisen) liegt Unmöglichkeit der Fahrzeugführerfeststellung vor, wenn die für die Ahndung von Verkehrsverstößen zuständige Behörde nach den Umständen des Einzelfalls nicht in der Lage war, den Täter zu ermitteln, obwohl sie alle angemessenen und zumutbaren Maßnahmen getroffen hat.

    Vielmehr gilt auch insoweit der allgemeine Grundsatz, dass die für die Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten zuständige Behörde in sachgerechtem und rationellem Einsatz der ihr zur Verfügung stehenden Mittel nach pflichtgemäßem Ermessen diejenigen Maßnahmen zu treffen hat, die der Bedeutung des aufzuklärenden Verkehrsverstoßes gerecht werden und in gleichliegenden Fällen erfahrungsgemäß zum Erfolg führen können (vgl. Beschluss des BVerwG vom 9. Dezember 1993 - 11 B 113.93 -, Juris-Dok. Nr. WBRE 310676304 m.w.N. sowie Beschluss des VGH Baden-Württemberg vom 9. April 1991 - 10 S 745/91 -, NZV 1991, 328).

  • BVerwG, 12.02.1986 - 7 B 180.85

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Auflage zur Führung eines

    Auszug aus VGH Hessen, 22.03.2005 - 2 UE 582/04
    Allerdings kann sich die Beklagte mit dem Ziel einer großzügigeren Bemessung der Anhörungsfrist nicht generell auf die speziellen Verhältnisse einer Großstadt im Ballungsgebiet, vor allem auf die dort gegebenen besonderen organisatorischen und technischen Schwierigkeiten berufen, die die Feststellung und Benachrichtigung des Kraftfahrzeughalters nach einer Kennzeichenanzeige verzögern können (vgl. Senatsurteil vom 23. Juli 1985 - 2 OE 86/83 - sowie Beschluss des BVerwG vom 12. Februar 1986 - 7 B 180.85 -).
  • BVerwG, 11.08.1999 - 3 B 96.99

    Zum Recht, sich nicht selbst belasten zu müssen, und zur Rechtmäßigkeit einer

    Auszug aus VGH Hessen, 22.03.2005 - 2 UE 582/04
    Das damit verbundene Risiko, dass derartige Verkehrsverstöße ungeahndet bleiben, muss die Rechtsordnung nicht von Verfassungs wegen hinnehmen, weil sie sich damit für einen nicht unbeträchtlichen Teilbereich von vornherein der Möglichkeit begäbe, durch die Androhung von Sanktionen Verkehrsverstößen und den damit verbundenen Gefahren namentlich für die anderen Verkehrsteilnehmer im allgemeinen Interesse vorzubeugen (vgl. Beschluss des BVerwG vom 11. August 1999 - 3 B 96.99 -, NZV 2000, 385 f.).
  • BVerwG, 23.12.1996 - 11 B 84.96

    Revisionsgerichtliche Bestimmung der Anforderungen an die Ermittlungen der

    Auszug aus VGH Hessen, 22.03.2005 - 2 UE 582/04
    Nach ständiger, auch von dem Verwaltungsgericht zugrunde gelegter Rechtsprechung (vgl. z. B. die Beschlüsse des BVerwG vom 9. Dezember 1993 - 11 B 113.93 - und vom 23. Dezember 1996 - 11 B 84.96 -, Juris-Dok. Nr. WBRE310676304 und 410002910, jeweils mit zahlreichen Nachweisen) liegt Unmöglichkeit der Fahrzeugführerfeststellung vor, wenn die für die Ahndung von Verkehrsverstößen zuständige Behörde nach den Umständen des Einzelfalls nicht in der Lage war, den Täter zu ermitteln, obwohl sie alle angemessenen und zumutbaren Maßnahmen getroffen hat.
  • BVerwG, 12.02.1980 - 7 B 82.79

    Umfang der Verpflichtung der Polizei zum Anhalten und zur Täterfeststellung im

    Auszug aus VGH Hessen, 22.03.2005 - 2 UE 582/04
    Die Fahrtenbuchführungspflicht nach § 31a StVZO ergänzt also die für das Kraftfahrzeug bestehende Kennzeichnungspflicht, wenn dazu besonderer Anlass besteht (vgl. Beschluss des BVerwG vom 12. Februar 1980 - 7 B 82.79 -, Buchholz a.a.O. Nr. 7 m.w.N.), falls nämlich ein Verkehrsverstoß von einigem Gewicht trotz angemessenen und zumutbaren Ermittlungsaufwands der für die Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten bzw. -straftaten zuständigen Behörde nicht hat aufgeklärt werden können.
  • VGH Hessen, 19.01.1988 - 2 UE 1246/87

    Fahrtenbuchauflage nach Überschreitung der Anhörungsfrist

    Auszug aus VGH Hessen, 22.03.2005 - 2 UE 582/04
    Diese Voraussetzung ist dann gegeben, wenn die ergebnislosen Ermittlungen nicht auf Erinnerungslücken des Halters beruhen, sondern - beispielsweise - auf seiner fehlenden Bereitschaft, etwas zur Aufklärung des Sachverhalts beizutragen (vgl. Senatsurteile vom 27. Januar 1987 - 2 UE 661/86 -, DÖV 1987, 875 f., und vom 19. Januar 1988 - 2 UE 1246/87 -, VRS 75/1988, 144 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.04.1991 - 10 S 745/91

    Zur Rechtmäßigkeit einer Fahrtenbuchauflage bei überhöhter Geschwindigkeit

    Auszug aus VGH Hessen, 22.03.2005 - 2 UE 582/04
    Vielmehr gilt auch insoweit der allgemeine Grundsatz, dass die für die Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten zuständige Behörde in sachgerechtem und rationellem Einsatz der ihr zur Verfügung stehenden Mittel nach pflichtgemäßem Ermessen diejenigen Maßnahmen zu treffen hat, die der Bedeutung des aufzuklärenden Verkehrsverstoßes gerecht werden und in gleichliegenden Fällen erfahrungsgemäß zum Erfolg führen können (vgl. Beschluss des BVerwG vom 9. Dezember 1993 - 11 B 113.93 -, Juris-Dok. Nr. WBRE 310676304 m.w.N. sowie Beschluss des VGH Baden-Württemberg vom 9. April 1991 - 10 S 745/91 -, NZV 1991, 328).
  • VG Braunschweig, 30.06.2004 - 6 A 493/03

    Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h abzüglich der

    Auszug aus VGH Hessen, 22.03.2005 - 2 UE 582/04
    Ein kaufmännischer Wirtschaftsbetrieb muss nämlich grundsätzlich ohne Rücksicht auf die persönliche Erinnerung einzelner Personen in der Lage sein, Geschäftsfahrten anhand schriftlicher Unterlagen zu rekonstruieren und den jeweiligen Fahrzeugführer im Einzelfall festzustellen (vgl. zuletzt Urteil des VG Braunschweig vom 30. Juni 2004 - 6 A 493/03 -, NZV 2005, 164 ff., mit zahlreichen Rechtsprechungsnachweisen).
  • BGH, 09.06.1992 - VI ZR 215/91

    Vorrang beantragter Zeugenvernehmung gegenüber Protokollurkunde aus anderem

    Auszug aus VGH Hessen, 22.03.2005 - 2 UE 582/04
    Die Ausübung des der Beklagten durch § 31a Abs. 1 StVZO eingeräumten "intendierten" Ermessens (Senatsurteil vom 25. Juni 1991 - 2 UE 2271/90 -, VRS 83/1992, 236) ist schließlich ebenfalls gerichtlich nicht zu beanstanden.
  • VGH Hessen, 27.01.1987 - 2 UE 661/86

    Fahrtenbuchauflage gegenüber schweigendem Halter

    Auszug aus VGH Hessen, 22.03.2005 - 2 UE 582/04
    Diese Voraussetzung ist dann gegeben, wenn die ergebnislosen Ermittlungen nicht auf Erinnerungslücken des Halters beruhen, sondern - beispielsweise - auf seiner fehlenden Bereitschaft, etwas zur Aufklärung des Sachverhalts beizutragen (vgl. Senatsurteile vom 27. Januar 1987 - 2 UE 661/86 -, DÖV 1987, 875 f., und vom 19. Januar 1988 - 2 UE 1246/87 -, VRS 75/1988, 144 ff.).
  • BVerwG, 22.06.1995 - 11 B 7.95

    Das Bestehen eines Zeugnisverweigerungsrechts bewahrt nicht vor einer

  • VGH Hessen, 25.06.1991 - 2 UE 2271/90

    Fahrtenbuchauflage; "intendiertes Ermessen"; Beschränkung der Begründungspflicht;

  • BVerwG, 13.10.1978 - VII C 77.74

    Fahrtenbuchauflage aufgrund dreimaliger Überschreitung der zulässigen

  • VG Frankfurt/Main, 18.04.1991 - III/1 E 2126/89

    Zugangsnachweis; Beweislast; Fahrerfeststellung; Fahrtenbuch; Anhörungsbogen;

  • VGH Bayern, 18.02.2016 - 11 BV 15.1164

    Anordnung der Führung eines Fahrtenbuchs

    In den Akten befinden sich auch keine Auslaufvermerke oder Datenauszüge, die den Versand belegen würden (zu diesem Erfordernis vgl. HessVGH, U. v. 22.3.2005 - 2 UE 582/04 - NJW 2005, 2411 = juris Rn. 27; NdsOVG, B. v. 10.3.2006 - 12 ME 48/06 - juris Rn. 12; OVG Berlin-Bbg, B. v. 21.1.2013 - OVG 1 S 50.12 - juris Rn. 4; Haus in Haus/Krumm/Quarch, Gesamtes Verkehrsrecht, 1. Auflage 2014, § 31a StVZO Rn. 69).
  • VG Lüneburg, 03.12.2018 - 1 A 246/17

    Ermittlungsmaßnahmen; Mitwirkung; Zeugenfragebogen; Zugang

    Zu bestimmten Maßnahmen ist die Behörde dabei nicht verpflichtet (vgl. BVerwG, Beschl. v. 9.12.1993 - 11 B 113.93 -, juris Rn. 4; Hess. VGH, Beschl. v. 22.3.2005 - 2 UE 582/04 -, juris Rn. 27).

    Das Ergreifen aller angemessenen und zumutbaren Ermittlungsmaßnahmen durch den Beklagten setzt - wie der Beklagte bereits mit Schreiben vom 30. November 2018 ausführte - vorliegend nicht voraus, dass der Zeugenfragebogen vom 19. September 2016 den Kläger auch tatsächlich erreicht hat (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 10.3.2006 - 12 ME 48/06 -, juris Rn. 14; Hess. VGH, Beschl. v. 22.3.2005 - 2 UE 582/04 -, juris Rn. 29 f.; kritisch: OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 19.2.2015 - OVG 1 B 1.13 -, juris Rn. 25).

    Eine nachträgliche Betrachtung ist nicht anzustellen (vgl. Hess. VGH, Beschl. v. 22.3.2005 - 2 UE 582/04 -, juris Rn. 29).

  • OVG Niedersachsen, 10.03.2006 - 12 ME 48/06

    Rechtmäßigkeit der Anordnung der befristeten Führung eines Fahrtenbuches;

    Auch eine nicht zu widerlegende Behauptung des Fahrzeughalters, ihm seien vor der Zustellung des Bescheides mit der Fahrtenbuchauflage keine Schreiben zugegangen, die die ermittelnde Behörde als einfache Briefsendungen an ihn gesandt haben wolle, steht der Anordnung zum Führen eines Fahrtenbuchs nicht von vornherein entgegen (wie HessVGH, Urt. v. 22.03.2005 - 2 UE 582/04 -, NJW 2005, 2411).

    Entscheidend ist danach, ob die Behörde vor dem Eintritt der Verfolgungsverjährung alle aus ihrer Sicht notwendigen und zumutbaren Ermittlungen durchgeführt hat, die mit vertretbarem Aufwand erfahrungsgemäß einen hinreichenden Aufklärungserfolg versprechen, und dass diese Ermittlungsbemühungen erfolglos geblieben sind (ebenso HessVGH, Urt. v. 22.03.2005 - 2 UE 582/04 -, NJW 2005, 2411).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2016 - 8 B 64/16

    Führen eines Fahrtenbuchs bei Unmöglichkeit der Feststellung eines

    vgl. u. a. OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 28. April 1999 - 7 A 10772/99 -, ZfSch 2000, 131; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 30. November 1999 - 10 S 2436/99 -, NZV 2001, 448 = juris Rn. 3; Hess. VGH, Urteil vom 22. März 2005 - 2 UE 582/04 -, NJW 2005, 2411 = juris Rn. 29; Nds. OVG, Beschluss vom 2. November 2006 - 12 LA 177/06 -, ZfSch 2007, 119 = juris Rn. 24; Saarl.
  • VG Gelsenkirchen, 12.08.2011 - 14 L 716/11

    Fahrtenbuchauflage, Voraussetzungen

    BVerwG, Beschluss vom 9. Dezember 1993 - 11 B 113.93 -, juris, Rdnr. 4; Beschluss vom 21. Oktober 1987 - 7 B 162.87 -, Buchholz 442.16 § 31 a StVZO Nr. 18, jeweils m. w. N.; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 30. November 1999 - 10 S 2436/99 -, juris, Rdnr. 2; OVG NRW, Beschluss vom 25. August 2004 - 8 B 1519/04 - Hessischer VGH, Urteil v. 22. März 2005 - 2 UE 582/04 -, juris, Rdnr. 21.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.01.2013 - 1 S 50.12

    Rechtliche Bewertung des Bestreitens des Zugangs der Anhörungsbögen im

    Anders sieht es freilich insbesondere der - von der Beschwerde ins Feld geführte - Hessische Verwaltungsgerichtshof, wonach die zuständige Behörde, auf deren Sicht es allein ankomme, davon ausgehen dürfe, dass jedenfalls eines von zwei ausweislich entsprechender Datensatzauszüge korrekt adressierten und abgesandten Anhörungsschreiben, die auch nicht als unzustellbar an sie zurückgelangt seien, den Empfänger erreicht haben müsse und das Ausbleiben einer jeglichen Reaktion hierauf Ausdruck der fehlenden Bereitschaft des Fahrzeughalters sei, an der Aufklärung des zu Grunde-4- liegenden Verkehrsverstoßes sachdienlich mitzuwirken; dies könne nicht im Nachhinein in dem Streit über die Rechtmäßigkeit einer von der Straßenverkehrsbehörde getroffenen Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuchs gerichtlich beanstandet werden (Hess. VGH , Urteil vom 22. März 2005 - 2 UE 582/04 -, NJW 2005, 2411, 2413 f.; dazu bereits OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss des Senats vom 26. Februar 2010 - OVG 1 N 134.09 -, S. 7 f. des Entscheidungsabdrucks).
  • VG Stuttgart, 19.12.2008 - 5 K 3346/08

    Rechtsschutz gegen Beschlagnahme und Einziehung eines Hundes

    1 St 242/88">NJW 1989, 1873, 1874; HessVGH, Urteil vom 22.03.2005 - 2 UE 582/04 -, NJW 2005, 2411, 2414; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 10. Aufl., RdNrn.
  • OVG Saarland, 18.07.2016 - 1 B 131/16

    Anforderungen an die Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung bei der

    BVerwG, Beschluss vom 14.5.1997, wie vor, Rdnr. 5; OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 15.3.2011, wie vor, und vom 25.5.2007 - 1 B 121/07 - Bayerischer VGH, Beschlüsse vom 18.2.2016 - 11 BV 15.1164 - Juris, Rdnr. 18, und vom 10.10.2006 - 11 CS 06.607 -, Juris, Rdnr. 21; Hessischer VGH, Urteil vom 22.3.2005 - 2 UE 582/04 -, Juris, Rdnr. 24.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.02.2015 - 1 B 1.13

    Fahrtenbuchanordnung; Unmöglichkeit der Feststellung des Fahrzeugführers;

    Nach der Rechtsprechung anderer Oberverwaltungsgerichte (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschlüsse vom 10. März 2006 - 12 ME 48/06 -, juris Rn. 12, vom 17. September 2007 - 12 ME 225/07 -, juris Rn. 4 und Beschluss vom 6. April 2010 - 12 ME 47/10 -, juris Rn. 6; vgl. ferner Hessischer VGH, Beschluss vom 22. März 2005 - 2 UE 582/04 -, juris Rn. 27), der sich der Senat anschließt, lassen Datensatzauszüge den Schluss auf die Absendung eines Schreibens dann zu, wenn die Übersendung eines in einem Datenauszug vermerkten Schreibens der gängigen Verwaltungspraxis entspricht.
  • VG Leipzig, 26.04.2017 - 1 K 855/16

    Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuches

    Es genügt vielmehr, dass es der zuständigen Behörde nach den oben genannten Maßstäben nicht möglich gewesen ist den Fahrer zu ermitteln (vgl. VG Leipzig, Urt. v. 20.4.2012 - 1 K 117/11 - HessVGH, Urt. v. 22.3.2005, NJW 2005, 2411).
  • VG Hamburg, 20.10.2014 - 15 E 4571/14

    Fahrtenbuchauflage - hier: zur Unmöglichkeit der Feststellung des Fahrzeugführers

  • VG Minden, 25.05.2023 - 2 L 185/23
  • VG Gelsenkirchen, 23.02.2021 - 14 K 3990/20

    Fahrtenbuch Geschwindigkeitsverstoß Zeugnisverweigerungsrecht Gesellschaft

  • VG Gelsenkirchen, 17.09.2020 - 14 K 2947/20

    Fahrtenbuchanordnung, Geschwindigkeitsverstoß

  • VG Düsseldorf, 24.05.2012 - 6 K 8411/10

    Anordnung der Führung eines Fahrtenbuchs bei der Umöglichkeit der Feststellung

  • VG Gelsenkirchen, 04.01.2021 - 14 L 1707/20

    Fahrtenbuch, Probefahrt, Dokumentationspflicht, unbekannter Käufer

  • VG Stuttgart, 12.07.2019 - 17 K 3012/18
  • VG Freiburg, 22.09.2017 - 5 K 3987/17

    Führung eines Fahrtenbuches

  • VGH Bayern, 30.09.2008 - 11 CS 08.1953

    Fahrtenbuchauflage; behaupteter Nichtzugang des Anhörungsbogens;

  • VGH Hessen, 05.03.2008 - 2 TG 2478/07
  • VG Gelsenkirchen, 22.03.2012 - 14 L 321/12

    Fahrtenbuchauflage - Schweigerecht und Mitwirkungspflicht des Fahrzeughalters

  • VG Berlin, 25.01.2012 - 11 K 441.11

    Rechtsschutz gegen Anordnung einer Fahrtenbuchauflage

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.02.2010 - 1 N 134.09

    Angemessenheit der behördlichen Aufklärungsbemühungen bei Fahrtenbuchauflage

  • VG Gelsenkirchen, 31.07.2013 - 14 L 803/13

    Fahrtenbuch; Fahrtenbuchanordnung; Geschwindigkeitsübertretung; Verkehrsverstoß;

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Rechtsprechung
   BVerwG, 25.11.2004 - 5 C 66.03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,1417
BVerwG, 25.11.2004 - 5 C 66.03 (https://dejure.org/2004,1417)
BVerwG, Entscheidung vom 25.11.2004 - 5 C 66.03 (https://dejure.org/2004,1417)
BVerwG, Entscheidung vom 25. November 2004 - 5 C 66.03 (https://dejure.org/2004,1417)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    SGB VIII § 74
    Förderung von Kindergärten der freien Jugendhilfe; Jugendhilfe, Förderung von Kindergärten der freien; Kindergärten, Förderung von - der freien Jugendhilfe; Ortsnähe als Kriterium für die Förderung von Kindergärten.

  • Bundesverwaltungsgericht

    SGB VIII § 74
    Abwägung; Antrag; Betriebskosten; Betriebskostenzuschuss; Ermessen; Freier Träger; Frist; Förderantrag; Förderung; Förderung von Kindergärten der freien Jugendhilfe; Haushaltsplan; Jugendhilfe; Jugendhilfe, Förderung von Kindergärten der freien -; Kindergarten; ...

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Förderung eines grenzüberschreitenden Kindergartens; Beachtung der Nähe des Kindergartens zum Wohnort des Kindes bei der Entscheidung über Fördermittel; Überwiegende Bedeutung des Kriteriums der Ortsnähe bei der Entscheidung über die Förderung eines ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • jugendhilfe-netz.de (Leitsatz)

    Zur Förderung von Kindergärten der freien Jugendhilfe durch Träger der öffentlichen Jugendhilfe

  • 123recht.net (Pressemeldung, 26.11.2004)

    Wahlrecht für Kindergarten // Kein indirekter Zwang in ortsnächste Einrichtung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 2411 (Ls.)
  • NVwZ 2005, 825
  • DVBl 2005, 772
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 25.04.2002 - 5 C 18.01

    Jugendhilfe, Förderung von Kindergärten der freien -; Förderung der freien

    Auszug aus BVerwG, 25.11.2004 - 5 C 66.03
    In der Rechtsprechung des Senats (s. BVerwGE 116, 226) sind maßgebliche Ermessensgesichtspunkte für die institutionelle Förderung nach § 74 SGB VIII angeführt, z.B. die Ortsnähe des Kindergartens, aber auch die günstige Verkehrsanbindung des Kindergartens zu Arbeitsstätten der Eltern sowie die pädagogische Ausrichtung eines Kindergartens, ohne diesen Kriterien aber ein bestimmtes Abwägungsgewicht zuzusprechen.

    Es bedürfte besonderer Erklärung, warum angebotene Kindergartenplätze mit einer bestimmten Pädagogikausrichtung trotz anhaltender Nachfrage anders als solche mit anderer Pädagogikausrichtung nicht gefördert werden (BVerwGE 116, 226 ).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.2006 - 12 S 2474/06

    Zum Anspruch eines freien Trägers der Jugendhilfe zur Förderung von Kindergärten

    Dies folgt ohne weiteres aus dem Wortlaut und dem Regelungszusammenhang des § 74 SGB VIII, der erkennbar von einem Zahlungsanspruch des freien Trägers der Jugendhilfe ausgeht (in diesem Sinne auch: BVerwG, Urteil vom 25.11.2004 - 5 C 66.03 - DVBl 2005, 772; Hessischer VGH, Urteil vom 06.09.2005 - 10 UE 3025/04 - NVwZ-RR 2006, 475; OVG Lüneburg, Urteil vom 07.02.2006 - 4 LB 389/02 - NVwZ-RR 2006, 483).

    Von daher können weder der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe noch kreisangehörige Gemeinden bestehende Strukturen einfach fortschreiben und alternative Anbieter auf den bereits "gedeckten" Bedarf verweisen; kommunale und kirchliche Kindergärten dürfen nicht als "closed shop" verstanden werden (BVerwG, Urteil vom 25.11.2004 - 5 C 66/03 - DVBl 2005, 772 ).

    Zum anderen ist es gerade Ausdruck der Gesamtverantwortung (§ 79 Abs. 1 und 2 SGB VIII) des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe, dass er den Bedarf, der durch die Gemeinden nicht gedeckt wird, in eigener Verantwortung sichert (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.11.2004 - 5 C 66/03 - DVBl 2005, 772 ).

    Hierbei kann nach der Rechtsprechung des BVerwG (Urteil vom 25.11.2004 - 5 C 66.03 - DVBl 2005, 772) dahin stehen, ob diese Zuständigkeitsbestimmung durch Bundesrecht (im Hinblick auf das Urteil des BVerfG vom 18.07.1967 - BVerfGE 22, 180) verfassungsrechlichen Bedenken begegnet, weil auch § 1 Abs. 1 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes für Baden-Württemberg (LKJHG) in der für den umstrittenen Bewilligungszeitraum maßgeblichen Fassung vom 19.04.1996 (GBl. S. 457), geändert durch Art. 6 des Haushaltsstrukturgesetzes 1997 vom 16.12.1996 (GBl. S. 776) und Art. 6 der 5. AnpassungsVO vom 17.06.1997 (GBl. S. 278) die Land- und Stadtkreise - vorbehaltlich einer Aufgabenübertragung nach § 5 LKJHG - als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe bestimmt.

    Die grundsätzliche Zuständigkeit der Kreise und kreisfreien Städte für diesen Aufgabenbereich ergibt sich im Übrigen schon aus § 27 Abs. 2 SGB I. Von der sachlichen Zuständigkeit der örtlichen Träger für die Förderung von Kindergärten freier Träger nach § 74 SGB VIII geht auch das BVerwG (Urteil vom 25.11.2004 - 5 C 66.03 - DVBl 2005, 772) aus (so im Ergebnis wohl auch schon BVerwG, Urteil vom 25.04.2002 - 5 C 18.01 - BVerwGE 116, 226 ).

    Bereits in dieser Entscheidung hat das BVerwG zum Ausdruck gebracht, dass es besonderer Begründung bedürfte, wenn angebotene Kindergartenplätze einer bestimmten Pädagogikausrichtung trotz anhaltender Nachfrage nicht gefördert würden (a.a.O., S. 233; ebenso: BVerwG, Urteil vom 25.11.2004 - 5 C 66.03 - DVBl 2005, 772 ; OVG Lüneburg, Urteil vom 07.02.2006 - 4 LB 389/02 - NVwZ-RR 2006, 483).

    aa) In verfahrensrechtlicher Hinsicht kann nach der Rechtsprechung des BVerwG (Urteil vom 25.11.2004 - 5 C 66.03 - DVBl 2005, 772) aus § 74 Abs. 3 Satz 1 SGB VIII nicht gefolgert werden, dass Förderungsanträge innerhalb einer bestimmten Frist zu stellen sind.

    bb) Der Beklagte kann sich auch nicht erfolgreich auf das Fehlen von Haushaltsmitteln berufen, selbst wenn er wegen der landesrechtlichen Förderpflicht der Gemeinden auf eine entsprechende Kreisumlage verzichten würde (BVerwG, Urteil vom 25.11.2004 - 5 C 66/03 - DVBl 2005, 772 ).

    Das BVerwG (Urteil vom 25.11.2004 - 5 C 66/03 - DVBl 2005, 772 ) hat klar zum Ausdruck gebracht, dass es hinsichtlich der Förderung von kommunalen und kirchlichen Kindergärten keinen "closed shop" geben dürfe, sondern dass andere Anbieter grundsätzlich zum Zuge kommen und gleich behandelt werden müssen.

  • BVerwG, 21.01.2010 - 5 CN 1.09

    Bedarfsplanung, jugendhilferechtliche -; Einzugsgebiet, gemeindeübergreifendes -,

    Die tatsächliche Nachfrage nach einem Kindergartenplatz mit einer bestimmten pädagogischen Ausrichtung begründet deswegen keinen subjektiv-öffentlichrechtlichen Anspruch auf dessen Bereitstellung oder Förderung in bestimmter Höhe, weil bei der institutionellen Förderung von Kindergärten alle maßgeblichen Kriterien (z.B. die Ortsnähe, die Verkehrsanbindung zu Arbeitsstätten der Eltern, die pädagogische Ausrichtung und die Betreuungsorganisation) einzustellen und abzuwägen sind (Urteile vom 25. April 2002 - BVerwG 5 C 18.01 - a.a.O. und vom 25. November 2004 - BVerwG 5 C 66.03 - Buchholz 436.511 § 74 KJHG/SGB VIII Nr. 5 = FEVS 56, 294).

    Denn jede Kindergartenförderung hat ausreichend sicherzustellen, dass auch Kindergartenplätze institutionell förderungsfähig sind, die Gemeindegrenzen übergreifend angeboten werden (Urteil vom 25. November 2004 - BVerwG 5 C 66.03 - a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2021 - 21 A 3824/18

    Kirchlicher Kindergartenbetreiber kann keinen höheren staatlichen Zuschuss zur

    Siehe BVerwG, Urteile vom 25. April 2002 - 5 C 18.01 -, juris, Rn. 17, vom 25. November 2004 - 5 C 66.03 -, juris, Rn. 12 ff. sowie - nach Schaffung von § 74a SGB VIII - vom 21. Januar 2010 - 5 CN 1.09 -, juris, Rn. 16 ff.; im Urteil vom 14. November 2002 - 5 C 57.01 -, juris, Rn. 37 findet sich lediglich der Hinweis darauf, dass (in einem Bundesland) die Kindertagesbetreuung als Pflegesatzfinanzierung nach § 77 SGB VIII ausgestaltet sei.
  • VGH Baden-Württemberg, 11.01.2007 - 12 S 2472/06

    Zum Anspruch eines freien Trägers der Jugendhilfe auf Förderung von Kindergärten

    An den Antrag des freien Trägers auf Förderung nach § 74 SGB VIII sind keine strengen Anforderungen zu stellen (wie BVerwG, Urteil vom 25.11.2004 - 5 C 66.03 - DVBl 2005, 772).

    aa) Zunächst hat das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 25.11.2004 - 5 C 66.03 - DVBl 2005, 772) ausdrücklich entschieden, dass der Antrag auf Förderung nach § 74 SGB VIII nicht innerhalb einer bestimmten Frist oder vor Aufstellung des Haushaltsplans des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe gestellt werden muss.

    Hierbei kann nach der Rechtsprechung des BVerwG (Urteil vom 25.11.2004 - 5 C 66.03 - DVBl 2005, 772) dahinstehen, ob diese Zuständigkeitsbestimmung durch Bundesrecht (im Hinblick auf das Urteil des BVerfG vom 18.07.1967 - BVerfGE 22, 180) verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet, weil auch § 1 Abs. 1 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes für Baden-Württemberg (LKJHG) in der für den umstrittenen Bewilligungszeitraum maßgeblichen Fassung vom 19.04.1996 (GBl. S. 457), geändert durch Art. 6 des Haushaltsstrukturgesetzes 1997 vom 16.12.1996 (GBl. S. 776) und Art. 6 der 5. AnpassungsVO vom 17.06.1997 (GBl. S. 278) die Land- und Stadtkreise - vorbehaltlich einer Aufgabenübertragung nach § 5 LKJHG - als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe bestimmt.

  • VGH Baden-Württemberg, 23.02.2016 - 12 S 638/15

    Zuschuss einer Gemeinde zum Elternbeitrag für Kinderbetreuung in der Einrichtung

    Auf die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 25.11.2004 - 5 C 66.03 - und des VGH Baden-Württemberg vom 18.12.2006 - 12 S 2476/06 - werde hingewiesen.
  • VGH Baden-Württemberg, 04.06.2008 - 12 S 2559/06

    Normenkontrollverfahren - Gültigkeit einer Rechtsverordnung über die Förderung

    Weder der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe noch kreisangehörige Gemeinden dürfen deshalb in der konkreten Förderpraxis bestehende Strukturen einfach fortschreiben und alternative Anbieter auf den bereits "gedeckten" Bedarf verweisen; kommunale und kirchliche Kindergärten dürfen nicht als "closed shop" verstanden werden (BVerwG, Urteil vom 25.11.2004 - 5 C 66/03 - DVBl. 2005, 772, 773).
  • VGH Hessen, 06.09.2005 - 10 UE 1513/05

    Kindergarten; freier Träger, Förderungsanspruch; Zuständigkeit; Eigenleistung;

    Das Bundesverwaltungsgericht habe in einer weiteren Entscheidung vom 25. November 2004 - BVerwG 5 C 66.03 - ausdrücklich klargestellt, dass ein Landkreis als Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Rahmen des § 74 SGB VIII nicht allein auf eine Förderung durch Städte und Gemeinden verweisen könne.

    Dies entspricht offensichtlich auch der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts, das in seinem Urteil vom 25. November 2004 (- BVerwG 5 C 66/03 -, DVBl. 2005, 772 = FEVS 56, 294) darauf hingewiesen hat, im dort entschiedenen Fall sei es nicht gerechtfertigt, auf das Fehlen finanzieller Mittel zu verweisen, denn auf den Mangel von Haushaltsmitteln könne sich der Träger öffentlicher Jugendhilfe nicht berufen, wenn er für seine Aufgabe, Kindergärten zu fördern, generell auf eine entsprechende Kreisumlage verzichte.

    Dabei kann für den einen Kindergarten dessen günstige Verkehrsanbindung zu Arbeitsstätten der Eltern sprechen, für den anderen dessen Ortsnähe (BVerwG, Urteil vom 25. April 2002, a.a.O., 233), wobei allerdings dem Kriterium der Ortsnähe kein gegenüber anderen Abwägungskriterien grundsätzlich überwiegendes und diese zurückdrängendes Gewicht zukommt (BVerwG, Urteil vom 25. November 2004 - BVerwG 5 C 66/03 -, FEVS 56, 294 = DVBl. 2005, 772).

  • VG Stuttgart, 14.10.2008 - 5 K 4299/07

    Kostenausgleich für Betrieb einer Kindertageseinrichtung; Ermesssensentscheidung;

    In der Rechtsprechung ist mittlerweile jedenfalls im unmittelbaren Anwendungsbereich des SGB VIII gesichert, dass die Bedarfsplanung über die Ermittlung eines rein quantitativen Bedarfs hinaus auch qualitativen Kriterien Rechnung zu tragen hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.04.2002 - 5 C 18.01 -, BVerwGE 116, 226 = NVwZ 2002, 1382 u. 25.11.2004 - 5 C 66/03 -, NVwZ 2005, 825; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 18.12.2006 - 12 S 2474/06 - VBlBW 2007, 294; jeweils zu Waldorfkindergärten; VG Stuttgart, Urt. v. 18.04.2008 - 9 K 3804/07 -, Juris, zu einem Waldkindergarten).
  • OVG Niedersachsen, 07.02.2006 - 4 LB 389/02

    Gemeindlicher Zuschuss zu den laufenden Betriebskosten eines

    Das Bundesverwaltungsgericht hat dazu in seinem Urteil vom 25. November 2004 (- BVerwG 5 C 66.03 -, FEVS 56, 294) ausgeführt, dass das soziale Umfeld (§ 80 Abs. 2 Nr. 1 SGB VIII) auch eines Kindergartenkindes nicht auf Kontakte im Bereich der Wohnsitzgemeinde beschränkt sei.

    Wenn aber angebotene Kindergartenplätze mit einer bestimmten Pädagogikausrichtung trotz anhaltender Nachfrage anders als solche mit anderer Pädagogikausrichtung nicht gefördert werden, bedarf es einer besonderen Erklärung (BVerwG, Urteil vom 25.4.2002 - BVerwG 5 C 18.01 -, BVerwGE 116, 226 und Urteil vom 25.11.2004 - BVerwG 5 C 66.03 -, FEVS 56, 294).

    Wie das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 25.4.2002 - BVerwG 5 C 18.01 -, BVerwGE 116, 226 und Urteil vom 25.11.2004 - BVerwG 5 C 66.03 -, FEVS 56, 294) herausgestellt hat, bedürfte es gerade einer besonderen Erklärung, warum angebotene Kindergartenplätze mit einer bestimmten Pädagogikausrichtung trotz anhaltender Nachfrage anders als solche mit anderer Pädagogikausrichtung nicht gefördert werden.

  • VGH Hessen, 06.09.2005 - 10 UE 3025/04

    Kindergarten; Förderung; Jugendhilfe; Zuständigkeit; Haushaltsmittel; Ermessen;

    Aus einem neuen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. November 2004 (- BVerwG 5 C 66.03 -), mit dem das vom Beklagten und vom Verwaltungsgericht maßgeblich herangezogene Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 21. August 2002 aufgehoben worden sei, sei zu entnehmen, dass dem Aspekt der Ortsnähe kein gegenüber anderen Kriterien grundsätzlich überwiegendes Gewicht zukomme.

    Dies entspricht auch der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts, das in seinem Urteil vom 25. November 2004 (- BVerwG 5 C 66/03 -, DVBl. 2005, 772 = FEVS 56, 294) darauf hingewiesen hat, im dort entschiedenen Fall sei es nicht gerechtfertigt, auf das Fehlen finanzieller Mittel zu verweisen, denn auf den Mangel von Haushaltsmitteln könne sich der Träger öffentlicher Jugendhilfe nicht berufen, wenn er für seine Aufgabe, Kindergärten zu fördern, generell auf eine entsprechende Kreisumlage verzichte.

  • VGH Baden-Württemberg, 10.01.2007 - 12 S 2472/06

    Klagbarer Anspruch eines freien Trägers der Jugendhilfe auf Förderung nach § 74

  • OVG Bremen, 14.07.2021 - 2 LC 112/20

    Zuwendungen zur Finanzierung von Einrichtungen zur Tagesbetreuung von Kindern

  • VG Stuttgart, 20.04.2005 - 16 K 3626/04

    Förderung eines Waldorfkindergartens.

  • VGH Baden-Württemberg, 01.02.2011 - 12 S 1774/10

    Förderung von Kleinkindertagesstätten

  • VGH Bayern, 28.01.2009 - 12 BV 07.2297

    Anerkennung der Bedarfsnotwendigkeit von Plätzen in Kindertageseinrichtungen

  • BVerwG, 26.11.2003 - 5 B 270.02

    Zulässigkeit der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache

  • VG Stuttgart, 18.04.2008 - 9 K 3804/07

    Förderung eines Waldkindergartens

  • VG Düsseldorf, 09.03.2006 - 24 K 5271/04

    Rechtmäßigkeit einer mit einem Überhang an Kindergartenplätzen begründeten

  • VG Stuttgart, 29.06.2007 - 9 K 2361/06

    Kindergarten; Förderungsanspruch gegenüber Jugendhilfeträger; Verjährungseinrede

  • VG Braunschweig, 15.04.2010 - 3 A 122/09

    Defizitausgleich; Elterninitiative; freier Jugendhilfeträger; Förderung;

  • VG Ansbach, 15.02.2007 - AN 16 K 06.02134
  • VGH Hessen, 09.11.2009 - 10 B 1653/09
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Rechtsprechung
   BVerwG, 16.12.2004 - 5 C 50.03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,2332
BVerwG, 16.12.2004 - 5 C 50.03 (https://dejure.org/2004,2332)
BVerwG, Entscheidung vom 16.12.2004 - 5 C 50.03 (https://dejure.org/2004,2332)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Dezember 2004 - 5 C 50.03 (https://dejure.org/2004,2332)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    BSHG §§ 76, 77; WoGG § 3
    Einkommen; Wohngeld als -; Einkommensanrechnung von Wohngeld; Unterkunftsbedarf; keine Minderung durch Wohngeld; Wohngeld als Einkommen in der Sozialhilfe; Sozialhilfe; Einkommensanrechnung von Wohngeld.

  • Bundesverwaltungsgericht

    BSHG §§ 76, 77
    Einkommen; Einkommensanrechnung von Wohngeld; Einkommensanrechnung von Wohngeld; Sozialhilfe; Unterkunftsbedarf; Wohngeld als -; Wohngeld als Einkommen in der Sozialhilfe; keine Minderung durch Wohngeld

  • Wolters Kluwer

    Sozialhilferechtliche Berücksichtigung des Wohngeldes auf der Badarfsseite und der Einkommensseite - Zuordnung des Wohngelds als Einkommen - Berücksichtigung von Wohngeld als Minderung des Unterkunftsbedarf

  • Judicialis

    BSHG § 76; ; BSHG § 77; ; WoGG § 3

  • rechtsportal.de

    BSHG § 76 § 77; WoGG § 3
    Einkommensanrechnung von Wohngeld; Unterkunftsbedarf; keine Minderung durch Wohngeld; Wohngeld als Einkommen in der Sozialhilfe

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 122, 317
  • NJW 2005, 2411 (Ls.)
  • NVwZ 2005, 824
  • FamRZ 2005, 1245 (Ls.)
  • DVBl 2005, 776
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 16.05.1974 - V C 46.73

    Umfang der Berücksichtigung von Wohngeld als Einkommen bei der Gewährung von

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2004 - 5 C 50.03
    Wohngeld ist sozialhilferechtlich nicht auf der Bedarfs-, sondern auf der Einkommensseite zu berücksichtigen (Bestätigung von BVerwGE 45, 157; 75, 168).

    Der erkennende Senat hat jedoch bereits in seinen Urteilen vom 16. Mai 1974 - BVerwG 5 C 46.73 - (BVerwGE 45, 157 ) und vom 27. November 1986 - BVerwG 5 C 2.85 - (BVerwGE 75, 168 ) entschieden, dass Wohngeld erst bei der Ermittlung des nach den §§ 76 und 77 BSHG einzusetzenden Einkommens zu berücksichtigen ist.

    Infolge dieser ausdrücklichen Zweckbestimmung ist es mit Leistungen der Sozialhilfe, soweit sie in der Übernahme von Aufwendungen für die Unterkunft bestehen, im Sinne des § 77 Abs. 1 BSHG zweckidentisch (vgl. bereits BVerwG, Urteil vom 16. Mai 1974, a.a.O., S. 159 f.).

    Der Bezug von Wohngeld ist darum auf der Einkommensseite dem sozialhilferechtlich anzuerkennenden Unterkunftsbedarf des Einkommensbeziehers gegenüberzustellen (vgl. bereits BVerwG, Urteil vom 16. Mai 1974, a.a.O., S. 159).

  • BVerwG, 27.11.1986 - 5 C 2.85

    Höchstgrenzen - Wohngeldbemessung - Kostenangemessenheit - Unterkunft

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2004 - 5 C 50.03
    Wohngeld ist sozialhilferechtlich nicht auf der Bedarfs-, sondern auf der Einkommensseite zu berücksichtigen (Bestätigung von BVerwGE 45, 157; 75, 168).

    Der erkennende Senat hat jedoch bereits in seinen Urteilen vom 16. Mai 1974 - BVerwG 5 C 46.73 - (BVerwGE 45, 157 ) und vom 27. November 1986 - BVerwG 5 C 2.85 - (BVerwGE 75, 168 ) entschieden, dass Wohngeld erst bei der Ermittlung des nach den §§ 76 und 77 BSHG einzusetzenden Einkommens zu berücksichtigen ist.

    Aus dieser Gegenüberstellung ergibt sich sodann - wenn das anrechenbare Einkommen niedriger ist als der Unterkunftsbedarf - der konkrete, durch Übernahme der Unterkunftskosten aus Sozialhilfemitteln zu befriedigende Bedarf (BVerwG, Urteil vom 27. November 1986, a.a.O., S. 171).

  • BVerwG, 18.02.1999 - 5 C 35.97

    Einkommen, Abgrenzung zum Vermögen;; Steuererstattung als -;; Steuererstattung

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2004 - 5 C 50.03
    § 77 BSHG enthält keine Regelung der Einkommenszuordnung im Sinne eines "normativen Zuflusses" von Einkommen (vgl. BVerwGE 108, 296 betreffend den Zuflusszeitpunkt) auf Seiten dessen, dem die vorrangige Sozialleistung zufließt.
  • BSG, 18.02.2010 - B 14 AS 32/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Hilfebedürftigkeit - Haushaltsgemeinschaft -

    Diese anderweitige Bedarfsdeckung schließe im Sozialhilferecht Leistungen auf Grund des Nachranggrundsatzes in § 2 Abs. 1 Bundessozialhilfegesetz (BSHG) aus (Hinweis auf Bundesverwaltungsgericht , BVerwGE 108, 36 und BVerwGE 122, 317) .
  • SG Frankfurt/Main, 17.06.2019 - S 20 SO 17/17

    Sozialhilfe

    Entgegen seiner Auffassung ließe sich diese Art der Berechnung insbesondere nicht mit der früheren Regelung des § 77 Abs. 1 BSHG begründen, denn das Bundesverwaltungsgericht habe mit Urteil vom 16.12.2004, Az. 5 C 50/03, eindeutig entschieden, dass Wohngeld sozialhilferechtlich nicht auf der Bedarfs-, sondern auf der Einkommensseite zu berücksichtigen sei und Einkommen desjenigen sei, an den es auf Grund seiner Antragsberechtigung nach dem Wohngeldgesetz ausgezahlt werde.

    Dieses hatte im Urteil vom 16. Dezember 2004 ausgeführt: "Wohngeld ist sozialhilferechtlich nicht auf der Bedarfs-, sondern auf der Einkommensseite zu berücksichtigen (Bestätigung von BVerwGE 45, 157; 75, 168)" BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2004 - 5 C 50/03 -, BVerwGE 122, 317-321).

    In der Entscheidung wurde klargestellt, dass Wohngeld sozialhilferechtlich Einkommen desjenigen sei, an den es auf Grund seiner Antragsberechtigung nach dem Wohngeldgesetz ausgezahlt wird (BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2004 - 5 C 50/03 -, BVerwGE 122, 317-321).

  • LSG Baden-Württemberg, 13.03.2008 - L 7 AS 5473/07

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Hilfebedürftigkeit - Unterstützung durch

    Diese anderweitige Bedarfsdeckung schließt im Sozialhilferecht Leistungen aufgrund des Nachranggrundsatzes des § 2 SGB XII aus (Bundesverwaltungsgericht BVerwGE 108, 36 zum Bundesozialhilfegesetz : Gewährung freier Kost und Wohnung als Deckung des sozialhilferechtlichen Bedarfs; BVerwGE 122, 317: Wohngeld führt nicht zur Minderung des Bedarfs, sondern des Hilfeanspruchs wegen bereiter Selbsthilfemittel).
  • VGH Bayern, 22.10.2013 - 12 ZB 12.1161

    Anrechnung von Wohngeld als Einkommen bei der Berechnung eines

    Das Bundesverwaltungsgericht habe im Urteil vom 16.12.2004 (Az. 5 C 50.03) entschieden, dass Wohngeld dann mit Leistungen der Sozialhilfe zweckidentisch im Sinne des § 77 BSHG sei, wenn und soweit im Rahmen der Sozialhilfe auch Aufwendungen für die Unterkunft übernommen würden.

    Demgegenüber verweisen die "Empfehlungen zur Anwendung der §§ 91 bis 95 SGB VIII; Kostenbeiträge für stationäre und teilstationäre Leistungen sowie vorläufige Maßnahmen und die Überleitung von Ansprüchen" des Zentrums Bayern Familie und Soziales - Bayerisches Landesjugendamt - Stand 14.5.2013 unter Ziffer 93.01.03, lit c allein auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16.12.2004 (Az. 5 C 50.03), wonach es sich bei Wohngeld zwar um eine Sozialleistung handele, die zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens als Miet- und Lastenzuschuss zu den Aufwendungen für den Wohnraum geleistet werde, Wohngeld sich jedoch als Einkommen desjenigen darstelle, dem es aufgrund seiner wohngeldrechtlichen Antragsberechtigung zustehe.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.06.2021 - 7 A 11663/20

    Auslandsmietzuschuss als Einkommen

    Diese rechtliche Einordnung steht auch in Einklang mit der Qualifizierung des mit dem Mietzuschuss vergleichbaren Wohngelds als zweckgebundene Leistung (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2004 - 5 C 50/03 -, juris).
  • BVerwG, 12.11.2003 - 5 B 26.03

    Anforderungen an den Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe -

    Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 5 C 50.03 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.
  • SG Hannover, 24.04.2007 - S 51 SO 303/05
    Leistungen nach dem Wohn-geldgesetz sind gemäß § 3 Abs. 2 Grundsicherungsgesetz i. V. m. § 77 Abs. 1 BSHG als Einkommen zu berücksichtigen (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 16.12.2004, Az: 5 C 50/03).

    Zwar hat die Beklagte in ihrer fiktiven Bedarfsberechnung vom 27.02.2006 das Wohngeld fälschlich auf der Be-darfs- statt auf der Einkommensseite berücksichtigt (vgl. hierzu Bundesverwaltungsge-richt, Urteil vom 16.12.2004, Az: 5 C 50/03).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.10.2005 - L 8 AS 177/05

    Bedarfsmindernde bzw. einkommensmindernde Berücksichtigung der Eigenheimzulage

    Der Bezug der Eigenheimzulage ist darauf ohne Einfluss (vgl Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 16. Dezember 2004 - 5 C 50.03 - FEVS 56, S 343, wonach Wohngeld sozialhilferechtlich nicht auf der Bedarfs-, sondern der Einkommensseite zu berücksichtigen ist).
  • VG Ansbach, 24.02.2011 - AN 14 K 10.02635

    Wohngeldrecht Ausschluss vom Wohngeld kraft Gesetzes bei Bezug von

    Zweck des Wohngeldgesetzes ist es nach seinem § 1 Abs. 1, der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens zu dienen (BVerwG, Urteil vom 16.12.2004 - 5 C 50.03 -, Stadler/Gutekunst/Forster/Wolf/Rahm/Fröba, WoGG, Kommentar, Stand: April 2008., Rdnr. 1 zu § 4 WoGG a. F.).
  • VG Würzburg, 22.03.2012 - W 3 K 10.245

    Kostenbeitrag; Wohngeld; behinderte Ehefrau; keine besondere Härte

    Wohngeld ist eine Sozialleistung, die "zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens als Miet- oder Lastenzuschuss zu den Aufwendungen für den Wohnraum geleistet" wird (BVerwG, U.v. 16.12.2004, 5 C 50/03, BVerwGE 122, 317 ff. = FamRZ 2005, 1245).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.06.2007 - L 13 AS 45/07
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.02.2006 - L 8 AS 375/05
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.12.2005 - L 8 AS 101/05
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Rechtsprechung
   BVerwG, 16.12.2004 - 2 C 68.03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,1145
BVerwG, 16.12.2004 - 2 C 68.03 (https://dejure.org/2004,1145)
BVerwG, Entscheidung vom 16.12.2004 - 2 C 68.03 (https://dejure.org/2004,1145)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Dezember 2004 - 2 C 68.03 (https://dejure.org/2004,1145)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    BeamtVG §§ 49, 57; VAHRG § 5; SGB VI §§ 34, 39, 225; VwGO § 137 Abs. 2
    Kürzung; - der Versorgungsbezüge nach Versorgungsausgleich; für - zuständiger Dienstherr; Aussetzung der - wegen besonderer Härte; Bestehende Unterhaltspflicht als Voraussetzung für Aussetzung der -; keine Aussetzung der - bei Möglichkeit einer Klage nach §§ 323, 767 ZPO gegen ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    BeamtVG §§ 49, 57
    - der Versorgungsbezüge nach Versorgungsausgleich; Aussetzung der - wegen besonderer Härte; Berufseinkommen als Hindernis für Rentenbezug; Bestehende Unterhaltspflicht als Voraussetzung für Aussetzung der -; Kürzung; Rentenberechtigung des Ausgleichsberechtigten als ...

  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeit des Dienstherrn, aus dessen Dienst der Beamte in den Ruhestand tritt, für die Kürzung der Versorgungsbezüge bei Durchführung des Versorgungsausgleichs im Dienst eines Anderen; Rentenanspruch der ausgleichsberechtigten früheren Ehefrau im Falle eines die ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 122, 301
  • NJW 2005, 2411 (Ls.)
  • NVwZ 2005, 830
  • FamRZ 2005, 709
  • DÖV 2005, 698
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 01.07.1981 - IVb ZB 659/80

    Versorgungsausgleich bei Zeitsoldaten

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2004 - 2 C 68.03
    Die gesamte Versorgung des Ruhestandsbeamten, auch soweit sie durch Dienstzeiten bei einem anderen Dienstherrn erworben wurde, ist grundsätzlich von dem Dienstherrn zu erbringen, in dessen Dienst der Beamte im Zeitpunkt seiner Zurruhesetzung gestanden hat (vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 1. Juli 1981 - IV b ZB 659/80 - BGHZ 81, 100 ).

    Zwar richtet sich, wenn nach Ehescheidung und Durchführung des Versorgungsausgleichs der ausgleichsberechtigte Ehegatte rentenberechtigt wird und der Beamte erst danach den Dienstherrn wechselt, der Ausgleichsanspruch des Rentenversicherungsträgers wegen der bis zum Dienstherrnwechsel gezahlten Renten gegen den früheren Dienstherrn (BGH, Beschluss vom 1. Juli 1981 - IV b ZB 659/80 - a.a.O. S. 116/117).

  • BVerwG, 19.06.1990 - 6 P 3.87

    Keine Mitbestimmung des Personalrats bei der Anordnung des Führens von

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2004 - 2 C 68.03
    Derartige unstreitige Tatsachen dürfen vom Revisionsgericht aus Gründen der Prozessökonomie berücksichtigt werden (stRspr, vgl. u.a. Urteil vom 14. Februar 1968 - BVerwG 6 C 53.65 - BVerwGE 29, 127; Beschluss vom 19. Juni 1990 - BVerwG 6 P 3.87 - Buchholz 251.8 § 77 RhPPersVG Nr. 3 und Beschluss vom 16. September 1977 - BVerwG 7 P 10.75 - Buchholz 238.3 A § 75 BPersVG Nr. 4).
  • BVerwG, 19.12.2002 - 2 C 34.01

    Absenkung der Besoldung und Versorgung; Alimentationsprinzip; Eigenbeitrag zur

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2004 - 2 C 68.03
    Mit der Versorgung setzt der - letzte - Dienstherr seine Alimentation über den Eintritt in den Ruhestand hinaus fort (vgl. BVerfGE 44, 249 ; 76, 256 ; 79, 223 ; Urteil vom 19. Dezember 2002 - BVerwG 2 C 34.01 - BVerwGE 117, 305 ).
  • BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77

    Versorgungsausgleich I

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2004 - 2 C 68.03
    Denn § 5 VAHRG soll eine verfassungswidrige Situation verhindern, die eintreten würde, wenn bei dem aus dem Versorgungsausgleich Verpflichteten der Versorgungsfall eintritt, seine Versorgungsbezüge um den Kürzungsbetrag vermindert ausbezahlt werden, der Ausgleichsberechtigte aber noch keine Rente aus der zu seinen Gunsten gegründeten Rentenanwartschaft erhält und deshalb noch auf Unterhaltsleistungen des Ausgleichspflichtigen angewiesen ist (BVerfGE 53, 257 ).
  • BVerfG, 06.12.1988 - 2 BvL 18/84

    Verfassungsmäßigkeit von § 180 Abs. 5 Nr. 2 i.V. mit Abs. 8 S. 2 Nr. 1 und § 381

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2004 - 2 C 68.03
    Mit der Versorgung setzt der - letzte - Dienstherr seine Alimentation über den Eintritt in den Ruhestand hinaus fort (vgl. BVerfGE 44, 249 ; 76, 256 ; 79, 223 ; Urteil vom 19. Dezember 2002 - BVerwG 2 C 34.01 - BVerwGE 117, 305 ).
  • BVerfG, 30.03.1977 - 2 BvR 1039/75

    Alimentationsprinzip

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2004 - 2 C 68.03
    Mit der Versorgung setzt der - letzte - Dienstherr seine Alimentation über den Eintritt in den Ruhestand hinaus fort (vgl. BVerfGE 44, 249 ; 76, 256 ; 79, 223 ; Urteil vom 19. Dezember 2002 - BVerwG 2 C 34.01 - BVerwGE 117, 305 ).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.05.1989 - 2 A 124/88

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2004 - 2 C 68.03
    Würde auch ihretwegen die nach § 5 VAHRG zur Aussetzung der Kürzung zwingende Härte anerkannt, könnten die Versorgungsträger und die Versichertengemeinschaft durch manipulierte Unterhaltsvereinbarungen geschädigt werden (vgl. auch OVG Koblenz, Urteil vom 24. Mai 1989 - 2 A 124/88 - ).
  • BVerwG, 16.09.1977 - 7 P 10.75

    Beschlüsse des Rechtsbeschwerdegerichts - Mündliche Verhandlung - Zustellung an

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2004 - 2 C 68.03
    Derartige unstreitige Tatsachen dürfen vom Revisionsgericht aus Gründen der Prozessökonomie berücksichtigt werden (stRspr, vgl. u.a. Urteil vom 14. Februar 1968 - BVerwG 6 C 53.65 - BVerwGE 29, 127; Beschluss vom 19. Juni 1990 - BVerwG 6 P 3.87 - Buchholz 251.8 § 77 RhPPersVG Nr. 3 und Beschluss vom 16. September 1977 - BVerwG 7 P 10.75 - Buchholz 238.3 A § 75 BPersVG Nr. 4).
  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2004 - 2 C 68.03
    Mit der Versorgung setzt der - letzte - Dienstherr seine Alimentation über den Eintritt in den Ruhestand hinaus fort (vgl. BVerfGE 44, 249 ; 76, 256 ; 79, 223 ; Urteil vom 19. Dezember 2002 - BVerwG 2 C 34.01 - BVerwGE 117, 305 ).
  • BVerwG, 14.02.1968 - VI C 53.65

    Amtspflichtverletzungen eines Beamten - Vorliegen eines Haftungsausschlusses -

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2004 - 2 C 68.03
    Derartige unstreitige Tatsachen dürfen vom Revisionsgericht aus Gründen der Prozessökonomie berücksichtigt werden (stRspr, vgl. u.a. Urteil vom 14. Februar 1968 - BVerwG 6 C 53.65 - BVerwGE 29, 127; Beschluss vom 19. Juni 1990 - BVerwG 6 P 3.87 - Buchholz 251.8 § 77 RhPPersVG Nr. 3 und Beschluss vom 16. September 1977 - BVerwG 7 P 10.75 - Buchholz 238.3 A § 75 BPersVG Nr. 4).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2011 - 1 A 870/09

    Eingreifen der Vorschrift über die Kürzung des Ruhegehalts erst nach Eintritt des

    Nicht einschlägig sei hier das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Dezember 2004 - 2 C 68.03 -, mit welchem das Gericht das Tatbestandsmerkmal "keine Rente erhalten kann" in einem Fall bejaht habe, in welchem der geschiedenen, nach Vollendung des 60. Lebensjahres noch berufstätigen Ehefrau eine Rente wegen Überschreitung der Hinzuverdienstgrenze des § 34 SGB VI versagt worden sei.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2004 - 2 C 68.03 -, BVerwGE 122, 301 = NVwZ 2005, 830 = juris Rn. 13 (zu der Parallelvorschrift des § 57 Abs. 1 Satz 1 BeamtVG).

    vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2004 - 2 C 68.03 -, a.a.O., juris Rn. 18.

    Ein Unterhaltsanspruch in diesem Sinne ist nicht nur ein gesetzlicher Unterhaltsanspruch nach Maßgabe der Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs über den nachehelichen Unterhalt (§§ 1569 ff. BGB), vgl. dazu, dass § 5 Abs. 1 VAHRG nur solche Ansprüche auf Unterhalt erfasst, die kraft Gesetzes bestehen oder sich wenigstens auf solche gesetzlichen Ansprüche zurückführen lassen (und deshalb anders als freiwillige Leistungen zu einer unvermeidbaren Härte führen können): BVerwG, Urteile vom 28. Februar 2008 - 2 C 44.07 -, a.a.O., juris Rn. 7, und vom 16. Dezember 2004 - 2 C 68.03 -, a.a.O., juris Rn. 19; vgl. ferner OVG NRW, Urteile vom 9. April 2008 - 1 A 2307/07 -, a.a.O., juris Rn. 28, und vom 16. Juni 2000 - 12 A 5115/98 -, DÖD 2001, 130 = FamRZ 2001, 1151 = juris Rn. 5 ff. (Abgrenzung zu Unterhaltsansprüchen, die über die gesetzlichen Unterhaltsansprüche hinausgehen und deshalb auf einer freiwilligen zivilrechtlichen Vereinbarung beruhen); Schmalhofer, in: Stegmüller/ Schmalhofer/Bauer, a.a.O., VAHRG § 5 Erl.

  • BVerwG, 28.02.2008 - 2 C 44.07

    Kürzung der Versorgungsbezüge; Unterhaltsanspruch; Unterhaltsvereinbarung;

    Der Anspruch der vorausgesetzten Art muss darüber hinaus während der Zeit bestehen, für die eine Kürzung der Versorgungsbezüge unterbleiben soll (Urteile vom 22. Juli 1999 - BVerwG 2 C 25.98 - BVerwGE 109, 231 , vom 16. Dezember 2004 - BVerwG 2 C 68.03 - BVerwGE 122, 301 ; BSG, Urteile vom 23. Juni 1994 - 4 RA 4/93 - NJW-RR 1995, 840 und vom 12. April 1995 - 5 RJ 42/94 - NJW-RR 1996, 897 ).

    Zu Recht stellt das Berufungsgericht in diesem Zusammenhang unter Berufung auf die Senatsrechtsprechung allerdings fest (vgl. Urteil vom 16. Dezember 2004 a.a.O. S. 306 f.; vgl. auch BVerfG, Urteil vom 28. Februar 1980 - 1 BvL 17/77 u.a. - BVerfGE 53, 257 ), dass nur eine Unterhaltsverpflichtung, die entweder auf einer gesetzlichen Regelung beruht oder an deren Stelle vereinbart worden ist, Anlass geben kann, von der Ausnahmeregelung des § 5 Abs. 1 VAHRG Gebrauch zu machen.

  • OLG Hamm, 08.10.2010 - 5 UF 20/10

    Versorgungsausgleich; Anpassung wegen Unterhalt; bestehender Unterhaltstitel

    Wie schon § 5 VAHRG (vgl. dazu BSG, NJW-RR 1996, 899, zitiert nach juris Rn. 16; BVerwG, FamRZ 2005, 709, zitiert nach juris Rn. 19) stellt auch § 33 Abs. 1 VersAusglG auf das tatsächliche Bestehen einer gesetzlichen Unterhaltspflicht ab (vgl. Borth, a.a.O., Rn. 875; Ruland, a.a.O., Rn. 879; Palandt/Brudermüller, a.a.O., Rn. 3).

    Dementsprechend ist in der Rechtsprechung bereits zu § 5 VAHRG der Grundsatz aufgestellt worden, dass ein vollstreckbarer Unterhaltstitel in der Regel das Bestehen einer Unterhaltspflicht beweist, dies jedoch dann nicht gilt, wenn sich die dem Unterhaltstitel zugrundeliegenden Verhältnisse wesentlich geändert haben und der Unterhaltspflichtige deswegen den Unterhaltstitel nach § 323 ZPO (jetzt §§ 238, 239 FamFG) abändern oder die Vollstreckung nach § 767 ZPO abwehren kann (vgl. BSG, NJW-RR 1996, 899, zitiert nach juris Rn. 16; BVerwG, FamRZ 2005, 709, zitiert nach juris Rn. 219; für das seit dem 1.9.2009 geltende Recht im selben Sinne: Palandt/Brudermüller, a.a.O.; Ruland, a.a.O., unklar Borth, a.a.O.; a.A. Breuers, a.a.O., Rn. 30).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.11.2013 - 10 A 10662/13

    Kürzung von Versorgungsbezügen; Unterhaltsvergleich

    Dieser soll aber nicht einerseits dem Ausgleichsanspruch der Rentenversicherung und andererseits dem uneingeschränkten Versorgungsanspruch des Soldaten ausgesetzt sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.12.2004 - 2 C 68/03 - juris Rn. 13).

    Eine im Widerspruch zur gesetzlichen Regelung begründete Pflicht genügt daher selbst dann nicht den Anforderungen des § 5 VAHRG, wenn sie tituliert ist (BVerwG, Urteil vom 16.12.2004,- 2 68/03 - BVerwGE 122, 301, juris Rn. 19).

    Würden demgegenüber auch solche Zahlungen zur Aussetzung der Kürzung der Versorgungsbezüge führen, die abweichend von einer gesetzlichen Verpflichtung geleistet werden, könnten der Versorgungsträger und die Versichertengemeinschaft durch entsprechende Vereinbarungen geschädigt werden (BVerwG, Urteil vom 16.12.2004, - 2 C 68/03 - BVerwGE 122, 301, juris Rn. 19; BSG, Urteil vom 31.10.1995 - 31.10.1995 - juris Rn. 15 f.; OVG RLP, Urteil vom 24.05.1989 - 2 A 124/88 - FamRZ 1990, 104 ).

  • VGH Bayern, 22.04.2013 - 3 ZB 12.4

    Kürzung von Versorgungsbezügen aufgrund Versorgungsausgleichs;

    Insoweit unterscheidet sich die konkrete Fallgestaltung von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Dezember 2004 (Az. 2 C 68/03 - juris), denn dort bestand zwar ein Rentenanspruch, der jedoch nicht zum Tragen kam, weil die Hinzuverdienstgrenze überschritten wurde.

    Anhand der unter 1. zitierten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Dezember 2004 (a.a.O.) stellt sich die vom Kläger aufgeworfene Rechtsfrage nicht.

    Es liegt auch keine Divergenz zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Dezember 2004 (a.a.O.) vor.

  • BVerwG, 22.01.2003 - 6 C 18.02

    Klagebefugnis; Alarmreserve; Ausplanung; Begründung; Einberufungsbescheid;

    Unter diesen Umständen lässt sich nicht feststellen, dass es der Beklagten bei der Entlassung des Klägers aus der Alarmreserve nicht um Überlegungen zu seiner mangelnden Eignung, sondern ausschließlich um die Ahndung eines von ihr angenommenen Fehlverhaltens ging und dass es sich daher bei dem Bescheid vom 9. Oktober 2000 um eine verkappte Form der disziplinarischen Maßregelung des Klägers handelte, die in sein Recht auf persönliche Ehre eingriff (vgl. zur Versetzung eines Beamten Urteil vom 28. April 1966 - BVerwG 2 C 68.03 - ZBR 1966, 280).
  • OVG Saarland, 16.03.2022 - 1 A 34/21

    Rückforderung überzahlter Versorgungsbezüge nach Versorgungsausgleich

    [vgl. dazu, dass die ausgleichsberechtigte frühere Ehefrau im Sinne des Versorgungsausgleichsrechts keine Rente erhalten kann, wenn sie aufgrund beruflicher Tätigkeit ein die Hinzuverdienstgrenze übersteigendes Einkommen hat, wobei unerheblich ist, dass sie ihre Berufstätigkeit aus freiem Willem über die vorgezogene Altersrente hinaus fortsetzt: BVerwG, Urteil vom 16.12.2004 - 2 C 68/03 -, juris Ls. 2 und Rz. 17 f.] Auch ist anerkannt, dass das nunmehr einen isolierten Ausgleich jedes einzelnen Anrechts vorsehende System des Versorgungsausgleichs zu unbilligen Ergebnissen führen kann, wenn die zu teilenden Anrechte unterschiedliche Leistungsvoraussetzungen haben, etwa weil die laufende Versorgung eines Ehegatten aufgrund des Versorgungsausgleichs gekürzt wird, er aber aus den erworbenen Anrechten des anderen Ehegatten noch keine Leistungen beziehen kann, was insbesondere der Fall ist, wenn - wie hier - der ausgleichspflichtige Ehegatte vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze vorzeitige Rentenzahlungen wegen Invalidität oder einer besonderen Altersgrenze erhält.
  • OVG Hamburg, 02.03.2012 - 1 Bf 209/08

    Alimentation von Ruhestandsbeamten; Zahlung kinderbezogener Leistungen;

    Da der Dienstherr aber nicht dem Ausgleichsanspruch des Rentenversicherungsträgers und zugleich dem uneingeschränkten Versorgungsanspruch des Beamten ausgesetzt sein soll, werden nach § 57 Abs. 1 Satz 1 BeamtVG die Versorgungsbezüge des Verpflichteten anteilig gekürzt (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.12.2004, BVerwGE 122, 301).
  • OLG Brandenburg, 05.11.2013 - 10 UF 144/13

    Versorgungsausgleich: Vorzeitiger Ruhestand eines Beamten

    Die Vorschrift gibt jedoch keinen Anlass für eine Aussetzung im Versorgungsausgleichsverfahren (vgl. dazu BVerwGE 122, 301).
  • OLG Frankfurt, 08.09.2010 - 5 UF 198/10

    Voraussetzungen einer Anpassung nach §§ 33, 34 VersAusglG

    Eine Überprüfung des Fortbestandes eines Unterhaltstitels durch das Gericht, welches die Aussetzung gem. § 34 VersAusglG zu prüfen hat, ist auf die Prüfung eines Missbrauches durch die Beteiligten zu beschränken (vgl. insoweit BVerwG vom 16.12.2004, NVwZ 2005, 830, zur Ablehnung einer Kürzung nach § 5 VAHRG).
  • VG Gießen, 19.12.2007 - 8 E 1792/05

    Änderung des Finanzierungssystems eines Zweckverbandes

  • BVerwG, 22.08.2007 - 2 B 71.07

    Pflicht zur Tragung der Versorgungslasten für vor dem Übergang der

  • OVG Niedersachsen, 12.08.2008 - 5 LA 49/07

    Anrechenbarkeit von Versorgungsbezügen einer Witwe auf das ihr zustehende

  • VGH Bayern, 27.09.2011 - 14 ZB 11.1071

    Keine ernstlichen Zweifel

  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.02.2017 - L 3 R 542/14

    Erstattung von Rentenleistungen zwischen Rentenversicherungs- und

  • VG München, 29.03.2011 - M 5 K 10.4285

    Versorgungsbezüge; Kürzung; Versorgungsausgleich; Tod der ausgleichsberechtigten

  • VGH Bayern, 09.10.2015 - 6 ZB 15.259

    Unterhaltssicherung; Berufssoldat im Ruhestand; Mindestleistung;

  • VGH Bayern, 09.10.2015 - 6 ZB 15.371

    Unterhaltssicherung, Berufssoldat, Ruhegehalt, Mindestleistung,

  • SG Oldenburg, 22.03.2007 - S 82 RJ 67/03
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