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   BGH, 21.04.2005 - I ZR 190/02   

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https://dejure.org/2005,1622
BGH, 21.04.2005 - I ZR 190/02 (https://dejure.org/2005,1622)
BGH, Entscheidung vom 21.04.2005 - I ZR 190/02 (https://dejure.org/2005,1622)
BGH, Entscheidung vom 21. April 2005 - I ZR 190/02 (https://dejure.org/2005,1622)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW
  • aufrecht.de

    Auch Optiker dürfen in die Augen gucken...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Durchführung einer berührungslosen Augeninnendruckmessungen (Tonometrie) und Prüfungen des Gesichtsfeldes mittels einer Computermessung (automatische Perimetrie) durch ein Optikergeschäft; Erfordernis der Schriftlichkeit einer hinreichenden Aufklärung über die mit einer ...

  • Judicialis

    HeilprG § 1 Abs. 2; ; UWG § 4 Nr. 11

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HeilprG § 1 Abs. 2; UWG § 4 Nr. 11
    "Optometrische Leistungen III"; Anforderungen an die Risikoaufklärung bei Tonometrie und Perimetrie

  • rechtsportal.de

    HeilprG § 1 Abs. 2 ; UWG § 4 Nr. 11
    "Optometrische Leistungen III"; Anforderungen an die Risikoaufklärung bei Tonometrie und Perimetrie

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Optometrische Leistungen III

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Arztrecht - Hinreichende Aufklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ra-staudte.de (Kurzinformation)

    § 1 Abs. 2 HeilprG, § 4 Nr. 11 UWG
    Optometrische Leistungen III - Zur Aufklärung über die Tonometrie und automatische Perimetrie; Arzthaftungsrecht, Medizinrecht

  • recht-schreiber.de PDF (Kurzinformation und Auszüge)

    BGH zieht Schlussstrich im Screeningtest-Verfahren

Besprechungen u.ä.

  • recht-schreiber.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Augeninnendruckmessung beim Augenoptiker erlaubt (RA Peter Schreiber; DOZ 02/2006, S. 14-15)

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 2707
  • GRUR 2005, 607
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 21.06.2001 - I ZR 197/00

    Optometrische Leistungen II; Berührungslose Augeninnendruckmessung und Prüfung

    Auszug aus BGH, 21.04.2005 - I ZR 190/02
    Der Senat hat daraufhin auf die Revision der Klägerin das Berufungsurteil im Kostenpunkt und im Umfang der ausgesprochenen Verbote hinsichtlich des Anbietens und der Durchführung der Tonometrie und der Perimetrie sowie hinsichtlich der Werbung für Tonometrie aufgehoben und die Sache an das Berufungsgericht zurückverwiesen (BGH, Urt. v. 21.6.2001 - I ZR 197/00, GRUR 2001, 1170 = WRP 2001, 1166 - Optometrische Leistungen II).

    Die Feststellung, welche Anforderungen an einen solchen Hinweis im Einzelfall zu stellen sind, obliegt dem Tatrichter, dem dabei ein Beurteilungsspielraum zusteht (vgl. BVerfG NJW-RR 2004, 705; BGH GRUR 2001, 1170, 1173 - Optometrische Leistungen II).

  • BVerfG, 07.08.2000 - 1 BvR 254/99

    Zum Betätigungsfeld von Optikern

    Auszug aus BGH, 21.04.2005 - I ZR 190/02
    Auf die Verfassungsbeschwerde der Beklagten hat das Bundesverfassungsgericht (2. Kammer des Ersten Senats) dieses Urteil durch Beschluß vom 7. August 2000 - 1 BvR 254/99 wegen Verstoßes gegen Art. 12 Abs. 1 GG aufgehoben und das Verfahren an den Bundesgerichtshof zurückverwiesen (BVerfG NJW 2000, 2736).

    Die in der Tonometrie und der Perimetrie liegende Ausübung der Heilkunde i.S. von § 1 Abs. 2 HeilprG ohne die dazu nach § 1 Abs. 1 HeilprG erforderliche Erlaubnis sowie die Werbung hierfür sind keine nach den §§ 3, 4 Nr. 11 UWG unlauteren Wettbewerbshandlungen, wenn einer mittelbaren Gefährdung der Gesundheit der Kunden durch einen aufklärenden Hinweis, daß ein krankhafter Befund zuverlässig nur durch einen Augenarzt ausgeschlossen werden kann, hinreichend begegnet wird (vgl. BVerfG NJW 2000, 2736 f.).

  • BVerfG, 02.03.2004 - 1 BvR 784/03

    Keine Erlaubnispflicht nach dem HeilprG für "Geistheiler"

    Auszug aus BGH, 21.04.2005 - I ZR 190/02
    a) Bestehen die mit einer Tätigkeit verbundenen Gefahren für die Gesundheit nur darin, daß notwendige ärztliche Hilfe vernachlässigt oder versäumt wird, so muß lediglich sichergestellt werden, daß ein solches Unterlassen ärztlicher Behandlung durch das in Rede stehende Verhalten nicht veranlaßt oder gestärkt wird (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 2.3.2004 - 1 BvR 784/03, NJW-RR 2004, 705).

    Die Feststellung, welche Anforderungen an einen solchen Hinweis im Einzelfall zu stellen sind, obliegt dem Tatrichter, dem dabei ein Beurteilungsspielraum zusteht (vgl. BVerfG NJW-RR 2004, 705; BGH GRUR 2001, 1170, 1173 - Optometrische Leistungen II).

  • BGH, 25.03.2003 - VI ZR 131/02

    Zeitpunkt der Aufklärung über die Risiken eines operativen Eingriffs

    Auszug aus BGH, 21.04.2005 - I ZR 190/02
    Insbesondere der ärztlichen Aufklärungspflicht wird im Gegenteil grundsätzlich nur durch ein Aufklärungsgespräch zwischen Arzt und Patient genügt und gerade nicht durch Aushändigung und Unterzeichnung von Formularen und Merkblättern (vgl. BGH, Urt. v. 8.1.1985 - VI ZR 15/83, NJW 1985, 1399; Urt. v. 25.3.2003 - VI ZR 131/02, NJW 2003, 2012, 2013).
  • BGH, 10.12.1998 - I ZR 137/96

    Optometrische Leistungen

    Auszug aus BGH, 21.04.2005 - I ZR 190/02
    Hinsichtlich des Angebots und der Durchführung der Tonometrie und der Perimetrie in dem Geschäft der Beklagten sowie der Werbung für die Tonometrie hat der Senat auf die Revision der Klägerin das Urteil des Berufungsgerichts unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels insoweit aufgehoben, als die ausgesprochenen Verbote den Zusatz "ohne den Kunden vor Durchführung der Maßnahme (bzw. in der Werbung) darauf hinzuweisen, daß nur eine Untersuchung durch den Augenarzt zuverlässig einen krankhaften Befund ausschließen kann" enthielten, und hat im Umfang der Aufhebung auf die Berufung der Klägerin das Urteil des Landgerichts dahingehend abgeändert, daß dieser Zusatz entfällt (BGH, Urt. v. 10.12.1998 - I ZR 137/96, GRUR 1999, 512 = WRP 1999, 315 - Optometrische Leistungen I).
  • BGH, 08.01.1985 - VI ZR 15/83

    Anforderungen an den Beweis der Aufklärung durch einen Arzt; Verwertung eines

    Auszug aus BGH, 21.04.2005 - I ZR 190/02
    Insbesondere der ärztlichen Aufklärungspflicht wird im Gegenteil grundsätzlich nur durch ein Aufklärungsgespräch zwischen Arzt und Patient genügt und gerade nicht durch Aushändigung und Unterzeichnung von Formularen und Merkblättern (vgl. BGH, Urt. v. 8.1.1985 - VI ZR 15/83, NJW 1985, 1399; Urt. v. 25.3.2003 - VI ZR 131/02, NJW 2003, 2012, 2013).
  • OLG Koblenz, 02.07.2002 - 4 U 1214/01

    Wettbewerbsverstoß durch einen Augenoptiker: Angebot und die Durchführung der

    Auszug aus BGH, 21.04.2005 - I ZR 190/02
    Das Berufungsgericht hat die Beklagte unter Zurückweisung der Berufung der Klägerin im übrigen gemäß den Berufungsanträgen zu 6 und 7 verurteilt (OLG Koblenz OLG-Rep 2002, 347).
  • OLG Koblenz, 29.10.2014 - 5 U 732/14

    Anforderungen an die ärztliche Risikoaufklärung vor einer Lasik-Operation

    Es ist anerkannt, dass die Risiken eines medizinischen Eingriffs in einem Gespräch mit dem Patienten erörtert werden müssen (BGH VersR 1985, 361; BGH NJW 2003, 2012; BGH NJW 2005, 2707 ).
  • OLG Celle, 24.07.2008 - 13 U 14/08

    Zulässigkeit eines Angebotes von physiotherapeutischen Leistungen ohne Hinweis

    Denn der Schutz der Gesundheit der Kunden ließe sich auch durch die weniger in die Berufsausübungsfreiheit eingreifende Verpflichtung an die Beklagten erreichen, vor Durchführung der Anwendungen die betreffenden Kunden - auch mündlich - darauf hinzuweisen, dass die Behandlung einen Arztbesuch nicht ersetzt (vgl. BVerfG, NJW-RR 2004, 705 - Geistheiler. NJW 2000, 2736. BGH, GRUR 2005, 607 - Optometrische Leistungen III).
  • BayObLG, 24.10.2019 - 1 AR 118/19

    Zuständigkeitsbestimmung bei Klagen nach UKlaG

    Entsprechendes gilt für lauterkeitsrechtliche Ansprüche von Mitbewerbern oder Verbänden (vgl. für Bank- und Finanzgeschäfte BGH, Urt. v. 25. April 2019, I ZR 93/17 -Prämiensparverträge, GRUR 2019, 754; für Ingenieurleistungen bezüglich eines Bauvorhabens OLG München, Urt. v. 20. Oktober 2005, 6 U 2537/04, juris; für Heilbehandlungen BGH, Urt. v. 21. April 2005, I ZR 190/02 -Optometrische Leistungen III, GRUR 2005, 607; für Versicherungsvertragsverhältnisse BGH, Urt. v. 21. April 2016, I ZR 151/15 -Ansprechpartner, GRUR 2016, 1193), zumal eine unlautere geschäftliche Handlung auch in der Verwendung unwirksamer Allgemeiner Geschäftsbedingungen liegen kann (vgl. BGH, Urt. v. 14. Dezember 2017, I ZR 184/15 - Klauselersetzung, GRUR 2018, 423 m. w. N.).
  • LG Düsseldorf, 19.06.2009 - 12 O 205/09

    Anspruch gegen einen Augenoptiker auf Unterlassung von Werbung für die

    Eine solche ist anzunehmen, wenn notwendige ärztliche Hilfe vernachlässigt oder versäumt wird (BGH, GRUR 2005, 607 - Optometrische Leistungen III).
  • LG Düsseldorf, 28.05.2008 - 34 O 218/07

    Schutz gegen unlautere Wettbewerbshandlungen; Voraussetzungen für die

    Zwar muss der Hinweis grundsätzlich nicht schriftlich erfolgen (BGH GRUR 2005, 607, 608).
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