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   BSG, 07.04.2005 - B 7a AL 38/05 B   

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https://dejure.org/2005,2410
BSG, 07.04.2005 - B 7a AL 38/05 B (https://dejure.org/2005,2410)
BSG, Entscheidung vom 07.04.2005 - B 7a AL 38/05 B (https://dejure.org/2005,2410)
BSG, Entscheidung vom 07. April 2005 - B 7a AL 38/05 B (https://dejure.org/2005,2410)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; Anwendbarkeit des § 128 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch sozial gerechtfertigte Kündigung und bei Aufhebungsvertrag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 2798
  • NZS 2006, 273
  • NZA-RR 2005, 603 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (214)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 27.01.2005 - B 7a/7 AL 240/04 B

    Verletzung rechtlichen Gehörs om sozialgerichtlichen Verfahren,

    Auszug aus BSG, 07.04.2005 - B 7a AL 38/05 B
    Die Anhörungsrüge der Klägerin gegen den Beschluss des Senats vom 27. Januar 2005 - B 7a/7 AL 240/04 B - wird als unzulässig verworfen.
  • LSG Bayern, 25.06.2004 - L 8 AL 368/03

    Pflicht des Arbeitgebers zur Rückerstattung von an einen ehemaligen Arbeitnehmer

    Auszug aus BSG, 07.04.2005 - B 7a AL 38/05 B
    das Verfahren fortzuführen und das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 25. Juni 2004 - L 8 AL 368/03 - aufzuheben und den Rechtsstreit zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das LSG, vorsorglich an einen anderen Senat zurückzuverweisen.
  • BGH, 19.03.2009 - V ZR 142/08

    Erfordernis einer eigenständigen Auseinandersetzung mit der angegriffenen

    Eine Anhörungsrüge muss Ausführungen dazu enthalten, aus welchen Umständen sich die entscheidungserhebliche Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch das Gericht ergeben soll (vgl. BT-Drucks. 15/3706, S. 16; BSG NJW 2005, 2798).
  • BGH, 13.12.2007 - I ZR 47/06

    Anwendungsbereich der Anhörungsrüge

    Die Klägerinnen hätten daher hier rügen müssen, dass der Senat mit dem Beschluss vom 19. Juli 2007 selbst neu und eigenständig ihren Anspruch auf rechtliches Gehör i.S. von Art. 103 Abs. 1 GG verletzt habe (vgl. BSG, Beschl. v. 7.4.2005 - B 7a AL 38/05 B, NJW 2005, 2798; Seiler, AnwBl 2006, 378).
  • BSG, 18.05.2009 - B 3 KR 1/09 C

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anhörungsrüge - Einlegung - Frist - spätester

    Zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen gehört es deshalb, dass die Umstände, aus denen sich die entscheidungserhebliche Verletzung des rechtlichen Gehörs durch das Gericht ergibt, schlüssig aufgezeigt werden (vgl BSG SozR 4-1500 § 178a Nr. 2).
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