Weitere Entscheidung unten: LG Marburg, 13.04.2005

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 09.03.2005 - 2 U 99/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,3611
OLG Frankfurt, 09.03.2005 - 2 U 99/04 (https://dejure.org/2005,3611)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09.03.2005 - 2 U 99/04 (https://dejure.org/2005,3611)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09. März 2005 - 2 U 99/04 (https://dejure.org/2005,3611)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 123 Abs 1 BGB
    Studienvertrag: Anfechtbarkeit wegen arglistiger Täuschung über die staatliche Anerkennung des Studienabschlusses

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Implizierung der Anerkennung eines Abschlusses bei Werbung mit einem national und international bekannten Abschluss; Wahrscheinlichkeit der Entstehung eines Zukunftsschadens wegen Wertlosigkeit erbrachter Ausbildungsleistungen

  • Judicialis

    BGB § 123

  • zfu.de PDF (Pressemitteilung und Volltext)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 123 Abs. 1; BGB § 812 Abs. 1
    Schadenersatzpflicht einer Wirtschaftsakademie bei Täuschung über Qualität der angebotenen Schulabschlüsse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Großspuriger Prospekt einer privaten Fachhochschule - Werbung mit "international bekanntem Abschluss" ist irreführend

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Nichtanerkennung eines Abschlusses an Privatuni

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Werbung einer privaten Hochschule mit einem "national und international bekanntem Abschluss" ist irreführend

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz wegen irreführender Werbung mit nicht anerkanntem Studienabschluss

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Schadensersatz wegen irreführender Werbung mit staatlich nicht anerkanntem Studienabschluss

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 2866 (Ls.)
  • NJW-RR 2005, 1145
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Rechtsprechung
   LG Marburg, 13.04.2005 - 5 S 81/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,6867
LG Marburg, 13.04.2005 - 5 S 81/04 (https://dejure.org/2005,6867)
LG Marburg, Entscheidung vom 13.04.2005 - 5 S 81/04 (https://dejure.org/2005,6867)
LG Marburg, Entscheidung vom 13. April 2005 - 5 S 81/04 (https://dejure.org/2005,6867)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Nutzung des Zufahrtsweges eines Nachbargrundstückes; Anspruch auf Beseitigung eines Überhangs; Anforderungen an den Grundsatz des Rechts auf Nutzung und Verwaltung von Miteigentum nach billigem Ermessen; Anwendbarkeit eines Zufahrtnutzungsrechts eines ...

  • rechtsportal.de

    ZPO § 513 Abs. 2 § 545 Abs. 2; EGZPO § 15a

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 2866
  • MDR 2005, 1248
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Aachen, 11.03.2002 - 6 T 6/02
    Auszug aus LG Marburg, 13.04.2005 - 5 S 81/04
    Es kann dahinstehen, ob die Klage auch hinsichtlich des Klageantrags zu 2) ursprünglich zulässig war oder nicht, weil ihr entgegen der Regelung des § 1 Abs. 1 Nr. 2 b des Gesetzes zur Regelung der außergerichtlichen Streitschlichtung kein Güteverfahren vorgeschaltet worden ist (für Entbehrlichkeit eines derartigen Verfahrens bei objektiver Klagehäufung auch ohne einen Zusammenhang zwischen den Streitgegenständen - also noch weitergehend als das Amtsgericht - LG Aachen, MDR 2002, 906).
  • BGH, 30.11.2004 - VI ZR 335/03

    Zur Haftung von Kindern bei Beschädigung eines parkenden Fahrzeugs

    Auszug aus LG Marburg, 13.04.2005 - 5 S 81/04
    Zwar hat der BGH entschieden, dass der Einigungsversuch nicht nach Klageerhebung nachgeholt werden kann (was bislang umstritten war), sondern eine Klage, der ein Einigungsversuch nicht vorausgegangen war, als unzulässig abzuweisen ist, und hat damit ein die Berufung gegen das klagabweisende Urteil des Amtsgerichts zurückweisendes landgerichtliches Urteil bestätigt (BGH, Urteil vom 23.11.2004 - VI ZR 335/03).
  • OLG Frankfurt, 06.03.2008 - 4 U 41/07

    Obligatorisches Schlichtungsverfahren in Hessen: Ansprüche wegen eines durch

    Diesem Einwand ist der Kläger mit dem Argumenten aus der Entscheidung des LG Marburg, NJW 2005, 2866 entgegengetreten.

    Die widersprechende Argumentation des Landgerichts Marburg NJW 2005, 2866, dass eine Abweisung der Klage noch im Berufungsverfahren als unzulässig wegen Nichtdurchführung der obligatorischen Streitschlichtung dazu führen würde, dass die vom erstinstanzlichen Gericht geleistete Sacharbeit aus einem formalen Gesichtspunkt hinfällig werden würde, verkennt, dass die geleistete Sacharbeit durchaus im durchzuführenden Schlichtungsverfahren Berücksichtigung finden kann.

  • OLG Saarbrücken, 14.12.2006 - 8 U 724/05

    Nachbarrechtsklage im Saarland: Obligatorisches Schlichtungsverfahren als

    Ist der Klageerhebung kein Schlichtungsverfahren vorausgegangen, obwohl dies aufgrund von § 15a EGZPO durch Landesrecht vorgeschrieben ist, so ist die Klage in der Berufungsinstanz auch dann als unzulässig abzuweisen, wenn erstinstanzlich ein Sachurteil ergangen ist (entgegen LG Marburg NJW 2005, 2866).

    Der gegenteiligen Auffassung des Landgerichts Marburg (NJW 2005, 2866, 2867) vermag der Senat nicht beizutreten (ebenso Rimmelspacher/Arnold, NJW 2006, 17 ff.).

  • LG Kiel, 02.04.2009 - 7 S 72/08

    Schlichtungsverfahren als Prozessvoraussetzung: Klage auf Ersatz

    Zwar wird teilweise vertreten, dass sich die Nichtdurchführung eines vorgeschriebenen Schlichtungsverfahrens in der Berufungsinstanz nicht mehr auswirkt, wenn das Gericht erster Instanz die Klage als zulässig angesehen hat und eine Entscheidung in der Sache getroffen hat (vgl. LG Marburg NJW 2005, 2866 - 2867; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 67. Aufl. 2009, § 513 ZPO Rn. 5; Bausch, JR 2007, 444 - 446).
  • OLG Frankfurt, 21.04.2011 - 3 U 256/09

    Prüfung Prozessvoraussetzungen in der Berufung

    Auch im Berufungsverfahren ist die Durchführung einer Schlichtungsverfahrens als Prozessvoraussetzung zu prüfen (entgegen LG Marburg - 5 S 81/04 - vom 13.04.2005).
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