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   BGH, 21.10.2004 - IX ZB 205/03   

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BGH, 21.10.2004 - IX ZB 205/03 (https://dejure.org/2004,1432)
BGH, Entscheidung vom 21.10.2004 - IX ZB 205/03 (https://dejure.org/2004,1432)
BGH, Entscheidung vom 21. Oktober 2004 - IX ZB 205/03 (https://dejure.org/2004,1432)
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Volltextveröffentlichungen (13)

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 290
  • ZIP 2004, 2399
  • MDR 2005, 345
  • NZI 2005, 63
  • WM 2005, 43
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 29.05.1991 - IV ZA 5/91

    Unterbrechung eines anhängigen Verfahrens wegen krankhafter Querulanz - Verlust

    Auszug aus BGH, 21.10.2004 - IX ZB 205/03
    Im übrigen sind Zwischenurteile grundsätzlich nur zusammen mit dem Endurteil mit der Berufung anfechtbar (BGHZ 102, 232; BGH, Beschl. v. 29. Mai 1991 - IV ZA 5/91, BGHR § 303 ZPO Anfechtbarkeit 1).

    Die Feststellung der Unterbrechung des Verfahrens kann durch Zwischenurteil geschehen (BGHZ 82, 209, 218; BGH, Beschl. v. 29. Mai 1991 aaO; Zöller/Vollkommer, ZPO 24. Aufl. § 303 Rn. 6; Musielak, ZPO 3. Aufl. § 303 Rn. 4).

    Der Beschluß des IV. Senats vom 29. Mai 1991 (IV ZA 5/91, BGHR § 303 ZPO Anfechtbarkeit 1) steht dieser Entscheidung schon deshalb nicht entgegen, weil dort kein Fall des § 240 ZPO, § 17 AnfG zu beurteilen war, sondern ein Fall des Verlustes der Prozeßfähigkeit nach § 241 Abs. 1, § 52 ZPO.

  • BGH, 08.06.2004 - IX ZR 281/03

    Anfechtung eines Zwischenurteils

    Auszug aus BGH, 21.10.2004 - IX ZB 205/03
    Entscheidet das erstinstanzliche Gericht durch Zwischenurteil, daß eine Unterbrechung des Verfahrens wegen Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gemäß § 17 AnfG oder § 240 ZPO eingetreten sei, kann der Kläger die Entscheidung wie ein Endurteil mit der Berufung anfechten, soweit er geltend macht, der erhobene Anspruch betreffe nicht die Insolvenzmasse und sei nicht auf Duldung der Zwangsvollstreckung nach dem Anfechtungsgesetz gerichtet (Fortführung des Beschlusses vom 8. Juni 2004 - IX ZR 281/03, WM 2004, 1656).

    a) Versagt das Gericht in einem zunächst nach § 240 ZPO, § 17 AnfG unterbrochenen Verfahren derjenigen Person, die eine Aufnahme des Rechtsstreits erklärt, die Befugnis, als Kläger aufzutreten, wird diese also von der Prozeßführung ferngehalten, so ist ein solches Urteil wegen der für die davon betroffene Partei ausgehenden Wirkungen wie ein Endurteil anfechtbar (BGH, Beschl. v. 8. Juni 2004 - IX ZR 281/03, WM 2004, 1656 mit zahlreichen Nachweisen zu Rechtsprechung und Literatur).

  • BGH, 10.11.1980 - II ZR 96/80

    Anfechtbarkeit eines einen Parteiwechsel auf Seiten des Beklagten für zulässig

    Auszug aus BGH, 21.10.2004 - IX ZB 205/03
    Auch in dem Fall, daß infolge eines Zwischenurteils eine Partei gegen ihren Willen aus dem Prozeß ausscheidet, hat der Bundesgerichtshof angenommen, daß ein solches Zwischenurteil von den betroffenen Parteien wie ein Endurteil angefochten werden kann (BGH, Urt. v. 10. November 1980 - II ZR 96/80, NJW 1981, 989).
  • BGH, 28.10.1981 - II ZR 129/80

    Pharmareferentin - § 176 Abs. 2 HGB, Haftung setzt keine Zustimmung zur

    Auszug aus BGH, 21.10.2004 - IX ZB 205/03
    Die Feststellung der Unterbrechung des Verfahrens kann durch Zwischenurteil geschehen (BGHZ 82, 209, 218; BGH, Beschl. v. 29. Mai 1991 aaO; Zöller/Vollkommer, ZPO 24. Aufl. § 303 Rn. 6; Musielak, ZPO 3. Aufl. § 303 Rn. 4).
  • OLG München, 24.04.1995 - 7 W 1103/95

    Beschwerde bei Verfahrensunterbrechung kraft Gesetzes - Haftung für Altschulden

    Auszug aus BGH, 21.10.2004 - IX ZB 205/03
    Im Falle, daß auf die Unterbrechung lediglich durch Beschluß hingewiesen und eine Terminsbestimmung abgelehnt wird, soll eine sofortige Beschwerde entsprechend § 252 ZPO statthaft sein (OLG München NJW-RR 1996, 228; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO 62. Aufl. § 252 Rn. 4; MünchKomm-ZPO/Feiber, aaO § 252 Rn. 15).
  • BGH, 25.11.1987 - IVa ZR 135/86

    Anfechtbarkeit von Zwischenurteilen über die Zulässigkeit der Klage

    Auszug aus BGH, 21.10.2004 - IX ZB 205/03
    Im übrigen sind Zwischenurteile grundsätzlich nur zusammen mit dem Endurteil mit der Berufung anfechtbar (BGHZ 102, 232; BGH, Beschl. v. 29. Mai 1991 - IV ZA 5/91, BGHR § 303 ZPO Anfechtbarkeit 1).
  • BGH, 17.12.2008 - XII ZB 125/06

    Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen einen fehlerhaft geschlossenen

    Ebenso hat der Bundesgerichtshof Zwischenurteile, die eine Unterbrechung feststellen, für anfechtbar erachtet, soweit der Rechtsmittelführer geltend macht, Gegenstand des Rechtsstreits seien Ansprüche, die weder die Insolvenzmasse beträfen noch auf Duldung der Zwangsvollstreckung nach dem Anfechtungsgesetz gerichtet seien ( Beschluss vom 21. Oktober 2004 - IX ZB 205/03 - NJW 2005, 290, 291) .
  • BGH, 20.12.2011 - VI ZR 14/11

    Grenzüberschreitende Insolvenz: Unterbrechung des inländischen Zivilverfahrens

    Ein solches Urteil ist wie ein Endurteil anfechtbar, da es die rechtssuchende Partei in vergleichbarer Weise beschwert (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Juni 2004 - IX ZR 281/03, ZIP 2004, 2024; vom 21. Oktober 2004 - IX ZB 205/03, ZIP 2004, 2399, 2400 und vom 10. November 2005 - IX ZB 204/04, WM 2006, 202, 203; Zöller/Greger, ZPO, 29. Aufl., § 240 Rn. 3).
  • BGH, 12.03.2021 - V ZR 181/19

    Vollstreckungsgegenklage einer Insolvenzschuldnerin: Voraussetzungen und Inhalt

    (5) Richtigerweise hätte das Berufungsgericht in einem Zwischenstreitverfahren nach § 303 ZPO über die von dem Kläger erklärte Aufnahme entscheiden und feststellen müssen, dass der Rechtsstreit weiter unterbrochen war (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Mai 2016 - XI ZR 46/14, WM 2016, 1070 Rn. 8 mwN; siehe zur Anfechtbarkeit bei Streitigkeiten über die Fortdauer insolvenzbedingter Verfahrensunterbrechung BGH, Beschluss vom 8. Juni 2004 - IX ZR 281/03, NJW 2004, 2983; Beschluss vom 21. Oktober 2004 - IX ZB 205/03, NJW 2005, 290, 291).
  • BAG, 27.02.2007 - 3 AZR 618/06

    Kündigungsschutzprozess - ausländisches Insolvenzverfahren

    Im vorliegenden Fall ist die Revision gegen ein Zwischenurteil ausnahmsweise zulässig (vgl. BGH 21. Oktober 2004 - IX ZB 205/03 - NJW 2005, 290, zu II 2 der Gründe).
  • BAG, 19.09.2007 - 3 AZB 11/07

    Vermögenslose GmbH - Abwickler - Prozesspfleger

    Es rechtfertigt sich daraus, dass ein derartiges Urteil auch nicht die Wirkung einer Rechtsverweigerung hat, weil in diesen Fällen durch anderweitige Maßnahmen - nämlich die Bestellung eines Prozesspflegers nach § 121 Abs. 4 ZPO - sichergestellt ist, dass das Verfahren letztlich fortgeführt werden kann (vgl. zu diesem Aspekt BGH 21. Oktober 2004 - IX ZB 205/03 - NJW 2005, 290, zu II 4 der Gründe).
  • OLG Frankfurt, 20.02.2007 - 5 U 24/05

    Unterbrechung des Rechtsstreits: Eröffnung eines Verfahrens nach Chapter 11 des

    Das Zwischenurteil ist vorliegend entsprechend §§ 280 Abs. 2, 304 Abs. 2 ZPO wie ein Endurteil anfechtbar, weil es die Klägerin durch den Ausspruch, das Verfahren sei unterbrochen, jedenfalls unbestimmte Zeit daran hindert, ihre Ansprüche im Rechtsstreit weiter zu verfolgen, obwohl sie der Ansicht ist, die gesetzlichen Voraussetzungen der Unterbrechung lägen nicht vor, was mit der Justizgewährungspflicht des Staates nicht vereinbar ist (vgl. BGH, Beschluss vom 21.10.2004 - IX ZB 205/03, NJW 2005, 290).
  • OLG Rostock, 21.05.2007 - 3 U 205/06

    Verfahrensrecht; Insolvenzverfahren: Zulässigkeit der Aufnahme des Rechtsstreits

    Zwischenurteile im Zusammenhang mit insolvenzbedingter Verfahrensunterbrechung sind selbstständig anfechtbar, und zwar gleichgültig, ob die Zulässigkeit der Verfahrensfortsetzung bejaht (BGH, Beschl. v. 09.03.2006, IX ZB 161/05, NJW-RR 2006, 913 = MDR 2006, 1007) oder - wie hier - verneint wird (BGH, Beschl. v. 08.06.2004, IX ZR 281/03, NJW 2004, 2983 = MDR 2004, 1312; Beschl. v. 21.10.2004, IX ZB 205/03, NJW 2005, 290 = MDR 2005, 345; Beschl. v. 10.11.2005, IX ZB 240/04, NJW-RR 2006, 288 = MDR 2006 529).
  • BGH, 16.12.2008 - IX ZR 47/07

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Geltendmachung einer

    Die Nichtzulassungsbeschwerde ist statthaft (vgl. BGH, Beschl. v. 8. Juni 2004 - IX ZR 281/03, ZIP 2004, 2024; v. 21. Oktober 2004 - IX ZB 205/03, ZIP 2004, 2399) und zulässig (§ 544 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 ZPO).
  • BAG, 27.02.2007 - 3 AZR 619/06

    Kündigungsschutzprozess - ausländisches Insolvenzverfahren

    Im vorliegenden Fall ist die Revision gegen ein Zwischenurteil ausnahmsweise zulässig (vgl. BGH 21. Oktober 2004 - IX ZB 205/03 - NJW 2005, 290, zu II 2 der Gründe).
  • OLG Brandenburg, 21.03.2007 - 3 W 73/06

    Unterbrechung des Rechtsstreits im Falle der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens

    Entsprechend wird bei Entscheidungen, die die Unterbrechung des Rechtsstreits wegen Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Partei feststellen, ebenfalls die sofortige Beschwerde für zulässig erachtet (vgl. OLG München, NJW-RR 96, 229; zustimmend Baumbach-Hartmann, ZPO, 67. Aufl., § 252 Rn. 4; ebenso Musielak, ZPO, 5. Aufl., § 252 Rn. 1) Aus der im Nichtabhilfebeschluss zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (ZIP 04, 2399) kann nicht abgeleitet werden, dass die sofortige Beschwerde gegen Beschlüsse, die eine Unterbrechung des Rechtsstreits gemäß § 240 ZPO feststellen, unzulässig ist.
  • OLG Köln, 17.10.2007 - 16 W 24/07

    Unterbrechung des Vollstreckbarkeitsverfahrens durch ausländisches

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