Weitere Entscheidung unten: OLG Koblenz, 14.04.2005

Rechtsprechung
   BGH, 21.06.2005 - 4 StR 28/05   

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https://dejure.org/2005,2663
BGH, 21.06.2005 - 4 StR 28/05 (https://dejure.org/2005,2663)
BGH, Entscheidung vom 21.06.2005 - 4 StR 28/05 (https://dejure.org/2005,2663)
BGH, Entscheidung vom 21. Juni 2005 - 4 StR 28/05 (https://dejure.org/2005,2663)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 180 Abs. 1 StGB; § 69 Abs. 1 StGB
    Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger (Absicht, eigene sexuelle Handlungen an der minderjährigen Person vorzunehmen; systematische und teleologische Auslegung); Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen (Begehung einer Sexualstraftat durch List)

  • lexetius.com

    StGB §§ 180 Abs. 1, 69 Abs. 1

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger, wenn der Täter nicht nur fremden sexuellen Handlungen Vorschub leistet, sondern zugleich auch eigene sexuelle Zwecke verfolgt; Schutzzweck des § 180 Abs. 1 StGB; Zulässigkeit der Entziehung einer Fahrerlaubnis; ...

  • blutalkohol PDF, S. 519

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB wegen Straftat aus dem Bereich der allgemeinen Kriminalität

  • Judicialis

    StGB § 69 Abs. 1; ; StGB § 180 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 180 Abs. 1 § 69 Abs. 1
    § 180a StGB bei Vorbereitung eigener sexueller Handlungen; Voraussetzungen für den Entzug der Fahrerlaubnis bei Sexualstraftat

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger

  • IWW (Kurzinformation)

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Begriff der Ungeeignetheit

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 2933
  • NStZ 2005, 687
  • NStZ-RR 2005, 307
  • NZV 2005, 589
  • StV 2005, 604
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.04.2005 - GSSt 2/04

    Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen: Entziehung der Fahrerlaubnis bei

    Auszug aus BGH, 21.06.2005 - 4 StR 28/05
    Verbringt der Täter das Tatopfer unter Anwendung einer List in seinem Fahrzeug zu einem abgelegenen Ort, um dort eine Sexualstraftat zu begehen, so erweist er sich allein dadurch noch nicht als ungeeignet für das Führen von Kraftfahrzeugen im Sinne des § 69 Abs. 1 Satz 1 StGB (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 27. April 2005 - GSSt 2/04).

    Deshalb verlangt die Rechtsprechung, daß die Anlaßtat tragfähige Rückschlüsse darauf zuläßt, daß der Täter bereit ist, die Sicherheit des Straßenverkehrs seinen eigenen kriminellen Interessen unterzuordnen (vgl. BGH, Beschluß vom 27. April 2005 - GSSt 2/04 - zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen).

  • BGH, 05.11.2002 - 4 StR 406/02

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Ungeeignetheit (Betäubungsmittelkonsum; Transport

    Auszug aus BGH, 21.06.2005 - 4 StR 28/05
    Zutreffend ist zwar der rechtliche Ausgangspunkt des Landgerichts, daß dem Täter die Fahrerlaubnis nach § 69 Abs. 1 Satz 1 StGB wegen in der Tat zutage getretener mangelnder Eignung auch dann zu entziehen ist, wenn kein typisches Verkehrsdelikt vorliegt, sondern wenn die im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs begangene Straftat der allgemeinen Kriminalität zuzurechnen ist - sog. Zusammenhangstat - (vgl. BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 8, 13).
  • BGH, 10.02.2004 - 4 StR 24/04

    Entziehung der Fahrerlaubnis (Gesamtwürdigung bei allgemeiner Kriminalität;

    Auszug aus BGH, 21.06.2005 - 4 StR 28/05
    Der Senat war trotz des weitergehenden, auf Entfall der Maßregel gerichteten Antrags des Generalbundesanwalts nicht gehindert, im Beschlußwege wie geschehen zu entscheiden (vgl. BGH, Beschluß vom 10. Februar 2004 - 4 StR 24/04).
  • BGH, 28.11.1957 - 4 StR 511/57
    Auszug aus BGH, 21.06.2005 - 4 StR 28/05
    Die Motive des Täters für die Förderung des Sexualkontakts des Dritten sind danach gleichgültig (vgl. schon BGHSt 11, 94, 96 zu § 180 StGB a.F.; Renzikowski aaO Rdn. 22 m.w.N.; anders Lenckner/Perron aaO Rdn. 3).
  • BGH, 06.11.1997 - 4 StR 536/97

    Gesamtfreiheitsstrafe wegen sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen - Anordnung

    Auszug aus BGH, 21.06.2005 - 4 StR 28/05
    Zutreffend ist zwar der rechtliche Ausgangspunkt des Landgerichts, daß dem Täter die Fahrerlaubnis nach § 69 Abs. 1 Satz 1 StGB wegen in der Tat zutage getretener mangelnder Eignung auch dann zu entziehen ist, wenn kein typisches Verkehrsdelikt vorliegt, sondern wenn die im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs begangene Straftat der allgemeinen Kriminalität zuzurechnen ist - sog. Zusammenhangstat - (vgl. BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 8, 13).
  • BGH, 19.09.2005 - 1 StR 296/05

    Entziehung der Fahrerlaubnis (Bereitschaft, die Sicherheit des Straßenverkehrs

    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Fall auch vom Sachverhalt der Entscheidung des 4. Strafsenats vom 21. Juni 2005 (4 StR 28/05); dort hatte der Angeklagte das Tatopfer unter Anwendung einer List mit seinem Fahrzeug an einen entlegenen Ort verbracht, so dass - im Gegensatz zum vorliegenden Fall - nicht mit einer Gegenwehr und einer damit verbundenen Ablenkung der Aufmerksamkeit des Fahrers zu rechnen war.
  • OLG Köln, 02.12.2008 - 83 Ss 90/08

    Vermögensschaden bei Täuschung eines Gebrauchtwagenhändlers über den gewerblichen

    Die Aufhebung des Urteils bedingt hier die Zurückverweisung der Sache an die Vorinstanz (§ 354 Abs. 2 StPO), wobei der Senat trotz des weitergehenden, auf Freispruch gerichteten Antrags der Generalstaatsanwaltschaft nicht gehindert ist, im Beschlusswege zu entscheiden (vgl. BGH NJW 2005, 2933).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 14.04.2005 - 5 U 1610/04   

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https://dejure.org/2005,7074
OLG Koblenz, 14.04.2005 - 5 U 1610/04 (https://dejure.org/2005,7074)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 14.04.2005 - 5 U 1610/04 (https://dejure.org/2005,7074)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 14. April 2005 - 5 U 1610/04 (https://dejure.org/2005,7074)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung der Aufklärungspflicht eines Arztes; Allgemeine und spezifische Risikoaufklärung; Tragweite einer allgemeinen Einverständniserklärung; Begriff der "Beteiligung" in § 830 Abs. 1 S. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB); Schmerzensgelderhöhende Wirkung bei längerer ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; BGB § 830; BGB § 840; BGB § 847
    Haftung aller beteiligten Ärzte bei ungeklärter Schadensverursachung

  • rechtsportal.de

    BGB § 823 Abs. 1 § 830 § 840 § 847 Abs. 1
    Umfang der Aufklärungspflicht des Krankenhausarztes bei Operation auf Drängen des überweisenden Hausarztes; Anforderungen an eine schriftliche Einverständniserklärung mit einem ärztlichen Heileingriff; Haftung mehrerer Ärzte

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Koblenz - 10 O 598/99
  • OLG Koblenz, 14.04.2005 - 5 U 1610/04

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 2933 (Ls.)
  • NJW-RR 2005, 1111
  • VersR 2006, 123
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Düsseldorf, 21.07.1978 - 8 U 21/78
    Auszug aus OLG Koblenz, 14.04.2005 - 5 U 1610/04
    Eine Gleichartigkeit der Gefährdung liegt darin, dass ein fortbestehendes gesundheitliches Problem, nämlich die Blasenentleerungsstörung, von dem Drittbeklagten ohne zufriedenstellendes Ergebnis angegangen wurde und der Viertbeklagte sich wegen des alsbald zu Tage getretenen Misserfolgs zu einem Revisionseingriff an derselben Stelle veranlasst sah (vgl. zu einer ähnlichen Fallkonstellation OLG Düsseldorf in MDR 1985, 234).
  • BGH, 12.05.1998 - VI ZR 182/97

    Zur Höhe des Schmerzensgeldes nach Verletzung mit nachfolgender Todesfolge

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.04.2005 - 5 U 1610/04
    In seiner in BGHZ 138, 388 ff abgedruckten Entscheidung hat der Bundesgerichtshof ein Schmerzensgeld von 28.000 DM in einem Fall gebilligt, in dem das Opfer eines Verkehrsunfalls diesen um lediglich 10 Tage überlebte, ohne das Bewusstsein wiederzuerlangen.
  • BGH, 15.11.1960 - VI ZR 7/60

    "Beteiligung" i. S. des § 830 Abs. 1 Satz 2 BGB

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.04.2005 - 5 U 1610/04
    Der Begriff der "Beteiligung" in § 830 Abs. 1 Satz 2 BGB setzt weder eine innere Beziehung zwischen den mehreren rechtswidrig und schuldhaft Handelnden noch die Gleichzeitigkeit ihrer Gefährdungshandlungen voraus (vgl. BGHZ 33, 286 - 293 m.w.N.).
  • BGH, 20.06.1989 - VI ZR 320/88

    Schadensersatzpflicht des Laborarztes wegen fehlerhafter Ermittlung des

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.04.2005 - 5 U 1610/04
    Der in NJW 1989, 2943 - 2944 = MedR 1989, 324 - 326 abgedruckten Entscheidung des Bundesgerichtshofs liegt ein nicht vergleichbarer Sachverhalt zugrunde.
  • RG, 20.06.1935 - VI 591/34

    Nach welchen Rechtsgrundsätzen und in welchem Umfang haftet der Verleger einer

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.04.2005 - 5 U 1610/04
    Die Vorschrift ist vielmehr auch dann anwendbar, wenn jede einzelne der von mehreren begangenen Handlungen im allgemeinen nach den Regeln des ursächlichen Zusammenhangs den Schadenserfolg herbeizuführen geeignet war und eine dieser Handlungen den Erfolg herbeigeführt hat, aber nicht ermittelt werden kann, wer von den Handelnden der wirkliche Urheber ist (so der Fall RGZ 148, 154, 166).
  • OLG Koblenz, 15.10.2015 - 6 U 923/14

    Haftung des Veranstalters einer Feier für Brandschäden durch Himmelslaternen

    Ob die potentiellen Schädiger voneinander wussten oder einen gemeinsamen Zweck verfolgt haben, ist demgegenüber nicht entscheidend (s. BGHZ 33, 286, 292 = NJW 1961, 263; OLG Koblenz NJW-RR 2005, 1111, 1112).
  • OLG Brandenburg, 27.03.2008 - 12 U 239/06

    Arzthaftung: Aufklärungsfehler bei Aufklärung durch eine Arzthelferin

    Bei Eingriffen zur Diagnose ohne therapeutischen Eigenwert sind allgemein strengere Anforderungen an die Aufklärung des Patienten und die damit verbundenen Risiken zu stellen (BGH NJW 1979, 1933, 1934; OLG Koblenz NJW-RR 2002, 816 und VersR 2006, 123).

    Dem aus medizinischer Sicht unvernünftigen oder allzu risikoreichen Drängen eines Patienten - was selbst der Beklagte nicht behauptet - darf ein Arzt erst nachgeben, wenn er den Kranken über die allgemeinen und spezifischen Risiken informiert hat (OLG Koblenz VersR 2006, 123).

  • OLG Köln, 05.09.2018 - 5 U 26/18

    Anforderungen an die tierärztliche Risikoaufklärung vor einer Operation bei einem

    Von dem im Beschluss des OLG Koblenz vom 14.4.2005 - 5 U 1610/04 (iuris, abgedruckt in NJW-RR 2005, 1111 ff.) aufgestellten, vom Beklagten angeführten Rechtssatz, dass sich eine schriftliche Einverständniserklärung auf die schadensursächliche Operation beziehen muss, weicht der Senat nicht ab.
  • OLG Koblenz, 17.03.2021 - 5 U 1651/19

    Arzthaftung: Anforderungen an die ordnungsgemäße Aufklärung über einen

    Zieht man Entscheidungen zu vergleichbaren Gesundheitsschäden heran, nämlich einer Peritonitis nach Darmperforation, liegen die zugesprochenen Schmerzensgeldbeträge teils leicht, teils sehr deutlich über dem vom Landgericht ausgeurteilten Betrag (vgl. OLG Koblenz, VersR 2006, 123: 24.755,00 EUR nach Indexierung; LG Nürnberg Fürth, VersR 2002, 100: 26.222,00 EUR nach Indexierung; OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 30.03.2012 - 8 U 89/11: 43.749,00 EUR nach Indexierung; OLG Oldenburg, Urteil vom 16.05.2007: 75.000,00 EUR ohne Indexierung, OLG München, Urteil vom 27.11.2014 - 1 U 901/14: 80.050,00 EUR nach Indexierung; LG Ravensburg, Urteil vom 22.11.2007 - 3 O 312/05: 175.828,00 EUR; OLG Hamm, MedR 2014, 309: 220.000,00 EUR).
  • LG Potsdam, 05.05.2011 - 11 O 187/08

    Arzt- und Krankenhaushaftung: Unterlassene Thromboseprophylaxe als grober

    Die Kammer orientiert sich hierbei an der Entscheidung des OLG Koblenz vom 14.04.2005 (NJW-RR 2005, S. 1111).
  • OLG Naumburg, 08.11.2012 - 1 U 62/12

    Arzthaftung: Aufklärungspflichtverletzung bei Hüftoperation statt konservativer

    Der Überweisende hat dem nachbehandelnden Arzt zwar den medizinischen Grund der Überweisung und etwaige für eine Nachbehandlung relevanten Besonderheiten mitzuteilen (Martis/Winkhart, A 308 m. w. N.); selbst wenn aber der überweisende Arzt einen bestimmten Eingriff für indiziert hält und den Patienten deshalb in ein Krankenhaus einweist, enthebt dies den dort weiterbehandelnden Arzt nicht von der Pflicht zur umfassenden Risikoaufklärung (OLG Koblenz, Beschl. v. 14.04.2005 - 5 U 1610/04, zit. nach juris = NJW-RR 2005, 1111, 1112).
  • OLG Rostock, 27.06.2014 - 5 U 97/13

    Arzt- und Krankenhaushaftung: Aufklärungspflichten des Krankenhausarztes über

    Dass der Hausarzt einen bestimmten Eingriff für indiziert hält und den Patienten daher in ein Krankenhaus einweist, enthebt den dort weiterbehandelnden Arzt zumindest nicht der Pflicht zu umfassender Risikoaufklärung (OLG Koblenz, Beschluss vom 14.04.2005, 5 U 1610/04, zitiert nach juris).
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