Rechtsprechung
AG Lüdinghausen, 12.07.2005 - 10 OWi - 22/05, 10 OWi 22/05 |
Zitiervorschläge
AG Lüdinghausen, Entscheidung vom 12.07.2005 - 10 OWi - 22/05, 10 OWi 22/05 (https://dejure.org/2005,9464)
AG Lüdinghausen, Entscheidung vom 12. Juli 2005 - 10 OWi - 22/05, 10 OWi 22/05 (https://dejure.org/2005,9464)
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verhältnismäßigkeit der Anordnung von Erzwingungshaft zur Erzwingung von Zahlungen geringer Geldbußen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- IWW (Kurzinformation)
Übermaßverbot bei der Erzwingungshaft
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
5 EUR Geldbuße - Erzwingungshaft?
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Falschparkerin bleibt fünf Euro Geldbuße schuldig - Stadt besteht auf Erzwingungshaft - unverhältnismäßig
Verfahrensgang
- AG Lüdinghausen, 14.03.2005 - 10 OWi 22/05
- AG Lüdinghausen, 12.07.2005 - 10 OWi - 22/05, 10 OWi 22/05
Papierfundstellen
- NJW 2005, 3017
- NStZ 2005, 712
- NStZ 2007, 27
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 09.11.1976 - 2 BvL 1/76
Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Nichtanrechnung vollzogener …
Auszug aus AG Lüdinghausen, 12.07.2005 - 10 OWi 22/05
Dabei ist insoweit grundsätzlich von einer Verfassungsgemäßheit der Vorschriften der Erzwingungshaft auch im Hinblick auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz auszugehen (BVerfGE 43, 101, 107). - LG Berlin, 16.06.2004 - 510 Qs 26/04
Verstoß gegen das Stadtreinigungsgesetz; Rechtmäßigkeitm der vom Gericht …
Auszug aus AG Lüdinghausen, 12.07.2005 - 10 OWi 22/05
Es ist insoweit beispielsweise auf die Rechtsprechung des Landgerichts C in dem Beschluss vom 16.06.2004 - 510 Qs 26/04 (= NZV 2004, 656) zu verweisen, welches bei einer festgesetzten Geldbuße von 255, 65 EUR eine Erzwingungshaftdauer von 42 Tagen für unverhältnismäßig erachtet hat.
- AG Viechtach, 23.08.2007 - 3 OWi 5095-517830-6/9
Zur Erzwingungshaft bei Nichtzahlung einer Geldbuße in Höhe von 5 Euro
Die gegenteilige Auffassung (AG Lüdinghausen NJW 2005, 3017, 3018) überzeugt nicht. - AG Dortmund, 21.03.2017 - 729 OWi 18/17
Erzwingungshaft, geringe Geldbuße, Verhältnismäßigkeit
Das Gericht geht insoweit grundsätzlich davon aus, dass auch eine Geldbuße in der in Rede stehenden Höhe noch eine Anordnung von Erzwingungshaft ermöglicht (vgl. auch AG Dortmund, Beschl. v. 23.02.2017 - 729 OWi 19/17 [b] für Geldbuße von 15 Euro; zu einer möglichen Unverhältnismäßigkeit bei geringsten Bußen: AG Lüdinghausen NJW 2005, 3017;… a.A. aber Seitz in: Göhler, OWiG, § 96 Rn. 18 m.w.N.). - LG Arnsberg, 02.02.2006 - 2 Qs 19/06
Anordnung der Erzwingungshaft bei Nichtzahlung einer Geldbuße wegen einer …
Es handelt sich bei einer Geldbuße von 15 Euro nicht um eine derart geringe Geldbuße, bei der durch die Anordnung von Erzwingungshaft das Übermaßverbot verletzt wird( vgl. dazu AG M, NJW 2005, 3017 (Geldbuße von 5 Euro)). - AG Dortmund, 23.02.2017 - 729 OWi 19/17
Erzwingungshaft, geringe Geldbuße, Verhältnismäßigkeit
Das Gericht geht insoweit grundsätzlich davon aus, dass auch eine Geldbuße in der in Rede stehenden Höhe noch eine Anordnung von Erzwingungshaft ermöglicht (zu einer möglichen Unverhältnismäßigkeit bei geringsten Bußen: AG Lüdinghausen NJW 2005, 3017;… a.A. aber Seitz in: Göhler, OWiG, § 96 Rn. 18 m.w.N.). - AG Dortmund, 20.06.2017 - 729 OWi 71/17
Anforderungen, Verhängung von Erzwingungshaft, geringe Geldbuße, …
Das Gericht geht insoweit grundsätzlich davon aus, dass auch eine Geldbuße in der in Rede stehenden Höhe noch eine Anordnung von Erzwingungshaft ermöglicht (zu einer möglichen Unverhältnismäßigkeit bei geringsten Bußen: AG Lüdinghausen NJW 2005, 3017;… a.A. aber Seitz in: Göhler, OWiG, § 96 Rn. 18 m.w.N.).