Weitere Entscheidung unten: OLG Nürnberg, 25.04.2005

Rechtsprechung
   BGH, 01.07.2005 - 2 StR 9/05   

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BGH, 01.07.2005 - 2 StR 9/05 (https://dejure.org/2005,406)
BGH, Entscheidung vom 01.07.2005 - 2 StR 9/05 (https://dejure.org/2005,406)
BGH, Entscheidung vom 01. Juli 2005 - 2 StR 9/05 (https://dejure.org/2005,406)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 66b StGB; § 275a StPO; Art. 103 Abs. 2 GG; Art. 5 Abs. 1 EMRK
    Entscheidung über die nachträgliche Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Zeitpunkt der Anordnung; Zeitpunkt der Mitteilung; Rechtsmittel; Erkennbarkeit von Tatsachen); Rückwirkungsverbot; Recht auf Freiheit und Sicherheit [redaktioneller Hinweis]

  • lexetius.com

    StGB § 66 b Abs. 1; StPO § 275 a

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Nachträgliche Sicherungsanordnung bei einem zwischenzeitlich auf freien Fuß gelangten Verurteilten; Bestreben der Beschleunigung des Verfahrens über den Antrag auf Anordnung einer nachträglichen Sicherungsverwahrung; Revision als statthaftes Rechtsmittel gegen eine ...

  • Judicialis

    StGB § 66 b Abs. 1; ; StPO § 275 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 66b Abs. 1; StPO § 275a
    Anordnung nachträglicher Sicherungsverwahrung nach Verbüßung der Freiheitsstrafe; Revision gegen Beschluss über die Anordnung nachträglicher Sicherungsverwahrung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Ablehnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung aufgehoben

  • nomos.de PDF, S. 5 (Kurzinformation)

    Ablehnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung aufgehoben

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Ablehnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung aufgehoben

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Ablehnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung auf

  • 123recht.net (Pressemeldung, 1.7.2005)

    Anordnung von Sicherungsverwahrung auch nach Strafverbüßung möglich // Rechtsprechung zu gefährlichen Straftätern ergänzt

Verfahrensgang

  • LG Wiesbaden - 2231 Js 15462/95
  • BGH, 01.07.2005 - 2 StR 9/05

Papierfundstellen

  • BGHSt 50, 180
  • NJW 2005, 3078
  • NStZ 2005, 684
  • NStZ 2006, 278 (Ls.)
  • StV 2005, 549
  • JR 2006, 36
 
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 11.05.2005 - 1 StR 37/05

    BGH hebt Urteil über Anordnung einer nachträglichen Sicherungsverwahrung auf

    Auszug aus BGH, 01.07.2005 - 2 StR 9/05
    § 66 b StGB verstößt weder gegen das Rückwirkungsverbot aus Art. 103 Abs. 2 GG, welches auf Maßregeln der Besserung und Sicherung nicht anwendbar ist (vgl. BVerfGE 109, 133, 167), noch gegen das allgemeine Rückwirkungsverbot (vgl. BGH, Urt. vom 11. Mai 2005 - 1 StR 37/05, zur Veröffentlichung in BGHSt 50 bestimmt).

    Umstände, die für den ersten Tatrichter erkennbar waren, scheiden daher als neue Tatsachen aus (vgl. BGH, Urt. vom 11. Mai 2005 - 1 StR 37/05).

  • OLG Frankfurt, 04.01.2005 - 3 Ws 1278/04

    Nachträgliche Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung:

    Auszug aus BGH, 01.07.2005 - 2 StR 9/05
    Tatsachen im Sinne von § 66 b Abs. 1 StGB sind nur solche, die nach der letzten Verhandlung in der Tatsacheninstanz und vor Ende des Vollzugs der verhängten Freiheitsstrafe erkennbar geworden sind (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2005, 106, 107).

    Keine neuen Tatsachen sind neue rechtliche (Um-)Bewertungen, die auf bereits früher bekannten Umständen beruhen (vgl. OLG Koblenz NStZ 2005, 97, 99; OLG Frankfurt NStZ-RR 2005, 106, 108).

  • OLG Bamberg, 03.05.2002 - Ws 234/02

    Nachträgliche Unterbringung nach Landesrecht bei einem Sexualstraftäter

    Auszug aus BGH, 01.07.2005 - 2 StR 9/05
    Die vereinzelt zu den landesgesetzlichen Regelungen der Straftäterunterbringungsgesetze ergangene obergerichtliche Rechtsprechung, wonach vor der Entlassung aus der Strafhaft rechtskräftig über die nachträgliche Unterbringung entschieden sein muß (vgl. OLG Karlsruhe NStZ 2002, 503; OLG Nürnberg NJW 2003, 601; a.A. OLG Naumburg NJW 2002, 2573; OLG Bamberg NStZ 2002, 502), läßt sich allein schon wegen der abweichenden Anordnungsvoraussetzungen nicht auf § 66 b StGB übertragen.
  • OLG Naumburg, 23.04.2002 - 1 Ws 120/02

    Verfassungsmäßigkeit des UBG; Materielle Voraussetzung der Sicherungsverwahrung;

    Auszug aus BGH, 01.07.2005 - 2 StR 9/05
    Die vereinzelt zu den landesgesetzlichen Regelungen der Straftäterunterbringungsgesetze ergangene obergerichtliche Rechtsprechung, wonach vor der Entlassung aus der Strafhaft rechtskräftig über die nachträgliche Unterbringung entschieden sein muß (vgl. OLG Karlsruhe NStZ 2002, 503; OLG Nürnberg NJW 2003, 601; a.A. OLG Naumburg NJW 2002, 2573; OLG Bamberg NStZ 2002, 502), läßt sich allein schon wegen der abweichenden Anordnungsvoraussetzungen nicht auf § 66 b StGB übertragen.
  • BGH, 30.10.1973 - 5 StR 496/73

    Bezeichnung einer ein Verfahren vorläufig einstellenden Entscheidung als Urteil -

    Auszug aus BGH, 01.07.2005 - 2 StR 9/05
    Sind Verhandlung und Verkündung entgegen dem Gesetz unterblieben, handelt es sich für die Frage der Anfechtbarkeit dennoch um ein Urteil (vgl. BGHSt 8, 383, 384; 25, 242, 243 zu "Urteilen", die verfahrensrechtlich Beschlüsse waren).
  • BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01

    Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten

    Auszug aus BGH, 01.07.2005 - 2 StR 9/05
    § 66 b StGB verstößt weder gegen das Rückwirkungsverbot aus Art. 103 Abs. 2 GG, welches auf Maßregeln der Besserung und Sicherung nicht anwendbar ist (vgl. BVerfGE 109, 133, 167), noch gegen das allgemeine Rückwirkungsverbot (vgl. BGH, Urt. vom 11. Mai 2005 - 1 StR 37/05, zur Veröffentlichung in BGHSt 50 bestimmt).
  • OLG Karlsruhe, 12.06.2002 - 3 Ws 127/02

    Nachträgliche Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Ablehnung bei

    Auszug aus BGH, 01.07.2005 - 2 StR 9/05
    Die vereinzelt zu den landesgesetzlichen Regelungen der Straftäterunterbringungsgesetze ergangene obergerichtliche Rechtsprechung, wonach vor der Entlassung aus der Strafhaft rechtskräftig über die nachträgliche Unterbringung entschieden sein muß (vgl. OLG Karlsruhe NStZ 2002, 503; OLG Nürnberg NJW 2003, 601; a.A. OLG Naumburg NJW 2002, 2573; OLG Bamberg NStZ 2002, 502), läßt sich allein schon wegen der abweichenden Anordnungsvoraussetzungen nicht auf § 66 b StGB übertragen.
  • BGH, 20.12.1955 - 5 StR 363/55
    Auszug aus BGH, 01.07.2005 - 2 StR 9/05
    Sind Verhandlung und Verkündung entgegen dem Gesetz unterblieben, handelt es sich für die Frage der Anfechtbarkeit dennoch um ein Urteil (vgl. BGHSt 8, 383, 384; 25, 242, 243 zu "Urteilen", die verfahrensrechtlich Beschlüsse waren).
  • OLG Koblenz, 21.09.2004 - 1 Ws 561/04

    Zur nachträglichen Sicherungsverwahrung aufgrund des am 29.07.2004 in Kraft

    Auszug aus BGH, 01.07.2005 - 2 StR 9/05
    Keine neuen Tatsachen sind neue rechtliche (Um-)Bewertungen, die auf bereits früher bekannten Umständen beruhen (vgl. OLG Koblenz NStZ 2005, 97, 99; OLG Frankfurt NStZ-RR 2005, 106, 108).
  • OLG Nürnberg, 11.09.2002 - Ws 1100/02

    Anordnung nachträglicher Sicherungsverwahrung

    Auszug aus BGH, 01.07.2005 - 2 StR 9/05
    Die vereinzelt zu den landesgesetzlichen Regelungen der Straftäterunterbringungsgesetze ergangene obergerichtliche Rechtsprechung, wonach vor der Entlassung aus der Strafhaft rechtskräftig über die nachträgliche Unterbringung entschieden sein muß (vgl. OLG Karlsruhe NStZ 2002, 503; OLG Nürnberg NJW 2003, 601; a.A. OLG Naumburg NJW 2002, 2573; OLG Bamberg NStZ 2002, 502), läßt sich allein schon wegen der abweichenden Anordnungsvoraussetzungen nicht auf § 66 b StGB übertragen.
  • BVerfG, 23.08.2006 - 2 BvR 226/06

    Verfassungsmäßigkeit der nachträglichen Anordnung der Sicherungsverwahrung (kein

    Die Rechtsprechung hat dies dahin konkretisiert, dass die Tatsachen dem letztinstanzlich zuständigen Gericht im Ausgangsverfahren auch nicht bei pflichtgemäßer Wahrnehmung seiner Aufklärungspflichten hätten bekannt werden können (vgl. BGH, 1 StR 37/05 vom 11. Mai 2005, veröffentlicht NJW 2005, S. 2022 ; BGH, 2 StR 9/05 vom 1. Juli 2005, veröffentlicht NJW 2005, S. 3078 ; BGH, 4 StR 483/05 vom 9. November 2005, veröffentlicht NJW 2006, S. 384 ; BGH, 2 StR 272/05 vom 25. November 2005, veröffentlicht NJW 2006, S. 531 ; BGH, 4 StR 485/05 vom 12. Januar 2006, veröffentlich NStZ 2006, S. 276 ; BGH, 2 StR 598/05 vom 3. Februar 2006, Absatz-Nr. 13; BGH, 2 StR 4/06 vom 15. Februar 2006, Absatz-Nr. 15; BGH, 5 StR 552/05 vom 22. Februar 2006, veröffentlicht NStZ-RR 2006, S. 172; BGH, 1 StR 476/05 vom 23. März 2006, Absatz-Nr. 18, 22).

    Damit wird sichergestellt, dass durch die Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung nicht Versäumnisse der Strafverfolgungsbehörden im Ausgangsverfahren zu Lasten des Verurteilten im Nachhinein korrigiert werden (vgl. BGH, 1 StR 37/05 vom 11. Mai 2005, veröffentlicht NJW 2005, S. 2022 ; BGH, 2 StR 9/05 vom 1. Juli 2005, veröffentlicht NJW 2005, S. 3078 ; BGH, 2 StR 272/05 vom 25. November 2005, veröffentlicht NJW 2006, S. 531 ; BGH, 4 StR 485/05 vom 12. Januar 2006, veröffentlicht NStZ 2006, S. 276 ; BGH, 5 StR 552/05 vom 22. Februar 2006, veröffentlicht NStZ-RR 2006, S. 172 ; BGH, 5 StR 585/05 vom 22. Februar 2006, veröffentlicht NJW 2006, S. 1442 ).

  • BGH, 22.02.2006 - 5 StR 585/05

    Voraussetzungen der nachträglichen Sicherungsverwahrung (neue Tatsachen: Vorrang

    Die damals gültigen Beschränkungen für die Verhängung von Sicherungsverwahrung bei Anlasstaten im Beitrittsgebiet durch Art. 1a Abs. 1 EGStGB a. F. gelten nicht mehr; es besteht auch keine einschränkende Übergangsregelung für Altfälle mehr (vgl. auch BGH, Urteil vom 1. Juli 2005 - 2 StR 9/05, zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen, NStZ 2005, 684, 685).

    Umstände, die schon für den früheren Tatrichter erkennbar waren, die er aber nicht erkannt hat, scheiden als neue Tatsachen aus (BGH NStZ 2005, 561, 562 m. Anm. Ullenbruch; BGH NStZ 2005, 684, 686).

    Die bloße neue (abweichende) Bewertung von bereits bei der Anlassverurteilung bekannten oder erkennbaren Tatsachen - insbesondere eine abweichende psychiatrische Diagnose auf bekannter Tatsachengrundlage - stellt keine "neue" Tatsache dar (vgl. BGH NStZ 2005, 684, 686; BGH StV 2006, 66, 67; BGH, Urteile vom 19. Januar 2006 - 4 StR 222/05 sowie 393/05; Tröndle/Fischer aaO § 66b Rdn. 14).

    cc) Entscheidender Zeitpunkt für die Frage der Neuheit derartiger Tatsachen ist nicht stets die letzte Tatsachenentscheidung bei der Anlassverurteilung (vgl. BGH NStZ 2005, 684, 686; BGH, Beschluss vom 12. Januar 2006 - 4 StR 485/05), sondern bei weiteren Verurteilungen die letzte Tatsachenverhandlung, in der eine Entscheidung über die primäre Anordnung von Sicherungsverwahrung hätte erfolgen können (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2005, 106 m. Anm. Eisenberg StV 2005, 345; a. A. OLG Brandenburg NStZ 2005, 272, 275; Veh NStZ 2005, 307, 309 ff.).

  • BGH, 25.11.2005 - 2 StR 272/05

    Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung aufgehoben

    aa) Aus § 275a StPO wird das Bestreben deutlich, dem verfassungsrechtlich gebotenen Vertrauensschutz (Art. 2 Abs. 2 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG) des Verurteilten Rechnung zu tragen (vgl. Senatsurteil vom 1. Juli 2005 - 2 StR 9/05 -, NJW 2005, 3078, zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen).

    Ist der Verurteilte aus der Strafhaft entlassen, ohne dass eine Antragstellung erfolgt ist, kann keine Anordnung der nachträglichen Sicherungsverfahren mehr erfolgen (Senatsurteil vom 1. Juli 2005, NJW 2005, 3078).

    Das Verfahren nach § 66b StGB dient auch nicht der Korrektur rechtsfehlerhafter früherer Entscheidungen, die von der Staatsanwaltschaft nicht beanstandet wurden (BGH StV 2005, 388 = NStZ 2005, 561 mit Anm. Ullenbruch = StraFo 2005, 300 mit Anm. Böhm; Senatsurteil vom 1. Juli 2005 2 StR 9/05 , NJW 2005, 3078, zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen).

  • BVerfG, 22.10.2008 - 2 BvR 749/08

    Freiheit der Person (Unterbringungsbefehl; nachträgliche Sicherungsverwahrung bei

    Zudem kommt die Verhängung nachträglicher Sicherungsverwahrung nach § 275a StPO in der Auslegung des Bundesgerichtshofs nur dann in Betracht, wenn der Antrag der Staatsanwaltschaft vor der Haftentlassung gestellt und dem Verurteilten vor dem Ende des Strafvollzugs mitgeteilt wurde, dass die Staatsanwaltschaft prüft, ob die nachträgliche Anordnung der Maßregel in Betracht kommt (BGHSt 50, 180 ).
  • BVerfG, 27.05.2020 - 2 BvR 2054/19

    Willkürliches Absehen von einer Adhäsionsentscheidung (umfassende Missachtung der

    Jedoch hängt es nicht von der Bezeichnung ab, ob eine Entscheidung hinsichtlich der statthaften Rechtsbehelfe als Urteil oder als Beschluss anzusehen ist; maßgebend sind vielmehr der Inhalt der Entscheidung und die Gründe, auf denen sie beruht (vgl. BGHSt 25, 242 ; vgl. auch BGHSt 50, 180 ).
  • BGH, 15.04.2008 - 5 StR 431/07

    BGH bestätigt eine aufgrund geänderter Rechtslage angeordnete nachträgliche

    Allerdings hat das Landgericht nicht die für die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung nach § 66b Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 StGB erforderlichen neuen Tatsachen angenommen, die erst nach der Anlassverurteilung entstanden sind oder vom Richter des Ausgangsverfahrens nicht erkannt werden konnten und auf eine erhebliche Gefährlichkeit hinweisen (BGHSt 50, 180, 188; 50, 275, 278; 50, 373, 378; BGH NStZ-RR 2007, 370, 371).

    Es ist in der Rechtsprechung schon grundsätzlich entschieden, dass die in § 66b StGB vorgesehene tatbestandliche Rückanknüpfung (unechte Rückwirkung) für den Fall, dass die Anlasstat vor dem Inkrafttreten dieser Norm begangen worden war, bei enger Begrenzung des Anwendungsbereichs verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist (BVerfGE 109, 190, 236; BVerfG - Kammer - NJW 2006, 3483, 3484; BGHSt 50, 121, 124; 50, 180, 185).

  • BGH, 08.06.2016 - 2 StR 88/16

    Statthaftes Rechtsmittel (Bestimmung nach der verfahrensrechtlich zulässigen

    Sind Verhandlung und Verkündung entgegen dem Gesetz unterblieben, handelt es sich für die Frage der Anfechtbarkeit dennoch um ein Urteil (vgl. Senat, Urteil vom 1. Juli 2005 - 2 StR 9/05, BGHSt 50, 180, 186; Beschluss vom 17. Februar 2010 - 2 StR 524/09, BGHSt 55, 62, 63 f.; BGH, Urteil vom 14. Juli 2011 - 4 StR 16/11, NStZ 2011, 693 f. mwN).

    Die Entscheidung stellt daher auch dann ein Urteil dar, wenn sie die Bezeichnung "Beschluss' trägt und ohne Verhandlung und Verkündung erlassen wurde (Senat, Urteil vom 1. Juli 2005 - 2 StR 9/05, BGHSt 50, 180 ff; BGH, Urteil vom 14. Juli 2011 - 4 StR 16/11, NStZ 2011, 693 f.; KK-StPO/Greger 7. Aufl. § 275a Rn. 19).

    Diese Vorschrift gilt auch für Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft (Senat, Urteil vom 1. Juli 2005 - 2 StR 9/05, BGHSt 50, 180 ff.; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Aufl., § 300 Rn. 2).

  • LG Bonn, 14.07.2010 - 27 Ks 1/10

    Unmittelbare Bindungswirkung des Urteils des EGMR vom 17.12.2009 in Verfahren vor

    Dementgegen bestehen nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verfassungsrechtliche Bedenken an der Gültigkeit der zugrunde liegenden Vorschrift des § 66b StGB sowie auch deren Anwendbarkeit auf Vorgänge, die vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung vom 23.07.2004 abgeurteilt worden sind, nicht (BVerfG NJW 2006, 3483, 3484; so auch noch BGH NStZ 2005, 684, 685).

    Neu und damit für die Anordnung berücksichtigungsfähig sind in diesem Sinne dabei allein solche Tatsachen, die gerade im Zeitraum nach der letzten Verhandlung in der Tatsacheninstanz und vor Ende des Vollzugs der verhängten Freiheitsstrafe bekannt werden oder erkennbar geworden sind (BGH, Beschluss vom 12.05.2010, Az. 2 StR 171/10; BGH NJW 2005, 3078, 3080; OLG Frankfurt a.M . NStZ-RR 2005, 106, 107; vgl. BT-Drs. 15/2887, S. 10, 12).

    Dabei beurteilt sich die Erkennbarkeit der Tatsachen danach, ob diese dem erkennenden Gericht im Ausgangsverfahren nicht bei pflichtgemäßer Wahrnehmung seiner Aufklärungspflichten hätten bekannt werden können (BGH, Beschluss vom 12.05.2010, Az. 2 StR 171/10; BGH StV 2008, 636, 638; NJW 2006, 384, 385; NJW 2005, 2022, 2023; NJW 2005, 3078, 3080).

    Entscheidend ist vielmehr, ob die der Um- bzw. Neubewertung zugrunde liegenden Anknüpfungstatsachen im Zeitpunkt der Aburteilung bereits vorlagen oder erkennbar waren (BGH, Beschluss vom 12.05.2010, Az. 2 StR 171/10; BGH StV 2008, 636, 638; BGH NJW 2005, 3078, 3080; OLG München StV 2010, 193).

  • BGH, 19.10.2007 - 3 StR 378/07

    Die nachträgliche Sicherungsverwahrung dient nicht der Korrektur früherer,

    Allein die neue Bewertung bereits zum Zeitpunkt der Anlassverurteilung bekannter Tatsachen genügt nicht (BGHSt 50, 180, 188; 50, 275, 278; 50, 373, 379; BGH NJW 2006, 3154, 3155).
  • BGH, 30.07.2020 - 4 StR 486/19

    Vorbehalt der Anordnung der Sicherungsverwahrung (Verfahrenshindernis bei

    Es entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 66b StGB aF, § 275a StPO aF, dass es einer Fortsetzung des Verfahrens entgegensteht und damit ein Verfahrenshindernis vorliegt, wenn die Staatsanwaltschaft den Antrag auf nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung erst dann stellt, wenn der Verurteilte die Strafe aus der Anlassverurteilung bereits vollständig verbüßt hat (BGHSt 50, 180; 284, 290; BGH, Beschluss vom 26. Mai 2010 - 2 StR 263/10, BGHR StPO § 275a Antrag 2).

    Denn § 275a StPO aF sollte nach der Intention des Gesetzgebers Verfahren über den Antrag auf Anordnung der Sicherungsverwahrung beschleunigen und dem Vertrauensschutz für den Verurteilten hinreichend Rechnung tragen (BGHSt 50, 180, 183).

    Auf der anderen Seite bewirken sie, dass der Verurteilte nicht zeitlich unbegrenzt mit einer nachträglichen Maßregelanordnung rechnen muss und so früh wie möglich noch während des Strafvollzugs von der Einleitung eines Prüfungsverfahrens erfährt (BGHSt 50, 180, 185; BGH, Beschluss vom 26. Mai 2010 - 2 StR 263/10).

  • BGH, 27.10.2009 - 5 StR 296/09

    Nachträgliche Unterbringung in der Sicherungsverwahrung; Symptomtaten;

  • BGH, 09.11.2005 - 4 StR 483/05

    Eingangserfordernis der "neuen Tatsache" bei der nachträglichen

  • BGH, 14.07.2011 - 4 StR 16/11

    Nachträgliche Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (erforderliche

  • BGH, 23.03.2006 - 1 StR 476/05

    BGH hebt Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung auf

  • BGH, 09.01.2007 - 1 StR 605/06

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung (neue Tatsache: im Strafvollzug aufgetretene

  • BGH, 26.05.2010 - 2 StR 263/10

    Einstellung eines Verfahrens über die nachträgliche Anordnung der

  • BGH, 17.02.2010 - 2 StR 524/09

    Tenorierung beim Auffangrechtserwerb (Rückgewinnungshilfe; Aufnahme in die

  • BGH, 10.08.2011 - 2 StR 211/11

    Rechtsfehlerfreie Ablehnung der nachträglichen Unterbringung in der

  • BGH, 12.01.2010 - 3 StR 439/09

    Die nachträgliche Sicherungsverwahrung dient nicht der Korrektur früherer,

  • BGH, 12.01.2006 - 4 StR 485/05

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung (neue Tatsache: kombinierte

  • BGH, 21.12.2006 - 3 StR 396/06

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung (Urteilsgründe; neue Tatsache);

  • OLG Rostock, 07.12.2005 - I Ws 408/05

    Anordnung einer nachträglichen Sicherungsverwahrung; Widerruf einer

  • OLG Frankfurt, 02.12.2005 - 3 Ws 972/05

    Strafverfahren: Zuständigkeit für nachträgliche Feststellung der Rechtswidrigkeit

  • OLG Jena, 25.01.2016 - 1 Ws 483/15

    Strafverfahren: Statthaftes Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft gegen die

  • BGH, 06.12.2005 - 1 StR 441/05

    Nachträgliche Unterbringung des Betroffenen in Sicherungsverwahrung (Entscheidung

  • KG, 22.03.2019 - 4 Ws 26/19

    Statthaftes Rechtsmittel bei fehlerhafter Entscheidung durch Beschluss statt

  • BGH, 25.07.2006 - 1 StR 274/06

    Anordnung von nachträglicher Sicherungsverwahrung (keine neue Tatsache bei

  • OLG Celle, 21.02.2012 - 1 Ws 59/12

    Zuständigkeit des Schwurgerichts bei Vorliegen der Möglichkeit einer Verurteilung

  • BGH, 11.07.2006 - 5 StR 113/06

    Anordnung der Unterbringung in der nachträglichen Sicherungsverwahrung (neue

  • BGH, 24.03.2006 - 1 StR 27/06

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung (neue Tatsache: Wahnvorstellungen

  • BGH, 15.02.2006 - 2 StR 4/06

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung ("neue" Tatsache: Erkennbarkeit für den ersten

  • BGH, 22.04.2009 - 2 StR 21/09

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung (neue Tatsache; Anwendung auf

  • LG Hagen, 27.02.2019 - 52 KLs 4/08

    Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung des Verurteilten bei

  • LG Hagen, 27.02.2019 - 52 KLs 24/08
  • BGH, 22.02.2006 - 5 StR 552/05

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung (neue Tatsache; Erkennbarkeit;

  • BGH, 19.01.2006 - 4 StR 393/05

    Nachträgliche Unterbringung des Verurteilten in der Sicherungsverwahrung bei

  • BGH, 11.07.2006 - 5 StR 125/06

    Anordnung der Unterbringung in der nachträglichen Sicherungsverwahrung (neue

  • OLG Karlsruhe, 10.02.2009 - 2 Ws 19/09

    Voraussetzungen für die Anordnung nachträglicher Sicherungsverwahrung nach

  • BGH, 03.02.2011 - 4 StR 16/11

    Ablehnung der Eröffnung des Verfahrens zur Anordnung der nachträglichen

  • BGH, 12.09.2007 - 1 StR 391/07

    Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung (neue Tatsache:

  • OLG Stuttgart, 14.02.2011 - 4 Ws 10/11

    Strafvollstreckung: Zulässiges Rechtsmittel gegen eine Entscheidung der

  • OLG Hamm, 29.05.2008 - 4 Ws 143/08

    Sicherungsverwahrung; nachträgliche; Antrag; Anforderungen; Begründung

  • OLG Saarbrücken, 04.07.2007 - 1 Ws 137/07

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung: Voraussetzungen und Zweck eines

  • LG Potsdam, 18.03.2010 - 21 NsV 1/10
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 25.04.2005 - 8 U 4033/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,1083
OLG Nürnberg, 25.04.2005 - 8 U 4033/04 (https://dejure.org/2005,1083)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 25.04.2005 - 8 U 4033/04 (https://dejure.org/2005,1083)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 25. April 2005 - 8 U 4033/04 (https://dejure.org/2005,1083)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Leistungsfreiheit eines Versicherers wegen grobfahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls; Zusammenstoß eines Personenkraftwagens mit einer die Fahrbahn teilenden Verkehrsinsel bei Einfahrt in eine Ortschaft ; Ablenkung des versicherten Fahrers durch die Bedienung ...

  • verkehrsrechtsforum.de

    Wird ein Verkehrsunfall durch Ablenkung durch die Bedienung eines Autoradios verursacht, tritt keine Leistungsfreiheit des Versicherers ein.

Kurzfassungen/Presse (9)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
  • IWW (Kurzinformation)

    Kasko: Fahrlässigkeit - Ablenkung durch Radiobedienung keine grobe Fahrlässigkeit

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Autoradio als Ablenkung - grobe Fahrlässigkeit?

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Folgenreicher Griff zum Autoradio

  • archive.org (Leitsatz)

    VVG § 61
    Unfall bei Bedienen des Autoradios

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Ablenkung durch Autoradio - keine grobe Fahrlässigkeit - Versicherung muss zahlen

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Autoradio: Bedienung darf kurzzeitig ablenken

  • hermanns-rechtsanwaelte.de PDF, S. 7 (Leitsatz)

    Kaskoversicherung, Obliegenheitsverletzung des PKW-Fahrers bei Bedienen eines Autoradios

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Vollkasko muss auch bei vorübergehender Unaufmerksamkeit zahlen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 3078 (Ls.)
  • NJW-RR 2005, 1193
  • MDR 2005, 1165
  • NZV 2005, 478
  • VersR 2006, 356
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.02.1989 - IVa ZR 57/88

    Augenblicksversagen und grobe Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Nürnberg, 25.04.2005 - 8 U 4033/04
    Die Entscheidung hierüber ist unter Würdigung der besonderen Umstände des Einzelfalles zu treffen (BGH NJW 89, 1354).
  • OLG Nürnberg, 25.10.1990 - 8 U 1458/90

    Verkehrsunfall; Grob fahrlässige Verursachung; Auswechseln einer Kassette;

    Auszug aus OLG Nürnberg, 25.04.2005 - 8 U 4033/04
    Eine Sachlage, wie sie der Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg (NJW-RR 92, 360) zugrunde lag, nämlich dass der Versicherungsnehmer längerfristig - im dortigen Fall ca. 5 Sekunden - wegen der Bedienung seines Kassettenrekorders die im Straßenverkehr erforderliche Sorgfalt nicht aufwandte, hat die Beklagte im vorliegenden Fall gerade nicht nachgewiesen.
  • OLG Düsseldorf, 27.02.2007 - 24 U 93/06

    Zur Haftung des gewerblichen Mieters eines Kfz für durch angestellten Fahrer

    bb) Soweit das Bedienen von Musikgeräten durch den Kraftfahrer während der Fahrt in der veröffentlichten obergerichtlichen Rechtsprechung in Einzelfällen als objektiv nicht grob fahrlässig qualifiziert worden ist, galt das nur deshalb, weil der Kraftfahrzeugführer seine Aufmerksamkeit bei funktionsgerechter Bedienung des Geräts in feststellbarer Weise gerade nicht von der Straße abgewendet hatte (vgl. OLG Nürnberg MDR 2005, 1165; OLG München NJW-RR 1992, 538; OLG Bamberg, Urt. v. 30. September 1983, Az: 6 U 31/83 zit. nach juris [LS]; vgl. auch OLG Hamm NJW-RR 1990, 929).
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