Rechtsprechung
BAG, 15.03.2005 - 9 AZR 142/04 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
Konkurrentenklage
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Gründe der Planungssicherheit und der Sicherstellung der Unterrichtskontinuität; Recht auf gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt; Vorrang der Leistungsklage vor der Feststellungsklage; Erledigung der Hauptsache
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 33 Abs. 2; ZPO § 256
Gleichheitswidrige Mindestbeschäftigungsdauer für interne und externe Bewerber auf höherwertige Stelle im öffentlichen Schuldienst - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Düsseldorf, 13.10.2003 - 14 Ca 6287/03
- LAG Düsseldorf, 25.02.2004 - 12 Sa 1750/03
- BAG, 15.03.2005 - 9 AZR 142/04
Papierfundstellen
- BAGE 114, 80
- NJW 2005, 3085 (Ls.)
- MDR 2005, 1234
- NZA 2005, 1185
- BB 2005, 2584
Wird zitiert von ... (64) Neu Zitiert selbst (17)
- BAG, 28.05.2002 - 9 AZR 751/00
Konkurrentenklage im öffentlichen Dienst
Auszug aus BAG, 15.03.2005 - 9 AZR 142/04
Dies gilt nicht nur für Einstellungen, sondern auch für Beförderungen innerhalb des öffentlichen Dienstes (st. Rspr., vgl. BAG 28. Mai 2002 - 9 AZR 751/00 - BAGE 101, 153).Öffentliche Ämter iSd. Art. 33 Abs. 2 GG sind sowohl Beamtenstellen als auch solche Stellen, die von Arbeitnehmern besetzt werden können (BAG 28. Mai 2002 - 9 AZR 751/00 - aaO).
Die Verwaltung als vollziehende Gewalt hat dann zu entscheiden, ob und wie die Stellen besetzt werden sollen (BAG 28. Mai 2002 - 9 AZR 751/00 - BAGE 101, 153).
Der Erhalt der Funktionsfähigkeit des Staates und seiner Einrichtungen, auf den sich das beklagte Land beruft, ist ein verfassungsrechtliches Schutzgut, das auch eine Beschränkung des Bewerbungsverfahrensanspruches nach Art. 33 Abs. 2 GG zu rechtfertigen vermag (Senat 28. Mai 2002 - 9 AZR 751/00 - BAGE 101, 153).
Das gebietet die wirksame Erfüllung des Auftrages der Verwaltung (BAG 28. Mai 2002 - 9 AZR 751/00 - BAGE 101, 153).
Der einzelne Bewerber muss eine Einschränkung des durch Art. 33 Abs. 2 GG gewährten Zugangsrechts zu öffentlichen Ämtern hinnehmen, wenn ansonsten die Erfüllung der Aufgaben der öffentlichen Verwaltung unzumutbar behindert würde (BAG 28. Mai 2002 - 9 AZR 751/00 - aaO; weiter gehend: Einschränkung nur zur "Abwendung einer unmittelbar drohenden Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit der Verwaltung" BVerwG 25. November 2004 - 2 C 17.03 - ZTR 2005, 275 mwN).
Zwar kommt grundsätzlich zur Einschränkung des Rechts aus Art. 33 Abs. 2 GG das von dem beklagten Land geltend gemachte Interesse an der Sicherung der Funktionsfähigkeit der Schulverwaltung in Betracht (Senat 28. Mai 2002 - 9 AZR 751/00 - BAGE 101, 153).
- BVerwG, 25.11.2004 - 2 C 17.03
Ausschreibung eines Dienstpostens - Auswahlverfahren - …
Auszug aus BAG, 15.03.2005 - 9 AZR 142/04
Der einzelne Bewerber muss eine Einschränkung des durch Art. 33 Abs. 2 GG gewährten Zugangsrechts zu öffentlichen Ämtern hinnehmen, wenn ansonsten die Erfüllung der Aufgaben der öffentlichen Verwaltung unzumutbar behindert würde (…BAG 28. Mai 2002 - 9 AZR 751/00 - aaO; weiter gehend: Einschränkung nur zur "Abwendung einer unmittelbar drohenden Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit der Verwaltung" BVerwG 25. November 2004 - 2 C 17.03 - ZTR 2005, 275 mwN).e) Das vom Kläger geltend gemachte gleiche Zugangsrecht iSv. Art. 33 Abs. 2 GG scheitert auch nicht daran, dass das beklagte Land nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG 25. November 2004 - 2 C 17.03 ZTR 2005, 275 mwN) auf Grund seiner Organisationsfreiheit für berechtigt gehalten wird, nach pflichtgemäßen Ermessen bei der Besetzung von Dienstposten zwischen Umsetzung, Versetzung oder Beförderung zu wählen.
Da das beklagte Land die Stellen auch für Beförderungsbewerber ausgeschrieben hat, ist es bei der Stellenbesetzung gehalten, die sich aus Art. 33 Abs. 2 GG ergebenden Auswahlkriterien auf sämtliche Bewerber anzuwenden (vgl. BVerwG 25. November 2004 - 2 C 17.03 - aaO).
- BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91
Kruzifix im Klassenzimmer
Auszug aus BAG, 15.03.2005 - 9 AZR 142/04
Denn nur mit einer funktionsfähigen Schulverwaltung erfüllt das beklagte Land den ihm durch Art. 7 Abs. 1 GG erteilten Erziehungsauftrag, der auch die staatliche Pflicht beinhaltet, das Schulwesen zu organisieren, Schulen zu errichten sowie Erziehungsziele und Ausbildungsgänge festzulegen (BVerfG 16. Mai 1995 - 1 BvR 1087/91 - BVerfGE 93, 1).
- BGH, 06.04.1995 - III ZR 183/94
Amtspflichten der Kommunalverwaltung bei Besetzung einer öffentlich …
Auszug aus BAG, 15.03.2005 - 9 AZR 142/04
Dies gilt sowohl für außenstehende Bewerber als auch für bereits beim Dienstherrn beschäftigte Bewerber, wie den Kläger (BGH 6. April 1995 - III ZR 183/94 - BGHZ 129, 226). - BVerwG, 28.10.2004 - 2 C 23.03
Ausgewogene Altersstrukturen; Bewährungszeit; Leistungsgrundsatz; …
Auszug aus BAG, 15.03.2005 - 9 AZR 142/04
Die Wartezeit, die mit dem Erfordernis einer Mindestbeschäftigungszeit zwangsläufig verbunden ist, muss geeignet und erforderlich sein, um eine zuverlässige Beurteilung des Leistungsvermögens und eine fundierte Prognose über die voraussichtliche Bewährung des Bewerbers in einem höheren Amt zu ermöglichen (so für ein gefordertes Mindestdienstalter für Bewerber auf Beamtenstellen: BVerwG 28. Oktober 2004 - 2 C 23.03 - DVBl 2005, 456). - BAG, 21.01.2003 - 9 AZR 600/01
Flugdienst und Ruhezeiten nach 2. DV LuftBO
Auszug aus BAG, 15.03.2005 - 9 AZR 142/04
Eine Feststellungsklage ist auch dann zulässig, wenn nur ein Teil eines Rechtsverhältnisses zwischen den Parteien streitig und die gerichtliche Entscheidung geeignet ist, diesen Streit zu klären (BAG 21. Januar 2003 - 9 AZR 600/01 -BAGE 104, 280). - BAG, 11.12.2001 - 9 AZR 435/00
Feststellungsinteresse - Verhältnis "minus-aliud
Auszug aus BAG, 15.03.2005 - 9 AZR 142/04
Demnach ist eine Feststellungsklage dann zulässig, wenn mit dieser eine sachgemäße, einfache Erledigung der aufgetretenen Streitpunkte zu erreichen ist und deshalb prozesswirtschaftliche Erwägungen gegen einen Zwang zur Leistungsklage sprechen (BAG 11. Dezember 2001 - 9 AZR 435/00 - EzA ZPO § 256 Nr. 59). - BAG, 07.09.2004 - 9 AZR 537/03
Konkurrentenklage
Auszug aus BAG, 15.03.2005 - 9 AZR 142/04
Die rechtlichen Anforderungen an den öffentlichen Arbeitgeber entsprechen denen, die er als Dienstherr anzuwenden hat, wenn sich (auch) Beamte um eine Stelle bewerben (BAG 7. September 2004 - 9 AZR 537/03 - AP GG Art. 33 Abs. 2 Nr. 61 = EzA GG Art. 33 Nr. 27, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen). - BVerwG, 16.08.2001 - 2 A 3.00
Anforderungsprofil eines Dienstpostens, Bindung des Dienstherrn an das - im …
Auszug aus BAG, 15.03.2005 - 9 AZR 142/04
An ihnen werden die Eigenschaften und Fähigkeiten der Bewerber um den Dienstposten gemessen, um eine bestmögliche Besetzung zu gewährleisten (BAG 21. Januar 2003 - 9 AZR 72/02 - BAGE 104, 295; BVerwG 16. August 2001 - 2 A 3.00 - BVerwGE 115, 58). - BAG, 08.07.1998 - 10 AZR 274/97
Beitragspflicht des Entleihers illegal überlassener Arbeitnehmer zu den …
Auszug aus BAG, 15.03.2005 - 9 AZR 142/04
ob die Klage ursprünglich zulässig und begründet war (st. Rspr., BAG 22. Januar 1975 - 4 AZR 10/74 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 23 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 17; 5. September 1995 - 9 AZR 718/93 - BAGE 80, 380; 8. Juli 1998 - 10 AZR 274/97 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 214 = EzA AÜG § 10 Nr. 9; BGH 4. Februar 1981 - VIII ZR 43/80 - AP ZPO § 840 Nr. 3). - BAG, 21.01.2003 - 9 AZR 72/02
Antrag auf Neubescheidung im Rahmen einer Konkurrentenklage - Verletzung des …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.04.2000 - 12 B 1959/99
Beamtenrechtliche Ausgestaltung des Anspruchs auf Übertragung eines …
- BAG, 05.09.1995 - 9 AZR 718/93
Nachvertragliches Wettbewerbsverbot
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2003 - 1 B 2117/03
Einstweilige Anordnung zur Sicherung eines Bewerbungsverfahrensanspruchs; …
- BGH, 04.02.1981 - VIII ZR 43/80
Pflicht zur Abgabe einer Drittschuldnererklärung - Die dem Kläger entstandenen …
- VGH Bayern, 19.01.2000 - 3 CE 99.3309
- BAG, 22.01.1975 - 4 AZR 10/74
Arbeitsgerichtsverfahren: Erledigung der Hauptsache - Tarifverträge: …
- BAG, 17.05.2011 - 9 AZR 189/10
Urlaubsgewährung, Freistellungserklärung des Arbeitgebers
Der Vorrang der Leistungsklage dient dem Zweck, Rechtsstreitigkeiten prozesswirtschaftlich sinnvoll zu erledigen (vgl. BAG 15. März 2005 - 9 AZR 142/04 - zu III 1 der Gründe, BAGE 114, 80). - BAG, 21.07.2009 - 9 AZR 431/08
Schwerbehinderung - öffentlicher Dienst
Die Funktionsbeschreibung des Dienstpostens bestimmt objektiv die Kriterien, die der Inhaber erfüllen muss (Senat 15. März 2005 - 9 AZR 142/04 - zu III 2 b aa der Gründe, BAGE 114, 80). - BAG, 06.05.2014 - 9 AZR 724/12
Konkurrentenklage - Anforderungsprofil
a) Grundsätzlich steht es dem Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes im Rahmen seiner Organisationsgewalt frei, für zu besetzende Stellen ein Anforderungsprofil aufzustellen, dessen Erfüllung Voraussetzung für die Teilnahme am Bewerbungsverfahren ist (vgl. BAG 15. März 2005 - 9 AZR 142/04 - zu III 2 b aa der Gründe, BAGE 114, 80) .
- BAG, 12.10.2010 - 9 AZR 554/09
Konkurrentenklage - kirchliche Hochschule
Der Vorrang dient dem Zweck, Rechtsstreitigkeiten prozesswirtschaftlich sinnvoll zu erledigen (vgl. Senat 15. März 2005 - 9 AZR 142/04 - zu III 1 der Gründe, BAGE 114, 80) .Es obliegt allein dem Haushaltsgesetzgeber, darüber zu bestimmen, wie viele Planstellen im öffentlichen Dienst geschaffen werden (Senat 15. März 2005 - 9 AZR 142/04 - zu III 2 a der Gründe, BAGE 114, 80) .
- BAG, 12.04.2011 - 9 AZR 14/10
Ersatz von Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer eines Lehrers
Der Vorrang der Leistungsklage dient dem Zweck, Rechtsstreitigkeiten prozesswirtschaftlich sinnvoll zu erledigen (vgl. BAG 15. März 2005 - 9 AZR 142/04 - zu III 1 der Gründe, BAGE 114, 80) . - BAG, 19.02.2008 - 9 AZR 70/07
Konkurrentenklage - Schadensersatz
Öffentliche Ämter iSd. Art. 33 Abs. 2 GG sind sowohl Beamtenstellen als auch solche Stellen, die von Arbeitnehmern besetzt werden können (st. Rspr., vgl. Senat 15. März 2005 - 9 AZR 142/04 - BAGE 114, 80, zu III 2 a der Gründe mwN).Das Auswahlprofil stellt damit die Verbindung zwischen dem vom öffentlichen Arbeitgeber zu bestimmenden Charakter der Stelle und den von den Bewerbern zu erfüllenden Voraussetzungen her (Senat 15. März 2005 - 9 AZR 142/04 - BAGE 114, 80, zu III 2 b aa der Gründe mwN).
- BAG, 12.09.2006 - 9 AZR 807/05
Benachteiligung wegen Schwerbehinderung
Dies hat in Anwendung der in Art. 33 Abs. 2 GG für die Personalentscheidung genannten Kriterien zu erfolgen und soll ungeeignete Bewerber schon im Vorfeld der eigentlichen Auswahlentscheidung aus dem Kreis der in das engere Auswahlverfahren einzubeziehenden Bewerber ausschließen (Senat 15. März 2005 - 9 AZR 142/04 - BAGE 114, 80). - BAG, 23.01.2007 - 9 AZR 492/06
Fehlende Antragstellung - Säumnis - Konkurrentenklage
Diese Rüge hat keinen Erfolg, weil das Berufungsurteil die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (15. März 2005 - 9 AZR 142/04 - BAGE 114, 80), auf die sich der Kläger zur Stützung seiner Rechtsansicht im Schriftsatz vom 18. April 2006 bezieht, in seiner Entscheidung berücksichtigt hat.Dies gilt nicht nur für Einstellungen, sondern auch für Beförderungen innerhalb des öffentlichen Dienstes (st. Rspr. vgl. Senat 15. März 2005 - 9 AZR 142/04 - BAGE 114, 80 mwN).
Zum anderen trägt Art. 33 Abs. 2 GG dem berechtigten Interesse des Bewerbers an seinem beruflichen Fortkommen Rechnung (vgl. Senat 15. März 2005 - 9 AZR 142/04 - BAGE 114, 80).
Er begründet ein grundrechtsgleiches Recht auf rechtsfehlerfreie Einbeziehung in die Bewerberauswahl und auf deren Durchführung anhand der in Art. 33 Abs. 2 GG genannten Auswahlkriterien (sog. Bewerbungsverfahrensanspruch) (vgl. für Beamte: BVerfG 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 - DVBl. 2002, 1633;… BVerwG 25. November 2004 - 2 C 17.03 - aaO; für Arbeitnehmer: Senat 17. Januar 2006 - 9 AZR 226/05 - AP BAT-O § 24 Nr. 6; 15. März 2005 - 9 AZR 142/04 - aaO; 2. Dezember 1997 - 9 AZR 445/96 - BAGE 87, 165).
Der Bewerbungsverfahrensanspruch bedarf einer Abgrenzung zur Organisationsfreiheit des öffentlichen Arbeitgebers (vgl. Senat 15. März 2005 - 9 AZR 142/04 -BAGE 114, 80).
- LAG Düsseldorf, 25.09.2008 - 17 Sa 281/08
Teilnahme am Auswahlverfahren; Trennung der Auswahlverfahren nach Einstellungs- …
Mit Urteil des BAG vom 15.05.2005 - 9 AZR 142/04 - wurde dieses Verfahren in Abweichung von der Rechtsprechung des OVG NRW für unzulässig erklärt.Eine Feststellungsklage ist auch dann zulässig, wenn nur ein Teil eines Rechtsverhältnisses zwischen den Parteien streitig und die gerichtliche Entscheidung geeignet ist, diesen Streit zu klären (BAG 21. Januar 2003 - 9 AZR 600/01 - BAGE 104, 280; BAG 15.03.2005 - 9 AZR 142/04 - BAGE 114, 80 - 88).
Insofern ist eine Feststellungsklage immer dann zulässig, wenn mit dieser eine sachgemäße, einfache Erledigung der aufgetretenen Streitpunkte zu erreichen ist und deshalb prozesswirtschaftliche Erwägungen gegen einen Zwang zur Leistungsklage sprechen (BAG, 15.03.2005 - 9 AZR 142/04 - a.a.O.;… Zöller/Greger, 26. Aufl., § 256 Rdn. 7 d).
Das schließt das Recht ein, ein Auswahlverfahren um eine freie Stelle auf den entsprechenden Bewerberkreis zu beschränken (BAG 28. Mai 2002 - 9 AZR 751/00 - BAGE 101, 153; BAG 15.03.2005 - 9 AZR 142/04 - a.a.O.; LAG Hamm 18.05.2001 - 5 Sa 1942/00 - NZA RR 2002, 107-111; OVG NW 10.07.2003 - 1 B 669/03 - zitiert nach juris).
Anhand des Anforderungsprofils hat er dann festzustellen, welcher Bewerber diesen am besten entspricht (BAG, 15.03.2005 - 9 AZR 142/04 - a.a.O.).
Das Auswahlprofil stellt damit die Verbindung zwischen dem vom öffentlichen Arbeitgeber zu bestimmenden Charakter der Stelle und den von den Bewerbern zu erbringenden Voraussetzungen dar (BAG 15.03.2005 - 9 AZR 142/04 - a.a.O.).
Nachdem das BAG in seiner Entscheidung vom 15.03.2005 (9 AZR 142/04) entschieden hatte, dass die vom beklagten Land festgelegte Einschränkung der Bewerbungsmöglichkeit durch das Erfordernis einer fünfjährigen Mindestbeschäftigungszeit in einer Laufbahn des gehobenen Dienstes einer rechtlichen Überprüfung nicht standhält, musste das Land einen anderen Weg finden, um Einstellungs- und Beförderungsbewerber in einer Bewerberliste einzusortieren.
- ArbG Schwerin, 08.05.2018 - 4 Ca 1793/18
Anzeigepflicht des Arbeitnehmers bei Erkrankung im Urlaub - Anrechnung auf den …
Demnach ist eine Feststellungsklage dann zulässig, wenn mit dieser eine sachgemäße, einfache Erledigung der aufgetretenen Streitpunkte zu erreichen ist und deshalb prozesswirtschaftliche Erwägungen gegen einen Zwang zur Leistungsklage sprechen (BAG 11. Dezember 2001 - 9 AZR 435/00 - EzA ZPO § 256 Nr. 59; BAG, Urteil vom 15. März 2005 - 9 AZR 142/04 -, BAGE 114, 80-88, Rn. 24). - BAG, 15.02.2011 - 9 AZR 584/09
Tarifliches Übergangsgeld - mittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts - …
- BAG, 21.07.2009 - 9 AZR 279/08
Vergangenes Rechtsverhältnis - Feststellungsinteresse - Teilerledigungserklärung
- LAG Schleswig-Holstein, 29.08.2019 - 5 Sa 375 öD/18
Entschädigung, Öffentlicher Arbeitgeber, Schwerbehinderter, Vorstellungsgespräch, …
- BAG, 24.09.2009 - 8 AZR 636/08
Bewerbung - Entschädigung wegen Altersdiskriminierung
- BGH, 08.02.2011 - 1 StR 24/10
Steuerhinterziehung durch Geltendmachung von Vorsteuer bei einer missbräuchlichen …
- LAG Düsseldorf, 04.01.2022 - 14 Sa 822/21
Festlegung des Bewerberkreises für Vertretungsunterricht; Anforderungen an …
- BAG, 12.10.2010 - 9 AZR 518/09
Konkurrentenklage - Mindestbeschäftigung - Befristung
- LAG Hessen, 08.04.2011 - 3 SaGa 343/11
Ablehnung einer Bewerberin wegen Teilzeit - Einstweilige Verfügung - Sicherung …
- OVG Schleswig-Holstein, 21.10.2019 - 2 MB 3/19
Verstoß gegen den Bewerbungsverfahrensanspruch, wenn bei der Wahl von …
- BAG, 17.05.2011 - 9 AZR 201/10
Arbeitsbefreiung angestellter Musikschullehrer an beweglichen Ferientagen
- LAG Hamm, 21.06.2005 - 12 Sa 229/05
Höhergruppierung eines angestellten Lehrers, Gleichbehandlungsgrundsatz, …
- ArbG Düsseldorf, 27.12.2006 - 4 Ga 99/06
- BAG, 21.09.2010 - 9 AZR 515/09
Berechnung des Altersteilzeitentgelts in einer Spielbank - Auszahlung des in der …
- LAG Düsseldorf, 27.05.2009 - 12 Sa 299/09
Bewerberverfahrensanspruch - Anrechnung befristeter Vorbeschäftigungszeiten auf …
- LAG Düsseldorf, 16.06.2017 - 11 SaGa 4/17
Anspruch des Arbeitnehmers auf Aussetzung der Entscheidung über die Besetzung …
- BAG, 15.01.2013 - 9 AZR 358/11
Zugang zum öffentlichen Amt - Seiteneinstieg für Lehrkräfte - Ausschluss wegen …
- LAG Hamm, 24.02.2005 - 11 Sa 1620/04
Unwirksames Erfordernis einer Mindestbeschäftigungszeit bei Stellenausschreibung …
- BAG, 15.02.2011 - 9 AZR 585/09
Tarifliches Übergangsgeld - mittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts - …
- BAG, 15.02.2011 - 9 AZR 340/08
Tarifliches Übergangsgeld - mittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts - …
- LAG Hamm, 18.11.2014 - 15 SaGa 29/14
Bewerberverfahrensanspruch; Zugang zu jedem öffentlichen Amt; offensichtliches …
- LAG Hamm, 16.05.2012 - 10 TaBV 11/12
Sachaufwand des Betriebsrats; Kosten und Erforderlichkeit einer …
- ArbG Düsseldorf, 13.08.2008 - 4 Ca 3537/08
Anspruch auf Neuentscheidung über eine Stellenvergabe unter Berücksichtigung der …
- ArbG Köln, 22.05.2020 - 1 Ga 34/20
- LAG Baden-Württemberg, 17.12.2007 - 4 TaBV 3/07
Auslegung einer Auswahlrichtlinie
- ArbG Berlin, 31.05.2017 - 54 Ca 13654/16
Bei VCS beschäftigte Arbeitnehmer der TPS
- OLG Karlsruhe, 20.07.2007 - 2 WF 51/07
Beiordnung eines wohnortnahen RA
- LAG Sachsen-Anhalt, 21.11.2022 - 8 SaGa 5/22
Bewerbungsverfahrensanspruch - österreichischer Staatsbürger - Anforderungsprofil …
- LAG Düsseldorf, 17.03.2011 - 13 Sa 39/11
Ausschluss vom Seiteneinstieg in den Schuldienst bei nichtbestandener …
- LAG Thüringen, 24.02.2011 - 6 SaGa 8/10
Untersagung einer Stellenbesetzung beim Thüringer Landesamt für Statistik; …
- ArbG Düsseldorf, 15.12.2010 - 4 Ca 6685/10
Zugang zum Lehramt nach nicht bestandenem Zweiten Staatsexamen
- LAG Rheinland-Pfalz, 05.12.2008 - 6 Sa 451/08
Kein Anspruch eines freigestellten Personalratsmitglieds auf Höhergruppierung …
- LAG Hamm, 21.07.2010 - 5 Sa 1/10
Ausschluss einer Lehramtsbewerberin vom Einstellungsverfahren bei festgestelltem …
- LAG Rheinland-Pfalz, 12.01.2007 - 3 Sa 267/06
Auswahlentscheidung eines öffentlichen Arbeitgebers bei Einstellungen
- LAG Hamm, 08.05.2013 - 5 Sa 985/12
Grundsatz der Bestenauslese
- LAG Düsseldorf, 25.01.2005 - 6 (3) Sa 1763/04
"Bestenauslese", Unzulässigkeit einer Wartefrist bei Bewerbungen von Lehrern im …
- ArbG Köln, 16.09.2011 - 19 Ca 9124/10
Willkür einer Differenzierung zwischen den Hochschulabschlüssen FH und TH/TU in …
- ArbG Siegen, 25.05.2007 - 2 Ga 8/07
Bewerberverfahrensanspruch, Unterlassungsverfügung
- LAG Hamburg, 12.10.2015 - 7 Sa 36/15
- LAG Rheinland-Pfalz, 07.10.2010 - 2 Sa 317/10
Entschädigungsanspruch wegen Diskriminierung eines schwerbehinderten …
- LAG Rheinland-Pfalz, 24.02.2010 - 8 Sa 468/09
Konkurrentenklage - Anforderungsprofil - Professorenstelle - Medizinmanagement
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.08.2005 - 6 B 1105/05
Rechtmäßigkeit einer Auswahlentscheidung i.R. einer beamtenrechtlich …
- ArbG Düsseldorf, 26.10.2018 - 14 Ca 4462/18
Anspruch auf Abschluss eines unbefristeten Arbeitsvertrages
- LAG Schleswig-Holstein, 16.08.2011 - 1 SaGa 8a/11
Einstweilige Verfügung, Stellenbesetzung, Unterlassung, Konkurrentenklage, …
- ArbG Köln, 11.01.2017 - 12 Ga 108/16
Unterlassungsanspruch der Besetzung einer Stelle zu einem öffentlichen Amt bzgl. …
- LAG München, 31.03.2011 - 4 Sa 1162/10
Konkurrentenstreit, öffentlicher Dienst
- VG Frankfurt/Main, 06.06.2006 - 9 G 5340/05
Auswahlverfahren - Beteiligung des Personalrats bei der Aufstellung eines …
- ArbG Düsseldorf, 21.11.2018 - 12 Ca 1521/18
- ArbG Düsseldorf, 08.10.2018 - 9 Ca 4352/18
- LAG Schleswig-Holstein, 21.11.2018 - 6 SaGa 6 öD/18
Einstweilige Verfügung, Stellenbesetzung, Unterlassung, Konkurrentenklage, …
- ArbG Düsseldorf, 18.10.2018 - 7 Ca 1522/18
- VG Frankfurt/Main, 18.12.2008 - 9 L 2310/08
Einstweilige Anordnung gegen die Besetzung eines Beförderungsamtes mit einem …
- ArbG Kempten, 18.01.2017 - 3 Ca 582/16
Ein Reiseleiter vor Ort kann Arbeitnehmer sein
- ArbG Dortmund, 06.10.2016 - 3 Ca 2183/16
- VG Frankfurt/Main, 22.09.2005 - 9 G 2145/05
Anforderungen an eine Auswahlentscheidung
Rechtsprechung
BFH, 15.03.2005 - X R 39/03 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
EStG § 2 Abs. 1, § 12, § 15; AO 1977 § 42
Überlassung im Betrieb erwirtschafteter Erwerbschancen des Unternehmers als Einkunftsquelle; Gewerblicher Grundstückshandel bei der Einschaltung naher Angehöriger
- Simons & Moll-Simons
EStG § 2 Abs. 1, § 12, § 15; AO 1977 § 42
- Wolters Kluwer
- Judicialis
- rechtsportal.de
EStG § 2 Abs. 1 § 12 § 15; AO (1977) § 42
Gewerblicher Grundstückshandel bei Zwischenschaltung naher Angehöriger - Erschließungsunternehmer; Indizwirkung der Drei-Objekt-Grenze; Verfassungsmäßigkeit typologischer Tatbestandsbildung; subjektive Zurechnung von gewerblichen Einkünften; Verfügung über bezogenes ... - datenbank.nwb.de
Zurechnung von Einkünften aus gewerblichem Grundstückshandel
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Gewerblicher Grundstückshandel: Drei-Objekt-Grenze
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Gewerblicher Grundstückshandel ? An- und Verkauf von drei unbebauten Gründstücken mit teilentgeltlicher Zwischenschaltung der volljährigen, in Ausbildung befindlichen Söhne des Steuerpflichtigen ? Zur Zurechnung der Geschäfte an Steuerpflichtigen wegen ?mittelbarer ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Begriff des Unternehmers im Sinne eines Zurechnungssubjekts gewerblicher Tätigkeit; Verfügung über das bezogene Einkommen eines Unternehmers; Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts; Steuerumgehung bei Einschaltung von nahen Angehörigen in einen gewerblichen ...
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Gewerblicher Grundstückshandel
- Merkmale des gewerblichen Grundstückshandels
- Objekte i.S.d. Drei-Objekt-Grenze
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 09.05.2003 - 9 K 250/93
- BFH, 15.03.2005 - X R 39/03
Papierfundstellen
- BFHE 209, 320
- NJW 2005, 3085
- BB 2005, 1541
- DB 2005, 1431
- BStBl II 2005, 817
Wird zitiert von ... (60) Neu Zitiert selbst (58)
- BFH, 18.09.2002 - X R 183/96
Gewerblicher Grundstückshandel in Errichtungsfällen
Auszug aus BFH, 15.03.2005 - X R 39/03
Eine unbedingte Veräußerungsabsicht kann auch dann angenommen werden, wenn keiner der vom Großen Senat im Beschluss in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291 angesprochenen Ausnahmefälle vorliegt (vgl. Senatsurteil vom 18. September 2002 X R 183/96, BFHE 200, 293, BStBl II 2003, 238).a) Nach gefestigter Rechtsprechung des BFH sind Objekte (Wohnungen), mit deren Weitergabe kein Gewinn erzielt werden soll, in die Betrachtung, ob die Drei-Objekt-Grenze überschritten ist, nicht einzubeziehen (vgl. BFH-Urteile vom 6. August 1998 III R 227/94, BFH/NV 1999, 302, und in BFHE 200, 293, BStBl II 2003, 238, jeweils m.w.N. der Rechtsprechung).
- Der Steuerpflichtige selbst beherrscht Anschaffungs- und Veräußerungsgeschehen und vereinnahmt den Erlös aus der Veräußerung der sofort oder zeitnah durch Familienangehörige weiterübertragenen Grundstücke für sich zu seiner Verfügungsbefugnis (…Senatsentscheidungen in BFH/NV 2003, 162; in BFHE 200, 293, BStBl II 2003, 238, unter II. 3. c.; zur Zwischenschaltung einer GmbH BFH-Urteil in BFHE 205, 470, BStBl II 2004, 787).
Bei der Einschaltung von Kindern hat der Senat eine Steuerbarkeit in der Person des Steuerpflichtigen selbst unter der Voraussetzung bejaht, dass er "das Geschehen beherrschte", indem er die Errichtung und Verwertung der den Kindern übertragenen Objekte "steuerte" und ihm selbst die Erlöse aus den Veräußerungen der Objekte durch die Kinder zuzurechnen waren (Senatsentscheidungen in BFHE 200, 293, BStBl II 2003, 238;… in BFH/NV 2003, 162, unter 2.).
Soweit in diesem Zusammenhang eine unentgeltliche Wertabgabe vorliegt, setzt die steuerliche Konsequenz einer mit dem Teilwert zu erfassenden (gewinnrealisierenden) Entnahme (§ 4 Abs. 1 Satz 2, § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 EStG;… vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 1999, 302, 304; Senatsurteil in BFHE 200, 293, BStBl II 2003, 298) voraus, dass der unentgeltlich abgegebene Wert "an sich" vorab das Betriebsvermögen gewinnerhöhend gemehrt hat.
a) Die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zum sog. gewerblichen Grundstückshandel unterliegen entgegen der vom Kläger geäußerten Ansicht jedenfalls in ihrem Kern und bezogen auf den im Streitfall in Betracht kommenden Sachverhalt keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (Senatsbeschluss in BFHE 200, 293, BStBl II 2003, 238, mit Nachweisen der Rechtsprechung des BVerfG).
bb) Der Senat hat in seinem Urteil in BFHE 207, 213, BStBl II 2005, 35 (m.w.N.) ausgeführt, dass nicht zuletzt im Hinblick auf die historisch gewachsene tatbestandliche Konkretisierung des "Handelns mit Grundstücken" die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zum sog. gewerblichen Grundstückshandel jedenfalls in ihrem vorliegend einschlägigen "typischen" (vgl. BVerfG-Beschluss in NJW 1996, 2644) Kernbereich keinen verfassungsrechtlichen Bedenken unterliegen (Senatsbeschluss in BFHE 200, 293, BStBl II 2003, 238, mit Nachweisen der Rechtsprechung des BVerfG).
- BFH, 12.07.1991 - III R 47/88
Gewerblicher Grundstückshandel bei einem einzigen Veräußerungsgeschäft
Auszug aus BFH, 15.03.2005 - X R 39/03
- § 42 AO 1977 wird für anwendbar gehalten, wenn die Mittel des zwischengeschalteten Rechtsträgers für den Kaufpreis ganz oder zu einem erheblichen Teil vom "dahinter stehenden" Steuerpflichtigen selbst stammen oder im Wesentlichen erst aus dem Verkaufserlös für den Weiterverkauf der Wohnungen oder Gebäude aufgebracht werden müssen (z.B. BFH-Urteil vom 12. Juli 1991 III R 47/88, BFHE 165, 498, BStBl II 1992, 143;… in BFH/NV 1993, 728, unter 2.; vom 14. Januar 1998 X R 1/96, BFHE 185, 242, BStBl II 1998, 346, unter II. 8.; vom 17. Juni 1998 X R 68/95, BFHE 186, 288, BStBl II 1998, 667).- Eine vom Steuerpflichtigen beherrschte Zwischengesellschaft wird in der Weise eingeschaltet, dass der Verwertungsgewinn in fremdunüblicher Weise in einem einzigen --nicht "nachhaltigen"-- Verkaufsakt an diese Gesellschaft abgeschöpft wird, während die Gesellschaft bei der nachhaltigen Vermarktung der Grundstücke keinen oder nur einen geringen Gewinn erzielt (BFH-Urteil in BFHE 165, 498, BStBl II 1992, 143).
Der BFH erachtet ferner Sachverhalte für denkbar, aufgrund welcher dem Steuerpflichtigen die Weiterveräußerungen durch einen zwischengeschalteten Rechtsträger zugerechnet werden (vgl. Urteil in BFHE 165, 498, BStBl II 1992, 143).
c) Der erkennende Senat hat sich den Rechtsgrundsätzen des Urteils in BFHE 165, 498, BStBl II 1992, 143 mit der Maßgabe angeschlossen, dass jene Entscheidung einen charakteristischen Beispielsfall für einen zulässigen "Durchgriff durch die Gesellschaft" beschreibt.
Die Söhne seien auch nicht als Strohmänner i.S. der Grundsätze des BFH-Urteils in BFHE 165, 498, BStBl II 1992, 143 eingeschaltet worden.
- BFH, 03.07.1995 - GrS 1/93
Gewerblicher Grundstückshandel des Gesellschafters einer GbR
Auszug aus BFH, 15.03.2005 - X R 39/03
In Zweifelsfällen ist die gerichtsbekannte und nicht beweisbedürftige Auffassung darüber maßgebend, ob die Tätigkeit, soll sie gewerblich sein, dem Bild entspricht, das nach der Verkehrsanschauung einen Gewerbebetrieb ausmacht und einer privaten Vermögensverwaltung fremd ist (BFH-Beschlüsse vom 3. Juli 1995 GrS 1/93, BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617, unter C. I.; vom 10. Dezember 2001 GrS 1/98, BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291, unter C. II.; Senatsurteil vom 30. Juli 2003 X R 7/99, BFHE 204, 419, BStBl II 2004, 408, jeweils m.w.N.).b) Die in diesem Zusammenhang von der Rechtsprechung entwickelten Beweisanzeichen dienen dem Zweck, eine die Gleichheit der Rechtsanwendung gewährleistende Zuordnung zum "Bild des Gewerbebetriebs" bzw. zum Gegentypus der privaten Vermögensverwaltung zu ermöglichen (vgl. BFH-Beschluss in BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617, unter C. II. 2.; Senatsurteil vom 25. Juli 2001 X R 55/97, BFHE 195, 402, BStBl II 2001, 809, unter II. 2. a).
Nach dem Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617 (unter C. II. 2. der Gründe) haben die Zahl der Objekte und der zeitliche Abstand der maßgebenden Tätigkeiten (Anschaffung, Bebauung, Verkauf) für die Beurteilung, ob eine gewerbliche Betätigung gegeben ist oder nicht, eine indizielle Bedeutung.
bb) Allerdings hat der BFH zur Veräußerung unbebauter Grundstücke darauf hingewiesen, dass für den Verkauf unbebauten Grundbesitzes keine feste "Drei-Objekt-Grenze" aufgestellt worden ist (Urteile vom 8. Juli 1982 IV R 20/78, BFHE 136, 252, 258, BStBl II 1982, 700;… vom 4. März 1993 IV R 28/92, BFH/NV 1993, 728;… Senatsbeschluss vom 24. Oktober 2001 X B 148/00, BFH/NV 2002, 192; s. auch Beschluss in BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617, unter C. II. 1.).
Dies ist in der Rechtsprechung des RFH (z.B. Urteil vom 16. Januar 1923 I A 236/22, RFHE 11, 249) und im Ergebnis übereinstimmend durch den BFH fortgeführt worden, wenn er den Grundstückshandel als "häufigen und kurzfristigen marktmäßigen Umschlag erheblicher Sachwerte" umschreibt (s. BFH-Beschluss in BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617, unter C. II. 2.).
- BFH, 17.10.2002 - X B 13/02
Gewerblicher Grundstückshandel, Weiterveräußerung geschenkter Grundstücke; …
Auszug aus BFH, 15.03.2005 - X R 39/03
In seinem Beschluss vom 17. Oktober 2002 X B 13/02 (BFH/NV 2003, 162, m.w.N. der Rechtsprechung) hat der erkennende Senat darauf hingewiesen, dass sich die Wertung als Steuerumgehung auf unterschiedliche Sachverhaltsvarianten beziehen kann.- Der Steuerpflichtige selbst beherrscht Anschaffungs- und Veräußerungsgeschehen und vereinnahmt den Erlös aus der Veräußerung der sofort oder zeitnah durch Familienangehörige weiterübertragenen Grundstücke für sich zu seiner Verfügungsbefugnis (Senatsentscheidungen in BFH/NV 2003, 162; in BFHE 200, 293, BStBl II 2003, 238, unter II. 3. c.; zur Zwischenschaltung einer GmbH BFH-Urteil in BFHE 205, 470, BStBl II 2004, 787).
Bei der Einschaltung von Kindern hat der Senat eine Steuerbarkeit in der Person des Steuerpflichtigen selbst unter der Voraussetzung bejaht, dass er "das Geschehen beherrschte", indem er die Errichtung und Verwertung der den Kindern übertragenen Objekte "steuerte" und ihm selbst die Erlöse aus den Veräußerungen der Objekte durch die Kinder zuzurechnen waren (Senatsentscheidungen in BFHE 200, 293, BStBl II 2003, 238; in BFH/NV 2003, 162, unter 2.).
In seinem Beschluss in BFH/NV 2003, 162 hat er ausgeführt, es werfe zur Anwendung des § 15 EStG keine Frage von grundsätzlicher Bedeutung auf, wenn das FG aus dem Gesamtbild der Verhältnisse die Überzeugung gewinnt, dass der Steuerpflichtige in eigener Person "das Geschehen beherrscht", indem er die Errichtung und Verwertung der Eigentumswohnungen "steuert" und ihm selbst der Erlös zuzurechnen ist.
- BFH, 09.12.2002 - VIII R 40/01
Gewerblicher Grundstückshandel bei nur einem Verkaufsgeschäft
Auszug aus BFH, 15.03.2005 - X R 39/03
Diese Grenze stellt in Bezug auf das Tatbestandsmerkmal der Nachhaltigkeit keine Mindestgrenze dar (BFH-Beschluss in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291, unter C. III. 5.;… BFH-Urteile vom 27. November 2002 X R 53/01, BFH/NV 2003, 1291, und vom 9. Dezember 2002 VIII R 40/01, BFHE 201, 180, BStBl II 2003, 294).Darüber hinaus kann eine Nachhaltigkeit zu bejahen sein, wenn der Steuerpflichtige nur ein einziges Geschäft oder einen einzigen Vertrag abschließt und sich keine Wiederholungsabsicht feststellen lässt (vgl. BFH-Urteil in BFHE 201, 180, BStBl II 2003, 294).
cc) Es ist durch die Rechtsprechung geklärt, dass es für die Annahme eines gewerblichen Grundstückshandels der Indizwirkung der Drei-Objekt-Grenze nicht bedarf, wenn aufgrund anderer Umstände das Vorliegen einer unbedingten Veräußerungsabsicht zweifelsfrei feststeht (BFH-Urteil in BFHE 201, 180, BStBl II 2003, 294, unter 3. b der Gründe).
In demselben Sinne beschreibt das BFH-Urteil vom 7. April 1981 VIII R 132/78 (juris-Nr. STRE815019160) die unternehmerische Parzellierung von Grundstücken wie folgt: "Ähnlich der Herstellung oder Bearbeitung von Waren in einem Produktionsbetrieb wird durch die Erschließungsmaßnahmen Grund und Boden umgestaltet, um ihn in der gewandelten Qualität an den Markt zu bringen und dort auch den durch die Erschließung geschaffenen Mehrwert zu realisieren." Nach dem Urteil des BFH vom 5. Oktober 1989 IV R 35/88 (…BFH/NV 1991, 317, m.w.N. der Rechtsprechung; zustimmend BFH-Beschluss vom 25. Juni 2004 XI B 65/03, juris-Nr. STRE200451083) kann die Verwertung von Grundstücken zu einer gewerblichen Tätigkeit führen, wenn sich der Eigentümer nicht auf die Parzellierung und den (Weiter-)Verkauf von Flächen beschränkt, sondern das Gelände vor der Veräußerung als Bauland erschließt oder an der Erschließung aktiv mitwirkt, auch wenn er auf die Erstellung eines Bebauungsplanes keinen Einfluss genommen hat, und "im Hinblick auf den beabsichtigten Verkauf zusätzliche Aktivitäten zur Wertsteigerung der Grundstücke entfaltet" (vgl. auch zur Mitwirkung an der Erschließung BFH-Urteil in BFHE 201, 180, BStBl II 2003, 294, m.w.N. der Rechtsprechung).
- BFH, 18.03.2004 - III R 25/02
Gewerblicher Grundstückshandel bei Zwischenschaltung einer GmbH
Auszug aus BFH, 15.03.2005 - X R 39/03
Der III. Senat des BFH hat in seinem Urteil vom 18. März 2004 III R 25/02 (BFHE 205, 470, BStBl II 2004, 787) diesen Aspekt im Einzelnen rechtlich begründet.- Der Steuerpflichtige selbst beherrscht Anschaffungs- und Veräußerungsgeschehen und vereinnahmt den Erlös aus der Veräußerung der sofort oder zeitnah durch Familienangehörige weiterübertragenen Grundstücke für sich zu seiner Verfügungsbefugnis (…Senatsentscheidungen in BFH/NV 2003, 162; in BFHE 200, 293, BStBl II 2003, 238, unter II. 3. c.; zur Zwischenschaltung einer GmbH BFH-Urteil in BFHE 205, 470, BStBl II 2004, 787).
Daher weicht der Senat mit dieser Auslegung des § 2 Abs. 1 EStG i.V.m. § 15 EStG im Ergebnis nicht von dem Urteil des III. Senats in BFHE 205, 470, BStBl II 2004, 787 ab.
- BFH, 06.08.1998 - III R 227/94
Gewerblicher Grundstückshandel: Verschenken von Objekten
Auszug aus BFH, 15.03.2005 - X R 39/03
a) Nach gefestigter Rechtsprechung des BFH sind Objekte (Wohnungen), mit deren Weitergabe kein Gewinn erzielt werden soll, in die Betrachtung, ob die Drei-Objekt-Grenze überschritten ist, nicht einzubeziehen (vgl. BFH-Urteile vom 6. August 1998 III R 227/94, BFH/NV 1999, 302, und in BFHE 200, 293, BStBl II 2003, 238, jeweils m.w.N. der Rechtsprechung).Diese rechtliche Beurteilung wurde in Entscheidungen des BFH vielfach nur als Möglichkeit dargestellt, indes letztlich nicht entscheidungsleitend praktiziert (z.B. BFH-Urteil in BFH/NV 1999, 302; Beschluss vom 20. Mai 1998 III B 9/98, BFHE 186, 236, BStBl II 1998, 721).
Soweit in diesem Zusammenhang eine unentgeltliche Wertabgabe vorliegt, setzt die steuerliche Konsequenz einer mit dem Teilwert zu erfassenden (gewinnrealisierenden) Entnahme (§ 4 Abs. 1 Satz 2, § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 EStG; vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 1999, 302, 304; Senatsurteil in BFHE 200, 293, BStBl II 2003, 298) voraus, dass der unentgeltlich abgegebene Wert "an sich" vorab das Betriebsvermögen gewinnerhöhend gemehrt hat.
- BFH, 10.12.2001 - GrS 1/98
gewerblicher Grundstückshandel
Auszug aus BFH, 15.03.2005 - X R 39/03
In Zweifelsfällen ist die gerichtsbekannte und nicht beweisbedürftige Auffassung darüber maßgebend, ob die Tätigkeit, soll sie gewerblich sein, dem Bild entspricht, das nach der Verkehrsanschauung einen Gewerbebetrieb ausmacht und einer privaten Vermögensverwaltung fremd ist (BFH-Beschlüsse vom 3. Juli 1995 GrS 1/93, BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617, unter C. I.; vom 10. Dezember 2001 GrS 1/98, BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291, unter C. II.; Senatsurteil vom 30. Juli 2003 X R 7/99, BFHE 204, 419, BStBl II 2004, 408, jeweils m.w.N.).Diese Grenze stellt in Bezug auf das Tatbestandsmerkmal der Nachhaltigkeit keine Mindestgrenze dar (BFH-Beschluss in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291, unter C. III. 5.;… BFH-Urteile vom 27. November 2002 X R 53/01, BFH/NV 2003, 1291, und vom 9. Dezember 2002 VIII R 40/01, BFHE 201, 180, BStBl II 2003, 294).
Eine unbedingte Veräußerungsabsicht kann auch dann angenommen werden, wenn keiner der vom Großen Senat im Beschluss in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291 angesprochenen Ausnahmefälle vorliegt (vgl. Senatsurteil vom 18. September 2002 X R 183/96, BFHE 200, 293, BStBl II 2003, 238).
- BFH, 08.07.1982 - IV R 20/78
Zur Abgrenzung gewerblicher Grundstücksgeschäfte von privater Vermögensverwaltung
Auszug aus BFH, 15.03.2005 - X R 39/03
bb) Allerdings hat der BFH zur Veräußerung unbebauter Grundstücke darauf hingewiesen, dass für den Verkauf unbebauten Grundbesitzes keine feste "Drei-Objekt-Grenze" aufgestellt worden ist (Urteile vom 8. Juli 1982 IV R 20/78, BFHE 136, 252, 258, BStBl II 1982, 700;… vom 4. März 1993 IV R 28/92, BFH/NV 1993, 728;… Senatsbeschluss vom 24. Oktober 2001 X B 148/00, BFH/NV 2002, 192; s. auch Beschluss in BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617, unter C. II. 1.).Im Zusammenhang mit der gewerblichen Parzellierung sah es das Urteil in BFHE 136, 252, 261, BStBl II 1982, 700 als für die Abgrenzung gegenüber der privaten Vermögensverwaltung ausschlaggebend an, dass die Kläger durch gezielte Maßnahmen einen Vorbescheid für eine Bebauung des Geländes mit zahlreichen Wohnhäusern erwirkt "und damit ein Objekt anderer Marktgängigkeit geschaffen haben".
- BFH, 14.01.1998 - X R 1/96
Bau und Verkauf eines Mehrfamilienhauses
Auszug aus BFH, 15.03.2005 - X R 39/03
- § 42 AO 1977 wird für anwendbar gehalten, wenn die Mittel des zwischengeschalteten Rechtsträgers für den Kaufpreis ganz oder zu einem erheblichen Teil vom "dahinter stehenden" Steuerpflichtigen selbst stammen oder im Wesentlichen erst aus dem Verkaufserlös für den Weiterverkauf der Wohnungen oder Gebäude aufgebracht werden müssen (z.B. BFH-Urteil vom 12. Juli 1991 III R 47/88, BFHE 165, 498, BStBl II 1992, 143;… in BFH/NV 1993, 728, unter 2.; vom 14. Januar 1998 X R 1/96, BFHE 185, 242, BStBl II 1998, 346, unter II. 8.; vom 17. Juni 1998 X R 68/95, BFHE 186, 288, BStBl II 1998, 667).aa) Das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerde gegen das Senatsurteil in BFHE 185, 242, BStBl II 1998, 346 gemäß §§ 93a, 93b des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht (BVerfGG) nicht zur Entscheidung angenommen (BVerfG-Beschluss vom 17. Juni 1998 1 BvR 790/98, nicht veröffentlicht).
- BFH, 03.08.2004 - X R 40/03
Gewerblicher Grundstückshandel: Drei-Objekt-Grenze, Objektbegriff, …
- BFH, 06.05.1998 - IV B 108/97
Gestaltungsmißbrauch: Anteilsveräußerung an den Ehegatten
- BFH, 04.03.1993 - IV R 28/92
Veräußerung von Grundbesitz als gewerbliche Tätigkeit - Überschreitung des …
- BFH, 17.06.1998 - X R 68/95
Gewerblicher Grundstückshandel bei GmbH-Beteiligung
- BFH, 24.06.1976 - IV R 173/74
Treuhandsverhältnis - Einkünfte aus Maklertätigkeit - Vereinbarung im …
- BVerfG, 20.05.1996 - 1 BvR 21/96
Bestimmtheitsgrundsatz: Beschäftigungsverhältnis i.S. von § 7 Abs. 1 SGB IV
- BFH, 25.07.2001 - X R 55/97
Der Handel mit GmbH-Geschäftsanteilen unterliegt der Gewerbesteuer
- BFH, 15.03.2000 - X R 130/97
Grundstückshandel: Drei-Objekt-Grenze - Erbfolge
- BFH, 05.12.1968 - IV R 164/68
Vorliegen gewerblicher Grundstücksverkäufe eines Landwirts
- BFH, 07.08.2002 - I R 64/01
VGA - Schwestergesellschaften, Verlagerung von Einkünften
- BFH, 20.12.1963 - VI 313/62 U
Abgrenzung von Spekulationsgeschäften und Gewerbebetrieb bei Ankauf und Verkauf …
- BFH, 22.01.2003 - X R 37/00
Vermietung und Verkauf von Wohnmobilen als Gewerbebetrieb
- BFH, 26.03.1971 - VI R 131/68
Negativer Feststellungsbescheid - Einlegung von Rechtsbehelfen - Berechtigter …
- BFH, 28.09.1961 - IV 5/59 U
Definition des gewerblichen Grundstückshandels - Bindung des Finanzamts an eine …
- BFH, 05.10.1989 - IV R 35/88
Gewerbliche Veräußerung von Teilgrundstücken eines größeren Grundstückareals
- BFH, 12.12.2002 - III R 20/01
Umfang eines gewerblichen Grundstückshandels
- BFH, 22.04.1998 - X R 101/95
Bestandsvergleich - Veräußerungsgewinn - Aufgabegewinn - Aufbauten auf Grundstück …
- BFH, 09.07.2003 - I B 194/02
VGA; Überlassung von Mandantenverträgen
- BFH, 09.05.2001 - XI R 34/99
Gewerblicher Grundstückshandel auch innerhalb der Drei-Objekte-Grenze?
- BFH, 24.10.2001 - X B 148/00
Zulassungsgrund - Divergenz - Grundstückserwerb - Private Vermögensverwaltung - …
- BFH, 25.08.1999 - X R 74/96
Anspruch auf rechtliches Gehör
- BFH, 16.04.1991 - VIII R 74/87
Gewerblicher Grundstückshandel bei Veräußerung von Miteigentumsanteilen an einem …
- BFH, 14.11.1972 - VIII R 71/72
Gewerbliche Grundstücksverkäufe - Parzellierung - Erschließung - …
- BVerfG, 04.02.2005 - 2 BvR 1572/01
Zu den Voraussetzungen der Annahme gewerblichen Grundstückshandels i.S. des § 15 …
- BFH, 25.06.2004 - XI B 65/03
Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung bei Fragen zum …
- BFH, 20.05.1998 - III B 9/98
Gewerblicher Grundstückshandel; GmbH-Zwischenschaltung
- BFH, 10.12.1998 - III R 62/97
Drei-Objekt-Grenze bei Anteilsveräußerungen
- BFH, 20.12.2001 - X B 91/01
Gewerblicher Grundstückshandel; neues Zulassungsrecht
- BFH, 30.08.1995 - I R 155/94
Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung bei Verstoß gegen Wettbewerbsverbot …
- BFH, 21.05.1993 - VIII R 10/92
Veräußerung von Wohneigentum als gewerblicher Grundstückshandel
- RFH, 16.01.1923 - I A 236/22
- BFH, 07.04.1981 - VIII R 132/78
- BVerfG, 17.06.1998 - 1 BvR 790/98
- BFH, 26.01.1961 - IV 138/58
- BFH, 16.05.2002 - IV R 94/99
Pilot als Gewerbetreibender
- BFH, 30.07.2003 - X R 7/99
Gewerblicher Wertpapierhandel
- BFH, 20.02.2003 - III R 10/01
Wohnungsveräußerung an bestimmten Personenkreis
- BFH, 27.11.2002 - X R 53/01
Gewerblicher Grundstückshandel; Veräußerung von weniger als vier Objekten
- BFH, 31.07.1990 - I R 173/83
An- und Verkauf festverzinslicher Wertpapiere als gewerbliche Tätigkeit
- BFH, 25.07.2000 - VIII R 46/99
Übertragung aus Gesamthandsvermögen in Einzelunternehmen
- BFH, 18.09.2002 - X R 4/02
Gewerblicher Grundstückshandel; Umqualifizierung von Vermietungseinkünften in …
- BFH, 26.02.1988 - III R 321/84
Anfall von Gewerbesteuer für das Betreiben eines gewerblichen Grundstückshandels …
- BFH, 07.03.1996 - IV R 2/92
1. Einbeziehung der Grundstücksverkäufe einer personenidentischen …
- BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82
Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG
- BFH, 15.12.1999 - I R 16/99
Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr
- BFH, 29.10.1998 - XI R 57/97
Gewerblicher Grundstückshandel; Verlustrücktrag
- BFH, 09.04.2003 - X R 21/00
Gewerbliche Einkünfte bei Kurzparkplatz
- FG Baden-Württemberg, 09.05.2003 - 9 K 250/93
Nutzung von Grundbesitz im Sinne einer Fruchtziehung ; Drei-Objekt-Grenze ; …
- BFH, 20.04.2006 - III R 1/05
Gewerblicher Grundstückshandel: durchgehandelte und erschlossene Objekte sind …
Steht dagegen aufgrund objektiver Umstände fest, dass der Grundbesitz mit unbedingter Veräußerungsabsicht erworben oder bebaut worden ist, so kann auch die Veräußerung von weniger als vier Objekten gewerblich sein (Beschluss des Großen Senats in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291; BFH-Urteile vom 18. September 2002 X R 183/96, BFHE 200, 293, BStBl II 2003, 238, unter II.3.a.; vom 9. Dezember 2002 VIII R 40/01, BFHE 201, 180, BStBl II 2003, 294, unter 3.b; vom 15. März 2005 X R 39/03, BFHE 209, 320, BStBl II 2005, 817, unter B.II.1.g cc, und vom 1. Dezember 2005 IV R 65/04, BStBl II 2006, 259, BFH/NV 2006, 672, betr.Erschließungsmaßnahmen in diesem Sinne sind der Ankauf oder die Abtretung von Straßenland sowie die Förderung der Bebauungsplanung, wenn diese sich auf eine Bebauung mit typischen Verkaufsobjekten (insb. Reihenhäuser, Eigentumswohnungen) richtet (BFH-Urteile vom 15. April 2004 IV R 54/02, BFHE 206, 90, BStBl II 2004, 868, und in BFHE 209, 320, BStBl II 2005, 817, unter B.II.1.h).
Denn in dieser Art des Erwerbs ist keine Anschaffung zu sehen, so dass die Annahme eines gewerblichen Grundstückshandels unter dem Aspekt händlertypischen Verhaltens ausscheidet, sofern nicht ein Missbrauchsfall (§ 42 AO 1977) gegeben ist (zu den verschiedenen in Betracht kommenden Konstellationen vgl. BFH-Urteil in BFHE 209, 320, BStBl II 2005, 817, unter B.II.2.b).
- BFH, 10.07.2019 - X R 21/17
Gestaltungsmissbrauch (§ 42 AO) bei Grundstücksübertragungen zwischen Ehegatten
(3) Wird, wie vorliegend, eine nahe stehende natürliche Person in die Grundstücksaktivitäten des Steuerpflichtigen einbezogen, sollen --wenn für die Gestaltung keine außersteuerlichen Gründe erkennbar sind-- die Veräußerungen durch diese nahe stehende Person dem Steuerpflichtigen über § 42 AO zugerechnet werden können, wenn aufgrund einer Würdigung des Gesamtbilds der Verhältnisse der Steuerpflichtige "das Geschehen beherrscht und steuert" (u.a. Senatsurteil vom 15.03.2005 - X R 39/03, BFHE 209, 320, BStBl II 2005, 817, unter B.II.2.c) bzw. die Zwischenschaltung wirtschaftlich sinnlos ist (…BFH-Beschluss vom 06.05.1998 - IV B 108/97, BFH/NV 1999, 146, unter 1.b cc [entgeltliche Übertragung von Gesellschaftsanteilen an einer Grundstücks-GbR auf den Ehepartner, wenn zum Zeitpunkt der Anteilsübertragung bereits ein Erwerber des sodann veräußerten Grundbesitzes gefunden war]).Begründet wurde dieser "Durchgriff" damit, dass der Steuerpflichtige in diesem Teil kraft "mittelbarer Tatherrschaft" wesentliche Teile des steuerbaren Handlungstatbestands selbst verwirkliche und ihm deshalb auch der steuerliche Handlungserfolg zuzurechnen sei (BFH-Urteil in BFHE 209, 320, BStBl II 2005, 817, unter B.II.2.d bis f).
- BFH, 23.08.2017 - X R 7/15
Gewerblicher Grundstückshandel im Zusammenhang mit geschenkten Objekten - …
(1) Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung sind zwar vom Steuerpflichtigen verschenkte Objekte bzw. solche, mit deren Weitergabe kein Gewinn erzielt werden soll, in die Betrachtung, ob die Drei-Objekt-Grenze überschritten ist, grundsätzlich nicht mit einzubeziehen (BFH-Entscheidungen vom 14. März 1989 VIII R 373/83, BFHE 158, 214, BStBl II 1990, 1053, unter 3.; vom 7. März 1996 IV R 2/92, BFHE 180, 121, BStBl II 1996, 369, unter I.3.c; vom 9. Mai 1996 IV R 74/95, BFHE 181, 19, BStBl II 1996, 599, unter II.;… in BFH/NV 1999, 302, unter 1.; in BFHE 199, 551, BStBl II 2002, 811, unter 1.b bb;… vom 17. Oktober 2002 X B 13/02, BFH/NV 2003, 162, unter 2.; vom 18. September 2002 X R 183/96, BFHE 200, 293, BStBl II 2003, 238, unter II.3.b dd; in BFHE 209, 320, BStBl II 2005, 817, unter B.II.2.a).So kann in der Einschaltung naher Angehöriger in "eigene" Grundstücksgeschäfte des Steuerpflichtigen ein Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts liegen (…s. z.B. BFH-Urteile in BFH/NV 1999, 302, unter 2.; in BFHE 209, 320, BStBl II 2005, 817, unter B.II.2.b).
Ebenso kann die Weiterveräußerung geschenkter Objekte dem Schenker zugeordnet werden, wenn dieser nach dem Gesamtbild der Verhältnisse das "Geschehen beherrscht hat" und ihm selbst der Erlös aus den Weiterveräußerungen zugeflossen ist (s. z.B. Senatsentscheidungen in BFH/NV 2003, 162, unter 2., und in BFHE 209, 320, BStBl II 2005, 817, unter B.II.2.c und d).
- BFH, 04.10.2017 - VI R 22/16
Alten- und Pflegeheimunterbringung von Ehegatten: Kürzung um Haushaltsersparnis …
Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) sind Finanzgerichte im Steuerrecht zur Typisierung befugt, sofern es sich dabei --wie vorliegend-- um Gesetzesauslegung handelt (Entscheidungen des BVerfG vom 31. Mai 1988 1 BvR 520/83, BVerfGE 78, 214; vom 4. Februar 2005 2 BvR 1572/01, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2005, 352; s. auch BFH-Urteile vom 21. September 2011 I R 7/11, BFHE 235, 273, BStBl II 2014, 616; vom 27. Januar 2010 IX R 31/09, BFHE 229, 90, BStBl II 2011, 28; vom 15. März 2005 X R 39/03, BFHE 209, 320, BStBl II 2005, 817, sowie Senatsurteil vom 12. Dezember 2012 VI R 79/10, BFHE 240, 44; Sunder-Plassmann in Hübschmann/Hepp/ Spitaler, § 1 FGO Rz 144, 148; Kanzler, Finanz-Rundschau 2009, 527; Pahlke, Beiheft zum Deutschen Steuerrecht, Heft 31/2011, 66). - BFH, 30.11.2023 - IV R 10/21
Nachhaltiger Ankauf notleidender Darlehensforderungen nicht ohne Weiteres …
Zu diesen gehören die --selbständig und nachhaltig ausgeübten-- Tätigkeiten der Produzenten, der Dienstleister und der Händler (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 15.03.2005 - X R 39/03, BFHE 209, 320, BStBl II 2005, 817, unter B.II.1.b; vom 19.01.2017 - IV R 50/14, BFHE 257, 35, BStBl II 2017, 456, Rz 28; vom 11.10.2012 - IV R 32/10, BFHE 239, 248, BStBl II 2013, 538, Rz 28, m.w.N.). - BFH, 05.05.2011 - IV R 34/08
Gewerblicher Grundstückshandel; ungeteiltes Grundstück mit fünf …
Das Urteil des X. Senats des BFH vom 15. März 2005 X R 39/03 (BFHE 209, 320, BStBl II 2005, 817) erlaubt insoweit keine andere Beurteilung (…BFH-Urteil in BFH/NV 2009, 923, unter II.B.2.a der Gründe, m.w.N.). - BFH, 11.10.2012 - IV R 32/10
Abgrenzung von Gewerbebetrieb und privater Vermögensverwaltung bei …
Zu diesen gehören die --selbständig und nachhaltig ausgeübten-- Tätigkeiten der Produzenten, der Dienstleister und der Händler (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 15. März 2005 X R 39/03, BFHE 209, 320, BStBl II 2005, 817, unter B.II.1.b der Gründe). - BFH, 12.12.2012 - VI R 79/10
Kosten einer Betriebsveranstaltung als Arbeitslohn - Bedeutung und Wirksamkeit …
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) sind Finanzgerichte im Steuerrecht zur Typisierung befugt, sofern es sich dabei um Gesetzesauslegung handelt (Entscheidungen des BVerfG vom 31. Mai 1988 1 BvR 520/83, BVerfGE 78, 214; vom 4. Februar 2005 2 BvR 1572/01, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2005, 352;… s. auch BFH-Urteile vom 21. September 2011 I R 7/11, BFHE 235, 273, BFH/NV 2012, 310; vom 27. Januar 2010 IX R 31/09, BFHE 229, 90, BStBl II 2011, 28; vom 15. März 2005 X R 39/03, BFHE 209, 320, BStBl II 2005, 817; Sunder-Plassmann in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 1 FGO Rz 144; Kanzler, Finanz-Rundschau 2009, 527; Pahlke, Beiheft zum Deutschen Steuerrecht, Heft 31/2011, 66). - FG Köln, 31.10.2012 - 12 K 1136/11
Finanzgericht Köln verhandelt Musterverfahren zur Einkommensteuerpflicht von …
Zu diesen gehören die selbständig und nachhaltig ausgeübten Tätigkeiten der Produzenten, der Dienstleister und der Händler (vgl. BFH-Urteil vom 15.3.2005, X R 39/03, BFHE 209, 320, BStBl II 2005, 817). - BFH, 17.03.2010 - IV R 25/08
Gewerblicher Grundstückshandel: Zwischenschaltung einer nicht funktionslosen GmbH …
Dies ist auch möglich, wenn eine vom Steuerpflichtigen beherrschte Zwischengesellschaft in der Weise eingeschaltet wird, dass der Verwertungsgewinn in fremdunüblicher Weise in einem einzigen --nicht nachhaltigen-- Verkaufsakt an diese Gesellschaft abgeschöpft wird, während die zwischengeschaltete Gesellschaft bei der nachhaltigen Vermarktung der Grundstücke keinen oder nur einen geringen Gewinn erzielt (BFH-Urteil vom 15. März 2005 X R 39/03, BFHE 209, 320, BStBl II 2005, 817, unter B.II.2.b der Gründe, m.w.N. und weiteren Beispielen für die Zwischenschaltung naher Angehöriger). - FG Hamburg, 06.05.2008 - 7 K 174/06
Änderung eines Steuerbescheids nach § 174 Abs. 4 AO - Gewerblicher …
- BFH, 24.06.2009 - X R 36/06
Begründung eines gewerblichen Grundstückshandels durch Einbringung eines …
- BFH, 08.09.2005 - IV R 38/03
Zur Abgrenzung landwirtschaftlicher und forstwirtschaftlicher Hilfsgeschäfte vom …
- BFH, 16.09.2009 - X R 48/07
Einbringung eines in unbedingter Veräußerungsabsicht erworbenen Grundstücks - …
- BFH, 18.08.2009 - X R 47/06
Gewerblicher Grundstückshandel
- FG Köln, 14.09.2005 - 5 K 6950/03
Einstufung eines gewerblichen Grundstückshandels als private Vermögensverwaltung; …
- FG Hamburg, 23.03.2006 - II 347/04
Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten eines gewerblichen Grundstückshandels; …
- BFH, 19.10.2011 - X R 65/09
Anforderungen an die Tatsachenfeststellung durch das FG; Verhältnis zwischen der …
- BFH, 17.12.2008 - IV R 72/07
Gewerblicher Grundstückshandel: Grundsätzlich keine Zusammenrechnung der von …
- BFH, 22.04.2008 - X B 19/07
Nichtöffentliche Vereidigung eines ehrenamtlichen Richters und Unvollständigkeit …
- BFH, 17.06.2020 - X R 26/18
Gewerbliche Händlertätigkeit bei planmäßigem An- und Verkauf im Rahmen eines …
- FG Berlin-Brandenburg, 24.11.2016 - 9 K 9292/13
Gewerbesteuermessbeträge 2002 bis 2004 und gesonderter Feststellung des …
- FG Niedersachsen, 07.07.2016 - 6 K 11029/14
Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten durch Ehegatten beim gewerblichen …
- BFH, 27.11.2008 - IV R 38/06
Gewerblicher Grundstückshandel: Zur Bedeutung eines engen zeitlichen …
- BFH, 21.02.2006 - IX R 80/98
Zebra-Gesellschaft: Zuständigkeit der Finanzbehörde
- BFH, 20.11.2012 - IX R 10/11
Abfindungsfreibetrag/gewerblicher Grundstückshandel/privates Veräußerungsgeschäft
- BFH, 19.02.2009 - IV R 8/07
Gewerblicher Grundstückshandel: Bedingte Veräußerungsabsicht in …
- FG München, 27.11.2018 - 6 K 2407/15
Gewerbliche Ausübung als Element der Qualifikation einer Betriebsstätte
- FG Düsseldorf, 11.12.2014 - 16 K 3501/12
Ehegattenübergreifende Überschreitung der Drei-Objekt-Grenze
- FG Nürnberg, 28.02.2013 - 6 K 875/11
Handel mit physischen Metallen als gewerbliche Tätigkeit - Wahlrecht des …
- BFH, 16.02.2022 - X R 3/19
Zurechnung eines Einkünftetatbestands im Verhältnis zwischen einer …
- FG Niedersachsen, 07.07.2016 - 6 K 11031/14
Mißbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten beim gewerblichen …
- FG Hamburg, 27.05.2009 - 2 K 158/08
Begründung eines gewerblichen Grundstückshandels durch die Einbringung von …
- FG Berlin-Brandenburg, 11.03.2021 - 6 K 6322/17
Ansehen einer an einer weiteren Personengesellschaft beteiligten …
- BFH, 23.06.2006 - VIII B 15/06
Gewerblicher Grundstückshandel: Zurechnung der Einkünfte bei Ehepaaren
- BFH, 19.02.2009 - IV R 12/07
Gewerblicher Grundstückshandel: Bedingte Veräußerungsabsicht in …
- FG Münster, 04.11.2005 - 4 K 2284/01
Besondere Umstände, die auf eine Veräußerungsabsicht schließen lassen
- FG München, 10.03.2008 - 13 K 3694/05
Keine erweiterte Kürzung gem. § 9 Abs. 1 Satz 2 GewStG für eine neben der …
- FG Hamburg, 01.12.2008 - 7 K 19/04
Gesonderte Feststellung der Einkünfte unbeschränkt Steuerpflichtiger aus einer …
- FG Nürnberg, 25.10.2007 - IV 386/04
Zurechnung einer gewerblichen Tätigkeit
- FG Münster, 15.06.2011 - 6 K 5167/06
Behandlung eines unter dem Teilwert liegenden Ankaufpreises
- FG Düsseldorf, 04.05.2006 - 14 K 5266/02
Gewerblicher Grundstückshandel; Veräußerungsabsicht; Wiederholungsabsicht; …
- FG Niedersachsen, 06.12.2016 - 8 K 123/16
Rechtsstreit um die Versteuerung von Gewinnen aus der Gründung und Veräußerung …
- FG München, 10.11.2008 - 13 K 3694/05
Ausschließlichkeit der Grundstücksnutzung und Grundstücksverwaltung als …
- FG Baden-Württemberg, 15.03.2006 - 7 K 51/01
Gewerblicher Grundstückshandel bei Bebauung von zwei Grundstücken mit jeweils …
- BFH, 08.03.2006 - IX R 19/04
Immobilienfonds; Verkaufsgarantie; Einkünfteerzielungsabsicht
- FG München, 17.04.2007 - 6 K 4338/04
Gewerblicher Grundstückshandel
- FG Niedersachsen, 28.02.2007 - 12 K 142/02
Voraussetzungen eines gewerblichen Bodenschatzhandels bei mehrfacher Veräußerung …
- FG Baden-Württemberg, 13.04.2010 - 4 K 379/09
Aussetzung des Verfahrens zur materiell-rechtlich eigenständigen …
- FG München, 22.02.2008 - 8 K 2100/07
Ansparrücklage für noch zu eröffnenden Betrieb auch ohne verbindliche Bestellung …
- FG Brandenburg, 14.12.2005 - 2 K 1064/04
Nachhaltigkeit bei der Verpflichtung zur Errichtung von Gebäuden
- FG Düsseldorf, 11.12.2014 - 16 K 2972/14
Gewerblicher Grundstückshandel: Steuersubjektsübergreifende Überschreitung der …
- FG Nürnberg, 01.02.2008 - VII 325/04
Gewerblicher Grundstückshandel: Bau und Veräußerung einer Lagerhalle
- FG Köln, 16.11.2006 - 5 K 2051/02
Höchstrichterliche Kriterien für die Annahme eines gewerblichen …
- FG Berlin-Brandenburg, 29.08.2007 - 12 K 1027/04
Ausübung des Wahlrechts zwischen Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG und § 4 …
- FG Düsseldorf, 24.05.2007 - 15 K 5221/05
Einkommensteuerveranlagungen und Verlustfeststellung bei Vorliegen eines …
- FG Münster, 18.01.2006 - 5 V 3802/05
Unternehmereigenschaft bei Handelsvertretung
- FG Niedersachsen, 25.11.2015 - 9 K 49/13
Einkommensteuerliche Zurechnung von Provisionseinkünften bei einer Ein-Mann-GmbH
- FG Münster, 27.04.2007 - 11 K 1654/04
Veräußerungen von Grundstücken als Hilfsgeschäfte der Land- und Forstwirtschaft …
- FG Hamburg, 22.08.2005 - VI 138/04
Zur bedingten Veräußerungsabsicht einer gewerblich geprägten GbR im Zusammenhang …