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   BVerwG, 28.04.2005 - 5 C 20.04   

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https://dejure.org/2005,339
BVerwG, 28.04.2005 - 5 C 20.04 (https://dejure.org/2005,339)
BVerwG, Entscheidung vom 28.04.2005 - 5 C 20.04 (https://dejure.org/2005,339)
BVerwG, Entscheidung vom 28. April 2005 - 5 C 20.04 (https://dejure.org/2005,339)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    BSHG § 40 Abs. 1 Nr. 4; EinglHVO § 12 Nr. 1
    Beschulung, integrative; Bindung des Sozialhilfeträgers an Schulzuweisung eines behinderten Kindes; Eingliederungshilfe, Kostenübernahme für Integrationshelfer; Integrationshelfer, Kostenübernahme im Rahmen der Eingliederungshilfe; integrative Beschulung, ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    BSHG § 40 Abs. 1 Nr. 4
    Beschulung, integrative -; Bindung des Sozialhilfeträgers an Schulzuweisung eines behinderten Kindes; Eingliederungshilfe, Kostenübernahme für Integrationshelfer; Integrationshelfer, Kostenübernahme im Rahmen der Eingliederungshilfe; Regelschule, Zuweisung an -; ...

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Anspruch auf Eingliederungshilfe - Übernahme der Kosten eines Integrationshelfers für Besuch einer integrativen Grundschule

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Eingliederungshilfe - Übernahme der Kosten eines Integrationshelfers bei einem Besuch einer integrativen Schule - Kriterien der sozialhilferechtlichen Prüfung der Angemessenheit einer Hilfe zur Schulbildung - Bestimmung des Merkmals ...

  • Judicialis

    BSHG § 40 Abs. 1 Nr. 4; ; EinglHVO § 12 Nr. 1

  • gemeinsamleben-gemeinsamlernen.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BSHG § 40 Abs. 1 Nr. 4; EinglHVO § 12 Nr. 1
    Eingliederungshilfe durch Kostenübernahme für Integrationshelfer bei Zuweisung des behinderten Kindes an integrative Grundschule

  • datenbank.nwb.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Eingliederungshilfe - Bindung des Sozialhilfeträgers an Entscheidungen der Schulverwaltung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Übernahme der Kosten eines Schul- und Unterrichtsbegleiters (Integrationshelfers) durch Sozialamt

  • jugendhilfe-netz.de (Leitsatz)

    Zur Übernahme der Kosten eines Schul- und Unterrichtsbegleiters (Integrationshelfers) durch den Sozialhilfeträger

  • kommunen.nrw (Kurzinformation)

    Übernahme der Kosten eines Schul- und Unterrichtsbegleiters

  • 123recht.net (Pressemeldung, 28.4.2005)

    Integrativer Schulbesuch // Stadt Koblenz muss Kosten für Integrationshelfer übernehmen

Besprechungen u.ä. (2)

  • privatschulverband-nrw.de PDF, S. 19 (Entscheidungsbesprechung)

    Eingliederungshilfe durch Übernahme der Kosten eines Integrationshelfers

  • institut-ifbb.de PDF, S. 19 (Entscheidungsbesprechung)

    Eingliederungshilfe durch Übernahme der Kosten eines Integrationshelfers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 123, 316
  • NJW 2005, 3160
  • EuZW 2006, 79
  • FamRZ 2005, 1742 (Ls.)
  • DVBl 2005, 1327
  • DÖV 2006, 79
 
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Wird zitiert von ... (77)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 02.09.1993 - 5 C 50.91

    Gefährdung des Erfolges der Eingliederungshilfe durch Heimwechsel, Übernahme von

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2005 - 5 C 20.04
    Zu Recht hat das Oberverwaltungsgericht auf die Rechtsprechung des Senats hingewiesen, wonach das Wahl- und Wunschrecht des Hilfesuchenden aus § 3 Abs. 2 BSHG - und dementsprechend auch die Einschränkung dieses Rechts durch Satz 3 der Vorschrift - das Bestehen von Alternativen zur Bedarfsdeckung voraussetzt (vgl. insbesondere BVerwGE 91, 114 ; 94, 127 ).
  • BVerwG, 11.11.1970 - V C 32.70

    Zur Versorgung von Behinderten mit Kraftfahrzeugen

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2005 - 5 C 20.04
    Sie umfasst deshalb alle Maßnahmen, die geeignet und erforderlich sind, um die Eingliederung zu erreichen (vgl. BVerwGE 36, 256 ).
  • BVerwG, 22.10.1992 - 5 C 11.89

    Kosten-Nutzen-Abwägung bei Eingliederungshilfe

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2005 - 5 C 20.04
    Zu Recht hat das Oberverwaltungsgericht auf die Rechtsprechung des Senats hingewiesen, wonach das Wahl- und Wunschrecht des Hilfesuchenden aus § 3 Abs. 2 BSHG - und dementsprechend auch die Einschränkung dieses Rechts durch Satz 3 der Vorschrift - das Bestehen von Alternativen zur Bedarfsdeckung voraussetzt (vgl. insbesondere BVerwGE 91, 114 ; 94, 127 ).
  • BVerwG, 04.09.1980 - 5 C 42.79

    Untersuchungsgefangener - Anspruch auf Sozialhilfe - Krankenhilfe - Zahnärztliche

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2005 - 5 C 20.04
    Die Frage nach Selbsthilfemöglichkeiten ist nämlich immer auch eine Frage der Zumutbarkeit (vgl. z.B. BVerwGE 60, 367 ; 100, 50 ; Urteil des Senats vom 12. Oktober 1993 - BVerwG 5 C 38.92 - ).
  • BVerwG, 23.11.1995 - 5 C 13.94

    Vorrang von Rehabilitationsleistungen nach AFG - berufsfördernde Maßnahmen - vor

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2005 - 5 C 20.04
    Die Frage nach Selbsthilfemöglichkeiten ist nämlich immer auch eine Frage der Zumutbarkeit (vgl. z.B. BVerwGE 60, 367 ; 100, 50 ; Urteil des Senats vom 12. Oktober 1993 - BVerwG 5 C 38.92 - ).
  • BVerwG, 16.01.1986 - 5 C 36.84

    Klageerweiterung im Berufungsverfahren - wesentliche körperliche Behinderung -

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2005 - 5 C 20.04
    Soweit das Gesetz mit dem Merkmal "angemessen" zum Ausdruck bringt, dass die dem behinderten Menschen zu ermöglichende Schulbildung seinen geistigen und körperlichen Fähigkeiten entsprechen muss, ist der Sozialhilfeträger an Entscheidungen der Schulverwaltung über die Zuweisung des schulpflichtigen behinderten Kindes an eine bestimmte Schule bzw. eine bestimmte Schulart gebunden (vgl. auch Urteil des Senats vom 16. Januar 1986 - BVerwG 5 C 36.84 - ).
  • BVerwG, 12.10.1993 - 5 C 38.92

    Sozialhilfe - Nachranggrundsatz - Untersuchungsgefangene - Nachrang - Anspruch

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2005 - 5 C 20.04
    Die Frage nach Selbsthilfemöglichkeiten ist nämlich immer auch eine Frage der Zumutbarkeit (vgl. z.B. BVerwGE 60, 367 ; 100, 50 ; Urteil des Senats vom 12. Oktober 1993 - BVerwG 5 C 38.92 - ).
  • LSG Baden-Württemberg, 18.02.2015 - L 2 SO 3641/13

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung -

    Der Sozialhilfeträger ist an die Entscheidung der Schulverwaltung über die Erfüllung der Schulpflicht eines behinderten Kindes in einer Schule bzw. über eine bestimmte Schulart gebunden (BSG, Urteil vom 23.8.2013 - B 8 SO 10/12 R - , juris Rn. 21 mit Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 28. April 2005 - 5 C 20/04 -, BVerwGE 123, 316 ff; 130, 1 ff u.a.) und hat das nach den bestandskräftigen Bescheiden der Schulverwaltung vom 2.8.2010 und vom 3.5.2012 den Eltern eingeräumte Wahlrecht zu beachten.

    Der für die Gewährung von Eingliederungshilfe zuständige Leistungsträger ist folglich mit dem Einwand ausgeschlossen, dass eine für den Regelschulbesuch erforderliche Schulbegleitung bei Besuch einer Sonder- bzw. Förderschule entbehrlich werde (BVerwG, Urteil vom 28.4.2005 - 5 C 20/04 - Fuerst in Deinert/Welti, Stichwortkommentar Behindertenrecht, 1. Auflage 2014, Stichwort "Schule", Rn. 21 mit weiterem Nachweis).

    (vgl. für einen ähnlichen Hilfebedarf Eingliederungshilfe bejahend: BVerwG, Urteil vom 28.4.2005 - 5 C 20/04 - , juris).

  • BVerwG, 18.10.2012 - 5 C 21.11

    Übernahmeanspruch; Aufwendungsersatzanspruch; Beurteilungsspielraum;

    Dies schließt alle Leistungen ein, die im Zusammenhang mit der Ermöglichung einer angemessenen Schulbildung geeignet und erforderlich sind, die Eingliederung zu erreichen, d.h. die Behinderungsfolgen zu beseitigen oder zu mindern (vgl. Urteil vom 28. April 2005 - BVerwG 5 C 20.04 - BVerwGE 123, 316 ).
  • OVG Sachsen, 13.12.2005 - 4 B 886/04

    Übernahme von Kosten für die Barbetragsverwaltung in einer vollstationären

    Ob ein Sozialhilfeträger einen Hilfebedürftigen auf diese Selbsthilfe verweisen kann, ist immer auch eine Frage der Zumutbarkeit (etwa: BVerwG, Urt. v. 28.4.2005, NJW 2005, 3160 m.w.N.).
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